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Letztes Jahr sind wir durch Frankreich gefahren, fast alles über Landstraße. Dabei ist uns aufgefallen, dass häufig die Landstraßen auf 3,5t begrenzt waren. Unser Womo ist auf 3,85t aufgelastet. Dürfen wir diese Landstraßen befahren? Wir sind in den letzten Jahren häufig durch Franreich gefahren, aber solch eine Reglementierung ist uns bisher nicht aufgefallen. Andreas Die Frage ist in welchen Gebieten Frankreich´s ihr unterwegs wart und welche Zusatzeichen da noch mit dran standen. wenn das Zeichen für LKW´s mit dran Stand, und sauf Service, deutet das nicht drauf hin, das LKW über 3,5 t da nicht hin fahren dürfen zum Saufen sonder LKW über 3,5 t die dort etwas zu erledigen haben sehr wohl dort fahren dürfen. Auch unterscheiden die Franzosen schon genau wie die Österreicher zwischen gewerblich fahrenden Fahrzeugen und Wohnmobilen. In Frankreich will man mit dem Schild vermeiden das die LKW die Landstraße nutzen um die Autobahngebühr zu umgehen. Soweit ich weis gilt das aber nur für gewerblichen Gütertransport nicht für Freizeitfahrzeuge Ralf Nein , entscheidend ist das, was in der Zulassung steht. Steht da Lkw , spielt es auch keine Rolle . ob gewerblich genutzt oder nicht. Allein die Zulassungsmerkmale sind wichtig. Das könnte dazu führen , und deshalb wurde das in Deutschland präzisiert , dass z.B. eine viel schwerere Betonpumpe oder ein anderes Selbstfahrendes Arbeitsgerät auch über 3,5t z.Ggw. dort fahren dürfte . Ein Womo immer unter 3,5 t.In Österreich gilt das gleiche . Giovanni.
Nein, die darf man nicht befahren. Wir haben es in der Nähe von Honfleur mit erleben dürfen. Wir mussten auf die Waage und mussten blechen. Unser Womo hat 3,8t. Unsere Strafe waren 95€. Die Polizeit hat nicht lange gefackelt und sofort kassiert! Die französische Polzei ist knallhart. Ich würde es nicht nochmal riskieren wollen. AS, du hast offensichtlich die Frage falsch gestellt. Da es sich um das Verkehrszeichen 8 handelt , zu sehen ist ein schwarzer LKW auf einer weißenTafel mit rotem Rand , ist es ein Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gesgw. Also , insofern hat Paulinchen recht bei diesem Schild mussten sie zahlen, da ein Womo ganz sicher auch ein KFZ ist und sie über 3,5 t lagen. Hier werden also keine Unterschiede zwischen LKW und WOMO gemacht. Der abgebildete LKW hat nur Symbolwert. Giovanni Das besagt also daß ich in Frankreich mit 4,0 t. fast nur über die Autobahn an mein Ziel komme sprich Gebühren zahlen muß! :cry: Hallo, Über 3,5t sind über 3,5t. Diese 3,5t-Regel gilt meines Wissens für alle poids lourds (= Fahrzeuge über 3,5t). Hier wird nicht, wie in Österreich (z.B. am Brennerpass) auf die Ladung des Fahrzeugs abgestellt. Wenn ein LKW auf dem Zeichen abgebildet ist, gilt dieses in Frankreich nur für Fahrzeuge zum Transport von Gütern. Womos fallen nicht darunter. Auch nicht beim LKW-Überholverbot!!! Hier der Link einer französischen Womo-Seite:--> Link (Kann man ja per google übersetzen). Da in Frankreich jedoch die allerwenigsten Womos (große Vollintegrierte) über 3,5t sind, und die die es sind, die weißen Geschwindigkeitsaufkleber 80-100-110 hinten drauf haben müssen, hätte ich mit einem nicht allzu großen Womo keine Bedenken, eine Durchfahrtsstraße mit dem "3,5t"-Verbotsschild zu durchfahren. Klar, wenn man angehalten wird, muss man zahlen. Aber zwei Orte von mir weg ist eine große Ortsdurchgangsstraße mit dieser Regelung. Ehrlich gesagt wüsste ich auf Anhieb nicht, wie ich in die nächst größere Stadt kommen sollte, ohne einen riesigen Umweg zu machen oder die Autobahn zu nutzen. Französische Alkoven und Teilintegrierte über 3,5t habe ich außer meinem eigenen erst zweimal (einmal live in der deutschen-französischen Grenzregion und einmal in einer Annonce) gesehen. In Ferienregionen mit großem ausländischen Womo-Anteil dürfte die Polizei da schon sensibler sein. Da ich fast ausschließlich in Deutschland unterwegs bin und nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze weg wohne, habe ich diese LKW-Geschwindigkeits-Aufkleber nicht drauf. Die kommen nur vor der Fahrt zum TÜV oder evtl. vor einem mehrtägigen Frankreich-Urlaub dran. @ AB, scheifling, nein nicht nur Autobahnen, die Nationalstrassen sind teilweise Autobahn ähnlich und dort gibt es meines erachtens keine Gewichtseinschränkung. Nur die kleineren Strassen so an der Küste entlang sind teilweise nur bis 3,5 t zugelassen.
Der Grund für diese Durchfahrtverbote ist eigentlich, die LKWs aus den Orten heraus zu halten. Wobei der Zulieferverkehr hier normalerweise toleriert wird. In vielen Orten wird dazu das Verbotsschild mit dem LKW benutzt, aber oft auch das mit den "3,5t". Und ein Wohnmobil unterliegt, auf das Gewicht abgezielt, in Frankreich z.B. geschwindigkeits-, zulassungs- oder TÜV-technisch den gleichen Regeln wie ein LKW. Ich muss z.B. mit einem >3,5t-Womo ab dem ersten Jahr jährlich zu einer speziellen Untersuchungsorganisation (vgl. Tüv oder Dekra), die nur Fahrzeuge über 3,5t prüft. Meine Prüfstelle hat außer mir nur Betreiber amerikanischer Womo-Modelle in der Kundschaft. Das hängt u.a. damit zusammen, dass es in F immer die Führerscheinklasse "B" gab, und diese seit jeher auf 3,5t begrenzt ist. Erst seit 2009 kann man eine Fahrerlaubnis Klasse "B", die vor Januar 1975 erworben wurde, auf das Führen von (ausschließlich) Wohnmobilen von über 3,5t erweitern lassen. Den "C 1" soll es in Frankreich seit gestern (19.01.2013) geben. Daher gibt es in F erst wenige Womos über 3,5t. Aber es werden immer mehr. Es bleibt zu hoffen, dass dann die 3,5t-Verbotsschilder auf Betreiben der nationalen Womo-Clubs gegen "LKW"-Verbotsschilder ausgetauscht werden. Kurz hinter Mülhausen, hat uns unser Navi von der Autobahn geschickt. Kaum waren wir runter von der Autobahn, kam auch schon das erste Schild, 3,5t mit rotem Rand! Kein Zusatzschild! Die großen Überlandstraßen sind frei, dort gibt es die Einschränkung. So, diese Einschränkung auf 3,5t nimmt scheinbar in Frankreich zu. Andreas
Das ist ganz einfach wenn man nicht mehr an die schönen stellen kommt weil Verbot ja dann beibt man einfach weg . Es gibt noch so viele schöne Stellen auf diese Welt. In Frankreich (aber auch in Italien) gibt es jede Menge Straßen die mit dem 3,5t Schild gekennzeichnet sind. Dort sollte man tunlichst auch nur fahren, wenn das zGG unter 3,5t und das Fahrzeug nicht überladen ist. Die Gründe sind oft schlagend einfach: Die Straßen sind nicht für schwerere Fahrzeuge geeignet weil zu eng, zu steil, zu wenig stabil. Und wer dann großkotzig meint, das würde bei seiner edlen Fahrkunst ja keine Rolle spielen, kriegt - zu Recht und zu selten! - die Quittung. Das LKW-Schild zielt - zumindest nach meinem Kenntnisstand - in F tatsächlich auf den gewerblichen Verkehr. Womos fahren unbehelligt (aber nicht auf mich berufen, wenn doch mal ein Flic was wissen will...) LJS
kann ich nur unterstreichen!!!! hatte den Alptraum schlechthin beim ersten -gemieteten- womo: musste in der Bretagne in der immer enger werdenden Dorfstraße (und dann engste Kurve) rückwärts zurück und hinter mir waren schon mehrere Fahrzeuge und das dann auch noch mit Kurven. Nicht immer, aber sehr oft, hat das Schild seine Berechtigung.
Ja, aber seltenst auf einer französischen Route nationale (=Nationalstraße)!!! :)
Genau. In 2011 war da noch kein Schild. Letztes Jahr bin ich noch durchgefahren. Dachte ist nur für LKW. Zurück blieben wir trotz Navi Ansage auf der Autobahn. Kosten 4,5t schwer, ca. 10-15€ In Richtung Süd ist noch so ein Ort. Kleiner Ort, vorm Ort Zufahrt zur Autobahn. Bin auch durch. Ich glaube es gab nur die Möglichkeit über die Autobahn zu fahren. Dieses Jahr werde ich dann auch auf die Autobahn zum umfahren ausweichen. :pale: Landstrassen (Nationalstrassen) gesperrt Über 3,5 T hab ich noch nicht gesehen. Die meisten Ortschaften gesperrt Über 3,5 T..stimmt Leider, werden in den Letzten Jahren immer mehr. Wenn das kommen würde... :evil: :evil: Also wir haben letztes Jahr eine 3,5t Strasse bei Honfleur befahren, an der Küste......mit geeignetem Womo. Sehr kleine Strasse, vermutlich die erwähnte... Jetzt mit dem Neuen dürften wir wohl nicht mehr.....allerdings ist dies die einzige Strasse die mir so in Erinnerung ist. Speziell die Landstrassen sind ja sowieso viel von Lastern befahren, die RN sowieso. Wir fahren über Ostern wieder nach F - muss mal genauer aufpassen. ich war letztes Jahr mit meinem T5 ( kleiner 3,5 to) in Lourdes. Bin dort in eine 3,5 to Straße gefahren, die zweite Kurve hab ich mit Müh und Not mit 16 oder 17 Zügen geschafft :lol: Seitdem bin ich da ganz ganz vorsichtig Suppper tröd, sehr informativ :francais: hab einiges dazugelernt, aber noch eine blöde frage: muß ich als Womo mit 5,5to ach die komischen 80/100/110 schilde draufmachen? lg olly
Da habe ich dir noch einen wichtigen Tipp: siehst du in Frankreich jemals ein "Achtung Kurve" Schild, dann heißt es ganz sicher aufpassen. Denn dann kommt eine Kurve, die sich gewaschen hat. In Deutschland ist es umgekehrt. Da hat fast jedes Kürvchen ein solches Schild. Erst wenn auch hundert rot/weiße Bleche dran sind, ist es eine echte Kurve :lol: Auch "chaussée déformée" sollte man immer sehr ernst nehmen. Depp mit leidiger Erfahrung vor 30 Jahren Raidy
Nein dann sieht ja jeder daß Du nur 100 fahren darst. Man könnte dich ja auch für einen 3,5 t. halten ODER ? :lol: suppppper idee + fänd es toll wenns klappt. aber ich fürchte eher unwahrscheinlich, einen 3-achse flair mit 3,5 t. das glaubt selbst der dümmste cop nicht lg olly Hab aber jetzt echt keine Ahnung ob da ein Schild drauf sollte /muss. Ich 4,0 t. hab mal nix drauf.
ob ihr's glaubt oder nicht, abgesehen davon, dass aufgrund mangelnder Unterstützung von N+B in der Ausstellung irgendwelcher erforderlicher Papiere, die Zulasung eines Flairs in F ziemlich schwierig ist, habe ich mal einen Flair-3-Achser gesehen, der mit einem zul. GG von 3,5t zum Kauf angeboten wurde. Wie das möglich war, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Geschwindigkeitsaufkleber sind nur auf französichen Fahrzeugen vorgeschrieben, sonst müssten ja alle nicht-französischen LKWs beim Übertritt der Grenzen auch beklebt werden. Es reicht, wenn ihr beim Überschreiten der Grenzen einen Alkotest dabei habt. :D Aber das ist einerseits ein anderes Thema und andererseits wird der Einführungstermin für diese Regelung gerne verschoben. Danke alex lg olly
Die 3,5t Strässchen in F sollte man schon ernst nehmen, stimmt. Und auch in D - jetzt off topic - sollte man zumindest in Sachsen (vielleicht generell im Osten) die Schilder die vor Strassenschäden warnen sehr ernst nehmen. Ich fahre dann nur noch höchstens 30.
in meinem Falle wäre es besser gewesen, eine Längen- und Breitenbeschränkung für Fahrzeuge zu machen , v.B. B< 1,8m L< 4,0 m unter 3,5 to wäre ich auch mit nem langen VW-Bus gewesen - aber da hätte ich festgesessen
Ja, die genannte Strasse bei Honfleur (an der Küste entlang, am CP vorbei) ist zB schmal, eingeengt duch Hecken usw. Eine Breitenbeschränkung habe ich zB schon mal in der Schweiz gesehen, am Klausenpass. Auch Längenbeschränkungen gbt es in den Alpen..... Die Franzosen machen das eben anders.... auch da hatte ich schon B< 2,0 m -- und wie gewohnt hielt ich das für übertrieben. 3 neue Aufbaufenster waren der Erfolg malt die bilder mal nicht zu schwarz. klar, die strassen und durchfahrten in frankreich sind alt (deshalb passt ja meine strassenkarte von 1990 noch) und da stehen nun mal häuser oder andere giebel im weg rum. auch kann in einer kurve mal seitlich ne romantische steintreppe in die strasse münden (einen schönen an die radlager und die achse), stadtrundfahrt in einer mittelalterlichen altstadt, alles für unsere augen schöne fotomotive. aber da mit dem womo durch? dann eben aussen rum, die hübschen blauen gebotsschilder gibt es auch in frankreich, wirklich!! und nicht aufs navi verlassen!!!! das wollte mich jetzt im winter binnen einer woche 5 (in worten fünf!!!) mal in eine einbahnstrasse locken, entgegen der fahrtrichtung. und zweimal sollte ich abbiegen (aber diese strassen waren noch in bau bzw. in planung). fazit: in frankreich stehen immer noch weniger sinnfreie schilder an der strasse als in deutschland!
Nein, nur Wohnmobile > 3,5to die in Frankreich zugelassen sind gary32 |
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