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Überholverbot für schwere Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 to. 1, 2, 3, 4, 5 ... 8


giovannibastanza am 15 Aug 2012 17:07:32

Lance..., ich habe kein Feindbild, sondern sehe keinen Grund Womo, also auch Lkw über 3,5 t ,aus diesem Überholverbot auszunehmen.
Denn nur für Womo das geht garnicht. Wer sich ein Womo über 3,5 t kauft , weiss doch was er tut , der braucht doch hnterher nicht zu maulen.
Dazu , wie schon gesagt , die Dinger können langsamer sein.
Wenn die nächste Gewichtsgrenze bei 7,5 t liegen sollte /könnte , muss man sich mal vorstellen , was da an Differenzgeschwindigkeit beim Überholen heraus kommt.Wobei man noch die Sturköpfe einrechnen muss , die der Meinung sind ,ab 80 km/h seien sie auf der Flucht.
Hast du noch nie jemanden auf der Autobahn vor dir gehabt , um den jeder LKW und du selber herumfahren muss , weil er absolut nicht über 75km/h fahren will. Ab 80 km/h wird ihm schwindelig.Es gibt doch kein Gebot der Geschwindigkeit. Solange keine nachgewisene Behinderung eintritt kannst du nichts machen.
Giovanni.

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wolfherm am 15 Aug 2012 17:14:45

Giovanni,

mal eine Frage: Du fährst ein 3,5-Tonnen-Gefährt? Ja nee, iss klar.

Gast am 15 Aug 2012 17:33:19

giovannibastanza hat geschrieben:...
Denn nur für Womo das geht garnicht. ...


Was bitte ist denn mit Bussen, die sind ja auch einzeln ausgenommen, genauso könnte man Womos aus der Regelung nehmen. Auch wie bei der 100km/h Geschwindikeitsgrenze, da ging es ja für die anscheinend - laut dir - nur 3 Wohnmobilfahrer > 3.5 To.
Bei dem Kommentar sträuben sich mir die Nackenhaare, schüttel...
8)

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giovannibastanza am 15 Aug 2012 17:34:05

Wolfherm , war das eine Frage oder eine Zurechtweisung?
Giovanni.

Lancelot am 15 Aug 2012 17:37:13

friedwardt hat geschrieben:Nur so, ist denn jemand von euch über 3,5Tonner schon mal angehalten worden wege des Überholens?


JA .. ich :(

40 Hühner und 1 Punkt .. auf der BAB Hamburg - Berlin, freie Strecke, weit und breit NIX, vor mir nur 2 LKW .. die hab ich geschnappt :oops: .. GENAU vor den Augen der Polizei, die auf einem Parkplatz hinter einem Gebüsch stand :wall:

Die kamen mir nach und haben mich rausgezogen ...

Seither achte ich auf LKW-Überholverbot ... (und Gebüsch am Parkplatz :oops: )

Lancelot am 15 Aug 2012 17:42:17

giovannibastanza hat geschrieben:... sondern sehe keinen Grund Womo, also auch Lkw über 3,5 t ,aus diesem Überholverbot auszunehmen.


EIN Grund könnte doch sein, daß

- Womos > 3,5 to dürfen 100 km/h auf der BAB
- Reisebusse dürfen auch 100 km/h auf der BAB

Warum bremst man dann die Womo´s mit dem Überholverbot ein .. :nixweiss:

Da hat schlicht und ergreifend jemand bei der Freigabe für die Busse übersehen, daß es eine ähnliche (speed-bezogene) Klasse gibt ... DAS soll jetzt korrigiert werden - nix anderes.

Außerdem sind wir hier in D (fast) das einzige Land, in dem Womo´s > 3,5 to als LKW gelten, die meisten anderen Länder haben dafür eine separate Fahrzeugklasse ... schöne Übersicht in der neuen pm dazu :!:

giovannibastanza am 15 Aug 2012 17:43:57

Agent, aber du übersiehst nicht : Busse unterliegen einer besonderen Überwachung , Busfahrer sind Profifahrer und müssen sehr restiktive Gesundheitsüberwachungen alle 5 Jahre über sich ergehen lassen , und Busse werden nicht in Gewichtsklassen eingeteilt.
Busse die für Geschwindigkeit 100 km/h zugelassen sind, müssen noch einmal besondere Kriterien erfüllen. Alle unterliegen Bremssonderuntersuchungen , Zwischenuntersuchungen und jährliche Haupt untersuchungen. Ich würde weder einen Busfahrer mit einem Womofahrer, noch ein Womo mit einem Bus vergleichen.
Giovanni.

Lancelot am 15 Aug 2012 17:47:58

giovannibastanza hat geschrieben:.. Busfahrer sind Profifahrer ....



Hier geht´s um ÜBERHOLEN :!:

Wenn´s dazu einen Profi braucht ... :roll:

giovannibastanza am 15 Aug 2012 17:53:56

Agent , da haben wir es , du hast nicht besonders viel Übersicht , sondern willst nur dagen sein.
Es sind auch Pkw ausgenommen . Wenn du einen PKW mit 4 -Radantrieb hättest , dann düftest du im günstigsten Falle einen Anhänger dahinter hängen der das eineinhalbfache des zul. Gesamtgewichtes des ziehenden Pkw hat.
Da kommst du über 3,5 t und darfst damit überholen.
Vergessen werden darf nicht , der vorhergehende Zeichen war Überholverbot für LKW, da waren Busse auch schon ausgenommen. Mit diesem Zeichen hat man jetzt nur Rechtsklarheit geschaffen,weil es nicht einfach ist die einzelnen Kraftfahrzeuge zu trennen.
Giovanni.

giovannibastanza am 15 Aug 2012 17:55:56

Lance, soll ich lachen oder weinen , wenn du noch nicht einmal lesen kannst, bist du für mich kein ernstzunehmender Diskutant.
Vielleicht siehst mal nach, worauf ich geantwortet habe.
Giovanni.

Lancelot am 15 Aug 2012 17:58:14

:bahnhof:

Klink mich aber aus - iss mir zu blöd, sorry :roll:

Paule2 am 15 Aug 2012 17:59:14

Hallo giovannibastanza,

das sind in meinen Augen alles keine Gründe die ein Überholverbot für Wohnmobile >3,5to rechtfertigen würden.

Für einen Überholvorgang ist einzig und allein eine höhere Differenzgeschwindigkeit ausschlaggebend.

ich weiß gar nicht, warum Du die Regelungswut des Gesetzgebers auch noch verteidigst. In anderen Ländern wird doch auch korrekt nach Lkw und andern Fahrzeugen unterschieden. Warum geht so etwas in Deutschland nicht?

MfG Paule2

Gast am 15 Aug 2012 18:07:56

Gesetzte sind dafür da, dass alle Bürger sie einhalten müssen!
Müssen? Nein! Können!
Wenn ich keinen Sinn darin erkenne, dann kann ich dagegen verstoßen. Ich muss eben nur bereit sein, das Bußgeld ohne murren zu bezahlen. :D

Ich habe einen 3,5t, also trifft mich das Problem nicht.
Hätte ich einen 3,85t und würde hinter einem stinkenden LKW auf einem Berg her kriechen, dann wäre mir das Verbot sowas von egal. Ich würde darauf pfeifen (auch wenn Giovanni jetzt gleich explodiert :D ) und ihn überholen, sofern die Verkehrslage dies zulässt.
Und wenn sie mich raus ziehen, dann zahle ich eben die "Überholgebühr" ohne zu murren. Eine Verkehrsgefährung kann ich darin beim besten Willen nicht erkennen.
Anders sehe ich das mit Übergewicht oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
So, jetzt dürft ihr die Steine holen. :ja:

Lancelot am 15 Aug 2012 18:10:53

raidy hat geschrieben:Und wenn sie mich raus ziehen, dann zahle ich eben die "Überholgebühr" ohne zu murren.


O.k. ... DAS kannst Du nach (noch gültiger Rechtslage) genau 14-mal tun ... dann isser wech, der Lappen :(

toysi53 am 15 Aug 2012 18:16:20

Merkt ihr eigentlich nicht, das die Quirulanten unserer Diskusion alles Fahrer unter 3,5t sind.
So ein Quatsch mit extra Fahrerlaubnis für Busse. Die haben eine Verantwortung für mindestens 50 mitreisende Personen und das ist viel gefährlicher bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h.
Ich möchte mal sehen, wenn unsere Quirulanten ein bisschen mehr Geld im Säckel hätten und sich ein größeres Wohnmobil erlauben würden was die dann sagen würden.

Danke für die Diskusion. So langsam wird es mir zu blöd.

Gast am 15 Aug 2012 18:16:44

Lancelot hat geschrieben:
raidy hat geschrieben:Und wenn sie mich raus ziehen, dann zahle ich eben die "Überholgebühr" ohne zu murren.


O.k. ... DAS kannst Du nach (noch gültiger Rechtslage) genau 14-mal tun ... dann isser wech, der Lappen :(

Ich meine, ich kann mich nach aktueller Rechtslage höchsten 13 mal verwischen lassen. :D

giovannibastanza am 15 Aug 2012 18:16:49

Paule , wenn du das alles mitgelesen hast , dann ist dir hoffentlich klargeworden , warum der Gesetzgeber diese Grenze eingezogen hat.
Für dich noch einmal , auch ein Transporter der mit Anhänger ( einschl. ihrer Anhänger steht in der Verordnung) oder ein Womo mit Anhänger im Bereich bis 3,5 t fällt darunter , der im ungünstigsten Fall ,mit Zugfahrzeug leer fährt , aber den Anhänger voll beladen hat. Diese ungünstigen Verhältnisse muss doch der Gesetzgeber auch bedenken. Deshalb regelt er so manches , was der normale Autofahrer garnicht erkennen kann und nicht erkennen will , wenn er seine eigenen Bedürfnisse nich gewürdigt sieht. Warum andere Länder es tun? Da musst du diese fragen. Aber du nimmst doch die Regelungen die hier für dich vorteilhaft sind auch hin,dann musst du die Regelungen die Gefahr von dir abwenden auch hinnehmen.
Zumal dann jeder Transporteur mit seiner Sprinterflotte auch ausgenommen wird. Dann solltest du überlegen , ob du /wir das wollen, nur um die paar Womos die über 3,5 t liegen ,überholen lassen zu wollen.
Und bitte schön , wo wollttest du dann die Grenze ziehen ? Alle Womo dürfen überholen ? Auch die über 7,5 t ? Denn die würden dann doch auch jammern.
Nein ich bleibe aus den vorgenannten Gründen, auch aus einer Gefährdung heraus dabei , 3,5 t ist ok, auch weil WOMOFahrer Freizeit fahrer sind. Die doch immer behaupten Zeit zu haben.
Giovanni.

giovannibastanza am 15 Aug 2012 18:22:42

raidy , bist du dir sicher , dass diese Rechnung stimmt ?
Mit 14 Pt musst du zur Nachschulung , ab 2014 mit 6 Pt.
Mit 8 isser wech.
Selbst wenn du nur eine Buße bekommen würdest , keine PT. mußt du damit rechnen , dass das StVA dichwegen -Fotgesetzter Verstöße ...- zum MPU schickt.
Es gibt da schon einschlägige Urteile von OLG.
Nicht immer so doll mit dicker Hose , mein Freund.
Giovanni.

toysi53 am 15 Aug 2012 18:25:54

Jetzt ist mir alles klar. Giovannibastanza ist Fahrlehrer.

Gast am 15 Aug 2012 18:31:09

giovannibastanza hat geschrieben:raidy , bist du dir sicher , dass diese Rechnung stimmt ?
Mit 14 Pt musst du zur Nachschulung , ab 2014 mit 6 Pt.
Mit 8 isser wech.
Selbst wenn du nur eine Buße bekommen würdest , keine PT. mußt du damit rechnen , dass das StVA dichwegen -Fotgesetzter Verstöße ...- zum MPU schickt.
Es gibt da schon einschlägige Urteile von OLG.
Nicht immer so doll mit dicker Hose , mein Freund.
Giovanni.

Mag faktisch stimmen, was du da sagst. Ich würde trotzdem überholen, wenn vor mir ein Stinker den Berg rauf kriecht.
Und ich möchte auch mal die Verkehrspolizei in Schutz nehmen. Die zieht nicht immer und willkürlich jeden raus. Sie sehen sehr wohl auch die Situation und handeln nach dieser. Es liegt in deren Ermessensspielraum, ob sie dich anhalten oder nicht.
Bei uns ist ein Anlaufstieg, an dem (leider) am Wochenende die unerfahrenen Motorradfahrer immer beweisen wollten, wie toll sie sind. Auf Grund der Unfälle kam es zu einer Sperrung an Sonn- und Feiertagen.
Ich fahre die Strecke trotzdem, weil der Umweg fast 30km ist.
Und ich wurde schon von der Polizei angehalten. Da ich aber ruhig und gemütlich fuhr, hat der Polizist es bei einer mündlichen Verwarnung gelassen.
Und wenn ein 4t hinter einem sehr langsamen Stinker herkriecht und diesen überholt, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei den unbedingt raus holen will. Sicher, die kann es tun. Aber ich denke es wird die Ausnahme sein.

Und so fahre ich "mit dicker Hose, mein Freund" immer noch mit 0 Punkten durch die Gegend, mein lieber "Alle-Gesetze-Versteher". :)

Gast am 15 Aug 2012 18:40:13

Edit: Alb-Aufstieg nicht Anlaufstieg, sorry.

Paule2 am 15 Aug 2012 18:49:35

giovannibastanza hat geschrieben:Paule , wenn du das alles mitgelesen hast , dann ist dir hoffentlich klargeworden , warum der Gesetzgeber diese Grenze eingezogen hat.


Nä, hab ich nicht.

Für dich noch einmal , auch ein Transporter der mit Anhänger ( einschl. ihrer Anhänger steht in der Verordnung) oder ein Womo mit Anhänger im Bereich bis 3,5 t fällt darunter , der im ungünstigsten Fall ,mit Zugfahrzeug leer fährt , aber den Anhänger voll beladen hat. Diese ungünstigen Verhältnisse muss doch der Gesetzgeber auch bedenken. Deshalb regelt er so manches , was der normale Autofahrer garnicht erkennen kann und nicht erkennen will , wenn er seine eigenen Bedürfnisse nich gewürdigt sieht.


Danke, das hätte ich jetzt nicht gewusst, aber vielleicht bekommst Du heraus, was im Hintergrund meines Avatars zu sehen ist. 8)

Warum andere Länder es tun? Da musst du diese fragen. Aber du nimmst doch die Regelungen die hier für dich vorteilhaft sind auch hin,dann musst du die Regelungen die Gefahr von dir abwenden auch hinnehmen.


In anderen Ländern wird sicherlich auch nicht alles Bürgernah geregelt. In dieser Frage allerdings sind sie uns voraus. Lkw sind halt keine Wohnmobile. Ob unsere Regelung irgendeine Gefahr von mir oder Anderen abwendet, wage ich zu bezweifeln

Zumal dann jeder Transporteur mit seiner Sprinterflotte auch ausgenommen wird. Dann solltest du überlegen , ob du /wir das wollen, nur um die paar Womos die über 3,5 t liegen ,überholen lassen zu wollen.


Nächster Absatz.

Und bitte schön , wo wollttest du dann die Grenze ziehen ? Alle Womo dürfen überholen ? Auch die über 7,5 t ? Denn die würden dann doch auch jammern.


Nä, bei 7,5to war idR. in der Vergangenheit Schluss. Diese Grenze wäre, aus meiner Sicht, ganz ok. Die Sprinterfraktion hätte hierdurch freie Fahrt, sollte aber bei spätesten 130km/h eine Drehzahlbegrenzung haben!

Nein ich bleibe aus den vorgenannten Gründen, auch aus einer Gefährdung heraus dabei , 3,5 t ist ok, auch weil WOMOFahrer Freizeit fahrer sind. Die doch immer behaupten Zeit zu haben.


Dies sehe ich allerdings genauso wie Du! :D

MfG Paule2

PS.: Ich fahre nur ein 3,5to Wohnmobil, fahre nur ganz selten über 100km/h und überhole nur wenn ich einem Dust zu dicht vorherfahre! 8)

Gast am 15 Aug 2012 18:52:45

toysi53 hat geschrieben:Merkt ihr eigentlich nicht, das die Quirulanten unserer Diskusion alles Fahrer unter 3,5t sind.
So ein Quatsch mit extra Fahrerlaubnis für Busse. Die haben eine Verantwortung für mindestens 50 mitreisende Personen und das ist viel gefährlicher bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h.
Ich möchte mal sehen, wenn unsere Quirulanten ein bisschen mehr Geld im Säckel hätten und sich ein größeres Wohnmobil erlauben würden was die dann sagen würden.

Danke für die Diskusion. So langsam wird es mir zu blöd.


Hallo,

selbst wenn ich ich ein bißchen mehr Geld im Säckel hätte und mir ein 7,49 t WOMO leisten könnte, müßte ich mich an die gegebenen Gesetze halten.
Deshalb bin ich doch kein

Quirulant :D



Ebensowenig bin ich ein "Quirulant" :D nur weil ich ich ein < 3,5 t WOMO besitze
und die Vor - und Nachteile des Selben genieße bzw. in Kauf nehme.
Genauso gut könnte man die als Querulanten bezeichnen, die dauernd
über das Überholverbot und die GO-Box mosern.
Tut auch keiner oder ?
Es behauptet ja auch kaum jemand, das etliche der über 3,5 t Besitzer nur
deshalb auf kostenlosen SP stehen, weil ihr Budget nicht mehr für einen CP
reicht. :D

Gast am 15 Aug 2012 19:02:55

Freetec 598 hat geschrieben:
toysi53 hat geschrieben:Merkt ihr eigentlich nicht, das die Quirulanten unserer Diskusion alles Fahrer unter 3,5t sind.
So ein Quatsch mit extra Fahrerlaubnis für Busse. Die haben eine Verantwortung für mindestens 50 mitreisende Personen und das ist viel gefährlicher bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h.
Ich möchte mal sehen, wenn unsere Quirulanten ein bisschen mehr Geld im Säckel hätten und sich ein größeres Wohnmobil erlauben würden was die dann sagen würden.

Danke für die Diskusion. So langsam wird es mir zu blöd.


Hallo,

selbst wenn ich ich ein bißchen mehr Geld im Säckel hätte und mir ein 7,49 t WOMO leisten könnte, müßte ich mich an die gegebenen Gesetze halten.
Deshalb bin ich doch kein

Quirulant :D

--> Link


Ebensowenig bin ich ein "Quirulant" :D nur weil ich ich ein < 3,5 t WOMO besitze
und die Vor - und Nachteile des Selben genieße bzw. in Kauf nehme.
Genauso gut könnte man die als Querulanten bezeichnen, die dauernd
über das Überholverbot und die GO-Box mosern.
Tut auch keiner oder ?
Es behauptet ja auch kaum jemand, das etliche der über 3,5 t Besitzer nur
deshalb auf kostenlosen SP stehen, weil ihr Budget nicht mehr für einen CP
reicht. :D

Gast am 15 Aug 2012 19:12:09

Dieses Thema ist ein sehr komplexes und kann beide Seiten etwas verstehen.

Auf der einen Seite sind die WoMo-Fahrer mit >3,5t, die es nicht verstehen können, warum ein Bus überholen darf und sie nicht. Zumal ein Busfahrer ja auch schnell mal 50 und mehr Menschen an Bord hat. Aber er hat auch einen sehr speziellen Führerschein und ist ein Berufsfahrer mit (im Normalfall) extrem viel Fahrerfahrung.

Auf der anderen Seite ist ein Gesetzgeber, der irgendwo eine Grenze ziehen muss. Wirklich gerecht sind diese Grenzen nicht immer, aber was wäre denn gerecht?

Um zu beurteilen was wirklich gerecht ist, bräuchte man Zahlenmaterial, da das man ( zumindest ich nicht) heran kommt.
Gibt es Unfallstatistiken, welche die Unfallzahlen von WoMos explizit ausweisen?

Aus dem Bauch heraus fände ich folgenden Lösung gerecht:

Fahrzeuge unter 7,5t sollten überholen dürfen, wenn die Geschwindigkeit des vorn fahrenden LKW unter z.B. 50kmh abfällt und ein Überholen innerhalb z.B. 60 Sekunden möglich ist. Die Werte sind nur exemplarisch, da ich hier kein Experte bin.
Aber ich finde es völlig unangemessen, wenn man hinter einem LKW mit 30-40 km/h hinterher kriecht, nur weil das Gesetz es so will.

Ganz unabhängig davon ist es aber so, dass die <Mühlen des Gesetzes sehr langsam mahlen und unsere "Dickschiffer" wohl noch lange auf die Zähne beißen müssen.

@toysi53
"Ich möchte mal sehen, wenn unsere Quirulanten ein bisschen mehr Geld im Säckel hätten und sich ein größeres Wohnmobil erlauben würden was die dann sagen würden."

Diese Aussage finde ich unpassend. Viele hier (auch ich) hätten uns sehr wohl ein "Dickschiff" leisten können. Ich habe ganz bewusst darauf verzichtet, weil mir die vielen Auflagen und Beschränkungen auf den Wecker gehen und ich möglichst alle Straßen Europas befahren dürfen will. Mit Geld hat dies gar nichts zu tun.

Ich wünsche mir, dass der Gesetzgeber schnellst möglich eine akzeptable Lösung findet und ihr nicht hinter einem Stinker her kriechen müsst, nur weil das Gesetz es so will. Wer weiß, vielleicht hole ich mir dann auch mal einen echt dicken Brummer.
[/i]

daffi2222 am 15 Aug 2012 19:40:59

@tosy

Wenn Du wüsstest wie oft Du zu Leuten Aufschaust, die sich nicht mit Masse sondern mit Klasse umgeben, dann hättest Du kurz mal Überlegt. Schade das es immer solche unüberlegten Ässerungen sind, die eine Diskussion kippen.


Es ist einfach. Hier kann man sehen, das es Menschen gibt die nur Ihren Vorteil sehen. Und genau wegen diesen Menschen gibt es Gesetze und Verordnungen. So einfach kann einfach sein.

Ich geh arbeiten. Macht ja keiner für mich.

wolfherm am 15 Aug 2012 19:51:01

giovannibastanza hat geschrieben:Wolfherm , war das eine Frage oder eine Zurechtweisung?
Giovanni.


Habe ich ein Fragezeichen an das Ende meines Satzes gesetzt? Ja. Also war es eine Frage. Ich würde doch dich nicht zurechtweisen. Ich doch nicht. Das kannst du doch viel besser. :D

Lancelot am 15 Aug 2012 20:00:12

raidy hat geschrieben:Zumal ein Busfahrer ja auch schnell mal 50 und mehr Menschen an Bord hat. Aber er hat auch einen sehr speziellen Führerschein und ist ein Berufsfahrer mit (im Normalfall) extrem viel Fahrerfahrung.


Darum darf (und soll er dürfen) auch 100 km/h auf der BAB .. wie wir :)

Aber wo in aller Welt ist denn der Berufskraftfahrer beim Überholen von einem 50 km/h schnellen LKW mit einem Womo gefragt oder vonnöten ... :nixweiss:

Gast am 15 Aug 2012 20:02:09

Lancelot hat geschrieben:
raidy hat geschrieben:Zumal ein Busfahrer ja auch schnell mal 50 und mehr Menschen an Bord hat. Aber er hat auch einen sehr speziellen Führerschein und ist ein Berufsfahrer mit (im Normalfall) extrem viel Fahrerfahrung.


Darum darf (und soll er dürfen) auch 100 km/h auf der BAB .. wie wir :)

Aber wo in aller Welt ist denn der Berufskraftfahrer beim Überholen von einem 50 km/h schnellen LKW mit einem Womo gefragt oder vonnöten ... :nixweiss:


Da gebe ich dir recht. Das macht keinen Sinn. Aber ich dachte, ich hätte das weiter unten klar geschrieben. :?

Lancelot am 15 Aug 2012 20:03:59

Ja .. hast Du, sorry :oops:

Wollte nur nochmal das Busführerschein-Argument "killen" ... :)

daffi2222 am 15 Aug 2012 20:05:13

Personenbeförderungsschein

Lancelot am 15 Aug 2012 20:07:55

:jawoll:

bestager am 15 Aug 2012 20:11:17

daffi2222 hat geschrieben:Personenbeförderungsschein

muß jeder Taxifahrer haben

, Charly

Gast am 16 Aug 2012 08:59:15

Lancelot hat geschrieben::bahnhof:

Klink mich aber aus - iss mir zu blöd, sorry :roll:



:loldev:

führt echt zu nix, manche begreifen es nicht... :wall:

bärnd am 16 Aug 2012 09:54:10

Lancelot hat geschrieben:
giovannibastanza hat geschrieben:.. Busfahrer sind Profifahrer ....



Hier geht´s um ÜBERHOLEN :!:

Wenn´s dazu einen Profi braucht ... :roll:


Wer schon mal von einem Reisebus in einem Tunnel überholt wurde, weiß das dieses angebliche Profitum bei Busfahrern und LKW Fahrern überschätzt wird. Meistens soll das LKW-Überholverbot doch lediglich verhindern dass durch Elefantenrennen die BAB verstopft wird.
Diese Problem entsteht nich wenn ein 4T Womo mit 100 überholt.

toysi53 am 16 Aug 2012 10:32:32

Genau richtig "Bärnd"
Deine Worte reichen schon.

dieter2 am 16 Aug 2012 11:57:21

Wer viel mitschleppen will muß auch leiden können :versteck:

Dieter :)

thomas56 am 16 Aug 2012 12:14:04

dieter2 hat geschrieben:Wer viel mitschleppen will muß auch leiden können :versteck:



Ich würde eher leiden, wenn meine Komfortartikel zu Hause bleiben müssten. :D

Ab und an kann ein Überholverbot recht entspannend sein, ich fahre dann mit grossem Abstand hinter dem letztem LKW her und meine Frau kann während der Langsamfahrt an die Kaffeemaschine gehen. 8)

giovannibastanza am 16 Aug 2012 14:53:30

dieter und Thomas haben n.m. Meinug es richtig erkannt.
Wer sich ein Womo über 3,5 t kauft , weiss von vorn herein worauf er sich einläßt. Fängt er an zu jammern und will das ändern, stimmt er der sonst verpöhnten Klientelpolitik zu . Einfacher wäre gleich unter 3,5 t zu kaufen und alles , was Gewicht hat zu Hause zu lassen , oder es hinzunehmen.
Da es heute sehr einfach ist sich über Kredite oder vom Sparbuch ein auch größeres Fahrzeug zu kaufen , sticht also die Frage , ob der Diskutant dieses oder jenes Fahrzeug fährt garnicht. Die Fraktion -Beige - hat anscheinend Geld genugund das sind doch diejenigen über die hier im wesenlichen geredet wird. Die, die Zeit haben und die von sich behaupten , der Weg sei das Ziel .
Aber es gibt doch einen ins Auge fallenden Grund:
Wenn Womo bis 7,5 t , an sich schon ein Widersinn, bei dieser Wind -und Strassenanfälligkeit , dort überholen dürfen , dann sind die nächsten die sich mit Berechtigung an das Ministerium wenden ,die Fuhrunternehmer die auch mit ihren Fahrzeugen bis 7,5 t freie Fahrt haben wollen.
Dann haben alle den Salat , weil die dann nicht nur die rechte Spur , sondern mit geringer Überholgeschwindigkeit auch die linke Spur blockieren.
Wie hier gesagt wurde , diese Fraktion auf 130 Km/h zu begrenzen , hat doch am Berg , bei Überholverbot keine Auswirkungen.
Lancelot, zur Unterrichtung ,Busse dürfen nur 80 km/h auf der AB fahren , nur nach besonderer Abnahme und Ausrüstung 100 Km/h.
Giovanni.

Gast am 16 Aug 2012 15:19:21

Busse dürfen nur 80 km/h auf der AB fahren , nur nach besonderer Abnahme und Ausrüstung 100 Km/h.

Dann sind alle Busse besonders ausgerüstet und entsprechend geprüft. Höhstens ein Ikarus mit Hänger fährt noch 80.

Gast am 16 Aug 2012 15:49:15

giovannibastanza hat geschrieben:dieter und Thomas haben n.m. Meinug es richtig erkannt.
Wer sich ein Womo über 3,5 t kauft , weiss von vorn herein worauf er sich einläßt. Fängt er an zu jammern und will das ändern, stimmt er der sonst verpöhnten Klientelpolitik zu . Einfacher wäre gleich unter 3,5 t zu kaufen und alles , was Gewicht hat zu Hause zu lassen , oder es hinzunehmen.
Da es heute sehr einfach ist sich über Kredite oder vom Sparbuch ein auch größeres Fahrzeug zu kaufen , sticht also die Frage , ob der Diskutant dieses oder jenes Fahrzeug fährt garnicht. Die Fraktion -Beige - hat anscheinend Geld genugund das sind doch diejenigen über die hier im wesenlichen geredet wird. Die, die Zeit haben und die von sich behaupten , der Weg sei das Ziel .
Aber es gibt doch einen ins Auge fallenden Grund:
Wenn Womo bis 7,5 t , an sich schon ein Widersinn, bei dieser Wind -und Strassenanfälligkeit , dort überholen dürfen , dann sind die nächsten die sich mit Berechtigung an das Ministerium wenden ,die Fuhrunternehmer die auch mit ihren Fahrzeugen bis 7,5 t freie Fahrt haben wollen.
Dann haben alle den Salat , weil die dann nicht nur die rechte Spur , sondern mit geringer Überholgeschwindigkeit auch die linke Spur blockieren.
Wie hier gesagt wurde , diese Fraktion auf 130 Km/h zu begrenzen , hat doch am Berg , bei Überholverbot keine Auswirkungen.
Lancelot, zur Unterrichtung ,Busse dürfen nur 80 km/h auf der AB fahren , nur nach besonderer Abnahme und Ausrüstung 100 Km/h.
Giovanni.


Ist wohl so nicht mehr ganz aktuell,
lt. Wikipedia werden heute 80% ! aller neu zugelassenen Busse
mit 100 Km/h zugelassen:

--> Link

giovannibastanza am 16 Aug 2012 16:17:24

freetec, muss ich jetzt lachen ?
Ich habe mich nicht mit Zulassungszahlen aufgehalten , sondern mit der Tatsache Busse dürfen nur ?0 km / h fahren ausser mit besonderer Ausrüstung.
Wieviele das von den 20 ( ? ) pro Landkreis im Jahr das sind interessiert doch nur Erbsenzähler , denn es gibt doch noch genügend andere. Oder ?
Giovanni.

wolfherm am 16 Aug 2012 16:21:28

Ich stelle mal eine Behauptung tatsächlicher Art auf: Die von Peter erwähnten 80 % mit der Zulassung für 100 km/h sind die Überlandbusse/Reisebusse, die auf den Autobahnen rumkurven. Der Rest ist im Linienverkehr. Wetten?

Paule2 am 16 Aug 2012 16:24:28

Hallo wolfherm,

gratuliere, Du hast die Wette gewonnen! :D

MfG Paule2

wolfherm am 16 Aug 2012 16:58:02

Paule2 hat geschrieben:Hallo wolfherm,

gratuliere, Du hast die Wette gewonnen! :D

MfG Paule2


Danke. :D Hoffentlich widerspricht da nicht wieder einer. :D

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