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luftfederung
hallo
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wiegen, auflasten....


lissy_kruemel am 01 Okt 2007 12:30:07

Bin mal gespannt was nachher beim wiegen rauskommt *bibber*, ich habe auch sehr viele Threads durchgelesen bzgl. überladen, gewicht und co....

ich habe mir einen T.E.C 630G geholt mit 3,4t zl. Gesammtgewicht.
Leergewicht SOLL bei 2990 kg liegen. Was beinhaltet das Leergewicht ? Erstzulassung April 2003 !!!

Dran hat er Markise, Dachreiling+Leiter,Sat.... so wollen wir ihn wiegen !!!

Gewicht was noch dazu kommen soll : Fahrradträger (wird erst die tage am Womo montiert-was wiegt so ein Teil ?)
2 erwachsenenräder , ein 16 Zoll rad und ein 12 Zollrad ???

Kinder , Hunde und ich - schlagen mit 150kg zu Buche
Zubehör - Stühle, Tisch und co 50 kg
Umbau in der Heckgarage 30kg

Im Gewicht fehlen noch Steppdecken+Kopfkissen und lebensmittel ? Wasser ?

wird arg knapp mit dem Gewicht :? :? :? :cry:

Überlege mit Auflastung auf 3,5 t - was kostes so ein Spaß inkl. Einbau,Tüv und co? das fahrzeug bräuchte Blattfedern oder so dafür eingebaut ?!?!??!

ist das alles schwer-wenn ich das so lese, werd ich wohl immer überladen unterwegs sein :cry: :cry: :cry:

Lissy

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ingemaus am 01 Okt 2007 13:44:07

Hallo Lissy !
Das Leergewicht soll lt der EN 1646- 2 ab 1998 bis 06.04 bereits den Treibstoff zu 100 % , Fahrer 75 kg, E Rad und Werkzeug 8 kg enthalten.
Dies ist dann die sogenannte Masse in fahrbereiten Zustand.
Kannst Du die Fahrräder nicht in der Garage unterbringen? Träger wird um die 6 kg wiegen Auflasten auf 3.500 kg habe ich vor ein paar Jahren durchgeführt. War damals beim TÜV ganz einfach. Mit Brief nachfragen.
Du wirst aber immer an der Grenzbelastung fahren. Luftfederung, natürlich mit Mehr- Gewicht, wäre da zu empfehlen!
ingemaus

Beduin am 01 Okt 2007 15:52:50

Zu der DIN kommt noch ein voller Wassertank hinzu, ein voller Toiletten Tank, sofern extra. Feuerlöscher wenn vorhanden, 2 volle Gasflaschen, das Bordwerkzeug und eine Kabeltrommel.

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ingemaus am 01 Okt 2007 18:32:54

Hallo Beduin!
Habe mich in letzter Zeit mit dem ganzen Thema befassen müssen und viel dazu gelernt. Die Euro Norm nach der die heutigen FG gebaut werden, haben mit unserer früheren DIN nicht mehr zu tun. Diese EN 1646- 2 regelt grob gesagt die einzelnen Massen, die jeder Hersteller gleich zu beachten hat. Zum Beispiel den Wassertank, der 100 Liter fassen kann. Er muss von allen Herstellern lt. EN und dazu unsere StVZO § 42, mit 100 kg für alle Hersteller, voll berechnet werden. Der Diesel -Tank ist lt EN für alle FG voll mit 82 Liter zu berechnen. So kann eigentlich für alle nur die gleiche Aussage nämlich 100 % voll im Prospekt stehen. Nun sieh Dir verschiedene Prospekte aber an. Da wird dann nur zu 90 % gefüllt, mal werden Teile ganz weggelassen. Wichtig ist für den Käufer der Unterschied des Mobiles im fahrbereiten Zustand zur technisch zulässigen Gesamt-masse. Dies ergibt dann nämlich die Zuladung. Wenn also vorne geschummelt, bleibt für die Zuladung weniger übrig. Feuerlöscher ist nicht richtig, WC nur wenn seperater Tank, dann gefüllt. Warmwasserboiler ist mit 12 kg anzusetzen. Fällt aber unter EN bereits unter Grundausstattung
damit unter Zuladung.
Alles klar?
von ingemaus

kirsche.ndh am 01 Okt 2007 18:48:03

Hallo lissy_kruemel,
wiege lieber nicht, dann ist deine Überladung mit Vorsatz geschehen.
Kannst das Gewicht dann ja mal hier einsetzen.
Ich fahre immer zu den Stadtwerken, kostet da nichts ist aber ohne Wiegekarte.

lissy_kruemel am 01 Okt 2007 19:20:12

so-ich war jetzt beim wiegen....Womo wiegt inkl : meiner 2 kinder, Sat/tv, Dachreiling+Leiter, markise, genau 3000kg.

Sachen die noch dazu kommen : mein Mann und ich 150kg, Hunde 40kg, Fahrradträger+Fahrräder ca. 75kg, 2 volle Gasflaschen 45kg, Tisch,stühle,Geschirr und co 80kg.
sind 390kg zusammen....

wäre ich bei 3390 KG - Uff.....3400 darf er nur wiegen. :cry:

Also werde ich ihn um die 100kg auf die 3500kg auflasten, damit auch noch ein paar anziehsachen+Lebensmittel (das nötigste mit kann)
Was kostet so eine Auflastung ??? Ducato 2,8 EZ: 2003 ???

Ich weiß Wasser muß auch noch dazu-aber das rechne ich nicht so extrem mit ein, da ich das ja im Falle eines Falles ablassen kann.....

Lissy

XX-BA 597 am 01 Okt 2007 19:47:51

Hallo,
kann ich denn wenigstens davon ausgehen, dass die Angabe des Leergewichts im Fzg-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung richtig ist? Bei 2.560 leer bzw. Masse im fahrbereiten Zustand (Wasser, Diesel und Fahrer schon inkl.??) und 3.300 zGG bräuchte ich mir wegen Überladung nämlich keine Gedanken zu machen. So viel Stauraum haben wir gar nicht .... denke ich :?

Britta

Beduin am 01 Okt 2007 20:34:49

Wer lange sucht wird endlich fündig :)

Leider ließ sich dieser Beitrag kaum kürzen, trotzdem nicht ganz uninteressant, denke ich:

Die Zuladung eines Reisemobils ist ein entscheidender Faktor, der die Gebrauchtstauglichkeit maßgeblich bestimmt. Muss man die Kids zu hause lassen, wenn man den Partner und ein paar Vorräte mitnehmen will, hat man ein Problem. Umgekehrt natürlich auch. Durch den Wunsch vieler Wohnmobilisten, möglichst unter 3,5 to zu bleiben, wird das Thema noch verschärft. Ich habe mich mal durch die DIN gewühlt:

In Deutschland ist alles geregelt, auch die Frage der Zuladung. Die DIN EN 1646-2 bestimmt nämlich, was der Hersteller im Benutzerhandbuch angeben muss. Das, was er angeben muss, wird man dann wohl auch als Mindestkriterium für die Zuladung zugrundelegen dürfen. Leistet das Fahrzeug dies nicht, wird man grundsätzlich von einem Mangel ausgehen müssen, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.

Was steht also drin in dieser DIN aus 1999?

Unter Ziffer 5 findet man folgende Hinweise:

Der Hersteller muss im Benutzerhandbuch folgende Angaben und auch die zutreffenden Definitionen angeben:

a) die technisch zulässige Gesamtmasse, also das zulässige Gesamtgewicht,
b) die Masse in fahrbereitem Zustand
c) die Masse der Höchstzuladung, also a) minus b) und
d) die Masse der Grundausstattung des Motorcaravans.

Weiter heißt es in Ziffer 5 der genannten DIN:

Der Hersteller muss deutlich (!) angeben, dass die Zuladung folgendes beinhaltet:

1. die konventionelle Belastung (das ist das Gewicht der zugelassenen Passagiere)
2. die Grundausstattung (das ist der Wasservorat, das Gas usw.)
3. die Zusatzausstattung (natürlich nur im Auslieferungszustand) und die
4. persönliche Ausrüstung (das ist die Zahnbürste, die Wäsche, Lebensmittel usw.).

Hat jemand diese Angaben schon mal irgendwo gefunden? Dies dürfte relativ selten vorgekommen sein.

Was heißt das nun im Detail?

Zu a):

Das zulässige Gesamtgewicht ist, so meine ich, einfach. Da erspare ich mir eine Erläuterung. Mein Beispiel-Fahrzeug soll 4,6 to haben. Das Fahrzeug darf also mit den Kids, der Zahnbürste und dem fast (!) vollen Wassertank nicht über 4600 kg wiegen. Das war noch einfach.


Zu b):
Die Masse in fahrbereitem Zustand ist da schon schwieriger festzustellen.

Nach Ziffer 3.2 der DIN ist die Masse des Fahrzeuges mit Aufbau in fahrbereitem Zustand folgendes: Masse des Fahrzeuges mit Aufbau in fahrbereitem Zustand, einschließlich Kühlmittel, Öl, Kraftstoff, Werkzeug, Ersatzrad und dem Fahrer, den man mit 75 kg berücksichtigt.

Diese Masse in fahrbereitem Zustand reicht also gerade, um mit leerem Fahrzeug, leerem Wassertank, leerem Kühlschrank und ohne Begleitperson/en, loszufahren. In diesem Zustand verlässt das Fahrzeug also quasi die Fabrik, abgesehen davon, dass kein Hersteller das Wohnmobil mit vollem Dieseltank ausliefert. Man könnte auch sagen, dass ist der Zustand im Falle der Werksabholung nachdem man erstmals vollgetankt hat, was also mit dem eigentlichen Zweck des Fahrzeuges noch gar nichts zu tun hat. Camping mit der Familie kann man so noch nicht machen.

Mein gedachtes Fahrzeug soll eine Masse in fahrbereitem Zustand von 3,9 to haben.

Zu c):
Zieht man dieses Gewicht der Werksauslieferung mit dem Fahrer drin von der höchstens zulässigen Gesamtmasse ab, die ja im Fahrzeugschein steht, hat man die maximale Zuladung des Fahrzeuges. Auch das lässt sich noch gut vorstellen.

Mein gedachtes Fahrzeug hat danach eine Zuladung von 700 kg. Hört sich doch gut an, oder!? Das ist das, was man landläufig aus dem Fahrzeugbrief oder Schein herausließt und sehr zufrieden dreinschaut. Der Verkäufer wird oft diese tolle Zuladung beim Verkaufsgespräch herausstellen. "Damit können Sie fast den gesamten Hausrat mitnehmen".

Ob diese Zuladung für Campingzwecke geeignet ist, also das Fahrzeug zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist, ergibt sich daraus aber immer noch nicht. Das wird erst mit der Masse der Grundausstattung richtig interessant.

Zu d):
Die Masse der Grundausstattung ist in der DIN unter Ziffer 4.3 wie folgt festgelegt:

Es müssen eingerechnet werden:
- die Masse der Gastanks mit 90 % Inhalt
- die Masse der weiteren Flüssigkeiten, und zwar im Detail wie folgt:
- - Wasserheizungen ganz voll
- - Zentralheizungen ganz voll
- - Frischwassertanks zu 90 % gefüllt, also auch die Boiler der WW-Versorgung
- - Toilettensystem, Spülbehälter voll
- - Abwassertanks alle leer
- 4 kg für die Anschlussleitung der Stromversorgung und
- die Masse der Zusatzbatterie, soweit diese vorgesehen ist.

Ich denke, auch diese Auflistung kann man gut nachvollziehen und am eigenen Fahrzeug ausprobieren.

Mein Beispielfahrzeug hat einen 200 Liter Frischwassertank, einen 10 Liter WW-Boiler und eine in das System integrierte Spültoilette, eine WW-Heizung von Alde mit weiteren 50 kg und zwei 11 kg Gasflaschen. Dazu kommt die zweite Batterie mit 85 Ah, die ca. 25 kg wiegen dürfte. Bei 90 % Flüssigkeiten im Tank bedeutet das gerundet 250 kg Zusatzgewicht, die im Benutzerhandbuch anzugeben sind.

Zur "persönlichen Ausrüstung":

Diese persönliche Ausrüstung muss schließlich auch mitgenommen werden können, wenn ich mit dem Fahrzeug nicht nur schöne Fotos machen oder dem Nachbarn imponieren, sondern wirklich auf große Reise mit allen Lieben gehen will. Und die Kids wollen schließlich auch nicht nur ein einziges Kuscheltier mitnehmen, sondern auch den Gameboy, den Walkman und die Handys mit Ladegeräten. Auf einem Campingstuhl möchte man auch mal sitzen und häufig wird auch nicht im Ausland eingekauft, sondern vorher noch mal richtig beim Lidl oder dem Aldi zugeschlagen.

Die "persönliche Ausrüstung" ist in Ziffer 4,4 der DIN geregelt:

Die Mindestmasse, die der Hersteller berücksichtigen und im Handbuch angeben muss (wieder dieses "muss", also zwingend nach DIN), ist wie folgt zu berechnen:

Masse (der persönlichen Ausrüstung) = 10 x N + 10 x L

N steht für die maximal zulässige Zahl der Passagiere, und zwar einschließlich des Fahrers, denn der muss ja auch Wäsche zum wechseln haben.

L steht für die Gesamtlänge des Motorcaravans in Meter.

Mein Beispielfahrzeug soll mal eine Länge von 7,50 m haben und ist laut Fahrzeugbrief für 5 Personen zugelassen. Das ergibt folgende Berechnung:

Masse = 10 x 5 + 10 x 7,5
Die persönliche Ausrüstung ist also mit 50 kg für die Personen und mit weiteren 75 kg für die Länge zu berücksichtigen, im meinem Fall also zusammen weitere 125 kg.

Fehlt noch die "konventionelle Belastung", die auch angegeben werden muss, siehe oben.

Diese Masse zu berechnen ist ganz einfach und richtet sich nach Ziffer 4.2 der DIN. Außer dem Fahrer, der ja, wir erinnern uns, schon bei der Masse in fahrbereitem Zustand berücksichtigt war, werden alle weiteren zugelassenen Passagiere mit jeweils 75 kg berücksichtigt.

In meinem Beispiel also weitere 4 Personen mit jeweils 75 kg, zusammen somit 300 kg.

Eines haben wir noch nicht, die (serienmäßige) Zusatzausstattung. In einem ordentlichen Katalog findet man Angaben dazu. Nehmen wir mal an, mein Beispielfahrzeug hat zwei Klimaanlagen, eine im Fahrerhaus und eine weitere im Aufbau, macht zusammen rund 80 kg. Eine Markise soll es sein, bitte sehr, weitere 25 kg. Einen Fahrradträger ohne Farräder mit 10 kg (Roller mit Rampe, Anhängekupplung und Solaranlage lassen wir mal weg...). Der größere Kühlschrank mit AES macht weitere zusätzliche 10 kg. Die automatische SAT mit Farbfernseher und Zubehör rund 30 kg. Teppichboden, gekändelt, vorne und hinten, sind weitere 15 kg. Dann ging das Geld aus, macht zusammen an Zusatzausstattung 180 kg. Unrealistisch? Nein, eher untertrieben.

Zählen wir zusammen:
Masse in fahrbereitem Zustand waren 3.900 kg
konventionelle Belastung für die weiteren 4 Personen 300 kg
persönliche Ausrüstung 125 kg
Grundausstattung 250 kg
mit bestellte Zusatzausstattung 180 kg
zusammen 4.755 kg

Mein Fahrzeug hat also bereits ein Gewichtsproblem von 155 kg oder mehr als 3 Zentner. Es liegt nun am Erfindungsreichtum des jeweiligen Käufers, wo er Gewicht einspart. Es wiegen auch nicht alle erwachsenen Personen (nur) 75 kg. Manche möchten auch den Stromgenerator, den Außenborder und das Gummiboot sowie 4 oder 5 Fahrräder mitnehmen. Ich höre auf, weiter nachzudenken, was so manch einer mit in den Urlaub nimmt. Selbst bei einem Fahrzeug der gehobenen Gewichtsklasse schrumpft die zunächst üppig erscheinende Zuladung von 700 kg laut Fahrzeugbrief auf eine Überladung von 125 kg dahin. Wenn darauf nicht bei dem Kauf hingewiesen wird, wird man Ansprüche aus der Sachmängelhaftung anmelden können. Dazu kommt dann noch, dass die "Masse in fahrbereitem Zustand", also das Werks-Auslieferungs-Gewicht mit Fahrer oftmals nicht stimmt, sondern bereits höher liegt; warum auch immer.

Mein Rat: Kein Fahrzeug bezahlen, was nicht vorher auf einer öffentlichen Waage hinsichtlich der wirklichen Zuladungsmöglichkeiten geprüft oder wenigstens nach obigem Muster durchgerechnet wurde. Mit ordentlichen Prospektangaben ist das auch schon bei der Planung möglich, sonst muß man fragen.


MfG Ulrich Daehn Bad hersfeld

abo1 am 01 Okt 2007 22:30:55

hallo

@ulrich: das gilt ab ca 2003 oder so, vorher wurden beliebige traumwerte typisiert
ein befreunderet Womo händler erzählte mir maöl soagr was von kleingedrucktem in dem sinngemäss stand dass die einrichtung und die geräte im womo zur "nutzlast" zählen wuerden und daher im eigengewicht nicht oder nicht vollständig enthalten sind.
keine ahnung ob das händlerlatein oder wahrheit ist


ich fürchte gerade bei den früheren baujahren kann es gravierende unterschiede zwischen tatsächlcihem eigengewicht und dem eingetragenen werten geben

aber lässt sich ganz einfach checken:
schottergruben. markthallen, etc haben eine brückenwaage
kostet meist nur ein trinkgeld

lg
g

dieter2 am 02 Okt 2007 00:46:05

Hallo Lissy

Das auflasten von 3400 kg auf 3500 kg sollte eigendlich ohne technische Veränderung möglich sein.
Ich habe unseren auch ohne Veränderung von 3400 kg auf 3500 kg auflasten lassen.
Das einzige ist das jetzt die ungebremste Anhängelast von 750 kg auf 650 kg reduziert ist,aber damit kann ich gut leben.
Fahr mal zum TÜV und lass Dich beraten bevor Du Dir teures Zeugs einbauen läßt.
Das Auflasten selber hat bei mir 48 € gekostet.

Dieter

hartmut49 am 02 Okt 2007 06:51:11

Moin Lissy,
ich habe , auch die Infos, wie sie Dieter schreibt.
Auflasten, von 3400 kg auf 3500 kg, nur Schreib- und Bezahlvorgang.
Wenn, Du ABS hast, ist auch eine höhere Auflastung möglich.
( Habe ich leider , nicht.)
an Alle,
Hartmut

ingemaus am 02 Okt 2007 12:03:51

Hallo Beduin!
Jetzt wollen wir es aber ganz genau machen! Kein Norm Deutsch ,sondern ich versuche ,es für uns Laien etwas verständlicher zu schreiben.
In der EN 1646- 2 , die ab 1998 besteht, stehen für alle Hersteller die Berechnung der Mindestmassen, die bei der Konstruktion von Momos zu beachten sind. Alle Fa die nach E2 Norm produzieren müssen sich an die einzelnen Massen halten. Alle haben die gleichen Vorgaben, keiner kann schummeln! Diese Massen interessieren den Käufer aber zunächst nicht.! Im Übrigen ist diese Norm kein Gesetz, wenn es aber zu Streitigkeiten kommt, wird sich jeder Gutachter an die EN und den Massen halten. Der Hersteller hat sein FG fertig und fährt zur Homologation. Dort wird festgestellt, wie schwer ist das FG mit den einzelnen Massen der EN. Wenn alle Gewichte addiert sind, darf ein 3.5 t nur max 3.5 t wiegen. Ab 06.04 müssen übrigens die FG mit der Masse im fahrbereiten Zustand gewogen und im Kfz -Brief unter Spalte 14 Leergewicht , eingetragen sein. Da wird dann getrickst, dass sich die Balken biegen. Ein Mobil mit einer Länge von 7 Meter und für 5 Personen und 3.5 t zGG, ist so gut wie unmöglich herzustellen. Also wird behauptet Gas 90 %, Wasser 90 % oder Tank 90 % Füllung. Dies ist aber nach EN und der Erweiterung, ich bin der Meinung § 42 Abs. 2 und 3 StVZO anders. Alle Massen sind mit 100 % anzusetzen. Da wird das R - Rad, welches zum Aufbau gehört herausgerechnet, ABS usw ebenfalls.obwohl serienmäßig Gas wird in Alu gewogen usw. So abgerechnet kommt der Hersteller dann auf 3.5 t. Geschafft! Nur sind für den Käufer, die unterwegs verlorenen Massen immer von der Zuladung abzuziehen, wenn er die 3.5t einhalten will. Er kann dann nur noch zwischen den verbliebenen Massen wie Personen 2 statt 5 oder nur 30 statt 90 Liter Wasser wählen, um das zGG nicht zu überschreiten. Dann kommt der Hammer. Einem Richter zu erklären , dass zB. die 90 % Berechnung nicht richtig ist, obwohl diese frech im Prospekt steht, ist schwierig. Er sagt da stehen sie doch. Erst wenn ein Gutachter an das FG darf, haben die Hersteller schlechte Karten. Dazu und dies ist für mich bis heute noch nicht geklärt, obwohl eine Norm nicht eingehalten wurde. vom Hersteller : Im Prospekt steht auf der letzten Seite alle Angaben zu Gewichten + - 5 %. Nur in der Norm steht davon nichts! Oder? Wer weis mehr? Ich habe hierzu schon oft nachgefragt, aber keine Angaben, auch im PC gefunden.
Wenn jetzt aus dem Forum noch jemand schreibt:HabeGewichtsprobleme! Woher, warum ? Dann ist er selber schuld, hier wird immer wieder gesagt : Vor Abnahme wiegen ,wiegen! Gutes Geld für gute Ware!

von Ingemaus

lissy_kruemel am 02 Okt 2007 13:36:52

@HARTMUT 49 ....

Hallo, hab gestern schon versucht gehabt dich per PN anzuschreiben.
Du hast wenn ich richtig informiert bin auch einen TEC 630 G ?!?!?
und diesen von 3400 auf 3500 aufgelastet ?????
-
Ich renne hier von A nach B und keiner weiß wie das von statten geht :(

-Einer sagt (von Fiat) das geht so-einfach zum TÜV und fertig
-TÜV sagt-die brauchen einen Unbedenklichkeitsbescheinigung
-Dekra sagt-keine ahnung
-Ein anderes Fiathaus-man brauch die Unbedenklichkeitsbescheinigung-sei aber kein Problem-NUR er bekommt sie nicht gedownloadet aus dem Internet :cry: :cry: :cry:
-TEC sagt-keine ahnung das weiß nur Fiat

HILFE !!!!
Wie seit ihr vorgegangen ? Hast jemand diese Unbenklichkeitsbescheinigung ???
Wo bekomm ich sie sonst noch her ???

LG Lissy

franz_99 am 02 Okt 2007 17:10:30

bin zwar nicht Hartmut, habe soetwas aber schon mal gemacht. Nett mit dem TÜV Prüfer geredet. Dann hat der die Achsgewichte geprüft und von 3300kg 3400kg gemacht. Das wars.
Franz

migula am 02 Okt 2007 17:39:04

Vor Jahren hat das noch funktioniert mit dem zusammenrechnen der Achslasten und der Gewichtserhöhung. Heute sind die TÜV Ingenieure cleverer oder scheuen sie die Verantwortung? Achlast vorne 1,9 t, hinten 3,1 t; Auflastung auf 4,6 t? Nein!! Wenn der Hersteller 4,2 t angibt hat das seine Gründe!

XX-BA 597 am 02 Okt 2007 21:01:38

Meine Güte, ist das alles kompliziert ...
Also auf der HP vom Tüv Nord steht, dass für eine Auflastung die Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers notwendig ist. Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche Auflastung eines Fahrzeugs.
So war auch die Info von DEKRA mit dem Hinweis, dass als Hersteller nicht der Hersteller des Aufbaus sondern des Fzg. gemeint ist. Scheint soweit logisch.

Dann wurde mir noch ein Ausdruck vom § 42 StVZO in die Hand gedrückt. Hoffentlich ein aktueller. Im großen und ganzen steht da alles drin, was ihr oben schon geschrieben habt. Kraftstoff 90%, 100% Wasser.
Gleich im ersten Satz steht aber ... ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter) ...
Das würde ich jetzt so verstehen, dass Gas nicht im Leergewicht enthalten ist. Oder sehe ich das falsch?

Und wenn das Gesetz erst seit Mitte 2004 gilt, was ist denn dann in unserem Leergewicht enthalten (Erstzulassung 3/04). Dann steht jetzt in der Zulassungsbescheinigung das Gewicht, das nicht nach den aktuellen Vorgaben ermittelt wurde? Muss ja wohl, denn bei der Zulassung wurde es nicht gewogen.

Dass die Hersteller es in ihren Prospekten nicht so genau nehmen, ist schlimm genug, aber die Angaben in den Papieren müssen doch wohl richtig sein. Hat das schon mal einer von Euch überprüft?

Ganz schön undurchsichtig ...

Kasira am 02 Okt 2007 21:34:11

@ lissy_kruemel

hallo, wir haben zwar nicht das gleiche Fahrzeug, aber falls bei Eurem TEC eine Auflastung möglich ist, dürfte das Vorgehen wohl identisch sein.
Unser Händler hat sich mit der Bitte um eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung an Fiat gewandt, die wurde ihm zugefaxt. beim TÜV vorgelegt und das war's.
Wenn ich micht recht erinnere, sind so ca. 100 Euro Gebühr angefallen.
Notfalls mal direkt bei Fiat nachfragen:
Tel.: 07131/107 - 325 (war die damalige Durchwahl)
Fax: 07131/17 17 55

- Kasira

dieter2 am 02 Okt 2007 21:42:22

migula hat geschrieben:Vor Jahren hat das noch funktioniert mit dem zusammenrechnen der Achslasten und der Gewichtserhöhung. Heute sind die TÜV Ingenieure cleverer oder scheuen sie die Verantwortung? Achlast vorne 1,9 t, hinten 3,1 t; Auflastung auf 4,6 t? Nein!! Wenn der Hersteller 4,2 t angibt hat das seine Gründe!


Das mit den zusammen zählen ist schon richtig.
Ich habe mich sehr gut mit den Prüfer unterhalten,es ging ihn um die gesammte Masse beim Bremsen Womo mit ungebremsten Anhänger.
Deshalb hat er mir die 100 kg Auflastung bei der ungebremsten Anhängelast wieder gestrichen.
Und die Auflastung sowieso im Ramen der bis jetzt gültigen Achlasten vorne 1750 kg,hinten 1900 kg.
Und die zulässige Hinterachlast erhöht sich um 100 kg bei Anhängerbetrieb.

Jetzt muß ich nur noch einen Prüfer finden der die 100 kg mehrbelastung der Hinterachse im Hängerbetrieb auch mit Rollerbühnenbetrieb genemigt :roll:

Dieter

ingemaus am 03 Okt 2007 13:02:05

Hallo xx!

Direkt zu Deiner Frage. Es gibt wie schon geschrieben die Norm 1646- 2
diese ist ab 1998 in Kraft. Ab o6.o4 ist hier noch eine Zusatzregelung nach § 42 mit nationalen Recht hinzugekommen. Bereits 1998 sind in der EN die
Flüssiggasregelung zu 90 % des Volumens geregelt. Desgleichen die Frischwasserregelung mit 90 % . Der § 42 Abs 3 hat dies dann, nach meinem dafür halten und entsprechender Auslegung auf 100 % erhöht.
Wurde mir so von kompetenterStelle bestätigt! Ist auch logisch ,weil jeder Hersteller jetzt mit 100 % rechnen muss. gefällt einigen mit Gewichtsproblemen naturlich nicht. Darum scheitert dann eine neue EN
wohl auch

ingemaus

Gast am 07 Okt 2007 20:44:16

Hallo zusammen,

Ich fahre einen LMC A 671 D. Gesamtgewicht 3,5 Tonnen.

Ich stand in diesem Jahr auch vor dem Gewichtsproblem.
Über das Forum informierte ich mich über eine mögliche Auflastung.
Mein Reisemobil ist Baujahr 2003 und ohne ABS.
Laut infos aus dem Forum, ohne ABS keine Auflastung über 3,5 Tonnen möglich.

Aber es geht doch.

Eine Luftfederung von smv wurde eingebaut ( mit Kompressor ) und an den Hinterräder wurden 2 neue Felgen montiert. ( Tragkraft je Felge 1 Tonne )

Mit allen nötigen Papieren / TÜV Gutachten zum Straßenverkehrsamt; alles eingetragen; Gewichtserhöhung auf 3750 kg.

Bringt natürlich auch Nachteile mit sich. Tempo 100, LKW Verbotszeichen beachten, 10 Euro mehr Steuern pro Jahr und höhere Maut in Österreich.
Kostenpunkt der Auflastung inklusive neuer Felgen ca. 900 Euro

Die Auflastung hat zwar ihren Preis, aber auch Vorteile.

Viele aus Köln

Andreas

Gast am 08 Okt 2007 09:57:37

Ich hatte auch mal mit dem Auf-Ablastungsgedanken gespielt. Hat sich folgendes ergeben:

Auf bzw. Ablasten geht, dafür geht die Anhängelast in die Knie. Ich wollte 2t Anhängelast, dann hatte ich aber auf 2,8t ablasten müssen. Das ist mir aber zu knapp. Da ich im fahrbereiten Zustand ( 14 Tage Klamotten, voller Wasser & Brennstofftank, 2 Gasflaschen und 2 Personen inkl. Bootsklamotten ) 2,8t habe. Gut man könnte dann noch was in das Boot packen, ist mir aber zu umständlich. So wurde halt kein anderes Boot gekauft.

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