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GAS Anlage


MRDiesel am 21 Jan 2008 00:40:18

Moin

habe da ma eine frage an die WoMo Gemeinde,

Der Druck in einem WoMo so 30 mBar haben was mache ich wenn ich noch 50 mBar Bauteile habe hänge ich zurst einen 50 MBar Regler ein und regle dann auf 30 herunter oder geht das auch mit 2 Leitungen?

Danke euch vor erst mal

Mr Diesel

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

abo1 am 21 Jan 2008 04:03:28

MRDiesel hat geschrieben:Moin

habe da ma eine frage an die WoMo Gemeinde,

Der Druck in einem WoMo so 30 mBar haben was mache ich wenn ich noch 50 mBar Bauteile habe hänge ich zurst einen 50 MBar Regler ein und regle dann auf 30 herunter oder geht das auch mit 2 Leitungen?

Danke euch vor erst mal

Mr Diesel



hallo

weder noch

50mBar geräte im 30mBar Womo geht nicht
(ok, bei einem nachsichtigen gasprüfer evt mit zwei kreisen und zwei reglern udn zwei flaschen und zwei absperrverteilern und und und

30mBAr geräte im 50mBar womo geht dagegen

lg
g

Scout am 21 Jan 2008 11:52:46

Hallo MRDiesel!
Du darfst im Womo keine 2 Gasnetze installieren.
Entweder 30 mbar oder 50 mbar. Bei Neuanlagen darf nur eine 30 mbar Anlage installiert sein.
Die 50 mbar Geräte kann man, technisch gesehen, in einem 30 mbar Gasnetz betreiben. Man hat dann eine um ca. 22% geringere Leistung. Ob es zulässig ist weiß ich nicht.
Vielleicht kann man die Geräte auf 30 mbar umrüsten.

Wolfgang

Anzeige vom Forum


Gast am 21 Jan 2008 12:17:13

es geht schon. zuerst die Anlage auf 50mbar runteregeln und dann auf 30mbar.
Wenn verschiedene Leitungen vorhanden, z.b. eine Leitung zu 50mbar Geräten und eine Leitung zu 30mbar Geräten kann jede leitung entsprechend mit einem Druckregler wie benötigt wird geregelt werden.


Etwas anderst verhält es sich bei einem Neufahrzeug das mit 30mbar ausgeliefert wurde. Da glaube ich darf man nur 30mbar haben.
Hatte das Fahrzeug aber mal 50mbar Anlage, können diese Geräte weiter betrieben werden und neuere Geräte auf 30mbar runtergregelt werden mit Regler von Truma z.B.

geht sogar wenn man z.b. eine Primus Heizung mit 0,5bar hat und die sonstigen Geräte mit 50mbar. Wenn hier ein neues Gerät mit 30mbar verbaut wird kann man auf 30mbar runterregeln an diesem Gerät mit entsprendem Druckregler.

Diese ganze Thema hatten wir aber, glaube ich, schon mal.

Ich selbst hatte Primus Heizung mit 0,5bar und Herd mit Kühlschranl 50mbar ab Erstzulassung mit Abnahme.
Habe dann den Kühlschrank erneuert mit 30mbar und einen Zwischenregler von Truma eingebaut vor dem Gerät. Wurde merhfach von namhaften Fachbetrieben abgenommen.

tekzenchelou am 21 Jan 2008 12:17:23

Truma baut 30mbar Druckminderer die man an der 50mbar Anlage dranhängt wenn man seine alten Geräte nicht umrüsten kann.

abo1 am 21 Jan 2008 12:52:19

tekzenchelou hat geschrieben:Truma baut 30mbar Druckminderer die man an der 50mbar Anlage dranhängt wenn man seine alten Geräte nicht umrüsten kann.



hallo

die frage im erstellungsthreat ging um 50mBar gerät an der 30mBar anlage

lg
g

PS:
bei 30mBar gerät an 50mBar druckregler muss pro gerät ein druckregler vorhanden sein
und angeblich sind die druckregler genau genommen garnicht zum fahrzeugeinbau zugelassen, die haben nur das DVG (?) prüfzeichen, aber das reicht angeblich nicht aus. weiss aber nicht ob das stimmt .....

Gast am 21 Jan 2008 13:16:58

Hier eine Kopie von der Truma Homepage zu diesem Thema.

Da können mir alle Fachleute in diesem Forum sagen was sie wollen - Truma wird ein solches Risiko nicht eingehen das die Firma als Marktführer Produkte vertreibt die nicht zugelassen sind.



--> Link



Nachstehend original Truma Text.

LOGO





Die Lösung für Ihre 50 mbar Gasanlage:





Truma liefert jetzt den neuen Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 für alle Kunden mit älteren Fahrzeugen (bis Bj. 06/02) mit einer 50 mbar Gasanlage, die Gasverbrauchsgeräte der neuesten Generation nachrüsten oder defekte Geräte austauschen möchten

der Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 entspricht der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG in Verbindung mit den Normen EN 88-1: 2005 bzw. DIN 4811 Anhang H: 2005

er wird einfach in die bestehende Gasleitung zwischen dem Absperrventil und das zu versorgende 30 mbar Gasgerät eingesetzt

die integrierte Bypassbohrung ermöglicht sogar die Gasdichtheitsprüfung (mit dem erforderlichen Prüfdruck von 150 mbar) bis zum Gasverbrauchsgerät

die im Lieferumfang enthaltenen Aufkleber kennzeichnen das betroffene Gerät und weisen den Service auf die Umrüstung hin





Einsatzmöglichkeiten nicht nur bei Truma Flüssiggasgeräten





Neben allen Truma Flüssiggasheizungen und Warmwasserbereitern ist der Truma Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 auch für alle handelsüblichen Flüssiggasgeräte im Caravaningbereich zugelassen.

Technische Daten

Gasart Flüssiggas (Propan/Butan)

Eingangsdruck 50 mbar

Ausgangsdruck 30 mbar

Reglerein- und ausgang Schneidringverschraubung / Stahl 8 mm

Maximaler Durchfluss 0,8 kg/h

Gültiger Temperaturbereich – 30°C bis + 60°C

abo1 am 21 Jan 2008 13:44:28

logo hat geschrieben:H...Truma wird ein solches Risiko nicht eingehen das die Firma als Marktführer Produkte vertreibt die nicht zugelassen sind.
...



hallo

ich denke auch das die regler schon in ordnung gehen, wird wohl irgendeine theoretische überlegung gewesen sein in dem threat den ich mal gelesen hatte

dein argument lass ich aber nicht gelten

wynen ist auch marktführer und hat jahrelang tankflaschen mit dem argument der betankung an jeder autogas tankstelle verkauft obwohl die flasche dazu kein betriebszulassung hatte (und die rote bis heute nicht hat)

lg
g

abo1 am 21 Jan 2008 13:53:08

logo hat geschrieben:Hier eine Kopie von der Truma Homepage zu diesem Thema.
Da können mir alle Fachleute in diesem Forum sagen was sie wollen - Truma wird ein solches Risiko nicht eingehen das die Firma als Marktführer Produkte vertreibt die nicht zugelassen sind.
--> Link


hallo

hab mir das nochmal rausgesucht:

Diese Vorschaltdruckregler sind DIN/DVGW geprüft, was aber noch lange keine pauschale DIN/DVGW Zulassung für den Einsatz in Wohnmobilen/Caravans ist.

Ganz im Gegenteil: DVGW Arbeitsblatt G607 sagt ausdrücklich die Gasanlage muss entweder 50 mBar (Altanlagen) oder 30 mBar haben.

Soweit ich weiss werden diese Regler - soferne sie pro Gerät eingesetzt werden - dzt aber vom TÜV geduldet. Und daran wird sich vermutlich nichts ändern bis das letzte 50mBar Gerät an Altersschwäche verstorben ist.

lg
g

Gast am 21 Jan 2008 18:54:21

abo1 hat geschrieben:
logo hat geschrieben:H...Truma wird ein solches Risiko nicht eingehen das die Firma als Marktführer Produkte vertreibt die nicht zugelassen sind.
...



hallo

ich denke auch das die regler schon in ordnung gehen, wird wohl irgendeine theoretische überlegung gewesen sein in dem threat den ich mal gelesen hatte

dein argument lass ich aber nicht gelten

wynen ist auch marktführer und hat jahrelang tankflaschen mit dem argument der betankung an jeder autogas tankstelle verkauft obwohl die flasche dazu kein betriebszulassung hatte (und die rote bis heute nicht hat)

lg
g



Naja, ich würde Truma nicht unbedingt mit wynnen vergleichen oder anderst herum.

Obwohl ich schon 3 Tanks und anderes bei Wynnen-Gas habe einbauen / oder erneuern lassen und zufrieden war, vergeichen oder auf eine Stufe Stellen würde ich diese beiden Unternehmen nicht unbedingt.

Aber von GOK gibt es z.B. auch so einen Regler.

abo1 am 22 Jan 2008 10:39:36

logo hat geschrieben:es geht schon. zuerst die Anlage auf 50mbar runteregeln und dann auf 30mbar.
Wenn verschiedene Leitungen vorhanden, z.b. eine Leitung zu 50mbar Geräten und eine Leitung zu 30mbar Geräten kann jede leitung entsprechend mit einem Druckregler wie benötigt wird geregelt werden.


hallo

also ich hab mal evrsucht mich in einer anderen ecke kundig zu machen

und dort wurde mir das so erklärt:

Zunächst einmal steht in der G607 (sowie der DIN EN 1949), dass die Anlage nur einen Betriebsdruck haben darf. Je nach Errichtungsdatum 50 mBar (Bis 1996) , 30 oder 50 mBar (96 bis 1.5.05) oder 30 mBar (seit 1.5.2005)
Aufgrund der Aussage, dass die Gasanlage nur einen Druck haben darf sind die 50mBar -> 30mBar Regler auch nach G607 bzw. EN 1949 im Wohnmobil/Caravan definitiv nicht zulässsig.

Zur Frage, ob man durch Einbau zusätzlicher, getrennter Leitungen quasi zwei Gasnetze mit unterschiedlichem Druck in einem Fahrzeug aufbauen kann und darf:
das wäre nur bei altbestand, also bei einer bestehenden 50 mBar anlage zulässig und dann auch nur dann wenn die anlage komplett separat von der 30 mBar-anlage ausgeführt ist (vor allem also mit einem getrennten flaschenaufstellraum! eine 30mBar und eine 50mBar falsche in einem gaskasten sind demnach nicht zulässig.

lg
g

tekzenchelou am 23 Jan 2008 05:54:55

abo1, bist du Anwalt oder weisst du alles?
Von dir kamen sogut wie immer saugute Sachen in Bezug auf Elektrik undso aber hier folge ich dir nicht so richtig.
Truma sagt dass diese Vordruckregler ohne Weiteres vor die neueren 30mbar-Geräte gehängt werden dürfen, wenn Truma diese vertreibt dann sind sie auch zugelassen weil der Marktführer im Campinggasgeschäft es sich kaum leisten kann dass irgendwelche WoMos in Flammen aufgehen und dabei Menschen verletzt werden.
Truma sagt selbst dass diese Regler VOR JEDES 30mbar-Gerät angeschlossen werden MÜSSEN, d.h. JEDES 30mbar-Gerät braucht eins davon.
Schwarzfahrer wird es immer geben die dann versuchen mehrere Geräte dranzumachen obwohl es nicht erlaubt ist, MEIN Gaskasten ist auch nicht dicht wenn man's genau nimmt und mir ist das Wurscht, ich parke NIE auf CP und hab schon Tüv-abgenommene Snacks gesehen bei denen die Flasche mal grade so in der Ecke steht, geschweige denn die ECHTEN Ganzjahres-Camper in der Bretagne wo die Flasche einfach unterm Tisch steht und nicht mal festgezurrt ist.
Meine Meinung, natürlich nicht korrekt weil ich keine Rücksicht auf Andere nehme aber ihr braucht nicht neben mir zu parken, ich weise euch dann darauf hin dass mein Gaskasten gar keiner ist wenn ihr doch da stehen wollt...
Nur wird mir kaum was passieren weil ich alle Schraubverbindungen alle 1-2 Monate überprüfe, das ist mehr als der jährliche Gas-Prüfer der auch noch Geld kostet, auch ich will noch länger leben um von meiner Kiste ausgiebig Gebrauch gemacht zu haben, die richtigen Gallier in der Bretagne und ich kenne ne Menge davon kratzt das superwenig und die leben auch noch alle obwohl kein Schwein die Gasprüfung gemacht hat und noch weniger die WoMo-Zulassung weils in F eben Wurscht ist.
Der letzte Gendarme der mich mal so angehalten hat fragte nur:"was transportieren Sie?"
"Was von meiner Wohnung übrig geblieben ist"
"Danke, auf Wiedersehen..."

[edit] ich sehe kein Problem darin eine vorhandene 50mbar-Anlage auf 30 runterzurüsten, genausowenig eine vorhandene 30mbar auf 50 hochzurüsten um sie später wieder auf 30 runterzuschrauben, ihr habt in D halt andere Gesetzgeber und -Aufpasser und auch euch selbst...

Scout am 23 Jan 2008 10:05:38

Hallo!
Zurück zum Anfang.
Der Druck in einem WoMo so 30 mBar haben was mache ich wenn ich noch 50 mBar Bauteile habe hänge ich zurst einen 50 MBar Regler ein und regle dann auf 30 herunter oder geht das auch mit 2 Leitungen?
geht

Zwei Leitungen mit verschiedenem Drücken gehen nicht.

Bei Neuanlagen muss nach DIN EN 1949 die Anlage für 30 mbar Druck ausgelegt sein.

Altanlagen sind für 50 mbar ausgelegt.
Will man eine Änderung an der Altanlage durchführen, so hat diese nach DIN EN 1949 zu erfolgen.
Und diese DIN verlangt 30 mbar. DVGW - Arbeitsblatt G 607 4.8 Änderungen
Außerdem ist eine Prüfbescheinigung nach
DVGW - Arbeitsblatt G 607 5.3 Prüfung nach Änderung.
erforderlich.

4.8 Änderungen
Werden in einer Flüssiggasanlage (auch in Altanlagen) Anlagenteile hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Anordnung oder Betriebsweise geändert, so sind diese Änderungen gemäß DIN EN 1949 durchzuführen.

Fazit: Möchte man an der 50 mbar-Gasanlage etwas ändern muss man auf 30 mbar umstellen.

Will man in einem 50 mbar Netz ein 30 mbar Gerät anschließen, muss man in die bestehende Gasleitung zwischen dem Absperrventil und dem zu versorgenden 30 mbar-Gasgerät einen Geräte-Vordruckregler installieren.
Also für jedes Gerät einen Regler, der einer gewissen Norm entsprechen muss.
Das sind die Regel nach denen verfahren werden soll. Und dass beim falschen Umgang mit Brenngasen einiges passieren kann und folglich solche Regelungen sinnvoll sind, list man ja ab und zu in der Presse.

@tekzenchelou
Ob Du nun deine Gasflasche in der Bretagne, oder sonst irgendwo unters Bett oder sonst wohin stellst, hat damit nicht zu tun.

Wolfgang

abo1 am 23 Jan 2008 10:55:02

hallo

tekzenchelou hat geschrieben:Truma sagt dass diese Vordruckregler ohne Weiteres vor die neueren 30mbar-Geräte gehängt werden dürfen, wenn Truma diese vertreibt dann sind sie auch zugelassen weil der Marktführer im Campinggasgeschäft es sich kaum leisten kann dass irgendwelche WoMos in Flammen aufgehen und dabei Menschen verletzt werden.


NEIN, bitte lies nach.
truma sagt dass diese regler "dafür gebaut wurden". und das sie "eine zulassung nach DIN xxxxxx" haben.
nirgendst steht dass sie auch für diese art der verwendung in DE AT etc zulässig sind

das ist jetzt nicht haarspalterei, das ist tatsächlich ein unterschied.
genauso wie beim auto. eine felge kann alle zulassungen haben, ABE usw, trotzdem darfst du sie an ein bestimmtes auto nicht montieren wenn das nicht ausdrücklich so festgelegt ist. ähnliche beispiele sind zb spurverbreiterungen etc.
ein gasschlauch von truma hat auch eineDIN xxxxxx zulassung, er ist "dafür gebaut worden um gasgeräte anzuschliessen", trotzdem darfst du deine fix im womo montierte truma heizung damit nicht anschliessen (weil nur eine fixe verrohrung zulässig ist)
gerade bei den bestimmungen über die errichtung von gasanlagen ist das erlaubt was ausdrücklich in den bestimmungen vorgesehen ist, und alles andere ist nicht zulässig.....

tekzenchelou hat geschrieben:MEIN Gaskasten ist auch nicht dicht


zum glück ;-)
darf er ja nicht sein
mindestöffnung von ca 10 x 10 unten bzw div sonderbestimmungen bei abweichender bauform etc

lg
g

PS:
die infos stammen von jemanden der sachkundiger für gasprüfer ist und selbst G607 gasprüfungen abnimmmt. ist glaube ich eh hier auch im forum mitglied.

PPS:
mir ist es ehrlich gesagt egal wer was wie verbaut in seiner gasanlage solang dessen karre nicht in die luft fliegt während ich daneben stehe. wenn eines meiner 50mBar geräte defekt wird hole ich mir natürlich auch einn solchen 30mBar reduzierer, was sonst?

tekzenchelou am 23 Jan 2008 12:31:26

abo1 hat geschrieben:nirgendst steht dass sie auch für diese art der verwendung in DE AT etc zulässig sind

und was ist nun damit, logo hat es ja weiter oben schon zitiert, es steht wirklich so auf der Truma Homepage:
Truma.de hat geschrieben:Neben allen Truma Flüssiggasheizungen und Warmwasserbereitern ist der Truma Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 auch für alle handelsüblichen Flüssiggasgeräte im Caravaningbereich zugelassen.

Lüge?

Und was heisst "Umstellung" einer Gasanlage?
Einen anderen Druckminderer draufschrauben und das war's auch schon, 8mm werden die Leitungen wohl sowieso immer haben.
Wenn deine Geräte nicht durch einen Düsenaustausch auf 30mbar umgestellt werden können kannste sie wegschmeissen oder auf ebay verscherbeln, wenn einer noch ne 50mbar Heizung hat her damit!

Ich hatte den Fall in meinem Haus (jaja, ich hatte sogar mal ein Haus bevor ich merkte das man es nicht mitnehmen kann... lol )

Selber die Zentralheizung gebaut, für den Anschluss an den aussenstehenden Gastank und die Rohre im Kamin musste ein zertifizierter Gasinstallateur her der die nötigen Papiere ausfüllt und die Anlage auch gleich abnimmt, darfst alles selber machen außer der Gasleitung und Kamin. 2-3 Stunden Arbeit von dem guten Mann kosteten mich damals EIN MONATSGEHALT!
Ok, mit Material, Papieren, Zulassung undsoweiter.

Vorher und in meiner Unwissenheit kaufte ich eine Heizung aus dem Findling in D die leider keine NF-Zulassung hatte (Norme Francaise!) und nie eingebaut wurde, war eigentlich nur ein Düsenproblem denn die nächste die ich kaufte war für Stadtgas und nicht für Gastank ausgelegt aber dafür von Chaffoteaux-Maury und man konnte ganz einfach die Düsen austauschen und das war's auch schon, genauso funktioniert's auch beim Gasherd und Backofen.

abo1 am 23 Jan 2008 13:36:49

hallo

tekzenchelou hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:nirgendst steht dass sie auch für diese art der verwendung in DE AT etc zulässig sind

und was ist nun damit, logo hat es ja weiter oben schon zitiert, es steht wirklich so auf der Truma Homepage:
Truma.de hat geschrieben:Neben allen Truma Flüssiggasheizungen und Warmwasserbereitern ist der Truma Geräte-Vordruckregler VDR 50 / 30 auch für alle handelsüblichen Flüssiggasgeräte im Caravaningbereich zugelassen.

Lüge?


nein, ist ja nicht gelogen
das gerät hat die zulassung dafür
nur ist der einsatz nicht zugelassen

genauso wie die felge für den "kleinen" ducato auch eine "zulassung für die verwendung an fiat transportern" hat
am ducato maxi darfst du sie trotzdem nicht montieren obwohl das ein fiat transporter ist

du kannst vermutlich auch für einen gardena gartenschlauch eine DVGW zulassung bekommen (ok, das wird evt schwierig) aber ihn faktisch nirgendst verbauen...

und zu werbetexten auf homepages, naja.
ich kann nur immer wieder auf das beispiel mit den wyn(n)en tankflaschen verweisen. wenn nicht alugas seine tankflasche im sommer auf den markt gebracht hätte dann würde das alles bis heute kein thema sein und es gäbe bis heute keine betriebszulassungen dafür, sowenig wie in den vergangenen jahren ..

aber ich würde vorschlagen wir lassen das jetzt

ich fühle mich nicht sehr wohl in der rolle des religiösen fanatikers betreffend gasanlagen, das liegt mir nicht so sehr

es scheint niemand da zu sein der das gewerblich macht und selbst prüfer ist und dazu aus fachlicher sicht was sagen kann (oder will)

lg
g

Gast am 23 Jan 2008 13:50:19

im Forum --> Link haben sich auch Fachleute dazu geäußert.

abo1 am 23 Jan 2008 13:54:22

logo hat geschrieben:im Forum --> Link haben sich auch Fachleute dazu geäußert.


hallo

der link lautet
--> Link

aber darf man(n) das verlinken?

lg
g

tekzenchelou am 23 Jan 2008 14:33:27

abo1 hat geschrieben:mindestöffnung von ca 10 x 10

mm oder cm?
bei cm hätte ich ein Problem damit aber es zieht sowieso rein (oder raus, je nachdem)

abo1 am 23 Jan 2008 15:06:59

tekzenchelou hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:mindestöffnung von ca 10 x 10

mm oder cm?
bei cm hätte ich ein Problem damit aber es zieht sowieso rein (oder raus, je nachdem)



hallo

100cm2 wenn ich mich richtig erinnere und an der untersten stelle des gaskastens

ist aber nicht unwichtig denn der flaschenregler lässt bei erwärmung über das druckventil gas ausströmen

nicht viel, nur relativ kleine mengen, aber wenns blöd hergeht kann das schnell zu einem zündfähigen gemisch werden ..

das zahlt sich dann ned aus

lg
g

Gast am 23 Jan 2008 15:17:51

abo1 hat geschrieben:
logo hat geschrieben:im Forum --> Link haben sich auch Fachleute dazu geäußert.


hallo

der link lautet
--> Link

aber darf man(n) das verlinken?

lg
g


NEIN :!:
ich meinte diese Beiträge
--> Link
:wink:

abo1 am 23 Jan 2008 15:24:17

logo hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:
logo hat geschrieben:im Forum --> Link haben sich auch Fachleute dazu geäußert.


hallo

der link lautet
--> Link

aber darf man(n) das verlinken?

lg
g


NEIN :!:
ich meinte diese Beiträge
--> Link
:wink:



hallo

autsch

so viele fremdforenlinks in einem threat, der dirk wird mit uns schlittenfahren wenn er das sieht....

für den fall der fälle ein kurz zitat, es steht eh in beiden therats dasselbe:

"... Ich weise hier deshalb so ausdrücklich darauf hin, weil jeder, der so einen Zwischenregler einbaut wissen sollte, was er macht und in welchem rechtlichen Rahmen er sich bewegt.
Denn das Problem liegt doch ganz woanders:
Die Anlage entspricht dann nicht der G607 bzw. der DIN EN 1949 und damit kann es (ganz streng genommen) zum einen zu einem Verstoß gegen die GGVSE kommen (Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn). (Gut, zugegeben, das dürften die wenigsten Polizisten wissen.)
Viel wichtiger: Im Falle eines Brandschadens (z. B. Fettbrand beim Kochen) könnte die Versicherung nicht zahlen wollen, da die Anlage so nicht zulässig war und nicht betrieben werden durfte... Das kann den Verlust des Kasko-Schutzes kosten. Und man soll nicht glauben, dass die Versicherungen nicht auf so etwas achten. Ich durfte auch schon bei einem Motorbrand (Vergaserbrand) bei einem Wohnmobil als erstes mal den Nachweis der Gasprüfung bringen.
Ich schreib das hier so deutlich, nicht weil ich der große Moralapostel bin, sondern weil sich jeder im klaren sein sollte, was er tut.
Solange niemand anders gefährdet wird ist mit völlig egal, was jeder einzelne macht. Nur sollte er Wissen, was er tut und das mit allen möglichen Konsequenzen.
Das hat nichts damit zu tun, das die Zwischenregler unsicher wäre, oder ich davon technisch nichts halte oder, oder, oder. Mir wäre es auch lieber, die Dinger würden endlich legalisiert......"


lg
g

Gast am 23 Jan 2008 15:33:37

abo1 hat geschrieben:
logo hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:
logo hat geschrieben:im Forum --> Link haben sich auch Fachleute dazu geäußert.


hallo

der link lautet
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aber darf man(n) das verlinken?

lg
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hallo

autsch

so viele fremdforenlinks in einem threat, der dirk wird mit uns schlittenfahren wenn er das sieht....

lg
g


Na also wenn Dirk wegen diesem Link etwas macht dann weis ich nicht...
Ist doch kein Wettbewerb dieses andere Forum - zumindest nicht in Punkto WOMO´s :)

tekzenchelou am 23 Jan 2008 15:43:46

na dann, mir soll es auch egal sein denn meine ganze Anlage läuft sowieso mit 50.
Ist also wie mit diesen Xenon-Lampen die man kaufen darf aber nicht einbauen, wenn deine Kiste abbrennt biste selber schuld.
Nur komisch dass bei Truma kein Hinweis darauf steht.

abo1 am 24 Jan 2008 02:07:16

logo hat geschrieben:...
Na also wenn Dirk wegen diesem Link etwas macht dann weis ich nicht...
Ist doch kein Wettbewerb dieses andere Forum - zumindest nicht in Punkto WOMO´s :)



hallo

naja, da braucht er dann gar keine mehr zu tilgen, denn dieses/unser/sein forum is sowieso in jeder beziehung konkurrenzlos

lg
g

8) 8) 8)

tekzenchelou am 24 Jan 2008 03:35:34

abo1 hat geschrieben:dieses/unser/sein forum is sowieso in jeder beziehung konkurrenzlos

Sowieso, deswegen treib ich mich auch hier rum und darf etwa sagen was ich denke, es KÖNNTE mal ein Leben retten oder auch nicht...!
Wozu wäre sonst ein Forum gut? Gute oder schlechte Ratschläge, lasst es euch gut gehen dieses Jahr und esst bitte nicht zuviel Sauerkraut, globale Erwärmung zwingt uns den Methanausstoss zu verringern....

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