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UlrichS hat geschrieben: Unser war auch 60 - 80 kg schwerer, wir fanden das ok.
Naja, 80kg weniger hätte ich oker gefunden. :D Aber Einige sollten wirklich mal die Rosa Brille absetzen. :ja:
Ist doch immer ungünstiger für den Käufer oder nicht ?
Ich bin Realist.
desy hat geschrieben:Somit reduziert sich meine Zuladung um 140kg und nicht wie vom Gutachter angenommenen 120 kg. das sind dann keine 5% sondern 6%.Warte nun ab was mein Anwalt dazu sagt. desy
Hier ist von 20 kg die Rede.
desy hat geschrieben: dass das Fahrzeuggewicht mit allen An und Einbauten,aber mit 90% gefülltem Kraftstoffbehälter,inklusive 75 kg Fahrergewicht in die Berechnung eingeht.
Hier ist auch die Frage, was der TE unter "allen An- und Einbauten versteht.
[quote="selbstschrauber"]...............Und wir haben im Bekanntenkreis genug Wohnmobilbesitzer die mit ihren 3,5t- Wohnmobilen vorsätzlich mit bis zu 4,5t unterwegs sind. JA, ich weiß, dass ich zu schwer bin, na und? Ich habe...................Also: Die Mehrheit unserer Kollegen will beschissen werden und genau das tut die Industrie. Leid können einem nur die paar tun, die das eigentlich nicht woll(t)en und hinterher ein Fahrzeug haben, mit dem sie als Familie nur zu zweit und nur mit Badeklamotten fahren können.....................
= bester beitrag
m.e. wer so ambitioniert ist ein 3,5t Womo mit mehr als 2 pers zu nutzen muß eben auf comfort- und zusatzausstattung verzichten und kann eben fast kein Gepäck mitnehmen und dass die gewichtsangaben der Hersteller nur ein grober unzuverlässiger wert sind iss ein alter hut. lg olly
brainless am 13 Okt 2013 15:36:04
Ich find's toll,
welchen Leidensdruck viele Kollegen hier als absolut normal empfinden. Wir sind doch nicht im Forum für Verkäufer- / Hersteller- / Händler-Masochisten, oder? :roll:
Versucht doch einfach mal, den Verkäufer des fehlerhaften Artikels mit einer fehlerhaften Kaufsumme zufriedenzustellen: Da wird sein Geschrei aber groß sein. :twisted: Vielleicht kann ihn das aber auch davon heilen, großspurige Versprechen ohne reale Basis abzgeben.
Hier ein Beispiel aus persönlicher Erfahrung: In meiner Jugend besuchte ich eine Kneipe, die mir empfohlen worden war. Beim ersten Besuch wollte ich nur etwas trinken und die Lokalität näher unter die Lupe nehmen. Das erste Pils war mit viel Schaum eingeschenkt worden. Als auch das zweite so kam, reklamierte ich beim Wirt, daß die Schaumkrone weit unter den Eichstrich reichte. Seine lakonische Antwort war "Waat aff, datt bekricht sich noch." ("Warte ab, das wird sich noch zum Guten wenden.") Aber, das tat es nicht. Auch beim dritten Pils war der große "Feldwebel" sichtbarer Teil seines Kalkulationsmodells.
Als ich nun bezahlen wollte, rief der Wirt pro Bier eine D-Mark auf. Ich legte aber statt drei DM nur zwei DM auf den Tresen. Als er die fehlende Mark anmahnte, entgegnete ich ihm: "Waat aff, datt bekricht sich noch." :D :D
Zukünftig bekam ich bei ihm immer top gezapfte Biere.
Zurück zu diesem Thread. Sollen wir uns von den Verkäuern auch weiterhin "schlecht gezapfte Biere / mangelhafte Wohnmobile" andrehen lassen und dennoch den vollen Preis bezahlen??
Nöö, ich nicht,
Volker :wink:
Anzeige vom Forum
Gast am 13 Okt 2013 16:21:33
Hallo,
bei LMC gibt es bei jedem neuen Wohnmobil einen Wiegepass dazu. Da sind alle Extras bei der Auslieferung mit der Angabe des zulassungsrelevanten Gewichts angegeben. Außerdem stellt LMC einen Zuladungsrechner im www ins Netz.
"Hiermit können Sie bequem herausfinden, welches zulassungsrelevante Gewicht Ihr Fahrzeug bei der gewünschten Ausstattung erreicht und wie hoch Ihre Zuladungsreserven sind.
Wir werden unseren LMC mit dem 4000 Kg Paket bestellen, weil die paar Extras, die wir gerne dabei haben möchten, sich auf knapp 400 Kg incl. der Besatzung summieren werden. Es läppert sich :D Da sind wir auf der sicheren Seite und haben mit nichts und niemand Stress.
Gast am 13 Okt 2013 16:31:26
dodo66 hat geschrieben: dass die gewichtsangaben der Hersteller nur ein grober unzuverlässiger wert sind iss ein alter hut.
Sagen wir lieber, dass "Prospektgewicht" wird versucht annähernd zu erreichen, dass Prospektangaben immer geschönt sind sollte eigendlich jeder wissen.
Beispiel: Sie können 1500 Seiten drucken - ja aber nur bei 5 % schwärzungsgrad ( kleingedruckt ) - Die Heizung hat 21 kW - ja bei 30 Grad Vorlauftemperatur, bei 50 Grad nur 19 kW .... Verbrauchsdaten ... Ihr Kfz verbraucht nur... ja auf den Rollenprüfstand unter unrealistischen Prüfbedingungen...
brainless hat geschrieben: mangelhafte Wohnmobile" andrehen lassen
Ein Wohnmobil wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mangelhaft wenn es ein paar Kilo mehr wiegt.
Ausserdem hat er doch .. mehr bekommen ... oder nicht :D ( schlecht gezapftes Bier = zu wenig Bier )
ingemaus am 13 Okt 2013 16:53:31
Hallo! Ich habe schon vor Jahren ausführlich dieses Thema Gewichte" hier beschrieben! Es ist erstaunlich, was bis heute alles durcheinander geworfen wird. Nur ein Beispiel: Gasflaschen 11kg. Stahl, diese wiegen , wenn ich mich richtig entsinne komplett mal 2 = ca 45 Kg. Aluflaschen , meine ich ca 30 kg. Der Hersteller muss nun in seiner Beschreibung auch extra Gewicht Alu oder Stahl angeben! Alles wir eigentlich in der DIN 1646 3 aus dem Jahr 2009 genau geregelt! Auch die Angabe 5% Plus Minus ist mehr als zweifelhaft, kann doch jeder Hersteller das WM am Ende der Bandstraße über eine Waage fahren und hat das aktuelle totale Leergewicht! Wasser in der Fahrstellung, davon steht nichts in der DIN. Reserverad kann natürlich auch nur in die Gewichtstabelle berechnet werden, wenn es bei Auslieferung an Bord ist. Selbst ein R einbauen geht natürlich zulasten des Käufers, wie zB. Markise und so weiter. Naja, der Teufel ( Hersteller) scheut eben das Weihwasser ( Gewicht, Masse im fahrbereiten Zustand), sprich die Wahrheit. Jedes Kg was verschwiegen wird, geht immer zulasten der späteren Zuladung! Beschaffe dir die DIN und passe auf, das hier im Forum nicht die Schlauberger in deinen Date Oberwasser bekommen.
schönen sonntag und tschüss ingemaus
Gast am 13 Okt 2013 16:59:26
ingemaus hat geschrieben:Alles wir eigentlich in der DIN 1646 3 aus dem Jahr 2009 genau geregelt!
Du meinst sicher die DIN EN 1646 Teil 2 ??
Klar stellen die Herstellern für sie günstige Bedingungen - z.B. nur 20 Liter Frischwasser während des Fahrbetrieb - her. Aber wenn man sich für den Kauf eines WOMO`s interessiert bekommt man das normalerweise mit.
Wenn man mit offenen Augen durch Leben geht und mitdenkt und mal selber rechnet, kommt man drauf das man 600 kg Zuladung benötigt. Einfach mal eine Liste machen und aufschreiben was mit soll. Selber denken sollte schon zumindest nicht ganz abgeschaltet sein. Wenn ich lese das Wohnmobile mit 150 kg Zuladung verkauft werden kann ich nur lachen.
Aber wie gesagt, es ist eine Sauerei ( von den Herstellern ) das habe ich ja auch gesagt.
Aber darum geht es in diesem Tread eigentlich nicht, sondern nur darum ob der TE Chancen vor Gericht hat und das sage ich - nein.
wolfherm am 13 Okt 2013 17:02:19
Wusste ich es doch...Wette gewonnen.... :D
reisemobil.online.cx am 13 Okt 2013 17:58:19
Man sollte, meiner Meinung nach, berücksichtigen, daß es sich bei dem HYMER Exsis um ein Fahrzeug handelt, welches mit dem geringen Gewicht beworben wird. Also Käufer anspricht, welche kein anderes Fahrzeug mit einem Gewicht über 3,5t fahren dürfen oder wollen und dafür den schmaleren Innenraum und den Leichtbau in Kauf nehmen. Es wäre schön wenn der Hersteller dann bei den Gewichtsangaben wirklich das maximal Gewicht angeben würde, denn über ein etwas leichteres Fahrzeug ärgert sich bestimmt keiner in dieser Zielgruppe.
Michael
Gast am 13 Okt 2013 18:11:12
ät Michael - Stimme Dir zu, allerdings füge ich an, dass unsere Politiker ebenfalls nicht "Wahlbetrug" begehen sollten, Geschäfte wenn Sie Werbungen machen auch ausreichend Ware haben sollten ....usw.
Wie sagte mal ein Kumpel, am besten Du suchst Dir eine Frau in der Sauna, da sind die Frauen ungeschminkt ....... Ansonsten sind sie hübsch angemalt und gut verpackt und wenn sie sich ausziehen .... :D ( Die Damen haben das jetzt nicht gelesen ! )
tliner am 13 Okt 2013 18:26:10
Hallo, die Hersteller werden immer mehr schummeln müssen, da die Generation der Führerscheininhaber vor 1999 auch langsam aber stetig weniger wird. 4t mit der neuen Klasse B und die meisten von uns wären nicht überladen. Dafür darf ein Anfänger mit Zusatzschein BE wenigstens ein Gespann fahren bis 4,25t. Ist halt EU.
schnatterente am 13 Okt 2013 18:59:59
Wir fahren schon seit Ewigkeiten mit mehr als 3,5t rum :-D
brainless am 13 Okt 2013 19:32:35
tliner hat geschrieben:Hallo, die Hersteller werden immer mehr schummeln müssen, da die Generation der Führerscheininhaber vor 1999 auch langsam aber stetig weniger wird. 4t mit der neuen Klasse B und die meisten von uns wären nicht überladen. Dafür darf ein Anfänger mit Zusatzschein BE wenigstens ein Gespann fahren bis 4,25t. Ist halt EU.
Tja,
die Jüngsten sind gerade mal 32 Jahre alt 8) Typisches Durchschnittsalter für Fahrer von "großen" Wohnmobilen...... :roll:
Volker :wink:
Bergbewohner1 am 13 Okt 2013 19:41:49
Der TE ist seit 2008 Forumsmitglied, also hat er sicherlich auch schon viele Beiträge über Gewichte gelesen und da passiert ihm so ein Ding :?: Da ich vor einigen Jahren auch so einen Prozeß auf anraten meiner Anwaltskanzlei geführt habe, er wird nicht gewinnen, nach meiner Erfahrung. Mein Multivan wog laut Gutachten 2675 kg, nur aufgetankt, ohne Fahrer, er hatte 7 Sitze, zuläss. Ges.gew. 3000 kg.keine Auflastung möglich. ich rechne jetzt nicht weiter, weil es schon ersichtlich ist, das geht nicht, im Brief stand 2325 kg. in der EU Übereinstimmungsbescheinigung standen annähernd die gewogen Masse. Die EU- Bescheinigung habe ich erst in der Zulassungsstelle bekommen, da der Brief vom Händler dort hingeschickt hat.. Der gerichtlich bestellte Gutachter schrieb sinngemäß, es ist übliche Praxis vieler Hersteller nur das Grundgewicht im Brief anzugeben. Da ich dann vorgezogen habe ,meine Nerven zu schonen, haben wir einen Scheißvergleich gemacht, obwohl meine Kanzlei das Ding durchziehen wollte. Also freue dich deines WoMos und wenn du dich verkauft hast, dann verkaufe es wieder, es ist das geringere Übel, kannste mir glauben.
tliner am 13 Okt 2013 19:45:33
die Jüngsten sind gerade mal 32 Jahre alt Ja das stimmt. Ist ja auch das perfekte Womo Alter Da fahre ich wohl in Europa immer wieder falsche Plätze an denn da sind die Altersdurchschnitte meist höher. :mrgreen: Und die gönnen sich auch gern was größeres.
Gast am 13 Okt 2013 20:02:14
was kostet eigentlich das auflasten des FS in D, um ein nicht grundsätzlich überladenes womo fahren zu dürfen? in PL kostet es mit 100%iger bestehensgarantie 800E ich versteh das gejammer immmer noch nicht so ganz. vorschlag die kiste auflasten, Händler solls löhnen. der Rechtsstreit ist ungewiss und bei einem sonst mängelfreien womo würd ich mir den Prozess gut überlegen, zumal einem der gesunde womoverstand sagt, dass bei so einem womo mit 3,5t eine nennenswerte Zuladung illosorisch ist lg olly
rolf51 am 13 Okt 2013 20:05:28
Hallo Zusammen, wenn das Thema Gewicht aufkommt, wird auf die Hersteller herumgehakt, warum eigentlich? Weil die Käufer nicht Rechen können? Wer ein Womo > 45tsd€ kauft sollte nicht nur auf das Äußere achten, sondern die technische Angaben auch im Auge behalten. Nicht danach ein dummes Gesicht machen und auf die 5% pochen. Es ist doch ganz einfach bei Kauf eine Exelliste zu erstellen und die Gewichte von den Extras und dem Fahrzeug einzutragen, der zusammenzählen kann weiß wie viel Restzuladung noch möglich ist. Nur die 5% dabei nicht abziehen sondern ggf. dazuzählen und man ist auf der sicheren Seite. Wenn ein Hersteller ein Fzg. mit 150kg Zuladung anbietet, dann kauft man es nicht, damit sind solche Fzg. sehr schnell vom Markt.
desy am 14 Okt 2013 02:12:03
Um das Thema zu beenden,es geht mir nicht um +-5 oder 6% bei 140kg.Wollte meine Zusatzausstattung dementsprechend ändern als ich den Bericht in pm gelesen hatte.Mir wurde per Mail zugesichert,das mein Fahrzeug 2610 kg in fahrbereiten Zustand mit 230 kg Zubehör hätte,also noch genügend Restzuladung vorhanden sei.Hätte ich mir schriftlich geben lassen sollen,aber wer verlangt eine schriftliche Bestätigung bei einem PKW Kauf,bei dem der angegebene Durchschnittsverbrauch kaufendscheidend ist.Als ich mein Fahrzeug bei Fahrzeugübergabe zurück gab,und wahrheitsgemäß über einen Schaden(Schramme über die ganze Wohnmobilseite) der fachgerecht mit Garantie ausgeführt wurde,zog man mir 6000 Euro von der vereinbarten Verkaufsumme ab.Des weiteren wurde ein Hagelschaden festgestellt, der meines Auffassung bei bei Reinigungsarbeiten auf dem Dach stammte,da nur in bestimmten Bereichen.Kein Problem zahlt ja die Versicherung,wir übernehmen die Selbstbeteiligung. Des weiteren möchte ich nicht als Geitzhals oder Pfennigp?ser bezeichnet werden.Mir tut es gut das wenigstens einige User sachlich bleiben.desy
rkopka am 14 Okt 2013 02:49:02
franz_99 hat geschrieben:Was sollen die Hersteller machen, die bauen doch schon leicht,vielleicht kann man hier oder dort mal 50kg einsparen. Nach meiner Meinung ist der Gesetzgeber gefordert diese willkürlichen 3,5 auf 4 oder5t zu ändern und die Führerscheine bis 3,5t gleich dazu.
Aber das ist ja wie die Festplatte im Computer. Egal wie groß sie ist, irgendwann reicht der Platz nicht mehr. Dann kommen halt die Fragen nach noch 0,5t mehr... Außerdem müßten dann ja alle Länder in Europa (und mehr?) mitziehen, sonst nutzt das erst nichts. Und nur wegen uns WOMO Fahrern werden die nicht groß was ändern.
RK
thomas56 am 14 Okt 2013 06:37:17
rkopka hat geschrieben:
franz_99 hat geschrieben:Was sollen die Hersteller machen, die bauen doch schon leicht,vielleicht kann man hier oder dort mal 50kg einsparen. Nach meiner Meinung ist der Gesetzgeber gefordert diese willkürlichen 3,5 auf 4 oder5t zu ändern und die Führerscheine bis 3,5t gleich dazu.
Aber das ist ja wie die Festplatte im Computer. Egal wie groß sie ist, irgendwann reicht der Platz nicht mehr. Dann kommen halt die Fragen nach noch 0,5t mehr...
sehe ich auch so, dass der Gesetzgeber gefordert ist. PKW-Führerscheine sollten nur noch bis 1,5t gelten und Wohnmobile dürfen erst ab 8,8t mit min. 2,5t Zuladung verkauft werden. Dann diskutiert man auch nicht mehr über Gramm und Kilogramm sondern über Tonnen, wie es beim LKW sonst auch üblich ist. :D
road-king am 14 Okt 2013 07:42:41
geht es hier um 20 KG ??? um die man event vor Gericht will ?
Gibt es eigentlich Erfahrungswerte , wieviel die relative Luftfeuchtigkeit ausmacht ... Ein Womo in gehetzter Halle im Winter bei 20 % Luftfeuchte wird weniger wiegen wie eines das im Sommer bei subtropischem Regennwetter mit Luftfeuchtigkeit 90 % draussen steht.. Matratzen , Teppich, Möbel und Aufbau nehmen da auch Wasser auf ... ob das 20 Kg sein können ? ... ich würde damit nicht zum Gutachter wollen müssen ...
und wenn ich das richtig gelesen habe wurde bereits 6000 € fuer einen Kratzer nachgelassen .
kann es es sein dass daisy etwas zu pingelig ist ...?
Gast am 14 Okt 2013 08:03:51
desy hat geschrieben:Mir wurde per Mail zugesichert,das mein Fahrzeug 2610 kg in fahrbereiten Zustand mit 230 kg Zubehör hätte,also noch genügend Restzuladung vorhanden sei.
Per Mail unverbindlich oder im Kaufvertrag verbindlich ist natürlich ein Unterschied, besonders wenn in den AGB`s stehen sollte, dass Nebenabreden ( mündlich und per E-Mail ) nicht gelten, wenn Sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des Kaufvertrages aufgenommen wurden.
Das ist oft so, dass in Gesprächen mit Zahlen herumjongliert wird, die unverbindlich sind.
Wenn die Gewichte wichtig sind, läßt man sich so etwas schriftlich geben bzw. in den Kaufvertrag mit hineinschreiben. Oder man sichert sich ein Prospekt oder sonstiges wo es drinsteht hat aber natürlich kein fest vereinbartes Gewicht sondern nur annähernd, denn der Hersteller kann nicht jedes Wohnmobil mit genau diesem Gewicht fertigen.
Sollte jedem klar sein. Du bist doch schon 5 Jahre hier im Forum und müsstest das Problem kennen oder nicht ?
desy hat geschrieben:.....zog man mir 6000 Euro von der vereinbarten Verkaufsumme ab.Des weiteren wurde ein Hagelschaden festgestellt.....
Wie kann man denn etwas von einer vereinbarten Kaufsumme abziehen ?
Wie Du hier schon gelesen hast, sind viele davon überzeugt, dass ein Rechtstreit keinen Sinn macht, trotzdem ich drücke Dir die Daumen !
road-king hat geschrieben:und wenn ich das richtig gelesen habe wurde bereits 6000 € fuer einen Kratzer nachgelassen .
kann es es sein dass daisy etwas zu pingelig ist ...?
Nein hast Du falsch verstanden.
Trollo am 14 Okt 2013 09:23:55
Moin
wie lange man sich mit so einem Thema beschäftigen kann, es jährt sich.
Hier die Ausgangslage ("Zitat") aus 2012:
Beitragvon desy » 09 Okt 2012 04:51:33
Habt ihr auch im vorderen Bereich Satelitenanlage eine 20-30 cm Absenkung wo das Wasser als Pfütze stehen bleibt? In der Bedienungsanleitung des Exsis i gehören zum Leergewicht die eingefüllten Schmiermittel wie Öl und Kühlflüssigkeiten,das Bordwerkzeug,das Ersatzrad und ein zu 90% gefüllter Kraftstofftank.Als Gewicht des Fahrers werden 75kg angerechnet.Die Grundausstattung beinhaltet: ein zu 90% gefülltes Wassersystem zu 90% gefüllte Gasflaschen, ein gefülltes Heizungssystem die Versorgungsleitung für die 230-V-Versorgung,ein gefülltes Toilettenspülsystem und den Einbausatz für eine Zusatzbtterie, wenn eine Zusatzbatterie möglich ist.Bei meinem 504 habe ich bei angenommenen 20 L. Wasser ein Mehrgewicht von 100 kg. desy
Zitat Ende.
Na ja, viel weiter sind wir da ja nun nicht gekommen. :D
Aber die Ausdauer beeindruckt mich schon :ja:
Michael
franz_99 am 14 Okt 2013 09:34:16
;D der wärmt das Thema halt jedes Jahr neu auf, versteh nicht warum er den nicht verkauft, dann muß er sich nicht jeden Tag drüber ärgern oder einfach auflastet?
dieter2 am 14 Okt 2013 10:01:44
Einigen Usern hier kann man warscheinlich jeden Sch... verkaufen und sehen es dann als Gott gegeben an 8)
Das es auch Leute gibt die sich dagegen auflehnen können die einfach nicht verstehen.
Dieter
berniebo am 14 Okt 2013 10:10:24
Der Händler unseres WoMos (Carado T447) hat folgende Rechnung aufgemacht:
inkl. halbe Tanks und 75 kg-Fahrer ist die Zuladung: 625 kg abgezogen wurden dann: Zubehör wie stärkerer Motor und diverse Pakete: 165 kg verbleiben lt. Händler ca. 460 kg.
Meine Rechnung ergab dann:
10% ist immer gelogen 60 kg mein tatsächliches Gewicht als Fahrer plus 20 kg Volle Tanks plus 100 kg meine Frau will auch immer mit (inkl. Schuhe) 100 kg 2 Pedelecs 80 kg
ergibt eine tatsächliche Zuladung von 100 kg. Reicht also gerade für 2 Stühle und einen Tisch sowie etwas Kochgeschirr und Besteck und das nötigste für ein paar Tage Frühstück.
Mehr habe ich auch nicht erwartet. Der Carado T447 ist fast 7,5 m. lang und gilt (für diese Länge) als ausgesprochen leicht. Wer aber glaubt, mit diesem Camper könnten 4 Personen Urlaub machen, der macht sich was vor. Für 2 reicht er gerade mal so und man fährt eigentlich immer an der Grenze des gesetzlich erlaubten.
Wenn ich mir die Daten des Exsis 504 ansehe, dann erkenne ich keinen wesentlichen Unterschied bei den Gewichten (er ist sogar etwas schwerer). Geworben wird mit: "Deutlich unter 3,0 Tonnen Leergewicht für unbeschwertes Zuladen und Reisen, auch in Vollbesetzung (4 Personen)". Dass das ausgesprochener Blödsinn ist, muss jedem Menschen klar sein, der die Grundrechenarten beherrscht.
schnatterente am 14 Okt 2013 10:15:31
desy hat geschrieben:mein Fahrzeug 2610 kg in fahrbereiten Zustand mit 230 kg Zubehör hätte
:lol:
brainless am 14 Okt 2013 10:21:54
ätt berniebo:
Dass das ausgesprochener Blödsinn ist, muss jedem Menschen klar sein, der die Grundrechenarten beherrscht.
.......und in der verklärenden Beschreibungsromantik der Textdichter bundesdeutscher Wohnmobilprospekte zuhause ist,
Volker :wink:
schnatterente am 14 Okt 2013 10:22:36
desy,
du hast in einem anderen Tröd geschrieben:
desy hat geschrieben:War beim Wiegen 2980 kg im fahrbereiten Zustand Tank voll Wasser 2oL zwei Gasflaschen ( Mehrgewicht 35 kg) 75 kg Fahrer und 230 kg Zubehör.Also 100 kg Mehrgewicht. Wer hat noch den Exsis i 504,und hat auch ein Mehrgewicht? desy
Das sind bei mir 520kg Zuladung, wieviel Kg Zuladungsreserven hast du denn nun wirklich in deinem fahrbereitem Zustand (schwarz auf weiß) mit vollem Wassertank, statt 20Liter?
miwalter am 14 Okt 2013 11:03:38
Es spielt doch eigentlich überhaupt keine Rolle, welche absolute Zahl das Fehlgewicht nun ist. Entscheidend ist: Es wurde vor dem Kauf eine bestimmte Eigenschaft zugesichert und es stellt sich heraus, dass diese Zusicherung falsch war.
Auch ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, wenn man mich hinters Licht geführt hat. Dabei wäre es für mich eher sekundär, ob die Eigenschaft nun kriegsentscheidend ist oder nicht. Es ginge ums Prinzip: Der Händler bekommt ehrliches Geld, ich will dafür ehrliches Produkt.
Mal davon abgesehen habe ich vor meinem Kauf ebenfalls eine (eigene) Gewichtskalkulation vorgenommen. Und da war schnell klar: Ohne Auflastung könnten wir (2 Erwachsene, 3 bissi größere Hunde etc. pp.) das Womo nicht nutzen. Und wir leben jetzt damit, dass wir nur einen Fahrer haben >.<
Für uns aber war es keine wichtige Eigenschaft, wie schwer die Kiste ist, wir haben sowieso genug Puffer eingeplant, auf ein paar Kilo mehr oder weniger kommt es nicht an. Aber jeder hat eben andere (berechtigte) Ansprüche.
berniebo am 14 Okt 2013 11:08:04
Das Problem dieser ganzen Diskussion sind doch nicht 20 kg mehr oder weniger Zuladung. Das Problem lässt sich auf einen ganz einfachen Nenner bringen:
Wir wollen mit 3,5t. zGG den selben Komfort haben, der eigentlich nur mit 7,5t zGG. möglich ist. Dass die Hersteller der kastrierten 3,5t-Mobile hier alles Mögliche schönrechnen, WISSEN wir doch alle. Dennoch kaufen wir diese Mobile, weil uns oft - vermeintlich - garnix anderes übrig bleibt. (neue Führerscheine; Kinder, die evtl. selbst mal fahren wollen; besserer Wiederverkauf).
Nicht die Hersteller sind die bösen. Wir selbst sind es.
Noch ein kleines Beispiel aus der Fliegerei. Ich besitze eine Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge. Das sind Geräte mit einer Gesamtabflugmasse von max. 472,5 kg. Es gibt kein einziges Fluggerät dieser Klasse, dass erheblich weniger als 300 kg leer wiegt. Deshalb ist es allgemeiner Wissensstand, dass kein einziges Ultraleichtflugzeug mit einer 2-Mann-Besatzung legal fliegt. Oft ist nicht einmal eine Ausbildung legal möglich. (Es braucht ja neben dem Flugschüler auch einen Lehrer). Auch hier haben wir das gleiche Problem: Die UL-Flugzeuge sind mittlerweile ausgestattet, wie ihre großen Brüder. ALLE wissen das.
In der UL-Fliegerei wie bei den Wohnmobilen gibt es nur zwei Alternativen: Entweder abspecken oder eine größere Lizenz machen.
schnatterente am 14 Okt 2013 11:19:46
miwalter hat geschrieben: Auch ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, wenn man mich hinters Licht geführt hat.
Wegen 20kg???
kurt2 am 14 Okt 2013 11:20:32
berniebo hat geschrieben:.......... Das sind Geräte mit einer Gesamtabflugmasse von max. 472,5 kg. Es gibt kein einziges Fluggerät dieser Klasse, dass erheblich weniger als 300 kg leer wiegt. Deshalb ist es allgemeiner Wissensstand, dass kein einziges Ultraleichtflugzeug mit einer 2-Mann-Besatzung legal fliegt.
Hallo Bernhard, verstehe ich das jetzt richtig? :gruebel: Demnach dürfte es bei den Menschen, die diesen Sport ausüben, keine 2 geben, die jeweils weniger als 86 kg wiegen?? 472 - 300 = 172 : 2 = 86kg. (Alternativ auch 1x 90kg und 1x 82kg, u.s.w.) :nixweiss:
rkopka am 14 Okt 2013 11:25:10
kurt2 hat geschrieben:Demnach dürfte es bei den Menschen, die diesen Sport ausüben, keine 2 geben, die jeweils weniger als 86 kg wiegen?? 472 - 300 = 172 : 2 = 86kg. (Alternativ auch 1x 90kg und 1x 82kg, u.s.w.) :nixweiss:
leer -> Sprit kommt noch dazu !?
RK
schnatterente am 14 Okt 2013 11:25:41
Wer mit dem Wohnmobil (eigentlich für schöne entspannte Urlaubse gedacht) nur am Rechtsstreiten ist, baucht dann erst einmal Urlaub. Ich empfehle eine 10tägige Pauschalwoche in die Türkei für 99€, da kann man sich dann wenigstens gepflegt mit Veranstalter, Reiseleitung und Co. herumstreiten, wenn die Pooltemperatur 2°C kälter ist, wie angepriesen :-D
miwalter am 14 Okt 2013 11:28:10
schnatterente hat geschrieben:Wegen 20kg???
Nein. Wegen einer nicht eingehaltenen Zusicherung.
rkopka am 14 Okt 2013 11:28:49
berniebo hat geschrieben:Wir wollen mit 3,5t. zGG den selben Komfort haben, der eigentlich nur mit 7,5t zGG. möglich ist.
Ich finde die Aussage zu extrem. Zum einen brauchen viele nicht die ganzen Spielereien der großen Teile. Zum anderen sind die Übergewichte i.A. nicht so groß.
Was mich aber zu einer anderen Frage bringt: Was wiegt bei den großen so viel mehr ?
- Zum einen natürlich das Basisfahrzeug, das ich für mehr Gewicht brauche. Aber das ist Gewicht, das uns keinen Komfortgewinn bringt, sondern nur nötig ist. - Stabilere Materialien im Innenausbau ? Mehr Design, das auch wiegt. - größere Tanks - ebenso für viele nicht nötig. - Mehr Platz -> mehr Länge -> mehr Material einerseits wegen der reinen Geometrie, andererseits wegen der erhöhten Festigkeitsanforderungen bei größeren Maßen. - mehr Spielereien: Mikrowelle, Backofen, getrenntes Bad... - größere Batterien für die ganzen Spielereien, evt. noch einen Generator
Das mag für die Luxuscamper und Dauerbewohner interessant sein, aber kaum für die Masse der Urlaubsfahrer. Da ist das meiste davon unnötig.
RK
Valalta am 14 Okt 2013 11:41:02
Hallo zusammen
Meine Meinung: Dieses leidige Thema ist doch mittlerweile schon so oft durchgekaut worden. Niemand außer Anwälte hat Nutzen von dieser Sache. Ihr wollt Fahrzeuge mit 7 Metern -4 festen Schlafplätzen und Klima-Sat und schlachmichtot und möchtet mindestens 700kg Zuladung...................
Mein Tipp: Kauft Fahrzeuge mit vernünftiger Zuladung, das geht am Besten ab 4To........ Dann habt Ihr Zuladung-könnt Euren Pfälzer Weis Wein und Bayrisches Weißbier Kistenweise über die Alpen nach Italien mitnehmen und müsst Euch nie wieder über "Betrug" der Hersteller auslassen.
Ihr wollt doch genau solche Kisten!!
Der Markt produziert exakt das was , gewünscht wird!
Um es mit anderen Worten zu umschreiben:
Es gibt Freier, weil es Huren gibt. oder Es gibt Huren, weil es Freier gibt.
ALLES EINE FRAGE DER BETRACHTUNG
Der "große Führerschein"..............., naja, wer Ihn nicht hat kann Ihn ja machen..... Die Schwerverkehrsabgabe in der CH: 10 x durchfahren pro Jahr 32.-€......... Vignettenpreis??......
Jedes Jahr zum TÜV? Ja, jedes Jahr 52.-€ Gebühr für §29 steht zu einmal erwischt werden über 3,5to.... macht netto 3 Punkte und mindestens 120.-€ Strafe.
In diesem Sinne Valalta
schnatterente am 14 Okt 2013 11:46:50
Was wäre überhaupt, wenn desy den Rechtsstreit gewinnt? Wird dann ein neues Mobil gestellt, der komplette Kaufpreis erlassen oder muss der Wohnmobilhändler 20kg abspecken?
Klärt mich auf, bitte!
berniebo am 14 Okt 2013 11:51:00
kurt2 hat geschrieben:Demnach dürfte es bei den Menschen, die diesen Sport ausüben, keine 2 geben, die jeweils weniger als 86 kg wiegen?? 472 - 300 = 172 : 2 = 86kg. (Alternativ auch 1x 90kg und 1x 82kg, u.s.w.) :nixweiss:
Nicht ganz. Erstens muss man ja noch etwas Sprit tanken und zweitens sind auch hier die "offiziellen" Leergewichte nahezu immer geschönt.
(Halt wie bei den Wohnmobilen :-) )
Gast am 14 Okt 2013 12:35:11
Moin
Lustiger Thread. Die paar kg können wohl die meisten von uns durch 3 Wochen Joggen und ordentliche Ernährung an sich selbst abknabbern (mich inbegriffen) und wenn das nicht reicht, mistet man halt die Heckgarage mal ordentlich aus :lol: Ansonsten kauft man halt nur kleine, kurze Mobile in der 3,5t-Klasse und nicht solche Schiffe mit über 6m. Wir haben gut 650kg Zuladung wenn alles ausser dem Tank leer ist (nachgewogen, nicht laut Papieren) im 3,5-Tonnerle mit 5,4m Länge. Ich weiß nichtmal was der Hersteller angibt, ist mir auch völlig Schnuppe, ich muss nur wissen was eben möglich ist. Entweder reicht die Zuladung, oder man kauft halt ein anderes Womo. Deshalb aber einen Rechtsstreit anzuzetteln käme wohl den wenigsten nichtmal im Traum in den Sinn, dazu muss man wohl entweder Rentner, Arbeitslos oder eben ein urtypischer Deutscher sein um sich sowas geben zu wollen/können ist der meist doch recht knapp bemessenen Freizeit.
Christian
rkopka am 14 Okt 2013 12:46:55
christianka6cr hat geschrieben:Entweder reicht die Zuladung, oder man kauft halt ein anderes Womo. Deshalb aber einen Rechtsstreit anzuzetteln käme wohl den wenigsten nichtmal im Traum in den Sinn, dazu muss man wohl entweder Rentner, Arbeitslos oder eben ein urtypischer Deutscher sein um sich sowas geben zu wollen/können ist der meist doch recht knapp bemessenen Freizeit.
Kommt drauf an. Ich würde auch ungern diesen Weg gehen. Aber unabhängig von der Sachlage hier, könnte das schon nötig sein. Wenn man halt unter 3,5t bleiben will oder muß und man das Womo nach den Angaben des Herstellers aussucht, damit das paßt, dann Übergewicht hat, das die gewünschte Nutzung vereitelt, dann muß was geschehen. Allerdings braucht man dann schriftliche, belastbare Unterlagen und Zusicherungen.
Natürlich kann man in den meisten Fällen auflasten. Aber wer zahlt das: Auflastung, Steuer(?), Führerschein, mehr TÜV, Autobahngebühren... ? Oder Wertverlust bei Weiterverkauf.
Wenn bei einem Hausbau das Dach plötzlich einen Meter niedriger ist und so nicht ausgebaut werden kann, obwohl vertraglich vereinbart, dann sagt man ja auch nicht: OK, dann stellen sie sich halt eine Hütte in den Garten ! Wobei es hier wenigstens eine Korrekturmöglichkeit gibt, was beim Womo ja nicht der Fall ist.
RK
miwalter am 14 Okt 2013 12:51:59
Valalta hat geschrieben:Kauft Fahrzeuge mit vernünftiger Zuladung, das geht am Besten ab 4To........
Unterschreibe ich.
Valalta hat geschrieben:Dann habt Ihr Zuladung-könnt Euren Pfälzer Weis Wein und Bayrisches Weißbier Kistenweise über die Alpen nach Italien mitnehmen und müsst Euch nie wieder über "Betrug" der Hersteller auslassen. Ihr wollt doch genau solche Kisten!!
Hier geht es überhaupt nicht darum, ob ein Kasten Bier das zgG reißt oder nicht. Hier geht es schon immer darum, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.
Der "große Führerschein"..............., naja, wer Ihn nicht hat kann Ihn ja machen.....
Kostenpunkt 1.700 EUR und wenn ein Auto mit einer passenden Eigenschaft verkauft wird, auch noch eine überflüssige Investition.
Aber irgendwie glaube ich, dass auch viele andere Teilnehmer es total akzeptabel finden, wenn ein Verkäufer einem Mist erzählt. Nun ja, muss jeder für sich selbst entscheiden.
dieter2 am 14 Okt 2013 13:03:29
schnatterente hat geschrieben:
miwalter hat geschrieben: Auch ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, wenn man mich hinters Licht geführt hat.
Wegen 20kg???
Schon mal versucht mit 2 Cent weniger einen Strassenbahnschein zu kaufen :roll:
Dieter
tober am 14 Okt 2013 13:04:38
Viele scheinen den ersten Beitrag nicht wirklich gelesen zu haben und sehen nur " wegen 20kg". Aber es wurden dem TE schriftlich (e-Mail) bestimmte eigenschaften zugesagt welche für ihn GERADE WEGEN DER 3,5t PROBLRMATIK wichtig waren. Er wusste um die probleme und hat sich vor dem Kauf darum gekümmert. Und jetzt hat er die sache das nicht nur die 5% sondern 6% darüber sind. Die 20kg sind die welche das Fass wohl zum Überlaufen brachte. Ich denke mal so - desy wird sich gesagt haben "jetzt ist aber schluss mit der verarsche, es reicht"
Was kostet der Exis ? Nehmen wir mal ca. 70.000, davon 6 % - kriegt der käufer 4200.- Könnte man das ausergerichtlich so mit Hymer abmachen ? :D :D :D :D :D :D