rump
motorradtraeger
hallo
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Dethleffs ALPA 1 ... 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67 ... 94


brainless am 02 Feb 2015 16:22:38

ellapinella hat geschrieben:....Heizkörper und diese beheizen meine Füße selbst im Schacht wo die Klokassette sitzt.




Ja,

wo hast Du denn die Füße, :eek:


Volker ;-)

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ellapinella am 02 Feb 2015 18:12:11

ja nee is klar :mrgreen: :ja:
nee nee mit dem Bypass das überleg ich mir noch, ich meinte ja nur,
es müßte wenigstens so wie zu Hause gehen, dass man einige Heizkörper mit einem Thermostat individuell runter regeln könnte.

Aber ich glaube ich verlang einfach zu viel. :| :ja:

wolfherm am 02 Feb 2015 18:14:37

Die Garage gar nicht zu beheizen, ist auch keine Lösung. Bei Extremfrost hast du sonst zügig in den Ecken oder an den Türdichtungen Frost.

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Lancelot am 02 Feb 2015 18:15:22

ellapinella hat geschrieben: Aber ich glaube ich verlang einfach zu viel. :| :ja:


Jedenfall "zuviel" für´s gleiche Geld ... :)
Die großen Liner von C. und P. (bestimmt andere auch) haben das so .. da kann man jeden Heizkörper und die Fußbodenschleife einzeln ansteuern, da ist auch ein Thermostatventil wie zuhause dran ...

Relativ einfach wär´s (wenn es Dir tatsächlich "zu warm" ist) einfach einen Konvektor auszubauen ... :idea:

ellapinella am 02 Feb 2015 18:32:30

Nein, wenns richtig kalt ist will man den ja haben, aber so in der Übergangszeit ist das heizen von Garagen wie Perlen vor die Säue werfen. Ist nur meine Meinung.

wolfherm am 02 Feb 2015 18:33:56

ellapinella hat geschrieben:Nein, wenns richtig kalt ist will man den ja haben, aber so in der Übergangszeit ist das heizen von Garagen wie Perlen vor die Säue werfen. Ist nur meine Meinung.



Dann bietet sich die Bypass-Lösung an.

Gast am 02 Feb 2015 20:30:51

Heisse Luft in der Heckgarage ist aber dann wie ein Heissluftballon,....entlastet die Hinterachse! Wer hat das schon?...... Nur der Alpa! Überlege mal Ella, was für ein Vorteil! :ironie: ;D

norsegreek am 03 Feb 2015 11:40:33

Nach der ersten Winter-Tour hab ich das Wasser unter der Gummimatte schon entdeckt. Da ich aber nach der Tour grundsätzlich
die Garage ausräume ist es mir sofort aufgefallen. Lasst ihr die nassen Klamotten alles bis zum Sommer dort liegen. Es gibt doch grad in der
Winterzeit viele nasse Sachen zb. Schneeschieber, Schaufel, Besen, Schuhe, Hundeleinen und sogar zusätzliche Gummimatten.
Die unisolierte Siebdruckplatte kann die Feuchtigkeit ohne weiters ab. Diese Platten sind auch auf Lkws (ohne Plane) als Bodenplatten verbaut
und sind ganzjährig nässe ausgesetzt.
Abhilfe würde eine Isolierung schaffen, hab ich mir schon überlegt, aber der Aufwand gegenüber einmal jährl. die Gummimatte zu trocknen ist mir zu groß.
Ich lass sie drin, da es sowieso bei mir in der Garage feucht wird.


Winterliche Jürgen

Ps. war grad nochmal ne Woche Magdeburg und Harz.

ellapinella am 03 Feb 2015 13:01:04

Guten Morgen,

danke Jürgen für deinen Beitrag, echte "Winterfahrer" erleben halt alles mit ihrem Womo. Dazu ist das Womo ja auch gebaut worden. :ja:
Ja du hast recht diese Platten sind relativ unempfindlich. Wird ja auch im Anhängerbereich verwendet.
Ich werde meine Matte im Frühjahr auch wieder reinlegen, jedoch bevorzuge ich schon immer leicht herausnehmbare Filzteppiche weil dann der ganze Staub und Dreck sich auch gleichzeitig leicht entfernen läßt.
So allgemein: es gibt aber auch Leute, die bauen solche Gestänge oder andere Konstruktionen auf diese Matte ohne drunter zu schauen, die haben dann Trauer.
Wir räumen auch oft alles raus, damit sich auch für die nächste Saison gar nicht erst so unnötiger Kram anhäufelt. In dem Sinne kann eigentlich gar nichts passieren.
Mit dem Bypass oder nicht Bypass, das werden wir uns echt noch mal überlegen für den Garagenheizkörper. Wir haben ja Zeit.

wünsche allen einen schönen Tag

vosu99 am 03 Feb 2015 15:41:30

Hallo Jürgen,

wieder der gleiche CP in Schönebeck?
Dann werd ich neidisch :cry:
Grüß mal bitte schön von uns und besondere an meinen Liebling :ja:

norsegreek am 06 Feb 2015 22:57:52

kein Neid Susanne, die haben noch Winterpause.
Aber wir müssen demnächst wieder hin und dann ist evtl. auf.

Schönes WE euch und allen anderen auch.

Jürgen

hhhermann am 05 Mär 2015 01:12:27

Hallo zusammen,

ich hatte ja im Jahr 2011 und 2012 Einiges über die Probleme mit unserem ALPA berichtet (Steht zwischen Seite 17 und 43), bei dem erhebliche Bremsprobleme bei der Abfahrt Zirler Berg aufgetreten waren. In der Folge wurde festgestellt, daß das von Dethleffs angegebene Leergewicht (MifZ) um annähernd 300 kg zu niedrig angesetzt war und dadurch die Nutzlast entsprechend geringer ausfiel.
Zudem habe ich bei einer Verwiegung festgestellt, daß im hinteren Bereich, in dem die Stauräume vorhanden sind nur noch ca. 70 kg Zuladung möglich waren.
Daraufhin und nachdem eine Nachbesserung durch Dethleffs nicht in Aussicht gestellt wurde, haben wir das Fahrzeug zum Händler zurückgebracht und auf Rückabwicklung des Vertrages geklagt.
Ich hatte versprochen, nach Beendigung des Verfahrens darüber zu berichten:

Und was soll ich sagen:
Es ist nun höchstrichterlich vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt daß der Händler das Fahrzeug gegen Zahlung des seinerzeitigen Kaufpreises (abzügl. einer Nutzungsentschädigung) zurückzunehmen hat.
Außerdem hat er Zinsen, vorgerichtliche Auslagen, Anwalts- und Gerichtskosten für beide Seiten und beide Instanzen und das richterlich bestellte Gutachten zu bezahlen.

Zur Begründung: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß das Fahrzeug einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB aufweist, da es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und die Beschaffenheit aufweist, die üblich ist, und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann."
"Ein Mangel an der Bremsanlage kann nicht festgestellt werden ........"
"Der Sachverständige hat aber festgestellt, daß ...... / ......durch den ungünstigen Aufbau des Fahrzeuges eine Hebelarmwirkung auftritt, ........und es daraus resultierend zu einer schwierigen Situation bezüglich der Beladung kommt........Kritisch ist jedoch vor allem die Beladung des großen Stauraums im Heck des Fahrzeuges, der somit nur eingeschränkt zu nutzen ist, da dessen Nutzung leicht zur Überlastung der Hinterachse führt."
"Zum gewöhnlichen Gebrauch eines Wohn- und Reisemobils gehört es jedoch, daß das Fahrzeug mit einer nach der Verkehrssitte üblichen Zuladung versehen und dann genutzt, d.h. gefahren werden kann. Die übliche Zuladung hängt auch vom Platzangebot des Reisemobils ab. Besitzt z.B., wie im konkreten Fall, ein Reisemobil eine sog. Heckgarage, so kann der Erwerber davon ausgehen, daß eine solche Garage auch entsprechend beladen werden kann und er nicht umgekehrt, die Garage völlig ungenutzt lassen muß, nur um das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten...."


So lautet das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts, das in der Berufung vollumfänglich vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt wurde. Eine Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen.
Das heißt im Klartext: "Der Sack ist zu !!"
Wir freuen uns wahnsinnig darüber, daß diesem Unfug endlich ein Ende geboten wurde. Das immer weiter fortschreitende Gehabe der Hersteller, Dinge, die nicht in Ordnung sind, einfach so zu Lasten der Käufer zu machen, nur weil es andere auch tun, ging von Anfang an mit meiner Denkweise nicht überein.

Noch ein Nachsatz zum Bremsproblem:
Der Gutachter hat Bremstests im fahrenden Fahrzeug durchgeführt. Sie haben in unbeladenem Zustand und auf ebenem Gelände stattgefunden und haben zu keinem negativen Ergebnis geführt.
Wir haben das Gutachten in diesem Punkt angezweifelt und bemängelt, daß unser Problem mit einem vollbeladenen Fahrzeug und in extremem Gefälle aufgetreten ist und haben durch das Gericht den Gutachter fragen lassen, ob seine Prüfergebnisse die selben wären, wenn er die Untersuchung beladen und in steilem Gefälle durchführen würde. Die Frage mußte er ganz eindeutig verneinen. Allerdings hat das Gericht keine weiteren Untersuchungen diesbezüglich angeordnet, offensichtlich haben ihm die anderen Mängel ausgereicht.

Gemäß Gutachten wurde ein Gewicht im fahrbereiten Zustand von 3.900 kg festgestellt, die von Dethleffs ausgestellten Papiere wiesen dies lediglich mit 3.567 kg aus. Also hier wurde bereits eine Differenz von 333 kg festgestellt.

Weiterhin hat das Gutachten bestätigt, .....daß im hinteren Bereich des Fahrzeuges 77,5 kg zugeladen werden können und mit dieser Zuladung keine Überschreitung der zulässigen Hinterachslast erfolgt.

Desweiteren hat der Gutachter vorgetragen, daß eine Nachrüstung des Fahrzeuges zur Behebung der Gewichtsproblematik nicht möglich sei, Luftfedern, wie beispielsweise Goldschmitt seien zwar technisch möglich, seien jedoch für eine Erhöhung der zul. Hinterachslast in den Papiern nicht geeignet, weil die zul. Hinterachs- und Vorderachslast bereits das zul. Gesamtgewicht erreicht haben, welches wiederum nicht erhöht werden kann.

Es war eine langwierige und nervenaufreibende Angelegenheit. Aber es hat sich gelohnt !

Wer kämpft kann verlieren ! --- Wer nicht kämpft hat schon verloren !!

Von der Firma Dethleffs hätte ich mir ein anderes Verhalten gewünscht, und würde mir dies auch heute noch wünschen, der Umgang dieser Leute mit einem solchen Problem ist gewissenlos und schlichtweg unverantwortlich !

Gute Nacht hhhermann

Gast am 05 Mär 2015 04:02:27

Gratulation zum Erfolg -
und zu dem Durchhaltevermögen das es dazu gebraucht hat.

Super gemacht. :bia:

Das Urteil ist ein richtiger Paukenschlag und kann eine Lawine lostreten. :daumen2:

vg gerald

wolfherm am 05 Mär 2015 07:36:28

Herzlichen Glückwunsch zu eurem Erfolg. Ich glaube auch, dass das Urteil Folgewirkung zeigen könnte. Insbesondere der Teil mit der Heckgarage.

Beduin am 05 Mär 2015 07:43:18

Freue mich aufrichtig für euch mit! und denke auch das es Folgewirkung haben wird!

eposoft am 05 Mär 2015 07:53:37

Lieber hhermann
ich freue mich für euch, dass ihr rückabwickeln könnt. Allerdings wäre es schön, hier das ganze Urteil zu verlinken. Zum Vorfall wurde nämlich auch das Verhalten des Fahrers beurteilt und das ist wohl auch eine Veröffentlichung wert. Oder veröffentlichst Du nur jene Teile, die Dich in in gutem Licht zeigen?

Meiner Meinung nach wäre die Veröffentlichung des gesamten Urteils hier angezeigt. Ich will das aber nicht selber machen, sondern denke es ist Sache von hhermann. Wer sich aber interessiert, der findet das Urteil auch.

Ernst

Acki am 05 Mär 2015 08:05:40

gerald hat geschrieben:...

Das Urteil ist ein richtiger Paukenschlag und kann eine Lawine lostreten. :daumen2:

vg gerald

die Firma hat ja achon mal vorsorglich den Namen des Fahrzeuges geändert ... :wink:

In der Medizinaltechnik ist es ja schon vorgekommen, dass Hersteller nach Problemen mit Implantaten, Haftpflichtprozessen und entsprechend ungünstiger Presse den ganzen Firmennamen geändert haben. :D

Lancelot am 05 Mär 2015 10:43:23

hhhermann hat geschrieben: Das heißt im Klartext: "Der Sack ist zu !!"


Gratuliere Euch :!:
Bewundere Euer Durchhaltevermögen, verstehe die Hersteller (egal welche) nicht, die sich lieber im Netz und vor Gericht "hernudeln" lassen, anstatt einen für beide Seiten leisen und zufriedenstellenden Deal zu tätigen.

kurt2 am 05 Mär 2015 11:14:01

Lancelot hat geschrieben:.......... verstehe die Hersteller (egal welche) nicht, die sich lieber im Netz und vor Gericht "hernudeln" lassen, anstatt einen für beide Seiten leisen und zufriedenstellenden Deal zu tätigen.


HAllo Lance,
ist recht einfach: Sie könnten ja auch (unbenommen der Mittel) gewinnen und dieses Urteil dann, (genauso wie jetzt vermutl. gewiefte Anwälte), zu Ihren Gunsten anwenden. Und zwar auch auf andere Fahrzeuge. (sozusagen Generalvollmacht). - Unbezahlbar -!
Das ist ihnen das Prozeßrisiko wert.

Und Hand auf`s Herz. Wieviele WoMoFahrer bekommen solche Urteile überhaupt mit?? Ich denke mal, dass sich der Schaden für "D" in Grenzen hält. Kannst sicher sein, dass diese Risiken vorher abgewogen wurden.

shorty am 05 Mär 2015 11:14:22

Hallo Wolfgang, das ist sicherlich ein netter Gedanke aber wirtschaftlich nicht möglich. Wenn jeder Hersteller seine " Fehlkonstruktionen zurück nehmen oder Gutschriften erstellen würde ................ Dann lieber auf diesem Weg und mal schauen was noch kommt. :D

Ich freue mich in jedem Fall das dieses Theater ein gutes Ende genommen hat. HHHermann hat an dieser Stelle Rückrad bewiesen und den Einen oder Anderen hier aus dem Forum eines Besseren belehrt. :D. Glückwunsch :lol:

paulecke am 05 Mär 2015 11:31:47

Acki hat geschrieben:die Firma hat ja achon mal vorsorglich den Namen des Fahrzeuges geändert ... :wink:


Nicht nur das, der Frischwassertank ist beim neuen Jahrgang im vorderen Stauraum, bringt ganz schön Last von der Achse hinten weg. Ein Schelm, der Arges dabei denkt!

hhhermann am 05 Mär 2015 12:16:10

eposoft:

Ich habe mir beide Urteile eben noch mal durchgelesen.
In keinem der beiden Urteile ist auch nur ein einziges Wort über irgendwelches Fahrverhalten geschrieben !
Es war auch in keinem der beiden Verhandlungen überhaupt Gegenstand irgendwelcher Diskussionen !
Wie kommst Du darauf, jetzt hier zu schreiben, ich würde nur die Passagen angeben, die mir angenehm sind und die anderen verschweigen, Du erweckst damit den Eindruck, das Urteil zu kennen.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, sonst würdest Du hier nicht so ein Zeug veröffentlichen.

Ich habe vorerst von einer Veröffentlichung des gesamten Urteils abgesehen, das Urteil (bzw. die Urteile) sind lang und müssten dann erst entsprechend aufgearbeitet werden es sind genügend persönliche Daten drin enthalten, die niemanden etwas angehen. Und dazu hatte ich bisher noch keine Zeit, und Lust auch nicht.

hhhermann

Lancelot am 05 Mär 2015 12:38:28

shorty hat geschrieben:Hallo Wolfgang, das ist sicherlich ein netter Gedanke aber wirtschaftlich nicht möglich.


Wenn "Pfusch-output" > "Gut-output" .. eher nicht :D . Sonst aber ... :gruebel:

OT
Mein früherer Chef hatte in den 80-ern einen gaaanz dicken und exklusiv ausgestatteten MB direkt im Werk abgeholt. Auto war vorher schon zugelassen, Nummern dran und ab nach Hause. Auf halbem Weg stellt er diverse Mängel fest. Auch an Dingen, die explizit im Vertrag vereinbart waren.
Auf offener Strecke umgedreht, zurück zu MB ---> Feierabend !
Das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt, den Schlüssel/Papiere beim Pförtner hinterlegt .. mit einer kleinen Nachricht an den Vertrieb .. :tanz:

Am übernächsten Tag ( :!: ) war ein Vertreter vom MB mit dem lokalen MB-Dealer bei ihm, haben - großzügig - den Verkauf rückabgewickelt und gaaanz höflich nachgefragt, ob sie vl doch den Auftrag für ein neues Auto mitnehmen dürften.

SO müßte es immer sein .. :)
War vermutlich auch "billiger" und einfacher, als sich vor Gericht rumzustreiten UND den Kunden in die Arme eines Wettbewerbers zu treiben.
Aber vl bin ich ja altmodisch .. ;D

mariacron am 05 Mär 2015 13:06:21

Herzlichen Glückwunsch und Dank an hhhermann!!! Zumindest sollte nunmehr jeder Alpa-Besitzer ermahnt sein, seine Heckgarage sehr vorsichtig zu beladen. So ideal für uns der Aufbau des Alpas ist, so daneben ist offenbar die Wahl des Basisfahrzeugs...

brainless am 05 Mär 2015 13:09:23

Herzlichen Glückwunsch hhhermann!

Wobei "Glück"wunsch ja eigentlich falsch ist und "Glück" von "Durchhaltevermögen" ersetzt werden müßte.
Besonders die Tatsache, daß das Gericht die Bremsproblematik nicht dezidiert weiter verfolgte, zeigt doch überdeutlich, wie sehr der Hersteller mit seiner Gewichtsproblematik "verwachst" hat.

Zum Nutzen von uns allen, könntest Du aber das Aktenzeichen unserem Mueckenstuermer mitteilen.

Danke,



Volker ;-)

traveller-71 am 05 Mär 2015 13:13:00

Hallo hhhermann,

es freut mich sehr zu lesen, dass sich der ganze Aufwand gelohnt hat und Du vor Gericht Erfolg hattest. Gratulation :gut:

Und chapeu für Dein Durchhaltevermögen!

Danke für das Feedback.

Acki am 05 Mär 2015 13:17:34

Lancelot hat geschrieben:...
Am übernächsten Tag ( :!: ) war ein Vertreter vom MB mit dem lokalen MB-Dealer bei ihm, haben - großzügig - den Verkauf rückabgewickelt und gaaanz höflich nachgefragt, ob sie vl doch den Auftrag für ein neues Auto mitnehmen dürften.

SO müßte es immer sein .. :)

...


Das waren halt noch andere Zeiten ... :ja:

ENTDECKER am 05 Mär 2015 13:18:07

hhhermann,

Danke für Dein Durchhaltevermögen :top:

Und es gibt immer noch Leute, die samt Urteil die Sch...e am Fahrzeug nicht sehen wollen.
Lieber das Fahrzeug privat nach Kauf aufrüsten, anstelle den Hersteller in die Pflicht nehmen das Grundpaket so zu gestalten, dass man es auch ordentlich nutzen kann.

,
Christian

mnk1200 am 05 Mär 2015 15:31:51

ENTDECKER hat geschrieben:Und es gibt immer noch Leute, die samt Urteil die Sch...e am Fahrzeug nicht sehen wollen.
Lieber das Fahrzeug privat nach Kauf aufrüsten, anstelle den Hersteller in die Pflicht nehmen das Grundpaket so zu gestalten, dass man es auch ordentlich nutzen kann.

,
Christian


Christian, wie recht du hast. Das ist echt nicht zu fassen mit diesem besonderen Klientel des "über alles erhabenen" A..a´s. Und dem Geschädigten hier noch unterstellen, er halte Informationen bewusst zurück. Es ist echt zum k....n.
Eine positive Seite hat das Urteil jedoch. Der Gebrauchtpreis für die Kisten dürfte sich ja drastisch reduzieren :lol: .

Acki am 05 Mär 2015 16:05:33

mnk1200 hat geschrieben:...
Und dem Geschädigten hier noch unterstellen, er halte Informationen bewusst zurück. Es ist echt zum k....n.
...

Damit schliesst sich ja nur der Kreis: Am Anfang wurde dem Geschädigten ja von so militanten Alpa Verfechtern gar unterstellt, es handle sich bei der Geschichte um einen fake!

mnk1200 am 05 Mär 2015 16:22:13

:top: :prosit::

paulecke am 05 Mär 2015 17:33:34

hhhermann schrieb:
Weiterhin hat das Gutachten bestätigt, .....daß im hinteren Bereich des Fahrzeuges 77,5 kg zugeladen werden können und mit dieser Zuladung keine Überschreitung der zulässigen Hinterachslast erfolgt.

Desweiteren hat der Gutachter vorgetragen, daß eine Nachrüstung des Fahrzeuges zur Behebung der Gewichtsproblematik nicht möglich sei, Luftfedern, wie beispielsweise Goldschmitt seien zwar technisch möglich, seien jedoch für eine Erhöhung der zul. Hinterachslast in den Papiern nicht geeignet, weil die zul. Hinterachs- und Vorderachslast bereits das zul. Gesamtgewicht erreicht haben, welches wiederum nicht erhöht werden kann.
[/quote]

Hallo hhhermann,
Die Ausführungen verstehe ich nicht ganz.
1. Was ist als hinterer Bereich definiert, Aufbau und Garage oder nur Garage.
2. Klar ist, daß eine Zusatzluftferung das zul. Gesamtgewicht nicht erhöhen, sondern lediglich bei Beachtung des zGG die HA um 200 kg mehr belastet werden kann. Wieso hat das Fahrzeug bereits das zGG erreicht?

thomas56 am 05 Mär 2015 18:00:12

war das jetzt ein Einzelfall oder sind alle Alpas unnutzbar und somit unverkäuflich?

xs650 am 05 Mär 2015 18:02:52

Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, der Preis sinkt nur bei denjenigen, die dieses Urteil kennen und zwar auf 0,00 Euro, weil eben nicht nutzbar. :mrgreen:

Matthias, der den ALPA auch mal gut fand aber sich lieber ein altes Original gekauft hat

Gast am 05 Mär 2015 18:03:10

paulecke hat geschrieben: Wieso hat das Fahrzeug bereits das zGG erreicht?


Das ist die Frage aller Fragen.

Um nichts anderes ging es hier :D :D :D

vg gerald

ENTDECKER am 05 Mär 2015 20:32:18

xs650 hat geschrieben:Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, der Preis sinkt nur bei denjenigen, die dieses Urteil kennen und zwar auf 0,00 Euro, weil eben nicht nutzbar. :mrgreen:

Matthias, der den ALPA auch mal gut fand aber sich lieber ein altes Original gekauft hat


Dann sollte man doch dafür sorgen, dass das Urteil möglichst viele kennen :ja:

Christian, der den ALPA auch mal gut fand aber sich lieber auch ein Orginal gekauft hat :wink:

paulecke am 05 Mär 2015 20:38:59

ENTDECKER hat geschrieben:
Lieber das Fahrzeug privat nach Kauf aufrüsten, anstelle den Hersteller in die Pflicht nehmen das Grundpaket so zu gestalten, dass man es auch ordentlich nutzen kann.

,
Christian


Träum' weiter "Hersteller in die Pflicht nehmen ..." :lol: :nixweiss: :ironie:

ENTDECKER am 05 Mär 2015 20:51:59

Hallo Peter,

wenn ein Fahrzeug nicht gekauft wird und es ein Ladenhüter bleibt, dann gaht man vielleicht mal auf Kundenwünsche ein.
Aber der Spruch zählt immer noch: Jeden Tag steht ein Dummer auf und .... man verkauft solche Fahrzeuge.

,
Christian

kawaudi am 05 Mär 2015 23:36:43

Das ist ja echt nen Hammer!

eposoft am 05 Mär 2015 23:45:15

Schade, denn eine Veröffentlichung der Urteilsinhalte könnte ja die Meinungen hier etwas durcheinander bringen oder klar belegen, was Sache ist.

Immerhin wurde ja eine Überladung um 800 kg festgestellt und eine massive Überhitzung der Bremsen. Würde mich auch wundern, wenn der Hersteller Partei war, meines Wissens war es der Händler. Es ging ja um die Wandlung.

Falsches Beladen eines Fahrzeuges ist übrigens dem Fahrer anzulasten. Auch davon steht etwas da drin, oder kenne ich ein ganz anderes Urteil?

Ernst

jochen-muc am 05 Mär 2015 23:50:08

eposoft hat geschrieben:Falsches Beladen eines Fahrzeuges ist übrigens dem Fahrer anzulasten. Auch davon steht etwas da drin, oder kenne ich ein ganz anderes Urteil?

Ernst


Sag mal Ernst wenn Du es kennst, warum veröffentlichst Du es dann nicht einfach ?

Blödes Katz und Maus Spiel :evil: :roll:

hhhermann am 06 Mär 2015 01:05:28

Hallo zusammen,

ich muß mich zunächst wieder an eposoft wenden:
Sei bitte so nett und höre auf damit, so einen Stuss zu schreiben.
Ich weiß nicht, ob Du bewußt hier diese Unwahrheiten verbreitest oder aus Unwissenheit.
Beides ist nicht in Ordnung.

Wenn Du nichts Konkretes weißt, dann sei einfach nur still !

Es gab nie und nirgendwo eine Überladung um 800 kg, und von einer falschen Beladung steht auch nichts im Urteil, das war auch nie Grundlage des Rechtstreits und wurde in keiner der beiden Verhandlungen angesprochen.
Falls Du irgendein Urteil vorliegen haben solltest, ist es nicht das, welches unser Verfahren betrifft.

Ich weiß derzeit nicht, warum Du auf eine vollständige Veröffentlichung so scharf bist.
Die bringt auch nicht mehr, ist ewig lang und bringt nur Verwirrung rein, wenn es überhaupt jemand liest.
Ich habe die Kernpunkte der erstinstanzlichen richterlichen Entscheidung rausgepickt und konzentriert aufgeführt, die zweite Instanz hat das erstinstanzliche Urteil vollinhaltlich bestätigt und sogar noch einen weiteren Punkt mit einfließen lassen.
Den fische ich später noch raus und setze ihn hier rein. Es geht um die beiden Notsitze, die nicht genutzt werden können.

an paulecke:
Mit dem hinteren Bereich ist nicht nur die Heckgarage gemeint, es ist der komplette hintere Bereich ab der Eingangstüre !!!
In den dürfen wir gerade mal 77,5 kg laden, ein absoluter Witz ! Geschirr in die Küche, was in den Kühlschrank und nen Kasten Wasser und das wars !

Zur Beruhigung für diejenigen, die die beiden Notsitze nicht eingebaut haben, sie dürfen dann 80 kg mehr reintun.

Über den Satz, den ich zum zul. GG und den einzelnen Achslasten reingeschrieben habe, muß ich erst noch mal nachdenken, ich bin momentan dabei und werfe offensichtlich irgendetwas durcheinander. Sorry.
Klinkt den Satz mal vorübergehend aus, ich muß da noch mal recherchieren, wie der Gutachter das genau gemeint hat, irgendwas vermische ich da grad eben.
Ändert allerdings nichts an der Tatsache, daß er die vom Gericht gestellte Frage, ob eine Nachrüstung zur Mängelbeseitigung möglich sei, eindeutig mit Nein beantworten musste.
Ich schreibe dazu was, wenn ich damit wieder auf dem rechten Gleis bin.

Schönen hhhermann

DigiMik am 06 Mär 2015 02:19:47

Moinsen,

hhhermann hat geschrieben:...warum Du auf eine vollständige Veröffentlichung so scharf bist.


nun, ich wäre da auch scharf drauf :)
Eine Quelle oder zumindest ein Aktenzeichen, wo das veröffentlicht ist. Aber wahrscheinlich ist das noch zu frisch, um es im Netz zu finden, darum fänd ich eine Offenlegung mit Aktenzeichen auch gut.

Aus dem Grunde, weil ich denke, dass dieses Urteil weit reichende Konsequenzen haben wird und ich es liebend gerne im Netz mit meinen bescheidenen Möglichkeiten breit treten würde.
Zu Beginn unserer WoMo-Suche gingen wir wohl recht naiv mit den angegebenen Nutzlasten der Verkäufer und Hersteller um. Nur durch eigenes Rechnen kamen wir dahinter, dass viele WoMos eher überladen durch die Gegend fahren und dass die Fahrzeuge je nach Belastung, da immer am Limit, dies auf Dauer wohl nicht aushalten. Abgesehen vom Rechtlichen, im Falle eines Unfalles kann das in ein finanzielles Fiasko enden, denn letztendlich ist im Straßenverkehr immer noch der Fahrzeugführer für sein Fahrzeug verantwortlich. Da ändert auch Dein Urteil nichts dran, da es sich um völlig anderes Paar Schuhe handelt.

Die Wenigsten machen sich halt Gedanken über die Nutzlast oder glauben halt den Verkäufern. Dieser Verarsche der Hersteller und Verkäufer gehört mal einen Riegel vorgeschoben.
Wenn man nun öffentlich diese Unarten anprangert und Anderen Möglichkeiten aufzeigt, wie man sich wehren kann, gehört zur Argumentation dazu, wie sich das begründet.

Ebenso wäre es eine Hilfe für diejenigen, die sich in gleichgelagerten Fällen wehren wollen, da reicht es nicht, dass ein Herr XXX im Forum XYZ geschrieben hat, dass ein Gericht in Bla entsprechend entschieden hat, da muss eine Begründung/ Fundstelle her.

Sicherlich steht es Dir frei, das Urteil mit Aktenzeichen zu veröffentlichen, wenn Du es nicht machst, kann ich nicht nachvollziehen, warum nicht und es kommt bei mir ein Gschmäckle auf.

So es denn gesprochen wurde, wird man es hier irgendwann hier nachlesen können: --> Link

LG vom Mikesch

paulecke am 06 Mär 2015 02:51:00

hhhermann hat geschrieben:an paulecke:
Mit dem hinteren Bereich ist nicht nur die Heckgarage gemeint, es ist der komplette hintere Bereich ab der Eingangstüre !!!
In den dürfen wir gerade mal 77,5 kg laden....
Zur Beruhigung für diejenigen, die die beiden Notsitze nicht eingebaut haben, sie dürfen dann 80 kg mehr reintun.


Wenn ich richtig rechne, sind das dann
bei Zusatzluftfeder + 200 kg und die +80 kg wegen fehlender Notsitze = 355,5 kg ab Eingangstüre.
Wenn ich noch die Belastung der HA durch die Beladung im vorderen Bereich zurechne, bleibt noch einiges an Zuladung übrig. Das entspricht auch unseren mehrfach durchgeführten Wiegungen im Reisezustand.
Sicher würde ich mir mehr wünschen, aber damit kann ich leben.
Wenn ich auf die ursprünglichen Beiträge von hhhermann hier zurückkomme, seine hauptsächliche Kritik bezog sich auf die mangelhaften Bremsleistungen. Es war die Rede davon, daß auf dem Prüfstand trotz voll durchgetretener Bremse die Räder nicht zum Stillstand gebracht werden konnten. Laut Gutachten seien aber die Bremsen (auf der Ebene) nicht zu beanstanden. Irgendwas verstehe ich hier nicht.

Vielleicht noch eine Anmerkung; ich bin kein Fan des Alpa, habe ja selber einen und nicht immer glücklich. Ich würde ihn auch nicht wieder kaufen. Ich habe ihn aber nun. Trotzdem genieße ich die Freiheit, die ich mit ihm habe und muß (vielleicht) auf mehr Dinge auchten, als der (vielleicht glückliche) Besitzer eines anderen Mobils.
Aber mir geht die Klugsch..... einiger Foristen gewaltig auf den Sa.., die alles schon vorher wußten und zu jedem Ding den Senf dazu geben müssen. Namen zu nennen verkneife ich mir hier.

paulecke am 06 Mär 2015 02:51:20

Gelöscht, doppelt

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