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Von Eura zu Eura 1, 2, 3, 4


abo1 am 29 Nov 2007 17:41:49

MichaelW hat geschrieben:i
Dein Vertrauen in die Händler ist wohl bald auch nicht mehr das Beste, oder ?


hallo

bei mir wäre es eher das vertrauen in die marke ...
:-(

lg
g

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 29 Nov 2007 17:45:24

abo1 hat geschrieben:
MichaelW hat geschrieben:i
Dein Vertrauen in die Händler ist wohl bald auch nicht mehr das Beste, oder ?


hallo

bei mir wäre es eher das vertrauen in die marke ...
:-(

lg
g


@eher Händler :gruebel: und dann Marke :gut:

MichaelW am 29 Nov 2007 17:46:48

Hallo abo,

welchemHersteller kannst Du denn heute bitte noch VERTRAUEN ???, zumindest im Mittelklasse Segment....................da werden Stückzahlen zu Lasten der Qualität gemacht..............und die "Banane reift beim Kunden", gell !

Anzeige vom Forum


abo1 am 29 Nov 2007 17:54:23

MichaelW hat geschrieben:Hallo abo,

welchemHersteller kannst Du denn heute bitte noch VERTRAUEN ???, zumindest im Mittelklasse Segment....................da werden Stückzahlen zu Lasten der Qualität gemacht..............und die "Banane reift beim Kunden", gell !


hallo

ja, eh .....
stimmt schon

nur um ehrlich zu sein, ich bin da subjektiv gesehen der neutralste mensch den ich kenne.

ich fahr komplett was anderes und hab überhaupt keine vorlieben für irgendeine europäische marke

aber beim querlesen in den diversen technischen foren - insnbesondere was sanierungen oder reparatur am aufbau betrifft kommt nach meinem eindruck bei den relativ jungen fahrezeugen vor allem die gegenständliche marke immer sehr prominent vor

aber egal

das bringt den gerhard ja ned weiter

ich hoffe er bekommt das mit seinem händler einigermaszen auf die reihe ...

viel erfolg dabei

lg
g

Kerli am 29 Nov 2007 17:56:11

Hallo,

auch in manch "Oberklasse" reift die Banane beim Kunden :!:
:twisted:

Traurig aber doch wahr.......

Fazit vieler persönlicher Gespräche auf versch. Stellplätzen !


Friesische Küstengrüße

Gast und LIa
:-)

MichaelW am 29 Nov 2007 18:03:23

@ abo: da hast Du vollkommen Recht, eine meiner Sprendlinger Bananen wurde wirklich noch grün ausgeliefert :D :eek: :? :wink:

Gast am 29 Nov 2007 18:09:38

Gast hat geschrieben:Hallo,

auch in manch "Oberklasse" reift die Banane beim Kunden :!:
:twisted:

Traurig aber doch wahr.......

Fazit vieler persönlicher Gespräche auf versch. Stellplätzen !


Friesische Küstengrüße

Gast und LIa
:-)


@vollkommen richtig -
und je geringer die Stückzahlen um so schlimmer :!:

Gast am 29 Nov 2007 21:33:29

Hallo zusammen,

kaum ist man ein paar Stunden bei der Arbeit, häufen sich hier schon die Postings. Toll :)

Nun, was die Marke betrifft, sage ich mir nach wie vor: mit einem anderen Fahrzeug dieses Preissegments hätte mir das auch passieren können, selbst, wenn es noch jüngeren Datums ist.

Nein, es sind zunächst schon mal die Zweifel in das Vertrauen zu dem Händler, die an mir nagen; aber zunächst will ihm wirklich erst die Chance geben, die Sache in Ordnung zu bringen.
Was eindeutig nicht für ihn spricht, sind natürlich schon die "Kleinigkeiten" wie eine nicht zu öffnende Motorhaube, ein fehlender Wagenheber, das Bestücken des Batteriefaches mit Starter- anstatt Wohnraumbatterien (s. anderer Thread), ein leichter Hagel auf dem Dach, der selbst auf Nachfrage verneint wurde. Naja, die Dichtigkeit, da werden wir morgen sehen.

Ich werde jetzt auf jeden Fall mal meine Mängelanzeige schreiben und kann dann wohl morgen Abend etwas mehr berichten.

Freue mich über die Resonanz und die vielen Antworten und Beiträge.

Gast am 29 Nov 2007 21:38:08

Ach, eines noch.

Welche Frist würdet Ihr für angemessen halten, insbesondere um den eventuellen Nässeschaden zu reparieren.

Sollten da drei Wochen reichen ? Oder mehr ? Michael, wie lange wars denn bei dir ? (Bin grad zu faul zum nachschlagen 8)

Beduin am 29 Nov 2007 21:58:51

Bei mir waren es 4 Wochen die veranschlagt waren und 6 die er weg war. Dafür hat er es auch gut gemacht, das was er gemacht hat :?

Ja, gib ihn erst mal eine Chance.
Vielleicht war ja der "Kunstblumengiesser" an dem Batteriedebakel schuld.

Das war einer, dem wurde aufegtragen die Blumen zu giessen............................................... die goß er dann auch :eek:

MichaelW am 29 Nov 2007 23:11:09

@ Gerhard: reiss keine alten Wunden auf :D :D , also die erste Rep. hatte ich das Mobil knappe vier Wochen weg, was aber auch an mir lag, weil ich das Teil nach dem Urlaub schnell wegbringen wollte. Also Netto ca. mit Gutachterbesichtigung rund drei Wochen. Die Nachbesserung (Gel-Coaten der Löcher) war für rund 2 Tage veranschlagt, hat aber mit Abholen und Bringen eine Woche gedauert, aber da wollte ich dann wirklich keinen mehr unter Druck setzen.................also, wie gesagt, ich kann Deinen langsam anschwillenden Kamm verstehen, bist aber anscheinend auch ein umsichtiger, ruhiger und sachlicher Kritiker. Ich drücke weiterhin alle Daumen :wink: . nur eigenartig sind die Mängel schon, alle wollen anscheinend nur noch verdienen und sehen die Autos nur noch äusserst halbherzig durch bzw. verschweigen bewusst festgestellte Mängel, in der Annahme....."wird schon keiner merken" :?

Nasenbär am 29 Nov 2007 23:20:18

Wie man bei Gerhards alten Womo ja gesehen hat, der Händler kontrolliert die Inzahlungsnahmen genau. Deshalb wird er auch über die eventuellen Mängel an Gerhards neuem Womo Bescheid wissen...:?

Gast am 29 Nov 2007 23:34:46

So, die Mängelanzeige ist fertiggestellt; habe um eine fachgerechte Beseitigung der aufgelisteten Mängel innerhalb eines Monats gebeten, ab Eingang der Mängelanzeige, die ich persönlich abgebe und mir gegenzeichnen lasse.

Mal sehen, vielleicht gibt mir ja auch der Eura-Fachhändler außer dem Dichtigkeitsprotokoll noch ein paar Tipps ?!

MichaelW am 29 Nov 2007 23:43:18

Hallo Gerhard,
das hört sich nach einer vernünftigen Frist an........so sollte der Hdl. wirklich genug Zeit haben.

Gast am 30 Nov 2007 10:27:25

ehem, das hört sich viel an, ist aber eigentlich eher wenig, denn zwischen Weihnachten und Neujahr werden dieses Jahr wohl nicht alzu viele Betriebe offen haben.

Matthias

Gast am 30 Nov 2007 22:03:17

Hallo zusammen,

wollte ja noch kurz berichten:
Eura-Händler hat außen (nasses Fahrzeug) und innen gemessen. Innen o.k., außen starke Nässeschäden. Kostenschätzung: 5-6Teuro.

Nun zum Verkäufer des Fahrzeugs: der erkennt die Außenmessung bei nassem Fahrzeug nicht an, allerdings den Nässeschaden an der Innenwand über der Fahrertüre, den ich selbst gemessen hatte.

Sein Angebot: Ich solle mich selbst um die Reparatur bei einem Eura-Händler kümmern (nur nicht bei dem, von dem die Messung stammt), die Kosten der Reparatur übernimmt er.
Die weiteren kleinen Mängel werden ebenfalls geregelt; wegen des Hagelschadens muss ich mir noch die Höhe einer Forderung überlegen bezüglich Wertminderung. Da brauch ich etwas Fingerspitzengefühl, weil das der Verkäufer meinte, er müsse das selbst von seiner Provision bezahlen.

Weiß nur nicht, was ich mit der Außenmessung der Dichtigkeitsprüfung machen soll - siehe:
--> Link

Nasenbär am 01 Dez 2007 00:21:28

Hallo Gerhard,
kannst du den Kauf nicht rückabwickeln? Nochmal: Ich denke, wenn er bei deinem alten Womo den Schaden entdeckt, bemängelt und zu deinen Ungunsten bewertet hat, wird er beim Vorbesitzer deines neuen Womos das genauso gehandhabt haben.
Ich finde es nicht iO. wenn du dich jetzt um eine Rep kümmern sollst. Es kann doch hinterher so sein, dass er die Kostenübernahme ablehnt oder sonstwas für Probleme macht.
Zumindest würde ich jetzt einen Gutachter befragen. Auch wegen deines alten Womos. Ob da alles mit rechten Dingen gelaufen ist. Ich habe irgendwie ein schlechtes Gefühl bei der Sache.

Gast am 01 Dez 2007 00:52:44

Hallo Heinz,

nun, die Kostenübernahme für die Reparatur habe ich schriftlich; ich hoffe, dass das eine ausreichende Sicherheit ist, zumal ja ausdrücklich vermerkt ist, dass das bei einem Eura-Händler gemacht werden soll.

Vielleicht sollte ich mal den Vorbesitzer anfragen, wie das bei ihm damals gelaufen ist, ob da auch ein "Feuchtigkeitsschaden entdeckt wurde".

Irgendwie denke ich halt, das ist ja ein Hymer-Händler, da sollte doch alles mit rechten Dingen zugehen. Ich habe jetzt nochmal alles von heute nachmittag protokolliert, und werde ihm dieses zuschicken mit einer ausdrücklichen Bestätigung der Richtigkeit der in dem Protokoll gemachten Angaben.

Sollte es da dann doch noch Probleme geben, werde ich einen Gutachter einschalten. Übrigens, der Hymer-Händler hat auch angeboten, das Fahrzeug auf seine Kosten von der DEKRA prüfen zu lassen.
Was ist davon zu halten ?

Ausderasche am 01 Dez 2007 01:03:48

Hi,

stimme Heinz voll zu. Seit ich den Thread verfolge, habe ich genau die gleichen "Bauchschmerzen": Wasserschaden am eingekauften entdecken, aber Wasserschaden am verkauften verschweigen.

Eines ist klar..die Händler schauen beim Einkauf IMMER pedantisch über die Fahrzeuge (Ist uns in der Family passiert beim Neukauf/Inzahlungnahme eines WOMOS nach 4 Jahren Nutzung (gebraucht gekauft), der Händler zwischen Augsburg und München hat einen Hagelschaden entdeckt, der unserem Neffen NIE aufgefallen war - also Abzug - hat der Händler beim Weiterverkaufen auch angezeigt - also OKAY). Aber Wasserschaden beim Einkaufen entdecken und bei einem anderen Fahrzeug im Verkauf nicht anzeigen....das müffelt.

Der WOMO Markt ist rundherum immer noch UNSERIÖS!!!!! Da stehe ich zu!

Viele
Frank

abo1 am 01 Dez 2007 01:14:22

hallo

gerhard_sr hat geschrieben:.....
Irgendwie denke ich halt, das ist ja ein Hymer-Händler, da sollte doch alles mit rechten Dingen zugehen. ....


glaubst du auch ans christkind ..? ;-))

gerhard_sr hat geschrieben:.... der Hymer-Händler hat auch angeboten, das Fahrzeug auf seine Kosten von der DEKRA prüfen zu lassen.
Was ist davon zu halten ?


das kann für dich dann zum nachteil werden wenn es später zu einem sachmangel innerhalb der gewährleistungsfrist kommt.
wir erinnern uns: beweislastumkehr für die ersten sechs monate. in deiser zeit wird grundsätzlich davon ausgegangen dass der schaden zum kaufzeitpunkt schon vorhanden war.
ausser der händler kann beweisen dass das fahrzeug zum übergabezeitpunkt mangelfrei war. was meist nicht möglich ist.
eine lupenreine DEKRA überprüfung nach dem kauf (die der händler zahlt und deren ergebniss damit -auch - er in händen hat könnte ein guter weg sein zu beweisen dass das fahrzeug zum testzeitpunkt mangelfrei war

lg
g

Ausderasche am 01 Dez 2007 02:05:01

..und wieder kann ich Abo1 nur Recht geben...

dann steht der DEKRA-Prüfer auf dem Hof...begutachtet Dein Fahrzeug...und sagt als Fachmann:" Zu der Schadenshöhe kann ich nichts sagen...keine Ahnung, was die Wiederherstellung kostet.....zu welchem Händler gehen Sie....gut, den kenne ich..da gehe ich dann mal mit der Schadensaufnahme hin, um zu erfahren, wie viel die Wiederherstellung kostet"! (selbst erlebt)

Und diese Leute sollen vertrauenswürdig ein Gutachten erstellen, das beide Seiten bindet?

Viele
Frank

flashmot am 01 Dez 2007 05:06:39

Hallo Gerhard,

ruf im Werk an, frag ob die den Schaden beheben und ggf. mit deinem Hymer-Händler abrechnen. Gleichzeitig von Deinem Hymer-Händler die Kostenabwicklung mit Eura bestätigen lassen. Die im Werk reparieren sowas auch und ich denke, das da kein Händler mithalten kann. Laß Dir zur Überführung die Hymer-Händler-Kennzeichen übergeben.

Für das Hageldach, denke ich 500 bis 700 Euros wären angemessen. Das wäre mein Bauchgefühl.

Wie sieht es mit den Wohnraumbatterien aus? Ich habe damals beim Kauf ohne was gesagt zu haben 2 neue Wohnraumbatterien eingebaut bekommen.

Klaus

Beduin am 01 Dez 2007 09:14:18

Schade

da hätt ich mir gewünscht das das Stressfreier für dich über die Bühne geht.
Wobei sich der Verkäufer doch sehr kulant und entgegenkommen zeigt.
War das ein "freier Verkäufer" während der Messe Zeit oder ein "fester"

Aber irgendwie................
Ich habe noch nie von einer Aussenmessung gehört oder auch eine mitgemacht, scheint mir, zumal bei Regen doch recht Fragwürdig zu sein.
Kann mich da bitte mal einer aufklären?
Wie soll durch Alu oder GFK nässe gemessen werden können?

Was mich noch verwundert, warum du nicht bei dem Händler reparieren lassen sollst bei dem die Messung durchgeführt wurde und warum die das nicht selber machen?

Zu dem DEKRA Gutachten noch, hat Waldtroll bei mir mal geschrieben. Wenn DEKA schreibt, alles in Ordnung ist der Händler raus und du kannst dich mit DEKRA streiten und das sei sehr schwer.

Gast am 01 Dez 2007 09:38:34

Hallo zusammen,

Mann, war das ne schlechte Nacht !
Zuerst mal danke an alle für die Ratschläge, Tipps und Meinungen, hilft mir momentan sehr viel.

Das mit der DEKRA habe ich sofort abgelehnt.
Was mir nicht gefällt, ist, dass ich mich um die Nachbesserung selber kümmern soll, auch wenn ich eine Zusicherung für die Kostenübernahme habe. Ich denke, ich bestehe wirklich darauf, dass der Verkäufer das selbst regelt, ob er nun selbst repariert oder reparieren lässt. Und auch den anderen Kleinkram selbst besorgt, ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe als Kunde, oder ?

Selber machen will der Hymer-Händler das nicht, weil er ggfs. Teile benötigt. Beim Händler, der die Messung gemacht hat, will er nicht, weil das die direkte Konkurrenz nebendran ist (Freizeit AG Markt Indersdorf - Hymer-Zentrum Sulzemoos).

Rückabwicklung kann ich momentan noch nicht verlangen, das muss der Verkäufer anbieten, weil er ja 2 Nachbesserungsversuche hat.

Und für den Hagelschaden gibts im Zweifelsfall ja auch einen Gutachter, aber die Summe, die Klaus "ins Rennen geschickt" hat, scheint mir in Ordnung zu sein - reparieren läßt man das ja sowieso nicht.

Ich denke, ich werde zunächst den Händler nochmals anschreiben, dass ich auf die von ihm angebotene Regulierungsmodalitäten nicht eingehen werde und ihm das Fahrzeug zur Nachbesserung überstellen werde - oder soll ich es abholen lassen ?

Eventell kontaktiere ich gleichzeitig mal, sozusagen präventiv, meinen Rechtsschutz zwecks Kostenübernahme für einen ggfs. erforderlichen Anwalt. Wobei ich eigentlich nicht der "harte Typ" bin, der sofort mit dem RA droht - aber das habt ihr ja schon bemerkt 8)

Zu allem Überfluss ist mir heute früh auch noch mein Arbeits-PC kaputt gegangen, kann jetzt nur das nötigste per Laptop machen und bin heute auch noch beruflich unterwegs. Derzeit 70 Stunden-Woche, deshalb hab ich einfach keine Zeit, mich jetzt um die Wohnmobil-Angelegenheit selbst zu kümmern.

Gast am 01 Dez 2007 09:44:52

Ach, eins noch;

Dichtigkeitsprüfung von außen!
@Klaus, weißt Du hier zufällig Näheres ?

Ich mach vielleicht mal nen neuen Thread auf mit diesem Thema um eine möglichst breit gestreute Resonanz zu erhalten.

flashmot am 01 Dez 2007 12:18:59

Hey Gerhard,

zur Dichtigkeitsprüfung kann ich sogut wie garnichts sagen. Habe von einem Eura-Fahrer, der ein sehr guter Bekannter von mir ist, erfahren, dass Eura das auch im Werk macht. Die machen die Dichtigkeitsprüfung indem sie das Fahrzeug eine ganze Zeit mit Wasser berieseln lassen und dann messen. Habe das im nächsten Frühjahr auch vor bei denen machen zu lassen. Ein normaler Eura-Händler kann so was garnicht bewerkstelligen, was mich eigentlich gegen eine Dichtigkeitsprüfung beim Händler stimmt. Beim Werk müssen einfach mehr Erfahrungen liegen, da die Händler bei Problemen auch dort nachfragen. Von mir ist das Werk allerdings aich nur 150 KM entfernt.

Klaus

Gast am 01 Dez 2007 14:58:51

klaus2373 hat geschrieben:Hey Gerhard,

Habe von einem Eura-Fahrer, der ein sehr guter Bekannter von mir ist, erfahren, dass Eura das auch im Werk macht. Die machen die Dichtigkeitsprüfung indem sie das Fahrzeug eine ganze Zeit mit Wasser berieseln lassen und dann messen. Ein normaler Eura-Händler kann so was garnicht bewerkstelligen, was mich eigentlich gegen eine Dichtigkeitsprüfung beim Händler stimmt. Beim Werk müssen einfach mehr Erfahrungen liegen, da die Händler bei Problemen auch dort nachfragen. Von mir ist das Werk allerdings aich nur 150 KM entfernt.

Klaus


Moin,
das ist richtig ..... die Fahrzeuge kommen für gut 1 - 1 1/2 Stunden unter die Berieselung ( Zisternenwasser = weich da Regenwasser aufgefangen von den Dächern) und wird dannach gemessen.
Unser alter Karmann hat schon 2 x drunter gestanden.
Bei "normaler" Messung wäre da nix gefunden worden ... so schon.
Einmal in der Rückwand und ein zweites mal in der Seitenwandschiene.
Der ein oder andere Eura (Karmann Händler) kann das schon wie z.B. FFM in Wardenburg.
Lars Freese hat die Möglichkeit zu berieseln und macht das auch.

Dirk

Gast am 01 Dez 2007 17:51:11

Na gut, meiner war ja quasi auch berieselt - bin ja durch den Regen gefahren :D
Aber was mich nach wie vor interessieren würde: wird da dann auch auf der Außenhaut gemessen ?

Bergbewohner1 am 02 Dez 2007 19:05:54

Also Gerhard, ich habe mir jetzt noch mal Deine und auch die anderen Postings durchgelesen.
Da ich vor 5 Jahren auch in solch einer ähnlichen Situation war wie Du und von meinem damaligen Anwalt falsche Ratschläge bekommen habe und dann auch den Prozeß verloren hatte, möchte ich Dir nun doch noch kurz und bündig schreiben, was ich an deiner Stelle machen würde.
Hagelschaden, bei meinem Hymer vor 2 Jahren habe ich von der Versicherung 3200 € bekommen, leichter Schaden/Lackierung.
Wegen dem Feuchtigkeitsschaden, Du kannst eine Sach und Fachgerechte reparatur verlangen, d. h. es muß eine dafür qualifizierte Werkstatt sein, ich würde folgendes an deine Stelle machen:
Händler hat ja schon eine schriftl. Kostenübernahme Dir gegeben, laß Dir noch vom Händler bestätigen, daß Du aus Kulanz das WoMo nach Sprendlingen zur Reparatur schaffst, damit gehst Du auf nummer sicher, ansonsten stellst Du ihm das WoMo auf den Hof(zur Reparatur) oder tritts vom Kaufvertrag zurück.
Vom Kaufvertrag kannst nur Du zurück treten, der Händler hat dieses Recht nicht, er muß nachbessern oder Kaufpreis mindern mit deinem Einverständnis.
Lasse die Reparautur so schnell wie möglich durchführen(Verjährung recht kurz) und löse auf gar keinen Fall irgenwo einen schriftlichen Auftrag aus, das muß unbedingt der Händler machen(ist mir damals mit zum Verhängnis geworden)
es darf nirgenwo Kulanz (beim Händler)stehen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und kann mich gut in Deine Lage versetzen.

ERPEL am 02 Dez 2007 19:20:21

Hallo!
Ich finde es toll das so eine Firma wie es Eura ist so traditionsbewußt ist.
Habe mich richtig gefreut als ich auf der Caravan in Düsseldorf meine Dachhauben im nagelneuen Eura wiederentdeckt habe .
Warum soll man etwas billiges, neues, was eventuell nicht funktioniert in ein neues Auto einbauen und den Kunden testen lassen.
Find ich prima weiter so Eura
Ps. MEIN EURA WAR BAUJAHR 1991
Luken habe ich zu hundertprozent identifiziert weil ich sie 2 mal wechseln mußte .
Danke im voraus für eure nett gemeinten Antworten.
an alle Eura Neukunden
Erpel

apnl am 02 Dez 2007 19:43:44

ERPEL hat geschrieben:Hallo!
Ich finde es toll das so eine Firma wie es Eura ist so traditionsbewußt ist.
Habe mich richtig gefreut als ich auf der Caravan in Düsseldorf meine Dachhauben im nagelneuen Eura wiederentdeckt habe .
Warum soll man etwas billiges, neues, was eventuell nicht funktioniert in ein neues Auto einbauen und den Kunden testen lassen.
Find ich prima weiter so Eura
Ps. MEIN EURA WAR BAUJAHR 1991
Luken habe ich zu hundertprozent identifiziert weil ich sie 2 mal wechseln mußte .
Danke im voraus für eure nett gemeinten Antworten.
an alle Eura Neukunden
Erpel


Hi Erpel,

also das Versteh ich jetzt nicht. Steh ich auf der Leitung??? Meinst du das wirklich im ernst oder Ironie??


Armin

ERPEL am 02 Dez 2007 19:47:52

Hallo Armin !
Ich meine eher das Letztere.
aus Elmogrande
Erpel

Gast am 02 Dez 2007 23:33:55

@Waldtroll,

deinen Vorschlag bezüglich der Reparatur direkt bei Eura in Sprendlingen finde ich gut; ich werde den Verkäufer des Mobils fragen, ob er damit einverstanden ist; Alternative ist, es ihm zur Reparatur auf den Hof zu stellen; mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag muss ich aber wohl zumindest zwei Nachbesserungsversuche abwarten, die stehen dem Händler nämlich zu, soviel ich weiß; ich gehe hier davon aus, dass sich Beweislast erst wieder 6 Monate nach einem Nachbesserungsversuch umkehrt.

Dass ich selbst keinen Auftrag zur Nachbesserung vergebe, ist klar; das werde ich in jedem Fall dem Verkäufer überlassen.

abo1 am 03 Dez 2007 00:10:11

gerhard_sr hat geschrieben:....ich gehe hier davon aus, dass sich Beweislast erst wieder 6 Monate nach einem Nachbesserungsversuch umkehrt.
....



NEIN!
6 monate ab kauf und das wars dann

lg
g

Gast am 03 Dez 2007 00:16:07

Dann ist eine misslungene Nachbesserung im Außenbereich des Fahrzeugs mit nachfolgender erneuter Undichtigkeit wohl kaum im Zeitraum der gesamten 6 Monate feststell- und anchweisbar ?!

Dann umso wichtiger, dass das wirklich gut gemacht wird. Also noch ein Argument dafür, möglichst ins Werk zu gehen.

abo1 am 03 Dez 2007 00:19:42

gerhard_sr hat geschrieben:Also noch ein Argument dafür, möglichst ins Werk zu gehen.


hallo

JA

lg
g

PS:
ma koennte jetzt drüber rumdiskutieren ob du auf die reparatur an sich irgendeine art von garantie hast die ähnlich "wirkt" wie die ges. gewährleistung (sachmangelhaftung). vermutlich ist des so und vermutlich sechs monate

aber die ges. gewährleistung an sich gilt die sechs monate ab kauf und aus

Gast am 03 Dez 2007 16:44:12

Hallo,

laut Anruf bei Eura werden dort Reparaturen frühestens für den Zeitraum März/April angenommen; das ist mir zu spät. So bleibt mir nur, das Fahrzeug doch dem Händler, bei dem ich es gekauft habe, zur Reparatur auf den Hof zu stellen oder es selbst in Absprache mit ihm zu einem Eura-Händler zu bringen.

Wenn ich es selbst zu einem Eura-Händler bringe, könnte ich evtl. davon ausgehen, dass die Reparatur o.k. ist, im anderen Falle weiß ich letztlich nicht, wer es repariert und ob das dann auch wirkich fachgerecht ist. Müßte dann ggfs. nochmal zum Eura-Händler zum kontrollieren.

Was meint ihr - ich will mich in ein, zwei Tagen entscheiden um die ganze Prozedur vorwärts zu bringen.

abo1 am 03 Dez 2007 16:54:39

gerhard_sr hat geschrieben:Was meint ihr - ich will mich in ein, zwei Tagen entscheiden um die ganze Prozedur vorwärts zu bringen.


hallo

such dir halt einen eura händler ...
und versuch einen seriösen zu finden

wofür genau gibt es jetzt die reparaurfreigabe?
was hat der verkäufer zu den 8t gesagt ..?

lg
g

Gast am 03 Dez 2007 17:14:01

Waldtroll hat geschrieben:Also Gerhard, ...
Wegen dem Feuchtigkeitsschaden, Du kannst eine Sach und Fachgerechte reparatur verlangen, d. h. es muß eine dafür qualifizierte Werkstatt sein, ich würde folgendes an deine Stelle machen:
Händler hat ja schon eine schriftl. Kostenübernahme Dir gegeben, laß Dir noch vom Händler bestätigen, daß Du aus Kulanz das WoMo nach Sprendlingen zur Reparatur schaffst, damit gehst Du auf nummer sicher, ansonsten stellst Du ihm das WoMo auf den Hof(zur Reparatur) oder tritts vom Kaufvertrag zurück.
Vom Kaufvertrag kannst nur Du zurück treten, der Händler hat dieses Recht nicht, er muß nachbessern oder Kaufpreis mindern mit deinem Einverständnis.
Lasse die Reparautur so schnell wie möglich durchführen(Verjährung recht kurz) und löse auf gar keinen Fall irgenwo einen schriftlichen Auftrag aus, das muß unbedingt der Händler machen(ist mir damals mit zum Verhängnis geworden)
es darf nirgenwo Kulanz (beim Händler)stehen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und kann mich gut in Deine Lage versetzen.


@ genau meine Meinung - ich würde mich da auf nichts einlassen und alles den VK machen lassen - oder zurücktreten vom Kauf, hier Ware und Geld zurück.
Würde dem VK das Fahrzeug hinstellen zur Nachbesserung mit dem schriftlichen Vermerk das wenn nicht sach- und fachgerecht behoben wird, keine weitere Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wird und Kaufvertrag rückgängig gemacht wird.
Nach Reparatur würde ich diese prüfen lassen.

Lancelot am 03 Dez 2007 17:31:15

logo hat geschrieben:@ genau meine Meinung - ich würde mich da auf nichts einlassen und alles den VK machen lassen - oder zurücktreten vom Kauf, hier Ware und Geld zurück.
Würde dem VK das Fahrzeug hinstellen zur Nachbesserung mit dem schriftlichen Vermerk das wenn nicht sach- und fachgerecht behoben wird, keine weitere Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wird und Kaufvertrag rückgängig gemacht wird.
Nach Reparatur würde ich diese prüfen lassen.


Finde ich auch, warum soll der Käufer sich hier zusätzlich organisatorisch Mühe machen und damit evtl. auch noch (unbewußt) einen kostenpflichtigen Auftrag auslösen.
Du hast gekauft, es ist ein Mangel festgestellt worden, gibt dem Verkäufer die Chance zur fachgerechten Reparatur und laß diese nach Fertigstellung von einer anderen Fachwerkstatt prüfen.

Ist sie o.k., sind alle zufrieden (mal vom Ärger abgesehen).
Ist sie nicht o.k., gib die "Gurke" zurück und such Dir was anderes.

Bergbewohner1 am 03 Dez 2007 18:54:29

gerhard_sr hat geschrieben:Hallo,

laut Anruf bei Eura werden dort Reparaturen frühestens für den Zeitraum März/April angenommen; das ist mir zu spät. So bleibt mir nur, das Fahrzeug doch dem Händler, bei dem ich es gekauft habe, zur Reparatur auf den Hof zu stellen oder es selbst in Absprache mit ihm zu einem Eura-Händler zu bringen.

Wenn ich es selbst zu einem Eura-Händler bringe, könnte ich evtl. davon ausgehen, dass die Reparatur o.k. ist, im anderen Falle weiß ich letztlich nicht, wer es repariert und ob das dann auch wirkich fachgerecht ist. Müßte dann ggfs. nochmal zum Eura-Händler zum kontrollieren.

Was meint ihr - ich will mich in ein, zwei Tagen entscheiden um die ganze Prozedur vorwärts zu bringen.

Hallo Gerhard, in dem Moment wo der Händler den Mangel anerkannt hat und die Reparatur auslöst, ist die Gewährleistung gehemmt, das heißt es passiert nichts zu deinen Ungunsten wenn Du im März einen Termin bekommst.
Wenn der Händler bei sich keine sach und fachgerechte Reparatur kann er nicht sach und fachgerecht nachbessern und Du kannst deshalb vom Kaufvertrag zurück treten.
Normalerweise müßtest Du doch auch noch Dichtigkeitsgarantie drauf haben oder :?:
Bei der Reparatur meines Karmann habe ich auf die ausgeführten Arbeiten 2 Jahre Garantie von Eura/Karmann bekommen.

Bergbewohner1 am 03 Dez 2007 18:57:11

Waldtroll hat geschrieben:
gerhard_sr hat geschrieben:Hallo,

laut Anruf bei Eura werden dort Reparaturen frühestens für den Zeitraum März/April angenommen; das ist mir zu spät. So bleibt mir nur, das Fahrzeug doch dem Händler, bei dem ich es gekauft habe, zur Reparatur auf den Hof zu stellen oder es selbst in Absprache mit ihm zu einem Eura-Händler zu bringen.

Wenn ich es selbst zu einem Eura-Händler bringe, könnte ich evtl. davon ausgehen, dass die Reparatur o.k. ist, im anderen Falle weiß ich letztlich nicht, wer es repariert und ob das dann auch wirkich fachgerecht ist. Müßte dann ggfs. nochmal zum Eura-Händler zum kontrollieren.

Was meint ihr - ich will mich in ein, zwei Tagen entscheiden um die ganze Prozedur vorwärts zu bringen.

Hallo Gerhard, in dem Moment wo der Händler den Mangel anerkannt hat und die Reparatur auslöst, ist die Gewährleistung gehemmt, das heißt es passiert nichts zu deinen Ungunsten wenn Du im März einen Termin bekommst.
Wenn der Händler bei sich keine sach und fachgerechte Reparatur durchführen kann(Nachweis von Schulungen des Personals bei Eura fehlt), kann er nicht sach und fachgerecht nachbessern und Du kannst deshalb vom Kaufvertrag zurück treten.
Normalerweise müßtest Du doch auch noch Dichtigkeitsgarantie drauf haben oder :?:
Bei der Reparatur meines Karmann habe ich auf die ausgeführten Arbeiten 2 Jahre Garantie von Eura/Karmann bekommen.

Gast am 03 Dez 2007 21:08:07

Hallo,

der für mich springende Punkt ist ja der, dass der Verkäufer zwar den Nässeschaden oben in der Wand über der Fahrertüre anerkannt und hierfür die Reparaturfreigabe (nach Erhalt eines Kostenvoranschlags) erteilt hat, jedoch nicht die anderen feuchten Stellen, die der Eura-Händler im unteren Fahrzeugbereich durch die Außenmessung festgestellt hat; insofern erkennt er das gesamte Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung nicht an.
Wie gesagt, das ist der springende Punkt.

Und ich soll das Fahrzeug zu einem anderen Eura-Händler bringen, nicht zu dem, der die Messung gemacht hat.

@Waldtroll, logo, lancelot
ich denke, ihr habt recht; ich bringe das Fahrzeug dem Verkäufer zurück, und der soll sich um alles kümmern - muss mir ohnehin schon eine Kurzzeit-Zulassung besorgen, mit Sommerreifen fahren und hab eigentlich gar keine Zeit, um das Fahrzeug während der Woche dorthin zu bringen.

Die Fristsetzung wird allerdings davon abhängen, wann er bei einem Eura-Händler einen Termin für die Reparatur bekommt.

Übrigens, Dichtigkeitsgarantie ist leider nicht mehr, Fahrzeug ist Erstzulassung 7/2000.

Gast am 03 Dez 2007 22:26:18

@gerhard_sr

genau so würde ich es auch machen und gleich ein Schreiben mit übergeben wo überall Feuchtigkeit entdeckt wurde. Weiter würde ich höflich aber bestimmt in dem Schreiben vermerken, das sämtliche Feuchtigkeitsschäden zu beheben sind da es nicht Vertragsgegenstand war ein Fahrzeug zu erwerben mit Feuchtigkeitsschäden/Undichtigkeit.

Zum Abholtermin würde ich einen freien Sachverständigen mitnehmen der das Fahrzeug bei Übergabe (nicht danach) untersucht. Sollte dann immer noch Feuchtigkeit oder Schäden vorhanden sein, würde ich das als mislungenen Behebungsversuch werten und mein Geld zurück verlangen.

Wünsche gutes Durchhaltevermögen und doch noch für alle Seiten ein gutes Ende der Sache.

abo1 am 03 Dez 2007 22:48:07

hallo

betreffend hemmung der gewährleistungsfrist würde ich mich kundig machen

wir hatten hier im forum schon mehrfach divergierende ansichten dazu

ich bin nicht 100% sicher, aber nach meinen informationen (und ich hatte bereits einen gewährleistungsprozess beim PKW hast du genau 6 monate ab dem tag der fahjrzeugübergabe (nicht kaufvertrag) um BEI GERICHT die klage einzureichen.

alles andere ist zwar zur beweissicherung wichtig, aber am ersten tag nach ablauf der sechs monate ist das nur mehr sinnlose makulatur.

lg
g

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Wer hat schon mal NEGATIVES erlebt auf Plätzen ?
Habe sooooo einen Hals,
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