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Überholverbot für schwere Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 to. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8


Gast am 22 Aug 2012 18:22:20

giovannibastanza hat geschrieben:raidy ,die sind wir uns wohl sehr ähnlich .

Aber ich habe jetzt schon viel zu viel Zeit verschwendet.

Giovanni.

Hoffentlich sind wir uns nicht ähnlich. :eek:

Wenn du die Diskussion mit mir und anderen als "verschwendete Zeit" ansiehst, dann brauche ich dies auch nicht zu kommentieren.

Und nun der Versuch, wieder zum Thema zu kommen:

Seit 2006 meint auch der ADAC, dass das Überholverbot keinen Sinn macht. Und der ist ja nun mal nicht der kleinste Verband.
Egal, ob man nun dafür oder dagegen ist, ich fürchte ihr werdet noch viele Jahre darauf warten müssen. Und ich fürchte das ist die einzige Erkenntnis die ich bis jetzt hier raus lesen konnte.

Mein Wohnmobil habe ich ganz bewusst <3,t gewählt, weil mir die Restriktionen und Schikanen auf den Wecker gehen und ich nicht die Tour nach diesen Einschränkungen planen will.
Irgendwie ist es eben immer eine Abwägung der Vor- und Nachteile.
wären all diese Restriktionen nicht (vor allen die Sperrungen kleiner Straßen, obwohl ein 4,5t auch nicht breiter ist), hätte ich jetzt wohl auch eher ein Dickschiff.

Ob nun ein an der zulässigen Grenze beladenes 3,5t WoMo wirklich sicherer ist wie ein 4,5t mit dafür ausgelegter Technik, glaube ich schlichtweg nicht. Und mit genügend Leistung ausgestattet wird es genau so zügig überholen können, wie ein 3,5t.

So ist das nun halt mal mit den Gesetzen: Man muss sich mit ihnen arrangieren.

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Gast am 22 Aug 2012 18:23:02

Jaj ja , so ist er unser lieber Fahrlehrer Giovanni, wenn Fakten auf den Tisch kommen, dann macht er die Mücke :D

Vielleicht sollte er sich diesen Spruch als Signatur wählen:

"Meine Meinung steht fest! Verwirrt mich nicht mit Tatsachen" :D

pippeliese am 22 Aug 2012 18:40:27

Immerhin hat er mich gerade zu einem herzhaften Lachen animiert... :D


Was das eigentliche Thema angeht...
Ich finde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 ok. Das ist auch eine angenehme Reisegeschwindigkeit. Das Überholverbot nervt aber schon hin und wieder, besonders an Steigungen, wenn ich dann hinter kriechenden LKWs bleiben soll.

Man sollte es an Umfeldbedingungen knüpfen....Seitenwind, Spurrillen, etc.
Da sind aber auch "leichte" Womis von betroffen.

Letztlich...wir werden es nicht ändern.
Also entweder fügen....oder im Zweifel bezahlen. Die Wahl bleibt. :wink:

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Gast am 22 Aug 2012 18:55:56

ne, ne liebe Katja,

fügen gegenüber dem Polit-Gesindel auf keinen Fall!

Auch wenn ich mich wiederhole: Das Betreiben der Abschaffung des Überholverbotes für Wohnmobile >3,5 to auf Autobahnen ist eine zentrale Aufgabe für den VDWH im Rahmen seiner Lobbyarbeit.

Leider sitzen dort die gleichen Trantüten wie im Ministerium unseres Bajuwaren-Ramses...

wolfherm am 22 Aug 2012 21:16:51

papageno46 hat geschrieben:
....... Polit-Gesindel .......

........Trantüten ......



Muss man eigentlich immer Mitmenschen mit solchen Ausdrücken belegen?
Kann man nicht mal ganz normal über andere Menschen reden? Wir muessen uns nicht über die Verrohung der Sitten wundern, wenn man hier manche Titulierungen liest.

pippeliese am 22 Aug 2012 21:31:37

Sei doch net so streng, Wölfchen....
...ich hatte das durchaus augenzwinkernd verstanden. :wink:

Da finde ich die häufig persönlich angreifenden Posts viel schlimmer. :ja:

Ehrlicherweise nehm ich mich davon nicht aus...
Die letzte Antwort an Giovanni war nicht nett. :oops:

Gast am 22 Aug 2012 21:43:30

Hallo an alle leidgeplagten > 3,5 t zGG-Fahrer,

nebenbei, auch ich bin einer.

Meine Meinung zu diesem Thema ist eine einfach zu verstehende, vielleicht sogar von giovannibastanza.

Warum schaut man nicht einmal über die europäischen Landesgrenzen, besonders hier natürlich die dem Minister zuarbeitenden Fachbereichsleiter. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es in Europa nur zwei oder drei Länder, in denen dieses Überholverbot für Wohnmobile > 3,5 t überhaupt gilt. Warum ist noch niemand Im Ministerium auf die Idee gekommen, sich bei den Nachbarländern zu erkundigen. Neben Deutschland gilt nur noch in der Schweiz und in Portugal das Überholverbot für Wohnmobile >3,5 t zGG. Eigenartigerweise kennen alle anderen Nachbarländer keine Beschränkung für Wohnmobile >3,5, t, wenn man unser deutsches Schild als Grundlage nimmt.

Den Hinweis von pottgirl mit der Beschränkung der Vmax auf 100km/h finde ich voll i.O. Nur wird natürgemäß bei einem Überholvorgang diese auch einmal überschritten ( jedenfalls passiert mir das ab und an :D ) .

Aber das würde wieder unseren "Oberfahrlehrer" zu seinen qualifizierten Tiraden hinreißen.

pippeliese am 22 Aug 2012 21:57:18

[quote="rundefan"]Nur wird natürgemäß bei einem Überholvorgang diese auch einmal überschritten ( jedenfalls passiert mir das ab und an :D )[/qoute]

:eek: ...Werner.....:auge:....PSSSST....
Das machen wir nicht....nie...höchstens gezwungenermaßen...quasi.
Wir doch nicht... 8)

:flower:

Nille am 23 Aug 2012 00:43:32

Ist schon echt Klasse der Link......enthält genau das Gegenteil von Deiner Behauptung! Ist aber nett, dass Du Deine wertvolle Zeit verschwendet hast um Dich auf unser Niveau herabzulassen.

vom Nichtschnaller!

@all

Hier die Facebook Seite von Gio:

--> Link

daffi2222 am 23 Aug 2012 03:11:45

Ich denke mal, das es jetzt gut ist. Hier fängt langsam eine Hetzjagd an. Soetwas hat nichts mit dem Thema zu tun.

Lustig ist anders. Der nächste postet noch Adresse und Telefon.

Über Facebook besteht bereits ein Thread, aber es ist ja niemand angemeldet.

Morgendlichen

Ralf

wolfherm am 23 Aug 2012 06:03:25

daffi2222 hat geschrieben:Ich denke mal, das es jetzt gut ist. Hier fängt langsam eine Hetzjagd an. Soetwas hat nichts mit dem Thema zu tun.

Lustig ist anders. Der nächste postet noch Adresse und Telefon.

Über Facebook besteht bereits ein Thread, aber es ist ja niemand angemeldet.

Morgendlichen

Ralf


Nun, da wird er jetzt mit leben müssen oder er hat die Größe und entschuldigt sich hier. Dafür hat er sich hier etwas zu viel daneben benommen und zu viele angemacht.

Gast am 23 Aug 2012 08:14:21

Hallo wolfherm,

dass ich mit unserer politischen Führung mehr als unzufrieden bin, das hast Du gemerkt. Ich will an dieser Stelle auch nicht weiter in dieses Thema einsteigen, da es nicht in ein Forum für Wohnmobilisten gehört.

Aber die bisherigen Seitenhiebe, die konnte ich mir nicht verkneifen...

Nille am 23 Aug 2012 09:05:24

daffi2222 hat geschrieben:Ich denke mal, das es jetzt gut ist. Hier fängt langsam eine Hetzjagd an. Soetwas hat nichts mit dem Thema zu


Sorry, aber ich glaube, Du hast meinen Link gar nicht angeklickt, oder?

Das war mal wieder ein bisschen Ironie....und sicher keine Hetzjagd!

pippeliese am 23 Aug 2012 09:14:03

Ralf, warst Du auf dem Link?

Es ist nicht wirklich Gio's Seite.
Sie heißt "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit"

:wink:

daffi2222 am 23 Aug 2012 09:22:13

Sorry, habe nur gesehen das es um " Gio" ging. Würde mich nie beim Datensammler Nr1 einloggen oderanmelden.

Dann ziehe ich meine Ausserung zurück.
Da sieht man mal wie schnell so etwas passiert. Man setzt einen Link mit einer Bemerkung und es kommen Dolle Dinge dabei heraus. Es besteht, das habe ich jetzt selbst erfahren, immer die Möglichkeit, das andere den Link nicht öffnen wollen oder können. Aus welchen Grund auch immer.

Sorry nochmal

pilote600 am 23 Aug 2012 11:08:26

Hi,
nunja manche sind "uneinsichtig" und "Halsstarrig" wenn es ums Thema SOG geht, andere bei CEESteckern und Kabeln, wieder andere bei Solar und Akkus ...... hier haben wir nun mal ein Exemplar, dass beim Thema "STVO" allwissend und uneinsichtig ist .....

Gast am 23 Aug 2012 11:22:06

Meine Meinung: Irren ist menschlich, es zuzugestehen ist Stärke. Lassen wir es jetzt aber bitte gut sein. Zu viel in der Wunde stochern ist auch nicht fair.

Kurve zum Thema:
Unter dem Gesichtspunkt, dass überholen in den meisten Ländern eben doch erlaubt ist wäre eine schnellere Reaktion durch die Politik wünschenswert. Die Frag ist nur, wie können wir kleine Lichter das beschleunigen.
Eine Möglichkeit wäre, wenn jedes ADAC Mitglied hier diesem eine Mail schreibt und etwas Druck macht. Denn der ADAC reagiert auch nur dann im Sinne seiner Mitglieder, wenn diese sich auch zu Wort melden. Was meint ihr?

Gast am 23 Aug 2012 11:25:27

pilote600 hat geschrieben:Hi,
nunja manche sind "uneinsichtig" und "Halsstarrig" wenn es ums Thema SOG geht, andere bei CEESteckern und Kabeln, wieder andere bei Solar und Akkus ...... hier haben wir nun mal ein Exemplar, dass beim Thema "STVO" allwissend und uneinsichtig ist .....


Hallo Ralph,

hast ja lange hier nichts mehr geschrieben :)

pilote600 am 23 Aug 2012 13:51:57

Hi,

zum Thema (ok, ist schon ein weig abschweifend aber denoch gehört es dazu, finde ich)

Da es in D so ist, das mit dem symbolisierten LKW alle Fahrzeuge über 3,5t mit ausnahme von PKW und Kraftomnibussen, gemeint sind, haben z.B. Womos über 3,5t auf fast allen Strassen rund um Stuttgart Tempo 60 einzuhalten, und rein nach Stuttgart dürfen die gar nicht!!!!

Somit finde ich eine grundsätzlich dass hier Handlungsbedarf seitens der Legislative besteht.

topolino666 am 23 Aug 2012 14:03:25

.. apropos abschweifen!! :D

Habt Ihr eigentlich gewusst dass es nicht erlaubt ist einen Hänger mit 100er-Schild an ein WoMo >3,5 to zu hängen!

... also anhängen und fahren schon, aber dann die "100" abkleben und eben 80 / 60 fahren!

Macht niemand, aber wenn wir schon bei "unsinnigen" Verordnungen sind! 8)



topolino
Matthias

P.S.: Natürlich hat unser Moto-Hänger auch´s 100erter Schild! :twisted:

brawo1 am 23 Aug 2012 23:16:08

pilote600 hat geschrieben:Da es in D so ist, das mit dem symbolisierten LKW alle Fahrzeuge über 3,5t mit ausnahme von PKW und Kraftomnibussen, gemeint sind, haben z.B. Womos über 3,5t auf fast allen Strassen rund um Stuttgart Tempo 60 einzuhalten, und rein nach Stuttgart dürfen die gar nicht!!!!

Somit finde ich eine grundsätzlich dass hier Handlungsbedarf seitens der Legislative besteht.


Hallo Ralph,

warum müssen Wohnmobile über 3,5 t auf fast allen Straßen rund um Stuttgart Tempo 60 einhalten? Gibt es da eine entsprechende Beschilderung nur für Wohnmobile? Wenn nicht, dann dürfen diese Wohnmobile lt. StVO 80 km/h fahren.

2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger................ 80 km/h,

pilote600 am 24 Aug 2012 07:25:52

Hallo Wolf, und wer sich sonst noch diese Frage stellt

nein es steht kein Schild "nur für Womo" aber auf (ich glaube) allen Bundesstraßen die um Stuttgart führen ist:

Tempo 60 für KFZ die mit dem LKW Symbol gemeint sind!!!

Ebenso dürfen diese KFZ nicht nach S reinfahren, ebenso durch das LKW Symbol gekennzeichnet.

Nach der STVO Def fallen ja alle KFZ über 3,5t, ausser PKW und Kraftomnibusse, unter dieses Symbol

daffi2222 am 24 Aug 2012 07:35:23

Da geht es aber um Durchfahrtverbote und Lärmschutz. ( Glaube ich)

pilote600 am 24 Aug 2012 07:55:06

daffi2222 hat geschrieben:Da geht es aber um Durchfahrtverbote und Lärmschutz. ( Glaube ich)


Ja und????
habe ja im eigentlichen posting bereits geschrieben dass es nicht ums Überholen geht

brawo1 am 24 Aug 2012 10:17:31

pilote600 hat geschrieben:Hallo Wolf, und wer sich sonst noch diese Frage stellt

nein es steht kein Schild "nur für Womo" aber auf (ich glaube) allen Bundesstraßen die um Stuttgart führen ist:

Tempo 60 für KFZ die mit dem LKW Symbol gemeint sind!!!

Ebenso dürfen diese KFZ nicht nach S reinfahren, ebenso durch das LKW Symbol gekennzeichnet.

Nach der STVO Def fallen ja alle KFZ über 3,5t, ausser PKW und Kraftomnibusse, unter dieses Symbol


Hallo Ralph,

danke, alles klar, du meinst sicherlich dieses Schild,



mit dem Zusatzschild 60 km/h.

pilote600 am 24 Aug 2012 10:22:25

Dieses Schild verbietet die Durchfahrt durch S ....

Das 60er Schild hat das Zusatzschild mit dem LKW Symbol

brawo1 am 24 Aug 2012 10:40:06

Hallo Ralph,

fällt mir gerade ein, wahrscheinlicher ist das Zeichen 274



mit diesem Zusatzzeichen,



wobei nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, darunter fallen.

pilote600 am 24 Aug 2012 10:42:08

Hi Wolf,

genau die Schilder

und was habe ich geschrieben

Womos über 3,5t
und womos unter 3,5t mit entsprechendem anhänger

brawo1 am 24 Aug 2012 10:44:39

pilote600 hat geschrieben:Hi Wolf,

genau die Schilder

und was habe ich geschrieben


Hallo Ralph,

kein Widerspruch von mir :D :wink:

Gast am 24 Aug 2012 11:09:50

pilote600 hat geschrieben:.... Womos über 3,5t auf fast allen Strassen rund um Stuttgart Tempo 60 einzuhalten, und rein nach Stuttgart dürfen die gar nicht!!!!


Völliger Schwachsinn diese Regel, die Busse heizen auf der linken Spur an die vorbei sind "dezent" lauter und verpesten etwas mehr die Umwelt.
Dort haben sie mich geblitzt letztes Jahr, B10 Richtung Esslingen, hatte so um die 80 drauf.
Die müssen wohl Induktionsschleifen haben, die eine Tandemachse erkennen können und dann darauf schliessen man hat > 3,5 To. Zum Glück kam nie ein Bußgeldbescheid.
Ich hab auch schon mal mit denen "unverfänglichen" Mailkontakt gehabt, indem ich nachfragte, ob das denn bei Womos irgendwie "anders" gehandhabt wird. Aber die liessen sich auf keine Aussage ein, Tempo 60 für > 3,5 to heisst Temp 60...

Naja Glück gehabt. Jetzt passe ich dort besonders auf.

harubang am 24 Aug 2012 22:14:27

daffi2222 hat geschrieben:... solche Auto's.

Was bitte willst Du im Klartext mit dem "Deppen-Apostroph" andeuten?

appi68 am 13 Sep 2012 08:29:54

wolfherm hat geschrieben:PS: Ich habe dann auch entschieden, dass der eine schwere Panne hat und auf den Standstreifen möchte und bin auf die Überholspur.... :evil:


Der ist geil.......
so wirds gemacht...... :twisted: :roll:

RaiWo am 28 Sep 2012 11:38:23

Guude!
Mein Sohn wurde in NRW geblitzt.
Verwarnungsgeld kam jetzt. Fahrzeug ist fotografiert worden und hat 4,9 t zGG.
Vorwurf: Sie befuhren mit dem PKW die Strasse xy. Geschwindigkeitsbeschränkung war 70 km/h.
Verwarnungsgeld 20 € bei 15 km/h zu schnell.

Als ich vor etlichen Jahren mit demselben Fahrzeug ebenfalls geblitzt worden bin, wurde mir ebenfalls vorgeworfen, ich wäre mit demPKW 3 km/h zu schnell gefahren.

Also immer als Fahrzeug der Klasse M bewertet.

CU
Vutscko

BernhardK am 29 Sep 2012 11:46:42

RaiWo hat geschrieben:Sie befuhren mit dem PKW die Strasse xy. Geschwindigkeitsbeschränkung war 70 km/h.

Also immer als Fahrzeug der Klasse M bewertet.



Genauso ist es mir ergangen. Mein WoMo, 4,2 t, wurde als PKW bezeichnet, so wie es in der ZB I steht.

Stellt man sich allerdings auf einen Parkplatz, der nur für PKW gilt, ist das WoMo trotz Eintrag in der ZB I, kein PKW mehr.

andwein am 30 Sep 2012 11:38:52

BernhardK hat geschrieben:
RaiWo hat geschrieben:Sie befuhren mit dem PKW die Strasse xy. Geschwindigkeitsbeschränkung war 70 km/h.
Also immer als Fahrzeug der Klasse M bewertet.

Genauso ist es mir ergangen. Mein WoMo, 4,2 t, wurde als PKW bezeichnet, so wie es in der ZB I steht.
Stellt man sich allerdings auf einen Parkplatz, der nur für PKW gilt, ist das WoMo trotz Eintrag in der ZB I, kein PKW mehr.

Ich verstehe die Aufregung nicht. Ist doch toll, so eine Aussage.
Lege Einspruch ein wg. fehlerhaften Ermittlung!!
Andreas

thomas56 am 30 Sep 2012 11:53:48

BernhardK hat geschrieben:
Stellt man sich allerdings auf einen Parkplatz, der nur für PKW gilt, ist das WoMo trotz Eintrag in der ZB I, kein PKW mehr.

Da es immer noch als M eingestuft wird, dar es nach meiner Meinung bis 3,5t
auf einen PKW-Parkplatz.

RaiWo am 11 Nov 2012 11:05:12

Guude!
Na, jetzt ist ja amtlich:
Frau Anne Semitsch vom Verkehrsministerium hat auf Anfrage vom RI geantwortet, dass Reisemobile nicht dem Lkw zugeordnet werden. Wohnmobile sind Fahrzeuge der Klasse M.
Genauer Wortlaut in Heft 12/2012
CU
Vutschko

wolfherm am 11 Nov 2012 12:00:22

Die Eingruppierung gilt aber schon ewig. Dazu hätte es keines Schreibens bedurft.

Lancelot am 11 Nov 2012 12:12:42

wolfherm hat geschrieben:Dazu hätte es keines Schreibens bedurft.


Die eigentlich interessante (wenngleich auch schon alte) Info ist, daß über eine Änderung der STVZO diesbezüglich frühest nach der nächsten Novellierung im Frühjahr 2013 entschieden werden kann.

Damit wäre ein Versprechen von Minister Ramsauer immer noch möglich : das LKW-Überholverbot für "schwere Womos" fällt noch in dieser Legislaturperiode ... warten wir´s ab :)

brainless am 11 Nov 2012 15:47:01

Damit wäre ein Versprechen von Minister Ramsauer.............



Ich glaub nicht dran,

er hat sich schon zu oft versprochen,


Volker :wink:

Gast am 12 Nov 2012 20:58:46

Bei mir hats schon mal funktioniert:
Im Sommer 1997, zwei Monate bevor mein 3,5t-Mobil fertig war, fiel die 2,8t Grenze (ja, sowas gab es mal...).
Jetzt steht ein Mobil mit 4,6t vor der Anschaffung, mal sehen...

daffi2222 am 12 Nov 2012 22:28:22

harubang hat geschrieben:
daffi2222 hat geschrieben:... solche Auto's.

Was bitte willst Du im Klartext mit dem "Deppen-Apostroph" andeuten?



Bei dieser Äußerung solltest Du vielleicht mal Deine Beiträge lesen. Rhetorisch der letzte Schrei. Kann ich zum Schmunzeln nur empfehlen, " Herr Fehlerfrei".

giovannibastanza am 17 Nov 2012 17:17:22

raiwo, wie lange fährst du schon WOMO ?
Ein WOMO unter 3,5t war immer ein M1 Farzeug.
Das Zeichen 277 STVO bezieht sich aber auf Kraftfahrzeuge und das bleibt es doch wohl, unter und über 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Hat also mit der Definition M1 nichts zu tun. Oder kannst du da ein anderes Angebot machen ?
Die Dame vom Ministerum hatte insofern recht , als es ellenlange Bitten um Ausnahmeregelungen gibt , wenn für Wohnmobile ein Freigabe bei einem Überholverbot über 3,5 t zugelassen wird.
Soll die Grenze deiner Meinung nach bis 7,5 t gehen ?
Dann kommen bestimmt und mit Recht auch die gewerblich genutzten LLKW zwischen 3,5t und 7,5 t und wollen die gleichen Privilegien. Vielleicht kommt bei dieser Diskussion das Problem der mal als Ausnahme gedachten Geschwindigkeit von 100km/h ,jetzt in der Richtlinie zwar festgeschrieben auf den Tisch.
Diese halte ich schon für überzogen. Diese KlientelzucGasts sind immer gefahrlich , weil sie Begehrlichkeiten anderer Betroffener wecken. Das hat sie gemeint.
Giovanni.

Nille am 17 Nov 2012 17:28:46

Warum bitte sollten denn bei der Überholverbotstechnischen Zuordnung von Wohnmobilen in "richtige" Klasse plötzlich die Spediteure irgendwelche Ansprüche stellen? Die LKWs werden seit Jahren von schweren PKW´s und den Bussen überholt und dagegen habe sie auch noch nicht geklagt. Ein Wohnmobil ist eher ein PKW oder BUS als ein LKW. Deine Argumentation ist für mich und vermutlich die meisten Anderen hier nicht nachvollziehbar...aber das weisst Du ja schon :)

giovannibastanza am 17 Nov 2012 19:24:45

Nille , du glaubst, die Fahrzeughalter , die ihr Geld und das ihrer Angestellten verdienen müssen machen die Augen zu , wenn es um Privilegein geht ? Die wollen ihre Fuhren abarbeiten und werden mit Sicherheit mehr aufgehalten als der Womofahrer für den der Weg das Ziel ist , der also keine Notwendigkeit sieht schnell zu fahren . Was er dann auch nicht tut. Ich bewundere immer die Aufgeregtheit einiger Forumsteilnehmer , die sehen , wie der größte Teil der Reisemobile mit 90-110 km/h fährt, mit dem Hinweis sie wollten Kraftstoff sparen und seien nicht auf der Flucht , aber im Überholverbot wollen sie unbedingt mit der gleichen Geschwindigkeit , die sie vorher für angemessen halten überholen ( nicht auf der Flucht).
Natürlich hat die Frau Semitsch recht , die Gleichbehandlung muss gewärleistet sein.
Es werden dafür Anhörungen durchgeführt bei denen selbstverständlich der Sinn des Wunsches der Womofahrer hinterfragt wird. Es ist doch schon in Aussicht gestellt worden , dass die BAST sich mit dem Thema beschäftigen wird. Wollen wir doch mal sehen , was dabei heraus kommt.
Giovanni.

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