Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass seit neusten die Gasflasche im Womo wärend der Fahrt nicht mal mehr an das Leitungssystem (wegen Restgas im Leitungssystem) angeschlossen sein dürfen. Hat irgend jemand darüber Infos?
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Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass seit neusten die Gasflasche im Womo wärend der Fahrt nicht mal mehr an das Leitungssystem (wegen Restgas im Leitungssystem) angeschlossen sein dürfen. Hat irgend jemand darüber Infos? Und mit weniger Worten: JA, sie dürfen!
"Hungrige" sind immer sooo ungeduldig ... :D :D Ja, Gasflaschen dürfen während der Fahrt angeschlossen sein. Mit den neuen Reglern "Secumotion" ist sogar der Heizungsbetrieb während der Fahrt in ganz europa erlaubt. Giebts dazu nicht irgend ein papier zum ausdrucken und mit führen
...und schlecht gelaunt. Dabei hab ich hier ganz viel zu essen. Weintrauben. Jede Menge Weintrauben. Im Kühlschrank, auf dem Tisch, zuhause, im Büro - überall Weintrauben. So viel ich mag
Zurück zum Thema. Würde es eine solche Vorschrift geben, wären unsere Fahrten im Winterhalbjahr wohl nicht möglich, denn die Heizung läuft dann rund um die Uhr, natürlich auch während der Fahrt. Bei Minustemperaturen würd ja sonst das ganze Wassersystem einfrieren.
Aufpassen, unsere Hündin hatte mal wieder zuviel davon gehabt; wirken bei Hunden toxsisch; und sehe du hast zwei davon. Jürgen Spätestens die Mitfahrer im Aufbau sind sehr dankbar wenn die Heizung läuft. Nur mit Heizung vom Motor des Fahrzeuges wird das nix, dann kocht der FahrerIn/Beifahrer und die anderen haben noch immer Eiszapfen an der Nase :)
Ich war über den TV-Bericht auch mehr als erstaunt, ich glaube davon hat bis dahin noch keiner etwas gehört. Soweit ich mich erinnere wollten die kein Geld, sondern haben nur darauf hingewiesen dass der Schlauch abmontiert sein muss. Hoffentlich hat man da unsere Behörden nicht auf eine neue Einnahmequelle "gestossen"...
Passt zwar nicht so ganz zum Thema, aber wo wir gerade mal dabei sind: Unser Labbi hat mal etwa 1 kg davon unbeobachtet gefressen -übrigens ohne die Stiele- :D und es hat ihm nichts ausgemacht. Hier eine Information des Caravaning Industrieverbands
...in einem auf Kabel 1 am Samstag den 5. September gesendeten Beitrag --> Link „Wohnmobilkontrolle“, die auf der Autobahnraststätte Köln-Frechen an der A4 durchgeführt wurde, wurden sinngemäß folgende Äußerungen durch die überprüfende Autobahnpolizei getätigt: „ Die Gasflasche muss während der Fahrt abgeklemmt sein. Eine Verb indung zwischen Gasflasche und Installation des Fahrzeugs darf nicht bestehen. Das Ventil darf während der Fahrt nicht angeschlossen sein“ Als Grund wird von der Polizei angeführt, dass es zu einer Explosion kommen könnte, wenn der Schlauch abreißt und Gas austritt. Diese Äußerungen sind falsch ! Es gibt weder eine EG Richtlinie noch ein nationales Gesetz, noch eine Norm, die vorschreibt, dass Gasflaschen die in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt sind, während der Fahrt abgeklemmt sein müssen. Im Gegenteil: Die für Freizeitfahrzeuge einschlägigen Vorschriften erlauben, dass während der Fahrt, die Gasflaschen mit der Fahrzeuginstallation verbunden sind. Siehe hierzu - Richtlinie 2001/56/EG (Heizungsrichtlinie) - DIN EN 19498 (Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen) - DVGW-Arbeitsblatt G607 Zwischenzeitlich hat der Deutsche Verband Flüssiggas mit der Autobahnpolizei Kontakt aufgenommen und diesen Irrtum aus der Welt geschafft. Scheinbar wurden seitens der Polizei Vorschriften aus dem gewerblichen Bereich für privat genutzte Freizeitfahrzeuge angelegt. Dies ist aber falsch, da für Freizeitfahrzeuge die oben genannten Vorschriften genügen. Unterschrieben vom Leiter Referat Technik und Umwelt des Caravaning Industrie Verband e.V. Hallo zusammen,
hier eine Pressemitteilung des ADACvom 10.09.2009: -------------------------------------------------------------- Verwirrung um Gasflaschen in Wohnmobilen und Caravans Mit Campinggas unterwegs ADAC kritisiert Polizeikontrollen auf der Autobahn Gasflaschen müssen beim Transport im Wohnmobil oder im Wohnwagen nicht mit aufgesetzter Schutzkappe und aufgeschraubter Verschlussmutter gesichert sein, wenn sie bereits an die Gasanlage angeschlossen sind. Es darf auch während der Fahrt Gas entnommen werden, um beispielsweise einen Kühlschrank zu betreiben. Anders ist es allerdings, wenn es sich bei den Flaschen um nicht angeschlossene Reserveflaschen handelt. Hier müssen die Flaschen gesichert werden. Der ADAC reagiert damit auf Medienberichte, wonach die Polizei Camper auf dem Weg in den Urlaub beanstandet hat, weil die Gasflaschen nicht abgeklemmt worden waren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind. Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld. ------------------------------------- Helmut |
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