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Wenn der Sohn mit dem Wohnmobil...


!picasso! am 10 Mär 2004 11:29:43

Hallo!

Brauche eure Ratschläge: 8)

Wir (2 Erwachsene & 2 Kinder (naja eigentlich auch erwachsen)), wollen uns ein Wohnmobil kaufen. :P

Daher die Frage was tun, wenn unser Sohn (21 J.) und 2 Freunde von ihm mit dem Wohnmobil wegfahren wollen?

Unserem Sohn würden wir das Wohnmobil ja auf jeden Fall kostenlos, abgesehen von den Nebenkosten (Benzin, Gas usw.), zur Verfügung stellen.

Sollte man von den Freuden eine Nutzungsgebühr verlangen?

Sie nutzen das Wohnmobil ja schließlich ab... oder macht man soetwas nicht?

Wie teuer dürfte es denn sein? :twisted:

Hoffe jemand unter euch hat ähnliche Erfahrungen und kann mir weiterhelfen.

Danke!!!


ps: An andere Personen wird das Wohnmobil natürlich nicht vermietet :D

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Gast am 10 Mär 2004 11:35:42

Hey !picasso! ,

wenn unser Sohn unser RV mit seiner Freundin nutzt ist es führ ihn kostenlos genauso wie für unsere Tochter mit ihrem Freund. Käme ein weiterer Personenkreis in Frage, müßte der sich gebührenpflichtig beteiligen.

:teddy:

mikel am 10 Mär 2004 12:20:54

Habe zwar keine Kinder, aber wenn würden sie es kostenlos bekommen. Den Freunden würde ich es nicht zur Verfügung stellen, für kein Geld der Welt. Sorry, ist aber meine Meinung!

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Gast am 10 Mär 2004 12:29:58

Muß hier nacharbeiten, bei dem erweiterten Personenkreís dürfte es sich nur um Mitfahrer meiner Kinder handeln. Fremden würde ich es alleine nicht geben.

Vor Jahren wurde ich aus dem Bekanntenkreis mitunter gefragt ob ich mein Fahrzeug auch ausleihe, das habe ich noch nie gemacht.

!picasso! am 10 Mär 2004 12:30:23

Hi mikel!

Weiß nicht ob du mich richtig verstanden hast?

Unser Sohn würde ja MIT den Freunden wegfahren.
Er alleine dürfte das Auto nur fahren...

So kann ich ihm wenigstens auf die Backe :D hauen falls etwas kaputt gehen sollte :motz: :motz:

mikel am 10 Mär 2004 12:43:35

Hi Picasso.

Nun, dann würde ich diesen "Mitfahrern" keine Kosten auferlegen!

skylape am 10 Mär 2004 12:55:40

:oops: Hallo und guten Tag,
wie sieht das denn überhaupt mit der Kaskoversicherung aus ?
Zahlt die Versicherung überhaupt bei einem Unfall ?
Müßte hier nicht noch eine private Haftpflicht beim Sohn vorhanden sein ?
Müßte man sich vorher nicht bei der Versicherung befragen ?
:?: :?: :?:

Gast am 10 Mär 2004 13:02:11

Hey,

wenn der Fahrer berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren

sprich den Führerschein entsprechend hat und die Nutzungserlaubnis des Fahrzeugeigners(Versicherungsnehmer) dann muß eine bestehende Kaskoversicherung entsprechend den Bedingungen zahlen.

Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung hat das Ganze nichts zu tun
:roll:

mikel am 10 Mär 2004 13:04:50

Hi Skylape.

Die private Haftpflicht lehnt jeglichen Ausgleich ab, wenn der Schaden nach "Benzin" stinkt. Jeglicher Schaden an einem Auto, der vom Nutzer des Fahrzeugs verursacht wurde, ist von der privaten Haftpflicht ausgenommen. Die normale Kasko steht für Schäden von Familienmitgliedern ein. Sollte das Fahrzeug gegen Backschisch von jemand anders genutz werden, erfordert dies eine seperate Versicherung (die ist dann richtig teuer).

!picasso! am 10 Mär 2004 13:05:19

Das mit der Versicherung ist kein Problem!

Unser Sohn darf das Fahrzeug fahren und dadurch sind die Insassen versichert, egal ob sie aus der Familie oder Fremde sind.

Sonst dürfte ich in meinem privaten PKW auch niemanden mitnehmen...

mikel am 10 Mär 2004 13:07:09

uuups, noch vergessen:

Der Versicherungsnehmer darf bei dem Vertrag dann natürlich nicht angegeben haben, das er der alleiniger Nutzer des Fahrzeugs ist.

und:

.......nicht angegeben haben das auschließlich Fahrer über 23 Jahren das Fahrzeug nutzen, und der Sohn / Tochter dann fährt und jünger ist!

skylape am 10 Mär 2004 13:13:05

:oops: Ups, hab ja nur mal so gedacht.

dokabastler am 10 Mär 2004 14:37:18

Hi,

Ich würde (wenn ich welche hätte) meinen Kindern das Womo auf jeden Fall kostenlos geben (wobei ich hoffe, daß ich die Kinder vorher so erzogen bekomme, daß sie mir nicht ungerührt Schrott zurückbringen...)
Genauso würde ich mir in Eurem Fall wünschen, daß meine Kinder einen Freundeskreis anschleppen, der dem Womo eine vernünftige Halbwertszeit genehmigt.....also, solche, die sich anständig mit fremdem Eigentum verhalten..


vielleicht ist es ja ein Weg, wenn euer Sohn praktisch das Womo in die "Nutzungsgemeinschaft" einbringt und die Freunde dafür an den Nebenkosten etwas höher beteiligt werden - oder die Stellplatzgebühren zahlen?? -
Miete (am Schluß noch vergleichbar mit gewerblicher Miete) nur von seinen Freunden zu verlangen - da käme ich mir unsozial vor.

Ich würde aber auf jeden Fall nur den Sohn fahren lassen (auch versicherungstechnisch).


dokabastler

Gast am 10 Mär 2004 16:01:11

bei der Reisemobilversicherung gibt es (üblicherweise) keine Klauseln wie "alle Fahrer über 23" oder "Partner/Einzelfahrertarif". Alle berechtigten Fahrer genießen durch die Haftpflichtfersicherung Versicherungsschutz. Anspruch auf Entschädigung aus der Kaskoversicherung, hat nur der Versicherungsnehmer. Ich würde darauf achten, das alle Mitreisenden eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Schäden die die Mitreisenden an oder in Deinem Womo verursachen sind dann gedeckt.



--> Link

qwei am 10 Mär 2004 16:12:26

Ich habe mein Auto letzten Sommer meiner Schwester geliehen und da fragte ich bei der Versicherung nach da sagte mann mir das das Auto Versichert sei und nicht der Fahrzeugführer der das Auto Fährt,
ich solle mir aber im Klaaren sein Pasiert ihrgend was wird die Prämie Erhöht dies solle ich den Ausleihern klaar machen.................

Wolfgang13 am 10 Mär 2004 23:56:50

Sohn und Tochter dürfen kostenlos mit unserem Wohnmobil fahren. Auch mit Freunden, das ist erstmal OK.
Was ich nicht mag ist wenn 5 oder mehr Personen dort nach einer Fete irgendwie pennen wollen. Das findet nicht statt!
Grantig werde ich wenn hinterher nicht sauber gemacht wird. Dies 2mal in Folge - jetzt fährt mein Sohn nicht mehr!! und dabei habe ich ein Gedächtnis wie ein Elefant.

Maike1970 am 11 Mär 2004 12:00:07

Wenn ich etwas verleihe und derjenige beschädigt das ETWAS, bin ich mir nicht so sicher, dass dessen Privathaftpflicht den Schaden bezahlen würde, denn das ist, glaube ich,, dann mein Privatrisiko, wenn ich jemand anderem die Nutzung überlasse. Ergo dürfte dann ein Loch im Tisch , ein Kratzer im Schrank vom Womo, etc., nicht von der Privathaftpflicht des Verursachers bezahlt werden.
Ich lasse mich da gern eines besseren belehren, bin nämlich nur zu 70% sicher.
Also her mit den Versicherungskaufleuten. Das würde mich nämlich wirklich interessieren.

Tipsel am 11 Mär 2004 13:05:30

Hallo Maike,

bin keine Versicherungskauffrau, aber ich denke, es verhält sich so, als wären diese zur Mitfahrt eingeladenen Leute meine Gäste. Und wenn mein Gast versehentlich bei mir etwas beschädigt, zahlt dies seine Haftpflicht.

Wenn eigene Verwandschaft was demoliert, zahlt keiner. Soweit meine bisherigen Erfahrungen.

mikel am 11 Mär 2004 13:12:13

Hi Maike,

Tipsel hat recht, sollte ein Gast in Deinem Womo etwas kaputt machen, tritt die Haftpflich dafür ein.

Man muß nur den Fragebogen der Versicherung richtig ausfüllen, auf die Frage:

"Sind Sie der Meinung, das der entstandene Schaden unvermeindlich war"

Mußt Du auf jeden fall NEIN ankreuzen. Wäre der Schaden nämlich unvermeidbar gewesen, hätte es sich um höhere Gewalt gehandelt, dafür tritt die Haftpflich nicht ein.

Sollte ein Kind etwas kaputt gemacht haben, kommt die Frage:

"Haben Sie als Erziehungsberechtigter die Aufsichtspflicht verletzt?"

Antwortet bitte mit JA, wenn Ihr die Aufsichtspflicht nämlich nicht verletzt hättet, würde es sich ebenfalls um höhere Gewalt handeln, ergo: Haftpflicht lehnt Schadenregulierung ab!

Die Haftpflicht lehnt nur einen mit einem KFZ verurschten Schaden ab, wenn er durch diesen verursachst wurde, nicht den der im Fahrzeug verursacht wurde.

Gast am 11 Mär 2004 16:35:46

hi!

unsere kinder sind zwar noch nicht so gross das sie selber fahren können. wenn sie aber es mal wollen und den führerschein haben, warum nicht. naja, grosse feten wären was nicht erlaubt, aber sie sind mit womos aufgewachsen und wissen das die teile wertvoll sind.
auch würde ich schon genau wissen wollen wer mit fährt, nicht das ich angst habe opa zu werden, aber es soll nicht ausarten.
was kaputt gemacht, wird auch wieder ganz gemacht, egal wer es kaputt gemacht hat. wenn es keiner gewesen sein will, dann tragen alle die kosten.

Gast am 11 Mär 2004 16:57:15

Sachen, die Gegenstand der Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Überlassung sind ..... sind nicht versichert. So steht es ziemlich wörtlich in zumindest meinen Versicherungsbedingungen.
Ist auch logisch, sonst leih ich alles was ich habe meinem Freund und der leiht mir alles, was er hat und somit haben wir beide eine "Rundum-Sorglos-Allround-Versicherung".

Leih ich meinem Kumpel das Womo, und andere (die Gäste meines Kumpels) machen darin etwas kaputt dann müsste natürlich die Versicherung der anderen zahlen.
Macht mein Kumpel etwas kaputt, tritt seine Haftpflicht nicht ein.


Zur eigentlichen Frage:
Meine Tochter würde, wenn sie 18 ist, das Womo bekommen. Auch mit Freundinnen/ Freund.
Wie oft sie das bekäme, das hinge allerdings von ihrem Verhalten und dem Zustand des Womos nach Rückgabe ab.

dm

Gast am 11 Mär 2004 18:07:47

Etwas Grundsätzliches zur Privathaftpflichtversicherung:

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer, seinem Ehegatten (auch namentlich genannter Lebensgefährte) und seine minderjährigen unverheirateten Kinder. Solange diese sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, auch über die Volljährigkeit hinaus. Allerdings nur während der ersten Berufsausbildung.

Fügt jemand einem anderen einen Schaden zu, so ist er, in Höhe des entstanden Schadens, ersatzpflichtig (§ 823 BGB). Dies gilt nicht für Kinder unter acht Jahren, diese sind nicht Deliktfähig (bei Unfällen im Straßenverkehr elf Jahre) und werden deshalb nicht zur Verantwortung gezogen (§ 828 BGB). Allerdings kann man die zur Aufsicht verpflichteten Volljährigen zur Verantwortung ziehen, wenn diese Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben (§ 832 BGB).

Jeder haftet aufgrund von verschulden, z.B. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht,
oder aufgrund der Betriebsgefahr einer Sache, auch wenn er nichts dafür kann, z.B. Kraftfahrzeugführer, Tierhüter, Öltankbesitzer usw. es sei denn, er kann einen Unabwendbarkeitsnachweis erbringen. Die Haftung erstreckt sich auf: fahrlässiges Handeln, grob fahrlässiges Handeln und auf Vorsatz.

Seine persönliche Haftung kann man an einen Haftpflichtversicherer abtreten, der dann die Entschädigung übernimmt. Dies aber nur bei fahrlässigem Handeln. Grobe Fahrlässigkeit und erst recht Vorsatz sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch sind Schäden an geliehenen, gemieteten (Ausnahme Mietsachschäden an einer gemieteten Wohnung), gepachteten und in Verwahrung genommenen Gegenständen ausgeschlossen. Die meisten Versicherer bieten aber eine Zusatzdeckung für solche Schäden an.

So, und wer jetzt noch Fragen hat, kann mich gerne anmailen.



Cruiser

--> Link

Gast am 11 Mär 2004 19:52:36

Hey cruiser,

Du kommst aus der Branche.
Stimmts? :wink:

Gast am 12 Mär 2004 00:31:39

Jau!

motorhome43 am 18 Mär 2004 00:48:55

Wir haben unser Womo auch schon unserem Sohn für eine Fahrt mit drei Freunden überlassen. Geld haben wir von den Freunden nicht genommen. Wenn unser Sohn allein gefahren wäre, wären die Betriebskosten für uns doch genau so hoch gewesen.
So hatte er seinen Spaß mit Freunden und man konnte sich beim Fahren abwechseln, was wir sicherer fanden. Natürlich haben sie sich die Dieselkosten und Campingplatzgebühren aber geteilt. So hatte unser Sohn wenigstens einen finanziellen Vorteil.
Diese Regelung hat uns allen ganz gut gefallen.

BerndM am 19 Mär 2004 13:06:05

Hi an alle,
also erstens: Geld würde ich auch keines nehmen. Allerdings hatte ich auch meiner Tochter vollmundig versprochen, ihr und ihrem Freund den Wagen zu geben (wollten nach Venedig fahren). Im Nachhinein wurde mir dann allerdings klar, dass im Falle eines Unfalls meine Versicherung hochgestuft wird (ist doch richtig, oder??). Da haben wir kurzentschlossen selber Urlaub genommen und sind mitgefahren. Die beiden haben das Zelt genommen und es war eine ganz tolle Fahrt. Sicher wollen das nicht alle "Kinder", weiss ich :roll: Aber die Geschichte mit dem Hochstufen ist zu überlegen, wenn sie denn wirklich stimmt (wurde mir aber so vom ADAC gesagt).
Bernd :D

Gast am 20 Mär 2004 09:33:15

Richtig. Allerdings nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko. In der Teilkasko gibt es keine Hoch- oder Abstufung.

womokiste am 20 Mär 2004 10:56:16

Unserer, bald 18, hat auch schon zart nachgefragt. Es wäre doch "cool" mit dem Womo vor der Schule zu pennen und frischgeduscht , vielleicht mit Badetuch um die Hüften :eek: , zur Schule zu gehen. Das haben wir zuerst mal abgebockt. Er soll zuerstmal mit dem PKW Fahr-Erfahrung sammeln. Wenn das mit dem PKW glattläuft (z.B. pünktich und nicht mit leeren Tankk vor´s Haus stellen, da ich dienstl. auf meinen PKW angewiesen bin) dann können wir neue "Vertragsverhandlungen" beginnen... In diesem Sinne



Homepage update ! - Normandie 2004

Gast am 20 Mär 2004 11:46:59

Hallo !picasso!, :razz:

da wir Euch noch nicht begrüßt haben, an dieser Stelle ersteinmal ein herzliches Willkommen in diesem tollen Forum. :razz:

Wir würden / werden unseren beiden Kindern und deren Freunde unser Womo selbstverständlich kostenlos zur Verfügung stellen. :bindafür:

Wenn wir Gäste im Haus haben nutzen diese natürlich auch unser Sofa, das Geschirr die Toilette usw., auch hierfür nehmen wir natürlich keine "Nutzungsentschädigung". :bindagegen:

jimmy am 22 Mär 2004 15:50:11

bin etwas überrascht:
keiner will mit den leuten sprechen die alle mit in der kiste mitfahren.
kennst du die? ggf die eltern?
ich GLAUBE wenn du etwas "veleihst" (ohne dafür geld zu bekommen), zahlt die versicherung des anderen nicht. aber das kannst du ja per schriftlicher anfrage klären, da hast du es ja dann auch schwarz auf weis.
ob du deinem sohn trauen kannst, mußt du selbst am besten wissen. die kumpels zur kasse bitten? würde ich nicht machen.
ist ne heikele frage. so ein kratzer ist schnell drinn im tisch o.ä.

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