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Hallo, gestern ist mir ein LKW im Stau ins Heck gefahren. Wir standen schon 30min und als langsam Stop-and-Go weiterging. Rums. Keinem ist etwas passiert. Der Fahrradträger hat im unteren Bereich zwei Handball große Löcher in die Rückwand gedrückt. Außerdem befinden sich Risse quer übers Heck und im oberen Bereich sind kleinere Löcher durch den Lenker des Fahrrades. In der Heckgarage stand eine Kiste, welche die Energie auch leicht in den inneren Teil weitergeleitet hat. Ich habe erst einmal alles abgeklebt damit keine Nässe eindringt. Kann das Fahrzeug so wiederhergestellt werden, dass es wieder fast dem Originalzustand entspricht? Welche Schäden können noch entstanden sein die augenscheinlich nicht zu sehen sind? Wie hoch ist der übliche Wertverlust bei WoMo's. In den nächsten Tagen kommt ein Gutachter, da wollte ich vorbereitet sein. Bin über jede Info dankbar. Jens Erstmal gut, daß du uns hier noch schreiben kannst. Geht nicht immer so gut aus. Deine Frage beantwortet der Gutachter. Helfen kannst du ihm, wenn du Risse, Verschiebungen oder andere Unzulänglichkeiten bis in den vorderen Bereich entdeckst und ihn darauf hinweist. Auch wenn im Innenraum die Möblierung Veränderungen aufweist. Wobei ein vernünftiger "guter" Gutachter dies erkennt. Ob das Fahrzeug je wieder wie früher wird, liegt an der Art des Aufpralls und den getroffenen Teilen. Gerichtete Teile erreichen nie wieder die Festigkeit des Ursprungs. Werden Teile komplett ausgetauscht, kann der Zustand hinterher sogar besser als vorher sein. Wichtig bei einem Wohnmobilaufbau wäre mir nach dem Wiederaufbau eine regelmäßige Dichtigkeitsprüfung, das alles wieder am richtigen Platz sitzt. Hallo, das war meine große Angst, dass ein gerichtetes Heck am Ende nur ein Kompromiss ist. Leider fehlt mit hier die Erfahrung. Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung der Werkstatt im Bezug auf Dichtheit. Danke für die Info's Jens Hallo! Fragen über Fragen!!! :!: Da Dir als Geschädigter (auch) ein Rechtsbeistand zusteht würde ich Deine (doch speziellen) Fragen einem Advokaten stellen. Ob es ein "Wohnmobil-Anwalt" sein muss kannst Du selbst entscheiden: --> Link
Glückwunsch Jens, daß dir nix passiert ist. Zum Auto: Hast Du den Gutachter beauftragt oder die gegnerische Versicherungsgesellschaft? Solange der Gutachter der Gesellschaft noch nicht bei dir war, kannst Du einen Sachverständigen beauftragen - auf Kosten des Unfallgegners. Auf jeden Fall solltest Du umgehend einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen. Nach deiner Schilderung liegt hier ein umfangreicher, kostenträchtiger Unfallschaden vor. Viel Erfolg, Volker :wink: Hallo, vielen Dank für die Antworten. der Gutachter kommt von der gegnerischen Versicherung. Bin etwas unbedarft. Ich bin bis jetzt von Unfällen verschont geblieben. Hab selbst auch noch keinen gebaut. Werde mir wohl einen Rechtsanwalt nehmen. Eine Rechtschutz habe ich nicht. Mal sehen wie sich alles entwickelt. Jens Du solltest dringend die Versicherung darauf hinweisen, dass Du selbst einen Gutachter - auf Ihre Kosten - das Fahrzeug begutachten läßt. So oder so wird das Fahrzeug nie wieder so sein wie vorher. Um einen richtigen Rat zu bekommen, benötigen wir noch viel mehr Infos. Fotos, Baujahr, Hersteller usw. Ich selbst hatte ebenfalls einen unverschuldeten Unfall mit unserem WOMO: --> Link Die Beulen haben wir uns auszahlen lassen, es ging ein heftiger Gutachterstreit, der von der Versicherung wollte ein Drittel von meinem Gutachter an Wert berechnet haben. Vielen lieben Dank in diesem Sinn an den Hersteller unseres Wohnmobil, die Firma Hymer, die uns fachlich mit einer schriftlichen Stellungnahme geholfen hat.
...und möchte natürlich immer wieder Aufträge von der Versicherung bekommen :roll: Du solltest Dir einen Anwalt und eigenen unabhängigen Gutachter nehmen. Dieter Unfall? Immer Anwalt! Hab erst jetzt wieder den Fall, das der Abschlepper zu teuer war und die Werkstatt überteuert repariert hat und den Leihwagen zu ominösen Preisen zur Verfügung stellte. Wenn mein befreundeter Advokat mich dann anruft, sag ich ihm immer, das er in der Schule besser hätte Mist bauen sollen. Ich bin Hauptschüler und fahr morgen wieder mit dem Wohnmobil zum Nichtstun. :lach: Hallo,
hier mal schnell drei Fotos. Baujahr und Hersteller steht in meinem Profil. ![]() ![]() ![]() von den Seiten scheint alles in Ordnung. Die Klappe für die Heckgarage geht problemlos. Jens Das Fahrrad muß neu und die Kiste sollte ins Werk, bzw. in eine Werkstatt, die die Marke betreut. Du musst eine mangelhafte Reparatur innerhalb 12 Monaten anzeigen, danach ist der Schaden verjährt. Sehr wichtig ist auch, dass Du nichts was der Gutachter der Versicherung Dir vorlegt - unterschreibst. Oftmals steht irgendwo ganz klein irgendetwas das Du mit dieser Begutachtung einverstanden bist, dass Du irgendetwas garantierst ( Unfallfreiheit etc. ) Würdest Du bei Deinem etwa 5 Jahre alten WOMO Unfallfreiheit garantieren und findet sich ein Schaden durch einen Ast oder ähnliches, kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung von ihren Leistungen befreit ist. Ein Anwalt wird Dir Deine Fragen nicht beantworten können, da musst Du einen Gutachter fragen oder selbst Erkundigungen anstellen. Ich hatte mich damals an den Hersteller gewendet und ihn gebeten aufgrund der Fotos die ich gemacht und per E-Mail eingesendet habe einen fachgerechten Reparaturvorschlag zu machen und was es in der Herstellerwerkstatt in etwa kostet. Der Hersteller hat einen guten Vorschlag gemacht und die Schadenshöhe beziffert. Die Herstellerseitige Schadenshöhe war um Faktor 3 höher als die Schadenssumme des Gutachters der Versicherung. Nachdem ich dann zu zwei Fachwerkstätten gefahren bin und jeweils eine Flasche Wein mit 20 € angeklebt hatte und diese verschwiegen eingepackt hatte, so das nur der beschenkte Werkstattmeister das sehen konnte bin ich dann weiter gekommen. Ich habe von den Firmen kostenfrei eine E-Mail mit einem unverbindlichen pdf Kostenvoranschlag bekommen, die beiden mit der Art und Weise, sowie mit den Beträgen konform gingen. Das war nicht geschummelt, sondern fachlich den Hersteller Anweisungen gefolgt, die bei derartig grossen Beschädigungen ( wie auch offenbar bei Dir ) den Austausch der Rückwand vorsahen. Dies und nur dies mit Nebenarbeiten wurde schriftlich von den beiden Werkstätten bestätigt. Nachdem ich das zur Versicherung eingeschickt hatte und angeboten habe, dass die Versicherung Rücksprache mit den Werkstätten nehmen könne, wurde ohne weiteres die fiktive Schadenssumme abzüglich der MWSt zuzüglich Wertminderung ( Gutachter bestimmen die Höhe ) zuzüglich Nebenkosten an mich ausbezahlt. Ich würde also derzeit jetzt nicht unbedingt einen Anwalt nehmen. Wichtig ist derzeit der Versicherung klar zumachen und dies beweisbar, dass Du Dir vorbehältst einen eigenen Gutachter auf deren Kosten zu beauftragen. Und grundsätzlich sonst nichts unterschrieben Ulli.. wenn man nicht die Zeit hat, die du hast, dann macht genau das ein Anwalt. Und der Unfallgegner, oder besser seine Versicherung muß auch den noch löhnen. Ich fahr lieber weg, oder poste Unsinn ins Forum, bevor ich mich um Dinge selber kümmere. Ein Anwalt ist Personal. :D Ich denke es werden noch mehr Fotos auch eine Übersicht von weitem benötigt. Es gibt auch Fahrrad Gutachter, ob und welche Unfallschäden beim Fahrrad beweisbar sind steht derzeit aus meiner Sicht noch nicht fest. Nur zur Info, die Versicherung ist verpflichtet die Schadenshöhe zu ermitteln. Dies wird gerne so abgewickelt, dass die Schadenshöhe sich im unteren gerade noch möglichen bewegt. Der Geschädigte hat das Recht eigene Ermittlungen und Beweise zu führen um die Schadenshöhe zu beweisen. Dazu darf er sich auch notwendigen Gutachtern die er einmalig zur Schadensfeststellung zu Lasten des Schädigers ( hier der Versicherung des Schädigers ) beauftragen darf. WICHTIG: Im Sinne der Schadensminderungspflicht, die der Geschädigte stets beachten muss und die ihn auch dazu zwingt eine fachgerechte Reparatur hinzunehmen, muss er Gutachter und Anwalt "vor Ort" nehmen bzw. bekommt nur diesen Preis erstattet. Hallo, danke für die vielen Tip's
Vielleicht kennt jemand einen guten Gutachter im PLZ-Gebiet 08... der sich auch mit Womo's auskennt? Jens Es gibt einen sehr wichtigen Grund keinen Anwalt zu nehmen, bitte verschweig den nicht. Ohne Anwalt kannst Du ganz toll mit den Versicherungen verhandeln, wenn man sich das zutraut oder jemanden kennt der sich das zutraut. Denn die wollen ja die Schadenssumme niedrig halten und wissen, wenn jetzt noch eine Anwalt beauftragt wird, kostet das a) die Anwaltskosten Note mehr, b) mehr Schreiberei und damit auch wieder Kosten c) wenn es vor Gericht geht auch wieder Ärger und Stress. Wenn der Geschädigte gut vorgearbeitet hat und sachlich alles vorlegt, wird man dies wohlwollend prüfen und wenn alles sachlich begründet ist auch auszahlen. Tagegeld für ein Wohnmobil ist grundsätzlich schwer zu bekommen, der Geschädigte muss schlüssig beweisen, dass er es jeden Tag nutzt. Wenn man Euch manchmal so hört, bekommt man das Gefühl Anwälte könne zaubern :D Wer sich das aber nicht zutraut, solle aber einen Anwalt nehmen. Grundsätzlich kann man einen Anwalt auch noch im Laufe der Schadensregulierung nehmen, nur eben keine Erklärungen gegenüber der Versicherung oder dem Gutachter der Versicherung abgeben - ausser das man sich alles vorbehält. Ulli.... Du bist der erste Aal, den ich total lieb hab. :roll: Oh Herr(Admin) Vergib mir. Tipp von mir: 1. Teile der gegnerischen Versicherung schriftlich ( per Fax z.B. ) und / oder per E-Mail mit Bitte um Eingangsbestätigung mit, dass Du Dir vorbehält zu deren Lasten selbst einen Gutachter zu beauftragen. 2. Beauftrage keinen Anwalt und keinen Gutachter - zur Zeit 3. Fang an Dich schlau zu machen. Lass alles so wie es ist, fahre nach Terminabsprache zu einer Fachwerkstatt und bitte darum mal zu gucken, was für eine fachgerechte Reparatur alles gemacht werden muss. Wenn möglich nehme Kontakt per E-Mail mit dem Hersteller auf. Fertige Fotos von hinten und schräg von der Seite und stelle diese zur Verfügung ( selber fotografieren kostet Zeit ) Dann warte ab was der Gutachter der Versicherung schreibt und vergleiche es mit den Infos die Du eingeholt hast. Wenn Du einen eigenen Gutachter beauftragst und Du hast Pech und der kommt auf einen niedrigeren Betrag, gilt auch dieser. Auch wenn Du einen Anwalt hast :D Anmerkung, wenn Du zu einer Fachwerkstatt fährst freuen die Mitarbeiter sich immer über ein kleines Mitbringsel. So eine Flasche Wein mit einem Geldschein dran hat immer die gute Change Wunder zu bewirken :D Ja wenn man 40 Jahre in Führungsposition gearbeitet hat wird man Aalglatt :lach: Hallo, ich bin jetzt erst einmal hin und hergerissen. Nutze das Fahrzeug auch beruflich. In 14 Tagen muss ich nach BW an die schöne Donau. Werde mir wohl eine Pension suchen müssen. Ob ich die Kosten von der Versicherung erhalte? Wahrscheinlich muss ich wohl doch einen Anwalt fragen. Vielleicht reicht es wenn er mich nur berät und nicht agiert ist doch ein Kompromiss. Mit einer Fachwerkstatt werde ich mich in Verbindung setzten. Das Netz bei uns ist nur ziemlich dünn. Jens Wenn Du das Fahrzeug beruflich nutzt, dann setze Dich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Lege dar, dass Du auf das Fahrzeug beruflich angewiesen bist und frage direkt bei welchem Verleiher Du Dir auf deren Kosten bis zur Instandsetzung/Neubeschaffung Deines Fahrzeugs einen Leihwagen auf deren Kosten beschaffen kannst und wie die Abrechnung erfolgt. Alles schriftlich bestätigen lassen natürlich! Ganz wichtig ist es, souverän aufzutreten. Nie vergessen: Du bist der Geschädigte! Du darfst sauer sein! Du hast Ansprüche! Du bist kein Bittsteller! Wenn ich sehe, was da an Deinem Womo kaputt ist, was der Neupreis war und wenn man mal den Wertverlust über das Alter einbezieht, könntest Du Dich da auch schon im Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens bewegen. Denn, bei einem solchen Schaden ist es nicht mit Gfk-Flicken getan. Es handelt sich hier um eine Wand, die auch eine Isolationsfunktion erfüllt. Das ohne entstehende Kältebrücken wieder instand zu setzen ... Dazu kommt, niemand kann erkennen - ohne die Wand ganz zu öffenen - ob nicht strukturelle Schäden entstanden sind. Woher soll man wissen, dass die Verklebung des Sandwich noch über die gesamte Fläche intakt ist? Eine Reparatur kann eigentlich nur eine neue Rückwand bedeuten. Dann würde ich auch nicht unbedingt darauf bauen, dass die Kantenverbindung zu den Seitenwänden noch dicht ist ... wenn die Kraft bis in den Boden gegangen ist, kann auch der Übergang Seitenwand/Boden gelitten haben. Und Undichtigkeiten bewegen sich im Millimeterbereich. Aber eine undichte Stelle von einem Millimeter lässt über ein Jahr verdammt viel Wasser in den Aufbau ... Das Problem ist, man kann einfach in vielen Bereichen nicht erkennen, ob Verbindungen wirklich noch dicht sind. Das merkst Du dann erst später wenn Wasser eindringt ... und dann weis mal nach, dass das auf den Unfall zurück zu führen war. Du solltest Dir umgehend einen Gutachter nehmen, der von der Materie Wohnmobil wirklich Ahnung hat. Manmanman, echt übel sowas, mein Beileid! Hallo Jens, es ist genauso, wie schon der Sven schrieb: Lass es den Rechtsanwalt machen. :!: Nicht wir müssen von dir die Einzelheiten erfahren, sondern jemand, der damit sein Geld verdient und dich vernünftig beraten kann. In deiner Nähe gibt es die Fa. Bresler (in Dennheritz, Moderation durch haballes:Wieder eine Fernrufnummer entfernt. Nutzt doch bitte die "KN" für so etwas. ). Dort solltest Du gleich morgen früh mal anrufen oder, besser noch, vorbeifahren.Die wissen bestimmt einen guten Anwalt in Sachen Wohnmobil, genau wie auch einen fähigen Gutachter. Sonst kannst Du auch bei der Anwaltskammer anrufen und dir einen Fachmann nennen lassen. Nur.....................lass nix anbrennen. :!: Viel Erfolg, Volker :wink: PS: Wenn Du der Geschädigte bist, muß die gegnerische Versicherung deinen Anwalt bezahlen - ohne wenn und aber. Du brauchst in diesem Fall keine Rechtschutzversicherung. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für die Abwicklung des Schadens oder im Falle des obsiegen im Rechtsstreit die notwendigen Kosten. Z.B. bei nicht Ortsansässigen Anwälten o.ä. bleibst Du auf einem Teil der Kosten sitzen. Ob und in welcher Höhe Dir Leihwagenkosten ersetzt werden, hängt von der Notwendigkeit ab, einen solchen zu benötigen. Wichtig wäre also zu wissen, welche Gründe gegen eine derzeitige Nutzung des Wohnmobils sprechen. Soll das Fahrzeug jetzt bis auf weiteres in einer Halle untergestellt werden um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern ? Wenn nein, wird der Schaden größer wenn das Fahrzeug benutzt wird ? Hoffentlich bleibst Du nicht ( zumindest teilweise ) auf Kosten sitzen. Leider sind die Fotos nicht ausreichend, ich weiß nicht ob und welche Schäden am Fahrgestell bzw. am WOMO im Bereich des Stoßfängers entstanden sind. Unser Focus sollte nicht nur auf der defekten Rückwand liegen. Ich glaube nicht an einen wirtschaftlichen Totalschaden, sondern schätze den Schaden knapp im 5 stelligen Bereich. Ulrich, was die Schadenshöhe angeht befinden wir uns natürlich im spekulativen Bereich. Was ich jedoch ausgeführt habe ist, dass es nicht darum geht, eine Rückwand zu ersetzen weil irgendwelche Übergänge undicht geworden sind oder weil ein Hagelschaden ersetzt wird. Hier geht es um masive Kräfte, die auf die Rückwand eingewirkt haben. Und das Problem ist dabei, dass es eigentlich unmöglich ist - ohne Demontage - zu erkennen, welche Verbindungen möglicherweise neben den offensichtlichen Schäden Schaden genommen haben. Da kann selbst ein Gutachter eigentlich nur spekulieren. Das ist das Dilemma ... Und natürlich muss das Fahrzeug ab jetzt trocken stehen, um Folgeschäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Was imho eigentlich auch Aufgabe der gegnerischen Versicherung ist. Wäre es mein Wohnmobil, würde ich mir erstmal eine Liste meiner unmittelbaren "Forderungen" machen, die gegnerische Versicherung anrufen und versuchen die Ansprüche jenseits des eigentlichen Schadens geltend zu machen. Sollte diese trotz guter Gründe meinerseits nicht auf mich zu kommen würde ich ihnen einen guten Tag wünschen und dass sie ab jetzt nur noch mit meinem von ihnen bezahlten Anwalt verhandeln können. Aber eigentlich habe ich festgestellt, dass wenn man freundlich ist aber weiß was man will - souverän aber nicht unfreundlich - man auch mit Versicherungsvertretern gut reden kann. Vor allem wenn die Schuldfrage so eindeutig ist. Wir sind uns doch einig. Nur eine Fachfirma bzw Gutachter kann feststellen ob das Fahrzeug noch fahrbereit / einsetzbar ist. Einerseits wird spekuliert das es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein kann, andererseits das das Fahrzeug ausser Betrieb genommen werden muss und in einer Halle stehen muss. Das ist jedoch gegensätzlich und die Versicherung wird zurecht sagen, ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden das jedoch voll einsetzbar ist muss weitergenutzt werden. Das sind alles Sachen die nicht der Anwalt feststellt sondern Fachleute / Gutachter. Einig ... irgendwie schon :ja: Fahrzeug weiter nutzen mit den Löchern in der Rückwand ... njet! Wirtschaftlicher Totaschaden oder nicht, das kann erst später festgestellt werden. Es geht ja zum einen darum, was unmittelbar geschehen muss: Abwendung von Folgeschäden, Leihwagen, etwaiger Anspruch auf Hotelkosten im beruflichen Einsatz ... was man alles natürlich sehr plausibel begründen muss, oder eben in Vorleistung gehen und später dann gerichtlich versuchen diese Ansprüche durchzusetzten ... vor Gericht und auf hoher See ... Und längerfristig durch einen Gutachter eben die Art des Schadens und die Schadenshöhe ... und da sehe ich bei einem solchen Schaden eben große Probleme wegen möglichen Schäden die man einfach durch äußere Begutachtung nicht erkennen kann. Wie soll man erkennen, ob unter einer Kantenleiste eine Undichtigkeit entstanden ist? Man kann nicht sagen, dass eine Verbindung dicht ist, ohne sie auseinander zu bauen. Man kann sie nur auseinandernehmen und dann sagen, jo, das WAR tatsächlich noch dicht oder eben nicht. Sowas ist eine echt üble Situation und ich möchte nicht drin stecken. OT: So städtemässig sind wir ja fast Nachbarn ;) Guten Morgen,
Genau das ist auch meine Befürchtung. Trotz fachmänischer Reparatur ist in drei Jahren der Unterboden zusammengegammelt. Wasser hat einen spitzen Kopf.
Meine Frau ist gleich dort persönlich hingefahren. Wir kennen diese gut. Leider konnte er uns nicht helfen. Eine Reparatur könne er nicht durchführen, wegen fehlender Teile. Er hat hauptsächlich Bürstner. Wegen eines Gutachters rufe ich ihn heute noch einmal an. Stoßfänger ist natürlich auch gebrochen. Genau wie die Rücklichter. Das Heck ist erst einmal so abgeklebt, dass Regenwasser nicht eindringen kann. Aber fahren ohne das Wasser eindringt geht natürlich nicht. Mal sehen was ich heute erreiche. Morgen ist ja auch Feiertag. Jens Also den Gutachter als unabhängigen zuwählen ist immer besser hier vielleicht das Sachverständigenbüro Hapel aus Bad Endbach spezialisiert auf Wohnmobile. Die werden auch oft bei Schlichtungsverfahren bestellt. RA aus Bad Hersfeld kann zwar nicht zaubern, kennt sich aber mit der Materie gut aus, während die Sozität aus Schwetzingen also RA von Probil kann man nicht empfehlen. Viel Erfolg bei der Regulierung. Erst das Pech, dann die Rennerei - so´n Mist. Direkt in Deiner Nähe ist keine Chaussonwerkstatt. Ich würde mich entweder an Neuseenland in Zwenkau - hat Werkstatt, die sauber arbeitet, der Inhaber ist Karosseriefachmann - oder an die Firma Horn in Chemnitz wenden. Wie die Chemnitzer arbeiten kann ich aber nicht so recht einschätzen. Nähere Fragen kannst Du ja per KN stellen. Nimm auf alle Fälle einen Anwalt. Ich wollte einmal so schlau sein und der Versicherung - und damit der Allgemeinheit - die Kosten eine Anwalts ersparen. Das hat sich gerächt indem die Versicherung mich verarscht hat und nur ca 2/3 des Betrages überwiesen hat mit dem Angebot einer anderen - freien - Werkstätte. Jetzt konnte der - mittlerweile eingeschaltete - Anwalt auch nicht mehr viel ausrichten, Schadenhöhe war ca 1000 .-€ also gings letzendlich um ca 200-300 .-€, aber mir gings ums Prinzip. Bei Nichtschuld werde ich jetzt immer zum Anwalt gehen. Scheiss Versicherungen, die zocken dich IMMER, IMMER ab, wenn sie nur irgendwie können. Didier Die Versicherung bezahlt immer das aus, was im Gutachten steht ( wenn man nicht reparieren läßt ) oder das was in der Rechnung steht. Aber auch hier Vorsicht bei der Reparatur, tatsächlich kann Dir die Versicherung die Summe kürzen. a) Neu für ALT - Also eine Wertsteigerung durch Neuteile b) Die beauftragte Werkstatt ist zu teuer, tatsächlich darf der geschädigte nicht ohne weiteres jede Werkstatt nehmen. Sobald der Preis über dem Gutachten ist muss er gemäß der Schadensminderungspflicht eine günstigere Werkstatt beauftragen, oder nachweisen warum das teurer wird. Beispiel: Schaden wurde nach Demontage umfangreicher etc. Hallo, danke noch einmal für die vielen Tips. Ich habe heute mit der Chausson-Werkstatt in Zwenkau telefoniert. Er klang sehr kompetent. Die Lieferzeiten der Ersatzteile dauern mindestens 3-4 Wochen. Wenn die Reparaturkosten höher liegen als die veranschlagten, wird in der Regel ein Nachgutachten erstellt. Alle weiteren Kosten die für mich durch den Unfall entstehen (Nutzungsausfall, Transportkosten etc.) habe ich der Versicherung mitgeteilt. Auch das ich mir vorbehalte ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Wenn es da Probleme gibt soll das ein Anwalt für mich lösen. Meine Frau und ich sind nun schwer am überlegen ob es nicht besser ist, dass Fahrzeug mit Schaden zu verkaufen. Das Geld aus der veranschlagten Reparatur und noch etwas erspartes. Da wird es doch was schickes neues geben. Ein schlechtes Ende kann auch ein guter Anfang sein. Jens Hallo Jens, danke für die Neuigkeiten. ....aber ich lese nix von einem Rechtsanwalt?????? Volker :wink: Doch er hat etwas vom Rechtsanwalt geschrieben :D Er hat geschrieben das derzeit noch kein Anwalt beauftragt wurde, gern schreibt er aber, wenn einige dann besser schlafen können, dass er gleich 5 Anwälte beauftragt hat :lach: :lach: :lach: Lasst ihn doch machen, ist sein Schaden und wenn er überlegt handelt kann er seinen Schaden ohne zusätzliches "zum Anwalt laufen" schneller und besser regeln. Die Meinungen hier im Forum sind nun einmal unterschiedlich einige machen alles nur mit Anwalt einige fast alles ohne Anwalt. Ich bin bisher immer gut ohne zurecht gekommen und vermeide Rechtsstreite immer gern. Insbesondere durch Missverständnisse kann ein sicher geglaubter Rechtsstreit voll aus dem Ruder laufen. Wichtig ist, man muss sich das auch selbst zutrauen, ansonsten immer zum Anwalt. ät crimmsche - Überlege Dir gut ob Du das Fahrzeug weiter behalten willst. Leider schreibst Du recht wenig über den festgestellten Umfang des Schadens. Dass der Stoßfänger und Rückleuchten defekt ist, ist klar aber man sollte auch weitere Teile prüfen ob diese Kräften aufnehmen mussten. Soll die Rückwand raus und erneuert werden, soll sie repariert werden ? Schreib mal wenn Du Lust hast. Soviel ich weiß, bekommst Du wenn Du ein anderen gebrauchten kaufst der vom Wert her teurer ist die MwSt des Schadens ausgezahlt. Bei einer fiktiven Reparatur leider nicht. Bitte die Versicherung um einen Abschlag auf den Schaden, dann kannst Du, wenn Du Dir einen anderen kaufst, besser das Fahrzeug bezahlen. Schließt sich eine Tür, öffnet sich eine andere. Jedes Ende ist eine Change zum Neuanfang. Durch meinen Fahrzeugaufbruch habe ich nun zwei neue Scheiben drin, die kleinen Kratzer sind jetzt aus den Scheiben raus. --> Link Kann Dich immer und überall treffen das Pech. :cry: :?
Ehrlich gesagt, ICH würde das Womo asap verkaufen sofern meine persönliche Lage es zulässt. Hallo, hier noch einmal eine Zusammenfassung. Ich habe mich von dem Gedanken getrennt die ganze Sache würde in relativ kurzer Zeit von der Bühne gehen. Aus diesem Grund gebe ich mir auch die Zeit dies bestmöglich abzuwickeln. Eure vielen Kommentare haben mir sehr geholfen. Die Chausson-Fachwerkstatt in Zwenkau hat mich, nach Schilderung des Schadens, über den Umfang der Reparatur informiert. Die gesamte Heckpartie muss ausgetauscht werden. Rücklichter, Stoßfänger, seitliche Schürzen (schon wegen den möglichen Farbunterschiede). Der Chausson wäre bei diesem Baujahr schon sehr reparaturfreundlich. Ob im inneren Teile beschädigt sind ist aus der Ferne nicht festzustellen. Ich habe schon eine gespaltenen Leiste am Rahmen des Stockbettes gesehen. Er konnte mir auch schon eine Summe nennen (die ich hier aber nicht posten möchte) mit der ich in jeden Fall rechnen sollte. Damit habe ich schon einmal ein Vergleich zu dem erstellten Gutachten. Das Gutachten und das Antwortschreiben der Versicherung auf meine Forderungen hinsichtlich Nutzungsausfall usw. ist Grundlage für meine Entscheidung für oder gegen einen Anwalt. Am 12.10. ist Hausmesse in Zwenkau, da werde ich natürlich hinfahren und noch einmal persönlich mit dem Werkstattmeister reden. Unabhängig davon reift bei uns der Gedanke das Fahrzeug zu verkaufen. Trotz bester und fachmännischer Reparatur ist und bleibt es ein Unfallwagen. Ich glaube nicht, dass ich einmal das Fahrzeug um die Reparaturkosten höheren Erlös erzielen werde, als es unrepariert zu verkaufen. ät UlrichS: die Frage mit der Märchensteuer erübrigt sich, da vorsteuerabzugsberechtigt. Ich rechne immer alles Netto. Der Gutachter kommt erst Ende nächster Woche. Bis dahin kann ich leider nichts neues posten. Jens Hallo! War der Unfall in D, der Gegner ein Deutscher? Aufpassen, in Italien ist mir ein Holländer ins WM gefahren. Gutachter wird nach italienischem Recht nicht bezahlt, genau wie Rechtsanwalt. und tschüss ingbemaus Auf jeden Fall noch besser, als wenn Dir in Uruguay ein Inder mit einem Kamelgespann vorschriftswidrig die Vorfahrt gewähren würde. Da hast Du in Italien ja noch mal Glück gehabt, volker :wink: Im Stau aufgefahren hängt mit der Sch...Automatik zusammen. Ich stand mal im Stau in meinem kleinen Marbella, als sich auf einmal ein schwerer Mercedes Laster von hinten in Bewegung setzte und mich auf den Vordermann schob. Der Fahrer entschuldigte sich, er hätte den Fuß von der Bremse genommen, er hätte noch keine Erfahrung mit der Automatik seines geliehenen Lasters. Da gibt es 1000 Ursachen, der Vordermann bremst und der LKW Fahrer hat es übersehen, hat Telefoniert usw. Von der Bremse abgerutscht ( mit Automatik ) Zu schnell auf das Stauende gefahren - alles Spekulativ.
... oder nach einer Telefonnummer gesucht um der Verladestelle sein verspäten mitzuteilen. Die LKW-Fahrer stehen doch alle unter Zeitdruck. Alles muss Just-in-Time geliefert werden. Keine Firma hat noch große Lagerkapazitäten. |
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