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Hallo xmonja,
im September schreibst Du u.a.: Nun müssen wir unser Hehn verkaufen, da wir uns vergrössert haben. Kurzinfo: Bj. 1997, Ford, Diesel, 149.000, Zahnriemen bei 135.000, Motorregelungssystem neu, Satanlage/Receiver, Radio-CD-Player, neue Matratze, neue Gardinen, .....Vieviele Matratzen hat der Hehn denn? Oder wolltet Ihr die verschimmelte rausnehmen und seit nicht dazu gekommen? Der Kaufvertrag ist mit Sicherheit schon mit dem Zuschlag auf das höchste ebay-Angebot zustande gekommen. Als Privatmann kann ich bei Verkäufen die vorgesehene Gewährleistung von 1 Jahr ausschließen, was auf jeden Fall aber unabdingbar ist: Der verkaufte Gegenstand muß für den vorgesehenen Zweck tauglich sein und funktionieren. Also, defekte Gegenstände verkaufen ist nicht, egal wie sich der Verkäufer "abgesichert hat", der Käufer kann wandeln, ob das dem Verkäufer nun paßt oder nicht. Der Gammel im Alkoven war mit Sicherheit beim Verkauf schon vorhanden, und ich muß bezweifeln, daß so ein Fahrzeug dann noch nutzbar ist. Noch einmal: Wer Schrott verkauft und denkt daß verkauft verkauft ist, der irrt. Die Beweislast ist für den Käufer oft das Problem, der Torf hier ist aber sicherlich nicht in 14 Tagen entstanden. @Michael2000 ist einer der wenigen, der auch eine moralische Verpflichtung des Verkäufers sieht, für den Schaden aufzukommen. Die überwiegende Anzahl vertritt jawohl den Standpunkt " Lass ihn doch klagen" und ähnlich. Hätte der arme Käufer hier einen Thread eröffnet mit der Überschrift "Habe ich Schrott gekauft?", dann hätte ich das Aufheulen mal hören/lesen mögen. Moral gibt es wohl nicht mehr, auf jeden Fall nicht dann, wenn sie was kostet. Stelle sich doch mal jeder vor, er hätte so ein Fahrzeug gekauft, für nicht wenig Geld, für das er u.U. lange gespart hat. Und dann so einen Gammel? Dann zu sagen, er hätte ja vorher besser schauen sollen, das ist wohl nicht die richtige Lösung. Bevor ich mir den Sonntag versaue, ist jetzt Schlujß Viele aus Osnabrück (wo die Sonne scheint) So sehe ich das auch. Deshalb würde ich auch nichts für andere ersteigern. Den Ärger, den der andere hat, muss ich dann ausbaden.
Nochmal: Wenn es das ersteigerte Womo ist, von dem die Fotos sind, würde ich es zurücknehmen, oder max 500-.600,-€ nachlassen. Nicht aus Gründen des Rechts, sondern aus Gründen der Fairness und Moral. Egal, was da geschrieben steht, wer da was unterschrieben hat oder sonst was. Wenn du das Geld nicht mehr zum zurücknehmen hast, das leihe es dir, bringe das Womo in Ordnung und verkaufe es guten Gewissens nochmal. Das sollte bei dem Preis und dem Baujahr keine Problem bedeuten. Verkaufe es dann am besten im Frühjahr. Meine Meinung nach Lesen des threads und Betrachten der Bilder:
1. Das rechte Alkovenfenster ist undicht. Wasser zieht nicht hoch, sondern sammelt sich an der tiefsten Stelle unter dem Eindringpunkt. Das Fenster ist nicht erst seit ein paar Wochen undicht, ich tippe mal auf Jahre. Einzige Alternative: Unfallschaden rechts am Alkoven. 2. Der Kaufvertrag bei ebay ist gültig, allerdings zu der Beschreibung in der Auktion. Diese liegt hier nicht vor. 3. Der zweite Kaufvertrag ist nichtig, da er von keinem der Vertragspartner unterschrieben worden ist. Letztlich ist er auch entbehrlich, da bereits ein rechtskräftiger Kaufvertrag aus Ebay vorliegt. 4. In einem Rechtsstreit müßte der Verkäufer glaubhaft nachweisen, von diesem Schaden nichts bemerkt zu haben. M.E. sehr schwierig bis unmöglich, auch wenn eine Art Verkleidung und eine dicke Matraze davor sitzt. Ergo kann der Käufer den Ebay-Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. 5. Möglichkeiten zur Lösung: Rückabwicklung des Kaufvertrages und Rücknahme des Fahrzeuges oder nachträgliche (empfohlene) Kaufpreisminderung (Reparaturkostenbeteiligung). M.E. sind aufgrund der Bilder mit Rep.kosten in einer Fachwerkstatt bei sach- und fachgerechter Reparatur von ca. 5.000 EUR zu rechnen. Kaufpreisminderung daher bei ca. 2.000 EUR denkbar. 6. Drauf ankommen lassen und Rechtsstreit abwarten ist die denkbar schlechteste Lösung: Käufer darf das Fahrzeug während der Prozessdauer nicht nutzen und muß es "konservierend" und unrepariert unterstellen (hohe Unterstellkosten für den Prozessverlierer bei einer geschätzten Prozessdauer von einem Jahr bei Gutachtenerstellung). Dazu kommen Zinsen und Nutzungsausfall für den Verkäufer bei entsprechendem (zu erwartenem) Urteil. Hier kann auch keine Anwalt was tun, ausser sich eine goldene Nase zu verdienen. Kann man mal das Ergebnis zu gegebner Zeit erfahren? oh oh, das sieht ja schlimm aus. Habt Ihr das Womo nicht vor dem Verkauf gereinigt? Habt Ihr kein Bettlaken entfernt? Dann hätte man das nämlich erkennen können. Also ich geb Euch jetzt mal die Schuld. Der Käufer war einfach zu gutgläubig.
Ich hab gestern ja schon geschrieben, nehmt es zurück! Schäden beseitigen und wieder verkaufen oder dem Käufer einen Nachlaß einräumen. Da würde ich mich als Käufer aber nicht auf 400-500€ einlassen. Der Schaden ist mit Sicherheit höher. Das ganze gedaddel wer denn nun Verkäufer und Käufer ist, spielt bei dem Schaden doch auch keine Rolle. Das werden dann wohl die Anwälte und der Richter klären. Einigt Euch mit dem Käufer oder es wird sehr teuer. Bei dem Kaufpreis wüßte ich auf was ich verhandeln würde! Franz Ich würde erst einmal einen Kostenvorschlag einholen, damit man weiß vorüber man spricht. Da die Vertragslage ja nun nicht ganz so einfach ist und diese ggfs. erst juristisch gekärt kann, würde ich versuchen mich mit dem Käufer zu einigen (Kostenteilung). Jetzt hier Rechtsanwälte einzuschalten führt doch nur dazu, dass der Schaden noch höher wird.
Ich denke für 1.000 € kann man ja schon einiges reparieren lassen und dann muss man sich nur noch über den Kostenanteil einigen. Ich denke mit dieser Lösung sollten doch beide Parteien leben können. Vor Gericht kommt es ja auch oft zu einem Vergleich. @ puma,
stell dir vor, uns ist das Gleiche passiert. Wir haben es auf eigene Kosten repariert. Geklagt haben wir auch. Nun haben wir einen Titel über knapp 24000 €, den wir uns einrahmen können. Soviel zu der Moral. @Re_tep Trotz Wandlung haben wir das Mobil nutzen dürfen. Es werden nachher lediglich die gefahren Kilometer verrechnet. Hallo Gisela
Was meinst du mit einem " Titel über knapp 24000 €, den wir uns einrahmen können." Dann möchte ich noch einmal das wort "Moral" ansprechen. Wenn ich einmal pech hatte oder andere sich mir gegenüber nicht ordentlich verhalten haben muss oder darf ich dann auch moralisch zum täter werden ? Deutlich ausgedrückt: Das fahrzeug hat bei mir den schaden erlitten. Entweder schiebe ich den schwarzen peter an den käufer und verstecke mich hinter allen möglichen argumenten oder ich stehe zu meiner selbstachtung und moral und bereinige diesen schaden. Argumente wie: "Der hätte ja nachschauen können" sind nur ausflüchte um den "schwarzen peter" schönzumalen. Wenn ich wollte könnte ich 10 fehler in ein auto verstecken die der käufer nie entdecken würde. Dann ist mein handeln jedoch unmoralisch. Als käufer kennt man nicht das fahrzeug und ist leicht überfordert beim untersuchen. wie leicht ist es da nicht etwas zu übersehen? Selber schuld????? Das entspricht nicht meinen moralvorstellungen. Eine andere sache wäre es wenn nach geleisteten 200 kilometern das getriebe auseinander fällt. In dem falle hab ich das auto übergeben und es lief 200 kilometer. Das dann ein schaden eintraf ist nicht absehbar gewesen. Solche dinge können geschehen und sind grenzfälle. Und, wie puma schon so schön schreibt. Geht einmal davon aus das ihr das fahrzeug gekauft hättet. Würdet ihr euch nicht betrogen fühlen? 1) Kopiere doch mal den GENAUEN und VOLLSTÄNDIGEN Ebay-Verkaufstext hinein.
Wäre wirklich wichtig zu wissen wie das Mobil angeboten worde. 2) Habe schon im I-Net Bilder gesucht aber nichts gefunden. Wie sieht die Verkleidung aus, die vor dem Torf-Schaden sitzen soll?? Habt ihr evtl. Bilder davon?? Wenn die Verkleidung wirklich alles verdeckt - der Käufer hat ja bei Abholung und Besichtigung auch nichts feststellen können - habt ihr gute Karten. Habe, bedingt duch einen Kumpel, viel Erfahrung im An- und Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ( PKW ) und demnach auch immer irgendwie eine Idee nachträglich entdeckete Schäden zu 100% auf den Käufer abzubügeln, aber hier fehlen mir die Worte.
Hallo xmonja, auch wenn die "Masse" hier evtl. anders denkt, ich bleibe dabei: Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, das man solche Dinge nicht gesehen haben will :?::!: Wir haben auch schon einmal ein Wohnmobil privat verkauft ( aber nicht über eBay ). Gerade wenn man ein Womo verkaufen will, überprüft und säubert man doch vorher noch alle Ecken und Ritzen. Auch ein längerer Blick unter alle Polster und Matratzen gehört doch dazu........( wir hatten damals sogar alle herausgenommen und abgebürstet und abgesaugt ! ) Ihr seit bestimmt liebe nette und auch ehrliche Menschen, aber diese "Geschichte" klingt zumindest für mich "unglaublich" :!: Friesische Küstengrüße Gast und Lia 8) da ist es ja: :wink:
Link zum eBay Artikel nebenbei gesagt, ich würde versuchen mich zu einigen. auch wenn es weh tut, und eventuell sehr schwer ist das Geld dafür aufzutreiben. Die beste möglichkeit wie schon mehrmals gesagt wurde, Wohnmobil wieder abholen und fertig machen, um es dann wieder zu verkaufen. Ob und wer den Vertrag ausgefüllt und unterschrieben hat, ist sowas von wurscht, das verteuert nur die Sache, sollte es zu einem Prozess kommen. achim Also der Schaden ist doch erheblich, ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine kleine dunkle Stelle handelt.
So wie Mücke und Elefant, aber das ist schon der Hammer, zumal man das riecht. Ob man über das Gericht Recht bekommt ist immer so ein Ding, aber man kann sich doch über die Kosten unterhalten. Wenn das von Euch kein böser Wille war, der Käufer auch ein bisschen dusselig war, so haben doch beide Seiten Schuld. Da kommt doch der Spruch ganz gut. Geteiltes Leid ist halbes Leid, und ich denke dass die Geschichte relativ schnell für beide Seiten erledigt ist. Memmi
Hier kann ich nur zustimmen, wer mit so einem Text ein angebliches Moorfahrzeug verkauft, handelt im höchsten Maße unmoralisch. Der Käufer dürfte trotzdem keine allzu großen Chancen haben, denn da er Bar bezahlt hat, genießt er keinen Käuferschutz, den hab ich nur bei Überweisung. Aus eigenen negativer Erfahrung und von bekannten, ist höchste Vorsicht geboten bei gebraucht Artikeln. Noch eine Anmerkung, für die die dem Käufer den schwarzen Peter zu schieben: vor noch nicht allzu langer Zeit hat ein Forumsmitglied ein Moorfahrzeug erworben, da hatte fast nur der Verkäufer die Schuld, obwohl der Verkaufstext nicht solche Lobhymnen waren.
Wenn man sowas in einer Verkaufsbeschreibung schreibt hat man es mit Sicherheit vorher überprüft. Damit habt ihr eine Eigenschaft zugesichert, die das Womo NICHT erfüllt. Daher solltet Ihr das Womo zurücknehmen oder 100% der Reparaturkosten übernehmen, damit es der Beschreibung entspricht, auf die sich ein Käufer auch - oder gerade - ohne Besichtigung verlassen muß.
Spätestens nach Austausch der Matratze hätte der Schaden auffallen müssen.
Ob das der Käufer auch so sieht? :roll: Was ich nun gar nicht verstehe ist das hier:
Wer hat denn nun eine neue Matratze eingelegt?? Der Vorbesitzer vor 2 Jahren ( solange habt ihr das Wohnmobil ja schon ) oder ihr?? Wenn ihr es wart, warum ist euch dann nicht das aufgefallen, was der Käufer sofort gesehen hat?? Hmmmm, alles sehr merkwürdig...... :roll: Hallo Michael 2000,
das heißt: wir haben den Prozess gewonnen. Der Verkäufer muss das Mobil zurück nehmen. Tut er aber nicht. Wir könnten jetzt zwar 30 Jahre lang bei ihm pfänden lassen, aber wo nichts ist ,kann man auch nichts holen. Ich sehe das mittlerweile so: Wir waren dumm genug, dem Verkäufer alles zu glauben und sind reingefallen. Pech gehabt, das Leben geht weiter. Son Ding hab ich auch seit ca. 20 Jahren. Geht zwar nur um 600,-DM zuzüglich 4% Zinsen pro Jahr, aber der bezahlt auch nicht. Laut RA sind erst mal 100 andere Gläubiger dran.
Dumm nur, dass ich laut RA den Pfand, eine billige Stereoanlage, gut aufbewahren muß. Sie muß bei Zahlung im Zustand wie erhalten übergeben werden. Die Anlage fristet seit dem auf dem Dachboden ihr Dasein. Und da wir das WoMo 30 Jahre lang behalten müssten, haben wir die Rückabwicklung vor ca. 14 Tagen abgebochen. Sobald das Ok. vom Gericht da ist werden wir es verkaufen. Sonst kommen wir nie zu einem Neuen. Nachdem ich die e-Bay Beschreibung gelesen habe, denke ich dass der Verkäufer schlechte Karten hat. Die Beschreibung paßt tatsächlich nicht mit dem Zustand des Fahrzeuges überein. Wenn ich der Argumentation (von dem Schaden haben wir nichts gemerkt) folge, muss ich, nicht nur wegen einem evtl. Rechtstreit sondern auch aus moralischen Gründen das Fahrzeug zurück nehmen. Hallo liebe Forengemeinde,
erst einmal möchten wir einige offensichtliche Missverständnisse aus dem Weg räumen: Als wir das Wohnmobil im April letzten Jahres bei der Wohnmobilgal**** in Hohenaspe erwoben haben, sagte man uns die Matratze im Alkoven sei neu. Also ist sie für uns immer noch neu, da es nicht die Originalmatratze von 1997 ist. Wir haben uns nichts Böses bei dieser Bezeichnung gedacht. Mit Verkleidung meinen wir keine Holzvertäfelung vor der Wand, sondern es ist unsere laienhafte Bezeichnung für den Bezug, die Folie, welche auf dem Holz geklebt ist. Und die wurde - wie man auf den Fotos sehen kann - teilweise entfernt. Vorher waren auf diesem Bezug an der Wand keinerlei Flecken oder Sonstiges zu sehen. Beim Laken wechseln muss man natürlich mit der Hand zwischen Wand und Matratze fassen, auch dabei habe ich nichts fest gestellt. Wir haben die Matratze vor dem Verkauf nicht aus dem Alkoven genommen, weil sie dort derart reingequetscht war, dass wir uns immer gefragt haben, wie die Vorbesitzer sie da überhaupt reinbekommen haben. Grün wie wir waren, haben wir nicht weiter darüber nachgedacht. Die eBay-Anzeige haben wir nach bestem Wissen und Gewissen formuliert. Das Fahrzeug wies keinerlei Gerüche auf, wurde von mehreren Interessenten besichtigt, die auch nichts bemerkten und mitgeboten haben. Sonst wäre der Käufer bei der Abholung/Besichtigung auch nicht so begeistert von dem Womo gewesen, er sagte, das wäre ja wie neu innen. Das hat er uns gerade am Telefon noch einmal bestätigt. Wir können sehr gut verstehen, dass ihr sehr große Schwierigkeiten habt, uns zu glauben. Wir waren ja auch fassungslos, als wir die Bilder sahen. Trotzdem möchten wir noch einmal ausdrücklich versichern, dass wir absolut ahnungslos waren. Wir wollten lediglich wissen, was man in einem solchen Fall machen kann und wie teuer so eine Reparatur wohl werden könnte. Inzwischen werden wir hier wie vorsätzliche Betrüger hingestellt. Es war immer in unserem Interesse, uns mit dem Käufer, der uns sehr Leid tut im Guten zu einigen. Wir haben gerade mit ihm telefoniert, und überlegen, wo wir das Fahrzeug anschauen lassen können, da weder wir noch der Käufer in der Lage sind, die Reparatur selbst durch zu führen. Am Telefon wünschte der Käufer uns erst einen schönen Sonntag und schlug vor, wir sollten uns keine Sorgen machen, er weiss das wir auch nichts von dem Schaden wussten und unterstrich, dass der Freund, der mitgereist war um das Womo abzuholen (und sich hat alles zeigen und erklären lassen, sowie alles mögliche selbst inspizierte, auch gerade bestätigt hat, er habe nichts übles gerochen, noch irgendwelche Mängel feststellen können. Der Käufer sagte ferner, er möchte uns nicht mit allem belästigen und würde doch alleine damit fertig werden. Dieses verneinten wir und boten an, ihm auf jedem Fall unterstützen zu wollen - schon allein aus menschlicher Sicht, denn wir können uns vorstellen, wie traurig er sei -und das er eine Fachwerkstatt aufsuchen sollte, welcher die ungefähre Kosten feststellen kann. Nach wie vor danken wir für die zahlreichen Antworten und wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten. Viele Simone und Colin
Hallo xmonja, na ja, es gibt halt immer posi- wie natürlich auch negative Meinungen bzw. Antworten. Das ist halt so in Foren....... Damit muss man umgehen können. Sorry, für mich ist die Geschichte auch weiterhin "unglaublich". Friesische Küstengrüße Gast und Lia 8) Also,
wer 11.350€ für ein Wohnmobil ausgibt und es sich nicht vorher anschaut, der ist, nach meiner meinung, Blauäugig. So jemandem gehört es nicht anders als dass er übers Ohr gehauen wird. Und wenn er dann kommt und nicht diverse Dinge überprüft, da gehört das Anlupfen der Matratze und eindrücken des Holzes unter und seitlich der Matratze dazu, der hat keine Ahnung von Wohnmobilen und sollte solch ein Mobil gar nicht erst kaufen geschweige denn ohne es an zu schauen darauf bieten. Was wird denn hier im Forum bei Kaufberatungen für gebrauchte Wohnmobile denn immer und immer wieder gepredigt was man schauen sollte? Was in einer Ausschreibung drin steht, egal ob bei mobile oder in der Bucht, ist eine Sache. Darauf darf ich mich als Käufer aber nicht verlassen. Nur was ich mit eigenen Augen sehe und auch beurteilen kann, das kann ich auch kaufen. Oder ich nehme jemanden mit, der sich mit sowas aus kennt. Das hat der Käufer anscheinend alles nicht gemacht bzw. beachtet. Es handelt sich hier um einen versteckten Mangel. Die Ursache ist sicher darin zu sehen, dass Euer Vorbesitzer eine Matratze einbaute die nicht passt. Aber auch darin, dass Ihr die Matratze nicht regelmäßig heraus genommen habt um die Feuchtigkeit unter der Matratze trocknen zu lassen. Ich habe auch ein Hehn, ein vergleichbares Modell, nur ein wenig neuer und mit den original Matratzen. Nach jeder Fahrt stelle ich die Matratzen ein paar Tage auf, damit es drunter und rings rum trocknen kann. Dann wird neu Bezogen für die nächste Fahrt. Rein theoretisch müssten die Kosten zwischen Eurem Vorbesitzer, Euch und dem Käufer aufgeteilt werden, denn jeder hat seinen Beitrag an der Situation. Euren Vorbesitzer könnt Ihr nicht mehr haftbar machen. Also wenn ich das richtig sehe, sieht der Käufer ein, dass er sich hätte das Mobil beim Abholen besser anschauen sollen. Denn hätte er den Schaden da bereits gesehen, wäre er vom Kauf zurück getreten, oder es hätte da eine Preisreduzierung stattfinden können. Wenn ich das auch richtig sehe, will der Käufer den Schaden reparieren lassen. Ich meine auch, dass er die von Christel (Tippsel) genannte Werkstatt aufsuschen sollte um einen Kostenvoranschlag zu bekommen. Daran meine ich solltet Ihr Euch mit 30% beteiligen. Nicht mehr. Das ist meine Meinung zu dem Fall. Frank Hallo Simone u. Collin.
keinesfalls sehe ich Euch als Betrüger, und glaube Euch schon das Ihr es nicht gemerkt habt. Ebenso denke ich, das Ihr Eure Verkaufsanzeige nach bestem Wissen aufgesetzt hattet. Fast alle hier schreibenden werden das auch kennen wie es unter einer Verkleidung, oder auch Folie aussehen kann, ohne das man es vorher merkt. Ich hoffe Ihr und der Käufer habt Glück, und das Holz ist nicht so angegriffen das es eine Torfähnliche Substanz hat. Denn wenn es " nur " schwarz und feucht ist, das kann man hinbekommen. Aber um einen Betrag zu nennen, müsste man das Fahrzeug bzw. den Schaden richtig sehen und fühlen. Und selbst dann ist es schwer, Kosten zu schätzen. Das Fenster, bei dem ich den Schuldigen vermute, ist relativ einfach abzudichten. Ich drücke Euch die Daumen, das Ihr Euch gut einigen könnt. achim Hallo Simone und Colin,
ich bin selbst noch blutiger WoMo-Anfänger und Ihr beide seid wohl auch nicht die großen Profis. Was mir an Eurer Ebay-Anzeige auffällt, Ihr vermittelt dem potentiellen Käufer, das Ihr die Materie bestens kennt und vergleicht mit anderen, schlechten Mobilen: Da würde ich mich gerne drauf verlassen können. Zitat: „sehr gepflegt, sehr zuverlässiges und robustes Fahrzeug, unglaublich schönem Zustand, äusserst wirkungsvolle, professionell verkleidet, geräumig und sehr bequem, neu und sehr geschmackvoll, Sie können wirklich nur gewinnen!“ Arbeitet Ihr zufällig in der Werbebranche? Es gibt in Euren Formulierung auch keine leichten Einschränkungen, „soweit wir wissen, altersbedingter guter Zustand“ etc. nein ihr haut richtig auf die Kxxx. Ist vielleicht auch ein Generationsproblem :?: :runterdrueck: Und dann kommt ein Käufer, keinen eigenen Internetzugang und sicherlich kaum Ebay-Erfahrung und glaubt das alles so, gibt 11 MEuros aus, ohne vorher zu besichtigen. Die Kombination vermeintlich professioneller Verkäufer und unbedarfter Käufer geht selten zugunsten des Käufers aus. In der Ebay-Beschreibung sehe ich auch das Hauptproblem.
Ihr schreibt definitiv: "kein Siff, keine hässlichen Kratzer an den Möbeln, keine Gerüche, keine ekeligen Ecken...." Nun hat aber der Kaufgegenstand Siff und eine eklige Ecke und schon entspricht das Wohnmobil nicht mehr der Beschreibung und weisst nicht mehr die schriftlich von Euch zugesicherten Eigenschaften auf. Der Ebay-Käufer sollte sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen ( Kostet meist 10% der Rechnungsendsumme, wird bei Reparaur vergütet ), dann sollte man sich gemeinsam auf Rücknahme oder Kostenbeteiligung einigen.
Der Kaufgegenstand MUß die in der Beschreibung zugesicherten Eigenschaften aufweisen, ansonsten sieht man als Verkäufer ( auch als Privater ) alt aus. Das dieser Schaden nicht erst nach dem 10.10.2007, also nach nur 3 Tagen entstanden ist dürfte auch dem Blödesten klar sein. Ansonsten könnte ich bei Ebay ja auch schreiben, das der Motor vom Auto Geräusche macht und den vorhandenen Lagerschaden verschweigen. Ganz so wie Du das siehts, Varadero_BW, ist es nicht.
meinen Rimor habe ich letztes Jahr um diese Zeit für über das doppelte verkauft, auch an einen der ihn vorher noch sie gesehen hat, nur mal so am Rande. Der hat nachher auch das jammern angefangen, aber wegen killefit. da hies es zu mir "Die in der Anzeige zugesicherten eigenschaften müssen auch so sein" also, nachdem in den VK Text gelesen habe, kann ich nur sagen: Ihr habt ganz, ganz schlechte Karten wenn es zum Prozeß kommt.völlig egal was Ihr zugebt gewußt oder nicht gewußt zu haben. Das interessiert dann niemanden mehr. Da geht es nur noch um die Fakten und und den zugesicherten Eigenschaften. Ich will Euch auch keinen Rat mehr geben!
Franz Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Wer so blöd ist und bei E bay was ersteigert, was er vorher noch nie gesehen hat, muß für diese Dummheit bestraft werden. Ersteigert ist ersteigert mit allen Risiken. Nur der Kaufvertrag muß mit den E bay Ersteigerer gemacht werden.
Deine Aussage hier, na ja, ist auch nicht viel besser, mag vielleicht heutzutage üblich sein Leute zu bescheißen und nur noch Mißtrauen gegen Dritte zu haben, aber zugesicherte Eigenschaften sollten schon vorhanden sein. Wenn ich an einer Ausschreibung teilnehme und die Angaben stimmen nicht, dann wird ohne wenn und aber, nachverhandelt. Das bei vielen Versteigerungen der Käufer beschissen wird und mancher seinen Schrott bequem los wird, ist schon traurig genug. Weiter möchte ich diese obige Aussage nicht kommentierern. Ich möchte nicht dem Verkäufer Vorsatz unterstellen, vielleicht hat er es wirklich in dem einen Jahr nicht mitbekommen das es näßt, nur ist es für mich nicht vorstellbar. Ich hatte schon mal geschrieben, daß ich 7 Stück Karmann Distance Wide Gold angeschaut hatte, alle Wasserschaden im Alkoven und keiner hatte was bemerkt. Die Fahrzeuge blieben alle nach der Moorfeststellung im Internett und die Verkäufer blieben alle dabei, absolut trocken :!: Die luftdichte Folie, die über schwarzen Flecken war, ist ja nicht serienmäßig. Da könnte man unterstellen, dass diese nicht nur zur Verschönerung über die Schadenstelle geklebt wurde.
hallo ich hab das gefühl ich bin auf einem anderen stern... selbstverständlich darf sich ein käufer auf eine produkt beschreibung verlassen. selbstverständlich ist sie gültig (auch wenn sie "nur" auf ebay gestanden hat). sie wäre sogar gültig wenn sie nur mündlich zugesichert worden wäre (nur gäbe es halt dann das problem des nachweises wenn der verkäufer lügt). in diesem fall gibt es dieses nachweisproblem nicht. die sache ist imho recht wasserdicht lg g PS: ich würde niemals eine ebay beschreibung in dieser form verfassen. da sind ja zusicherungen ohne ende drinnen die in keiner weise relativiert werden (wie schon oben mal von wem gesagt: "soweit ich weiss", "vermutlich", "keinen grund zur annhame dass.:" usw...) Ich glaube es einfach nicht: so langsam beginne ich zu glauben, Simone und ich hätten doch nicht hier um Rat bitten sollen, denn es scheint sich zu einer Art Hexenjagd auszuweiten, so als ob wir Betrüger wären. Ich kann es nur noch einmal sagen: wir haben WIRKLICH NICHTS von dem Schaden gewusst. Niemals in meinem Laben habe ich irgendwer betrogen und habe es auch nicht vor. Auch der Käufer des von uns inserierten Womos ist nicht von uns betrogen worden. Hätten wir von dem Schaden gewusst, hätten wir es erst einmal beseitigen lassen und dann erst zum Verkauf angeboten. Wir sind selber - mit unserem Sohn - bis vor ein paar Wochen mit dem Wagen unterwegs gewesen und Sohnemann schlief immer im Alkoven. Wer kann ernsthaft glauben, wir würden den Kleinen umgeben von Shimmelpilze schlafen lassen????
Nachdem wir das Womo abgestellt haben, wurde es ausgeräumt und geputzt. Zich Personen haben den Wagen seitdem von Innen gesehen und inspiziert - KEINEM ist dieser Schaden aufgefallen. Im Gegenteil - alle, die es gesehen haben bewunderten den Zustand des Womos. Leider konnte keiner von euch den Wagen letzte Woche sehen - ich bin sicher, ihr hättet genauso gedacht wie alle anderen - wie wir. Deswegen haben wir das Fahrzeug so bei Ebay angeboten - es sah schön aus und roch überhaupt nicht. Möbel, Polster, Griffe, Fussboden, Tisch, Fahrerhaus und auch Alkoven: alles sah überzeugend gut aus, auch weil wir den Wagen sehr gepflegt haben. Wir waren sehr stolz auf den Wagen, deshalb haben wir es so beschrieben - und alle, die es gesehen haben, haben uns Recht gegeben. Wir haben nie Anlass gehabt, die dicke, schwere Matratze hoch zu heben, lediglich die Ecken, damit man Bettzeug draufmachen konnte - und dabei NICHTS suspektes entdeckt, besonders wenn man bedenkt, dass die Matratze bis an dem Fensterrand reichte. Ich lese hier jetzt immer wieder, dass einige uns trotzdem nicht glauben wollen. Daran können wir leider nichts ändern. Ich kann nur hoffen, dass alle die die zweifeln, niemals so etwas widerfährt. Es ist schrecklich für den Verkäufer und der Käufer. Wir haben den Käufer bereits gesagt, dass wir helfen werden - ob wir es müssen oder nicht. Simone und ich haben nicht hier um Rat gebeten, damit wir den Käufer zur Hölle schicken können. Ganz bestimmt nicht. Ich wünschte nur, wir wären auf die Idee gekommen, dass ein solch schwere, sprerrige Gegenstand - ohne ausrechend Luftzirkulation, wie wir im Nachhinein wissen - einen solchen, äregerlichen Schaden anrichten kann. Es ist durchaus vorstellbar, dass der frühere Besitzer davon wusste und deshalb die neue, hohe Matratze oben reinzwängte. Dann ab zum Händler und weg damit. Der Händler wusste es oder wusste es nicht, nun ist es so oder so egal, jedenfalls haben wir es gekauft für fast 16.000. Dabei meinte der Händler damals zu uns: "Womos unter 12.000 euro seien 'Edelschrott'", dabei waren wir Anfänger und wollten eigentlich so um die 10.000 ausgeben, um zu prüfen, ob wir das Leben im Wohnmobil mögen. Nun sind erst 18 Monate vergangen seitdem wir "dabei" sind und es gefällt uns so gut, dass wir gespart haben um ein neueres Womo zu kaufen. Leute dabei zu "bescheissen" war nicht Teil des Vorhabens. Weder Simone noch ich sind technisch begabt (bei der ersten Fahrt mit dem Hehn, mussten wir sogar andere Wohnmobilisten auf dem Stellplatz fragen, wie man die Heizung bedient und weshalb das Frischwasser unten herausläuft während wir versuchen, den Tank zu befüllen!!!), aber wir haben viel Freude an dem Wagen gehabt: Nach England 3x, nach Italien 2x und fast jedes Wochenende Ausflüge gemacht - und, wie es aussieht, war "Freund Pilz" wahrscheinlich stets dabei! Die Vorstellung allein ist schrecklich genug. Nein, wir haben es nicht gewusst und können nur hoffen, dass wir die Lage des Käufers jetzt irgendwie lindern können, denn er möchte den Wagen gern behalten. Wir suchen noch eine geeignete Werkstatt und werden einen Teil des Kaufpreises dafür zurück erstatten. Simone wollte nicht, dass ich mich so offensichtlich rechtfertige (sie ist jetzt ins Bett gegangen), aber auch wenn ich keinem von euch persönlich kenne, möchte ich euch trotzdem versichern, dass ihr es nicht mit gemeinen Betrügern zu tun habt und dass wir dankbar sind, für die vielen Ratschläge, auch im Sinne des Käufers. Viele Colin Hallo Colin,
es hat halt jeder seine Meinung zu der Sache, und es sind ja nicht alle, die euch etwas unterstellen, aber alle machen sich Gedanken über die Angelegenheit - und halt jeder aus seiner Sicht. Wir haben unsere Schnecke auch gekauft, ohne unter die Matratze zu gucken. Also wir sind ebenfalls blauäugig an die Sache rangegangen, weil wir nicht an sowas gedacht haben. Heute sieht die Sache anders aus. Wir inspizieren regelmäßige alle möglichen Ecken in unsrem Womo, um nichts zu übersehen und den Anfängen Einhalt gebieten können. Aber erst, seit wir hier im Forum schlauer geworden sind. Eine gütliche Einigung ist sicher möglich, und ich glaub euch inzwischen wirklich, dass der Schaden nicht bemerkt wurde, wenn da eine Verkleidung davor war. Auch unser damaliger Vorbesitzer vom Wohnwagen ist aus allen Wolken gefallen, als wir die schwarze Wand hinter der Küche entdeckt haben. Wir habens bei nem Bierchen geregelt. Danke Christel,
wir wollten eben nicht, dass man uns hier die Absolution erteilt, uns selig spricht oder sonst irgedwas in der Richtung - einfach Rat holen, weil wir wirklich nicht weiter wussten. Viele haben uns geholfen. Im Zukunft kannst du dir sicher sein, dass wir jede Schraube und jede noch so schwer zugängliche Ecke genaustens untersuchen werden - und regelmässig zur Inspektion fahren, damit so etwas nie wieder passiert - weder beim Kauf noch beim Verkauf. Vielen lieben Dank, auch an die Anderen hier. Wir werden euch auf dem Laufendem halten und hoffen auf einen Happy End für alle Beteiligten. Colin (und natürlich auch Simone) Hallo Simone und Colin,
Ihr solltet die Diskussion nicht zu persönlich nehmen (auch wenn das bestimmt nicht ganz leicht ist). Simone hatte geschrieben: "Verkettung beknackter, naiver Sorglosigkeit beider Parteien". Ja das ist es! Angefangen von der Art der Präsentation im Internet mit zugesicherten Eigenschaften bis hin zum "Vertragsschluss". Die Diskussion hier zeigt eigentlich dann nur noch das Spektrum, wie so ein Fall gesehen werden kann und gesehen wird und wie schwierig auch die (rechtliche) und menschliche Beurteilung des Ganzen werden kann. Und so müßt Ihr das Forum auch verstehen..von anfänglichem Verständnis bis hin zum "Verriß". Der Weg zu einem Kompromiss mit dem Käufer, den Ihr angefangen habt, ist sicherlich Okay..und wenn der mitgeht, wie es aussieht, ist das auch die Lösung! Viele Frank
Dann ist ja alles ok und beide Seiten werden sich hoffentlich zur Zufriedenheit einigen. Alles weitere gehört hier nicht mehr ins Forum. Da ist Euer gutes Stück:
Hallo Badyy, verstehe ich das jetzt richtig, das WoMo ist bereits wieder angeboten, und die Käufer wollen nur die Gewinnspanne vergrößern :?: :?: :?:
:?: :?: :?: Wie jetzt.......:?: Fragende Gast :roll:
Nein, das ist die Originalanzeige des Händlers aus dem Jahre 2006, bei dem xmonja das Womo gekauft hat. Bei mir kommt halt nix weg. :D Auch wenn xmonja den Preis schon geschrieben hatte hab ich ihn lieber entfernt. Ich meine auch das nun alles geschrieben worden ist und das die beste Lösung ist wenn sich beide Parteien einigen.
Bitte teilt uns mit wie die Sache ausgegangen ist. Das mit den zugesicherten Eigenschaften bei einem Privatverkauf ist doch eine rein subjektive Angelegenheit. Man ist oft nicht der Fachmann, um es objektiv zu sehen. Ein Händler muss die zugesicherten Eigenschaften einhalten. Ein Privater sieht die Sache aber aus seiner eigenen, manchmal rosaroten (Brillen) Sicht. Das weiß man als Käufer, oder man ist ebenfalls zu blauäugig.
Ich würde es zurücknehmen, oder 500-600 Kostenbeteiligung anbieten. Aus Gründen der Moral und Fairness. Aber ich wiederhol mich... Hallo,
ich muß dann mal Lanze für Simone und Colin brechen. Bei unserem Bürstner ist im Alkoven zwischen Wand und Matraze ebenfalls eine ca. 15 cm hohe Verblendung, die von der Matratze nochmals um 5 cm überragt wird. Die Matratze liegt dann noch auf dem Rost und hat somit keinen dierekten Kontakt zur Torfstelle. Beim Anheben der Matratze beim Lakenwechsel ist es durchaus so, das der Schaden unentdeckt bleibt. Die Verblendung ist ca. 3 cm von der Aussenwand weg. Nur durch Wegschrauben dieser ,wie jetzt geschehen ist der Schaden zu entdecken. Selbst hinten reinleuchten ist schwierig, da man fast nichts sieht. Da ich halbjahrlich die Matratze rausnehme und zum gründlich reinigen des Alkovens auch die Blende wegschraube ( Ist ne Heidenarbeit), bin ich bei mir sicher, das alles Trocken ist. Ob man es riecht, wage ich mich nicht das zu beurteilen. Das einzige was ich den beiden vorwerfen kann ist das keine Dichtheitsprüfung in der Fachwerkstatt gemacht wurde (oder hab ich es überlesen). DBei dieser wäre der Schaden wohl entdeckt worden. Denn gerade nach ablauf der Garantie hören viele damit auf. Ich werde mal ein Bild von der Verblendung machen wenn ich Zuhause bin. Ralf Hallo Simone,
Hallo Colin, Also mal ehrlich und ohne Schuldzuweisungen, denkt ihr nicht auch dass da "ä Gschmäckle" an der Sache ist?? Seid ihr oder stellt ihr euch so naiv und blauäugig? Zum einen der Unterschriftswirrwarr, auch einem Nichtjuristen müsste ein Mindestmaß (gesunder Menschenverstand) an Rechtsverständnis, was und wen man unter einem Käufer und einem Verkäufer versteht bekannt sein. Zum anderen: Zugesicherte Eigenschaft neue Matratze. In euren Beitrag schreibt ihr selbst, dass der Verkäufer euch beim Verkauf vor 1,5 Jahren mitgeteilt hat dass die Matratze neu sei. Hatte der Verkäufer die gleichen Einstellung wie ihr, dass nämlich eine Matratze mit 1,5 Jahren noch neu ist, wäre diese jetzt 3 Jahre alt. In meinen Augen ist die MAtratze mit 1,5 Jahren noch nicht einmal mehr neuwertig, geschweige denn neu. Zugesicherte Eigenschaft kein Siff......" Nach meinem Rechtsempfinden habt ihr eine Zusicherung getroffen, die im Nachhinein nicht haltbar ist, ob bewusst oder unbewusst. Ihr habt das bestätigt!!!! Diese Eigenschaft müsst ihr nach meiner laienhaften Rechtsauffassung herstellen. Nach meinem Verständnis liegt der schwarze Peter bei Euch. Armin hallo
in aller kürze: auch ich sähe die schlechtere lage dzt beim verkäufer absicht möchte ich aber nicht unterstellen, denn dann hätte der verkäufer wohl darauf geachtet dass ein ordnungsgemässer vertrag zustande kommt und dass die objektbeschreibung entsprechend dehnbar ausgelegt ist .. lg g Lieber Armin,
ich weiss als Brite zwar nicht was ein "Gschmäckle" ist, aber ich vermute, wieder einmal, dass unsere Aussagen bezüglich unsere Ehrlichkeit dem Käufer gegenüber in Frage gestellt wird. Klar waren wir blauäugig. Nur alle hier im Forum haben die Chance, alles abzuwägen und Urteile fällen. Bei uns war der Werdegang so: Wir haben die Chance bekommen, einigermassen günstig einen neueren Womo mit einem Schnitt, welches unser Vorstellung betraf, zu bekommen, aber nur wenn wir schnell handeln. Holterdiepolter haben wir alles daran gesetzt, es zu bekommen, nach dem Motto "jetzt oder nie", auch wenn wir lieber am Anfang der Saison einen "Neuen" gekauft hätten. So haben wir unser Hehn ausgeräumt, sauber gemacht (nicht schwer, da wir das Womo stets gepflegt haben) und ins ebay reingestellt - und zwar als 5-Tages Auktion, weil wir keine Zeit verlieren wollten. Zusätzlich war der Wagen bei mobile.de inseriert. Alle möglichen Käufer hatten die Gelegenheit, das Womo anzusehen und viele haben davon Gebrauch gemacht - auch die sogenannten "Profis". Kein Einziger hat etwas von Feuchtigkeit oder Geruch festgestellt, obwohl sie den Wagen teilweise ziemlich genau unter die Lupe nahmen - halt nicht unter der Matratze, was uns sagt, dass wir nicht die Einzigen sind, die dort etwas vermuten. Jeder, der den Wagen besichtigt hat, hatte die Möglichkeit, alles zu inspizieren und wenn wir wirklich etwas zu verstecken hätten, würden wir ganz blöd dastehen, wenn dieser Feuchtigkeitsschaden da zum Vorschein gekommen wäre, insbesondere nachdem wir den Wagen so löblich vorgestellt hatten. Der Wagen ist sonst in einem sehr guten Zustand. Inzwischen wünsche ich mir, man hätte diesen Schaden dabei entdeckt, uns - und auch der Käufer - wären Nerven und Kosten erspart geblieben. Zum Schluss der ebay Auktion waren 2 potentielle Käufer fieberhaft dabei, den Wagen zu bekommen, einer davon hatte das Fahrzeug 2 Tage vorher schon besichtigt und wollte es unbedingt haben, allerdings hatte sein "Konkurrent" (der endgültige Käufer), eine weitaus höheres Gebot abgegeben und folglich den Wagen erworben - ohne es gesehen zu haben. 3 Tage später erschien er dann, zusammen mit einem Freund, der mit Autos dealt und der liess sich alles zeigen und inspizierte das Womo gründlich, wie es schien. Der Käufer selbst war so begeistert, dass er nur nervös herumlief und den Wagen dabei filmte, seine Frau anrief und erzählte, wie schön der Wagen nun sei, Zitat: "noch viel besser als beschrieben". Als es dann ums bezahlen und die Papiere ging, war der Käufer so aufgeregt, dass er darum bat, draussen beim Womo zu bleiben (wobei er mehr als genug Zeit gehabt hat, sich ALLES anzuschauen),während sein Freund das Schriftliche übernahm. Er meinte, wir brauchen keinen Vertrag, das Geld hätten wir und er den Wagen. Wir dachten, man sollte nun doch unterschreiben und ganz in Gedanken, unterschrieb meine Partnerin, obwohl ich der papiermässige Eigentümer war (meine Freundin und ich teilen alles, wie normal, sie hat einfach nicht nachgedacht und ich auch nicht). Auch der Freund des Verkäufers hatte mit "I.A. XXXX" unterschrieben, statt seinen Namen während ich das Geld zählte. Die beiden hatten es ziemlich eilig, denn sie hatten eine Fahrt nach Limburg/Lahn vor sich (es war bereits 18 Uhr) und der Freund am nächsten Morgen arbeiten müsste. So ist keiner auf die Idee gekommen, die Verträge anzuschauen und möglicherwesie auf die beiden Formfehler zu stossen. Es ging dann wieder zur Womo, wir verabschiedeten uns, wobei der Käufer aus Freude unser kleinen Sohn etwas Geld zusteckte, weil er ihm eine Decke gespendet hatte - für die Fahrt, denn der Käufer wollte auf dem Nachhauseweg schlafen. Der Käufer sagte, wir seien willkommen bei ihm zu hause und können ihm jederzeit besuchen, was uns sehr gefreut hat, denn das Womo war schliesslich einen Teil von uns und hat immer gute Dienste geleistet. So waren wir alle froh - wir konnten unser "Neuer" endlich abholen und der Käufer hatte seinen "Schmuckstück", wie er es betitelte. Erst 2 Tage später kam dann die Ernüchterung. Inzwischen haben wir eine Werkstatt in der Nähe des Käufers ausfindig gemacht und werden uns an den Kosten der Reparatur beteiligen sobald das Ausmass des Schadens beziffert worden ist - ob wir nun müssen oder nicht - denn wir fühlen uns - nachdem die anfängliche Aufregung verpufft ist - moralisch Verpflichtet zu helfen. Klar waren wir blauäugig. Blauäugig schon, aber keine Betrüger - eben juristisch und technisch unbedarft. Es wird uns eine Lehre für die Zukunft sein und wir werden ab jetzt immer Feuchtigkeitsprüfungen durchführen lassen!!! Liebe Colin und Simone
Hi Colin, eines vorweg zur Klarstellung: Ohne Beweise würde ich nie jemanden des Betrugs bezichtigen oder dessen Ehrlichkeit anzweifeln. Mir ist bekannt, dass es Situationen gibt die eintreten können, die einfach nicht vorstell- oder erklärbar sind. Mir steht es nicht zu ein Urteil über dich oder den Käufer zu fällen. Hierzu bin ich nicht befugt, auch kann und darf ich mir kein abschließendes Urteil bilden, da mir weder die Aussagen des Käufers noch alle Fakten vorliegen. Mit "Gschmäckle" (wikipedia: --> Link) war eigentlich gemeint, dass der Sachverhalt für den Leser dieses Threads durchaus Schlüsse (keine Beweise) zulassen könnte, dass hier etwas vertuscht wurde/werden sollte und zwar von beiden Seiten. Mit meinen Hinweisen zu der Matratze und der Zusage kein Siff.. usw. habt ihr euch m.E. zu weit aus dem Fenster gelehnt, d.h. ihr habt Zusagen getroffen, die nicht einzuhalten waren. In Bezug auf die Matratze waren diese definitiv falsch In Bezug auf den Siff usw. war dies zumindest unwissentlich falsch. Ich erlaube mir auch kein Urteil, ob dies Angaben absichtlich oder aus blauäugigkeit erfolgten. Auch hierüber steht mir kein Urteil zu. Hättet ihr diesen Passus weggelassen, würde es für euch m.E. besser aussehen. Unabhängig hiervon halte ich eure weitere Vorgehensweise, euch an den Kosten zu beteiligen nicht nur für fair gegenüber dem Käufer sondern auch die beste Lösung überhaupt, ehe man sein Geld für Gerichte und Anwälte ausgibt. Jetzt zu deinen "Gunsten": Man kann ja auch nie wissen, was für einer der Käufer ist, ohne ihm etwas unterstellen zu wollen. Deine Aussagen über die Kaufabwicklung, Fritzsetzung die über einen Freund erfolgt ist usw. lassen auch Interpretationen und Schlussfolgerungen nach allen Seiten zu. Ich für meinen Teil würde die Kostenbeteiligung an der Reparatur schriftlich fixieren: "Ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung erkläre ich/wir uns bereit....." Würdet ihr diesen Passus nicht aufnehmen, könnte ein findiger Anwalt möglicherweise eine Schuldanerkennung sehen. Was würde dann passieren, wenn in zwei Tagen weitere Nasse Stellen gefunden werden usw. Beteiligt ihr euch daran auch??? Tipp: da ich kein Anwalt bin, lasst euch in jedem Falle von einem solchen beraten, auch wenn dies (falls kein Rechtschutz vorhanden) ein paar Euro kosten sollte. Armin Colin, wieso rechtfertigst Du Dich so heftig? Nur getretene Hunde bellen. Du hast im Forum um Hilfe und Meinungen ersucht, jetzt bekommst Du sie.
Jetzt, wo ich die Ebay-Verkaufsanzeige gelesen habe, ist die Sache aus rechtlicher Sache klar. Badyy hat es sehr treffend wie folgt formuliert:
Ich versuche es noch einmal auch für einen Briten deutlich zu schreiben: Die von euch zugesicherten Eigenschaften in dem Vertrag brechen euch vor Gericht das Genick gegenüber dem Käufer. Es gibt aber noch andere Regressmöglichkeiten: Ihr habt geschrieben, daß ihr das Womo seit ca. 1 1/2 Jahren fahrt und es beim Händler gekauft habt. Wie ich schon in meinem ersten posting geschrieben habe ist dieser Schaden ganz offensichtlich schon viel älter, ergo muß er beim Kauf beim Händler schon da gewesen sein. Dieses kann man durch entsprechende Material-Untersuchungen von einem Sachverständigen feststellen lassen. Sofern also dieser Nachweis gelingt kann der Händler nachträglich in Anspruch genommen werden. Als Sachverständigen empfehle ich Gerolf Happel, Landstr. 43a, 35080 Bad Endbach, mod="Eddy"] Telefon-Nr.Fax-Nr. entfernt [/mod]. Ich will keine falschen Hoffnungen wecken, als Prognose möchte ich jedoch allein aufgrund der zur Verfügung gestellten Bilder sagen, daß m.E. die Chancen sehr gut stehen. |
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