rump
luftfederung
hallo
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Dethleffs ALPA 1 ... 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 ... 94


eposoft am 05 Mär 2015 07:53:37

Lieber hhermann
ich freue mich für euch, dass ihr rückabwickeln könnt. Allerdings wäre es schön, hier das ganze Urteil zu verlinken. Zum Vorfall wurde nämlich auch das Verhalten des Fahrers beurteilt und das ist wohl auch eine Veröffentlichung wert. Oder veröffentlichst Du nur jene Teile, die Dich in in gutem Licht zeigen?

Meiner Meinung nach wäre die Veröffentlichung des gesamten Urteils hier angezeigt. Ich will das aber nicht selber machen, sondern denke es ist Sache von hhermann. Wer sich aber interessiert, der findet das Urteil auch.

Ernst

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Acki am 05 Mär 2015 08:05:40

gerald hat geschrieben:...

Das Urteil ist ein richtiger Paukenschlag und kann eine Lawine lostreten. :daumen2:

vg gerald

die Firma hat ja achon mal vorsorglich den Namen des Fahrzeuges geändert ... :wink:

In der Medizinaltechnik ist es ja schon vorgekommen, dass Hersteller nach Problemen mit Implantaten, Haftpflichtprozessen und entsprechend ungünstiger Presse den ganzen Firmennamen geändert haben. :D

Lancelot am 05 Mär 2015 10:43:23

hhhermann hat geschrieben: Das heißt im Klartext: "Der Sack ist zu !!"


Gratuliere Euch :!:
Bewundere Euer Durchhaltevermögen, verstehe die Hersteller (egal welche) nicht, die sich lieber im Netz und vor Gericht "hernudeln" lassen, anstatt einen für beide Seiten leisen und zufriedenstellenden Deal zu tätigen.

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kurt2 am 05 Mär 2015 11:14:01

Lancelot hat geschrieben:.......... verstehe die Hersteller (egal welche) nicht, die sich lieber im Netz und vor Gericht "hernudeln" lassen, anstatt einen für beide Seiten leisen und zufriedenstellenden Deal zu tätigen.


HAllo Lance,
ist recht einfach: Sie könnten ja auch (unbenommen der Mittel) gewinnen und dieses Urteil dann, (genauso wie jetzt vermutl. gewiefte Anwälte), zu Ihren Gunsten anwenden. Und zwar auch auf andere Fahrzeuge. (sozusagen Generalvollmacht). - Unbezahlbar -!
Das ist ihnen das Prozeßrisiko wert.

Und Hand auf`s Herz. Wieviele WoMoFahrer bekommen solche Urteile überhaupt mit?? Ich denke mal, dass sich der Schaden für "D" in Grenzen hält. Kannst sicher sein, dass diese Risiken vorher abgewogen wurden.

shorty am 05 Mär 2015 11:14:22

Hallo Wolfgang, das ist sicherlich ein netter Gedanke aber wirtschaftlich nicht möglich. Wenn jeder Hersteller seine " Fehlkonstruktionen zurück nehmen oder Gutschriften erstellen würde ................ Dann lieber auf diesem Weg und mal schauen was noch kommt. :D

Ich freue mich in jedem Fall das dieses Theater ein gutes Ende genommen hat. HHHermann hat an dieser Stelle Rückrad bewiesen und den Einen oder Anderen hier aus dem Forum eines Besseren belehrt. :D. Glückwunsch :lol:

paulecke am 05 Mär 2015 11:31:47

Acki hat geschrieben:die Firma hat ja achon mal vorsorglich den Namen des Fahrzeuges geändert ... :wink:


Nicht nur das, der Frischwassertank ist beim neuen Jahrgang im vorderen Stauraum, bringt ganz schön Last von der Achse hinten weg. Ein Schelm, der Arges dabei denkt!

hhhermann am 05 Mär 2015 12:16:10

eposoft:

Ich habe mir beide Urteile eben noch mal durchgelesen.
In keinem der beiden Urteile ist auch nur ein einziges Wort über irgendwelches Fahrverhalten geschrieben !
Es war auch in keinem der beiden Verhandlungen überhaupt Gegenstand irgendwelcher Diskussionen !
Wie kommst Du darauf, jetzt hier zu schreiben, ich würde nur die Passagen angeben, die mir angenehm sind und die anderen verschweigen, Du erweckst damit den Eindruck, das Urteil zu kennen.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, sonst würdest Du hier nicht so ein Zeug veröffentlichen.

Ich habe vorerst von einer Veröffentlichung des gesamten Urteils abgesehen, das Urteil (bzw. die Urteile) sind lang und müssten dann erst entsprechend aufgearbeitet werden es sind genügend persönliche Daten drin enthalten, die niemanden etwas angehen. Und dazu hatte ich bisher noch keine Zeit, und Lust auch nicht.

hhhermann

Lancelot am 05 Mär 2015 12:38:28

shorty hat geschrieben:Hallo Wolfgang, das ist sicherlich ein netter Gedanke aber wirtschaftlich nicht möglich.


Wenn "Pfusch-output" > "Gut-output" .. eher nicht :D . Sonst aber ... :gruebel:

OT
Mein früherer Chef hatte in den 80-ern einen gaaanz dicken und exklusiv ausgestatteten MB direkt im Werk abgeholt. Auto war vorher schon zugelassen, Nummern dran und ab nach Hause. Auf halbem Weg stellt er diverse Mängel fest. Auch an Dingen, die explizit im Vertrag vereinbart waren.
Auf offener Strecke umgedreht, zurück zu MB ---> Feierabend !
Das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt, den Schlüssel/Papiere beim Pförtner hinterlegt .. mit einer kleinen Nachricht an den Vertrieb .. :tanz:

Am übernächsten Tag ( :!: ) war ein Vertreter vom MB mit dem lokalen MB-Dealer bei ihm, haben - großzügig - den Verkauf rückabgewickelt und gaaanz höflich nachgefragt, ob sie vl doch den Auftrag für ein neues Auto mitnehmen dürften.

SO müßte es immer sein .. :)
War vermutlich auch "billiger" und einfacher, als sich vor Gericht rumzustreiten UND den Kunden in die Arme eines Wettbewerbers zu treiben.
Aber vl bin ich ja altmodisch .. ;D

mariacron am 05 Mär 2015 13:06:21

Herzlichen Glückwunsch und Dank an hhhermann!!! Zumindest sollte nunmehr jeder Alpa-Besitzer ermahnt sein, seine Heckgarage sehr vorsichtig zu beladen. So ideal für uns der Aufbau des Alpas ist, so daneben ist offenbar die Wahl des Basisfahrzeugs...

brainless am 05 Mär 2015 13:09:23

Herzlichen Glückwunsch hhhermann!

Wobei "Glück"wunsch ja eigentlich falsch ist und "Glück" von "Durchhaltevermögen" ersetzt werden müßte.
Besonders die Tatsache, daß das Gericht die Bremsproblematik nicht dezidiert weiter verfolgte, zeigt doch überdeutlich, wie sehr der Hersteller mit seiner Gewichtsproblematik "verwachst" hat.

Zum Nutzen von uns allen, könntest Du aber das Aktenzeichen unserem Mueckenstuermer mitteilen.

Danke,



Volker ;-)

traveller-71 am 05 Mär 2015 13:13:00

Hallo hhhermann,

es freut mich sehr zu lesen, dass sich der ganze Aufwand gelohnt hat und Du vor Gericht Erfolg hattest. Gratulation :gut:

Und chapeu für Dein Durchhaltevermögen!

Danke für das Feedback.

Acki am 05 Mär 2015 13:17:34

Lancelot hat geschrieben:...
Am übernächsten Tag ( :!: ) war ein Vertreter vom MB mit dem lokalen MB-Dealer bei ihm, haben - großzügig - den Verkauf rückabgewickelt und gaaanz höflich nachgefragt, ob sie vl doch den Auftrag für ein neues Auto mitnehmen dürften.

SO müßte es immer sein .. :)

...


Das waren halt noch andere Zeiten ... :ja:

ENTDECKER am 05 Mär 2015 13:18:07

hhhermann,

Danke für Dein Durchhaltevermögen :top:

Und es gibt immer noch Leute, die samt Urteil die Sch...e am Fahrzeug nicht sehen wollen.
Lieber das Fahrzeug privat nach Kauf aufrüsten, anstelle den Hersteller in die Pflicht nehmen das Grundpaket so zu gestalten, dass man es auch ordentlich nutzen kann.

,
Christian

mnk1200 am 05 Mär 2015 15:31:51

ENTDECKER hat geschrieben:Und es gibt immer noch Leute, die samt Urteil die Sch...e am Fahrzeug nicht sehen wollen.
Lieber das Fahrzeug privat nach Kauf aufrüsten, anstelle den Hersteller in die Pflicht nehmen das Grundpaket so zu gestalten, dass man es auch ordentlich nutzen kann.

,
Christian


Christian, wie recht du hast. Das ist echt nicht zu fassen mit diesem besonderen Klientel des "über alles erhabenen" A..a´s. Und dem Geschädigten hier noch unterstellen, er halte Informationen bewusst zurück. Es ist echt zum k....n.
Eine positive Seite hat das Urteil jedoch. Der Gebrauchtpreis für die Kisten dürfte sich ja drastisch reduzieren :lol: .

Acki am 05 Mär 2015 16:05:33

mnk1200 hat geschrieben:...
Und dem Geschädigten hier noch unterstellen, er halte Informationen bewusst zurück. Es ist echt zum k....n.
...

Damit schliesst sich ja nur der Kreis: Am Anfang wurde dem Geschädigten ja von so militanten Alpa Verfechtern gar unterstellt, es handle sich bei der Geschichte um einen fake!

mnk1200 am 05 Mär 2015 16:22:13

:top: :prosit::

paulecke am 05 Mär 2015 17:33:34

hhhermann schrieb:
Weiterhin hat das Gutachten bestätigt, .....daß im hinteren Bereich des Fahrzeuges 77,5 kg zugeladen werden können und mit dieser Zuladung keine Überschreitung der zulässigen Hinterachslast erfolgt.

Desweiteren hat der Gutachter vorgetragen, daß eine Nachrüstung des Fahrzeuges zur Behebung der Gewichtsproblematik nicht möglich sei, Luftfedern, wie beispielsweise Goldschmitt seien zwar technisch möglich, seien jedoch für eine Erhöhung der zul. Hinterachslast in den Papiern nicht geeignet, weil die zul. Hinterachs- und Vorderachslast bereits das zul. Gesamtgewicht erreicht haben, welches wiederum nicht erhöht werden kann.
[/quote]

Hallo hhhermann,
Die Ausführungen verstehe ich nicht ganz.
1. Was ist als hinterer Bereich definiert, Aufbau und Garage oder nur Garage.
2. Klar ist, daß eine Zusatzluftferung das zul. Gesamtgewicht nicht erhöhen, sondern lediglich bei Beachtung des zGG die HA um 200 kg mehr belastet werden kann. Wieso hat das Fahrzeug bereits das zGG erreicht?

thomas56 am 05 Mär 2015 18:00:12

war das jetzt ein Einzelfall oder sind alle Alpas unnutzbar und somit unverkäuflich?

xs650 am 05 Mär 2015 18:02:52

Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, der Preis sinkt nur bei denjenigen, die dieses Urteil kennen und zwar auf 0,00 Euro, weil eben nicht nutzbar. :mrgreen:

Matthias, der den ALPA auch mal gut fand aber sich lieber ein altes Original gekauft hat

Gast am 05 Mär 2015 18:03:10

paulecke hat geschrieben: Wieso hat das Fahrzeug bereits das zGG erreicht?


Das ist die Frage aller Fragen.

Um nichts anderes ging es hier :D :D :D

vg gerald

ENTDECKER am 05 Mär 2015 20:32:18

xs650 hat geschrieben:Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, der Preis sinkt nur bei denjenigen, die dieses Urteil kennen und zwar auf 0,00 Euro, weil eben nicht nutzbar. :mrgreen:

Matthias, der den ALPA auch mal gut fand aber sich lieber ein altes Original gekauft hat


Dann sollte man doch dafür sorgen, dass das Urteil möglichst viele kennen :ja:

Christian, der den ALPA auch mal gut fand aber sich lieber auch ein Orginal gekauft hat :wink:

paulecke am 05 Mär 2015 20:38:59

ENTDECKER hat geschrieben:
Lieber das Fahrzeug privat nach Kauf aufrüsten, anstelle den Hersteller in die Pflicht nehmen das Grundpaket so zu gestalten, dass man es auch ordentlich nutzen kann.

,
Christian


Träum' weiter "Hersteller in die Pflicht nehmen ..." :lol: :nixweiss: :ironie:

ENTDECKER am 05 Mär 2015 20:51:59

Hallo Peter,

wenn ein Fahrzeug nicht gekauft wird und es ein Ladenhüter bleibt, dann gaht man vielleicht mal auf Kundenwünsche ein.
Aber der Spruch zählt immer noch: Jeden Tag steht ein Dummer auf und .... man verkauft solche Fahrzeuge.

,
Christian

kawaudi am 05 Mär 2015 23:36:43

Das ist ja echt nen Hammer!

eposoft am 05 Mär 2015 23:45:15

Schade, denn eine Veröffentlichung der Urteilsinhalte könnte ja die Meinungen hier etwas durcheinander bringen oder klar belegen, was Sache ist.

Immerhin wurde ja eine Überladung um 800 kg festgestellt und eine massive Überhitzung der Bremsen. Würde mich auch wundern, wenn der Hersteller Partei war, meines Wissens war es der Händler. Es ging ja um die Wandlung.

Falsches Beladen eines Fahrzeuges ist übrigens dem Fahrer anzulasten. Auch davon steht etwas da drin, oder kenne ich ein ganz anderes Urteil?

Ernst

jochen-muc am 05 Mär 2015 23:50:08

eposoft hat geschrieben:Falsches Beladen eines Fahrzeuges ist übrigens dem Fahrer anzulasten. Auch davon steht etwas da drin, oder kenne ich ein ganz anderes Urteil?

Ernst


Sag mal Ernst wenn Du es kennst, warum veröffentlichst Du es dann nicht einfach ?

Blödes Katz und Maus Spiel :evil: :roll:

hhhermann am 06 Mär 2015 01:05:28

Hallo zusammen,

ich muß mich zunächst wieder an eposoft wenden:
Sei bitte so nett und höre auf damit, so einen Stuss zu schreiben.
Ich weiß nicht, ob Du bewußt hier diese Unwahrheiten verbreitest oder aus Unwissenheit.
Beides ist nicht in Ordnung.

Wenn Du nichts Konkretes weißt, dann sei einfach nur still !

Es gab nie und nirgendwo eine Überladung um 800 kg, und von einer falschen Beladung steht auch nichts im Urteil, das war auch nie Grundlage des Rechtstreits und wurde in keiner der beiden Verhandlungen angesprochen.
Falls Du irgendein Urteil vorliegen haben solltest, ist es nicht das, welches unser Verfahren betrifft.

Ich weiß derzeit nicht, warum Du auf eine vollständige Veröffentlichung so scharf bist.
Die bringt auch nicht mehr, ist ewig lang und bringt nur Verwirrung rein, wenn es überhaupt jemand liest.
Ich habe die Kernpunkte der erstinstanzlichen richterlichen Entscheidung rausgepickt und konzentriert aufgeführt, die zweite Instanz hat das erstinstanzliche Urteil vollinhaltlich bestätigt und sogar noch einen weiteren Punkt mit einfließen lassen.
Den fische ich später noch raus und setze ihn hier rein. Es geht um die beiden Notsitze, die nicht genutzt werden können.

an paulecke:
Mit dem hinteren Bereich ist nicht nur die Heckgarage gemeint, es ist der komplette hintere Bereich ab der Eingangstüre !!!
In den dürfen wir gerade mal 77,5 kg laden, ein absoluter Witz ! Geschirr in die Küche, was in den Kühlschrank und nen Kasten Wasser und das wars !

Zur Beruhigung für diejenigen, die die beiden Notsitze nicht eingebaut haben, sie dürfen dann 80 kg mehr reintun.

Über den Satz, den ich zum zul. GG und den einzelnen Achslasten reingeschrieben habe, muß ich erst noch mal nachdenken, ich bin momentan dabei und werfe offensichtlich irgendetwas durcheinander. Sorry.
Klinkt den Satz mal vorübergehend aus, ich muß da noch mal recherchieren, wie der Gutachter das genau gemeint hat, irgendwas vermische ich da grad eben.
Ändert allerdings nichts an der Tatsache, daß er die vom Gericht gestellte Frage, ob eine Nachrüstung zur Mängelbeseitigung möglich sei, eindeutig mit Nein beantworten musste.
Ich schreibe dazu was, wenn ich damit wieder auf dem rechten Gleis bin.

Schönen hhhermann

DigiMik am 06 Mär 2015 02:19:47

Moinsen,

hhhermann hat geschrieben:...warum Du auf eine vollständige Veröffentlichung so scharf bist.


nun, ich wäre da auch scharf drauf :)
Eine Quelle oder zumindest ein Aktenzeichen, wo das veröffentlicht ist. Aber wahrscheinlich ist das noch zu frisch, um es im Netz zu finden, darum fänd ich eine Offenlegung mit Aktenzeichen auch gut.

Aus dem Grunde, weil ich denke, dass dieses Urteil weit reichende Konsequenzen haben wird und ich es liebend gerne im Netz mit meinen bescheidenen Möglichkeiten breit treten würde.
Zu Beginn unserer WoMo-Suche gingen wir wohl recht naiv mit den angegebenen Nutzlasten der Verkäufer und Hersteller um. Nur durch eigenes Rechnen kamen wir dahinter, dass viele WoMos eher überladen durch die Gegend fahren und dass die Fahrzeuge je nach Belastung, da immer am Limit, dies auf Dauer wohl nicht aushalten. Abgesehen vom Rechtlichen, im Falle eines Unfalles kann das in ein finanzielles Fiasko enden, denn letztendlich ist im Straßenverkehr immer noch der Fahrzeugführer für sein Fahrzeug verantwortlich. Da ändert auch Dein Urteil nichts dran, da es sich um völlig anderes Paar Schuhe handelt.

Die Wenigsten machen sich halt Gedanken über die Nutzlast oder glauben halt den Verkäufern. Dieser Verarsche der Hersteller und Verkäufer gehört mal einen Riegel vorgeschoben.
Wenn man nun öffentlich diese Unarten anprangert und Anderen Möglichkeiten aufzeigt, wie man sich wehren kann, gehört zur Argumentation dazu, wie sich das begründet.

Ebenso wäre es eine Hilfe für diejenigen, die sich in gleichgelagerten Fällen wehren wollen, da reicht es nicht, dass ein Herr XXX im Forum XYZ geschrieben hat, dass ein Gericht in Bla entsprechend entschieden hat, da muss eine Begründung/ Fundstelle her.

Sicherlich steht es Dir frei, das Urteil mit Aktenzeichen zu veröffentlichen, wenn Du es nicht machst, kann ich nicht nachvollziehen, warum nicht und es kommt bei mir ein Gschmäckle auf.

So es denn gesprochen wurde, wird man es hier irgendwann hier nachlesen können: --> Link

LG vom Mikesch

paulecke am 06 Mär 2015 02:51:00

hhhermann hat geschrieben:an paulecke:
Mit dem hinteren Bereich ist nicht nur die Heckgarage gemeint, es ist der komplette hintere Bereich ab der Eingangstüre !!!
In den dürfen wir gerade mal 77,5 kg laden....
Zur Beruhigung für diejenigen, die die beiden Notsitze nicht eingebaut haben, sie dürfen dann 80 kg mehr reintun.


Wenn ich richtig rechne, sind das dann
bei Zusatzluftfeder + 200 kg und die +80 kg wegen fehlender Notsitze = 355,5 kg ab Eingangstüre.
Wenn ich noch die Belastung der HA durch die Beladung im vorderen Bereich zurechne, bleibt noch einiges an Zuladung übrig. Das entspricht auch unseren mehrfach durchgeführten Wiegungen im Reisezustand.
Sicher würde ich mir mehr wünschen, aber damit kann ich leben.
Wenn ich auf die ursprünglichen Beiträge von hhhermann hier zurückkomme, seine hauptsächliche Kritik bezog sich auf die mangelhaften Bremsleistungen. Es war die Rede davon, daß auf dem Prüfstand trotz voll durchgetretener Bremse die Räder nicht zum Stillstand gebracht werden konnten. Laut Gutachten seien aber die Bremsen (auf der Ebene) nicht zu beanstanden. Irgendwas verstehe ich hier nicht.

Vielleicht noch eine Anmerkung; ich bin kein Fan des Alpa, habe ja selber einen und nicht immer glücklich. Ich würde ihn auch nicht wieder kaufen. Ich habe ihn aber nun. Trotzdem genieße ich die Freiheit, die ich mit ihm habe und muß (vielleicht) auf mehr Dinge auchten, als der (vielleicht glückliche) Besitzer eines anderen Mobils.
Aber mir geht die Klugsch..... einiger Foristen gewaltig auf den Sa.., die alles schon vorher wußten und zu jedem Ding den Senf dazu geben müssen. Namen zu nennen verkneife ich mir hier.

paulecke am 06 Mär 2015 02:51:20

Gelöscht, doppelt

paulecke am 06 Mär 2015 03:55:22

ENTDECKER hat geschrieben:Aber der Spruch zählt immer noch: Jeden Tag steht ein Dummer auf und ....


Ach Christian, verrate mir doch bitte:

Wie werde ich so klug wie Du?

ENTDECKER am 06 Mär 2015 05:05:40

paulecke hat geschrieben:
Ach Christian, verrate mir doch bitte:

Wie werde ich so klug wie Du?


Wenn Du schon solche Fragen stellst, dann nie. Aber für solch schlaue Fragen kannst Du ja im OT einen neuen Thread aufmachen :wink:

eposoft am 06 Mär 2015 06:55:34

Lieber hhermann

Wenn Du es hier veröffentlichst, ist es ok. denn es ist Dein Urteil, die persönlichen Elemente kannst Du ausschwärzen. Ich darf das bestimmt nicht hier veröffentlichen.

Zur bereits unendlichen Diskussion der Zuladung des ALPAS, nach dem Kauf unseres ALPA haben wir ihn beladen und dann gewogen. Wie ihr alle wisst, darf die Vorderachse mit 2'100 kg und die Hinterachse mit 2'400 kg beladen werden.

Wir haben alles einbauen lassen, was so an Optionen möglich ist, Alde Heizung, Volluftfederung, Wärmetauscher, Webasto Standheizung etc. Der unten abgebildete Wiegeschein ist inkl. Fahrer, exkl. Beifahrerin aber mit 2 Elektrobikes in der Garage.



Das ist ein ALPA Modelljahr 2014 also noch mit dem Wassertank im hinteren Bereich. Wir könnten somit auf der Hinterachse noch 140 kg zuladen, wenn die Beifahrerin drin sitzt und auf der Vorderachse noch zusätzliche 60 kg drücken, dann sogar noch ca. 20 kg mehr. Der ALPA ist für 2 Personen ausgelegt, die Notsitze haben wir gar nicht bestellt. Gesamt könnten wir also noch ca. 400 kg laden, das ist doch wirklich genug für ein 2 Personen Fahrzeug. Was aber sicher nicht geht, ein Motorrad auf die Hinterachse zu laden.

Zum Urteil des hhermann ist folgendes zu sagen, er hat eine Wandlung erreicht, weil die zugesicherten Werte nicht stimmten, das muss sich der Händler anlasten lassen. Es geht also in dem Urteil nicht um eine Fehlkonstruktion sondern darum, dass nicht die zugesicherte Ladung bzw. das zugesicherte Leergewicht korrekt waren.

Schade, dass dies hier nicht so kommuniziert wird.

Ausserdem, die Fahrzeuge, welche hier als so untauglich angeboten werden, verbaut inzwischen sogar Phoenix in den Midi Linern, seltsam dass die sich das trauen.


Ernst

ENTDECKER am 06 Mär 2015 07:35:45

eposoft hat geschrieben:Ausserdem, die Fahrzeuge, welche hier als so untauglich angeboten werden, verbaut inzwischen sogar Phoenix in den Midi Linern, seltsam dass die sich das trauen.

Ernst


Da muss ich Dir Recht geben, das ist wirklich seltsam. Ich wäre auf der CMT fast vom Glauben abgefallen, als ich die "Neuen" gesehen habe.
,
Christian

Gast am 06 Mär 2015 09:55:40

ENTDECKER hat geschrieben:
Da muss ich Dir Recht geben, das ist wirklich seltsam. Ich wäre auf der CMT fast vom Glauben abgefallen, als ich die "Neuen" gesehen habe.
,
Christian


Was nützt das den betrogenen Alpakäufern?
Deshalb finde ich den Leitspruch von Paul besser:

"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit."
(Sören Aabye Kierkegaard)

Der Alpa wird deshalb nicht unverkäuflich.
Jeden Tag stehen neue Dumme auf.
Sorry, aber das hatten wir ja schon. :D

vg gerald

ubruesch am 06 Mär 2015 11:13:59

Tja was soll ich sagen.
Ich werde wahrscheinlich zu den Dummen gehören die morgens aufstehen.
Uns gefällt der Alpa.

Die gemessenen Werte von Ernst treiben mir jetzt nicht den Angstschweiß ins Gesicht.
Pässe mit starker Steigung oder starkem Gefälle fahre ich grundsätzlich max im zweiten Gang. Ob rauf oder runter.
Schont die bremsen und man sieht was von der Gegend.
Im Moment bin ich, zumindest Bergauf, dazu gezwungen. :D
Und bergab sagt es einem der gesunde Menschenverstand.
Manchen aber auch nicht. :?
Dafür fahre ich auch immer mal die Parkbuchten an damit die Eiligen auch schnell vorbei kommen.

Ja und wenn es dann mal ein 2015 Modell wird dann sieht es ja auch schon wieder besser aus.
Jetzt macht mal schön weiter.

Udo

Lancelot am 06 Mär 2015 11:16:57

"Übertreiben" tut ihr aber nicht, oder :?:
:?
Es ist EIN Fahrzeug, das Ärger macht und gewandelt wurde. Keineswegs ALLE ALPA´s ...
Von generell "betrogenen ALPA-Käufern" kann ja sicher keine Rede sein ..

Und andere Fahrzeuge mit Gewichtsproblemen oder wenig Zuladung gibt´s doch auch .. muß doch jeder selbst wissen :!:

ubruesch am 06 Mär 2015 11:25:37

Wolfgang, wahre Worte.
Und damit Thema für mich durch.

nanniruffo am 06 Mär 2015 11:30:03

Aha, Danke, dann gehören wir auch zu den Dummen (aber Glücklichen), die einen Alpa gekauft haben. Ausserdem waren wir noch so dumm und haben ihn sofort nach Auslieferung gewogen (incl. 90 Liter Diesel und 50 Liter Wasser in den Tanks, 2 vollen Stahlgasflaschen, jedoch ohne Fahrer und Beifahrer)

Ergebnis:

VA = 1720 Kg (zugelassen ab Werk: 2100 Kg)
HA = 1980 Kg (zugelassen ab Werk: 2400 Kg)
Gesamt = 3710 Kg (zugelassen Gesamt: 4500 Kg)

Aussstattung:

Alpa-Paket
Fiat Cassis-paket
Luxus Paket
3,0 Liter 180 PS
Automatikgetriebe
Solaranlage
Spannungswandler
2. Batterie
Styrofoamisolierung
Toi-fenster
2. Stauraumklappe
Alkovenfenster links
Elektro-Truma
Automatik-Satanlage, FS
Markise
und ne Menge Kleinkram

Aber wie gesagt, ich zähle wohl zu den Dummen, die sich so ein völlig unmögliches Reisemobil gekauft haben und dazu noch so idiotisch sind, es keinen einzigen Tag bereut zu haben. Ich weiß bis heute nicht, wie es sein kann, dass ich damit so rechtlich einwandfrei beladen und komfortabel durch die Gegend fahren kann und damit die Wohnmobil Stellplätze unsicher mache. Aber wie der Volksmund ja schon sagt: Dat Glück is mit die Dummen....

Tom

nanniruffo am 06 Mär 2015 11:53:58

Ach übrigens, gerade Gestern habe ich mir durch den (sehr guten, weil mit automatische Gewichtsaddition) Phoenix-Kalkulator einen MIDI-Alkoven auf MB 519 CDI mit einer Vollausstattung, wie ich sie mir zukünftig wünschen würde rechnnen lassen (Automatik, Lufe, AHK, Hubstützen, etc. etc. )

Tja, als Ergebnis verblieben beim 5, 3 Tonner 7400 RSL eine Restzuladung von 273 Kg. Super........

Tom

P.S. bei gleicher Rechnung für den Phönix-Integrierten auf Fiat-2-Achs-Chassis verblieb KEINERLEI Restzuladung.

Lancelot am 06 Mär 2015 12:00:21

nanniruffo hat geschrieben: ... beim 5, 3 Tonner 7400 RSL eine Restzuladung von 273 Kg. Super........
... Phönix-Integrierten auf Fiat-2-Achs-Chassis verblieb KEINERLEI Restzuladung.


Darum sind BEIDE Fahrzeuge eben nicht/nur bedingt/zuladungstechnisch eingeschränkt nutzbar.
Muß man wissen und akzeptieren !
Oder eben bleiben lassen und doch das 6-to Fahrgestell nehmen ..

ENTDECKER am 06 Mär 2015 12:07:00

Lancelot hat geschrieben:Oder eben bleiben lassen und doch das 6-to Fahrgestell nehmen ..

Da besteht wenigstens die Möglichkeit ein größeres Fahrgestell zu nehmen. Genau deshalb haben wir uns gegen den MIDI entschieden und den 6,7 to. genommen.

,
Christian

nanniruffo am 06 Mär 2015 12:25:07

hhhermann hat geschrieben:
Wir sind natürlich (wegen 4 monatiger Reise) voll beladen, waren....

...und jetzt kommt es, die Hinterachse war um 500 kg überladen, vorne hatten wir noch 200 kg Luft !!

hhhermann


Zitat aus diesen Thread, Seite 17

Macht zusammen ein 4,8 Tonner mit einer um eine "halbe Tonne" überladenen Hinterachse. Das so etwas am Zirler Berg nicht mehr so prickelnd zu bremsen ist, will ich wohl gerne glauben.

Tom

Gast am 06 Mär 2015 12:41:40

Grundsätzlich muss es ja, an hhhermann seinem ALPA, ein Problem gegeben haben, sonst hätte das OLG nicht so geurteilt!

Aus diesem Grund vorab einen Entschuldigung an hhhermann, es tut mir leid wenn ich aufgrund einer "rosaalpaBrille" damals
keine Kritik an dem Wunderwerk der Technik zugelassen habe, toll das du so schmerzfrei bist und hier trotzdem den Ausgang gepostet hast.

Sorry und aufrichtigen Glückwunsch zum Ausgang der ganzen Sache!

Wir haben bei unserem Dicken ja eine zulässige Hinterachslast von 2.600 Kilo, vorne von 2.400, die Grundlage hierfür ist ein TÜV-Gutachten vom
TÜV-Nord. Im Zuge des Einbaus und der Abnahme wurde das Fahrzeug gewogen und für einwandfrei erklärt, die daten habe ich aber nicht mehr im Kopf!

Ich fahre jetzt trotzdem noch einmal zum wiegen um auch wirklich ganz sicher zu sein, denke aber wir haben immer noch genug "Luft".

Mit den Bremsen hatten wir, selbst im Gebirge, noch nie Probleme, allerdings muss man mit dem "Paketwagen" eh vorsichtig fahren.

Gast am 06 Mär 2015 13:21:25

Ich wollte eigentlich hier nicht mehr schreiben, weil immer die gleichen Kläffer und ein ganz toller Hecht, der sich nur über den Namen seines Womos und dessem zul. Gesamtgewicht definiert, stänkern und über ein Wohnmobil schreiben, das sie weder besitzen noch je wahrscheinlich gefahren haben!
Ich habe eben wegen einer Auflastung der Hinter-und Vorderachse auf jeweils 2600kg meinen Alpa wiegen lassen. Keine Alde und auch keine Notsitze!
3.0 Motor. Mit mir etwa 120kg und meinem Hund 30kg drin, Volllufe etwa ?kg mehr, 100 l Frischwasser, vollem Dieseltank, Markise, Sat, Solaranlage 3x8kg Platten, 2 I:Sy-E-Bikes etwa 45-40kg in der Garage, Ausziehleiter ?kg, 2x11kg Gas voll, 1x5kg Gas voll, verschiedenes Werkzeug und Gerödel, was aber noch raus kommt, bestimmt um die 40kg, Klamotten, Fressalien, normales Geschirr, Webergrill, 20kg Hundefutter und was ich noch vergessen habe......2te Batterie, Fernseher, Nespresso usw. Vieles was man nur mit rumfährt!
Ergebnis: VL.1002kg, VR.905kg, HL.1285kg, HR.1156kg = 2441kg.
Wenn jetzt noch meine Frau einsteigt und unser kleiner 2ter Hund, wären wir um 10-12kg überladen, wenn die Frau die Klunker nicht angelegt hat. Ich kann damit leben, konnte bisher immer rechtzeitig bremsen und habe auch sonst keinerlei Probleme mit dem Alpa!

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