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rosselarno hat geschrieben:Da gibt es noch ein weiteres Problem, bei sehr vielen Womo sind auch Hunde an Bord, wenn die dann in eine Wiese die später als Futtermittel genutzt werden soll koten dann ist ein Teil des Heus unbrauchbar,Kühe und erst recht Pferde haben eine gute Nase!
Arno
Das ist ziemlich weit hergeholt, wie ich meine. Ein Hundeköddel ist bei Sonne/Wärme innerhalb weniger Tage zu Brösel geworden und bei Regen siehst du vermutlich in ein paar Stunden nix mehr davon. Außerdem gibt es in der Wildnis eine Menge Tiere, die auch nich aufs Klo gehen, wie sichs gehört. :nein:
Außerdem stellt man sich nicht in ein Feld, welches die nächsten Tage geerntet wird.
Die Kühe/Pferde werdens schon überleben. :wink:
ich finde der Thread driftet in den alten Grabenkampf ab. Wir gingen von einer Frage aus, wie wir Freisteher uns fühlen, ob wir uns sicher oder bedroht fühlen, und wie wir uns empfangen fühlen. Diese Frage nach den Erfahrungen wurde weitreichend beantwortet, jetzt sind wir wieder dabei zu diskutieren, ob wir Gesetze und Regelungen haben und wer der bessere Mensch ist.
Wer frei steht, muss die Konsequezen tragen, die sind Geldbussen, verjagt werden, sich unsicher fühlen. Er bekommt daführ ein Gefühl der Freiheit und der Nähe zu seinem Reiseziel, das es sonst eben nicht gibt.
Wer das nicht tut, der trägt die Konsequenzen, die sind Enge, Lärm, Nachbarn. Dafür bekommt er ein grösseres Sicherheitsgefühl, vielleicht mehr Kontakt zu anderen Wohnmobilreisenden und eine bequeme Infrastruktur.
Beides hat Reize und beides kann man geniessen oder sich drüber ärgern. Missionieren muss man niemanden. Und der erhobene Zeigefinger in die eine Richtung "das ist doch VERBOTEN" oder in die andere "das ist aber SPIESSIG" ist doch wirklich nicht angebracht.
BTW: Bei mir zu Hause stehen immer wieder Leute frei, direkt auf der anderen Seite von meinem Gartenzaun. Ich freue mich über die Nachbarn für einen Tag und gut ist.
Viele
Max
Gast am 10 Sep 2010 16:57:16
Die Diskussion wurde übrigens hier --> Link in ähnlicher Form schon mal diskutiert.
Notfalls berufe ich mich unter Hinweis auf den zum Abendessen genossenen Rotwein auf die obige Rechtslage. Eine Nacht sollte (ausserhalb von Naturschutzgebieten natürlich) auf öffentlichen Parkflächen kein Problem sein, wenn man auf campingtypisches Verhalten verzichten kann. Nach meinen Erfahrungen kommt man so in vielen Ländern, insbesondere Frankreich recht gut zurecht. Wir konnten mehrfach beobachten, dass ganze Parkplätze komplett geräumt wurden, wenn zu viele Wäscheleinen, Grills, Markisen, Hängematten, Wagenburgen u.ä. von unseren Campingfreunden realisiert wurden. Einen Tag später konnte man wieder in Ruhe dort stehen, um seine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen
lg
Longo :D
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antonio48 am 10 Sep 2010 17:15:37
@macherknox
Hallo Max,
super geschrieben. Danke. Hätte von mir sein können. :wink:
Acki am 10 Sep 2010 17:34:07
macherknox hat geschrieben:Hallo allerseits,
ich finde der Thread driftet in den alten Grabenkampf ab. Wir gingen von einer Frage aus, wie wir Freisteher uns fühlen, ob wir uns sicher oder bedroht fühlen, und wie wir uns empfangen fühlen. Diese Frage nach den Erfahrungen wurde weitreichend beantwortet, jetzt sind wir wieder dabei zu diskutieren, ob wir Gesetze und Regelungen haben und wer der bessere Mensch ist.
Wer frei steht, muss die Konsequezen tragen, die sind Geldbussen, verjagt werden, sich unsicher fühlen. Er bekommt daführ ein Gefühl der Freiheit und der Nähe zu seinem Reiseziel, das es sonst eben nicht gibt.
Wer das nicht tut, der trägt die Konsequenzen, die sind Enge, Lärm, Nachbarn. Dafür bekommt er ein grösseres Sicherheitsgefühl, vielleicht mehr Kontakt zu anderen Wohnmobilreisenden und eine bequeme Infrastruktur.
Beides hat Reize und beides kann man geniessen oder sich drüber ärgern. Missionieren muss man niemanden. Und der erhobene Zeigefinger in die eine Richtung "das ist doch VERBOTEN" oder in die andere "das ist aber SPIESSIG" ist doch wirklich nicht angebracht.
BTW: Bei mir zu Hause stehen immer wieder Leute frei, direkt auf der anderen Seite von meinem Gartenzaun. Ich freue mich über die Nachbarn für einen Tag und gut ist.
Viele Max
Im Ansatz sicher sehr gute Überlegungen!
Ausser: Verletzung von Vorschriften und Gesetzen einzelner führen nicht nur zu Bussen und Bestrafung derjenigen, sondern unweigerlich auch dazu, dass viele Vorschriften enger und straffer gehandhabt werden und damit die Allgemeinheit der Wohnmobilisten darunter leidet!
Acki
Acki am 11 Sep 2010 18:34:00
Acki hat geschrieben:
troms hat geschrieben:Noch eine Anmerkung über die Wander und Besucherparkplätze.
Parkplätze bei Naturschutz, Landschaftschutzgebieten und Natur oder Nationalparks liegen immer im Gebiet des Schutzgebietes. Also greift auch die Verordnung des Schutzgebietes, auch wen die Tafel mit Camping usw. verboten am Wanderweg oder Zutritt zum Park steht. Die Tafeln stehen dort weil man diese als Fußgänger eher ließt, als vom Auto aus.
Übernachten mit Wohnwagen oder Mobil kostet Bußgeld (normaler weise!) troms
throms, Du bist offenbar vom Fach und hast Ahnung von der Materie. Hier und in anderen Foren wird ja immer wieder über das Gleiche diskutiert. Kannst Du uns nicht Links zu den entsprechenden Verordnungen und Regelungen ins Netz stellen, dann erübrigen sich in Zukunft die Mutmassungen und Verdächtigungen.
Acki
Jetzt wo wir etwas Konkretes von ihm wollen, ist der Rancher wieder untergetaucht ...
Acki
Aretousa am 11 Sep 2010 18:38:09
Tipsel hat geschrieben:Wir haben zunehmend Probleme, passende Stellplätze zu finden, weil wir inzwischen verwöhnt sind. Früher wars kein Problem, übernachten und gut wars, auch wenn wir wie die Sardinen standen. Tags drauf gings ja weiter. Und wir haben uns viel angeguckt.
Aber nun wollen wir uns zusätzlich dort noch wohl fühlen. Wir werden älter und reisen langsamer. Und zwischendrin wollen wir auch mal relaxen, ein Buch lesen, aufs Wasser gucken, also wie im vorigen Leben einfach nur mal paar Tage urlauben.
Mich würde echt mal interessieren, wie das die Freisteher im Urlaub machen, und wie man solche Plätze findet. Und eigentlich wollten wir mal nicht nur Städte angucken, sondern Natur genießen und in der Gegend rumsitzen und rumlaufen.
Da fielen mir halt die Freisteher ein.
So eröffnete Tipsel den Strang.
Acki am 11 Sep 2010 19:06:05
Aretousa hat geschrieben:
Tipsel hat geschrieben:Wir haben zunehmend Probleme, passende Stellplätze zu finden, weil wir inzwischen verwöhnt sind. Früher wars kein Problem, übernachten und gut wars, auch wenn wir wie die Sardinen standen. Tags drauf gings ja weiter. Und wir haben uns viel angeguckt.
Aber nun wollen wir uns zusätzlich dort noch wohl fühlen. Wir werden älter und reisen langsamer. Und zwischendrin wollen wir auch mal relaxen, ein Buch lesen, aufs Wasser gucken, also wie im vorigen Leben einfach nur mal paar Tage urlauben.
Mich würde echt mal interessieren, wie das die Freisteher im Urlaub machen, und wie man solche Plätze findet. Und eigentlich wollten wir mal nicht nur Städte angucken, sondern Natur genießen und in der Gegend rumsitzen und rumlaufen.
Da fielen mir halt die Freisteher ein.
So eröffnete Tipsel den Strang.
Und was soll das heissen?
Eine Anleitung über Gebote und Verbote zum Freistehen passt sehr gut in diesen "Strang"!
Acki
Aretousa am 11 Sep 2010 19:11:09
Ob Christel damit geholfen ist?
Acki am 11 Sep 2010 19:19:57
Aretousa hat geschrieben:Ob Christel damit geholfen ist?
Dein Gequengel verstehe ich ganz und gar nicht.
Wenn jemand nach Plätzen zum Freistehen fragt, gehören die Einschränkungen, Verbote und Folgen doch genau zu diesem Gesprächsthema.
Damit man die schönen Waldeinfahrt dazu eben nicht wählt, wenn man sich damit Probleme statt Idylle schafft!
Willst Du das nicht verstehen, oder einfach 10'000 Postings?
Acki
eisbaerchen am 11 Sep 2010 20:41:36
Hallo,
Aretousa hat nur auf die eigentliche Frage von Tipsel hingewiesen. Es besteht überhaupt kein Grund, das als Gequengel auszulegen. So langsam kommt mir das hier vor wie ein "Meeting" 5 Minuten wird über das eigentliche Thema geredet und dann kommt man vom Hunderste aufs Tausendste und irgendwann weiß eigentlich niemand mehr um was es eigentlich geht.
eisbaerchen
Helmut
Tipsel am 11 Sep 2010 21:00:40
wir haben inzwischen einige nette stellplätze gefunden, die sogar offiziell stellplätze sind :wink:
gerade haben wir "rotkehlchen" am Lopausee getroffen, sie stehen auf so einem Platz :wink:
Bauloewe2000 am 12 Sep 2010 20:00:51
Wolfgang13 hat geschrieben:Hallo Die Diskussion hatten wir auch gerade. Um auf Parkplätzen oder engstehend in Reih und Glied zu übernachten, haben wir uns das Womo nicht gekauft. Campingplätze sind uns zu eng und vor allem zu laut. Unsere Hunde wollen auch mal rennen können. Zu Hause können sie das und im Urlaub sind sie dann viel mehr an der Leine. Letztlich hilft wohl nur Glück so etwas zu finden. An der Elbe standen wir mal auf einem verlassenen Fähranleger. Hinter und von den letzten Häusern vom Dorf konnten wir die Dächer über dem Deich sehen. Aber das ist selten. Wolfgang
Hunde sind doch immer angeleint, oderr?????
Bauloewe2000 am 12 Sep 2010 20:08:28
rosselarno hat geschrieben:Hallo, Maxima
Ob das 200 Euronen kostet weiß ich nicht, aber die Einfahrt in Feld-und Waldwege ist ausser für Land-und Fostwirtschaft generell verboten. Wenn Du z.B. an unseren Jagdpächter geraten würdest wäre der Ärger vorprogrammiert.Und stell Dir mal vor das würden alle so machen: Dann würde in fast jedem Feld-und Waldweg ein Womo stehen, das trägt nicht unbedingt zur Akzeptanz von Wohnmobilen bei, für uns gibt es doch nun wirklich Stellplätze und CP genug.
Arno
Ja, das sehe ich genau so.
troms am 13 Sep 2010 12:20:19
Hallo der Ranger ist nicht untergetaucht, sondern hatte Samstag -Sonntag
Dienst um die Schönheit unserer Natur von Leuten (einige) die glauben das sie keine Regel befolgen müssen, zu schützen. So und gleich zum Thema: Übernachten auf Besucherparkplatz im Schutzgebiet (Unser bzw. mein Vollzug) Das Fahrzeug Wowa oder Mobil steht früh (Samstag ) auf P, Tisch u. Stühle stehen vor Fz. die Leute frühstücken. Sie werden mit BITTE aufgefordert unter Hinweis auf die Schutzgebiet -Verordnung, nach d. Frühstück den P zu verlassen (Fahrzeug) oder das Fahrzeug abzustellen und das Schutzgebiet zu besuchen. B: Die Leute sitzen gegen 12.00 Uhr vor d. Fahrzeug, die Personen müssen sofort die Möbel entfernen. Der Parkplatz wird für die Besucher benötigt. Übernachtung ab ca. 20.00 Uhr ohne Möbel und Lagerfeuer...., es gibt nichts was ich schon erlebt habe,
wird in der Regel geduldet, sofern es sich um nicht mehr als zwei Fahrzeuge handelt. Bei nicht Befolgung wird ein Platzverweis mit Personalienfeststellung erteilt. Die Anzeige erfolgt in der Regel, wen die Personen dies verweigern. Achtung: lasst es nicht soweit kommen, die Ranger Förster oder vereidigte Jagtaufseher, manchmal auch Berg und Wasserwacht, haben diese polizeilichen Befugnisse. Die Strafen bewegen sich deutlich über den Strafbereich des eigentlichen Grundes. Ein zusätzlicher Polizeieinsatz wird das bei der Bußgeld Zumessung nochmals verteuern. Wichtig im Zweifel den Dienstausweis zeigen lassen, dieser muss von einer Behörde ausgestellt sein.
troms
pezz88 am 13 Sep 2010 12:24:31
...man muss nur die Augen etwas aufmachen, dann findet man so gar in Millionenstädten nette Plätze :)
Gestern Abend am großem Fluß!
troms am 13 Sep 2010 12:50:19
webline hat geschrieben:Hi troms,
an was erkennst Du den Trockenrasen auf dem Bild? Oder meinst Du trockenen Rasen?
Ein Weg durch den Wald ist auch nicht automatisch ein Waldweg - die Frage ist: ist der Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet oder nicht?
So weit ich weiß, greift beim Parken im Naturschutzgebiet die Halterhaftung nicht - da muss also jemand vor Ort die Personalien aufnehmen. Kennzeichen aufschreiben reicht nicht.
Ich würde aber nicht in ein Naturschutzgebiet fahren oder da parken. Das dann durchaus saftige Bußgelder verhängt werden, ist schon angebracht.
Ansonsten lesen sich die entsprechenden Regel immer so:
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer...
... auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft... fährt oder parkt...
... auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft..., ohne Notwendigkeit fährt oder parkt ...
Das ist richtig,
Ich habe bewusst beide Varianten erwähnt, ob Trockenrasen oder trockener Rasen, Feststellung erfolgt vor Ort. Aber ob so oder so. beide Varianten sind möglich.
Wege im Wald, sind fast immer Privatwege Waldbauer oder Forst oder Naturschutzgebiet usw. schriftliche Erlaubnis muss vorhanden sein. Zum Beispiel für Holzlese. Der Eigentümer kann aber nicht das Campen in der freien Natur erlauben. Eben so wenig das pflücken von gesch. Pflanzen usw.
Der Fahrer eines Fahrzeuges muss nicht am Fz angetroffen werden. Dies wäre in der Praxis nicht durchführbar. Es wird ein Beweisfoto der Akte hinzugefügt das reicht aus.
troms
brawo1 am 13 Sep 2010 14:37:32
troms hat geschrieben:Der Fahrer eines Fahrzeuges muss nicht am Fz angetroffen werden. Dies wäre in der Praxis nicht durchführbar. Es wird ein Beweisfoto der Akte hinzugefügt das reicht aus.
troms
Da habe ich aber gewaltige Zweifel. Meines Wissens haben wir doch in Deutschland die Halterhalftung nur bei Parkverstößen. Also müsste mir erst einmal nachgewiesen werden, dass ich das Womo dort abgestellt habe. Wenn das nicht möglich ist, könnte mir evtl. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
brainless am 14 Sep 2010 01:41:57
@troms:
Ich glaube ja so manches nicht aus Deinem Beitrag - aber das hier doch:
..., es gibt nichts was ich schon erlebt habe,
Wie willst Du mir auf einem öffentlichen Parkplatz, auf dem nicht ausdrücklich das Befahren mit einem Wohnmobil untersagt ist, eine Übernachtung verbieten?
Wie kommst du auf Dein Maximum von zwei Wohnmobilen, die Du tolerierst - aber bei weiteren dann auf einmal nicht mehr?!
Entschuldige, das kommt mir alles recht konfus und "selbstgestrickt" vor,
brainless :wink: [/b]
Acki am 14 Sep 2010 07:13:37
Ich habe troms hier einmal gebeten uns links zu den entsprechenden Verordnungen zu liefern.
Statt dessen hat er Erlebnisberichte und seine eingenen Auslegungen dargelegt.
Ich zweifle nun auch etwas an der Seriosität der Aussagen des Rangers ...
Aber vielleicht liefert er uns ja noch etwas Handfestes (Die Hoffnung st ...).
webline am 14 Sep 2010 07:53:48
troms hat geschrieben:Ich habe bewusst beide Varianten erwähnt, ob Trockenrasen oder trockener Rasen, Feststellung erfolgt vor Ort. Aber ob so oder so. beide Varianten sind möglich.
Wege im Wald, sind fast immer Privatwege Waldbauer oder Forst oder Naturschutzgebiet usw. schriftliche Erlaubnis muss vorhanden sein. Zum Beispiel für Holzlese. Der Eigentümer kann aber nicht das Campen in der freien Natur erlauben. Eben so wenig das pflücken von gesch. Pflanzen usw.
Der Fahrer eines Fahrzeuges muss nicht am Fz angetroffen werden. Dies wäre in der Praxis nicht durchführbar. Es wird ein Beweisfoto der Akte hinzugefügt das reicht aus.
Hi troms,
die Annahme, dass es sich um Trockenrasen handelt ist, das wirst Du sicher zugeben, sehr unwahrscheinlich. Erstens sieht die Fläche nun wirklich nicht danach aus (guckt Dir mal die Bäume am Rand an) und zum anderen sind die Trockenrasenfläche ja daher besonders schützenswert, weil die selten sind.
"Fast immer" ist wenig hilfreich - "nicht immer" passt da genau so gut. Wenn wir nicht von einem Naturschutzgebiet (das in der Regel entsprechend ausgeschildert ist) sprechen, müssten wir über die "Notwendigkeit" diskutieren... Bei der Wiese auf dem Bild sind wir eher im Grenzbereich... auch wenn das zweifelsfrei "freie Natur" ist.
Wie gesagt: Halterhaftung halte ich für nicht anwendbar.
@Acki: guck Dir mal die beiden Passagen in meinem Posting an - so steht das immer in den einschlägigen Verordnungen und Landesnaturschutzgesetzen. Daran gibt es wirklich kein Rütteln.
papagei am 14 Sep 2010 08:27:06
@troms
Da habe auch ich so meine Zweifel.....
Vollkommen richtig ist das man an gewissen Stellen nichts zu suchen hat, und auch campingähnliches Verhalten gehört nicht in den öffentlichen Verkehrsraum. Ich denke da sind wir uns einig.
Aber: Für mein Mobil gilt die Straßenverkehrsordnung solange ich mich im öffentlichen Verkehrsraum befinde. Solange keine weitere Beschilderung vorhanden ist darf ich auch einen Feldweg befahren (würde ich aber sowieso nicht machen). Und auch in dem Feldweg gelten die allgemeinen Parkvorschriften der StVO. Und die besagt unter anderem: rechts parken, Seitenstreifen falls vorhanden benutzen, und eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern neben dem Fahrzeug ist einzuhalten. Somit dürfte ein Parken auf derartigen Wegen schon aufgrund von Parkvorschriften der StVO nicht zulässig sein, kann aber auch nur gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden.
Naturschutzgesetze gibt es viele, die kann man nicht alle kennen und diese sind sofern Landesrecht zur StVO nachrangig.
Also: Schilder und Hinweise beachten, auch Schranken, und da Wald häufig Privatbesitz ist auch nicht amtliche Schilder beachten. Und noch viel wichtiger. Den gesunden Menschenverstand einschalten.
Bei mir in der näheren Umgebung sind die Waldwege durchaus mit gültigen Verkehrszeichen beschildert.
Gibt es allerdings Schilder, sind diese unbedingt zu beachten, Verstöße im Naturschutzgebiet werden teuer.....
Nur das Schild "Naturschutzgebiet" allein besagt aber noch gar nichts. Das steht manchmal auch an Bundesstraßen. Und da darf ich auch weiterfahren....
Roland
troms am 14 Sep 2010 09:24:41
Acki hat geschrieben:Ich habe troms hier einmal gebeten uns links zu den entsprechenden Verordnungen zu liefern. Statt dessen hat er Erlebnisberichte und seine eingenen Auslegungen dargelegt. Ich zweifle nun auch etwas an der Seriosität der Aussagen des Rangers ...
Aber vielleicht liefert er uns ja noch etwas Handfestes (Die Hoffnung st ...).
Hallo Leute ich habe zu Hause kein Internet und kann deshalb nicht alles aus einschlägigen Gesetzen und VO einstellen.....Das wichtigste für Euch hat Hacki schon eingestellt. Ich glaube auch das es besser für eure Belange ist die Praxis im Vollzug zu schildern.
troms am 14 Sep 2010 09:38:41
papagei hat geschrieben:@troms Da habe auch ich so meine Zweifel..... Vollkommen richtig ist das man an gewissen Stellen nichts zu suchen hat, und auch campingähnliches Verhalten gehört nicht in den öffentlichen Verkehrsraum. Ich denke da sind wir uns einig. Aber: Für mein Mobil gilt die Straßenverkehrsordnung solange ich mich im öffentlichen Verkehrsraum befinde. Solange keine weitere Beschilderung vorhanden ist darf ich auch einen Feldweg befahren (würde ich aber sowieso nicht machen). Und auch in dem Feldweg gelten die allgemeinen Parkvorschriften der StVO. Und die besagt unter anderem: rechts parken, Seitenstreifen falls vorhanden benutzen, und eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern neben dem Fahrzeug ist einzuhalten. Somit dürfte ein Parken auf derartigen Wegen schon aufgrund von Parkvorschriften der StVO nicht zulässig sein, kann aber auch nur gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden. Naturschutzgesetze gibt es viele, die kann man nicht alle kennen und diese sind sofern Landesrecht zur StVO nachrangig. Also: Schilder und Hinweise beachten, auch Schranken, und da Wald häufig Privatbesitz ist auch nicht amtliche Schilder beachten. Und noch viel wichtiger. Den gesunden Menschenverstand einschalten. Bei mir in der näheren Umgebung sind die Waldwege durchaus mit gültigen Verkehrszeichen beschildert. Gibt es allerdings Schilder, sind diese unbedingt zu beachten, Verstöße im Naturschutzgebiet werden teuer.....
Nur das Schild "Naturschutzgebiet" allein besagt aber noch gar nichts. Das steht manchmal auch an Bundesstraßen. Und da darf ich auch weiterfahren....
Roland
Das Schild an der Straße, sagt aus das das Gelände neben der Straße ein Schutzgebiet ist. Wer das nicht beachtet, und es ist auch kein Zusatzschild notwendig, verstößt gegen die Schutzgebiet VO.
Plaggehu am 14 Sep 2010 09:49:14
Ihr habt vielleicht Probleme... :?
troms am 14 Sep 2010 09:49:37
brainless hat geschrieben:@troms:
Ich glaube ja so manches nicht aus Deinem Beitrag - aber das hier doch:
..., es gibt nichts was ich schon erlebt habe,
Wie willst Du mir auf einem öffentlichen Parkplatz, auf dem nicht ausdrücklich das Befahren mit einem Wohnmobil untersagt ist, eine Übernachtung verbieten? Wie kommst du auf Dein Maximum von zwei Wohnmobilen, die Du tolerierst - aber bei weiteren dann auf einmal nicht mehr?!
Entschuldige, das kommt mir alles recht konfus und "selbstgestrickt" vor,
brainless :wink: [/b]
Hallo ich rede hier vom Parken auf Parkplätzen in Schutzgebieten. Überachtung ist Camping egal ob Zelt Wowa oder Mobil.
troms am 14 Sep 2010 10:03:49
brawo1 hat geschrieben:
troms hat geschrieben:Der Fahrer eines Fahrzeuges muss nicht am Fz angetroffen werden. Dies wäre in der Praxis nicht durchführbar. Es wird ein Beweisfoto der Akte hinzugefügt das reicht aus.
troms
Da habe ich aber gewaltige Zweifel. Meines Wissens haben wir doch in Deutschland die Halterhalftung nur bei Parkverstößen. Also müsste mir erst einmal nachgewiesen werden, dass ich das Womo dort abgestellt habe. Wenn das nicht möglich ist, könnte mir evtl. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Bei abgestellte Fahrzeuge in Schutzgebieten, bei denen der Fahrer nicht angetroffen wird, und geltend macht das er nicht gefahren ist, geht der Vorgang zur Polizei zur Nachermittlung. Ich kenne keinen Fall der nicht erfolgreich beendet wurde. Im übrigen handelt es sich nicht um einen Verkehrsverstoß, sondern um einen Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung
Gast am 14 Sep 2010 10:06:38
troms hat geschrieben:Überachtung ist Camping egal ob Zelt Wowa oder Mobil.
Also ich finde, das der Ranger eine etwas verengte Sichtweise hat. Nach seiner Aussage sind die vielen tausend Trucker also eigentlich auch nur Camper.
<Ironie an>
Kriegen die eigentlich auch Urlaubsgeld, wenn die auf der BAB übernachten?
</Ironie aus>
Man sollte die Übernachtungsproblematik deutlich entspannter sehen. Was macht man eigentlich kaputt, wenn man zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit in seinem Fahrzeug schläft?
In einigen Ländern ( D, Ö, ...) wird hier mE viel zu viel überreagiert und überverwaltet. So habe ich z.B. überhaupt kein Verständnis dafür, wenn mir auf dem ausgewiesen Wohnmobil-Parkplatz in Damp beim Besuch der dortigen Wellness-Einrichtungen nach drei Stunden Parken ein DINA4- Mehrfach-Durchschreibesatz des sogen. "städtischen Ordnungsdienstes" an der Windschutzscheibe flattert, der mir unter Strafandrohnung zu verstehen geben will, dass ich auf diesem Parkplatz nicht übernachten darf - was ich aufgrund der ansonsten potthässlichen Umgebung auch gar nicht vor hatte!
Auch aus diesem Grund fahre ich viel lieber nach Frankreich!
lg
Longo
brawo1 am 14 Sep 2010 10:27:59
troms hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
troms hat geschrieben:Der Fahrer eines Fahrzeuges muss nicht am Fz angetroffen werden. Dies wäre in der Praxis nicht durchführbar. Es wird ein Beweisfoto der Akte hinzugefügt das reicht aus.
troms
Da habe ich aber gewaltige Zweifel. Meines Wissens haben wir doch in Deutschland die Halterhalftung nur bei Parkverstößen. Also müsste mir erst einmal nachgewiesen werden, dass ich das Womo dort abgestellt habe. Wenn das nicht möglich ist, könnte mir evtl. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Bei abgestellte Fahrzeuge in Schutzgebieten, bei denen der Fahrer nicht angetroffen wird, und geltend macht das er nicht gefahren ist, geht der Vorgang zur Polizei zur Nachermittlung. Ich kenne keinen Fall der nicht erfolgreich beendet wurde. Im übrigen handelt es sich nicht um einen Verkehrsverstoß, sondern um einen Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung
Das ist ja alles ganz gut und schön. Aber Tatsache ist meines Wissens auch, dass bis auf die Halterhaftung bei Parkverstößen nur jemand bestraft werden kann, wenn ihm der Verstoß auch nachgewiesen werden kann. Wenn das nicht möglich ist, muss die Sache eingestellt werden.
troms am 14 Sep 2010 11:07:57
Nachdem es am Anfang alle scheinbar überlesen haben, das wichtigste für Eure Belange. Die genrelle Bestimmung in jeden Landesnaturschutzgesetz.
Mit Geldbuße kann belegt werden: wer auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, parkt oder fährt, oder soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle fährt.
2
auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder Parkt, oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, unbefugt fährt. Auszug Art. 52 Bayerisches Naturschutzg.
Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes nach Art. 52
der Führer des Kraftfahrzeuges der den Parkverstoß begannen hat, nicht ermittelt werden findet § 25a Straßenverkehrsgestzes entsprechende Anwendung. Der § 25a sagt nichts anderes aus, der Halter des Fahrzeuges, trägt die Ermittlungkosten,
sollte der Täter nicht zu ermitteln sein. Das ist teurer als das Bußgeld.....!
Im übrigen kann jeder der Dienste auch vor Ort noch eine Einzelanordnung treffen, Brandgefahr, Brutvögel, gesch. Pflanzen usw. und einen Platzverweis erteilen.
Achtung in Parks und Schutzgebieten sind die Bestimmungen noch schärfer.
Und noch was grundsätzliches, meine Kollegen und ich machen diese Gesetze und Vo nicht, wir haben sie nur zu Vollziehen, und ich glaube wir machen das mit Augenmaß.
troms
brawo1 am 14 Sep 2010 11:58:13
troms hat geschrieben:Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes nach Art. 52 der Führer des Kraftfahrzeuges der den Parkverstoß begannen hat, nicht ermittelt werden findet § 25a Straßenverkehrsgestzes entsprechende Anwendung. Der § 25a sagt nichts anderes aus, der Halter des Fahrzeuges, trägt die Ermittlungkosten, sollte der Täter nicht zu ermitteln sein. Das ist teurer als das Bußgeld.....!
troms
Danke troms, das ist doch eine klare Aussage mit Hinweis, wo man die Sache auch noch nachlesen kann. Jetzt ist für mich alles klar.
troms am 14 Sep 2010 12:44:11
Ich, möchte Grundsätzlich auch noch daraufhinweisen, das ich auch Camper bin. Ich stehe im Norden auf erlaubten Plätzen auch frei. Ich habe bei einen Rangerbesuch in Schweden aber auch gesehen, das die dortigen Ranger im Bereich der Seen von Ed, Arjäng und groß Umgebung, sowie im Gebiet des Glaskoggen die Fahrer von Wowa und Mobilen an den Seeufer auf wilden Plätzen belangen.
Ebenso bei Besuch in Frankreich im Schutzgebiet an der Loire.
troms
eisbaerchen am 14 Sep 2010 22:21:20
Hallo,
ich hätte da gerne mal ein Problem.
Was ist Trockenrasen? Wie definiert sich Trockenrasen? Und wie weit sind die Spekulationen zum Rasen auf Maxima's Foto fortgeschritten?
Möönsch Christel
nimm nicht immer alles so ernst :wink:
Bis einschließlich heute wußte ich nicht das es "Trockenrasen" überhaupt gibt und oh Wunder...ich hab's nicht vermisst :D .
eisbaerchen
Helmut
Gast am 14 Sep 2010 23:04:27
Danke Christel, da hatte ich auch eine Bildungslücke.
Ich dachte immer, dass ich in meinem Garten Trockenrasen habe, wenn es längere Zeit nicht regnet :D . Dann muss man wenigstens nicht so oft mähen.
lg
Longo
Tipsel am 14 Sep 2010 23:07:36
Ja, den hab ich auch. der steht aber nicht unter Naturschutz :D
Also ich fand die Frage schon berechtigt, denn nicht jeder kennt sich in Naturschutzgebieten aus :wink:
Und ich wollte doch nur helfen :oops:
frankiafred am 15 Sep 2010 01:26:31
Moin,
wir wohnen in einem Gebiet das viele Urlauber anzieht (nördliches Schleswig-Holstein nah bei Sylt).In den letzten Jahren findet man auf sehr vielen Parkplätzen hier in der Umgebung Verbotsschilder (Übernachten Womo/Wowa verboten).Selbst in Flensburg ist z.B. die Exe (großer Platz in Citynähe) tabu.Auch Einkaufszentren (wie der Fördepark) - wo die Umgebung ja nun wirklich nicht sehr verlockend ist - gestatten eine Übernachtung nicht.Und warum das Ganze? Weil (wie jeder der die Problematik sachlich sieht erkennen kann) die "freiheitsliebenden" (und wohl auch preisbewußten) Freisteher alles zuparken.Die "Belastung" ist gewiss regional unterschiedlich (wer will schon nach ............. :) ).Als Camper bin ich der Letzte der was gegens "Freistehen" (was für ein dämliches Wort) sagt.Als Einwohner muß ich zugeben,daß so manches Schild seine Berechtigung hat.
Fred
Tipsel am 15 Sep 2010 01:38:59
wir waren/sind ja gerade 3 Wochen unterwegs und haben uns Waldparkplätze usw. angesehen, weil wir auch mal Freisteher sein wollten, :wink: haben aber keine Freisteher entdeckt.
Auch auf den Heideparkplätzen waren wir immer alleine.
lch glaube, dass die Mehrzahl der womofahrer tatsächlich Stellplätze anfährt.
macagi am 15 Sep 2010 07:05:40
Tipsel hat geschrieben:lch glaube, dass die Mehrzahl der womofahrer tatsächlich Stellplätze anfährt.
Ist ja gut so :D - viele brauchen ja auch Strom! Das Thema mit der Jagd nach der freien Stromsäule hatten wir ja auch schon des Öfteren......
webline am 15 Sep 2010 07:29:24
Eigentlich würde ein Stellplatz gut als Ergänzung zu einem Naturschutzgebiet passen - zumindest ist für uns ein naturnaher Urlaub einer der Hauptgründe für das Womo.
Bei vielen freien Plätzen ist sicher nicht nur die Zahl der Womos, sondern insbesondere das Verhalten der Besitzer der Grund für die Sperrung.
Na ja - und ein wenig Lobbyarbeit würde helfen - hätte jede Autobahnraststätte in Deutschland eine VE Ecke, dann würden auch weniger Womos das Klo oder Grauwasser im Straßengraben entsorgen.
Gast am 15 Sep 2010 10:35:44
webline hat geschrieben:Eigentlich würde ein Stellplatz gut als Ergänzung zu einem Naturschutzgebiet passen - zumindest ist für uns ein naturnaher Urlaub einer der Hauptgründe für das Womo.
Bei vielen freien Plätzen ist sicher nicht nur die Zahl der Womos, sondern insbesondere das Verhalten der Besitzer der Grund für die Sperrung.
Na ja - und ein wenig Lobbyarbeit würde helfen - hätte jede Autobahnraststätte in Deutschland eine VE Ecke, dann würden auch weniger Womos das Klo oder Grauwasser im Straßengraben entsorgen.
Die meisten Autobahnrasthöfe haben eine Entsorgung für Reisebusse,
da braucht mman nur hinfahren, ansonsten gibt es Autohöfe, die haben alle
eine Entsorgung.Deshalb gibt es keinen Grund seinen Dreck illegal zu
entsorgen.Man muß sich nicht wundern das auch z.B.in Norwegen
die Zahl der Schilder mit dem Text Camping forbudt/No overnight parking
ständig zunimmt, freies stehen wird ganz einfach übertrieben!
Arno
Gast am 15 Sep 2010 11:36:31
Hallo,
ich finde diese Diskussion wieder typisch deutsch. Habt Ihr euch mal gefragt warum in Deutschland alles reglementiert ist? Bei diesem Thema muss alles alles haarklein auseinander genommen und mit Gesetzestexten untermauert werden. Und warum das ganze? Damit der Einzelne dann vielleicht für sich wieder im Recht ist und eine Legimitation für sein Handeln findet?
Ich vertraue weiterhin dem "gesunden Menschenverstand" und verlasse mich nicht auf (Achtung Vermutung!) gefährliches Halbwissen über Vorschriften und Gesetze. Natürlich ist es immer von Vorteil wenn man ganz genau seine Rechte (und Gesetze) kennt. Allerdings bezweifle ich, dass selbst gestandene Juristen dies immer so können (vier Juristen-fünf Meinungen).
Komisch nur, dass oftmals aber die Pflichten (z.B. die der gegenseitigen Rücksichtnahme) zu kurz kommen. Siehe dazu die diversen anderen Themen über Sch... auf dem Stellplätzen etc.
Letztendlich trägt jeder selbst für sein Handeln die Verantwortung und das dann eventuell sogar vor Gericht.
Marco
euraklaus am 15 Sep 2010 13:15:15
hallo troms
mal ne frage ...was ist denn bitte ein ranger ...
ich komme aus der pfalz , und unser wald ist beinahe komplett naturschutzgebiet ...auch die bereiche am haardtrand sind zum teil hoch geschützt ...und touristisch besucht ...
bei uns gibt es polizisten ....die fahren nicht in den wald
dann sind da noch die mitarbeiter des ordnungsamtes , die den ruhenden verkehr "protokollieren"...und die sind bei uns auch nicht im wald ...wenn sie nicht aus besonderem Anlass da hin gerufen werden ...
dann gibts da die forstverwaltung ...und die würden sich wohl melden wenn ein Womo den weg versperrt ...oder wirklich mitten im wald steht ...aber ich habe noch nie gehört , dass da jemand auf nem waldparkplatz vertrieben worden wäre
und letztlich gibts da natürlich die jäger ..die sich mit recht ärgern wenn sie beim ansitzen von übernachtungsgästen gestört werden .
aber ranger ...was soll das sein >??
überhaupt trauen sich doch die wenigsten wirklich allein im wald zu stehen , und das kann man auch auf unseren waldparkplätzen wirklich nur ganz selten sehen .
bei uns im pfälzer wald gibt es jede menge hütten , die nahe an der öffentlichen strasse liegen , und öffentliche wanderparkplätze ...was soll daran störend sein , wenn da ein womo übernachtet (ohne grill ,markise usw) da stören die pkw die auf der Strasse unterwegs sind doch viel mehr ..wo ist der unterschied zu einem abgestellten parkendem pkw eines wanderers , der in der hütte nächtigt ??
und da das problem eigentlich gar keins ist ...gibts auch keine Verbotsschilder ...hab mir beim pilzesuchen letztens gedacht ...mensch mit dem womo in den wald ..sonnenuntergang und aufgang , ganz früh raus ..wäre doch toll ... also ich kann da nichts ungesetzliches erkennen , an einem öffentlichen wanderparkplatz ohne verbotsschilder zu nächtigen
klaus
CKgroupie am 15 Sep 2010 13:35:47
"Ranger" gibt es in allen Nationalparks. Ich weiß das, weil es bei uns seit einiger Zeit den Nationalpark Eifel gibt und wir seitdem auch "Ranger" haben. Welche Aufgabe sie genau haben, kann ich allerdings nicht sagen.
Was die übrige Diskussion angeht: Ich denke zum frei stehen gehört auch ein gewisses Risiko dazu, dass man vertrieben werden könnte, oder auch mal ein Bußgeld riskiert. Das ist das, was mich davon abbringt, da ich so furchtbar gesetzeshörig bin und immer denke ich habe was falsch gemacht, sobald ich jemanden in Uniform sehe.
Wenn man erst mal alle Landesgesetze bezüglich Parken auswendig lernt, bevor man los fährt, ist man höchstwahrscheinlich nicht der ideale Typ zum Freisteher!