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Unfall - Rempler in Italien


ingemaus am 14 Aug 2011 12:30:04

Hallo!

Da sitzen wir am Gardasee auf einem CP im fast neuen WM, als es plötzlich rummst und schüttelt.
Wir raus, da hatte ein fliegender Holländer nicht die Kurve bekommen und hatte uns an der hinteren Stoßstange gestreift.
Papiere, Unfallbericht, natürlich auf holländisch ausgefüllt.
Zu Hause habe ich meinen Versicherer angerufen, der mir eine Tel. Nummer in Hamburg gab.
Dort erhielt ich eine Nummer in Aachen. Nach den üblichen Fragen, Faxen, Briefen, Rückrufen, sollte ich den U- Bericht einsenden.
Sendepause.
Angerufen wie es weitergeht. Es sei in Arbeit.
Gutachter zu einem Kurzgutachten geholt, Fazit
Schaden ca 990 € incl.
Wertminderung da fast neues FG 200 €
Gutachten 176 €
Da bin ich dann zu einem Anwalt, weil sich nichts rührte.
Von der Dekra kam ein Schreiben, weiteres will ich auslassen, es gelte das italienische Schadenersatzrecht. Nach Rücksprache mit der niederländischen VG Unigarant können wir wie folgt abrechnen

Reparaturkosten ca 831 € können ausgezahlt werden.

Eine Kostenpauschale ist nach ital. Rechtnicht erstattungsfähig, insofern sind entsprechende Einzelbelege vorzulegen.
Eine Wertminderung wird im Allgemeinen als rein hypothetischer Schaden nicht anerkannt.
Sachverständigenkosten sind als indirekte Schadenposition nach italienischem Recht , ebenfalls nicht erstattungsfähig!!
EU lässt n !!
Wenn ein Unfall in Deutschland als Schadensort passiert, ja dann sieht es anders aus.
Wie soll man ohne Gutachter seine Ansprüche überhaupt geltend machen?
Wollte hier die Dekra selber tätig werden?
Unfall im April, bis heute noch nicht geklärt, weil Anwalt nachprüft.

Seit mehreren Wochen ist bei uns kein Fleisch mehr auf dem Teller!

schönen Sonntag uind und tschüss, hungernde ingemaus

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Roman am 14 Aug 2011 12:40:33

Hallo ingemaus,

lustig ist, dass es uns ganz ähnlich erging. Uns rammte ein Italiener in Belgien (Brügge).

Auch wir tauschten alles an Infos zum Schaden aus und jeder fuhr seiner Wege. Zu Hause zunächst mal Meldung an unsere Versicherung, die uns dann eine Kontaktadresse, ich glaube auch in Aachen, vermittelte, die den Schaden auf EU Ebene abwickeln würde.

Dem war dann auch so. Wir erstellten einen detaillierten Unfallbericht, ergänzten das ganze mit einem Kostenvoranschlag unserer MB Werkstatt und warteten.

Nach rund 4 Monaten kam eine Bestätigung der Kostenübernahme und der Schaden konnte repariert werden.

Hätte zwar etwas schneller gehen können, aber ich war eigentlich zufrieden.

Vor einigen Jahren war ein solcher Sachverhalt wohl noch für jeden Geschädigten ein Alptraum.

Also, übt Euch in Geduld, das wird schon.



Roman

Gast am 14 Aug 2011 20:18:18

Hallo,
nachdem ich das bezüglich der EU Schadenregulierung mal von einem Kollegen gehört hatte (Wohnwagenschaden und endlos lange Warterei bis der Schaden von der ausländischen Versicherung übernommen wurde) habe ich mir den Schutzbrief Plus der Kravag (RMV) gegönnt. Mit diesem erfolgt die Schadensregulierung nach deutschem Schadensrecht - und nicht nach ausländischem Recht (als wäre der Schädiger bei KRAVAG versichert). Ansprechpartner für die Abwicklung bei KRAVAG - und nicht der Versicherer des Schädigers.

Jeder der dort versichert ist, sollte über diese nützliche Erweiterung für 33,50 € nachdenken. Erspart einen vielleicht eine Menge Ärger und Warterei.

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Gast am 14 Aug 2011 20:25:29

ingemaus bist ja ne liebe, aber das Du nicht Rechtsanwalt und Gutachten im Ausland bezahlt bekommst sollte jeder wissen. Also vorher mal googel bemühen oder Versicherung befragen oder oder und über Werkstattkostenvoranschlag und ohne Anwalt den Schaden abrechnen.

Wertminderung gibt es natürlich nicht ist ärgerlich aber dann gäbe es heute auch Fleisch auf dem Teller.

Womit wir dann wieder bei dem "renn sofort zu Anwalt und zum Gutachter" wären. Nicht immer ein Erfolg, ich versuche es so lange es geht ohne Anwalt usw.

haballes am 14 Aug 2011 21:10:26

Euramarco hat geschrieben:
Jeder der dort versichert ist, sollte über diese nützliche Erweiterung für 33,50 € nachdenken. Erspart einen vielleicht eine Menge Ärger und Warterei.


:twisted: Jetzt muss ich Montag früh einmal mehr telefonieren....

:D Danke dir für den sehr wertvollen Tipp. Da ich jede freie Minute in Italien verbringe, hätte ich nun Sorgen gehabt. Ich erweitere so schnell als geht.

kamann am 14 Aug 2011 22:30:30

hallo;
für solche fälle gibts eine auslandshaftpflicht, die meinen schaden regelt
und dann mit dem gegner oder seiner versicherung abrechnet. zahlt auch wenn der gegner gar nicht versichert ist.
kostet halt ca. 30 euro inklusiv schutzbrief, aber im vorfeld: geiz ist halt geil!!
mfg

Advantage am 14 Aug 2011 23:10:07

Hallo,

wir haben diese Erweiterung bei der Generali auch, kostet ca 22,50 €/ Jahr (je nach Schadenfreiheitsrabatt)

Hoffe dass ich dies nieee in Anspruch nehmen muss.

Gast am 14 Aug 2011 23:33:44

Ich habe eine Vollkasko, die zahlt egal ob der andere Schuld hat oder nicht. Allerdings verliert man den Schadensfreiheitsrabatt der VK :?

Werde aber auch mal drüber nachdenken wenn wir Hymermobil behalten :oops:

matthiast4 am 15 Aug 2011 08:04:57

In Deutschland läßt man ja auch ohne Rückfrage mit der Versicherung kein Gutachten machen und die übernehmen auch bei nicht mal 1000 Euro die Kosten nicht...
Da hätte es ein Kostenvoranschlag ja auch getan...
Mit der richtigen Werkstatt sollte man aber trotzdem auf +/- 0 kommen.

baerti am 15 Aug 2011 08:39:26

Hab den Thread mal zum Anlass genommen, meinen Versicherungsumfang zu kontrollieren und festgestellt, dass ich keinen entsprechenden Auslandsschadenschutz habe. :oops:

Rückfrage bei der ESV ergab, dass dies 69,- EUR pro Jahr kosten würde :eek:

Das erscheint mir angesichts der anderen hier geposteten Beträge aber hoch, oder bemißt sich das etwa an dem versicherten Wert des Womos?

kintzi am 15 Aug 2011 09:24:28

Hallo, danke! Auslansschadenschutzvers. höre ich zum ersten Mal. Hatte
bis jetzt angenommen, wenigstens das hat die EU geschafft.....Nichtsnutziger Laden in Brüssel, gackert viel sch..(reibt) Papier
papier voll.
Dachte, mit ADAC plus, Vollkasko u.Rechtsschutz sei ich sorglos, aber wenn Ulrich schreibt, dass der SFR bei der VK weg ist, will ich gleich telefonieren. Frag die Bruderhilfe (HUK) gleich, was es kostet. Richi

ingemaus am 15 Aug 2011 09:30:21

Hallo!

Danke für Eure Mails!

Noch mehr versichern, es reicht!

Ob ich meinen Anwalt bezahlen muss, weiß ich nicht, da ich eine RS habe.

Wenn ich allerdings googeln soll, ob und was ich bezahlt bekomme, nur weil mir Im Ausland jemand einen Schaden zugefügt hat, weiß ich auch nicht.

Mein Gutachten, war ein Kurzgutachten für ca 176 € !! was soll da eine Versicherung meckern?

Für mich war es wichtig, ob mein Mobil, sind ja alle nicht die stabilsten,
ob versteckte Schäden unter der Stoßstange usw. vorhanden sind.

Auf die Wertminderung sei ....., kam nicht von mir, sondern von einem amtlich vereidigten Gutachter.

Wird aber einfach, mit der Begründung, wegen Italien Unfall abgelehnt.

Meine Erben haben sich diesbezüglich furchtbar aufgeregt!

und tschüss ingemaus

kintzi am 15 Aug 2011 09:46:05

Hallo baerti, beim HUK Coburg (Öffentl. Dienst) Womo seit 7J versichert u. schadensfrei kostet diese A-Schutzvers. 21,50/ Jahr, habe ich
nach der Erfahrung v. Ingemaus sofort abgeschlossen. Vollkasko wird davon dann nicht berührt (s. Ulrichs Beitrag), d.h. kein Selbstbehalt, keine Rückstufung. Richi

dramme73 am 15 Aug 2011 10:18:36

Hallo, an Alle
Hier ein Angebot meiner Vers. Helvetia aus 2010:
Ich habe von meiner Womo-Versicherung ( mit der ich durchaus zufrieden bin) ein Angebot für einen erweiterten Auslandsschadensschutz erhalten.

Für 10,5 % Aufschlag auf den derzeit erhobenen Haftpflichtbeitrag gilt:

- Regulierung und Übernahme der eigenen Ersatzansprüche beim unverschuldeten Unfall gegen den ausländischen Schadensverursacher bzw. dessenVersicherer,
- Regulierung in der Weise, als ob der ausl. Unfallverursacher beim eigenen Versicherer haftpflichtversichert wäre ( auch in Höhe der eigenen Deckungssumme)
- Dabei keine Beschränkung auf die oft geringeren ausl. gesetzlichen Versicherungssummen
- Gilt auch wenn der ausl. Verursacher nicht versichert war
- Keine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung u. Rückstufung
- versichert sind Halter, Fahrer, Eigentümer und Insassen
- Geltungsbereich: alle EU-Länder, Andorra, Island,Kroatien,Liechtenstein, Monaco,Norwegen,San Marino,SchweizVatikan, Marokko, Tunesien und Türkei

Ist das lohnend, macht das Sinn, was haltet ihr davon??

von Olli aus GÖ

kintzi am 15 Aug 2011 10:25:32

Natürlich! Aber was zahlst Du denn bei der Haftpflicht? Fixer Betrag wäre mir lieber. Richi

baerti am 15 Aug 2011 10:49:50

Hier mal die Antwort von ESV-Schwenger, über den ich meine Versicherung abgeschlossen habe:

Wenn Sie nur den Auslandsschadenschutz eines Mitwettbewerbers mit ca. € 39,- und unser Komplettpaket mit € 69,- betrachten, dann sind wir
natürlich teurer.

Nur unser Exclusive Paket hat ja noch einige weitere, sehr wichtige Leistungsbausteine enthalten. Und das für ca. € 30,- mehr !

Selbst ich als Schwabe muss zugeben, dass diese Mehrprämie eigentlich kein Thema ist.


Kann im Moment noch nicht beurteilen, ob die "sehr wichtige[n] Leistungsbausteine" den fast doppelten Mehrbetrag rechtfertigen. Das werde ich heute Abend mal prüfen.

Wahrscheinlich ist man aber doch gut beraten, den Zusatzschutz abzuschließen :? - sonst könnte es noch teurer werden :cry:

kamann am 15 Aug 2011 10:54:39

hallo;
hab gerade nachgeschaut: auslandshaftpflicht inclusiv schutzbrief
bei kravag für die saison von 9 monaten 16, 80 euro.
da kann mich ja auch mal ein eselskarren treffen, wo ist der versichert??
mfg

haballes am 15 Aug 2011 11:03:45

:D Das ist wie der kleine staatenlose fussballtretende Junge aus dem Aussiedlerheim oder vorm Wohnwagen des fahrenden Volkes. Da bleibst du drauf sitzen oder belastes deine Vollkasko. Ist einem Bekannten mit seinem teilkaskoversicherten Motorrad passiert.

dramme73 am 15 Aug 2011 11:19:16

bei einem Haftpflichtbetrag von 236,- waren das 26,08 Euro pro Jahr

kamann am 15 Aug 2011 11:26:07

hallo sven, guckst du:
Versicherungsbedingungen der KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
unter A:5.1.
da steht was versichert ist, es muß nur ein verkehrsunfall sein.
mfg

Gast am 15 Aug 2011 14:09:35

Hallo,
guter Tipp, danke, habe meine huk24 per mail um gleiches Angebot gefragt, Antwort steht noch aus.

haballes am 15 Aug 2011 14:20:59

kamann hat geschrieben:hallo sven, guckst du:
Versicherungsbedingungen der KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
unter A:5.1.
da steht was versichert ist, es muß nur ein verkehrsunfall sein.
mfg


Naja, in dem Fall war es wirklich der Junge, der hinterm Fußball auf die Strasse lief. Moped ausgewichen, gestürzt, Wirtschaftlicher.

Bübchen im Auffangheim der Stadt gemeldet, keine Chance. Wird aber bei Eselskarren und alten betrunkenen Bauern im Ausland wohl gleich sein. Ohne Vollkasko bleibst du auf dem Schaden sitzen. Da wird nix zu klagen sein und wenn, wird es ein Aufwand mit Open End. Ein bißchen Risiko ist beim Betreiben eines Kraftfahrzeugs schon dabei.

Frankreich z.B., wenn in Paris "Kontakt geparkt" wird, da wird auch mit hoher Toleranz ein "Unfall" aufgenommen.

Saarländer am 15 Aug 2011 14:25:37

kamann hat geschrieben:hallo sven, guckst du:
Versicherungsbedingungen der KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
unter A:5.1.
da steht was versichert ist, es muß nur ein verkehrsunfall sein.
mfg


Wenn Du aber mal unter A5.3 schaust „In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz“ wirst Du feststellen, dass es gegenüber dem normalen Schutzbrief (A3.4) außerhalb der EU schon sehr stark eingeschränkt ist.

Trotzdem vielen Dank für diesen Threat – so habe ich mir die Bedingungen noch einmal durchgelesen. Nun weiß ich wenigstens dass ich in Kroatien im September besser keinen Unfall habe. :D

Roman am 15 Aug 2011 15:16:12

Also Leute, ich finde, dass 90 % der Beiträge hier in die falsche Richtung gehen. Es interessiert hier doch niemanden, welche Zusatzversicherungen ich evtl. noch abschließen könnte oder nicht.
Hier gab es einen Schaden im Ausland, verursacht durch einen ausländischen Verkehrsteilnehmer, dessen Versicherung somit Zahlungspflichtig ist.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie ich damit umgehe. Entweder ich setze mich selbst mit der ausländischen Versicherung auseinander, was bei guten Sprachkenntinssen des jeweiligen Landes eine Option sein mag, oder aber ich bediene micht der Regulierung des Schadens durch einen Schadenrepräsentanten.
Basis für die Einschaltung des Schadenrepräsentanten ist eine im Jahre 2003 in Kraft getretene EU-Richtlinie, die die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten der Europäischen Union erleichtern soll. Diese so genannte 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie wurde 2003 in deutsches Recht umgesetzt.

Ich habe damit wie bereits oben geschrieben sehr gute Erfahrungen gemacht.



Roman

Gast am 15 Aug 2011 16:26:27

Roman hat geschrieben:.... Es interessiert hier doch niemanden, welche Zusatzversicherungen ich evtl. noch abschließen könnte oder nicht.
...


Denke schon das es einige Leute interessiert wie man zukünftige Schäden und deren Abwicklung für einen geringen Mehraufwand an Kosten nervenschonender hinter sich lassen kann.

Nicht jeder kennt sich mit Sprachen und/oder Richtlinen so gut aus wie manch anderer :wink:

Gast am 15 Aug 2011 16:32:58

Euramarco hat geschrieben:
Roman hat geschrieben:.... Es interessiert hier doch niemanden, welche Zusatzversicherungen ich evtl. noch abschließen könnte oder nicht.
...


Denke schon das es einige Leute interessiert wie man zukünftige Schäden und deren Abwicklung für einen geringen Mehraufwand an Kosten nervenschonender hinter sich lassen kann.

Nicht jeder kennt sich mit Sprachen und/oder Richtlinen so gut aus wie manch anderer :wink:


vollkommen deiner Meinung. Erst im Schadensfall weiß man, was da alles auf einen an Streß zukommt. 35€ wäre mir die Vermeidung bzw diese Sicherheit auf jeden Fall wert, aber dann soll es damit nicht auch wieder Ausschlüsse und kleingedruckte Ausschlüsse geben.

Roman am 15 Aug 2011 16:40:58

Die Zusatzversicherung mag ja der bequemere Weg sein, aber aus meiner Sicht nicht der bessere.

Wozu sollen die deutschen Versicherer für etwas zahlen, das eigentlich eine ausländische Versicherung zu leisten hat ?

Diese Denkweise treibt doch nur bei uns die Beiträge hoch.

Daher finde ich es wichtig, auf die Möglichkeiten, die das EU Recht mittlerweile bietet hin zu weisen.

Ich bin sicher, dass die meisten hier zwar wissen, dass es Zusatzversicherungen fürs Ausland gibt, aber nicht, dass sich an der Rechtssprechung seit 2003 in der EU für den Geschädigten etwas zum Positiven getan hat.



Roman

dieter2 am 15 Aug 2011 16:44:35

Roman hat geschrieben:Wozu sollen die deutschen Versicherer für etwas zahlen, das eigentlich eine ausländische Versicherung zu leisten hat ?




Vielleicht darum weil sie dafür extra Beiträge kassieren :roll:
Das ist Geschäft für die.

Oder glaubst Du die sind nur so freundlich :wink:

Dieter

Roman am 15 Aug 2011 16:54:41

dieter2 hat geschrieben:Oder glaubst Du die sind nur so freundlich :wink:


Ne, so naiv bin selbst ich nicht. Dennoch betreibt auch eine Versicherung Mischkalkulation. Und wenn die eingenommenen Beiträge in diesem Bereich nicht zur Deckung der Schäden ausreichen, werden eben die Sätze allgemein angehoben.

Außerdem würde mich mal interessieren, ob eine solche Zusatzversicherung in jedem Falle greift. Also wenn eindeutig ist, dass der Verusacher jamand anderes ist.
Oder muss man dann den "Tathergang" bei der Unfallschliderung "anpassen" ? :D



Roman

Gast am 15 Aug 2011 16:57:15

Roman hat geschrieben:Ich bin sicher, dass die meisten hier zwar wissen, dass es Zusatzversicherungen fürs Ausland gibt, aber nicht, dass sich an der Rechtssprechung seit 2003 in der EU für den Geschädigten etwas zum Positiven getan hat.


Das Recht zu haben ist halt nicht das gleiche wie Recht zu bekommen. Ich glaube die Erfahrung haben auch schon viele gemacht.
Selbst wenn ich als Geschädigter um die Rechtssprechung weis, heist das noch lange nicht, dass mein gegenüber das auch so akzeptiert. Und da kannst Du soviel Recht haben und Richtlinien kennen wie du willst. Dein Gegenüber sitzt das einfach nur aus und du fängst dann an mit dem Rechtsanwalt dein Recht durchzusetzen. Und das kostet auch Geld und Mühen!

Mir ist klar, dass man sich nicht gegen alles Versichern kann, wenn ich aber für einen kleinen Jahresbeitrag in der Hoffnung lebe das ich weniger Streß im Fall der Fälle habe, ist es mir das wert.

Muss halt jeder selbst entscheiden....(und vielleicht vorher die AGB's lesen :wink: )

tuga am 15 Aug 2011 18:35:30

Roman hat geschrieben:Basis für die Einschaltung des Schadenrepräsentanten ist eine im Jahre 2003 in Kraft getretene EU-Richtlinie, die die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten der Europäischen Union erleichtern soll. Diese so genannte 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie wurde 2003 in deutsches Recht umgesetzt.

Ich habe damit wie bereits oben geschrieben sehr gute Erfahrungen gemacht.



Roman


Ja, damit habe ich auch gute Erfahrung gemacht, hat alles einwandfrei geklappt und ich bekam mein Geld sehr schnell. Für mich war, glaube ich, die deutsche AXA Vers. Zuständig.

Mir sind in Straßburg vor drei Jahren zwei (!) Autos hinten rein gefahren, hab ADAC angerufen, bekam die Tel. Nr. dieser Regulierungsvers. und konnte alles von unterwegs per eMail erledigen.
Hatte natürlich einige Bilder des Schadens gemacht. Brauchte auch keinen Gutachter.

bduehl am 18 Aug 2011 13:05:58

Hallo,

ich denke, das es hier auch darum geht, zu verdeutlichen, das man keine "deutsche" Erwartungshaltung haben darf, wenn man Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen hat.
Viele werden eben einfach auch gar nicht wissen, das in vielen Ländern Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten oder Mietwagen etc. nicht bezahlt werden.

Zumindestens kann ich meine Reperaturen relativ einfach erstattet bekommen. Das ich aber den Mietwagen(auch wenn ich damit zur Arbeit fahre) bei Unfällen mit französischen Wagen oftmals nicht bezahlt bekomme, wisen eben viele nicht.

D.h. wer sich Ärger ersparen will, der nutzt dann so einen Schutzbrief, wer ein dickeres Fell und etwas mehr Geduld hat, der setzt sich dann eben mit der deutschen Regulierungsversicherung auseinander.

Ärgerlich ist ein Unfall eben leider immer, vor allen Dingen, wenn man selber keinen Einfluß darauf hat, das man dann damit noch Arbeit und Ärger hat, liegt leider in der Natur der Sache.

Ich finde es viel schlimmer, wenn es Unfälle sind, wo der Verursacher sich aus dem Staub gemacht hat und ich komplett den Schaden bezahlen muss.
Das ist mir schon zweimal mit dem lackierten Außenspiegel passiert und da ist es eben billiger, zahlen, als die Versicherung in Anspruch zu nehmen, nur weil sich so ein Feigling wieder aus dem Staube gemacht hat.

Beste
Bernhard
P.S.
An genau der Stelle, wo mir ein Spiegel abgefahren worden ist, habe ich einen LKW erlebt, der meinem Nachbarn den Spiegel abfuhr.
Dem bin ich sofort hinterher gefahren und habe ihn zwei Kilometer später auch gestellt. Wenn ich vorher gewusst hätte, das der dann meinen Nachbarn(älterer Mann über 70) so über den Tisch zieht(30 Euro auf die Hand und er soll den Spiegel selber reparieren) und der LKW wohl auch absichtlich weitergefahren ist(den habe ich nämlich danach öfters in der Nebenstraße bei einem Gartenmarkt Pflanzen liefern sehen), hätte ich einfach nur Anzeige bei der Polizei erstattet.

mueckenstuermer am 18 Aug 2011 15:28:48

Ich hatte mal vor längerer Zeit die Regulierung im Ausland zusammengeschrieben. Dürfte noch halbwegs aktuell sein, Garantie übernehme ich nicht. Aber als Warnung und Grobinfo sicher noch gut geeignet:

"Es kann uns allen passieren: Der Autounfall im europäischen Ausland. Inzwischen zahlen wir ja alle mit dem gleichen Geld. Nur verstehen können wir uns immer noch nicht und von Harmonie der Rechtsordnungen kann schon gar keine Rede sein. Folgende Übersicht gibt an, wie im Fall des Falles reguliert wird:

Dabei bedeuten die Zeichen folgendes:
Gutachtenkosten (G), Mietwagenkosten (M). Nutzungsausfall (N), Anwaltskosten (A) und
ja (+), nein (-), nicht immer (+/-).

Belgien: G: +/-, M: +/-, N: +, A: -
Dänemark: G: -, M: +/-, N: -, A: -
Frankreich: G: -, M: +/-, N: +/-, A: -
Griechenland: G: -, M: +/-, N: +/-, A: +/-
Großbritannien: G: +, M: +, N: -, A: +/-
Italien: G: -, M: +/-, N: +/-, A: +/-
Niederlande: G: +, M: +, N: -, A: +/-
Oesterreich: G: +/-, M: +, N: -, A: +
Schweden: G: +, M: +, N: +, A: +
Schweiz: G: +/-, M: +/-, N: +, A: +/-
Spanien: G: -, M: +/-, N: -, A: -

Weitere Länder sind in einer Übersicht in der neuesten auto motor und sport aufgeführt Heft 26/2002.

Wir lernen mindestens zwei Dinge aus diesem Unzustand:

1. Eine Rechtschutzversicherung, wenigstens für Verkehrssachen, gehört in jedes Versicherungspaket, und zwar nach der privaten Haftpflicht, der persönlichen Unfall- und noch vor der Vollkaskoversicherung.

2. Es wird nirgendwo so großzügig reguliert wie in Schweden und unserem Heimatland."

Ende des Zitates.

ingemaus am 20 Aug 2011 10:35:05

Hallo!

Da haben wir wieder unser vereintes Europa!

Bei einem unverschuldeten Unfall, muss ich erst studieren, was gibt es wo!
Ist mir in Italien ein Unfall passiert, habe ich gelitten.
Das gibt es das, und das nicht.
Erleidet ein Itlaiener bei uns einen Unfall, jubelt der Rechtsanwalt, hurra, alles wird bezahlt!
Bleiben wir doch einmal bei der Unkostenpauschale. Niemand wird, kann doch bestreiten, dass An-Abfahrten zur Reparatur, Tel.- Faxe, Bilder, Freizeit-Verdienstausfall machen sich doch auch nicht von alleine machen, Kosten verursachen!
Soll ich mich auch noch hinsetzen und alles genau addieren, zusammen tragen? Für vielleicht 20 €

Wie soll ohne Gutachten, gerade bei WM, nur mit Bildern, der Schaden geschätzt werden?!
Bei uns hat das abgestützte WM stark gewackelt. Schaden ca 1.000 €.
Bei einem anderen Mobil, vielleicht der gleiche Anstoß, wären es wegen einem anderen Aufbau der Stoßstange, sogar 2.000 € gewesen.

Ohne Gutachten, mit dem ich auf der sicheren Seite bin, geht es nicht.
Wie schnell ist ein versteckter Schaden übersehen!

Nach meinem ersten Anruf bei der VS bin ich gefragt worden: Wie hoch ist dann der Schaden in etwa?
Woher soll ich die Höhe beurteilen können?
Gibt es überhaupt eine Diskussions- Grundlage einen Gutachter mit einem Kurzgutachten von ca 175 € nicht bezahlen zu wollen.
Wie sieht dies bei Unfällen mit höheren Unfallkosten aus? Ab wann darf ich überhaupt einen Gutachter, in welchem Land überhaupt abrechenbar beauftragen.
Fragen über Fragen!
Fazit:
Bleibe im Lande, hier greift die Deutsche- Rechtsabteilung für UNS und ALLE Fahrer aus Europa, bezahlt mit unseren VS Beiträgen

schönen Sonntag und tschüss ingemaus

kintzi am 20 Aug 2011 13:59:26

Hallo, erst durch diesen Thread wurde ich auf Auslandsschaden aufmerksam, wie ich schon schrieb. Allerdings hatte ich übersehen, dass ich schon seit `03 einen Auslands-Schadenschutz zu 21,50/Jahr hatte.
Mit der EU -Gleichschaltung funktioniert auch nix, da hat Ingem. schon recht. Deshalb ohne wenn u. aber Versicherung. Richi

Roman am 20 Aug 2011 14:58:53

kintzi hat geschrieben:Mit der EU -Gleichschaltung funktioniert auch nix, da hat Ingem. schon recht. Deshalb ohne wenn u. aber Versicherung. Richi


Das sind für mich, Entschuldigung, Stammtischparolen. Die Praxis indes zeigt ein anderes Bild. Siehe meine Erfahrungen und die von "Paulinchen".

Ein Unfall ist immer schei.... ! Ob im Ausland oder in Deutschland. Wenn man nicht Schuld hat, umso mehr, da einem niemand den Ärger und die Lauferei bezahlen kann.

Man sollte allerdings auch Fortschritte anerkennen und akzeptieren. Und die gibt es innerhalb der EU.

Meine Schadensabwicklung war auf jeden Fall mindestens so einfach wie bei einem Schaden in Deutschland. Da genügte übrigens, wie meistens, eine Kostenschätzung meiner Werkstatt. Also nix Gutachter und so. Der ist bei einem "Rempler" auch nicht erforderlich, da wohl nicht von "tiefergehenden Schäden" ausgegangen werden muss.



Roman

Bergbewohner1 am 20 Aug 2011 20:43:07

War bisher ein Verfechter der Kravag, nach einem Schaden in Italien und nach immer noch keiner Regulierung meiner Abschleppkosten, habe ich mich dem ADAC zu gewandt.
Der Schutzbrief der Kravag kann man sich in den A......stecken.
.

wolfworldwide am 20 Aug 2011 21:05:29

ingemaus hat geschrieben:Hallo!

Da haben wir wieder unser vereintes Europa!

Bei einem unverschuldeten Unfall, muss ich erst studieren, was gibt es wo!
Ist mir in Italien ein Unfall passiert, habe ich gelitten.
Das gibt es das, und das nicht.
Erleidet ein Itlaiener bei uns einen Unfall, jubelt der Rechtsanwalt, hurra, alles wird bezahlt!
Bleiben wir doch einmal bei der Unkostenpauschale. Niemand wird, kann doch bestreiten, dass An-Abfahrten zur Reparatur, Tel.- Faxe, Bilder, Freizeit-Verdienstausfall machen sich doch auch nicht von alleine machen, Kosten verursachen!
Soll ich mich auch noch hinsetzen und alles genau addieren, zusammen tragen? Für vielleicht 20 €

Wie soll ohne Gutachten, gerade bei WM, nur mit Bildern, der Schaden geschätzt werden?!
Bei uns hat das abgestützte WM stark gewackelt. Schaden ca 1.000 €.
Bei einem anderen Mobil, vielleicht der gleiche Anstoß, wären es wegen einem anderen Aufbau der Stoßstange, sogar 2.000 € gewesen.

Ohne Gutachten, mit dem ich auf der sicheren Seite bin, geht es nicht.
Wie schnell ist ein versteckter Schaden übersehen!

Nach meinem ersten Anruf bei der VS bin ich gefragt worden: Wie hoch ist dann der Schaden in etwa?
Woher soll ich die Höhe beurteilen können?
Gibt es überhaupt eine Diskussions- Grundlage einen Gutachter mit einem Kurzgutachten von ca 175 € nicht bezahlen zu wollen.
Wie sieht dies bei Unfällen mit höheren Unfallkosten aus? Ab wann darf ich überhaupt einen Gutachter, in welchem Land überhaupt abrechenbar beauftragen.
Fragen über Fragen!
Fazit:
Bleibe im Lande, hier greift die Deutsche- Rechtsabteilung für UNS und ALLE Fahrer aus Europa, bezahlt mit unseren VS Beiträgen

schönen Sonntag und tschüss ingemaus



Moin, moin,


....Dich trifft es wirklich knüppeldicke. Da kann man wirklich am vereinten Europa, nein, am irdischen Dasein schlechthin verzweifeln. Und dann noch das olfaktorische Desaster mit dem Lokus.

Ich leide mit Dir!


Mit besten n


Wolf

Gast am 21 Aug 2011 11:15:53

Hallo,
hier die Info von der HUK-online (ich hatte das Paket schon abgeschlossen):
Das von Ihnen angesprochene Leistungspaket entspricht unserem Auslandsschadenschutz. Diesen haben Sie bereits im o. g. Vertrag vereinbart.

Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung stellt Sie bei einem unverschuldeten Unfall in vielen Ländern Europas so, als sei der Unfall in Deutschland geschehen. Wir erstatten alle Forderungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten, wenn der Unfallverursacher bei uns den gleichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hätte wie Sie.

Ihre Vorteile:

- Keine komplizierte und mitunter langwierige Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Ausland. Sie wenden sich direkt an die HUK-COBURG als unseren Regulierungspartner.
- Sie laufen nicht Gefahr, wegen geringerer Deckungssummen auf Ihrem Schaden "sitzen zu bleiben" - es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen.
- Sie können alle Ansprüche geltend machen, die Ihnen nach deutschem Recht zustehen (z.B. Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wertminderungen, Schmerzensgeld) - auch dann, wenn diese in Ihrem Gastland niedriger oder gar nicht vorgesehen sind.
- Wir bieten Ihnen und Ihren Mitfahrern Hilfe bei Sprachproblemen, sind bei der Vermittlung eines amtlich anerkannten Dolmetschers vor Ort behilflich, informieren Sie über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Ausland und benachrichtigen auf Wunsch nahe stehende Personen.

Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung gilt für die ersten 12 Wochen einer Reise in alle EU-Staaten (ohne Deutschland) sowie Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz.

kintzi am 22 Aug 2011 00:51:56

Und das für 21,50 €/Jahr bei diesem Verein? Was soll man da noch diskutieren? Richi

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