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Nässeschaden WoMo,Lösung = isolieren (für Wintercamping)? 1, 2, 3, 4, 5, 6


Schbechalist am 16 Dez 2007 22:16:58

Hallo,

hast du nun schon was erreicht,

ich weiß ja nicht wie du dein studium abschliessen willtst, aber mit dieser kiste wirst du kaum zeit für dein studium haben, zumal ich dir ehrlich die frage stellen möchte wie du das auto während des studiums unterhalten willst
(ich hatte da so mein probleme, viel geld meiner nebenjobs ist für die kiste drauf gegangen (nur für die wartung, steuern und versicherung, und damals waren die steuern deutlich günstiger))

ansonsten is es eine sehr schönes hobby...

cu martin

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casiopeia85 am 16 Dez 2007 22:30:11

Also morgen Nachmittag kommt Lancelot bei mir vorbei und schaut sich mein Womo an. Vielleicht ist es doch nicht so schlimm, wie es auf den Fotos aussieht.

Am Dienstag fahre ich dann zum Händler und sage ihm klipp und klar, dass ich vom KV zurücktreten werde. Mal sehen wie er reagiert. Wenn er auf Stur schaltet juristische Tatsachen erwähnen und die Sprache auf einen evtl. Rechtsstreit lenken. Davor natürlich die Alternative des Händlers/Meine: Den anderen Interessenten fragen.

@Schbechalist: Studium geht natürlich vor, und deshalb versuche ich alles um den KV rückgängig zu machen.

migula am 17 Dez 2007 11:48:40

casiopeia85 schrieb am 06.12.2007

Hallo,

ich bin ganz neu hier, da ich mir vor kurzen ein Wohnmobil gekauft habe. Es handelt sich um einen Fendt A530 ( Fiat Ducato 2.5 Bj.89).


am 16.12.2007:

den Kaufvertrag habe ich am 12.12. unterschrieben

Anzeige vom Forum


Gast am 17 Dez 2007 15:10:18

Hallo Leute,
habe mir die Mühe gemacht und hier die Postings mal gelesen.
Bin der Meinung das man nicht gleich negativ urteilen sollte über jemanden der hier Fragen stellt.
Das Forum ist doch auch für einen Erfahrungsaustausch gedacht.
Na und mal so eben schnell gekauft, aus dem bauch heraus - warum nicht.

casiopeia85 ist doch mit dem Kauf schon reichlich bedient, man sollte ihm wirklich helfen soweit möglich und aufhören negativ zu denken.
Es helfen nur Antworten auf seine Fragen und nicht wenn und aber...

logo

Tipsel am 17 Dez 2007 15:24:00

Nur der Rücktritt vom Kauf ist halt nicht mehr innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn das Fahrzeug nicht erst am 12.12. gekauft wurde, sondern evtl. schon einige Tage vor dem 6.12.07

Casiopeia schrieb damals: vor kurzem

Aber es stimmt schon, das hilft nun auch nicht weiter.

Lancelot am 17 Dez 2007 15:46:48

@logo
@tipsel

Cool bleiben Leute, ich sehe mir "die Möhre" heute mal an, habe zwar noch keine Ahnung ob das weiterhilft, aber ich versuche mal den Schaden und die Schadenshöhe einigermaßen zu beziffern.

Danach sehen wir weiter ....

(Bericht folgt heute Abend)

Bergbewohner1 am 17 Dez 2007 18:40:17

Unabhängig von Wolfgangs Bericht, wenn der TÜV einige Wochen vorbei ist, dann ist da nichts mehr zu machen, der TÜV beurteilt das Fahrzeug zur Zeit des Überprüfens und nicht wie es nach Wochen aussehen könnte.
Arglistige Täuschund ist was, was kaum zu beweisen ist und würde einen Jahrelangen Prozeß mit sich bringen.

Lancelot am 17 Dez 2007 21:43:32

Habe mich heute mit Casiopeia 85 getroffen und mir das Fahrzeug mal angesehen.

Zunächst mal:

Casiopeia85 ist ein sehr netter, höflicher und zuvorkommender junger Mann, der ganz sicher niemanden "verarschen" will (nur weil das unterschwellig in mehreren Beiträgen immer wieder durchkommt). Er versucht mit jugendlichem Schwung und Elan seine Vorstellungen zu verwirklichen – natürlich zu blauäugig – das ist das Recht der Jugend, uns (mir zumindest) ging´s ein paar Mal auch nicht anders.

Zudem wurde er in der Schlussphase der Verkaufsverhandlungen ohne eigenes Zutun etwas „überfahren“ (will das hier nicht näher ausführen) und hatte plötzlich ein Auto gekauft, was er ohne diese Einflüsse vielleicht doch nicht so schnell getan hätte.

Will sagen: es ist halt selten ungünstig gelaufen ...

Lancelot am 17 Dez 2007 21:44:58

Das Fahrzeug macht äußerlich einen grundsoliden Eindruck, Basis ist gesund, ohne Rost, TÜV noch 1,5 Jahre, Reifen o.k., lediglich die Starterbatterie ist ziemlich am Ende und sollte noch vom Verkäufer durch NEU ersetzt werden (ist aber offensichtlich trotz Zusage nicht geschehen).

Innen alles hell und freundlich, Grundriß Heckküche, Hecknasszelle, Vierer-Dinette, Alkofen, nicht überdurchschnittlich abgewohnt, kein Modergeruch (allerdings war´s sehr kalt), bis hier wäre der Preis von € 6.000 unter Berücksichtigung von BJ und Zustand durchaus vertretbar gewesen.

Allerdings hat das Fahrzeug mehrere Nässeschäden: Seite links von Dachnaht bis mindestens halbe Seitenhöhe (Sitzbankhöhe), Seite rechts von Alkofenfenster 20cm nach unten, hinteres Küchenfenster Ausschnitt komplett morsch (wurde schon mal unfachmännisch abgedichtet), Seitenfenster an Dinette morsch, hinteres linkes Eck außen (von innen durch Spiegelschrank verdeckt) mit Panzerband überklebt und morsch, mehrere Nässeflecken auf der Innentapete, zum Teil ist die Innentapete (durch Nässe ??) an den Kanten aufgestanden, das Sperrholz darunter teilweise bereits zerfasert, die Sitzbänke unter den Polstern der Dinette mit Schimmel befallen, unter den Alkofenmatratzen reichlich Mäusekot.

Meines Erachtens muß das Fahrzeug sofort unter Dach und eine umfassende Sanierung vorgenommen werden. Ich schätze die Kosten

Profisanierung, komplette Schadensbeseitigung mit erheblicher Aufwertung des Fahrzeugs: > 15.000 EUR
Minimalsanierung, Schadensbeseitigung mit Erhaltung des Fahrzeugwertes: > 8.000 EUR

Fazit: Reparatur in jedem Fall deutlich höher als Kaufpreis/Wert

Einige Dinge können durchaus von jemandem mit etwas Geschick selbst gemacht werden, Tapeten runter (dort wo es sein muß), Holz schleifen und versiegeln, Fenster abdichten etc. Dies würde die geschätzten Kosten natürlich negativ beeinflussen.

Am schlimmsten ist jedoch die linke Seite vom Dach bis zur Tischhöhe, die muß wohl in jedem Fall ein Profi/ Edelschrauber machen. Diese Arbeit duldet auch keinen Aufschub, weil dort wohl ständig Wasser eindringt und die Situation noch verschlimmert.

Es würde (für mich) also folgende Überlegung anstehen:

• Fahrzeug komplett sanieren und noch mindestens 10 Jahre behalten und fahren
• Fahrzeug minimal sanieren, 1 Jahr als Wohnung (wie geplant ((darüber will ich nicht weiter spekulieren))) nutzen und dann verscherbeln
• Fahrzeug zurückgeben

Nach Info von Casiopeia wurde beim Verkauf lediglich auf die Wasserflecken am Alkofenfenster hingewiesen und empfohlen, die „Dichtleisten“ zu wechseln. Alle anderen Schäden wurden wohl verschwiegen oder zumindest nicht darauf hingewiesen. Daher:

Mein Ratschlag an Casiopeia85 : Fahrzeug zurück, Geld zurück (selbst wenn´s was kosten sollte)

Gast am 17 Dez 2007 21:54:23

Dem Verkäufer würde ich aber sowas von auf die Füße treten...

Sieh zu das Du bei dem auf der Matte stehst und gib das Womo zurück, auch wenn Du vielleicht die 500 Euro Anzahlung in den Wind schreiben müsstest.

Ich hoffe für Dich das Du noch vom Vertrag zurücktreten kannst und Du mit einem blauen Auge aus der Geschichte rauskommst. Eine Sanierung würde ich an Deiner Stelle erst gar nicht erst versuchen in Angriff zu nehmen. Das ist ein Fass ohne Boden und die finanziellen Mittel dazu hast Du ja nun mal nicht.

Viel Glück!

casiopeia85 am 17 Dez 2007 22:26:10

Vielen Dank nochmal fürs vorbeikommen und für deinen Bericht!

Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie es morgen bei dem Händler verläuft. Ich denke aber, dass ich recht gute Karten habe.

Bis morgen und viele

Gast am 17 Dez 2007 22:30:08

nachdem Lancelot sehr schnell und uneigennützig seine Hilfe angeboten hat sieht man von Lancelot nach dessen Besichtigung doch erheblichere Schäden als vielleicht ursprünglich angenommen.
Den Aussagen nach von casiopeia85 ist dieser mit den nötigen Mitteln z.Zt. nicht gesegnet.

Mein Rat und da muß ich mich Lancelot voll anschließen:

"Fahrzeug zurück, Geld zurück (selbst wenn´s was kosten sollte)."

Besser kleines Lehrgeld jetzt wie ein Loch ohne Boden in der Folgezeit.

Auch würde ich mal den befreundeten RA befrage wie es aussieht mit Bastlerobjekt - meines Wissens nach gibt es da einschlägige Grundsatzurteile im Gebrauchtwagenkauf wonach ein gewisser Preis nicht überschritten werden darf bei einem sogenannten Bastlerobjekt, glabe es waren mal 2000DM oder so.
Auch spielt hierbei noch eine Rolle ob mit TÜV oder ohne verkauft.

Also kundig machen und dann zurück den getränkten Schwamm.

achimHH am 17 Dez 2007 22:41:09

@Lancelot

Hallo Wolfgang.
ich schreib jetzt einfach mal was ich jetzt
direkt , spontan denke .

Wolfgang, das war einfach Super !
ohne lange zu Quatschen oder wenn und aber
einfach los zu fahren und zu handeln ,
und dann auch noch für uns "Neugierigen"
einen tollen Bericht abzufassen.

"Wolfgang , das war Spitze" :daumen2:

Danke !

achim

Gast am 17 Dez 2007 22:53:34

Hier mal kurz par schnelle Links zum schlau machen - weitere links in suchmaschinen ohne ende.

--> Link

--> Link

--> Link

--> Link

--> Link

Gewährleistungspflicht bei Bastler Auto
Findige Gebrauchtwagenhändler schreiben bei älteren Fahrzeugen gerne „Bastlerauto“ in den Vertrag, um sich von ihrer Gewährleistungspflicht zu befreien. Das gilt aber nicht, urteilte das OLG Oldenburg. Ist das Auto fahrbereit, bringe der Passus keine keinen „wirksamen Gewährleistungsausschluss“. Dabei zieht selbst das Argument nicht, der Käufer hätte, dem Vertragspassus ja freiwillig zugestimmt.
(Az. 9 W 30/03)

Gast am 18 Dez 2007 00:12:03

Wolfgang :daumen2: :daumen2:

hast29 am 18 Dez 2007 09:59:19

Hallo Wolfgang,

nachdem ich versucht hatte unseren jungen WOMO-Besitzer ein bißchen in Schutz zu nehmen, bekam ich im laufe der Diskussionen doch hin und wieder meine Zweifel. :)

Jetzt bin ich aber doch wieder froh darüber an das Gute im Menschen geglaubt zu haben.

Ich find es Klasse von dir das du hingefahren bist und mit erfahrenen Worten genau schildern konntest was mit der Karre ist. :daumen2: :daumen2:

Weg das Teil!!!

Advantage am 18 Dez 2007 10:51:31

Hallo Lancelot

für Dein Verhalten und Deine Hilfsbereitschaft gibt es nur ein Wort :respekt:

turbokurtla am 18 Dez 2007 11:38:32

Da kann ich mich nur anschließen.
Klasse gemacht von Wolfgang !
Vielleicht noch 2 Sätze von mir zum Schaden, nachdem ich einen Ähnlichen an einem gleichen Auto mal repariert habe.
Nachdem Wolfgang zwar noch weitere Schäden entdeckt hat, gehe ich davon aus, dass der nicht erwähnte Boden auch an einige Stellen erheblich in Mitleidenschaft gezogen ist.
Ich schätze eine Reparatur, durch einen erfahrenen Mann, jetzt erheblich höher ein. Also Fakt, wenn ich dies "nebenher" machen würde, würde es ca. 5000.- € kosten. 200 x 20 und 1000.- Material. Und was noch wichtig ist, man kommt an einige Stellen der Seitenwand gar nicht richtig hin, d. h., bestimmte Stellen können, ohne erheblichen Mehraufwand, gar nicht saniert werden.
Kurt

Oldfellow am 18 Dez 2007 12:10:53

Auch ich finde die Aktion von Wolfgang (Lancelot) bemerkenswert.

Ich habe an anderer Stelle schon mal geschrieben, wie wohltuend sich dieses Forum von anderen abhebt, und dies wurde wieder einmal bestätigt. Auch in anderen Threads konnte ich ähnliche Aktionen schon mitlesen.
:sky:
Würde mich freuen, auch mal mithelfen zu können. Da mein WoMo-Sachverstand noch sehr begrenzt ist, kann’s ja vielleicht mal auf der EDV-Ebene sein?

abo1 am 18 Dez 2007 13:38:11

Oldfellow hat geschrieben:.. Ich habe an anderer Stelle schon mal geschrieben, wie wohltuend sich dieses Forum von anderen abhebt..



hallo

grosse worte gelassen ausgesprochen ...
dem ist wohl nichts hinzu zu fügen

bravo wolfgang!

lg
g

CKgroupie am 18 Dez 2007 15:13:25

Ich hoffe casiopeia hat Glück und wird das Teil heute wieder los! Ich drücke ihm auf jeden Fall beide Daumen.

Und ich fand es klasse, dass Wolfgang hingefahren ist und sich den Schaden angeguckt hat. Wirklich nett von dir, Wolfgang!

Vielleicht gelingt es Casiopeia ja dann doch noch irgendwann seinen Traum zu verwirklichen und er findet eine Womo zu einem akzeptablen Preis und ohne Nässeschaden!

Gast am 18 Dez 2007 16:54:00

Casiopeia,
ich drück dir die Daumen, dass du dein Geld zurück bekommst.
Ist schon ne Sauerei, einen unerfahrenen auf so miese Art reinzulegen.

Ich hoffe nicht, dass dir diese Geschichte die Lust aufs "Womo-dasein" verdirbt.
Finde ich ne gute Idee, statt sich ne teure Studentbude zu mieten, im Wohnmobil zu wohnen.

Wünsche dir viel Glück
und hoffe, dass dir dieser Mist nicht die ganze Weihnachtszeit vermiest.

casiopeia85 am 18 Dez 2007 17:43:14

So, jetzt bin ich also wieder zurück vom Händler.

Resultat: Er nimmt den Wagen nicht zurück, aber ich kann ihn wieder bei ihm hinstellen, ganz vorne, weil über die Feiertage angeblich ziemlich viele Leute vorbeikommen :-(
Der andere Interessent hat sich schon ein anderes Fahrzeug zugelegt :-(

Jetzt muss ich doch noch etwas zu der Sache erläutern, die Lancelot in seinem Bericht kurz angedeutet hat:
Am einem Samstag habe ich das Womo gesehen, zusammen mit dem anderen Interessenten. Womo ist nicht angesprungen, die anderen waren vorher da, also hab ich meine Visitenkarte abgegeben, und gemeint, dass der Verkäufer sich melden soll, wenn die ihn nicht nehmen - er wollte noch den Akku tauschen und Winterdiesel rein. Am Montag ruft er an, und meint die anderen können erst am Dienstag, wenn ich es heute nehmen würde ist es noch da. Ich war in der Arbeit also rufe ich meinen Vater an, er solle es sich anschauen, und wenn alles passt kaufen. Er kennt sich mit Autos aber nicht mit Womos aus. Vom technischen her schien ihm alles i.O. und deshalb hat er gemeint er nimmt das Auto, obwohl - und das habe ich erst heute beim Gespräch erfahren - der Verkäufer ihm unter Zeugen gesagt hat, dass er ihm das Auto nicht verkaufen will, weil es eigentlich an Händler geht, zum ausschlachten, und dass das Auto komplett kaputt ist, und von oben bis unten neu aufgebaut werden muss (oder so ähnlich), und dass er zuerst noch Rücksprache mit mir halten soll. Mein Vater hat aber laut Aussage des Verkäufers gesagt, dass nehme er in Kauf und er will das Fahrzeug.

Der Verkäufer hat heute auch gemeint, dass er das Auto meinem Vater per Handschlag verkauft hat und er ihm alles oben Genannte unter Zeugen gesagt hat, was angeblich vor Gericht seine Gültigkeit hat. Zitat:"Was hätte ich denn sonst noch tun können, außer ihm zu sagen, dass ich ihm das Auto nicht verkaufen will, und dass es komplett kaputt ist?"

Der Kaufvertrag lautet nun aber auf mich. D.h. in einem evtl. Rechtsstreit wäre es eine recht komplizierte Sache, die ich möglichst vermeiden möchte.

Im Besten Fall kauft es jemand in der Zeit, in der ich es zu ihm stelle. Ansonsten bleibt mir nur noch eine Sanierung übrig :-(

Wenigstens bekomme ich noch wie eigentlich vor dem Kauf versprochen eine neue Batterie, damit ich das Womo zu ihm fahren kann, weil heute ist es nicht mal mehr angesprungen, wegen defekter Batterie.

Naja schöne scheiße habe ich mir da eingebrockt / einbrocken lassen. Muss aber auf jedenfall heute mal mit meinen Vater darüber sprechen. Aber er hat es doch bestimmt nicht böse gemeint, denn Eltern wollen ja nur das Beste für ihre Kinder, oder?

Dann hat sich gestern Abend auch noch meine Freundin von mir getrennt.

Ich glaube das war bisher das schlimmste Jahr in meinem Leben.

Viele
V I C T O R alias casiopeia85

Tipsel am 18 Dez 2007 18:16:12

Oh Mann, da haste wirklich zweimal HIER gerufen, als die Sch.... verteilt wurde. Wenns kommt, kommts halt immer gleich dicke.

Ich drück dir die Daumen, dass alles gut über die Bühne geht :zustimm:

Gast am 18 Dez 2007 18:18:06

Hallo Victor
Das ist ja eine ganz schön verzwickte Kiste mit deinem WoMo
Ich habe mir dieses Jahr auch mein erstes gekauft , habe erst im nachhinein dieses Forum gefunden.
Ich hoffe nur, das bei mir so einigermaßen alles in Ordnung ist.
Ich hätte nie gedacht was alles zu beachten ist beim Kauf eines WoMo´s.
Wie gesagt ich drücke Dir die Daumen das sich alles zum guten wendet.
übrigens: andere Mütter haben auch schöne Töchter - Kopf hoch - wird schon wieder.

casiopeia85 am 18 Dez 2007 18:27:58

Habe grade mit meinem Vater gesprochen.

Es hat sich wohl definitiv nicht so zugetragen wie der Verkäufer es mir geschildert hat. Meinem Vater hat er gesagt "ihr Sohn wisse alles, und das Fahrzeug hat einen geringen Wasserschaden".

Lancelot am 18 Dez 2007 18:29:44

HALT .... HALT .... HALT, Casiopeia,

so schnell wird da nicht aufgegeben.

Was Dein Vater (vor Zeugen oder nicht) mit dem Verkäufer besprochen halt, spielt vor Gericht überhaupt keine Geige.

Was (allein) zählt, ist Dein Kaufvertrag. Wenn da nichts drin ist von "Nässeschäden, Schrott, Totalsanierung oder ähnlich", dann zählt die gesetzliche Gewährleistung.

Also:

Schritt 1: Du schickst/mailst mir Deinen Kaufvertrag
Schritt 2: Du stellst die Karre bei dem Händler (übrigens für alle: ein Fachhändler einer bekannten Marke :!: )
Schritt 3: Wir formulieren zusammen einen Kaufrücktritt, den Du per Einschreiben/Rückschein zusammen mit den Papieren an den Knilch schickst.
Schritt 4: Du setzt ihm mit gleicher Post eine Frist, bis zu der die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises auf Dein Konto eingehen muß.

Danach sehen wir weiter, notfall muß da geklagt werden, keine Frage.

SO GEHT´S SICHERLICH NICHT :!:

(Tut mir leid wegen Deiner Freundin, aber laß Dir einen Rat geben: Andere Mütter haben auch schöne Töchter ... )

Kopf hoch, den Fall packen wir schon, kriege ja direkt sportlichen Ehrgeiz.

Gast am 18 Dez 2007 18:36:35

Hallo Victor

man weiß gar nicht so recht, was man zu der ganzen Sache noch sagen soll, nur das es dich ja wohl voll erwischt hat.
Geh mal davon aus, daß das Womo nicht verkauft wird, also beschäftige dich mit der Sanierung. Stoppe als erstes den Zulauf von neuem Wasser und dann ordentlich austrockenen lassen. In deiner Uni gibt es sicher Leute die an solchen Sanierungen Spaß haben, zB. angehende Ing.
Geh mit Spaß an die Sache, ich weiß, ist leicht gesagt, aber wenn Du dann den Vortschritt siehst, entwickelt die Sache eine Eigendynamik und du wirst bald stolz auf dich sein, was Du geschafft hast. Es muß nicht alles 100% sein.
Mit deiner Freundin ist wirklich schade, aber sieh es positiv, dadurch hast Du mehr Zeit zum renovieren.
Kopf hoch, es wird schon - und wir alle hier helfen so gut wir können

Versprochen ist versprochen!!!!!!!!!!!!

mfg
Michael

Tipsel am 18 Dez 2007 18:36:44

:daumen2:

Gast am 18 Dez 2007 18:48:18

Ich stimme Michael da zu. Wenn Du die Kiste nicht verkauft bekommst, dann mach sie wieder fertig. Wenn Dir Deine Dame so kurz vor Weihnachten abhaut, war es bestimmt nicht die richtige Frau. Kopf hoch, das wird schon wieder.

:troest: :troest:


Hardo

Gast am 18 Dez 2007 19:21:14

Ich würde erst mal das tolle Angebot von Lancelot annehmen und sehen, ob du das Womo wieder los wirst.
Wenn nicht, versuchst du das Beste draus zu machen.

Ich hab noch eine 80Ah Batterie rumstehen - nagelneu und ungebraucht.
Falls du dich für die Sanierung entschliesst, ist sie deine!
Hier muss geholfen werden - ist doch Weihnachten :)
Kannst sie allerdings erst zu Pfingsten kriegen - siehe Usertreffen, Pfingsten.

Gast am 18 Dez 2007 19:25:01

Da Pfingsten das zweite mal Weinhnachten für dich..... :klatschen:

Bergbewohner1 am 18 Dez 2007 19:49:37

Solche Unterstützung wie sie hier praktiziert wird, war bei uns gang und gebe, das ist fast das einzige, was ich dem System nachtrauere.


:daumen2:
Wenn das ein großer Händler ist, sollte er vielleicht genannt werden, denn er ließt hier bestimmt mit.
Da wir keine WoMo Klage eingereicht haben, könnten wir ja mal was für einen doch offentsichtlich Netten Menschen was tun.

Gast am 18 Dez 2007 19:59:28

Lancelot hat geschrieben:HALT .... HALT .... HALT, Casiopeia,

so schnell wird da nicht aufgegeben.

Was Dein Vater (vor Zeugen oder nicht) mit dem Verkäufer besprochen halt, spielt vor Gericht überhaupt keine Geige.

Was (allein) zählt, ist Dein Kaufvertrag. Wenn da nichts drin ist von "Nässeschäden, Schrott, Totalsanierung oder ähnlich", dann zählt die gesetzliche Gewährleistung.

Also:

Schritt 1: Du schickst/mailst mir Deinen Kaufvertrag
Schritt 2: Du stellst die Karre bei dem Händler (übrigens für alle: ein Fachhändler einer bekannten Marke :!: )
Schritt 3: Wir formulieren zusammen einen Kaufrücktritt, den Du per Einschreiben/Rückschein zusammen mit den Papieren an den Knilch schickst.
Schritt 4: Du setzt ihm mit gleicher Post eine Frist, bis zu der die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises auf Dein Konto eingehen muß.

Danach sehen wir weiter, notfall muß da geklagt werden, keine Frage.

SO GEHT´S SICHERLICH NICHT :!:

(Tut mir leid wegen Deiner Freundin, aber laß Dir einen Rat geben: Andere Mütter haben auch schöne Töchter ... )

Kopf hoch, den Fall packen wir schon, kriege ja direkt sportlichen Ehrgeiz.



:daumen2:
genau so würde ich es machen :!:

Na und für die Zukunft denke daran - es kann auch was besseres nachfolgen - in beiden Angelegenheiten, denn schlimmer kann es ja nicht mehr werden.

Gast am 18 Dez 2007 20:24:42

Sorry Victor

Wir haben uns hier im Forum schon ein paar mal "gekappelt", aber ich denke es war nie destruktiv. Deinen Versuch, das WoMo zurück zu geben, habe ich mit Interesse verfolgt ! Doch auch hier war mir das Ergebnis eigentlich vorher klar!

Ich habe mit meinem Freund (einem seriösen Autohaus-Besitzer) gesprochen und um Rat gefragt. Er stellt klar : Entscheidend ist DEIN Kaufvertrag und dessen INHALT (mündliche Nebenabreden, selbst unter Zeugen, bringen DIR gar nichts) ! DU hast den Kaufvertrag unterschrieben und bist somit ein verbindliches Rechtsgeschäft eingegangen. Jetzt kommt es auf den INHALT des schriftlichen Vertrages an.

Vorschlag: Schicke mir Deinen Kaufvertrag als Anhang in einer PM - ich lasse diesen von der Rechtsabteilung des Autohauses prüfen (kostet Dich und mich nichts) ; dauert allerdings ein paar Tage !

Kiras

Gast am 18 Dez 2007 20:28:45

@ Lancelot

Meine ehrliche Hochachtung und meinen Respekt wie du dich um den Jungen annimmst. Möge es mal auf dich zurück kommen. :daumen2:

Rider

Beduin am 18 Dez 2007 20:43:20

Kiras hat geschrieben: (mündliche Nebenabreden, selbst unter Zeugen, bringen DIR gar nichts)


Schade das mein Richer in der ersten Instanz das so ganz anders sah :(
Auch mein Kaufvetrag war von mir garnicht unterschrieben, sondern nur per Mail bestätigt. Das einzigste was unterschieben wurde war die Rechnung und nur in der stand die vereinbarte Sache.
aber da wurde vom Richter abgetan "Schreibfehler"

Aber Victor, immer drauf und dennen das Handwerk gelegt.
so die Leute besch**** muss doch irgendwann mal bestraft werden.
Wäre nett wenn du ne gute Rechtsschutz hättest.

Achso und auch singels leben :)

Gast am 18 Dez 2007 20:46:42

Waldtroll schrieb:Solche Unterstützung wie sie hier praktiziert wird, war bei uns gang und gebe, das ist fast das einzige, was ich dem System nachtrauere.

recht haste : das waren noch Zeiten, wo jeder jedem geholfen hat ohne an Geld zu denken
Die "Flasche Bier am Gartenzaun" hier im Forum wird sie praktiziert.
Ich bin begeistert

Ausderasche am 18 Dez 2007 21:01:49

Hi,

1.) Vorgehensmodell Lancelot wählen - mehr und bessere Beratungshilfe kannst Du nicht kriegen in der Situation!
2.) Vertragsanalyse Kiras ergänzend hinzuziehen
3.) Wenn Rechtsschutz existiert, unbedingt sofort in Anspruch nehmen. Die startet meistens mit einer kostenlosen Rechtsberatung bei einem Anwalt. Danach fällt Entscheidung durch Versicherung, ob weitere Unterstützung gewährt wird.

Lancelot, Kiras: Ihr seid echt toll! :respekt:

Lass die Freundin mit Humor gehen, die war halt nicht WOMO tauglich.

Viele
Frank

pluspetit am 18 Dez 2007 22:22:14

Hallo,

ich muss hier doch mal ein bischen Ordnung schaffen, ist sozusagen Berufskrankheit. Sorry das wird viel text.
Zur Frage der Rückgabemodalitäten:

Zunächst muss ein Mangel vorliegen. das definieren wir Juristen so: Abweichen der Soll- von der Istbeschaffenheit.
Beispiel: Bei einem Neuwagen sind 2222 km sicher ein Mangel, bei einem Gebrauchten nur dann, wenn weniger KM angegeben waren.

Ob hier ein Mangel vorliegt hängt also entscheidend davon ab, welchen Zustand der Wagen haben sollte, d.h. in welchem Umfang Wasserschäden vorhanden gewesen sein sollen oder nicht.

Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht in diesem Fall nicht. Der Kaufvertrag wurde weder mit Mitteln der Fernkommunikation (z.B. über das Internet) o.ä. noch durch überraschendes Ansprechen in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz oder zuhause geschlossen.

Wichtig wäre also zu wissen welche Angaben der Händler zum Umfang des Wasserschadens gemacht hat. Davon hängt u.a. auch ab, ob der Wagen zurückgegeben werden kann.

Zur Frage der Wirksamkeit mündlicher Angaben:

Tatsächlich ist es so, dass die Juristen sehr papierfixiert sind und es manchmal schon schwierig wird ein Gericht dazu zu bewegen, einen Zeugen überhaupt anzuhören. Dies bedeutet aber nicht, dass derartige mündliche Aussagen grundsätzlich unwirksam seien. Sie sind nur schwerer zu beweisen. (auf Ausnahmen gehe ich hier nicht weiter ein)

Zusammenfassung:

Casiopeia müsste beweisen, dass ein Mangel vorliegt, also der Wasserschaden größer ist, als laut Kaufvertrag vereinbart.
Der Händler könnte sich dann damit verteidigen, dass er zumindest mündlich auf den großen Schaden hingewiesen hat, dass müsste er dann beweisen. Davon hängt auch ab, wer den Rechtsstreit gewinnt.

Vorgehensvorschlag:

Alles schriftlich machen, den Händler zur Nachbesserung alternativ zur Rückabwicklung des Kaufvertrages auffordern, Frist setzen. Ca 2-4 Wochen. Wenn erfolglos, Klagen.
Oder Womo reparieren und behalten, oder mit wahrheitsgemäßer Beschreibung im Frühjahr verkaufen.

LG

Pluspetit

Gast am 18 Dez 2007 23:56:58

Die Fakten sind relativ klar !

@pluspetit : Deine Ausführungen zum Thema sind (fachlich,sachlich) korrekt ! Aber wenn Du den Kaufvertrag gesehen hättest, dann würdest Du aus fachlicher Sicht sicherlich Deinen Spass haben ! Eines ist jetzt schon klar : der nicht zu vermeidende Rechtsstreit wird lange dauern (und bei mangelndem Rechtsschutz teuer werden). Und wer ihn letztendlich gewinnen wird : ???????

Ich habe den KV (und die AGB's zum Vertrag) einem RA zur Ansicht weitergeleitet - nun "harren wir der Dinge" die da kommen!

Liebe Kiras

casiopeia85 am 19 Dez 2007 00:41:03

Hallo liebe Forenuser,

erstmal vielen Dank für alle eure Posts und hilfreichen Tipps.

Ich habe sowohl Lacelot als auch Kiras meinen KV geschickt.
Werde danach Lancelots Vorschlag befolgen und dann die Antwort des Händlers abwarten.
Ob ich dann infolge der sehr wahrscheinlichen negativen Antwort einen Rechtsstreit riskiere weiß ich noch nicht genau. Obwohl ich dem miesen Verkäufer schon das Handwerk legen möchte, da er scheinbar meinen Vater bewusst hinters Licht geführt hat.

Aber das wichtigste ist, dass nach einer langen Aussprache meine Göttin wieder zurückhabe!

Wegen des Womos halte ich euch weiterhin auf dem laufenden.

Viele
V I C T O R

Gast am 19 Dez 2007 10:07:33

@casiopeia85


Hallo Victor,

noch ein Tipp von mir. Schreibe hier nicht alle Einzelheiten die Du unternehmen willst.

Gehe mal davon aus, dass der Händler hier mitliest (Ich kenne persönlich auch ein paar Händler die hier mitlesen, aber sich nicht zu erkennen geben). Er ist dann, sozusagen aus erster Hand, über Deine Schritte informiert.

Gast am 19 Dez 2007 11:58:15

@casiopeia85

Du hast eine PM

migula am 19 Dez 2007 12:16:41

Ist es zulässig, den Namen des Händlers zu nennen? Der Käufer müsste ja nur schreiben, mein Mobil habe ich bei ........ gekauft!

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