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@abo1
na dann werde ich mir den 23.5.08 ganz dick im Kalender unterstreichen .... 6 Monate nach Übergabe. Mal noch ne andere Frage; wenn das Fahrzeug nun schön für - sagen wir mal - 6 Wochen in der trockenen Halle steht und ich komme dann mit dem Gutachter, muss das da nicht von selbst trocken geworden sein ?
hallo nochmal: bitte kundig machen die ganzen gesetze im deutschland und AT sind schon EU getrieben ziemlich vereinheitlicht, aber es gibt -speziell bei so fristen - doch noch unterschiede für AT bin ich sehr sicher dass es so ist (hatte ja selbst so ein verfahren und die fristen mit meinem anwalt durchgesprochen), für DE vermute ich es stark. deine befürchtung könnte zutreffen ich habe mein Womo auch vor dem kauf gemessen keine auffälligkeiten und ein paar monate danach war es vollgesogen wie ein schwamm ich denke mit einer sachgerecht durchgeführten beregnung (1,5h in der dusche) sollte es aber trotz austrocknung messbare ergebnisse geben ... lg g Bei allem Verständnis, aber so langsam frag ich mich, wer mir hier mehr leid tut, der Käufer oder der Verkäufer?????
Warum???? Da kauft jemand ein Wohnmobil ----im Heimspiel -Eura - und wieder Eura - ... und jetzt geht es los.... (Bei Übergabe des in Zahlung gegebenen eigenen Euras wird wegen eines Wasserschadens ein Abzug von €1500 gemacht - auf welcher Basis wurde denn für das alte Teil ein Angebot gemacht? Der Preis für das "Alte" steht doch im Kaufvertrag oder?) ..aber bevor das Wohnmobil auf dem Hof steht macht man sich Gedanken über: Waren die Batterien auch die Richtigen, sind die Reifen etwa zu alt, - aber egal, ich hab ja ne Rechtsschutz. - und wenn das Teil da ist werd ich ersteinmal nach Feuchtigkeit suchen und ein Händler meines Vertrauens soll auch noch die Möglichkeit bekommen über seinen Mitbewerber ein Urteil zu fällen. -- So nach dem Motto bei mir wär Dir das nicht passiert. ..endlich kommt der Tag, das neue / gebrauchte Wohnmobil ist da. - Mängelsuchen ist angesagt - und siehe da, FEUCHTIGKEIT - und die Motorhaube klemmt - und wo bitte ist der Wagenheber? (Mich würd ja mal interessieren, ob das Einräumen, das erste Bier im "Neuen" usw. auch schon stattgefunden hat) Denn - am 23.11 übernommen und hier im Forum am 25.11 schon über Wandeln philosophiert. Naja, hier im Forum gibt es ja genug "Fachleute" - zur seelischen Unterstützung Mal ehrlich, der Verkäufer hat doch angekündigt, dass er den Feuchtigkeitsschaden auf seine Kosten übernimmt, dass der Verkäufer nicht den Mitbewerber in der Nachbarschaft dafür bezahlen möchte ist doch wohl verständlich oder? Natürlich ist jeder Mangel verdammt ärgerlich aber bei dem was ich hier lese werde ich mein Wohnmobil wohl so lange fahren, bis es auseinanderfällt, denn obgleich ich Privatmann bin hat mein Käufer (Feind) sicherlich eine Rechtsschutzversicherung --- und den Ärger möchte ich mir ersparen. Kurz gesagt: Anfänglich hatte Gerhard ja noch Spaß an seinem Fahrzeug, aber bei so vielen "rechtskundigen" Ratschlägen glaube ich nicht das hier eine gütliche Einigung zu erzielen ist und da ich nicht ganz unerfahren in rechtlichen Angelegenheiten bin frage ich mich, wer mir hier mehr leid tun soll. Darauf spar ich mir zunächst mal eine Antwort :eek: Was mich mal interessiert in dieser Sache.
Wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe und es sind Schadstellen am Lack, Beulen, Kratzer oder Dellen durch Hagel auf den Dach, wieso muß der Verküfer dafür haften? Das sind doch alles sichtbare Tatsachen die jeder Käufer vor dem Kauf auch sieht. Ich bezahle doch keinen Neupreis dafür. Bei versteckten Schäden wie Feuchtigkeit oder kaputten Teilen sehe ich das ja noch ein. Aber der Händler kauft ja bei einer Inzahlungnahme auch kein Neufahrzeug ein, soll aber beim Verkauf ein wie neues gleiwertiges ausliefern. Wenn ich mir ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe, dann schaue ich mir das vorher an und wenn ich dazu nicht in der Lage bin, nehme ich mir jemanden mit, der das kann. Aber alles was ich dann finde hat der Händler ja nicht kaputt gemacht sondern sind Dinge die mit der Zeit an einen Fahrzeug kaputt gehen. Und wer diesen ganzen Ärger alles nicht haben will, der soll doch ein Neufahrzeug bestellen. Aber da gibt es auch genug Ärger. Ich weiß wovon ich rede. Auslieferung Aug. 2007 Eura Terrestra A 690 HB. Die Lösung für die Händler, wie ich beim Kauf meines Mobils erfahren konnte: Nicht der Händler oder Hersteller verkauft das gebrauchte Mobil! Es tritt eine Privatperson als Verkäufer auf (auch wenn diese nie im Brief eingetragen war), jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen! und da kaufst du ? sorry aber bei so einem vertrauenswürdigem Händler würde ich noch nicht mal einen Lutscher erwerben. Den der bescheißt nicht nur dich, sondern auch alle anderen.
ne Danke Matthias Man kann es auch anders sehen. Der Verkauf eines gebrauchten Mobils stellt für den Händler zwischenzeitlich ein unkalkulierbares Risiko dar. Vor dem Verkauf erneuert er (als seriöser Händler) die Wohnraumbatterien. Dann kommt später der Käufer und will statt der Säurebatterien nach dem neuesten Stand der Technik Gel-Batterien haben (er hat ja Rechtschutzversicherung). Dieses "Garantie-"Risiko muss der Händler über den Verkaufspreis absichern. Tja,
dann schau doch mal bei Mobile usw. warum steht da denn immer "Verkauf nur an Export /an Gewerbetreibende usw. Ein Bekannter von mir ist Fahrzeughändler einer bekannten Marke - zwar im PKW - Bereich aber wenn Ihr wüßtet wegen welchem SCH... da geklagt wird. Hier ist es doch genau so, das Fahrzeug steht noch nicht einmal vor der Tür und schon geht es los. Der Verkäufer hat doch angeboten den Feuchtigkeitsschaden auf seine Kosten beheben zu lassen wo ist das Problem? Aber nee, da soll dann ein Gutachter mit zur Abholung - wie schon gesagt natürlich ist jeder Mangel ein Ärgernis, aber man kann es auch übertreiben.
hallo mann soll bei einzelvorfällen nie auf eine ganze gruppe von personen hinhauen aber was du da von dir gibst ist höchst blauäugig finde ich der händler lebt von der spanne zwischen einkaufs- und verkaufspreis die meisten händler sind aber der meinung das wäre ihr "gewinn" was aber so nicht der fall ist denn für diesen differenzbetrag (je nach fahrzeugtype und alter - PKW - rund 15 bis 25% des kaufpreises) sollte er das fahrzeug überprüfen, aufbereiten und nicht alters- bzw laufleistungsentsprechende mängel beheben und schlussendlich die entsprechende ges. gewähreleistung (sachmangelhaftung) übernehmen seit durch gesetze dafür gesorgt wurde dass das auch einklagbar ist ist bei der händlerschaft (den unseriösen die das nicht so wie oben sehen) das grosse flennen da und man versucht faule tricks aller art um sich aus der eigentlich ja vom kunden mit dem händler verkaufspreis bereits bezahlten verpflichtung rauszuwinden. ich habe es zweimal versucht mir wurde vom händler immer ein halbes dutzend mal bestätigt dass der mangel (zb massiver ölverlust im bereich der kopfdichtung) behoben wurde. tatsächlich wurde immer nur der motor gewaschen und bis ich nach eein paar woche wieder die öllacke in der garage hatte ging das ganze von vorne los. solange bis die sechs monate um waren dann war die sache vorüber da fristversäumnis beim nachweis was defekt war. und das ist mir auch noch in ähnlicher form ein paar jahre später passiert. zum aktuellen fall: selbstverständlich kann das in der form auch dem gerhard passieren und daher hab ich volles verständniss dafür dass er sich absicher alles andere wäre leichtsinnig und einfältig, es geht ja doch um ein wenig geld und in einen aufbau - bei allem verständnis - gehört eine versorgerbatterie, denn die war auch original drinnen. eine starterbatterie wie die exide excell ist dafür schlicht ungeeignet. lg g PS: hab nochmal in meinen prozessunterlagen geblättert: innerhalb der ersten 6 monate muss klar sein WAS GENAU defekt ist (zur not mittels feststellungskalge wenn der händler nicht schriftliches von sich gibt WAS GENAU zu reparieren er bereit ist zu übernehmen. dann hast du zeit bis zum ende der gewährleistung zwei jahre nach fahrzeugübernahme um zu klagen eminent wichtig ist aber die konkrete festmachung was genau defekt ist. ich hatte wie gesagt den fall mit der defekten kopfdichtung. der händler hat anch ablauf der sechs monate den öldruckschalter ersetzt und gemint DER wäre defekt gewesen. die leckage der kopfdichtung wäre spontan erst nach ablauf der sech monate aufgetreten und daher nicht gedeckt. da ich - ausser öllacken in der garage und fotos der völlig versifften motorrückwand - keinerlei nachweis hatte WAS genau defekt war bin ich damals auf die nase gefallen lg g Ich würde als Händler auch nur noch Fahrzeuge in Kommission nehmen und mir damit jedemenge Ärger ersparen.
Auch bei Privatverkäufen nur noch versteigern mit ersteigert wie besichtigt oder gekauft wie gesehen ohne Gewährleistung. Alles andere hatten wir doch schon genug hier im Forum. Geträumt und gekauft, gesucht und gefunden, geklagt und zufrieden ????? @ abo1
Du schreibst: und in einen aufbau - bei allem verständnis - gehört eine versorgerbatterie, denn die war auch original drinnen. eine starterbatterie wie die exide excell ist dafür schlicht ungeeignet. Kann der Nachweis geführt werden, dass im Jahr 2000 Gel-Batterien verbaut waren. Oder habe ich etwas falsch verstanden und Säuere-Batterien sind generell ok. nur nicht die oben genannte?
hallo die frage ist nicht gel oder säure die frage ist starter oder versorgerbatterie du hast ja dazu einen eignen threat gestartet antwort bitte dort nachlesen und im jahr 2000 wurden sicher in allen womos versorgerbatterien im aufbau verbaut (egal ob säure oder gel..) lg g Hallo Mäggy, offensichtlich bist Du noch nicht richtig reingelegt worden, natürlich wird manches übertrieben und vorzeitig mit Anwalt und Gericht gedroht, natürlich sind Händler auch in einer zwangssituation, aber das berechtigt keinen den anderen zubeschei...... Ich habe 3 mal bei Händler gekauft und jesdesmal mehr oder weniger beschissen worden, keine unseriösen, alles Vertragshändler. Beim letzten Kauf war ich nun auch einmal nicht der Dumme und habe mir alles schriftlich gegeben lassen. Auch das an dem 1 Jahr alten WoMo alle Wandlungsmängel beseitigt sind(hatte ich erst erfahren nach dem ich 550 km gefahren bin), nur hatte der Vertagshändler nicht damit gerechnet, daß mir der Erstbesitzer die Wandlungsliste zustellt. Was man bei den vertuschten Mängel auch nicht vergessen sollte, so ein WoMo kam vor Einführung des Euro, soviel wie in DM, aber dafür kann ja der Händler nicht, sondern daran ist wohl auch noch der Käufer Schuld. :prosit:: Hallo Waldtroll,
oh ja, ich bin schon richtig reingelegt worden, und nach fast DREIßIG Jahren Selbständigkeit (nicht in der KFZ bzw. Womo - Branche) denke ich, dass ich schon weiß wovon ich rede. Nur: Wenn ich mir ein Wohnmobil kaufe, dann schaue ich es mir richtig an. Ich überlege mir nicht im nachhinein, ob die Reifen entsprechend der Laufleistung ev. schon 5 Jahre alt sind (Zitat - ich hab ja Sachmängelhaftung) ich schau mir auch die Batterien an, denn auch da gehen die Meinungen auseinander, denn ich selbst habe Gelbatterien mit 145AH für einige hundert Teuros und Bekannte von mir haben gebrauchte LKW Batterien und die haben mehr Kapazität - kannst Du gerne vergleichen. Wenn ich mir etwas kaufe, dann war es meine Entscheidung (ich bin volljährig, schreibe schon mit Tinte und habe auch keinen Vormund) ich freue mich auf meine neue Anschaffung, mache Pläne und denke nicht an Gutachter, Rechtsanwälte, Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Wandlung. Der Verkäufer hat doch den Feuchtigkeitsschaden akzeptiert und sogar freigestellt den Schaden in einer anderen Firma beheben zu lassen. Ich habe auch immer wieder betont, dass jeder Mangel natürlich ärgerlich ist, aber hier wird ja schon nach Mängeln gesucht bevor das Teil auf dem Hof steht. !!!!!!!!! Vor dem Kauf stand doch schon fest dass das Teil nach Übergabe erst einmal bei einem anderen Händler durchgechekt wird - na, das kann ich doch schon im Vorfeld besprechen und vor Vertragsabschluß durchführen lassen. Wir reden hier doch von einem gebrauchten Wohnmobil. Hallo Maggy,
nur mal in aller Kürze, weil nach dem Geld ausgeben muss ich leider auch wieder Geld verdienen: Ich glaube, du hast den Thread immer noch nicht genau durchgelesen. Es geht hier um mehrere Nässeschäden, von denen der Verkäufer bislang nur einen anerkannt hat und eine Kostenübernahme für die Reparatur zugesagt hat. Und wenn du schreibst:
dann muss ich dazu sagen: ich bin leider kein Fachmann, sonst hätte ich wohl einen preisgünstigeren Privatverkauf vorgezogen. Somit habe ich mich für den vermeintlich "sicheren" Händlerkauf entschieden, wo ich ausgehe, dass das Fahrzeug mängelfrei ist. Ist das zuviel verlangt ? Und wenn man den ersten Mangel nach dem Kauf festgestellt hat, dann beginnt das Vertrauen ein wenig zu bröckeln, man schaut sich weiter um, findet den nächsten Mangel und so schwindet das Vertrauen immer mehr... ist das so schwer zu verstehen ? Und so denke ich, steht es mir zu, auf eine fachgerechte Mängelbeseitigung zu bestehen. Ich habe diesen Thread hier auch nicht eröffnet, um mir entweder auf die Schuler klopfen zu lassen oder mir im Fall des Falles "seelische Unterstützung" zu holen; ich möchte hier ganz einfach über meinen Fahrzeugwechsel und die ganzen Vorfälle, die damit in Zusammenhang stehen, berichten - vielleicht nützt diese Erfahrung dem einen oder anderen hier später mal. Und dabei bin ich wirklich froh, dass ich hier soviele Ratschläge, Tipps und Statements erhalte. Das ist mir eine wirkliche Hilfe bei der Bewältigung der momentanen Situation, schließlich kauft man sich ein anderes Wohnmobil nicht alle Tage. Also nochmal: dass du meine Praxis bei Kauf und Mängelreklamation so scharf angreifst, diese Meinungsäußerung seht dir durchaus zu, allerdings bin ich darüber doch sehr erstaunt. Oder verlangst du von deinen Privatkunden auch den entsprechenden Fach- und Sachverstand, etwaige Mängel sofort zu erkennen, um dir dann zu sagen: nein danke, kaufe ich lieber nicht ? Hallo Gerhard,
natürlich verstehe ich Dich, hab ich doch auch immer geschrieben. Wenn der Verkäufer Dir zugesichert hat, dass das Womo keinen Feuchtigkeitsschaden hat, dann gibt es doch auch kein Problem, stell ihm das Teil auf den Hof, geb ihm max 4 Wochen Zeit, schau nach drei Wochen unangemeldet vorbei, ist noch nichts passiert mach nen lauten, investier nach 4 Wochen noch mal die Zeit- und Spritkosten und mach noch einen Besuch bei dem Verkäufer ist das Womo dann noch nicht fertig, kommt Plan 2 - und der beinhaltet dann das was hier alles so aufgelistet wurde. Also in Kürze, da ich auch Geld verdienen muß. Wenn ich bei einem Händler (auch bei Privat) kaufe, dann erwarte ich - genau wie Du - ein dem Alter und den Zusicherungen entsprechendes Fahrzeug. Die bei einer Besichtigung und Probefahrt gemachten Mängel lasse ich abstellen oder verhandle einen Preisnachlass. Wenn es passt, dann kaufe ich und wenn nicht dann eben nicht. Genau wie Du oder?? Ich habe die Beiträge auch genau durchgelesen, bei den Feuchtigk :gut: eitsschäden sind wir sicherlich eine Meinung aber ansonsten bin ich der Meinung, das hier ein Kauf auch schnell zerredet werden kann, und dann bist Du der Arme, denn Dir wird der Spaß genommen (Psychologie Teil zwei :) ) Hallo Mäggy,
so wie du eben in deinem ersten Absatz geschrieben hast, so wird es auch geschehen. Danach sehen wir weiter. Und keine Angst; ich lass mir die Freude an dem Fahrzeug so schnell nicht nehmen oder "zerreden". Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass es das entsprechend unseren Vorstellungen richtige Fahrzeug ist. Und, bevor ich vom Gegenteil überzeugt bin, gehe ich weiterhin davon aus, dass der Verkäufer die reklamierten Mängel auch in Ordnung bringen wird. Übrigens: das Bier ist noch nicht an Bord. 8)
Da kann ich Dir zustimmen. Meine Beiträge bezogen sich auch nur auf die Feuchtigkeitsschäden, alte Reifen kann man beim Kauf erkennen und alte Batterien fallen eh nicht unter Sachmängelhaftung, ebenfalls die Reifen nicht. Hallo zusammen,
es gibt wieder Neues.... und das Thema "Von Eura zu Eura" nimmt nun wohl eine eklatante Wende. Habe heute den Integra zur Nachbesserung der Mängel zum Händler nach Sulzemoos zurückgebracht, alles genau aufgelistet, eine Frist bis 15.1.08 gesetzt und um schriftliche Stellungnahme innerhalb 10 Tagen gebeten. War dann abends noch weg zur Arbeit, komme grad nach Hause und erfahre von meiner Frau, dass der Geschäftsführer angerufen hat mit folgender Mitteilung: Fahrzeug wurde nach Überstellung sofort auf Dichtigkeit nchgemessen, und siehe da, die Nässeschäden, die letzten Freitag noch angezweifelt wurden, sind jetzt plötzlich erkannt worden. Aber: Reparieren will der Händler nicht - sagt, es geht nicht (oder vielleicht für ihn zu teuer ??). Ich warte jetzt erst mal die schriftliche Bestätigung ab, aber im Raum steht ja nun entweder Wandlung in ein anderes Fahrzeug oder Rückabwicklung. Mein alter Eura Alkoven steht ja noch, die Abfindung für den Hagel hat der Händler von der Versicherung schon ausbezahlt bekommen, die müsste ich ja dann samt altem Fahrzeug und Differenzbetrag ja auch bekommen; hinzu kommen dann noch die Kosten für Fahrten sowie zweimalige Zulassungskosten (einmal auf Saisonnkennzeichen und gestern auf Ganzjahreszulassung, im das Fahrzeug zum Händler bringen zu können). Bin jetzt natürlich schwer am überlegen. Ich denke, ich tendiere zur Rückabwicklung, denn bei Wandlung müsste ich wirklich ein passendes Fahrzeug finden, und dann nochmal dort ??? Was würdet ihr mir denn raten ? Hey Gerhard,
ich denke die Zulassungkosten wird er Dir nicht erstatten. Wenn überhaupt auch nur einmal. Jedoch hat er einen Besitzer mehr im Brief. Was spricht gegen ein anderes WoMo beim gleichen Händler. Deine Verhandlung steht doch nun besser wie seine und Du weißt jetzt worauf Du alles so achten mußt. Guck Dir Dein nächstes intensiv an und laß Dir Zeit. So schnell werden gebrauchte WoMos nicht verkauft. Vielleicht auch mal vorher 2 bis 3 Tage Probe fahren(mit ronter Nummer). Wenn Dein Händler mit Deiner Versicherung Deinen Hagelschaden abgerechnt hat, wird er Dir den Preis wohl zahlen. Jedoch denke ich das die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt werden kann. Schade das es mit dem Fahrzeug nicht hingehauen hat. Viel Glück wünsche ich Dir trotzdem Klaus
na nun ist ja mal eine klare Front geschaffen und bisher hast Du richtig gehandelt. Zulassung wird er Dir wirklich nur 1x bezahlen müssen. Rückabwicklung - das ist die Frage ob Du dann Dein Fahrzeug auch wieder nehmen mußt. Es kommt auf Deinen schriftlichen Vertrag drauf an. Wenn Du Glück hast und er einen gesonderten Ankaufsvertrag für Deinen alten gemacht hat, hast Du gute Karten das er Deinen alten behalten muß. Auch dann wenn in dem Kaufvertrag für den neuen rechnerisch dieses berücksichtigt wurde als anzahlung auf den Neuen. Nehme doch einen guten Anwalt in der Sache lohnt sich immer. Zumindest um Klarheit zu schaffen. Wünsche Dir weiterhin viel Glück bei der Sache. Wenn aber ein anderes gutes Fahrzeug dort steht, auch wenn teurer, versuche doch dann einen Handel, vielleicht gibt er Dir noch einen guten Nachlaß. Das in Deinem neuen nun ein Briefeintrag mehr vorhanden ist, da hat der Händler eben Pech gehabt, hätte ja das Fahrzeug ordentlich prüfen können als Fachfirma bevor er es verkauft. @logo
für den Antausch des Alkoven auf den Integra habe ich einen eigenen Ankaufvertrag; werde der Möglichkeit, den alten nicht zurückzunehmen mal weiterverfolgen. Sicherlich könnte man verhandeln, wenn ein etwas teureres Fahrzeug passen würde, ist aber derzeit nicht so. Ich hatte ja ohnehin schon lange und intensiv gesucht, um unseren WUnschvorstellungen hinsichtlich Grundriss und Ausstattung möglichst nahe zu kommen. Ob er sich evtl. darauf einläßt, ein bei einem "befreundeten" Händler stehendes Fahrzeug zu beschaffen ?
Versuchen kostet bekanntlich nichts :wink: Hey Gerhard,
der Händler hat dir die Rückabwicklung angeboten, aber das schreibst du in einem anderen Tread. Aber jetzt willst du dein altes Fahrzeug nicht mehr zurück, bzw. keine Rückabwicklung! Das ist doch ein faires Angebot. Der Händler hat erkannt, dass er mit dir kein Geschäft machen kann. Hallo,
sagen wir mal so: ich war/bin eigentlich in erster Linie daran interessiert, das neue Fahrzeug zu haben, weil wir uns in einem langen Entscheidungsprozess dafür entschieden haben - natürlich in mängelfreiem Zustand. Das hat uns sehr viel Zeit und natürlich auch ein bisschen Geld gekostet. So langsam frage ich mich auch, was wohl die Versicherung dazu sagen wird: - Fahrzeugwechsel - zur gleichen Zeit Abrechnung Hagelschaden am alten Fahrzeug - Anmeldung des neuen auf Saisonkennzeichen - zwei Wochen später Ummeldung auf ganzjährige Zulassung - Abmeldung des neuen Fahrzeugs - ggfs. wieder Anmeldung des alten Fahrzeugs auf mich, da ich es ja sonst schwerlich wieder verkaufen kann. - danach wieder Anmeldung eines neuen Fahrzeugs Aber vielleicht mache ich mir hier auch zu viele Gedanken. Für eine Versicherung ist das möglicherweise ganz normal :? Prinzipiell denke ich schon auch, dass es am vernünftigsten sein wird, einer Rückabwicklung zuzustimmen. ODER:
Wenn es wirklich Euer Wunschfahrzeug ist, wäre vielleicht auch eine Verhandlung mit dem Händler sinnvoll, die auf Reparatur mit einer gewissen Beteiligung (klein, natürlich) von Euch hinausläuft. Deine Verhandlungsposition ist stark, der Händler wird sicherlich bis an die Grenze des wirtschaftlich sinnvollen gehen. Wäre vielleicht auch einen Versuch wert, denn Rückabwicklung, Neusuche, neuer Verkauf Deines alten Fahrzeugs etc. kosten ja auch Geld. Versuch macht kluch !! :D
FALSCH - wahrscheinich mußte der Händler erkennen das mit diesem Kunden ein solches Geschäft nicht funktioniert (gelinde formuliert). Es kann mir niemand erzählen das eine solche Fachfirma einen derartigen Schaden vor Verkauf nicht erkannt hat. Auch würde ich bezüglich der Rep-Kosten keinerlei finanzielle Beihilfe leisten. Wer Geschäfte macht um jeden Preis der muß dann auch sehen wie er es zurück nehmen muß. Zudem ist sich der Händler seiner rechtlichen Lage sehr wohl bewußt sonst hätte er nicht auf Rücknahme gemacht. HART BLEIBEN KANN ICH DA NUR SAGEN :!: hallo
die sache ist bei weitem noch nicht gelaufen der händler will seinen wasserschaden natürlich zurück wohl nicht um ihn zu sanieren sondern um ihn neuerlich zum vollen betrag zu verkaufen daher wird er nicht sonderlich entgegenkommend sein was reparaturzugeständnisse betrifft der komplette "schaden" der er sieht sind die zulassungsspesen und evt die kosten der dichtheitsprüfungen. basta lg g Wie schon in dem anderen Thread geschrieben, ich würde der Rückabwicklung zustimmen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass Du Dein altes Fahrzeug nicht zurücknimmst.
Stell Dir mal vor, Du hättest das Fahrzeug anderwertig verkauft. Dann hätte der Händler doch auch nicht sagen können, "aber das alte Fahrzeug nehmen Sie auch wieder mit zurück". Ich sehe es so, dass es sein Problem ist. Dann hat er nun mal zwei Fahrzeuge auf dem Hof stehen. Das eine, hat meiner Meinung, nach nichts mit dem anderen zu tun.
Das sehe ich auch so :!:
@Ja und für den hagelschaden hätte er auch noch seine MwSt erhalten die er dann wohl vom Händler nicht erhält da dieser gewerblich Vorsteuerabzug berechtigt ist :wink: Hallo,
wie - glaube ich - vorher schon mal erwähnt, habe ich einen separaten Ankaufsvertrag für das Altfahrzeug und einen Kaufvertrag für das Neufahrzeug, in dem lediglich steht, dass das alte Fahrzeug für .....€ in Zahlung genommen wird. Ob das reicht, um die beiden Verträge als jeweils juristisch eigenständigen Vertrag zu behandeln, vermag ich nicht zu sagen. Dies wird wohl auch ggfs. einer Beratung durch einen Anwalt bedürfen. Und das Ganze ausgerechnet jetzt, wo ich eigentlich 7 Tage in der Woche arbeiten muss. !!!
Genau DAS kann er nicht, jedenfalls nicht in Deutschland und nicht an einen Privatkunden: Die Karre hat einen Briefeintrag für Gerhard, für einige Wochen. Was passiert denn, wenn der nächste Käufer an den unsanierten Fahrzeug den Wasserschaden entdeckt --- er wird sich sicherlich auch mit dem Vorbesitzer = Gerhard in Verbindung setzen, der ihm wahrscheinlich ein paar Nummern über das Auto erzählen wird. Glaubt Ihr, der Händler würde das Risiko eingehen ?? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen -- das wäre vorsätzlicher Betrug (und der betreffende Händler ist ja nicht direkt eine Hinterhofbude, die haben schon einen Ruf zu verlieren). Entweder er saniert, das kostet. Oder er verscherbelt an einen anderen Händler oder ins Ausland im Paket (das kostet auch, weil er seinen Preis nicht kriegt). Ich bleib dabei: die Verhandlungsposition von Gerhard ist stark. Wenn er das Auto noch will, wenn nicht, dann Plan A: Rückabwicklung.
hallo das ist kein argument weisst du wie oft briefkopien ausgestellt werden wegen "verlust" des orignalbriefes ... lg g Wenn im Vertrag steht, das Altfahrzeug wird in Zahlung genommen, muss es Gerhard auch bei einer Rückabwicklung wieder zurücknehmen.
Na ja, abo1, klar ist das auch eine Möglichkeit, aber geht das nicht ein bißchen weit ?? Das wäre ja schon wieder vorsätzlich .... und außerdem ist der Aufwand für einen "verlorenen" Kfz-Brief auch nicht zu verachten. Und nochmals: wir reden von einem renomierten Händler und nicht von einer Hinterhof-Trinkbude, die dringend ihre einzige Kiste entsorgen müssen, weil sie sonst Pleite sind. Ich habe meinen Glauben an das Gute der Menschen auch schon vor einiger Zeit abgelegt, aber in dem Fall könnte ich mir eine vernünftige Lösung schon vorstellen. Na ja, warten wir´s ab wie sich Gerhard entscheidet.
hallo aber ich fürchte du erhoffst dir da zuviel ich hab in den letzten jahren so viel selber erlebt und berufsbedingt gehört von importeuren, herstellern, händlern ich habe meinen enthusiasmus dahingehend aufgegeben mein (sicher subjektiver) eindruck: was für die eigenen interessen gemacht werden kann wird wird gemacht, ohne rücksicht auf verluste ... auf eine vernünftige lösung hoffe ich auch und dass er den alten eura zurücknehmen muss fürchte ich auch wenn die inzahlungnahme im kaufvertrag steht der händler koennte sich noch dazu ein paar kleine aber rechtlich zulässige gemeinheiten einfallen lassen die dem gerhard garnicht gefallen würden die ich aus verständlichen gründen hier aber nicht posten möchte ... lg g Hallo zusammen,
ohne mich in weiteren Details zu ergehen nur mal zwischendurch der Stand der Dinge: war kürzlich beim Händler um mir den alternativ angebotenen Hymer B 544 anzusehen und probezufahren. Alles weitere dazu unter: --> Link Hinsichtlich des Eura Integra wird die Möglichkeit, eine dauerhaft erfolgreiche Sanierung des Wasserschadens vornehmen zu können, als sehr unwahrscheinlich bezeichnet. Bezüglich des Hymer habe ich Bedenken, mit dem Ducato14-Fahrgestell bei Drei-Personen-Nutzung vernünftige Zuladungskapazitäten zu haben. Weiteres vermutlich demnächst.
hallo eine ehrliche aussage eines eura händlers... wünsche dir weiterhin alles gute und die richtige entscheidung zum richtigen zeitpunkt lg g Hallo abo1 (Gerhard),
nein, das ist kein Eura-Händler sondern ein Hymer-Händler; Der Eura-Händler war ja der, bei dem ich die Dichtigkeitsprüfung machen ließ. Tja, das Ganze ist ja durchaus etwas verworren, genauso wie der "Wohnmobil-Dschungel", in dem ich mich derzeit auf der Suche nach weiteren Alternativen zu befinden scheine. Hallo zusammen,
nun möchte ich diesen Thread "abrunden" um den Titel abzuändern in "Von Eura zu Eura.... und wieder zurück". Die Rückabwicklung ist gelaufen. Ich habe mein Altfahrzeug wieder - war Bestandteil des Kaufvertrags - und die Differenzsumme ist nun heute auf meinem Konto eingegangen. Zur eigentlichen Kaufsumme kamen auch noch alle von mir beantragten Nebenkosten (Fahrtkosten, Zulassungskosten, Dichtigkeitsprüfung, Hagelschaden-Auszahlung) dazu. Ich bin froh, dass dies alles ohne Beschreiten des Rechtsweges so abgelaufen ist, dafür danke ich letztlich auch dem betreffenden Händler. Dass der Nässeschaden-Integra nun wieder dort zum Verkauf angeboten wird, ist ein anderes Thema, so frei nach Motto: Der nächste bitte !! :D :D :D Dann kann man ja gratulieren. Ist bestimmt so das Beste. :top:
Beim nächsten Womo hast du wieder was dazu gelernt und wirst es dem entsprechend aussuchen. :) Gratuliere zur erfolgreichen Rückabwicklung, wichtig ist eigentlich, daß Du einigermaßen zufrieden aus der Sache heraus bist und "NUR" den Ärger und Aufwand vergessen mußt.
Auf ein neues: andere Töchter haben auch schöne Kinder .... (Und daß das Eura-Sumpfgebiet jetzt wieder zum Verkauf steht, unrepariert wahrscheinlich, na ja, das ist eine andere Geschichte :( ). hallo Gerhard,
freut mich für Dich das alles gut gelaufen ist soweit und das Du den Rechtsweg nicht benötigt hast. Viel Freude mit Deinem neuen Alten :smilingplanet: |
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