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Polizeikontrollen Konkret von heute Freitag bis Sonntag 1, 2, 3, 4


mitko512 am 24 Jul 2013 12:09:34

berniebo hat geschrieben:ein letzter Versuch. Strafrecht hat mit Versicherungsrecht ganz wenig zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.


Ich habe einzig vom Blickpunkt des Strafrechts geschrieben. Falls hier einzig vom Vollkaskoschutz die Rede war, war mein Beitrag deplaziert. Ich denke aber, dass das Diskussionsthema breiter war.

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Gast am 24 Jul 2013 12:29:18

berniebo hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:... wollte nur auf den Sachverhalt hinweisen, dass Vollkasko nicht bezahlt und Haftpflicht einen in Regress nehmen kann.


Das ist vollkommen richtig. Ist ein Fahrzeug überladen (ob nun zul. Gesamtgewicht oder zul. Achslasten) bewegt es sich außerhalb der Betriebsgrenzen. Die Vollkasko ist damit fein raus. Sie wird nicht bezahlen. Und die Haftpflicht wird alles tun, vorausgesetzt die Gutachten geben das her, um in diesem Falle an Regressforderungen zu kommen.
Genau so ist es !

Ich wollte nur auf diesen Punkt hinweisen und sicherlich wissen auch fast alle das es so ist.

Beispiele wo zwei identische Fahrzeuge mit identischen Gewicht. jedoch mit 3,5 und 4 t Zulassung in einen Unfall verwickelt werden hinken alleine schon daran, dass für das eine Fahrzeug konkret nachgewiesen wurde ( jährlicher TÜV, höhere notwendige Verzögerungswerte etc. ) das dies für dies Gewicht die technischen Voraussetzungen anlässlich der letzten Hauptuntersuchung tatsächlich erfüllte und das die besonderen Bedingungen ( 100 km/h, Überholverbot für Fahrzeuge > 3,5 t ) die Betriebsgefahr ( letztlich auch für die Versicherung ) verminderte und kalkulierbar macht.

Das Überladene Fahrzeug wurde vielleicht von einem Fahrer ohne notwendige Fahrerlaubnis geführt, hatte nicht die notwendigen technischen Spezifikationen anlässlich der letzten Hauptuntersuchung nachgewiesen, die im übrigen wie bei PKW`s nur jede zwei Jahre notwendig sind, eine verminderte Bremskraft nachweisen müssen etc.

All das stand in dem Link den ich mal erhalten hatte, plausibel vom Richter erklärt und das Urteil fiel entsprechend negativ für das überladene Fahrzeug aus, dass sich ungerechtfertigt wie der Richter es ins Urteil geschrieben hatte die Vorteile der < 3,5 t Fahrzeuge erschlichen hatte und nicht entsprechend in die Versicherung eingezahlt hatte, billigen kleinen TÜV gemacht hat usw.
mitko512 hat geschrieben:Ich denke aber, dass das Diskussionsthema breiter war.
Ja es geht um alles, Strafrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht usw.

Administrator am 24 Jul 2013 12:55:10

berniebo hat geschrieben:Er fährt (versicherungsrechtlich) mit einem Fahrzeug außerhalb der vereinbarten Gewichtsklasse - und damit ohne Versicherungsschutz.

Das Fahrzeug befindet sich nicht außerhalb der vereinbarten Gewichtsklasse, sondern es ist innerhalb seiner Gewichtsklasse überladen - und sofern die Achslasten nicht überschritten werden, ist die eingetragene Gewichtsgrenze nach wie vor nur eine führerscheinrechtliche Grenze oder steuerliche Grenze und hat nichts mit den technischen Möglichkeiten des Fahrzeuges zu tun. Schuldrelevant überladen ist ein Fahrzeug erst dann, wenn eben diese technischen Möglichkeiten überschritten sind. (z.B. wenn die vorgeschriebenen Verzögerungswerte der Bremsen nicht mehr erreicht werden können, weil das Fahrzeuggewicht über der Grenze liegt, innerhalb derer die Bremsen ausreichend Bremswirkung erzielen. Das passiert jedoch nicht, wenn ein 4to Fahrzeug, was auf 3,5to angemeldet ist, mit 3,8to unterwegs ist. ) Wenn sich die Überladung in einem Bereich unterhalb der technischen Möglichkeiten des Fahrzeuges befindet, tritt durch die Überladung keine Beeinträchtigung der Fahr- und/oder Bremseigenschaften des Fahrzeuges auf - und somit entsteht auch keine Schuld. Das Beispiel von mitko512 zeigt, wie unsinnig das Gegenteil wäre.


Mir ist jedoch nicht daran gelegen, die User, die das nicht so sehen, vom Gegenteil zu überzeugen. Jeder mag glauben, was er will - ich wollte die sachlich falschen Informationen hier im Thread nur nicht unkommentiert stehen lassen. Wer es genau wissen will, befragt einen Anwalt seines Vertrauens zum Unterschied zwischen "formeller Überladung" und "materieller Überladung"

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Gast am 24 Jul 2013 14:09:08

Administrator hat geschrieben:Wenn sich die Überladung in einem Bereich unterhalb der technischen Möglichkeiten des Fahrzeuges befindet, tritt durch die Überladung keine Beeinträchtigung der Fahr- und/oder Bremseigenschaften des Fahrzeuges auf - und somit entsteht auch keine Schuld.
Wie Du weißt habe ich mich mit der Materie beschäftigt, nicht zuletzt natürlich, weil ich selbst überlegt habe unser Fahrzeug als 3,5 t anzumelden.

Bei entsprechendem Verhalten, ohne Frischwasser usw. kommen wir mit 3,5 t hin.

Auf unser Homepage haben wir schon vor langer Zeit diverse Informationen veröffentlicht und den Unterschied versucht darzustellen:
--> Link

--> Link

Daraufhin habe ich vor einiger Zeit eine freundliche E-Mail mit einem Link bekommen, wo ein Urteil gefällt wurde und der Richter unter anderem erklärte, dass die technischen Möglichkeiten ja nicht bei der letzten Hauptuntersuchung überprüft wurde, was aus seiner Überzeugung notwendig für eine dementsprechende Nutzung ( Beladung ) sei. Ebenfalls würden Fahrzeuge > 3,5 t jährlich und nicht alle zwei Jahre geprüft, was eine deutliche Verbesserung der Sicherheit darstelle.

Leider gehst Du auch weiterhin auf diesen Aspekt nicht ein. Auch mir geht es keinesfalls darum Recht zu haben, sondern andere auf diese Sachverhalte hinzuweisen, dass so geurteilt wurde bzw. in Zukunft so geurteilt werden könnte.

Ich habe für uns darauf hin entschieden, unser Zul. Masse bei 4,25 t so zu belassen, obwohl ich wie ich ehrlich einräume auch gerne als 3,5 t zulassen würde.

Sachliche Diskussionen führe ich gern weiter in der Sache, ich finde es interessant. Sollte es tatsächlich anders sein laste ich auch ab :D

rolf51 am 24 Jul 2013 14:41:14

Hallo,
mein Fiat Maxi hat ein Zul. Gesamtgewicht von 4,5t, mit Anhänger könnte ich auf 5,5t gehen, zugelassen auf 3,5t. Ja ich gestehe, voll Aufgerötelt mit Flüssigkeiten bin ich um 200kg. darüber.Jetzt kommen einige um die Ecke und rechnen wg. Bremsweg usw., für mich schaut ihr in eine Glaskugel.

pipo am 24 Jul 2013 18:06:06

rolf51 hat geschrieben:für mich schaut ihr in eine Glaskugel

Möglich oder diskutieren darüber was passieren könnte.. :wink:

Gast am 24 Jul 2013 21:07:18

Interessant wie einige hier sich so eine Situation (Unfall mit überladung) schön reden, Fakt ist die Versicherung zahlt nicht, Strafrechtlich wird es auch nicht billig, sollten Personen zu Schaden kommen ist man ohnehin ruiniert.

Gast am 25 Jul 2013 00:35:23

vario614 hat geschrieben:Interessant wie einige hier sich so eine Situation (Unfall mit überladung) schön reden, Fakt ist die Versicherung zahlt nicht, Strafrechtlich wird es auch nicht billig, sollten Personen zu Schaden kommen ist man ohnehin ruiniert.
Schlimm finde ich das hier einigen Glauben gemacht wird, dass eine Überladung im Unfallfall nicht zu erheblichen finanziellen und Strafrechtlichen Folgen führen kann.

Da wird gemutmaßt das nach einem Unfall ( z.b. Auffahrunfall ) alle Flüssigkeiten auslaufen etc.

Das kenne ich anders, ganz anders.

Mir ist schnurz was andere Leute machen, aber mir ist das Risiko, im Falle der Fälle ( die hoffentlich niemals eintreten ) Strafrechtlich für den Tod von Menschen verantwortlich gemacht zu werden einfach zu hoch.

Zwei kleine Unfälle in die wir verwickelt wurden ( einer mit unserem vorschriftsmäßig geparkten Wohnmobil ) siehe --> Link
haben uns schon zu denken gegeben. Es kann immer etwas passieren.

Zum Thema Wohnmobil fällt bei einem Unfall auseinander: Wie man hier sieht --> Link wurde unser Wohnmobil kaum beschädigt als ein PKW seitwärts reinfuhr und diesem u.a. beim Aufprall die rechte Seitenscheibe zerstört wurde. Der PKW war Totalschaden und an unserem Wohnmobil hat die Polizei mehrfach geguckt und gesagt, kaum zu glauben das er da do reingefahren ist und kaum etwas kaputt ist bei ihnen. Wohnmobilüberschlag ist aber eine andere Nummer !

schnatterente am 25 Jul 2013 11:06:01

Kann man die 2 Diskussionsfäden nicht mal zusammenfügen, so muss man nicht parallel kämpfen ;-)

Tipsel am 25 Jul 2013 11:20:44

Der hier ist ja eigentlich fertig, denn die Aktion "Kontrolle von Freitag bis Montag" war letztes WE aktuell und ist nun vorbei.

Zusammenlegen geht nicht gut, weil die Beiträge chronologisch angezeigt werden, und bei dieser Menge würde Chaos entstehen.

Gast am 25 Jul 2013 12:03:04

Dann mach doch diesen zu und man kann drüber seine Überladung rechtfertigen :D

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