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Welche Papiere ( Gasprüfheft bei Gebrauchtkauf ) ?


beginner am 19 Feb 2008 23:04:03

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu im Forum und will mich mal kurz vorstellen.

( Zukünftiger) WW Besitzer, 36 Jahre alt, mit Frau, 2 Kindern und Hund, aus dem Raum Frankfurt.

Ich habe einen WW beim Händler gekauft. Erstzulassung 1988 mit neu Tüv und Gasprüfung. Ich habe gelesen das es dann ein gelbes Gasprüfheft gibt. Muss das mit übergegen werden oder nicht ? Mein Bekannter hat bei diesem Händler auch einen WW gekauft und dieses besagte Heft nicht bekommen.


Danke schonmal

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HB-COE am 19 Feb 2008 23:12:07

Hallo,
habe gerade meinen WW verkauft.
Das Heft gehört genauso zu den Papieren wie der TÜV Schein o.ä
Sollte es nicht mehr da sein ist es aber kein Problem ein neues zu bekommen.
Wenn eine Gasprüfung gemacht wurde ist diese vom Prüfer in besagtem Heft (Blatt) einzutragen.
Ich würde darauf bestehen dieses Heft mit dem aktuellen Prüfbericht zu bekommen.
Ausserdem gehört auch, bei erfolgreicher Gasprüfung, eine Plakette ans Fahrzeug.


HB-COE

LowCostDriver am 19 Feb 2008 23:16:50

Hi Beginner,

herzlich willkommen im Forum! :)

Wir haben 2007 unser erstes Wohnmobil gekauft, auch wir haben (von privat) selbstverständlich das gelbe Heft ausgehändigt bekommen.
Dort sind alle Daten zur Flüssiggasanlage des Fahrzeugs dokumentiert.
Und mehr noch, wir haben sogar ein uraltes Heftchen (ein graues) bekommen, das war das originale von 1984 :D

Von daher sollte das Heftchen schon dabei sein.
Glücklicherweise ist es leichter zu ersetzen, als zum Beispiel ein Fahrzeugschein.

Frag am besten nach dem Teil, der Händler gibt es dir bestimmt.

Allzeit gute Fahrt!


Björn

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abo1 am 19 Feb 2008 23:20:27

hallo

zur vorgeschriebenen gasprüfung nach G607 gehört zwingend die plakette am fahrzeug und das gasprüfheft.

beides erhalten jedoch nur geprüfte sachverständige die auch berechtigt sind solche prüfungen zu machen.

eine "gasprüfung" ohne plakette und gelbem bestandsbuch kann durchaus auch eine "gasprüfung" gewesen sein, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene prüfung nach G607

lg
g

Gast am 20 Feb 2008 08:37:50

Hi Björn,

du hast geschrieben:

Glücklicherweise ist es leichter zu ersetzen, als zum Beispiel ein Fahrzeugschein.

Das sehe ich nicht so:
ich habe vorletztes Jahr irgendwie mein gelbes Heft verschlunzt :cry:

Um ein neues zu erstellen benötigte der "Gasprüfer" von allen Geräten die Typenbezeichnungen und Seriennummern.
Du hast keine Vorstellung davon, wie toll man auf einer 18Jahren alten Truma Heizung die Seriennummer lesen kann.
Viel besser klappt das beim Boiler, wenn man nur 60cm groß ist und in den Küchenschrank kriechen kann. :D

Dann lieber einen neuen Kfz-Schein ordern.


Jürgen

Gast am 20 Feb 2008 08:52:22

hartifisch hat geschrieben:Hi Björn,

du hast geschrieben:

Glücklicherweise ist es leichter zu ersetzen, als zum Beispiel ein Fahrzeugschein.

Das sehe ich nicht so:
ich habe vorletztes Jahr irgendwie mein gelbes Heft verschlunzt :cry:

Um ein neues zu erstellen benötigte der "Gasprüfer" von allen Geräten die Typenbezeichnungen und Seriennummern.
Du hast keine Vorstellung davon, wie toll man auf einer 18Jahren alten Truma Heizung die Seriennummer lesen kann.
Viel besser klappt das beim Boiler, wenn man nur 60cm groß ist und in den Küchenschrank kriechen kann. :D

Dann lieber einen neuen Kfz-Schein ordern.


Jürgen



@
darum fertige ich von allem ne Kopie :wink:

LowCostDriver am 20 Feb 2008 09:44:16

hartifisch hat geschrieben:Hi Björn,

du hast geschrieben:

Glücklicherweise ist es leichter zu ersetzen, als zum Beispiel ein Fahrzeugschein.

Das sehe ich nicht so:
ich habe vorletztes Jahr irgendwie mein gelbes Heft verschlunzt :cry:

Um ein neues zu erstellen benötigte der "Gasprüfer" von allen Geräten die Typenbezeichnungen und Seriennummern.
Du hast keine Vorstellung davon, wie toll man auf einer 18Jahren alten Truma Heizung die Seriennummer lesen kann.
Viel besser klappt das beim Boiler, wenn man nur 60cm groß ist und in den Küchenschrank kriechen kann. :D

Dann lieber einen neuen Kfz-Schein ordern.


Jürgen


Oh weia Jürgen :(

Ich kann mir bildlich vorstellen, wie du durch die Tiefen deines Womos gerobbt bist :D

Ich meinte das eher so, dass du das Heft bekommen kannst, ohne dafür extra zum Amt rennen zu müssen, den alten Schein als verloren oder gestohlen erklären zu müssen und dafür der halbe Tag an Verwaltungsaufwand drauf geht.
Ganz kritisch wird es dabei, wenn du den Brief nicht selbst hast (zum Beispiel wenn der auf der Bank liegt, wenn dein Wagen finanziert ist), dann hast du gleich doppelte Lauferei.

Vorausgesetzt du hast alle Seriennummern :D bekommst du i.d.R. doch recht einfach das gelbe Heftchen beim zugelassenen Gasprüfer deines Vertrauens.

Gast am 20 Feb 2008 11:49:35

Hallo,

nachdem ich alle Daten beisammen hatte, war die Ausstellung des Prüfbuches nur eine Sachen von 10 Minuten.

Übrigens habe ich 2 Tage später das verschlampte Buch wieder gefunden.


Jürgen

Lancelot am 20 Feb 2008 11:52:46

hartifisch hat geschrieben:Übrigens habe ich 2 Tage später das verschlampte Buch wieder gefunden.


Macht nix, dann sparst Du Dir die Kopie (für´s nächste Mal) :D

Leif am 20 Feb 2008 12:13:22

beginner hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
[...]
Ich habe gelesen das es dann ein gelbes Gasprüfheft gibt. Muss das mit übergegen werden oder nicht ?


hi und willkommen,

um deine frage mal zu beantworten: ja, es muss mit übergeben werden. es ist bei wohnmobilen sogar bestandteil der zulassungsunterlagen (mitführpflicht), bei wohnwagen allerdings nicht.- aber du solltest das zumindest ausgehändigt bekommen. falls nicht, einfach beim händler nochmal fragen, ob der das hat, oder ihn bitten, dir ein neues auszustellen (weil der das dann wahrscheinlich selbst verloren hat, dann soll er zumindest auch die kosten für die erneute prüfung tragen)


Leif

Krabbe am 20 Feb 2008 13:31:35

Leif hat geschrieben:...es ist bei wohnmobilen sogar bestandteil der zulassungsunterlagen (mitführpflicht), ...


Hi, so ist das falsch. Es gibt keine Mitführpflicht.
Aber haben muß man es schon. Das Mitführen kann auch mal Probleme bereiten, wenn z. B. das Fahrzeug abbrennt und die Versicherung die Prüfbescheinigung sehen will. Und ich behaupte mal, dass die wenigsten Prüfer einen Nachweis darüber führen bei wem sie was und mit welchem Ergebnis geprüft haben.
Allein deshalb ist eine Kopie nicht die schlechteste Idee.

An den Fragesteller: Gerade ein Wohnwagenhändler sollte die gelbe Prüfbescheinigung mitgeben, zumal er meist ja auch über die Berechtigung zur Prüfung verfügen dürfte.
Und ohne Prüfbuch hast Du keinen gültigen Nachweis über die Gasprüfung. (Die Plakette allein reicht nicht)

beginner am 20 Feb 2008 19:21:38

Danke für Eure Infos. Echt super wie man hier geholfen bekommt.

Jetzt wüsste ich noch gerne wie so eine Gasprüfplakette aussieht und wo diese am Wohnwagen hingeklebt wird.

Ich möchte von dem Händler nicht vera.....t werden.

mfg

Beginner

PS: Ich sehe gerade das ich ja im WohnMOBIL Forum unterwegs bin und nicht im WohnWAGEN Forum. Hoffe das ist diesmal kein Problem.

jonathan am 20 Feb 2008 19:46:40

Kein Problem-denn das womo-forum ist auch das wowa-forum ! Immer ruhig weiter forschen ! Übrigens, Gasprüfbescheinigung muss der Händler mitgeben! Aufkleber kommt irgendwo hinten ans Heck-mir sagte aber vor Jahren ein Händler, die Plakette müsse nicht angeklebt sein-wichtig sei nur die Prüfbescheinigung.

Werner

Avena am 20 Feb 2008 19:53:42

Hallo und willkommen im Forum.

Bei mir wurde die diesjährige Plakette auf die Innenseite der Klappe geklebt, hinter welcher die Flaschen stehen.

ciao Peter

Krabbe am 20 Feb 2008 20:59:55

Die Plakette soll in der Nähe des Kennzeichens geklebt werden und sieht ungefähr so aus:
Goldfarbige Metallfolie, ca. 3,5 - 4 cm Durchmesser.
Beschriftung:
Oben (bogenförmig, klein am Rand): Sachkundigen - Prüfung nach G 607
Darunter (bogenförmig, groß): DVGW DVFG Darin ein rundes Zeichen.
Darunter (klein): Flüssiggas-Anlage nächste Prüfung
Darunter (groß): Die Jahreszahl der nächsten Prüfung
Und ganz unten auf dem Rand (gebogen und klein): Geprüfte Flüssiggas-Anlage

HB-COE am 20 Feb 2008 21:05:27

Hi,
bei uns war die Plakette dort (s.Foto)
-am Womo sitzt sie an der gleichen Stelle-


HB-COE

Leif am 21 Feb 2008 01:46:06

Krabbe hat geschrieben:
Leif hat geschrieben:...es ist bei wohnmobilen sogar bestandteil der zulassungsunterlagen (mitführpflicht), ...


Hi, so ist das falsch. Es gibt keine Mitführpflicht.


das schreib doch dann mal an meinen aufbauhersteller. ich hab grad den fz-schein nicht da, aber da steht drin (sinngemäss), dass die prüfbescheinigung während der fahrt mitzuführen ist. - den genauen text such ich gern morgen raus (also eigentlich heute...).

aber im grunde genommen ist mir das egal, ob die nun mit muss oder nicht. fakt ist, zumindest bei mir, dass das so in den papieren steht. bei anderen womos hab ich das allerdings auch bereits so gesehen. liegt das evt. am baujahr? meiner ist von 1995.


Leif

Tipsel am 21 Feb 2008 02:25:15

Keine Ahnung, ob Mitführpflicht oder nicht, der TÜV wollte es bei uns nicht sehen, aber manche Campingplätze besthen drauf. Also wenn man das gelbe Faltkartonblättchen nicht dabei hat....

Wir haben eh alle unsere Unterlagen dabei. Und die Plakette klebt mitten auf der Rückwand, echt pervers, nicht mal wirklich in der Mitte :roll:

Krabbe am 21 Feb 2008 10:12:45

@ Leif,

in der Zulassungsbescheinigung bzw. im Fz.-Schein hab ich das noch nie gesehen. Welcher Hersteller ist das denn.
Zum Nachweis über die gültige Prüfung ist ein Mitführen sicher auch nicht schlecht. Aber dann sollte man eine Kopie aus den oben genannten Gründen zu hause aufbewahren.

@ Tipsel,

dann bitte den Gasprüfer das nächste mal einfach, die Plakette woanders hin zu kleben. Wenn sie Dich arg stört, dann mach sie einfach ab. Es gibt keine Pflicht die Plakette dran zu haben.

Und ich kenn das wenn dann meist so, dass die Campingplätze sich mit der Plakette zufrieden geben. Wenn die natürlich fehlt, dann muss das Prüfbuch her.

beginner am 24 Feb 2008 01:27:45

Wohnwagen ist da. Mit Gasprüfplakette neben dem Kennzeichen, Gelbes Gasbuch mit eintragungen. Sind aber nur die Installierten Geräte ohne Seriennummern Eingetragen.
Holländische Papiere hat er noch, muss nur noch zur Zulassungsstelle. Tüv Prüfbericht ist auch dabei.

Mein Bekannter musste ( tatsache ) sein Wohnwagen vorführen sonst hätte er keine Zulassung von dem netten Mitarbeiter bekommen. Ist das normal ? erwartet mich das auch ? Ist das bei den Zulassungsstellen willkür der Mitarbeiter ?

Ansonsten Danke für die Infos.

mfg
Beginner

Leif am 24 Feb 2008 11:13:53

beginner hat geschrieben:Wohnwagen ist da. Mit Gasprüfplakette ...


glückwunsch!

Ist das bei den Zulassungsstellen willkür der Mitarbeiter ?


ganz bestimmt nicht. die sind dazu angehalte, sich im einzelfall auch mal das fahrzeug vorführen zu lassen. mehr nicht. und bei importierten (ich geh bei der vorgeschichte mal davon aus) will der mitarbeiter halt auch mal anschauen, wofür der grade die papiere ausgestellt hat.

hatte ich bereits mit nem selbst importiertem neuwagen. da hatten wir den allerdings auf dem hof zuhause stehen gelassen und bekamen dann auf der zulassungsstelle zu hören, dass wir bei solchen vorgängen besser das FZ mitbringen. wir bekamen die papiere ausnahmsweise "einfach so" ;)


Leif

//PS: @krabbe: frankia von '95- und da steht bei mir in den papieren als auflage, dass das prüfbuch mitzuführen ist. genau steht das im zusammenhang mit der eintragung der gasheizung.- vielleicht hilft das weiter :)

beginner am 03 Mär 2008 01:09:20

Hallo, wollte mich mal mit einem kleinen Bild zurückmelden.


Nun aber zu den neuen Problemen. Ich habe eine Zusatzbatterie eingebaut mit der ich nur 3 Lampen, Laptop und Pumpe betreiben möchte. Aber was der Hersteller an Verdrahtung verbrochen hat ist nicht normal.

Weiss jemand ob man irgendwo einen Stromlaufplan für einen Chateau 380 bekommen kann ?
[/img]


Die Batterie ist eine normale KFZ Batterie mit 70 Ah und soll immer nur für 1 Abend / Nacht strom liefern und wird dann Zuhause wieder aufgeladen. Ist es Sinnvoll diese mittels Trennschalter an dem Kleinen Trafo parallel anzuschliessen. Das ist die Notlösung für mich. Mit einem zu Durchschauenden Stromlaufplan ist das sicher einfacher.

Wie gross ist das Risiko das mir die Flamme am Kühlschrank während der Fahrt ausgeht. Habe gelesen das einige den während der Fahrt mit Gas laufen lassen. Gibt es da erfahrungswerte von Euch ?

Ist wieder viel was ich wissen möchte. Ich freue mich auf Eure Antworten.

mfg
Beginner

abo1 am 03 Mär 2008 01:33:29

beginner hat geschrieben:... Ist es Sinnvoll diese mittels Trennschalter an dem Kleinen Trafo parallel anzuschliessen. Das ist die Notlösung für mich. ...



hallo

paralellschalten würde ich nicht (abgesehen davon dass ich das überhaupt nicht so machen würde) wenn du die immer an- und abklemmen willst, da fliessen zu hohe ströme wenn eine voll und eine leer ist

aber umschalten, also ENTWEDER versorgung von der eingebauten batterie ODER von deiner dazugestellten

was du mit der verkabelung für ärger hast verstehe ich nicht
soweit ich weiss sind alle womos eher, naja .. situationsbezogen .... verkabelt

ohne durchmessen geht da meist nix, die pläne sind nur ein grober hinweis wie es sein könnte ...

lg
g

Krabbe am 03 Mär 2008 10:19:40

beginner hat geschrieben:Wie gross ist das Risiko das mir die Flamme am Kühlschrank während der Fahrt ausgeht. Habe gelesen das einige den während der Fahrt mit Gas laufen lassen. Gibt es da erfahrungswerte von Euch ?


Das kommt immer auch auf die Strömungsverhältnisse am Fahrzeug / Wohnwagen an.
Ich habe früher den Kühlschrank regelmäßig und Problemlos mit Gas wärend der Fahrt betrieben. Bei einem Fahrzeug hatte ichj aber auch schon mal Probleme damit.

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