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Dringend an alle - wir brauchen euren Rat! 1, 2, 3


xmonja am 12 Okt 2007 21:42:54

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

wir haben folgendes Problem und benötigen dringend euren Rat!

Am Samstag haben wir erfolgreich unser altes Wohnmobil, einen Hehn Bj. 1997 für 11.350 € bei eBay verkauft. Der einzige uns bekannte Mangel war eine Beule an der Aussenwand, auf die wir auch hingewiesen haben. Wir haben angeboten, das Fahrzeug zu besichtigen, und dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung handelt und ein Umtausch ausgeschlossen wäre.

Der Käufer, der die Auktion schließlich gewonnen hat wohnt ca. 700 km von uns entfernt und hat das Fahrzeug vorher nicht besichtigt.

Am Mittwoch kam er zusammen mit einem Freund, um das Wohnmobil abzuholen und war völlig aus dem Häuschen über den gepflegten Zustand des Fahrzeugs. Sein Freund und er haben sich das Fahrzeug ausgiebig angeschaut, sich alles erklären lassen und sind dann damit weggefahren.

Wir haben einen Standardkaufvertrag (Download aus dem Internet) aufgesetzt, den allerdings weder Käufer noch Verkäufer, sondern Freund der Käufers und ich (Freundin des Verkäufers) unterschrieben haben. Der Käufer war in seiner Freude zu aufgeregt und blieb lieber an der frischen Luft und ich habe völlig gedankenlos unterschrieben. Also haben wir im Grunde gar keinen gültigen Kaufvertrag, denke ich mal.

Heute mittag sprach uns der Käufer des Fahrzeugs auf die Mailbox, wie glücklich er und seine Frau über das schöne Wohnmobil seien und dass er sich wünscht, dass wir ihn mal besuchen kommen, da wir ja so nette Menschen seien.

Heute abend rief mich dann die Frau des Käufers an und sagte, es gäbe ein Problem. Beim Saubermachen des Alkovens haben sie die Matratze (eine richtige dicke Matratze für normale Betten, die vom Vorbesitzer in den Alkoven gequetscht wurde) angehoben und festgestellt, dass die ganzen Wände rings um den Alkoven schimmelig, nass und weich bis auf die Außenhaut wären (laut Käufer), worauf sie dann die Matrate ganz raus genommen hätten und dabei fest stellten, dass auch die Matratze von unten ganz schwarz ist.

Ich fiel aus allen Wolken, habe beim Betten beziehen nämlich nie etwas von Feuchtigkeit bemerkt und sagte ihr auch, dass ich niemals meinen Sohn im Alkoven hätte schlafen lassen, wenn ich gewusst hätte, dass es da oben schimmelt.

Auf jeden Fall gab sie mir bis morgen Zeit, mir zu überlegen, was nun passieren solle. Entweder sie lassen es reparieren und ich bezahle den Schaden, oder ich gebe eine Teil des Kaufpreises zurück, bzw. ich nehme das Fahrzeug ganz zurück.

Wir sind völlig verzweifelt und brauchen jetzt dringend euren Rat. Wir wissen überhaupt nicht, wie wir uns verhalten sollen. Was würde es denn ungefähr kosten, einen schimmeligen Alkoven zu reparieren? Wir können den Ärger der Leute verstehen, aber wir haben wirklich nichts von dem Schaden gewusst. Zurücknehmen können wir das Wohnmobil nicht, da wir mit dem Geld ein neues (gebrauchtes) Wohnmobil gekauft haben.

Hoffentlich kann uns jemand helfen,

verzweifelte
Simone und Colin

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Administrator am 12 Okt 2007 21:59:06

die Formulierung "Standardkaufvertrag" läßt nicht wirklich auf den Inhalt schließen - und ohne den genauen Wortlaut des Vertrages kann niemand eine sinnvolle Aussage machen.

Beduin am 12 Okt 2007 22:01:08

Hey, schlimmes Schicksal.
tut mir echt Leid für euch.
Viel raten kann ich euch aber nicht.
Nur, wo steht den Wagen jetzt?
Vielleicht könnt sich den mal eine Ansehen der eine Ahnung hat.

Soweit ich weiß musst du, auch bei privaten verkäufen alle dir bekannten Mängel anzeigen und in deinem Fall vom Alkoven, beweisen das du nichts davon gewusst hast.
Das denke ich, ist fast unmöglich.

Sorry, aber vielleicht kommt noch was das euch mehr Mut machen kann

Anzeige vom Forum


Holzknecht am 12 Okt 2007 22:34:09

Hallo und moin, moin xmonja,

die gleiche Klamotte habe ich vor 8 Jahren mit unserem alten ADRIA auch gehabt. Die Leute hatten gekauft ohne vorher das Fahrzeug zu besichtigen, nach 2 Wochen wurde angeblicher Wasserschaden am Boden geltend gemacht. Gott sei Dank hatte ich den Musterkaufvertrag vom ADAC verwendet, die Sache ging auch noch vor Gericht, wurde aber abschlägig entschieden mit der Begründung " es hätte vorher eine ausführliche Besichtigung stattfinden müssen, um erkennbare Mängel oder versteckte Mängel zu entdecken usw.....es folgte dann nur Gesetzestext".
Falls Du im ADAC bist würde ich mich mal an die Rechtsabteilung dort wenden um Rat einzuholen.

Nasenbär am 12 Okt 2007 22:34:58

Das Beste wird sein, ihr fahrt hin und schaut euch an, ob denn wirklich was an dem ist, was der Käufer sagt. :wink:
Dann würde ich sagen, ihr nehmt das Womo zurück. Wenn die das reparieren lassen, wirds ganz sicher teurer. Und sich auf einen Preisnachlass einigen, halte ich für keine gute Lösung, weil der schon heftig sein wird. Da könnt ihr sicher besser das Womo selbst reparieren lassen und später noch mal versuchen. 11.000 (eher mehr) für ein 97er werden sich sicher immer wieder realisieren lassen.

marlin 56c am 12 Okt 2007 22:58:46

Moin,

ich sehe das ähnlich, wie der Nasenbär. Wenn die Matratze im Alkoven eingepresst war, konnte sie nicht atmen und das WOMO hat evtl. "nur" ein Staunässeproblem. Komisch, dass man das nicht riechen konnte. Eine Matratze kostet nicht die Welt, Schimmel kann man killen und manch feuchte Wand kann nach der Trocknung ohne Reparatur erhalten werden, so lange noch keine Vertorfung eingesetzt hat. Redet mit einander und vereinbart einen moderaten Nachlass (max. 1000,- €), je nach Ausmaß des Schadens. Wenn ihr den Schaden nicht aus der Ferne einschätzen könnt, macht eine Tour mit eurer Neuanschaffung. Viel Erfolg euch beiden!

,

Christoph

Ausderasche am 12 Okt 2007 23:38:37

Hi,

meines Erachtens ist gar kein Kaufvertrag zustandegekommen, da weder Du (Du warst ja nicht Eigentümerin des WOMOS und konntest somit das Eigentum gar nicht übertragen, noch Handlungsbevollmächtigte (das lässt sich vielleicht "nachbessern"), noch der Käufer den Kaufvertrag unterschrieben haben. Er war "außer sich vor Freude, so daß sein Freund unterschreiben mußte!..also er war handlungsunfähig...

also da ist vielleicht ein Kaufvertrag mit viel Augenzwinkern zwischen Deinem Freund (mit Dir als Handlungsbevollmächtigte) und dem Feund des Käufers zustandegekommen..EHER NICHT..! Da der Freund nicht kaufen wollte! Also gar nicht den Rechtswillen hatte, das WOMO zu kaufen, m.E. gibt es keinen Kaufvertrag. Da bleibt wahrscheinlich nicht mehr als das WOMO zurückzunehmen! Ist bei den anfangenden Streitigkeiten wahrscheinlich sowie sowieso das Beste, da Ihr m.E. rechtlich auf verlorenem Boden steht.

Sage Ihnen, sie sollen das WOMO sofort zurückbringen! (Billigste Lösung, weil Ihr nicht fahren braucht). Wenn Dein Freund eine Rechtsschutz hat, sofort einschalten. Aber wirklich sofort! Auf gar keine Fall irgendwelches Geld rausrücken, ohne dass das WOMO + alle Papiere + Schlüssel wieder bei Euch stehen. Aufforderung der sofortigen Rückgabe per EInschreiben!


Frank

Roman am 13 Okt 2007 00:23:05

Hallo,

ich sehe das wie Frank. Im Grunde ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Da es sich praktisch um eine "versteckten Mangel" handelt, greift auch nicht das "ebay-Prinzip" gekauft wie gesehen.

Ich fürchte, dass Ihr nun zwei Womos habt. Zu allem Überfluss müsst Ihr den Alten auch noch selbst abholen.

Dies sagt das BGB im §439 "Nacherfüllung".

Ich würde wie oben bereits geschrieben das beste daraus machen. Ihr könnt den Alkoven sicher mit gerigem Aufwand sanieren und dann erneut verkaufen.

Ich hoffe für Euch, dass die Feuchtigkeit nicht bereits in den Wänden steckt.



Roman

Tipsel am 13 Okt 2007 01:19:54

Wenn die Matratze verschimmelt ist, sind die Wände bestimmt nicht trocken. Oder? Es sei denn, das Alkovenfenster ist undicht und das Wasser hat sich von innen in die Matratze geschummelt. Dann wärs ne relativ billige Reparatur. Fenster neu eindichten und gut isses.

Wie lange muss es dort gewesen sein, wenns schon schwarz ist?

Erst mal kommen Stockflecke, und auch bei halbjährlichem Bettenbezug merkt man das - so wird wohl jeder argumentieren.

Wir haben auch mal einen Wohnwagen gekauft, und es wuchsen echte dicke Pilze aus dem Holz - versteckt hinter der Spüle. Der Vorbesitzer hatte es nicht bemerkt, und er ist ein langjähriger Bekannter und Nachbar von uns, der uns sicher nicht übers Ohr hauen wollte. Also, alles ist möglich. Auch wenns unlogisch erscheint.

Ich denke aber, der Vertrag ist nicht zustande gekommen, weil die Unterschriften schon von vornherein alle nicht gütlig sind.
Der Freund des Käufers ist der Käufer laut Unterschrift, und da stimmt die Adresse nicht. Und die Freundin kann nix verkaufen, was papiermäßig nicht ihr gehört - so seh ich das als Laie.
Ganz schön wischiwaschi - wenn auch versehentlich.


Selbst beim Kindergeld wurde meine i.V. nicht anerkannt, als ich die vergessene Studienbescheinigung nachgereicht habe, und Peter auf Geschäftsreise war. Die haben einen Aufstand gemacht, obwohl ich nicht die Freundin war, sondern Ehefrau.

jonathan am 13 Okt 2007 08:10:02

Lasst euch doch erst mal ein paar aussagefähige Fotos zumailen, die wirklich das Ausmass des Schadens belegen. Dann kann man vielleicht absehen, was auf einen zukommt. Hier im Forum sind ja auch mittlerweile echte Feuchteexperten, die nach Ansicht der Bilder was sagen könnten. Wenn ich es richtig verstanden habe, möchte der Käufer ja das Mobil trotzdem gern behalten-oder?

Werner

Mäggy am 13 Okt 2007 08:30:50

Hallo,
also, ich würde mir auch erstmal einige Bilder zusenden lassen und dann eine weitere Entscheidung treffen.
Bei Ebay kommt der Kaufvertrag mt Abgabe des Höchstgebotes zustande.
In jedem Fall würde ich versuchen mich gütlich zu einigen.

konni23 am 13 Okt 2007 09:17:48

Hallo
Zerreißt mich nicht gleich in der Luft, aber meines Erachtens ist sehr wohl ein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Es wurde eine Ware im Internet / eBay angeboten die mit einem Gebot als rechtskräftige Unterschrift gekauft wurde.
Des weiteren wurde die Ware von einem Privatanbieter nach bestem wissen und gewissen beschrieben.

Der Feutigkeits-Mangel der nicht auf Anhieb zu erkennen war und auch geruchlich anscheinend nicht erkannt wurde deutet doch eher auf ein ,,kurzfristiges Geschehen" hin oder irre ich da. Alle Feuchtigkeit die länger steht macht sich geruchlich doch sehr deutlich bemerkbar.

Zum Kauf fällt mir noch ein, daß der Käufer wissentlich auf sein Recht, die Ware vor dem Kauf zu besichtigen, verzichtet hat.

Die Idee mit den Bildern finde ich auch nicht schlecht. Denn mir entseht der Verdacht, daß hier jemand mit Sympatie vortäuschen und einem Bagatellschaden versucht ein paar Euro zurückzugewinnen. Ausserdem ist die Frist ,,bis heute Abend" ja wohl ein Lacher.

konni

migula am 13 Okt 2007 10:07:44

Ich denke auch, dass bereits durch e-Bay ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wie lange ist das Mobil jetzt weg? Zunächst würde ich mit dem Käufer einen Termin zur Besichtigung des Schadens vereinbaren. Vielleicht hat er ja mit dem Schaden übertrieben! Schimmel an der Matratze entsteht ziemlich schnell. Mir selbst ist es passiert, dass ich Mal 3-4 Std. im Wohnwagen, auf der umgebauten Sitzgruppe geschlafen habe (Herbst). Auf dem Polsterteil, das auf dem abgesenkten Tisch lag hat sich dann Schimmel gebildet, weil hier keine Luftzirkulation möglich war. Ich denke das könnte bei der Alkoven-Matratze auch der Fall sein. Falls das Mobil noch nicht auf den Käufer umgemeldet ist, würde ich es evtl. zurück nehmen.

Ausderasche am 13 Okt 2007 11:13:58

MMMh....

interessante Frage, wann der Kaufvertrag zustande kommt.

(Ich hatte den Fall mit einem großen Versandhaus aus HH, das ein Marken-Autoradio im Internet angeboten hatte (sehr günstig). Ich habe das Angebot angenommen. Bestätigung SCHRIFTLICH erhalten - Kaufvertrag zustandegekommen? Mitnichten...das Versandhaus hatte einen falschen Preis in seine Preisdatenbank eingepflegt und der ist durch alle Systeme (Internet, Vertragsbearbeitung etc. hindurchgelaufen). Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums, nicht mal ne Entschuldigung. Und zurecht, sagt der BGH. (Obwohl m.E. der Versandhändler ja eine gewisse Sorgfaltspflicht gehabt hätte und nicht alles ohne jegliche Kontrolle automatiseren hätte müssen (man setzt ja lieber Leute frei und verlagert die Kontrolle auf den Endverbraucher - und wenn was schief geht, siehe oben)

Aber das läßt sich sicher klären, wann bei einer Sache wie Autokauf bei e-bay der Vertrag zustandekommt.

Sollte er nicht zustandegekommen sein, ist auch das Thema Nachbesserung (wie von Roman angesprochen) hinfällig - ein nicht existenter Vertrag kann nicht nachgebessert werden. Beide Parteien sind dann so zu stellen, als hätten Verhandlungen nie stattgefunden. Auto zurück (nicht abholen), Geld (+Zinsen) zurück (vielleicht abzüglich einer Nutzungsgebühr für die Fahrt?). Naja, das sind dann Marginalien.

Sollte er zustande gekommen sein, würde ich mich der Meinung von Konny und Mäggy anschließen. Erst mal Fotos schicken lassen. Die sogenannte Fristsetzung könnt Ihr vergessen!

Viele
Frank

Roman am 13 Okt 2007 11:23:13

konni23 hat geschrieben:Hallo
Zerreißt mich nicht gleich in der Luft, aber meines Erachtens ist sehr wohl ein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Es wurde eine Ware im Internet / eBay angeboten die mit einem Gebot als rechtskräftige Unterschrift gekauft wurde.
Des weiteren wurde die Ware von einem Privatanbieter nach bestem wissen und gewissen beschrieben.

konni


Richtig. Habe ich bei meinem Posting völlig übersehen. Eigentlich war ein zusätzlicher Vertrag völlig überflüssig, da durch die Ersteigerung gemäß den ebay Statuten zustande gekommen ist.

Da lohnt sicher nochmal ein Blick ins "Kleingedruckte" bei ebay (Mobile.de)

Ansonsten schließe ich mich der Meinung an, dass Ihr Euch Fotos schicken lassen solltet.
Oder Ihr macht mit dem Neuen einen Ausflug zu dem Käufer.



Roman

Gast am 13 Okt 2007 12:39:46

Ich sehe das auch so, dass ein rechtsgültiger Vertrag schon durch ebay zu stande gekommen ist. Als versteckten Mangel sehe ich das auch nicht an, denn der Käufer hätte ja auch die Matratze nur anheben brauchen und hätte es dann sicher gesehen. Das er sich das Mobil vorher nicht angeschaut hat ist meiner Meinung nach sein Problem.

Gast am 13 Okt 2007 12:51:03

meiner Meinung nach ist ein rechtsgültiger kaufvertrag zu stande gekommen, es sind zwei Unterschriften im Vertrag, der eine als VK der Andere als Käufer (solange das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist sehe ich da kein Problem und Vertragsparteien sind die Unterzeichner sofern sie auch im Kaufvertrag namentlich aufgeführt sind). Sind als Käufer und Verkäufer andere Namen als die der Unterzeichnenden aufgeführt wird es ewtas komplizierter oder sie hätten in Vollmacht gehandelt was auch möglich ist. Da das Fahrzeug ja auch noch bei Abholung ausgibig besichtigt wurde sehe ich keinen Grund für eine Rücknahme wenn ihr im Kaufvertrag schriftlich habt das keine Gewährleistung besteht und die Sache so verkauft wird wie ihr es besessen habt. Besser wäre noch wenn drin steht das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird und das Fahrzeug so gekauft wird wie besessen und wie besichtigt und probegefahren.
Spätestens bei der Abholung hatte der Käufer die Zeit und Möglichkeit den Kaufgegenstand zu überprüfen ob die Artikelbeschreibung bei ebay zutreffend ist. Wenn sie das war, seid unbesorgt. Ich würde überhaupt nicht reagieren auf irgendwelche Anrufe. Wenn Schriftverkeht kommt dann antworten wie im Kaufvertrag steht und darauf hinweisen das ihr davon nichts wusstet und der Käufer ja das Fahrzeug besichtigt hat.
Als Käufer schaut man schon unter Matratzen und in Staufächer, insofern war es meiner Meinung nach auch kein versteckter Mangel
Nehmt Euch einen guten Anwalt und damit dürfte die Sache ereldigt sein.
Logo

Ich gehe mal davon aus Ihr wußtet nichts von der Feuchtigkeit.

Übrigens - Beweisen muß meiner Meinung nach der Kläger.

Beduin am 13 Okt 2007 13:46:20

Zu den Fotos noch.
Die besten findet man doch hier, Torf vom feinsten und wie will man genau sehen das es vom Hehn ist oder auch nicht.

Deshalb lieber hier die ungefähre Gegend rein stellen, vielleicht findet sich eine-r der sich das mal vor Ort ansieht.

migula am 13 Okt 2007 13:49:14

Ich bin der Meinung, dass ein derart großer Schaden bei der Übernahme entdeckt worden wäre. Ich denke jeder Käufer hebt doch die Alkovenmatratze an um zu schauen ob ein Rost oder Warmluftkanäle vorhanden sind. Jetzt hat der Käufer relativ schlechte Karten. Er muss beweisen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe vorlag. Ferner hat zunächst er Kosten für den Rechtsanwalt und ein Gerichtsverfahren.

Osh am 13 Okt 2007 14:16:27

Hallo , bin eigentlich nur lesendes Mitglied und hätte zwar gerne mit meinem ersten Posting auf andere Beiträge geschrieben, aber hier drückt mich eine Frage an die Forumsteilnehmer.
Was wäre eigentlich wenn der Käufer hier im Forum Mitglied gewesen wäre und sich über eine verschimmelte Matratze beschwert hätte? Ich denke mal ihr würdet nun den Verkäufer in der Luft zerreissen und dem Käufer die gleiche Solidarität entgegenbringen. Sorry Xmonja, ist nichts gegen dich.


osh

Ausderasche am 13 Okt 2007 14:18:04

Sorry, ich bin mir mit der Rechtssituation immer noch nicht ganz sicher. Vielleicht liegen ja 2 Verträge vor? Ein e-bay Vertrag UND ein zusätzlicher Kaufvertrag?

Es ist den Vertragsparteien nicht genommen, zusätzlich zu e-bay einen weiteren Vertrag zu schließen, ergänzend oder substituierend. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob man einfach holterdipolter sagen kann: Es gibt einen Vertrag nach e-bay Richtlinien.

Aber ich bin nach wie vor der Ansicht, dass kein zweiter Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn ich mich nur einigermaßen richtig an meine Juravorlesungen errinnere, müssen bei der Gültigkeit eines Kaufvertrages auf beiden Seiten (Verkäufer/Käufer) zwei Dinge erfüllt sein 1.) Eine gewollte, freie Willenserklärung, Eigentum zu den im Vertrag genannten Bedingungen zu übertragen (und anzunehmen) und 2) eine physische Eigentumsübertragung. Und bei 1.) hapert es auf beiden Seiten erheblich. Siehe oben, wer die Willenserklärungen abgegeben hat - ohne ausdrückliche Vollmacht !!! - Und der Käufer war "vor Freude von Sinnen", also nicht in der Lage eine Willenserklärung abzugeben. (Der Freund kann das Fahrzeug nicht - aus Versehen erworben haben - ihm fehlte es eindeutig am Willen, ein Fahrzeug zu erwerben - die Schiene brauchen wir gar nicht zu reiten)). D.h. m.E. ist der zweite Kaufvertrag (ergänzend zu e-bay) mit allen Inhalten NULL und NICHTIG.

Und damit käme wieder das e-bay Angebot mit seinen Inhalten zu tragen. Da ist also jetzt die Frage, was hattet Ihr als Verkäufer hier zugesagt?


Viele
Frank

Gast am 13 Okt 2007 14:21:10

Osh hat geschrieben:Hallo , bin eigentlich nur lesendes Mitglied und hätte zwar gerne mit meinem ersten Posting auf andere Beiträge geschrieben, aber hier drückt mich eine Frage an die Forumsteilnehmer.
Was wäre eigentlich wenn der Käufer hier im Forum Mitglied gewesen wäre und sich über eine verschimmelte Matratze beschwert hätte? Ich denke mal ihr würdet nun den Verkäufer in der Luft zerreissen und dem Käufer die gleiche Solidarität entgegenbringen. Sorry Xmonja, ist nichts gegen dich.


osh


Ich denke so wie Du das siehst, würde das sicher nicht passieren. Ich z.B. hätte dann auch geschrieben, wenn der Käufer jetzt hier posten würde, selbst Schuld, warum schaust Du Dir das Womo nicht vor dem bieten genau an.

Als Käufer würde ich zumindest in jeden Schrank und unter jede Matratze und Ritze schauen.

Das nur der hier Zuspruch bekommt der als erstes hier postet, ist eine falsche Annahme von Dir.

Badyy am 13 Okt 2007 15:54:31

Wichtig wäre es zu wissen, wie ihr das Wohnmobil angeboten habt. ( genauer Wortlaut der Ebay-Beschreibung )

Sollte das Womo dort "in den Himmel" gelobt worden sein sehe ich dort den einzigen Ansatzpunkt, das Womo zurückzugeben.

Memmi am 13 Okt 2007 16:00:27

Das ist eine bescheidene Situation. Ein Kaufvertrag ist auf jeden falls zustande gekommen, ob schriftlich, Ebay oder mündlich. Der Wagen ist ja nicht verliehen worden.

Das jetzt Mängel auftreten, die vorher hätten gesehen werden können ist blöd für den Käufer, er hatte genügend Zeit den Wagen zu prüfen, wann und wo auch immer.

Ich würde an Deiner Stelle dem Käufer aus Kulanz 1000 € anbieten, aber erst nachdem Du den Wagen selber noch mal in Augenschein genommen hast ,bzw Foto 's gesehen hast.

Zeig Sie doch mal im Forum, hier sind einige dabei die sehr viel Erfahrung haben mit solchen Sachen.



Memmi

ingemaus am 13 Okt 2007 16:00:52

Hallo!
Hier geht es doch um arglistige Täuschung. Diese kann nur zum Tragen kommen, wenn Ihr bewußt etwas falsch angegeben habt. Dies muß Euch der Käufer nachweisen! Selbst bei der Abholung hat der Käufer nichts gefunden! Ein Vertrag ist bei E - Bay zustande gekommen. Der Käufer hatte die Möglichkeit einer Besichtigung ausgeschlagen. Warum der angebliche Freund unterschrieben hat, ist mehr als merkwürdig! Einen Kuli kann man doch noch halten! Der Unterzeichner eines 2. Vertrages (warum den auch immer), ist ja wohl dazu lt. Aussage vom Ersteigerer beauftragt. Dieser. Ersteigerer findet nach Tagen einen Fehler und will dann Entschädigung. Kommisches Gebaren! Riecht irgenwie muffig. Habt Ihr für Euren Pkw eine Rechtsschutz, dann ist die auch für das Mobil gültig. Seit Ihr im ADAC, könnt Ihr dort nachfragen. Es ist immer gut sich zu einigen, hier stimmt aber etwas nicht. Ist es ein Händler der so Geschäfte machen will?

von ingemaus

franz_99 am 13 Okt 2007 16:49:17

hallo,
auch ich würde sagen der Vertrag gilt. Käufer ist der der unterschrieben hat!
Aber zur Güte würde ich die sofortige Rückgabe anbieten. Dann mal sehen was passiert! Und cool bleiben!!!
Franz

petermann am 13 Okt 2007 16:59:25

Hallo mit dem Gebot hat der Käufer einen Rechtsgültigen Vertag mit euch geschlossen ,und wenn ihr den zusatz wie zb.keine Garantie bzw.keine Gewährleistung und keine Rücknahme mit in der Beschreibung war,dann last es darauf ankommen ihr seit im Recht,da es sich nicht um einen Versteckten Mangel handelt sondern ganz einfach zu ersehen war ,wenn er den wirklich auch da ist ,vieleicht ist das auch nur ein Versuch Geld Rauszuschlagen man weis ja nie,den wen es ums Geld geht hört bekantlich die Freunschaft auf,ich würde aber einfach mal Nachfragen was sich der Verkäufer so vorstellt ich gehe davon aus der hat schon eine genaue vorstellung vom Ablauf.
Peter 8) 8) 8)

Maggie am 13 Okt 2007 22:49:48

Gibt es bei e*ay für Autos andere Geschäftsbedingungen als für "normale" Gebrauchsgegenstände?

Ich würde gerne exemplarisch mal unseren letzten Kauf bei e*ay dagegen halten (der jedoch glücklicherweise zu unserer Zufriedenheit ausfiel).
Objekt: Kaffeeautomat. Natürlich im voraus zu überweisen - im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben und die bisherigen Beurteilungen.
Gerät kommt. Wenn ich nun Schimmel im Auffangbehälter gefunden hätte, hätte ich den Verkäufer angeschrieben. Der hätte angegeben, das habe er nicht gewusst, gesehen oder es könne gar nicht sein.
Was kann ich dann machen? Mich bei e*ay über ihn beschweren und ihm eine miese Beurteilung geben. Auf diese Beurteilung antwortet er dann, ich sei ein Lügner und versuche nur, Geld rauszuschlagen.

Und dann weiter?

Wahrscheinlich bleibt es dann dabei. Wenn er mit der Beurteilung nicht leben will, meldet er sich irgendwann ab oder um oder sonstwas. Aber viel mehr wird nicht passieren - so what???

Ok, der Vergleich hinkt ein bisschen, weil es um einen ganz anderen Betrag geht.

Aber im Unterschied zum exemplarischen Kaffeeautomaten war Besichtigung VOR Kauf angeboten worden, was nicht genutzt wurde. Aber selbst bei Abholung, also im Endeffekt nach Abschluss des Kaufvertrags, hätte er sich ja noch gründlich umschauen können und einen Nachlass aushandeln können, wenn ihm dabei was aufgefallen wäre (im Unterschied zu dem vorher bezahlten und auf dem Postweg zugesandten immer noch exemplarischen Kaffeeautomaten).


Am sinnvollsten finde ich aber immer noch Inas Idee (Beduin), zu klären, ob jemand aus dem Forum in der Nähe des Käufers wohnt und sich quasi als euer Beauftragter den Schaden anschaut. Dann muss man nicht ins Blaue hinein vermuten und debattieren, sondern weiß, wo man dran ist.

Ein schönes Wochenende allerseits wünscht

Maggie

Ausderasche am 14 Okt 2007 01:20:19

Hi,

Das einzige, was mir jetzt noch auffällt, ist, wir diskutieren seit dem 12.10, doch die eigentliche Fragestellerin xmonia, der alles so wichtig war, hat bisher auf keine Frage reagiert.

N.B. Auch wenn es arrogant klingt, einige sind sehr gutgläubig, was das Abschliessen und die Gültigkeit von Verträgen anbetrifft.

Viele
Frank

xmonja am 14 Okt 2007 01:27:46

Vielen lieben Dank für die inzwischen zahlreichen Antworten. Wir wollen euch erst einmal auf den neuesten Stand bringen:

Heute morgen rief der Käufer des Wohnmobils bei uns an, und fragte, ob wir jemanden kennen würden, der so einen Schaden reparieren könnte, er wüsste nicht, an wen er sich wenden sollte und er würde das Wohnmobil so gern behalten, und was wir denn nun tun wollen. Er sagte außerdem, dass er uns per Post Fotos schicken wird (er hat kein Internet), damit wir uns selbst ein Bild von dem Schaden machen können. So verblieben wir erst einmal.

Heute nachmittag bekamen wir dann eine email von einer weiteren uns unbekannten Person, die uns im Auftrag des Käufers schrieb, dass das Wohnmobil entgegen unserer Artikelbeschreibung üble Gerüche im gesamten Innenraum aufweise. Es waren Fotos angehängt, die den Schaden zeigen. Und es wurde uns eine Frist bis Sonntag (morgen) 15 Uhr gesetzt, uns zu melden und anzugeben, was wir uns als gütliche Einigung vorstellen. Die Bilder wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten. Auch wir waren überrascht und entsetzt darüber, dass unser Sohn bis vor kurzem noch dort geschlafen hat.

Einige von euch haben nach dem genauen Wortlaut im eBay bzw. des Kaufvertrages gefragt. Im Vertrag steht "der Kaufgegenstand wird verkauft wie besichtigt. Der Verkäufer versichert, dass andere als die aufgeführten Mängel (Beule an Außenwand) ihm nicht bekannt sind." Bei eBay schrieben wir: "es handelt sich um einen Privatverkauf - kein Umtausch und keine Garantie/Gewährleistung". Der eBay Vertrag ging allerdings auch - wie sollte es anders sein - über Dritte: Freundin des alten Eigentümers des Womos als Verkäufer und als Käufer Freund des eigentlichen Käufers (der, der das Fahrzeug mit abgeholt hat).

Der Vorschlag, den einige von euch gemacht haben, das Fahrzeug wieder zurück zu nehmen, ist leider unmöglich, da wir mit dem Erlös bereits unser neues Wohnmobil finanziert haben, und zwar bevor wir von dem Schaden erfuhren.

Nach wie vor sind wir völlig verunsichert und die Freude über das neue Womo ist getrübt.

Es wurde auch gefragt, wo der Hehn sich jetzt befindet. Der Käufer wohnt in der Gegend von Oberursel/Hahnstätten/Limburg. Vielleicht kennt jemand von euch eine gute Werkstatt in der Nähe, die den Schaden reparieren könnte. Möglicherweise kann auch jemand anhand der Fotos einschätzen, wie teuer so etwas werden könnte.

Es geht uns nicht nur darum, unser Recht durch zu setzen, uns tut auch der Käufer leid und wir würden ihm schon gern entgegenkommen, allderdings können wir nicht allzu große Summen aufbringen.

Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und noch einmal vielen Dank für eure Unterstützung!

Simone und Colin

xmonja am 14 Okt 2007 01:32:53

Und noch ein Bild...

xmonja am 14 Okt 2007 01:34:38

Und noch eins...

Tipsel am 14 Okt 2007 02:04:27

Eine Werkstatt in Offenbach, also in der Nähe, die normale Preise hat, (es ist der Schrauber unsres Vertrauens- und inzwischen auch einiger anderer) könnte ich nennen. Er hat uns im Frühjahr Torfmobile gezeigt, die er saniert. Also er hat Ahnung und war vorher für eine bekannte Campingfahrzeugfirma tätig. Bin nicht am Umsatz beteiligt, sondern will nur helfen.

Aber... - wieso habt ihr diesen Schimmel nie gesehen? Sorry, aber das ist wirklich heftig.
Das geht ja schon bis zum Fenster hoch und ist für mich (nach den Bildern zu beurteilen) nicht nur unter der Matratze. Beim Bettwäschewechsel müsste euch doch sowas aufgefallen sein.

Und so schwarz wirds nicht nach zwei-drei Wochen - meiner Meinung nach. Wir hatten auch mal Nässe im Wohnwagen, aber so sah es nach einem Winter mit kaputter Scheibe nicht aus. Da waren lediglich braune Ränder an der Verkleidung.
Aber ich lasse mich gern von den erfahrenen Torfstechern hier im Forum belehren. Mir fällts schwer zu glauben, dass dies nicht bemerkt wurde. Nicht von euch, und nicht von dem Käufer.

Sieht echt übel aus. Und bei der ganzen Aktion sind mir zuviele Unterschriften von Nichtbeteiligten im Spiel, und keine Ahnung, wie die Rechtslage dabei ist.

Kerli am 14 Okt 2007 02:21:27

Tipsel hat geschrieben:
Aber... - wieso habt ihr diesen Schimmel nie gesehen? Sorry, aber das ist wirklich heftig.
Das geht ja schon bis zum Fenster hoch und ist für mich (nach den Bildern zu beurteilen) nicht nur unter der Matratze. Beim Bettwäschewechsel müsste euch doch sowas aufgefallen sein.

Und so schwarz wirds nicht nach zwei-drei Wochen - meiner Meinung nach.




Hallo,

der Meinung bin ich auch.

Und das wollt ihr selber nicht bemerkt haben :?:
:eek:

Sorry, für mich ( !!!! ) absolut unglaublich :!:

Friesische

Gast
:?

Ausderasche am 14 Okt 2007 02:30:46

Nochmal....

A kann für B nicht verkaufen, es sei denn, er hätte eine ausdrückliche Vollmacht ...

Y kann für Z nicht kaufen, es sei denn.....

Was treibt Ihr und der Käufer da eigentlich rechtlich auch bei ebay? (Für mich hört sich das mittlerweile (auf beiden Seiten) wie "vorbereitetete Betrugsabsicht" an! Nirgendwo tritt der eigentliche Verkäufer/Käufer als Person an, sondern nur Hintermänner/-frauen).

Ich kann mir dieses ganze Konstrukt auf beiden Seiten bei gutem Glauben und gutem Willen NICHT erklären!

Ob technisch ein Wasserschaden vorliegt (bei DEN Fotos (Ist das Euer Wohnmobil??)...das hat mit Matratze und Staufeuchtigkeit unter der Matratze nichts mehr zu tun..eher mit undichten Fenstern) will ich nicht beurteilen. Ich tendiere zu Undichtigkeit am Fenster!

Wie gehts weiter...Nach Eurer Schilderung ist noch nicht einmal bei E-bay ein gültiger Vertrag zustandegekommen??? Da verkaufen und kaufen Personen, die kein Eigentum an dem WOMO und keinen Erwerbswilllen haben. Das ist dann längst kein Fall für das Forum mehr, sondern spezialisierte RAs. Hoffentlich habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung! Holt Euch die Zusicherung auf Rechtsberatung und ab zum RA!


Frank

Tipsel am 14 Okt 2007 02:39:43

Gekauft wie besichtigt - steht glaub ich drin.

:tudelu:

Oh je, und ich hab grad selbstleuchtende Schnapsgläser für 20 € bei 3-2-1- meins bestellt, die seit 1 woche überfällig sind - kleine Zwischenbemerkung zur Aufheiterung - denn diese Sache hier ist schon recht deftig.

xmonja am 14 Okt 2007 02:41:17

Hallo Tipsel, hallo Gast,

ihr müsst uns wirklich glauben: wir haben davon nichts bemerkt! Wir sind selbst aus allen Wolken gefallen, als wir die Fotos gesehen haben. Ihr müsst bedenken, dass die Matratze sehr dick war (mindestens 20 cm). Durch die Verkleidung der Wand war weder etwas zu sehen noch zu riechen. Die Fotos entstanden, nachdem die Verkleidung entfernt wurde. Natürlich sehen die Bilder schlimm aus.

Natürlich kennt ihr uns alle nicht, aber eines möchten wir deutlich zum Ausdruck bringen: wir haben niemals vorgehabt, irgendjemanden hinters Licht zu führen, jeder konnte das Fahrzeug besichtigen und wenn es uns nicht zu eng geworden wäre, hätten wir es noch jahrelang behalten wollen!

Als der Käufer das Wohnmobil mit seinem Freund zusammen abholte hat auch niemand von ihnen etwas bemerkt.

Und wir haben die Laken öfter als halbjährlich gewechselt und uns ist nichts aufgefallen!

Es war ein langer sorgenvoller Tag und wir sind sehr dankbar für die Vorschläge und den Zuspruch, den wir von euch erhalten haben. Mehr dazu morgen (Sonntag).

Liebe
Simone und Colin

xmonja am 14 Okt 2007 02:59:33

Hallo Frank,

von vorbereiteter Betrugsabsicht kann keine Rede sein, eher von einer Verkettung beknackter, naiver Sorglosigkeit beider Parteien.

1. da der Käufer kein Internet hat, hat er einen Freund beauftragt, für ihn zu bieten.

2. da mein Freund und ich uns als gleichberechtigte Eigentümer des Fahrzeugs gesehen haben (egal, wer nun in den Papieren steht), haben wir uns keine Gedanken darüber gemacht, welche rechtlichen Konsequenzen es haben kann, wenn solche Probleme auftreten.

3. zu dem Vertrag: der Käufer war so begeistert von dem Wagen, dass er es vorzog draussen bei dem wagen zu bleiben, während sein Freund die Geldübergabe/Vertragsübergabe übernahm. Ganz in Gedanken habe ich (Freundin des Verkäufers) dann auch unterschrieben. Keine betrügerischen Hintergedanken, sondern einfache Bescheuertheit - und nun haben wir den Salat.

Lieben

Simone und Colin

Tipsel am 14 Okt 2007 03:01:36

Hinter die Verkleidung guckt natürlich niemand, wenn er nicht schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Würde ich auch nicht tun. Wusste auch nicht, dass da eine war, denn bei uns ist dort keine. Und wenn unterm Fenster eine war, konnte man es logischerweise nicht sehen. Glaub ich dir.

Geht zum Anwalt und lasst die Rechtslage prüfen.

Aber übel ists auf alle Fälle, denn entweder Rückabwicklung, und ihr habt es wieder, oder Reparatur bezahlen, falls festgestellt wird, dass der Schaden verschwiegen wurde, was bei der massiven Schimmelbildung ohne weiteres möglich sein könnte. Aber hier sind die Sachverständigen gefragt.

Michael 2000 am 14 Okt 2007 03:19:25

Wenn ich das fahrzeug, wenn auch unbewusst, in diesem zustand verkauft hätte, würde ich für die folgen stehern.
Ich hab es schliesslich nach meinem eigenem ermessen als heil verkauft und dafür auch bezahlt bekommen.
Nun war es aber nicht heil.
Moralisch würde ich mich absolut verantwortlich fühlen.
Weiterhin ist eine Gütliche lösung immer die billigare.

Wer als käufer wäre nicht enttäuscht einen solchen schaden zu entdecken.

Wünsche euch das sich alles zum besten löst.

Beduin am 14 Okt 2007 08:38:43

Monja fühlt sich ja verpflichtet und möchte was tu.

Anfangs dachte ich das das Wasser von den Fenstern kommt, scheint aber doch so das es von unten hoch zieht.
Kann man aber wirklich schlecht beurteilen, aufgrund der Fotos.

IdR ist es ja so das nach dem Abtrocknen nur das schwarze raus muss, ist nicht wirklich viel, wenn es nicht noch unter der Auflage auch nass ist.

Von dem her kann man das Preislich auch schlecht einordnen.

Wenn das Fenster undicht ist und-oder "nur" das Schwitzwasser stockte wird es günstiger wie wenn die Umlaufkanten aussen weg müssen um sie neu abzudichten.
Anfangen würde es im besten Fall, Fenster neu eindichten, verfaultes weg, neu Aufbauen, bei 4-500€
Kommt natürlich auch auf die Stundensätze der Werkstatt an.

Habt ihr überhaupt eine Rechtsschutzversicherung, seid ihr im ADAC?
Lasst euch von dennen nicht kirre machen, zwecks der Fristsetzung!
Ansage, wir tun was wir können, aber ohne Druck.

Und für alle anderen.
Die Matratzen dürfen NIE so fest und und plan an irgendwelchen Wänden anliegen das die Luftzirkulation verhindert wird :!:

AB am 14 Okt 2007 09:22:38

Warum die Aufregung.

Der Verkäufer wusste nicht von dem Schaden, ich würde es daruf ankommen lassen.

Lass den Käufer doch klagen!


Andreas

migula am 14 Okt 2007 09:32:51

Wenn ich davon überzeugt wäre, dass das Bild wirklich das verkaufte Mobil zeigt, würde ich versuchen mit dem Käufer eine Lösung zu finden. Ich würde ihm vorschlagen zunächst von einer Werkstatt ein Reparaturangebot machen zu lassen. Je nach Höhe der Kosten würde ich einen Teil übernehmen.

migula am 14 Okt 2007 09:45:47

@ Andreas

Ob der Richter (wenn er die Bilder gesehen hat) glaubt, dass der Verkäufer nichts vom Schaden wußte, hängt von der jeweiligen Tagesform des Richters ab. Vielleicht beauftragt er auch einen Gutachter der klären muss, ob dies tatsächlich möglich ist. Hat es der Eigentümer des Mobils gewußt und deshalb von einem Dritten den Vertrag unterschreiben lassen?

Gisela u. Manni am 14 Okt 2007 10:41:33

migula, der Vertrag wurde schon bei eBay abgeschlossen.

Wenn ich alles richtig gelesen habe, hat der Käufer auch bezahlt und den zweiten Vertrag unterschrieben. Was er hinterher mit dem Mobil macht, es weiter gibt oder für Andere ersteigert hat, ist uninteressant. Der einzige, der jetzt klagen oder sich beschweren kann, ist der Käufer. In dem Fall der, der das Mobil ersteigert hat.

Ich hatte auch mal was für Bekannte ersteigert. Da ich der Käufer war,
musste ich auch klagen. Meine Bekannte hatte damit nichts zu tun.

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