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Polizeikontrollen Konkret von heute Freitag bis Sonntag 1, 2, 3, 4


sternleinzähler am 22 Jul 2013 23:22:08

In dem Artikel wird geschrieben:
Von 33 kontrollierten Fahrzeugen waren 25 überladen.
19 Wohnwagengespanne hatten die Beamten bis 13 Uhr überprüft. Davon waren zwölf Fahrzeuge zu beanstanden.


Damit blieben 14 Womos von denen 13 überladen waren übrig!!
In der Zukunft wird mehr kontrolliert werden :D

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Gast am 23 Jul 2013 00:34:36

raidy hat geschrieben: Meinetwegen sollen sie so oft kontrollieren, bis es endlich der letzte auch kapiert hat.
Schreib doch gleich das ewig kontrolliert werden muss :D

Oder hast Du auch nur Ansatzweise die Hoffnung das auch nur der Großteil das kapiert. Ich nicht.

berniebo am 23 Jul 2013 06:28:44

Ich bin gerade am Wochenende wieder an einem verunfallten Wohnmobil am Elzer Berg vorbeigefahren. Das Fahrzeug bestand nur noch aus dem Führerhaus mit anhängenden Kleinteilen. Die Hymer-Möblierung war weitgehend atomisiert.

Gewichtskontrollen sind sicher notwendig, da sie in ganz besonderem Maße die Sicherheit auf den Straßen betreffen. Noch viel wichtiger wäre es allerdings, die Abstände zu kontrollieren und die Strafen für die Unterschreitung von Sicherheitsabständen drastisch zu erhöhen. An dem am Wochenende beobachteten Unfall waren schätzungsweise 10 Fahrzeuge beteiligt. Ich bin sicher, dass die nicht alle überladen waren. Aber ich bin noch sicherer, dass keiner von denen den erforderlichen Mindestabstand eingehalten hat.

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Gast am 23 Jul 2013 06:41:26

berniebo hat geschrieben: Noch viel wichtiger wäre es allerdings, die Abstände zu kontrollieren und die Strafen für die Unterschreitung von Sicherheitsabständen drastisch zu erhöhen.

Ich gebe dir recht, will es aber nicht so drastisch formulieren. Denn bestrafen ist nur eine Möglichkeit der Erziehung und Gefahrenminimierung und wirkt bei manchen trotzdem nicht. Ich fände es richtig, wenn man Distanzsensoren und Bremsassistenten verbindlich für Neufahrzeuge zur Pflicht macht. Angefangen bei den LKW und dann Zug um Zug für alle Neuwägen. Denn letztlich traue ich der Technik im Verkehr schon bald mehr wie dem Menschen. Und in Serie verbaut reden wir da von völlig überschaubaren Mehrkosten, aber erheblichem Sicherheitsgewinn. Genug Abstand halte ich noch für erheblich wichtiger als die Geschwindigkeit.

rolf51 am 23 Jul 2013 06:44:59

Hallo,
die Frage ist doch, wie viele Unfälle passieren durch Überladung? Und wie viele durch nicht angepasste Geschwindigkeit, dichtes Auffahren, zu lange Lenkzeiten, technische Mängel usw.?
Nicht nur in die eine Richtung schauen!

berniebo am 23 Jul 2013 06:48:29

die Technik könnte sicher helfen. Sie birgt aber auch die Gefahr, nicht mehr selbst denken zu müssen.

Ich fahre bei trockenem Wetter eine Ente und bei jedem anderen Wetter einen Jimny. Beide Fahrzeuge sind technische Steinzeitmodelle. Aber sie haben mich gelehrt, Abstand zu halten, weil sie eben nicht - wie ein Porsche - bei 100 km/h nach 35 Metern zum Stehen kommen. Und wenn es die hinter mir fahrenden noch so ärgert, nach vorne habe ich immer genug Platz.

Gast am 23 Jul 2013 06:52:52

berniebo hat geschrieben:die Technik könnte sicher helfen. Sie birgt aber auch die Gefahr, nicht mehr selbst denken zu müssen.

Genau deshalb bin ich für die Technik, weil viele beim fahren NICHT DENKEN (wollen).
Halte deinen Abstand und lasse dich nicht ärgern, denn du bist im Recht. Gesetzlich und moralisch.

dieter2 am 23 Jul 2013 13:37:35

Ich würde sogar sagen das eine Überladung von 10% keine Unfallursache sein kann.

Es wird bei komplizierten Verkehrslagen falsch reagiert,das ist es.

Dieter

Gast am 23 Jul 2013 13:41:21

dieter2 hat geschrieben:Ich würde sogar sagen das eine Überladung von 10% keine Unfallursache sein kann.

Es wird bei komplizierten Verkehrslagen falsch reagiert,das ist es.

Ursache hat auch niemand behauptet, zu geringer Abstand, zu schnelle Fahrt etc. Aber dann wird die Überladung auch eine grosse Rolle spielen, alleine schon wegen der Verlängerung des Bremsweg.

Und die Versicherung wird den Kopf schütteln.

dieter2 am 23 Jul 2013 13:50:06

UlrichS hat geschrieben:[alleine schon wegen der Verlängerung des Bremsweg.

Und die Versicherung wird den Kopf schütteln.


Bremsen reichen meistens aus.

Meine Bremsen sind für 4600 kg berechnet.
Bei 10% überladung hätte ich dann 3850 kg bei unseren 3,5 tonner

Gast am 23 Jul 2013 14:04:23

Manchmal für aber wirklich händeringend nach einer Rechtfertigung der Überladung gesucht :roll:

Ich verstehe nicht warum man nicht einfach die 3,5 Tonnen akzeptiert???

dieter2 am 23 Jul 2013 15:03:24

stephan hat geschrieben:Manchmal für aber wirklich händeringend nach einer Rechtfertigung der Überladung gesucht :roll:

Ich verstehe nicht warum man nicht einfach die 3,5 Tonnen akzeptiert???


Ich akzeptiere die 3,5 to und suche keine Rechtfertigung,komm mit den 3,5 to aus.

Es geht hier um mögliche Unfallursachen.
Und meiner Meinung ist das nicht die Ursache dafür.

Gast am 23 Jul 2013 15:51:42

Meine Bremsen sind für 4600 kg berechnet.
Bei 10% überladung hätte ich dann 3850 kg bei unseren 3,5 tonner[/quote]

Wie kann man solche Aussagen machen :eek: das ist genau die Argumentation die ich meinte.

Hallo Dieter 2, Deine Bremsen sind bei Weitem nicht für 4,6 Tonnen ausgelegt. Mich würde mal interessieren wer Dir so gefährliche Fehlinformationen liefert. :?:

dieter2 am 23 Jul 2013 16:03:22

shorty hat geschrieben:Hallo Dieter 2, Deine Bremsen sind bei Weitem nicht für 4,6 Tonnen ausgelegt. Mich würde mal interessieren wer Dir so gefährliche Fehlinformationen liefert. :?:


Könnte ich Dir leicht sagen,aber da Du scheinbar keine Ahnung hast lass ich es lieber.

Administrator am 23 Jul 2013 16:09:20

Der Ducato Maxi kann 4to zul Gesamtmasse + 750kg ungebremsten Hänger mit seinem Fahrwerk sicher (und zugelassen!) bewegen und auch bremsen. Insofern sind die Bremsen sogar bis 4750KG ausgelegt.

Gast am 23 Jul 2013 16:24:12

Hallo Dieter, ich glaube nicht das ich persönlich geworden bin :D

Aber wenn es Dir dann besser geht :mrgreen:

Des weiteren hatte ich nicht festgestellt was der Maxi darf, sondern was er kann.

xs650 am 23 Jul 2013 16:58:37

Überladen wird vollkommen überbewertet

--> Link

manchen hätten hier vielleicht doch lieber diese Zustäde :lach: :lach:

Matthias

kurt2 am 23 Jul 2013 17:11:15

xs650 hat geschrieben:Überladen wird vollkommen überbewertet


Finde ich auch. --> Link

dieter2 am 23 Jul 2013 17:33:01

shorty hat geschrieben:Hallo Dieter, ich glaube nicht das ich persönlich geworden bin :D

Aber wenn es Dir dann besser geht :mrgreen:

Des weiteren hatte ich nicht festgestellt was der Maxi darf, sondern was er kann.


Wollte ich eigendlich auch nicht,sorry

Ich rede hier von einen normalen Ducato 35 Light
Der kann ohne Änderung an der Bremsanlage auf 3,85 to aufgelastet werden,plus einen ungebremsten Hänger von 750 kg
hat er dann ein Gewicht von 4,6 to abzubremsen.

Also ist er vom Kraftfahtbundesamt mindest für diese Bremsleistung abgenommen worden.

versöhnliche ,Dieter

Gast am 23 Jul 2013 17:54:00

:top:

Gast am 23 Jul 2013 18:21:32

Ich glaube das hier ein Denkfehler einiger vorliegt.

Wenn ein Fahrzeug mit 3,5 t zugelassen ist und in einen Auffahrunfall verwickelt wurde, bei dem festgestellt wird, dass auffahrende Wohnmobil mit 3,5 t Zulässiger Masse 4 t wiegt wird der Gutachter diese 0,5 t als Überladung sehen und berechnen. Dies bedeutet eine Verlängerung des Bremsweges z.B. von geschätzten 10 m ( wird genau berechnet ).

Diese 10 m können über Unfall oder Nichtunfall entscheiden und über den STRAFTATBESTAND EINER GEFÄHRLICHEN KÖRPERVERLETZUNG wenn bei dem Unfall jemand verletzt wurde. Ihr könnt gerne weiter träumen das der Fiat Maxi ( wie ich ihn auch fahre ) bis 4,25 t oder noch höher beladen werden darf. Solange dieser auf 3,5 t zugelassen ist handelt es sich bei einer höheren Masse des Fahrzeugs um eine Überladung die Unfallrelevant gesehen wird.

Der Richter wird nur vom Gutachter hören, er hatte 0,5 t mehr als er durfte, wenn er korrekt beladen gewesen wäre, hätte der Bremsweg gereicht.

Über mehr wird nicht gesprochen, wobei andere Sachverhalte wie vorsätzliche Vollbremsung des Vordermannes natürlich wenn dies so wäre ( hier fiktiv ) eine Rolle spielen werden.

Administrator am 23 Jul 2013 19:19:57

sehr phantasievoll - aber Nonsens

mantishrimp am 23 Jul 2013 19:32:16

Hallo,

da muss sich die Feuerwehr aber beeilen, die ganzen Flüssigkeiten (Wassertank, Getränke in Glasflaschen, Diesel, Abwasser, Toi Inhalt....) nach dem Crash aufzusaugen und zu verwiegen.

Gast am 23 Jul 2013 19:50:16

Der Versuch, klar definierte Gesetze "weich" zu reden, ändert nichts an der Strafhöhe und den Haftungsansprüchen. Aber wenn es hilft und das eigene Gewissen beruhigt. :?

Gast am 23 Jul 2013 19:59:47

mantishrimp hat geschrieben:da muss sich die Feuerwehr aber beeilen, die ganzen Flüssigkeiten (Wassertank, Getränke in Glasflaschen, Diesel, Abwasser, Toi Inhalt....) nach dem Crash aufzusaugen und zu verwiegen.
Gibt sehr viele Fälle wo keine Flüssigkeiten ausgelaufen sind.

Auch bei Aufschiebeunfälle ( siehe Link ) sehen sich Gutachter den Verlauf an und beurteilen auch Überladungen von Fahrzeugen wenn diese denn bemerkt werden.

--> Link

raidy hat geschrieben:Der Versuch, klar definierte Gesetze "weich" zu reden, ändert nichts an der Strafhöhe und den Haftungsansprüchen. Aber wenn es hilft und das eigene Gewissen beruhigt. :?
Ich verstehe Deinen Beitrag so, daß Du mir zustimmst.

Administrator hat geschrieben:sehr phantasievoll - aber Nonsens
Nö, habe ich letztens noch irgendwo im Netz gelesen da ich einen Link bekommen habe. Ging da um die Unvermeidbarkeit des Unfalles, der WOMO Fahrer hätte ohne Überladung den Unfall vermieden und bekam deshalb eine Teilschuld von 50 %. Der andere hatte den Unfall verursacht ( Spurwechsel )
Die Ausrede des WOMO Fahrers, er hätte ja das Wohnmobil auch höher zulassen können überzeugte die Richter nicht. Merke ein bisschen schwanger geht nicht :D heißt überladen ja oder nein.

Bergbewohner1 am 23 Jul 2013 20:13:44

Ludmilla hat geschrieben:Lieber Waldtroll
. Hast
Du schon mal Menschen gesehen und gehört welche eingeklemmt gekommen ist und eine Familie unter sich erdrückt hat.Hast du dir einmal darüber
Gedanken gemacht. Ich kann dich gerne mal auf die A3 mitnehmen zwischen Frankfurt und Köln.Ich , Mach dir mal darüber Gedanken dann schreibst du so etwas nicht mehr!

Lieber Notarzt Ludmilla, du brauchst mich auf gar keinen Fall mit auf die A 3 zu nehmen, bin selbst ausgebildeter Sanitäter a. D.
und habe genug erlebt.
Nun muß aber doch mal bißchen konkreter werden: wie so unterstellst du mir, daß ich überladen mit meinem WoMo durch die Welt kutschiere. Solltest schon so viel als Notarzt drauf haben, zu erkennen was ich geschrieben habe, entschuldige diese Antwort, aber es ist schon unverschämt mir Leichsinnigkeit zu unterstellen. Ich habe seit ich im Besitz meines Führerschein bin, noch keinen Unfall verursacht, geschweige denn Punkte in Flensburg.
Ich nehme deshalb dein Angebt nicht an und mache mir auch keine Gedanken darüber.
Mein WoMo hat ein Zulässiges ges. Gewicht von 3890 kg, das habe ich noch nie erreicht.
PS. Du hast gerade erst 18 Beiträge geschrieben und bist erst seit kurzem im Forum und urteilst über mich :?:

Administrator am 23 Jul 2013 20:25:18

So lange sich die Überladung im Rahmen der zulässigen Achslasten bewegt, kann
sie nicht unfallursächlich werden, da eine missbräuchliche Verwendung - über das
zugelassene Maß und bestätigte technische Vermögen hinaus - nicht stattgefunden
hat. Bis dahin bleibt es einzig eine (in Deutschland sehr gering sanktionierte)
Ordnungswidrigkeit. Man sollte in einer Sachdiskussion keine Fakten mit Emotionen
vermischen.

schnatterente am 23 Jul 2013 20:34:15

Waldtroll hat geschrieben:wie so unterstellst du mir, daß ich überladen mit meinem WoMo durch die Welt kutschiere


:gruebel:
Waldtroll hat geschrieben:Womit ich ständig überladen gefahren bin, war mein T 5
;D

Bergbewohner1 am 23 Jul 2013 20:46:14

schnatterente hat geschrieben:
Waldtroll hat geschrieben:wie so unterstellst du mir, daß ich überladen mit meinem WoMo durch die Welt kutschiere


:gruebel:
Waldtroll hat geschrieben:Womit ich ständig überladen gefahren bin, war mein T 5
;D

Deshalb habe ich dieses Fahrzeug auch schnell wieder verkauft, war aber kein Wohnmobil und hatte es nur kurz im Besitz.
In meinem Profil ist auch kein T 5, der T5 hat aber eine Anhängelast von 2800 kg und ich gehe davon aus, daß er eine dementsprechende Bremsanlage hat. Außerdem kann man vom Fahrverhalten einen T 5 in keinster weise mit einem WoMo vergleichen.

wolfherm am 23 Jul 2013 20:47:04

Du bist aber wieder pingelig...wie eine Frau, de immer Sünden der Vergangenheit ausgräbt....... :D

schnatterente am 23 Jul 2013 20:49:26

wolfherm hat geschrieben:Du bist aber wieder pingelig...wie eine Frau, de immer Sünden der Vergangenheit ausgräbt....... :D

Und du hast ein schönes neues Profilbild, nun erkennen wir dich auch auf dem nächsten Stellplatz :ja: :)

Bergbewohner1 am 23 Jul 2013 20:54:10

wolfherm hat geschrieben:Du bist aber wieder pingelig...wie eine Frau, de immer Sünden der Vergangenheit ausgräbt....... :D

Das hat doch nichts mit pingelig zu tun, Wolfgang.
Ludmilla :"Hast du schon mal einen schweren Unfall aufgrund eines überladenen Wohnmobiles gesehen. Hast
Du schon mal Menschen gesehen und gehört welche eingeklemmt waren weil das Wohnmobil wegen 400 kg überladen in Schlingern gekommen ist und eine Familie unter sich erdrückt hat.Hast du dir einmal darüber
Gedanken gemacht."
Wir wissen doch mittlerweile das die Amerikaner etc. alles mitlesen, wer weiß wo dann solche Unterstellungen landen. :D
Ich will das ja auch nicht überbewerten, aber so "hart" mich gleich an zu gehen, kann und will ich nicht unkommentiert lassen. Es klingt ja fast so, als wär ich ein leichtsinniger Fahrer-Mensch und das stimmt in keinstem Fall, im Gegenteil.

brainless am 23 Jul 2013 23:44:35

Administrator hat geschrieben:sehr phantasievoll - aber Nonsens



+1....mehr sag' ich nicht zu Herrn Ulrich S.,


Volker :wink:

Tipsel am 23 Jul 2013 23:51:01

Nun aber bitte wieder sachlich bleiben.

Gast am 24 Jul 2013 01:07:28

Administrator hat geschrieben:So lange sich die Überladung im Rahmen der zulässigen Achslasten bewegt, kann
sie nicht unfallursächlich werden, ....
Das habe ich meines Wissens so auch nicht geschrieben !

Ganz im Gegenteil habe ich geschrieben, dass ein überladenes Fahrzeug eine Mithaftung bekommt wenn im Rahmen der Unfallermittlung vom Gutachter festgestellt wird, dass bei Einhaltung der zulässigen Masse ein Unfall vermieden werden konnte.

Wenn Du bestreiten willst, dass sich z.B. der Bremsweg aus 100 km/h bei einem 0,5 t schwerer beladenen Fahrzeug nicht um 10 m erhöht dann brauchen wir da nicht mehr weiter zu diskutieren.

dieter2 hat geschrieben:Ich rede hier von einen normalen Ducato 35 Light.....hat er dann ein Gewicht von 4,6 to abzubremsen.....Also ist er vom Kraftfahtbundesamt mindest für diese Bremsleistung abgenommen worden.
Um diese Aussagen ging es mir, wer glaubt das er mit eine Fiat light überladen kann und dann dem Gutachter dies erzählen kann glaubt sicher an den Weihnachtsmann. Überladen über zulässige Masse bedeutet Mitschuld wenn festgestellt wird, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre oder sich weniger stark entwickelt hätte ( Schadensminderung )

Das gilt auch - kann auch für einen Fiat Maxi gelten wenn es dumm läuft und ein Gutachter schreibt, bei korrekter Beladung wäre ein Unfall vermieden worden.

Wer aber weiter glauben will, dass er keine Schuld / Mitschuld bekommen kann auch wenn er überlad soll es eben machen, wollte nur auf den Sachverhalt hinweisen, dass Vollkasko nicht bezahlt und Haftpflicht einen in Regress nehmen kann. Schade das ich den Link nicht mehr habe, suchen werde ich ihn nicht.

berniebo am 24 Jul 2013 06:53:07

UlrichS hat geschrieben:... wollte nur auf den Sachverhalt hinweisen, dass Vollkasko nicht bezahlt und Haftpflicht einen in Regress nehmen kann.


Das ist vollkommen richtig. Ist ein Fahrzeug überladen (ob nun zul. Gesamtgewicht oder zul. Achslasten) bewegt es sich außerhalb der Betriebsgrenzen. Die Vollkasko ist damit fein raus. Sie wird nicht bezahlen. Und die Haftpflicht wird alles tun, vorausgesetzt die Gutachten geben das her, um in diesem Falle an Regressforderungen zu kommen.

pipo am 24 Jul 2013 08:13:35

berniebo hat geschrieben:Das ist vollkommen richtig. Ist ein Fahrzeug überladen (ob nun zul. Gesamtgewicht oder zul. Achslasten) bewegt es sich außerhalb der Betriebsgrenzen. Die Vollkasko ist damit fein raus. Sie wird nicht bezahlen. Und die Haftpflicht wird alles tun, vorausgesetzt die Gutachten geben das her, um in diesem Falle an Regressforderungen zu kommen.

Jup schön auf den Punkt gebracht und jeder der diesen Sachverhalt hier versucht aufzuweichen oder zu zerreden ist mit großer Wahrscheinlichkeit einer derjenigen, die überladen durch die Gegend reisen :roll:

dieter2 am 24 Jul 2013 09:51:11

Man oh man,mir ist schon ganz schwindelig vor soviel Rechtsschaffenheit einiger,
ich klink mich hier lieber aus eh mir schlecht wird :?

Dieter

schnatterente am 24 Jul 2013 10:04:13

"Im Fall eines Unfalls werden die Karten ohnehin noch einmal neu gemischt. Unter Umständen reden dann auch die Versicherungen ein gehöriges Wörtchen mit. Falls den Fahrer aufgrund einer Überladung eine Mitschuld trifft, werden sie versuchen, die Haftung entweder ganz oder zumindest teilweise auf ihn abzuwälzen." Quelle Protzmobil

berniebo am 24 Jul 2013 10:19:56

Liebe Leute. Das hat doch nix mit Rechtschaffenheit zu tun. Ich hab nun mal den ehrenwerten Beruf des Versicherungskaufmanns gelernt. Und wenn es um Versicherungsfälle geht, dann weiss ich halt ganz gut Bescheid.

Mir persönlich ist es vollkommen wurscht, ob und wie überladen einer draussen rum fährt. Es war nun mal die Frage nach den versicherungsrechtlichen Tatsachen. Die habe ich beantwortet. Mehr nicht. Aber ganz gewiss werde ich mich in so eine Diskussion nicht mehr einmischen. Hab eh wichtigeres zu tun.

mitko512 am 24 Jul 2013 11:32:42

Man stelle sich folgendes vor: Zwei identische Wohnmobile auf Fiat Maxi mit Leergewicht 3.5t fahren auf einer zweispurigen Autobahn nebeinander her (ueberholen mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz). Tatsaechliches beladenes Gewicht bei beiden ist 4t, Womo1 ist mit 3.5t, Womo2 mit 4t zGG zugelassen. Achslasten bei beiden OK.

Vor ihnen stellt sich ploetzlich ein Transporter quer. Beide Womos vollziehen eine Vollbremsung, es reicht aber nicht aus und sie fahren mit identischer Restgeschwindigkeit in den Transporter.

Wir sagen also jetzt, dass Womo1 Mitschuld hat, Womo2 aber nicht?

Mitschuld bedeutet, dass man entweder waehrend des Vorfalls, oder aber in der Vorbereitung, etwas haette tun koennen, das den Unfall vermieden haette. Was haette also Womofahrer1 tun koennen, um den Unfall zu vermeiden? Haette es geholfen, falls er das Fahrzeug wie Womo2 mit 4t zugelassen haette?

Hier ein Beispiel, wo wirklich Mitschuld besteht: identische Situation, jedoch bei Schnee. Womo2 hat nur Sommerreifen drauf, Womo1 hat Winterreifen.
Womo1 haelt rechtzeitig an, Womo2 knallt in den Transporter, Womo2 traegt Mischuld - er haette Winterreifen aufziehen koennen.

Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Vergehen und Unfall bestehen. Ansonsten stelle man sich mal foglendes vor: Unfall in Frankreich, Polizei stellt 0.00% Alkohol beim Fahrer fest, jedoch 87.65% Mitschuld wegen fehlendem Alkoholmessgeraet an Bord des Fahrzeugs.

schnatterente am 24 Jul 2013 11:39:47

mitko512 hat geschrieben: Ansonsten stelle man sich mal foglendes vor: Unfall in Frankreich, Polizei stellt 0.00% Alkohol beim Fahrer fest, jedoch 87.65% Mitschuld wegen fehlendem Alkoholmessgeraet an Bord des Fahrzeugs.

Das braucht man sich nicht mehr vorstellen ;)

--> Link

beatjoos am 24 Jul 2013 11:45:57

mitko512 hat geschrieben:Mitschuld bedeutet, dass man entweder waehrend des Vorfalls, oder aber in der Vorbereitung, etwas haette tun koennen, das den Unfall vermieden haette. Was haette also Womofahrer1 tun koennen, um den Unfall zu vermeiden? Haette es geholfen, falls er das Fahrzeug wie Womo2 mit 4t zugelassen haette?


Der Womofahrer 1 hätte bei Einhaltung der Gewichte den Schaden mindestens vermindert und trägt so eine höhere Schuld. Rechtsprechung hat nichts mit Logik oder Gerechtigkeit zu tun, sondern nur mit der Einhaltung des Buchstabens des Gesetzes.

Beat

berniebo am 24 Jul 2013 11:57:20

ein letzter Versuch. Strafrecht hat mit Versicherungsrecht ganz wenig zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Versicherungstechnisch hat der "Übergewichtige" keinen Anspruch auf Vollkasko-Ersatz. Ob er nun strafrechtlich schuldig ist oder nicht. Er fährt (versicherungsrechtlich) mit einem Fahrzeug außerhalb der vereinbarten Gewichtsklasse - und damit ohne Versicherungsschutz.

Es gibt zwar mittlerweile einige Gerichte, die das komplette Versagen des Versicherungsschutzes zugunsten eines Teilversagens ausgelegt haben. Am Grundsatz, dass bei grob fahrlässigem Verhalten (und das ist das Fahren mit Übergewicht) die Vollkasko nicht bezahlt, ist jedoch nicht gerüttelt.

Also. Solange nix passiert, ist das alles ziemlich billig. Die Bussgelder halten sich in erträglichen Grenzen. Nur wenn was passiert, wisst ihr, dass ihr keinen Kasko-Versicherungsschutz habt. Die Prämie für die Kasko könnt ihr euch also getrost sparen.

mitko512 am 24 Jul 2013 12:00:01

beatjoos hat geschrieben:
mitko512 hat geschrieben:Mitschuld bedeutet, dass man entweder waehrend des Vorfalls, oder aber in der Vorbereitung, etwas haette tun koennen, das den Unfall vermieden haette. Was haette also Womofahrer1 tun koennen, um den Unfall zu vermeiden? Haette es geholfen, falls er das Fahrzeug wie Womo2 mit 4t zugelassen haette?


Der Womofahrer 1 hätte bei Einhaltung der Gewichte den Schaden mindestens vermindert und trägt so eine höhere Schuld. Rechtsprechung hat nichts mit Logik oder Gerechtigkeit zu tun, sondern nur mit der Einhaltung des Buchstabens des Gesetzes.

Beat


Das Gesetz obliegt der Interpraetation. Waere das nicht so, braeuchte man keine Gerichte, keine Rechtsanwaelte, keine hoehere Instanzen.

Man stelle sich folgendes vor: Womo1 war gar nicht zugelassen, Achsgewichte innerhalb der Herstellerangaben. Wie hoch ist die Mitschuld?

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