Leider ließ sich dieser Beitrag kaum kürzen, trotzdem nicht ganz uninteressant, denke ich:
Die Zuladung eines Reisemobils ist ein entscheidender Faktor, der die Gebrauchtstauglichkeit maßgeblich bestimmt. Muss man die Kids zu hause lassen, wenn man den Partner und ein paar Vorräte mitnehmen will, hat man ein Problem. Umgekehrt natürlich auch. Durch den Wunsch vieler Wohnmobilisten, möglichst unter 3,5 to zu bleiben, wird das Thema noch verschärft. Ich habe mich mal durch die DIN gewühlt:
In Deutschland ist alles geregelt, auch die Frage der Zuladung. Die DIN EN 1646-2 bestimmt nämlich, was der Hersteller im Benutzerhandbuch angeben muss. Das, was er angeben muss, wird man dann wohl auch als Mindestkriterium für die Zuladung zugrundelegen dürfen. Leistet das Fahrzeug dies nicht, wird man grundsätzlich von einem Mangel ausgehen müssen, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.
Was steht also drin in dieser DIN aus 1999?
Unter Ziffer 5 findet man folgende Hinweise:
Der Hersteller muss im Benutzerhandbuch folgende Angaben und auch die zutreffenden Definitionen angeben:
a) die technisch zulässige Gesamtmasse, also das zulässige Gesamtgewicht,
b) die Masse in fahrbereitem Zustand
c) die Masse der Höchstzuladung, also a) minus b) und
d) die Masse der Grundausstattung des Motorcaravans.
Weiter heißt es in Ziffer 5 der genannten DIN:
Der Hersteller muss deutlich (!) angeben, dass die Zuladung folgendes beinhaltet:
1. die konventionelle Belastung (das ist das Gewicht der zugelassenen Passagiere)
2. die Grundausstattung (das ist der Wasservorat, das
Gas usw.)
3. die Zusatzausstattung (natürlich nur im Auslieferungszustand) und die
4. persönliche Ausrüstung (das ist die Zahnbürste, die Wäsche, Lebensmittel usw.).
Hat jemand diese Angaben schon mal irgendwo gefunden? Dies dürfte relativ selten vorgekommen sein.
Was heißt das nun im Detail?
Zu a):
Das zulässige Gesamtgewicht ist, so meine ich, einfach. Da erspare ich mir eine Erläuterung. Mein Beispiel-Fahrzeug soll 4,6 to haben. Das Fahrzeug darf also mit den Kids, der Zahnbürste und dem fast (!) vollen Wassertank nicht über 4600 kg wiegen. Das war noch einfach.
Zu b):
Die Masse in fahrbereitem Zustand ist da schon schwieriger festzustellen.
Nach Ziffer 3.2 der DIN ist die Masse des Fahrzeuges mit Aufbau in fahrbereitem Zustand folgendes: Masse des Fahrzeuges mit Aufbau in fahrbereitem Zustand, einschließlich Kühlmittel, Öl, Kraftstoff, Werkzeug, Ersatzrad und dem Fahrer, den man mit 75 kg berücksichtigt.
Diese Masse in fahrbereitem Zustand reicht also gerade, um mit leerem Fahrzeug, leerem Wassertank, leerem Kühlschrank und ohne Begleitperson/en, loszufahren. In diesem Zustand verlässt das Fahrzeug also quasi die Fabrik, abgesehen davon, dass kein Hersteller das
Wohnmobil mit vollem Dieseltank ausliefert. Man könnte auch sagen, dass ist der Zustand im Falle der Werksabholung nachdem man erstmals vollgetankt hat, was also mit dem eigentlichen Zweck des Fahrzeuges noch gar nichts zu tun hat. Camping mit der Familie kann man so noch nicht machen.
Mein gedachtes Fahrzeug soll eine Masse in fahrbereitem Zustand von 3,9 to haben.
Zu c):
Zieht man dieses Gewicht der Werksauslieferung mit dem Fahrer drin von der höchstens zulässigen Gesamtmasse ab, die ja im Fahrzeugschein steht, hat man die maximale Zuladung des Fahrzeuges. Auch das lässt sich noch gut vorstellen.
Mein gedachtes Fahrzeug hat danach eine Zuladung von 700 kg. Hört sich doch gut an, oder!? Das ist das, was man landläufig aus dem Fahrzeugbrief oder Schein herausließt und sehr zufrieden dreinschaut. Der Verkäufer wird oft diese tolle Zuladung beim Verkaufsgespräch herausstellen. "Damit können Sie fast den gesamten Hausrat mitnehmen".
Ob diese Zuladung für Campingzwecke geeignet ist, also das Fahrzeug zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist, ergibt sich daraus aber immer noch nicht. Das wird erst mit der Masse der Grundausstattung richtig interessant.
Zu d):
Die Masse der Grundausstattung ist in der DIN unter Ziffer 4.3 wie folgt festgelegt:
Es müssen eingerechnet werden:
- die Masse der Gastanks mit 90 % Inhalt
- die Masse der weiteren Flüssigkeiten, und zwar im Detail wie folgt:
- - Wasserheizungen ganz voll
- - Zentralheizungen ganz voll
- - Frischwassertanks zu 90 % gefüllt, also auch die Boiler der WW-Versorgung
- - Toilettensystem, Spülbehälter voll
- - Abwassertanks alle leer
- 4 kg für die Anschlussleitung der Stromversorgung und
- die Masse der Zusatzbatterie, soweit diese vorgesehen ist.Ich denke, auch diese Auflistung kann man gut nachvollziehen und am eigenen Fahrzeug ausprobieren.
Mein Beispielfahrzeug hat einen 200 Liter Frischwassertank, einen 10 Liter WW-Boiler und eine in das System integrierte Spültoilette, eine WW-Heizung von
Alde mit weiteren 50 kg und zwei 11 kg Gasflaschen. Dazu kommt die zweite Batterie mit 85 Ah, die ca. 25 kg wiegen dürfte. Bei 90 % Flüssigkeiten im Tank bedeutet das gerundet 250 kg Zusatzgewicht, die im Benutzerhandbuch anzugeben sind.
Zur "persönlichen Ausrüstung":
Diese persönliche Ausrüstung muss schließlich auch mitgenommen werden können, wenn ich mit dem Fahrzeug nicht nur schöne Fotos machen oder dem Nachbarn imponieren, sondern wirklich auf große Reise mit allen Lieben gehen will. Und die Kids wollen schließlich auch nicht nur ein einziges Kuscheltier mitnehmen, sondern auch den Gameboy, den Walkman und die Handys mit Ladegeräten. Auf einem Campingstuhl möchte man auch mal sitzen und häufig wird auch nicht im Ausland eingekauft, sondern vorher noch mal richtig beim Lidl oder dem Aldi zugeschlagen.
Die "persönliche Ausrüstung" ist in Ziffer 4,4 der DIN geregelt:
Die Mindestmasse, die der Hersteller berücksichtigen und im Handbuch angeben muss (wieder dieses "muss", also zwingend nach DIN), ist wie folgt zu berechnen:
Masse (der persönlichen Ausrüstung) = 10 x N + 10 x L
N steht für die maximal zulässige Zahl der Passagiere, und zwar einschließlich des Fahrers, denn der muss ja auch Wäsche zum wechseln haben.
L steht für die Gesamtlänge des Motorcaravans in Meter.
Mein Beispielfahrzeug soll mal eine Länge von 7,50 m haben und ist laut Fahrzeugbrief für 5 Personen zugelassen. Das ergibt folgende Berechnung:
Masse = 10 x 5 + 10 x 7,5
Die persönliche Ausrüstung ist also mit 50 kg für die Personen und mit weiteren 75 kg für die Länge zu berücksichtigen, im meinem Fall also zusammen weitere 125 kg.
Fehlt noch die "konventionelle Belastung", die auch angegeben werden muss, siehe oben.
Diese Masse zu berechnen ist ganz einfach und richtet sich nach Ziffer 4.2 der DIN. Außer dem Fahrer, der ja, wir erinnern uns, schon bei der Masse in fahrbereitem Zustand berücksichtigt war, werden alle weiteren zugelassenen Passagiere mit jeweils 75 kg berücksichtigt.
In meinem Beispiel also weitere 4 Personen mit jeweils 75 kg, zusammen somit 300 kg.
Eines haben wir noch nicht, die (serienmäßige) Zusatzausstattung. In einem ordentlichen Katalog findet man Angaben dazu. Nehmen wir mal an, mein Beispielfahrzeug hat zwei Klimaanlagen, eine im Fahrerhaus und eine weitere im Aufbau, macht zusammen rund 80 kg. Eine Markise soll es sein, bitte sehr, weitere 25 kg. Einen Fahrradträger ohne Farräder mit 10 kg (Roller mit Rampe, Anhängekupplung und
Solaranlage lassen wir mal weg...). Der größere Kühlschrank mit AES macht weitere zusätzliche 10 kg. Die automatische SAT mit Farbfernseher und Zubehör rund 30 kg. Teppichboden, gekändelt, vorne und hinten, sind weitere 15 kg. Dann ging das Geld aus, macht zusammen an Zusatzausstattung 180 kg. Unrealistisch? Nein, eher untertrieben.
Zählen wir zusammen:
Masse in fahrbereitem Zustand waren 3.900 kg
konventionelle Belastung für die weiteren 4 Personen 300 kg
persönliche Ausrüstung 125 kg
Grundausstattung 250 kg
mit bestellte Zusatzausstattung 180 kg
zusammen 4.755 kg
Mein Fahrzeug hat also bereits ein Gewichtsproblem von 155 kg oder mehr als 3 Zentner. Es liegt nun am Erfindungsreichtum des jeweiligen Käufers, wo er Gewicht einspart. Es wiegen auch nicht alle erwachsenen Personen (nur) 75 kg. Manche möchten auch den Stromgenerator, den Außenborder und das Gummiboot sowie 4 oder 5 Fahrräder mitnehmen. Ich höre auf, weiter nachzudenken, was so manch einer mit in den Urlaub nimmt. Selbst bei einem Fahrzeug der gehobenen Gewichtsklasse schrumpft die zunächst üppig erscheinende Zuladung von 700 kg laut Fahrzeugbrief auf eine Überladung von 125 kg dahin. Wenn darauf nicht bei dem Kauf hingewiesen wird, wird man Ansprüche aus der Sachmängelhaftung anmelden können. Dazu kommt dann noch, dass die "Masse in fahrbereitem Zustand", also das Werks-Auslieferungs-Gewicht mit Fahrer oftmals nicht stimmt, sondern bereits höher liegt; warum auch immer.
Mein Rat: Kein Fahrzeug bezahlen, was nicht vorher auf einer öffentlichen Waage hinsichtlich der wirklichen Zuladungsmöglichkeiten geprüft oder wenigstens nach obigem Muster durchgerechnet wurde. Mit ordentlichen Prospektangaben ist das auch schon bei der Planung möglich, sonst muß man fragen.