Gast am 27 Feb 2013 14:48:46 Hallo zusammen, wie geschrieben, hab ich mir einen Pössl 2win bestellt. Bald ist es soweit und das Teil steht vor der Tür. Jetzt die Frage: Ich möchte das Wohnmobil nicht auf meine Firma zulassen, um die 1% Regelung zu vermeiden. Dennoch reise ich damit auch geschäftlich durch Bayern und wollte die Kilometer entsprechend abrechnen. Durch den Einsatz des Wohnmobils "erspare" ich mir die Buchung eines Hotels und auch die Anmietung eines Büro´s, da ich meine Kunden im WoMo empfangen kann. Kann ich irgendwie die Nutzung als "Büro"und "Hotel" beim Finanzamt geltend machen ?? Nutzt irgendwer hier sein WoMo ähnlich und hat eine Lösung für mich ??? aus Schongau Michael
topolino666 am 27 Feb 2013 15:08:06 Hallo! Hier schon durch? --> Link--> Link--> Link--> Link--> Link--> Link--> LinkHinter den Tröds steht als Ergebnis "grundsätzlich ja", genaueres kann und wird Dir nur der Steuerberates Deines geringsten Misstrauens FÜR DICH beantworten können! Du kannst die geschäftlich angefallenen Kosten (SP-Gebühren, Bewirtung, ... ) geltend machen, ansonsten wohl die 30 Cent pro km! kampino hat geschrieben:Nutzt irgendwer hier sein WoMo ähnlich ...
:D ... ganz sicher bist Du damit nicht alleine! 8) topolino Matthias
brainless am 27 Feb 2013 21:57:15 Hallo Michael, die genannten Links sind alle sehr hilfreich. Hier noch einer zu jemand, der das Mobil als Firmenfahrzug zugeassen hat: --> LinkIst wahrscheinlich nur ein Rechenmodell, was für Dich günstiger ausgeht, Volker :wink:
fuzzy am 27 Feb 2013 23:18:26 Männers bin begeistert :D
froeschn am 28 Feb 2013 01:10:58 Du solltest darauf achten, dass die Fahrleistung für den Betrieb nicht mehr als 50% der Gesamtfahrleistung des WoMo ausmacht, denn sonst ist das WoMo automatisch notwendiges Betriebsvermögen. vgl 4.2 EStR (1) Damit fällt die Pauschale flach, es wird entweder die 1%-Regelung angewandt oder es darf ein hübsches Fahrtenbuch geschrieben werden.
LG, Fröschn
macagi am 28 Feb 2013 08:34:55 Hmm, ich nutze mein Womo auch ab und an geschäftlich, aber ob ich Kunden einen Pössl zumuten würde? Ein bissel klein, oder?
daffi2222 am 28 Feb 2013 09:16:05 Leider kann nicht jeder wie er will. :ja:
macagi am 28 Feb 2013 11:47:36 Das ist keine Frage des Geldbeutels - Pössls sind recht teuer......
Gast am 01 Mär 2013 14:07:28 Hallo zusammen !
Also erst einmal vielen Dank für die Link´s. Ich falle immer wieder darauf rein zu glauben, dass keiner mein "Problem" haben kann und vergesse dann die SuFu zu nutzen. Dafür Entschuldigung und vielen Dank für´s Raussuchen. Ich komm allerdings erst nächste Woche dazu, das durchzulesen. Der Tipp mit 50% war Gold wert, das hatte ich bis jetzt noch nicht gehört und könnte bei mir durchaus passieren, wenn ich nicht aufpasse. Also doch den ein oder anderen Termin mit dem PKW anfahren. Da bei mir keine Meetings mit 10 Personen geplant sind, handelt es sich in den meisten Fällen nur um ein kurzes Gespräch unter 4 Augen. Meine Gruppen sind den ganzen Tag draußen und somit reicht ein großer Campingtisch unter der Markise um die glücklich zu machen. Der Pössl war jetzt soooo teuer auch wieder nicht und hat mich begeistert, da ich eh in den meisten Fällen allein unterwegs bin und daher mehr auf die Alltagstauglichkeit geachtet habe als auf den Wohnkomfort durch Größe. Ich hätte mir auch mit einem Bekannten dessen Morelo Palace teilen können. Aber der ist mir einfach ein bißchen zu Protzig und unhandlich...
Vielen Dank bis hier für Eure Tipp´s und Meinungen. Bin natürlich für weitere Anregungen offen.
aus Schongau
Michael
xs650 am 01 Mär 2013 16:00:21 Manchmal ist beim Gespräch mit Kunden ein wenig weniger, gleich viel viel mehr :wink:
Und der Pössl, IST ein tolles Mobil.
Matthias
Gast am 01 Mär 2013 17:14:12 froeschn hat geschrieben:Du solltest darauf achten, dass die Fahrleistung für den Betrieb nicht mehr als 50% der Gesamtfahrleistung des WoMo ausmacht, denn sonst ist das WoMo automatisch notwendiges Betriebsvermögen. vgl 4.2 EStR (1) Damit fällt die Pauschale flach, es wird entweder die 1%-Regelung angewandt oder es darf ein hübsches Fahrtenbuch geschrieben werden.
LG, Fröschn
Entweder Du hast Dich verschrieben, oder Du irrst. Die Fahrleistung für den Betrieb muss MEHR als 50% für den Betrieb und WENIGEr als 50% privat sein (auf Gesamtfahrleistung bezogen). Voraussetzung für die 1%Regelung: Das betriebliche Fahrzeug, welches auch für private Fahrten genutzt wird, muss zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Dies bedeutet, das es notwendiges Betriebsvermögen darstellen muss. Falls der Nutzungsanteil weniger als 50% ist, kann nur noch die Fahrtenbuch-Regelung in Betracht gezogen werdenSo in etwa der Psalm, sinngemäß . Ich kann nur jedem raten: Verzichtet nach Möglichkeit darauf, Fahrten/Wohnen mit/im Womo steuerlich geltend zu machen. Vor zehn, auch vor fünf Jahren, ok. Heute handelt man sich da, wenn nicht 200% wasserdicht, nur Ärger ein. Viele
canter am 04 Mär 2013 16:00:25 Hallo zusammen, dem letzten Satz von stuetzel muss ich leider zu 100% zustimmen. Bis vor einigen Jahren konnte man noch zumindest 20,-€ Übernachtungspauschale beim FA ( privates Womo ) ansetzen. Heute geht das nicht mehr. Selbst ein erhöhter Kilometersatz ist nur gegen Nachweis ( also Fahrtenbuch, alle Rechnungen aufheben und max. 20% private Nutzung für Urlaube ) durchsetzbar. Am ende des Tages gibts ,30€ je km ( deckt also nicht annährend die Kosten ) vom FA und sonst nur die Gebühren vom Campingplatz / Stellplatz nach Beleg. Wohnmobil als Firmenfahrzeug sollte auf jeden Fall vorab mit dem FA geklärt werden, da sonst sicher pauschal eine vorrangig private Nutzung unterstellt wird.
brainless am 05 Mär 2013 01:15:42 Bestimmt kennt der eine oder andere auch Sascha von --> Link. Er schreibt, daß es keine Probleme mit der Abrechnung über Pauschalen gibt (Oktober 2012): Hallo Guido, ja, es ist als Firmenfahrzeug erworben und zugelassen. Dafür muss ich aber auch ein Fahrtenbuch führen, welches auch schon vom Finanzamt überprüft wurde! Die Privat-Anteile (km-Anteil als Prozentwert von den Gesamtkosten) müssen natürlich rausgegerechnet und nachversteuert werden. Die Dienstfahrten selbst können natürlich auch im Rahmen der Reisekostenabrechnung ganz normal mit den Pauschalen vergütet werden, dass macht ja keinen Unterschied zum Hotel, außer das die Frühstückskürzung entfällt ;-) Es steht also einer “professionellen” Nutzung eines Mobils nichts im Weg. Für weitere Auskünfte einfach wieder melden.
Sascha
Die Interpretation der Steuergesetze mag von FA zu FA leicht differieren, aber konträr dürften die Ergebnisse nicht sein, Volker :wink:
canter am 05 Mär 2013 13:51:14 Seit 2007 ist das die Handhabung des FA Dachau und des FA München:
Übernachtungskosten, die auf Geschäftsreisen anfallen, können vom Arbeitgeber entweder in nachgewiesener Höhe mit einer Hotelrechnung oder in Höhe der gesetzlichen Übernachtungspauschalen erstattet werden. Sofern der Arbeitgeber Übernachtungskosten über die Pauschalbeträge erstattet, ist diese Erstattung seit 2007 nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Arbeitgeber ist auch rechtlich nicht verpflichtet Reisekosten, wie z.B. Übernachtungskosten, die auf Geschäftsreisen entstehen, zu erstatten. Zahlt der Arbeitgeber keine Übernachtungskosten, kann der Arbeitnehmer diese nur in nachgewiesener Höhe (Hotelrechnung) als Werbungskosten geltend machen, nicht jedoch die Übernachtungspauschale. Nach neuestem BFH-Urteil können Übernachtungskosten dem Finanzamt ggf. auch mit einer Schätzung glaubhaft gemacht werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Übernachtungskosten grundsätzlich nur dann anfallen dürfen, wenn weder der Arbeitnehmer selbst noch die Firma oder Dritte eine verbilligte oder kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellen können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Übernachtungspauschale nur gezahlt werden kann, wenn auch wirklich Kosten entstanden sind, bzw. diese z.B. mittels einer Schätzung glaubhaft gemacht werden konnten.
Ein Wohnmobil wird als "geschätzte Kosten " durch o.g. FA`s nur anerkannt wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird!! So die Aussage auf merhfache anfragen. Bis 2007 war es "schön" z.B. in der Schweiz mit 120,-€ Pauschale :) ... jetzt zahlt man leider drauf.
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