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EU-Recht und Auto anhängen 1, 2


Gast am 07 Jan 2012 12:35:29

In Frankreich habe ich ein englisches WoMo gesehen, die eine Smart direkt hinten angehängt haben. Dieses wurde an eine normale AN-Kupplung angehängt.
Jetzt sehe ich hier --> Link , dass unsere Nachbarn aus NL das wohl auch dürfen.
Über den Sinn oder Unsinn kann man natürlich trefflich streiten.
Nur Frage ich mich, warum wir das in Deutschland nicht dürfen, wenn wir doch sonst auch alles vereinheitlichen. Beim Führerschein haben wir ja auch zum "Nachteil der Neuerwerber" das EU-Recht umgesetzt.

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Knuffel am 07 Jan 2012 12:53:08

Also bei 2 feststehenden Achsen im Smart (da wird wohl keiner während der Fahrt lenken) dürften da in Kurven ziemliche Kräfte auf die Kupplung und die Smart Reifen wirken...

CKgroupie am 07 Jan 2012 13:10:11

In Frankreich haben wir schon seit Jahren jede Menge Fahrzeuge gesehen, die ihr Auto mit so einer Art Kralle hinter sich herzogen.
Auch einige Fahrzeuge aus England waren darunter und wie oben erwähnt auch aus den Niederlanden.
Eigentlich sehr praktisch.

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dieter2 am 07 Jan 2012 13:13:02

Knuffel hat geschrieben:Also bei 2 feststehenden Achsen im Smart (da wird wohl keiner während der Fahrt lenken) dürften da in Kurven ziemliche Kräfte auf die Kupplung und die Smart Reifen wirken...


Eine feststehende Achse.

Die Vordere lenkt doch beim Kurverfahren.

Dieter

coseb am 07 Jan 2012 13:27:15

das ist eine Uralte Geschichte.

wurde Von den Amerikanern im 2 ten W Krieg Praktiziert, haben so ihre Willy´s an den trucks gehangen.

Die nicht durch Lenkradschloss blockierte lenkung , macht es möglich das die Vorderräder dem Zugfahrzeug ohne grosse Probleme nachlaufen.

Nur Rückwärts Fahren ist so nicht möglich ( Rangieren ) da würden die Räder sich quer stellen.

Warum in Deutschland nicht, nun diese Vorrichtungen haben zum teil Auflaufeinrichtungen , dafür muss man jedoch in das Bremssystem eingreifen ( Abzweigung ) Handbremse und dies ist in Deutschland per Gesetz verboten ..

Bleibt man jedoch unter 750 Anhängelast müsste man mit einer ungebremsten Vorrichtung klarkommen, ich würde mein Fun Gerät sofort so Anhängen.

Rudolf

coseb am 07 Jan 2012 13:48:15

Nachtrag

soeben gefunden bei tante google car-a-tow.

Alle Info´s und ein nettes Demo Filmchen

Rudolf

Gast am 07 Jan 2012 13:49:20

Ja, meine Grundfrage war eigentlich:
Warum nennen wir uns EU, haben für alles eine Norm, lassen aber diese Anhängetechnik bei uns nicht zu?

kintzi am 07 Jan 2012 14:01:37

Weil die EU-Verträge so windig sind wie bald der Euro!
Nein im Ernst: der nationale Föderalismus ist die Ursache. Richi

jakeomat am 07 Jan 2012 14:41:22

In der letzten ACDC-Moderwelt :D war die Begründung dringestanden, warums in D nicht erlaubt ist (ich glaub sogar in der Campingbeilage):

"Ein angehängtes Fahrzeug wird von anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Anhänger wahrgenommen und kann zu Verwirrung führen"

Ich frage mich, was das für Verwirrungen sein sollen außer "Mann, der fährt dem Wohnmobil aber dicht auf, der Depp" Nicht wirklich verkehrsgefährdend... Einleuchtend ist was anderes :roll:



Jake

thomas56 am 07 Jan 2012 14:48:58

jakeomat hat geschrieben:
Ich frage mich, was das für Verwirrungen sein sollen


Ne klar, ist ja ein tagtägliches Bild - ein fahrendes Fahrzeug ohne Insassen-. :D

giovannibastanza am 07 Jan 2012 14:52:08

Weil es bei uns den Unterschied zwischen schleppen - eines betriebsbereiten KFZ- verboten -gibt.
Und eines liegengebliebenen KFZ -abschleppen - erlaubt -gibt.
Die näheren Umstände würden zu lang werden.
U.a. auch aus Versicherungsgründen ist schleppen verboten.
Vergeßt nicht , ihr schaut immer gerne über den Zaun. Aber schon rein versicherungstechnisch gibt es in der EU sehr große Unterschiede , was Umfang und Kosten ausmacht. So ist die Haftungssumme in manchen Ländern so begrenzt , dass ich damit nicht tauschen möchte. Sowohl bei Sach- als auch bei Personenschaden.
Giovanni.

dieter2 am 07 Jan 2012 14:58:57

coseb hat geschrieben:das ist eine Uralte Geschichte.

wurde Von den Amerikanern im 2 ten W Krieg Praktiziert, haben so ihre Willy´s an den trucks gehangen.



Nicht nur die Willy´s,auch LKW´s

Auch bei der Bundeswehr wurde meinerzeit so geschleppt.
Die Abschleppstangen wurden als Schere auseinandergeklappt und dann wurde
der LKW dranngehangen.

Dieter

giovannibastanza am 07 Jan 2012 15:04:20

Dieter , abgeschleppt.
Nicht geschleppt.
G.

Gast am 07 Jan 2012 15:27:59

Moin,

gib mal bitte die suche ein, wurde schon ausgiebig diskutiert :)

rorei am 07 Jan 2012 15:34:19

jakeomat hat geschrieben:In der letzten ACDC-Moderwelt :D war die Begründung dringestanden, warums in D nicht erlaubt ist (ich glaub sogar in der Campingbeilage):

"Ein angehängtes Fahrzeug wird von anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Anhänger wahrgenommen und kann zu Verwirrung führen"


Genau so stehts in der Freizeit Mobil. Ergänzend dazu: Das Verbot gilt auch für ausländische Kennzeichen!!!!!
Roland

CKgroupie am 07 Jan 2012 15:55:00

giovannibastanza hat geschrieben:U.a. auch aus Versicherungsgründen ist schleppen verboten.
Vergeßt nicht , ihr schaut immer gerne über den Zaun. Aber schon rein versicherungstechnisch gibt es in der EU sehr große Unterschiede , was Umfang und Kosten ausmacht. So ist die Haftungssumme in manchen Ländern so begrenzt , dass ich damit nicht tauschen möchte. Sowohl bei Sach- als auch bei Personenschaden.
Giovanni.


Weißt Du denn zufällig wie selbiges in Frankreich, England oder den Niederlanden (wo es ja erlaubt ist) geregelt ist? Haben die andere Summen in ihren Versicherungen?

dieter2 am 07 Jan 2012 16:14:45

giovannibastanza hat geschrieben:Dieter , abgeschleppt.
Nicht geschleppt.
G.


Na gut,abgeschleppt.

Und wenn das Fahrzeug aus der Kaserne in eine zivile Werkstatt kam
wurde auch geschleppt :wink:

Dieter

jakeomat am 07 Jan 2012 16:18:10

Ich verstehe das Versicherungsargument sowieso nicht, das angehängte Fahrzeug ist, wie jeder Anhänger auch, KFZ-Haftpflichtversichert. Verursacht das Zugfahrzeug einen Schaden, zahlt dessen Versicherung, verursacht der Anhänger oder das angehängte Fahrzeug einen Schaden, dann zahlt dessen Versicherung. Wo ist das Problem?

Klar unterscheiden sich die Deckungsbeträge von Land zu Land, aber was hat das mit dem Thema zu tun :?:

tober am 07 Jan 2012 16:31:29

jakeomat hat geschrieben:Ich verstehe das Versicherungsargument sowieso nicht, das angehängte Fahrzeug ist, wie jeder Anhänger auch, KFZ-Haftpflichtversichert. Verursacht das Zugfahrzeug einen Schaden, zahlt dessen Versicherung, verursacht der Anhänger oder das angehängte Fahrzeug einen Schaden, dann zahlt dessen Versicherung. Wo ist das Problem?

Klar unterscheiden sich die Deckungsbeträge von Land zu Land, aber was hat das mit dem Thema zu tun :?:


Eigentlich nichts. Diese Diskussion kommt regelmäßig und nutzt absolut rein gar nichts :!: Wenn einer versuchen will das zu ändern(weil er es machen will, also das anhängen seines autos) muss halt irgendwo bei der entsprechenden Behörde nachgehakt oder Unterschriftensammlung ect. unternommen werden. Gesagt wurde zu dem Thema schon reichlich und auch beim 1000 Thread wirds nicht anders. In D zugelassene Fahrzeuge dürfen das nicht. Anzeige bei der EU in Brüssel wegen gleichstellung mit F und N. Man muss auch mal was tun wenn man etwas ändern will :D

tober

heiinjoy am 07 Jan 2012 17:27:46

Hallo Forumsgemeinde,

die ganze Diskussion ist müssig. In Deutschland darf kein Kraftfahrzeug geschleppt werden, ohne das eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Diese bekommt man aber nur als Ausnahme in besonderen Fällen. Da das Schleppen eine Verhaltensregel betrifft, trifft sie natürlich alle Fahrzeuge, die sich auf unseren Straßen bewegen, also auch "Ausländer".

Wenn ihr es genau wissen wollt, stelle ich am Montag (wenn ich wieder im Dienst bin) dazu eine entsprechende amtliche Begründung hier ein.




Heiinjoy

flairmichel am 07 Jan 2012 17:33:50

noch dazu wurde das ganze in D erfunden ...!!
irgendwo hat ich mal gelesen das es i S-H sogar eine ausnahmegenehmigung gab-die dann aber wieder eingezogen wurde !!
lg
Michel

Gast am 07 Jan 2012 18:19:58

heiinjoy hat geschrieben:Hallo Forumsgemeinde,
die ganze Diskussion ist müssig.
Heiinjoy

Da magst du recht haben. Aber muss man denn jedes Verbot einfach so hinnehmen, ohne nach dem Sinn fragen zu dürfen?
Diese idiotische, nichts bringende "Umweg-Plakette" ist genau so ein Beispiel.
Auf der einen Seite "harmonisiert" die EU die Gesetze und will, dass sie in allen Ländern gleich sind. Dies führt oft auch dazu, dass wir hier Nachteile haben (siehe Reinheitsgebot). Warum nicht mal umgekehrt.
Denn die Straßen von Holland oder England sind nicht anders wie unsere, insofern verstehe ich das Verbot bei uns nicht.

giovannibastanza am 07 Jan 2012 18:31:40

CkGroupi ganz eindeutig.
Ich will mich nicht festlegen, aber vor einigen Jahren war die Haftungssumme bei Sachschschäden so in der Größenordnung 3000 €.
Das hatte und hat natürlich zur Folge , dass solche Schäden grenzenlos verschleppt werden.
Aber Versicherungsrecht ist nur am Rande mein Ding .
Bei dieser Konstellation ist es nach deutscher Rechtsprechung überaus schwierig festzustellen,wie das Ding versichert wäre , als Anhänger nicht, als PKW auch nicht , denn es hätte keinen Fahrer. Im Zweifelsfall könnte der geschädigte auf seinen Schaden sitzen bleiben .
Du siehst so einfach , wie der Stammtisch das sieht, ist es schon nach 2 Sätzen nicht.
Giovanni.

johnny333 am 07 Jan 2012 18:35:30

Als Stichwort nenne ich mal die dritte Bremsleuchte.

Früher in Deutschland: Böse und verboten. Irritiert alle Verkehrsteilnehmer und musste abgeklebt oder demontiert werden. Nach dem Motto, was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht oder alles neue aus Amerika ist schlecht.

Heute in Deutschland: Kaum ein Fahrzeug ohne 3. Bremsleuchte, da nun auch von deutschen Gutachtern und nicht von den inkompetenten Amis nachgewiesen wurde, dass das Teil taugt.

Also glaube ich doch noch an das gute in Deutschland. :wink:

Johnny

PS: Es gibt sogar Studien (SAE), die belegen, dass ein Blinkanlage mit roten Blinkern (Amerika) besser wahrgenommen werden als gelbe Blinkanlagen. Aber dann würde in D das Chaos auf den Straßen herschen. :D

giovannibastanza am 07 Jan 2012 18:36:08

Dieter , wenn es in die Werkstatt gebracht wird , wird es abgeschleppt.
Es ist ganz oder in Teilen betriebsunfähig.
Beim Schleppen , das wäre der Fall zur Anfrage ist es doch ein betriebsfähiges Fahrzeug und das ist verboten.
Manche Dinge sind eben komplizierter als sie scheinen.
Giovanni.

matthiast4 am 07 Jan 2012 18:44:38

Warum liest eigentlich keiner die Frage?
DAS es verboten ist, ist jedem klar, die Frage war auch nicht WARUM ist es verboten, sondern warum ist es woanders erlaubt und wird nicht harmonisiert, wo wir doch sonst alles negative auch gerne übernehmen.

giovannibastanza am 07 Jan 2012 18:45:57

Schaut mal hier:
§ 33 und ff. STVZO
Giovanni.

Gast am 07 Jan 2012 18:46:59

matthiast4 hat geschrieben:Warum liest eigentlich keiner die Frage?
DAS es verboten ist, ist jedem klar, die Frage war auch nicht WARUM ist es verboten, sondern warum ist es woanders erlaubt und wird nicht harmonisiert, wo wir doch sonst alles negative auch gerne übernehmen.

:daumen2: Danke, Danke, Danke Danke. Mindestens einer, der mich verstanden hat.

giovannibastanza am 07 Jan 2012 18:49:08

Harmonisiert worden ist das nicht , weil das bereits nationales Recht war und vom EU Parlament nicht beraten wurde , sondern Inlandrecht gelieben ist.
Kannst dich an deinen Abgeordneten wenden , der soll eine Änderung einbringen.
Gio.

giovannibastanza am 07 Jan 2012 18:52:42

Jonny ,wenn wir bei Beispielen sind:
In Amerika kann sich jeder zur Selbstverteidigung eine Waffe kaufen.
Versuch das in D.. Möchtest du alles was in A. erlaubt ist hier auch haben?
Giovanni.

Gast am 07 Jan 2012 18:53:06

Das deutsche Reinheitsgebot war auch nationales Recht und wurde trotzdem aufgegeben. Lobbyarbeit halt.

johnny333 am 07 Jan 2012 18:56:51

giovannibastanza hat geschrieben:Jonny ,wenn wir bei Beispielen sind:
In Amerika kann sich jeder zur Selbstverteidigung eine Waffe kaufen.
Versuch das in D.. Möchtest du alles was in A. erlaubt ist hier auch haben?
Giovanni.


Ich schreibe von Bremsleuchten und Blinkern und du denkst direkt an Waffen? :roll:

Gast am 07 Jan 2012 18:59:35

Ich habe in Frankreich das WoMo mit dem Smart hinten dran fahren sehen.
Es blinkt mit, das Bremslicht geht mit. Ich wüsste nicht, wo da ein anderes Risiko sein sollte wie bei jedem gewöhnlichen Anhänger.
Sicherlich braucht es etwas Gewöhnung der Autofahrer, aber ist das nicht bei jeder Änderung so gewesen? Jeder Ferrari lenkt mehr ab.

heiinjoy am 07 Jan 2012 19:28:46

Hallo,

wer bereitet die Klage vor und führt sie aus?
Nur so wird es gehen, denn freiwillig wird in Berlin nicht die StVO und StVZO geändert.



Heiinjoy

BOWO am 07 Jan 2012 19:46:54

ehrlich gesagt verstehe ich diese Diskussion nicht so ganz. :?

Es gibt auf fast jeden SP ein Dickschiff zu sehen wo ein Smart o.ä. auf einen Anhänger mitgeführt wird. :)
Technisch sicher, keine rechtlichen Probleme (dank Anhänger nur 3 Achsen= Kl. 3 kein LKW FS erforderlich -beim PKW wären es 4 Achsen), andere Verkehrsteilnehmer erkennen das Ding eindeutig als Anhänger.
Wer also einen PKW mitführen will warum nicht wie alle anderen einfach auf Anhänger? Wozu dieses zwanghafte Streben den PKW mit viel technischen Aufwand direkt zu ziehen wenn es doch so einfach gehen kann. :?:

Gast am 07 Jan 2012 19:51:21

Weil du zu Hause keinen extra Platz für einen Hänger brauchst.
Weil es gar nicht so einfach ist das Auto vom Hänger zu lassen (Stützen ausfahren, Schienen legen......).
Weil du auf dem WoMo-Stellplatz auch keinen Platz für den Hänger brauchst. einfach abhängen, Gestänge in die Heckgarage parken, fertig.
Weil man einen freistehenden Hänger einfach klauen kann, die Vorrichting aber leicht verstauen.

Also so blöd ist diese Idee nicht.

gary32 am 07 Jan 2012 19:59:39

hallo,

wie bei uns in D. ist das " Schleppen " eines PKW. in Frankreich, mittels A-Frame ( Zugvorrichtung ) nicht erlaubt.
Sogar in englische Womo-Foren wird seit kurzem davor gewarnt , ein FZG im Schlepp auf das Kontinent mitzuführen, insbesonders nach Spanien.

,

gary32

bestager am 07 Jan 2012 21:26:41

Hallo,

es kommt im normalen Straßenverkehr immer mal wieder vor, daß
ich rückwärts fahren will ( muß ).
Diese " Freiheit ", daß ich das mit einem Anhänger machen kann,
möchte ich mir durch diese Kostruktion nicht nehmen lassen.

, Charly :)

Knuffel am 07 Jan 2012 23:45:40

dieter2 hat geschrieben:
Knuffel hat geschrieben:Also bei 2 feststehenden Achsen im Smart (da wird wohl keiner während der Fahrt lenken) dürften da in Kurven ziemliche Kräfte auf die Kupplung und die Smart Reifen wirken...


Eine feststehende Achse.

Die Vordere lenkt doch beim Kurverfahren.

Dieter


Hat ein Smart kein Lenkradschloss? :?:

fuzzy am 08 Jan 2012 00:06:38

alter Hut :

--> Link

--> Link

--> Link

--> Link

und ein Anbieter in NL

--> Link

didje am 08 Jan 2012 17:33:41

Hallo
Bei uns in Deutschland wird nur das erlaubt wo der Staat auch was verdient.
Das Wechselkennzeichen wird in Deutschland eingeführt gut,aber was habe ich davon ich muß für die beide Fahrzeuge Steuern bezahlen.
Wir werden in Deutschland nur noch veraaaaaa.siehe Bundespräsident
didje

CKgroupie am 08 Jan 2012 18:18:09

gary32 hat geschrieben:hallo,

wie bei uns in D. ist das " Schleppen " eines PKW. in Frankreich, mittels A-Frame ( Zugvorrichtung ) nicht erlaubt.
Sogar in englische Womo-Foren wird seit kurzem davor gewarnt , ein FZG im Schlepp auf das Kontinent mitzuführen, insbesonders nach Spanien.

,

gary32


Hallo Gary,
echt? Ich habe aber im letzten Sommerurlaub in Frankreich mindestens 3 Wohnmobile gesehen, die so ein Auto hinter sich her zogen?
Alles Verkehrssünder??
Ich muss gestehen auf die Kennzeichen habe ich nicht geachtet, insofern weiß ich nicht aus welchem Land sie kamen.
2 englische Dickschiffe mit Auto hinten dran habe ich dann zusätzlich noch auf einem Campingplatz getroffen.

fitnessingo am 08 Jan 2012 18:34:21

Hallo,um es kurz zusagen,JA
ingo

kintzi am 08 Jan 2012 22:47:15

Hallo, gestern unter Freunden diskutiert:
Eigener mitgeführter kl. PKW ist doch unwirtschaftlich u. unbequem.
Was meint ihr, wie lange man mit gemieteten Kleinwagen, dessen Grösse zudem noch je nach jeweiliger Personenzahl angepasst werden kann, f. die Kosten (Anschaffung,Steu.-Vers., Wertverlust, Zusatz-Kosten auf Fähren Spritmehrverbrauch, Wartung etc.) fahren kann.
Gut, wenn man den kleinen als Zweit/Dritt-Wagen fährt, wirds etwas billiger u. sinnvoller. Auch zum Abend mal essen fahren ist einzusehen, aber da kann man auch das Taxi nehmen (z.B. Mailand innen) u. hat keine Parkplatzprobleme. Richi

apollo am 08 Jan 2012 23:33:27

kintzi hat geschrieben:Hallo, gestern unter Freunden diskutiert:
Eigener mitgeführter kl. PKW ist doch unwirtschaftlich u. unbequem.
Was meint ihr, wie lange man mit gemieteten Kleinwagen, dessen Grösse zudem noch je nach jeweiliger Personenzahl angepasst werden kann, f. die Kosten (Anschaffung,Steu.-Vers., Wertverlust, Zusatz-Kosten auf Fähren Spritmehrverbrauch, Wartung etc.) fahren kann.
Gut, wenn man den kleinen als Zweit/Dritt-Wagen fährt, wirds etwas billiger u. sinnvoller. Auch zum Abend mal essen fahren ist einzusehen, aber da kann man auch das Taxi nehmen (z.B. Mailand innen) u. hat keine Parkplatzprobleme. Richi


Warum
Wenn ich ein Auto auf dem Hänger mitnehme verbrauche ich 2 Liter Diesel mehr bei durchschnittlich im Urlaub gefahrene 4000 km sind das so in etwa 120 Euro Zusatzkosten.
Das Auto nutze ich sowieso weil ich ab und an eins brauche.
Vorteile im Urlaub ich kann dahin fahren wo andere nicht mehr hinkommen und ich schon mal gar nicht(US-Moho)
Mit Schleppstange oder Achse währe es mir noch lieber weniger Krempel auf dem Cp.
Nicht jeder Mietwagen im Mittelmeerraum kann mein Vertrauen erwecken und wenn ich durchschnittllich bei 4 Wochen Urlaub nur 2 Wochen einen Mietwagen nehme wird das nicht teurer als 120 Euro???????????????
Gezogene bzw geschleppte Fahrzeuge werden wie ein Hänger verkabelt
zusätzlich wird noch das Bremslichtsignal abgegriffen für eine Elektrische Bremse.Die sitzt zwischen HBZ und Bremskraftverstärker einfacher gehts nicht.
Was absolut nicht geht Rückwärts fahren dann muss abgekoppelt werden 10min. Sache.
Schade das wir es nicht dürfen aber eventuell ändert sich ja mal was Deutschland ist ja nicht Nabel der Welt zum Glück.
mfg apollo :roll:

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