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Exsis i 504 gewogen 1, 2, 3, 4


Gast am 14 Okt 2013 13:06:12

rkopka hat geschrieben:...Hausbau... ...wenigstens eine Korrekturmöglichkeit gibt, was beim Womo ja nicht der Fall ist. ...


Genau, deshalb einfach Kiste wieder verkaufen, bzw beim nächsten erstmal auf die Waage fahren. Klar, bei einem Neufahrzeug sollte das Gewicht schon in etwa passen, aber sobald schonmal jemand dran gebastelt hat stimmt da nichts mehr. (Dachträger weg, dafür Solaranlage drauf, usw usf...)

Wir beide kennen den Spaß ja zur Genüge von den Modellfliegern. Überall wird da geschummelt das sich die Holme biegen und wir haben dann eben im schlimmsten Fall unsere Sorgen mit der 5kg-Regel. Deshalb aber einen Rechtsstreit anfangen? Man meidet halt einfach den Hersteller bzw sieht seine Gewichtsangaben ab dem Zeitpunkt als "Näherung" an.

Christian

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haballes am 14 Okt 2013 13:42:11

Im Grunde, im tiefsten Innern, da hat desy ja Recht. Was beworben wird, das sollte auch letztendlich das Produkt sein.
Genau wie im Alpafred ein Prospekt das wiedergeben sollte, was bebildert ist. Wenn nicht, sollte kleingedruckt irgendwo die Einschränkung zu finden sein.

Aber nun die Realität. Warum gibt kein Nutzfahrzeughersteller schwerer LKW´s auf Messen noch genaue Angaben über Massen?
Und dort sind eigentlich ausreichende Tonnagen vorhanden.
Weil dort sich auch die Klagen häufen.

Wir sprechen hier von 3,5t. Da ist nicht viel Luft. Der Fahrzeugbauer versucht hier irgendwie verzweifelt eine Führerscheinauflage einzuhalten.
Und wir 3,5t Fahrer, die wir meist mindestens 7,5t fahren dürfen, versuchen aus dieser Gewichtsklasse die begleitenden Vorteile zu ziehen, wie Geschwindigkeit, Überholmöglichkeit und unkomplizierte günstige Alpendurchquerung.
Die Gewichte dürften uns im Grunde nicht kratzen, eigentlich sollten wir, die wir alles fahren dürfen, gar nicht das Augenmerk darauf legen.
Alles würde sich relativieren, würde die EU Wohnmobile ungeachtet des Gesamtgewichtes in die gleichen gesetzlichen Bedingungen packen wie Reisebusse.

Wir sind aber noch nicht so weit und müssen mit Gegebenheiten leben. Hätte ein Familienvater einen Tröt eröffnet, der sich erstmalig einen 3,5 Tonner Alkoven gemietet hätte und mit seiner Frau, den vier Kindern und dem Bernhardiner in der Heckgarage Richtung Alpen gerollt wär und hätte sich darüber beschwert, das er gestoppt wurde und der Vermieter ihm das mit keiner Silbe gesagt hätte, das er übergewichtig fährt, dann hätte ich Verständnis.

Aber desy fährt schon lange Wohnmobil, ist schon lange in dem Forum und weiß über die Gewichtsproblematik, hat dazu einen Führerschein, der nicht auf 3,5t beschränkt ist.
Vor allem, was möchte er nun erreichen? Das Mobil wandeln? Oder eventuell eine Entschädigung? Und wenn eine Entschädigung, lastet er dann auf, oder nimmt er die "Siegprämie" für einen feinen Urlaub und das Mobil bleibt so wie es ist?

Der Hersteller wird auf vermehrte Reaktionen dieser Art so reagieren, das er den Leichtbau durch Qualitätsverlust und gleichzeitiger Preisanhebung wegen angeblicher "Entwicklungskosten" optimiert.

Warum sind Integrierte auf einmal alle nur noch 2,20m breit, wo Breite doch so zählt in der Bewegungsfreiheit? Um Materialgewicht einzusparen.
Warum Wassertrick?

Bei 3,5t fahren die Hersteller auf letzter Rille und wenn wir, die wir mehr Gewicht bewegen dürfen, darauf weiter pochen, sind wir es, die es auch verhindern, das sich eine Änderung der Fahrerlaubnis durchsetzt.
Mein großer Sohn ist 35 und darf 7,5t fahren, mein kleiner Sohn mit 33 darf nur 3,5t fahren. Will heissen, das mindestens alle heute 35 jährigen, die damals mit 18 den Lappen machten, ein Wohnmobil bis 7,5t lenken dürfen. Das sind verdammt viele Kaufinteressenten, vor allem, wenn man bedenkt, das diese Jahrgänge jetzt erstmal durch Familienplanung das Interesse für solche Fahrzeuge entwickeln und auch gerade erst anfangen, die finanzielle Möglichkeit zu haben.
3,5t müssten also im Grunde noch gar nicht so viele bereit stehen. Vernünftiger wär es, die 4t oder 5t würden auf mehr Sicherheit getrimmt, würden sich etablieren und irgendwann käm eine Führerscheinreform.
Die 2,8 Tonner haben sich irgendwann auch stillschweigend erledigt.

Ich selbst übrigens bin ein schlechtes Beispiel meiner selbst. Darf alles fahren, kann mir auch die höhere KFZ-Steuer leisten und auch eine Schwerlastabgabe oder Go-Box würde mich derzeit nicht in den Ruin treiben, aber ich nutze die Möglichkeit aus, das es zu machen war. Hätte ich die begleitenden Vorteile nicht, wär ich mit einem 4,25t unterwegs. Technisch ist da null Unterschied.

rkopka am 14 Okt 2013 14:03:56

haballes hat geschrieben:Und wir 3,5t Fahrer, die wir meist mindestens 7,5t fahren dürfen, versuchen aus dieser Gewichtsklasse die begleitenden Vorteile zu ziehen, wie Geschwindigkeit, Überholmöglichkeit und unkomplizierte günstige Alpendurchquerung.

Nicht nur Alpen. Das gilt ja inzwischen, zumindest was die Autobahn betrifft, für eine Menge Länder.

...das mindestens alle heute 35 jährigen, die damals mit 18 den Lappen machten, ein Wohnmobil bis 7,5t lenken dürfen. Das sind verdammt viele Kaufinteressenten,

...3,5t müssten also im Grunde noch gar nicht so viele bereit stehen.

Wobei das maximal für D so gilt. Alle(?) anderen Länder hatten schon lange die 3,5t. Ich hab den B-Schein in Österreich gemacht und wohne hier. Da ist zumindest für mich >3,5t keine Option. Der Führerschein ginge ja noch, aber da ich viel hier unterwegs bin, wäre mir das zu teuer. Dementsprechend findet man kaum was anderes als 3,5t (mit den bekannten Problemen). Und der große Führerschein erfordert ja auch regelmäßige Untersuchungen, die einigen der älteren Fahrer evt. noch Probleme machen können. Das ist ja kein Schein bis zum Lebensende.

Ich habe mir ein relativ leichtes WOMO gekauft, aber eine tatsächliche Wiegung steht noch aus :-)

RK

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tober am 14 Okt 2013 15:17:37

rkopka hat geschrieben: Das ist ja kein Schein bis zum Lebensende.

RK



Beim C1 - welcher bis 7,5t geht - schon.
Nur beim "grossen" LKW-Schein trifft das zu.
Abgesehen von der Länge des Gespannes und die Stell/Campingplatzparkerei (jaaaaaaa, genau das ist ja das blöde, ich weiß :? ) wäre mit einem kleinen anhänger wohl für die allermeisten das gewichtsproblem gelöst. Das ist legal - und bis 750kg mit dem B zu fahren (ja- die wo ihn jetzt machen dürfen nur......, aber wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen)

rkopka am 14 Okt 2013 15:48:03

tober hat geschrieben:
rkopka hat geschrieben: Das ist ja kein Schein bis zum Lebensende.

Beim C1 - welcher bis 7,5t geht - schon.

Oder auch nicht (mehr).

"Befristung
fünf Jahre
(C1: zehn Jahre)

Befristung ab vollendetem 60. Lebensjahr
zwei Jahre
(C1: fünf Jahre)"

Alte C-Scheine müssen ab 45 auf neue umgeschrieben werden. Zumindest lese ich das so. Ist etwas umständlich formuliert mit den ganzen Klassen und Ausstellungsdaten.

RK

Gast am 14 Okt 2013 16:12:46

rkopka hat geschrieben:Befristung ab vollendetem 60. Lebensjahr
zwei Jahre
... Nein ....jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

tober hat geschrieben:Aber es wurden dem TE schriftlich (e-Mail) bestimmte eigenschaften zugesagt welche für ihn GERADE WEGEN DER 3,5t PROBLRMATIK wichtig waren. Er wusste um die probleme und hat sich vor dem Kauf darum gekümmert.
Viele hier - ich auch sehen in einer E-Mail nicht unbedingt eine zugesicherte Eigenschaft.

Natürlich kennen wir den Inhalt der E-Mail nicht, aber wir können nicht ausschließen, dass es in der E-Mail nur nebenbei um das Gewicht sondern z.b. um dieses oder jendes Zubehör ging und nachrangig um das Gewicht.

Wenn mir das Gewicht wichtig ist, lasse ich mir mit Text unter Bezug auf den Kaufvertrag vom xxxx, das Gewicht beträgt XX kg geben. Dann ist es verbindlich - nur dann.

Wohlgemerkt wir reden hier von Abweichungen von wenigen Prozenten, die können nun mal vorkommen. Wenn ich das richtig verstanden habe sind 5 % "üblich" und es sind 6 % wobei dies durch "nachbestelltes" Zubehör gekommen ist. So ganz klar ist das leider nicht geschildert.

Auf jeden Fall bin ich dafür den Tread weiterzuführen, ich habe sonst nix zu lesen !

dieter2 am 14 Okt 2013 17:23:59

Wenn ich das richtig verstanden habe sind 5 % "üblich"


5% sind nicht üblich sondern die max.Grenze.

Dieter

rkopka am 14 Okt 2013 17:32:40

dieter2 hat geschrieben:
Wenn ich das richtig verstanden habe sind 5 % "üblich"

5% sind nicht üblich sondern die max.Grenze.

Eigentlich sollten die 5% ja nur die nicht vorhersehbaren Abweichungen und Materialschwankungen abdecken. Nur scheint das in vielen Fällen als Zielwert genommen zu werden, was man so liest. Und wenns dann noch mehr wird, soll man es akzeptieren. Insofern wären einige Prozesse, die den Herstellern klar machen, daß sie das nicht ausnutzen sollten, angebracht. Solang ich sie nicht führen muß :razz:

RK

Gast am 14 Okt 2013 18:33:25

rkopka hat geschrieben:Eigentlich sollten die 5% ja nur die nicht vorhersehbaren Abweichungen und Materialschwankungen abdecken.
Genau !

Aber es geht ja eben nicht nur um das Fahrzeug selbst, sondern um das Fahrzeug + Zubehör. Erst danach ergaben sich Abwechungen vom ( aus meienr Sicht ) unverbindlich per E-Mail mitgeteilten voraussichtlichem Fahrzeuggewicht:

desy hat geschrieben: lt. Prospekt+ 227kg Zubehör=2837kg wie mir per Mail nach Nachfrage zugesichert wurde,da ich mein Zubehör dem entsprechend bestellen wollte.Somit reduziert sich meine Zuladung um 140kg und nicht wie vom Gutachter angenommenen 120 kg. das sind dann keine 5% sondern 6%.Warte nun ab was mein Anwalt dazu sagt. desy


Ich halte fest: Das Leergewicht des reinen Fahrzeugs ohne Zubehör wurde nie bekannt - sondern erst das Gewicht zuzüglich Zubehör und dies weicht dann 6 % von dem in der E-Mail mitgeteilten voraussichtlichem Gewicht ab.

Wenn ich nachträglich Zubehör kaufen ist dies nicht mehr Teil des ursprünglichen Kaufvertrages - und damit eben nicht zugesicherte Eigenschaft.

Jungs macht jetzt keinen Scheiß, der Tread muss weitergeführt werden :D

radfalter22 am 14 Okt 2013 18:57:18

Hallo Miteinander,

und gerade beim Zubehör kann ich doch das "exakte" Gewicht angeben.
Wer soviele Fahrzeuge baut sollte die Gewichte im Griff haben.

Hier wird "bewußt" mit der Toleranz gespielt um die Fahrzeuge besser aussehen zu lassen.
Ich habe mir immer wieder Fahrzeuge in der 3,5T Klasse angeschaut wie die Leergewichte
angegeben worden sind, da war schon erstaunlich was dann noch alles dazu kam
zB Fahrerhausklimaanlage, Radio etc.....

Deshalb ist es außerordentlich wichtig, daß die Fahrzeughersteller die Gewichte korrekt angeben mit einer entsprechenden Toleranz (ich denke 5% sind wirklich großzügig, man bedenke bei 3T sind das 150Kg !) :)

Beste

tliner am 14 Okt 2013 20:13:49

Tach auch,
haben uns vor geraumer Zeit auf der Rücktour von unserem Lieblingsplatz Alpenrundblick in Sulzemoos Womos angeschaut.
Es war in der Woche und man hatte viel Zeit in Ruhe alleine zu Schauen. Um es kurz zu machen. In der Auswahl stand ein Bürstner Ti mit
Einzelbetten Länge so um die 7,40m. Ein älterer Freundlicher Verkäufer sprach uns an ob wir Fragen hätten. Ja und zwar das Gewicht mit Extras, die wir Ihm dann aufzählten. Nichts besonderes Markise, Solar, Sat usw. sein Statement aus der Pistole geschossen nur noch eine geringfügige Zuladung möglich ohne Auflastung. Und als Tipp gab Er die Aussage alles über 7m fährt hart an der Grenze. Dies hat zwar nichts damit zu tun das "Angaben stimmen sollten "aber es gibt zu denken. Daher haben wir uns im nachhinein für einen Roller entschieden für unsere Preisklasse. Der alle Extras in der M Linie ab Werk hat sprich 3073Kg Fahrbereit incl.Hubbett, Backofen usw. dazu nur noch Solar und eine manuelle Alden Sat. Carado war auch sehr leicht für die Größe aber das mit dem Aufbau - Isolierung und die Möbel erinnerten uns zu sehr am alten Therry, der uns muß man sagen nicht einmal im Stich gelassen hat. Leider kann meine Frau keine Leiter mehr steigen sonst hätten wir den gehassten Uwe G.... behalten. Aber immerhin 3,5 Jahre alt 40000Km gelaufen für 39.900€ gekauft und für 33.600€ eingetauscht. Guter Wert von Uwe und der wurde wirklich geprüft im März auf Feuchtigkeit als Alkhoven denn das hätte den Eintauschwert verringert.
Fazit Gewicht sollte stimmen oder anders herum Fahrzeugpass für jedes Womo.

Bob am 14 Okt 2013 21:35:04

Ich muss einräumen, dass ich bereits den Eingangspost des Threaderstellers nicht verstehe, was insbesondere auf dessen Art der schriftlichen Darstellung seines Anliegens beruht.

Jeder Interessierte allerdings kann auf der Hymerseite die Angabe des "Gewichts" mit 2710kg nachlesen (nicht 2610). Wie kann ein vernunftbegabter Mensch (der sich überdies mit den Gewichten von Mobilen auseinandersetzt), davon ausgehen, das Gewicht seines Mobils könne sich trotz Addition von 230kg Zubehör auf lediglich 2610kg belaufen, auch wenn ihm dies angeblich per mail zugesichert wurde? Ich kann demnach "schnatterente"s Beiträgen wenige Seiten vorher nur zustimmen und mich ansonsten nur wundern.

,
Bob

dittsche am 14 Okt 2013 22:14:26

.....aus diesem Grund steigen jährlich die Kosten der Rechtsschutzversicherungen..... :eek:

Gast am 14 Okt 2013 22:25:55

:lol: :lach: wohl wahr :cry:

Christian

Gast am 14 Okt 2013 23:06:44

haballes hat geschrieben:Aber nun die Realität. Warum gibt kein Nutzfahrzeughersteller schwerer LKW´s auf Messen noch genaue Angaben über Massen?
Und dort sind eigentlich ausreichende Tonnagen vorhanden.

Also Phoenix macht genaue Angaben über Massen: --> Link

Leider ist aber auch da die Problematik, dass die 7,5t Grenze bei weitem nicht ausreicht um einen TOP-Liner 8.220 auf MAN auch nur annähernd standesgemäß auszustatten. Wer in dem Link weiter konfiguriert und sein Wunschzubehör einfügt, kann das Fahrzeug mit dem alten 3er allenfalls noch mit der Ferbedienung aus dem begleitenden Smart steuern. :D :D :D

vg gerald

Gast am 15 Okt 2013 03:11:34

radfalter22 hat geschrieben:und gerade beim Zubehör kann ich doch das "exakte" Gewicht angeben.
Wer soviele Fahrzeuge baut sollte die Gewichte im Griff haben.

Ich habe 1,5 Jahre meiner beruflichen Laufbahn als technischer Leiter im Sonderfahrzeugbau verbracht und kann Dir sagen das sich die Gewichte der zugekauften Produkte selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt ändern können. Auch wird auf die Gewichts Angabe gar kein so grosser Wert gelegt. Der Kunde sucht sich aus der Zubehörliste etwas aus und zur groben Orientierung ist ein Gewicht angegeben, so das man annähern rechnen kann.

Dies ist aber keine garantierte Beschaffenheit des Fahrzeugs auch ändert sich das Leergewicht des Fahrzeugs ja gar nicht, denn im Fahrzeugschein bleibt ja das ursprüngliche Leergewicht zuzüglich der Angabe das sich das Gewicht um das Zubehör ändert.

Das ist nun einmal so und das weiß auch ( fast ) jeder, der TE auf jeden Fall.


radfalter22 hat geschrieben:Hier wird "bewußt" mit der Toleranz gespielt um die Fahrzeuge besser aussehen zu lassen.
Ich habe mir immer wieder Fahrzeuge in der 3,5T Klasse angeschaut wie die Leergewichte
angegeben worden sind, da war schon erstaunlich was dann noch alles dazu kam
zB Fahrerhausklimaanlage, Radio etc.....
Klar hier wird beworben und es werden Prospektangaben gemacht und es wird die Toleranz ausgenutzt, auch das weiß ( fast ) jeder insbesondere wusste dies der TE.

Wie sollte denn Deiner Meinung nach das Leergewicht angegeben werden, wenn jeder Zubehör bestellt wie er will ?

Bob hat geschrieben:Ich muss einräumen, dass ich bereits den Eingangspost des Threaderstellers nicht verstehe, was insbesondere auf dessen Art der schriftlichen Darstellung seines Anliegens beruht.
Ja ist sehr unklar vorgetragen und in einer E-Mail kann vieles stehen. Vom Tippfehler über missverständlich Ausgedrückt usw. Ebenfalls kann man eine empfangene E-Mail natürlich auch ändern, wobei dies selbstverständlich hier nicht der Fall ist, nur rein theoretisch gedacht.

Deshalb ist die E-Mail aus meiner Sicht kein Vertragsbestandteil, ausser diese wurde ausdrücklich dazu erklärt.

klausevert am 15 Okt 2013 05:40:01

Seid ihr alle Wohnmobilverkäufer oder warum rechtfertigt ihr die grenzwertigen Machenschaften der Branche so vehement?

Wenn die 3,5 to einem nicht ausreichen, muss man halt etwas schwereres nehmen. Geht jedem Spediteur doch genauso, der würde seinen 40-Tonner auch gerne zu < 3,5 fahren. Ist aber nicht.
Und warum sollten wir Wohnmobilfahrer von allen gesetzlichen Vorschriften ausgenommen werden?

kintzi am 15 Okt 2013 06:11:39

Als wir vor 9 J den Knaus kauften, war in der Zubehörliste neben dem Preis f. jede Pos. auch die Masse in kg angegeben.
Den Womotyp gab`s mit 3,5, 3,85 u. 4 to. Wir landeten dann sehr schnell bei 4 to, da von den 800kg Zuladung nach Abzug der Sonderwünsche nur noch 400 kg (Leer 3,6t) übrigblieben. Jetzt meist nur zu Zweit auf Fahrt reicht es trotzdem knapp. Hätte auch gern den 2-Achser auf 4,5t aufgelastet, leider konnte die Fa. ihr Versprechen nie wahrmachen u. war später pleite.
Will sagen: bei 0 Sonderwünschen reichen beim 3,5t einschl. den 5% u. 2 Personen ein DIN Leergew. v. 3,2t, alles darüber ist v. Übel.
3,85, besser 4-4,2t (2-Achser) ist mit moderatem Zubehör f. 2 bzw. 4 Pers. Standard.
Unsere Tochter (FS 1999)zahlte `05 f. den C1 1200€ (volle LKW-Theorie u. Stunden auf 6t Womo mit Nacht+AB).
Mit TÜV ist`s auch nicht so schlimm, in den ersten ~8 J (6J+23 Mon) 2 jährig, jetzt alle 14 Mon.
Ansonsten, da Heckgarage erfahrungsgemäss schnell überladen (Überhang), empfiehlt sich sehr eine Zusatzluftfederung hinten, um zu starkes Einfedern zu kaschieren. Auch die Schwyzer wiegen solche Womos gern. Je höher man hinten steht, umso weniger wird man belästigt.
Fhrzg. > 3,5t sollten äusserlich leichter aussehen, am ehesten wird einem das bei Alkoven, Radstand < 4m u. Länge < 7m abgenommen, natürlich 2-Achser. Vorteil auf 3,5t beschränkten Strassen, deren Häufigkeit immer mehr zunimmt.
Bei Unfall oder Papier-Kontrolle Pech, ich lasse es drauf ankommen.
Und Maut-Mimikri, seit der Höhenmessung in F bei uns wegen des Doppelbodens (Höhe 3,11m)etwas eingeschränkt (v.Kl. 2 auf 3). In Österreich/Asfinag u. Schweiz (Schwerverkehrsabgabe) aber keine Tricks versuchen, werden wild u. teuer. Gr. v. Cote Azur, Luft u. Wasser 22°C, bis auf kl. Seegewitter gestern Sonne mit Schönwetter-Cumuli. R

SundL am 15 Okt 2013 06:55:56

Ich darf mal zusammenfassen ....

Alles über 6,X Meter was in der Materialauswahl über 11mmPressspan im Möbelbau, 3cm Polsterauflagen, Handkurbeln für die Fensterscheiben ( was auch für die Innenraumklimatisierung sorgt ) usw hinausgeht...wird IMMER ein "enges Ding" werden.

Was ich aber (auch nach dem 4ten duchlesen) noch nicht ganz verstehe ist der Eingangspost....

Gibts denn (für den Interessierten Mitleser und Diskutanten) irgendwo einen Hinweis auf:

a.) Was wiegt denn der Exsis nun "in Echt"
> Also einfach mal so wie er "vom Band" gerollt ist, inkl 81l Sprit 20l Wasser, 1 Alu Flasche, 2 Kabelstücken (und ggf 3 X 25KG Zementsack in der Garage)
b.) Was hat der Exsis an Ausstattung/Optionen/festeingebautes Zubehör drin: (Motor, Klima, Markise, 2te Batt., Navi, Rfk, Teppich .......)
> kurze Liste würde helfen

Lt Hymer Prospektangabe hat der genannte 504er eine "Masse Fahrbereit" (= 2,0l Maschine sonst nix aus der Ausstattungsliste + oben genannter Zusatz"beladung") von 2710KG (> diese Zahl taucht im Eingangspost nirgendwo auf)
Und dann gehts halt los...130er Motor, Markise usw usw usw....

(ich hab letzten Monat z.B 2 T-CL gewogen und witzigerweise konnte einer unserer Kunden der eine sorgfältigste Excel-Ausstattungs-Gewichts-Additions-Liste angefertigt hatte, bei seinem "Realen Mobil" dann doch noch eine Markise draufmontieren, von der er sich in der Theorie geistig schon verabschiedet hatte...also "andersrum" gehts schon auch ....(manch)mal :wink:

marmarq am 15 Okt 2013 08:14:19

Die Hymer Preis und Zubehörliste die ich damals (beim Kauf des jetztigen) auch in der Hand hatte, hatte bei allen Zubehör Pos. das Gewicht dessen angeg.
Dürfte verm. heute nicht anders sein, oder doch? ? ?

SundL hat geschrieben:(ich hab letzten Monat z.B 2 T-CL gewogen eine sorgfältigste Excel-Ausstattungs-Gewichts-Additions-Liste angefertigt , von der er sich in der Theorie geistig schon verabschiedet hatte...also "andersrum" gehts schon auch (manch)mal:wink:


Richtig so: Augen auf beim Käse-(Womo)kauf

Verstehe die ganze Aufregeung nicht, mit Taschenrechner und genauem Studium der Preislisten sollte das Gewicht des Wunschwomos ohne aufhebens in etwa zu ermitteln sein.

gr mani

Gast am 15 Okt 2013 20:36:12

Hallo kintzi
wir hatten einen knaus 708g, 2003, mit ducato drunter. mit goldschidt luftfeder haben wir 4,2t vom tüv bekommen. frag bei Goldschmidt nach
lg
olly

tobi02 am 18 Okt 2013 18:44:32

So. Jetzt senfe ich meinen eigenen auch noch dazu :razz:

Die Angaben "...in fahrbereitem Zustand..." sind legaler Beschiss und zielen darauf ab Unerfahrene bzw. Erstkäufer zu ködern.Wir alle hier wissen das. Punkt.
Das ist so und es ist nicht wegzudiskutieren. Wenn jemand der Meinung ist das man ihn über den Tisch gezogen hat soll er halt klagen.

Die grosse Preisfrage dabei ist was hat er davon. Wenn er gewinnt kann er uU den Preis mindern. Lohnt der Aufriss dafür? Will er die Kiste wieder los werden weil er sie überladen nicht fahren darf oder will ist das auch OK. Nur nutzen tut es nicht wirklich viel. Ohne einen anderen Führerschein würde er beim nächsten Mobil vor dem gleichen Problem stehen. Das gleiche gilt dann natürlich für das Auflasten.

Im Grunde genommen hilft das keinem. Auch ein Urteil das alle anderen als Referenz benutzen können hilft nicht weiter. Der Händler verkauft dann halt nicht mehr in "fahrbereitem Zusatand" sondern denkt sich etwas anderes aus. Die 3,5 t Grenze ist in Europa in Stein gemeisselt. Daran wird sich nie niemals nicht mehr was ändern. Lebt damit! Verzichtet auf Ausstattung, Hängt nen Hänger dran oder macht die passenden Führerscheine. Der Zirkus wird zukünftig ehr schlimmer als besser werden...

dieter2 am 18 Okt 2013 19:36:15

Tobi,
Fahrbereiter Zustand ist genau definiert,gibt nichts dran zu rütteln.

Gewichte sind auch genau definiert,gibt es auch nichts dran zu rütteln.

Die Hersteller brauchen sich nur dran zu halten dann klagt auch keiner.

Und klar nutzt es den Kläger,er bekommt das was er bestellt und bezahlt hat :wink:

Dieter

haballes am 18 Okt 2013 19:48:09

Wenn man so Erbsen ( :D diesmal ist Dieter nicht gemeint :D ) zählt, jeder PKW wird falsch beworben. Die Verbräuche werden mit Musterwagen ermittelt, die so nicht ein einziges Mal verkauft werden.

Magerste Ausstattung, keine Klimaanlage, spezielle Reifen, spezielles Öl, keine Fußmatten usw.

Gemogelt wird immer wo geht.

brainless am 18 Okt 2013 20:46:03

Vollkommen richtig Sven,

sonst hätten nicht schon einige Autokäufer erfolgreich deswegen wandeln können,


Volker :wink:

dieter2 am 18 Okt 2013 21:24:41

Wehn interessiert schon das Gewicht eines PKWs :roll:
Max.1% der Käufer

Das Womo kann man schlecht mit einen PKW vergleichen,und in der 3,5 to Klasse schaut jeder aufs Gewicht.

Bei unseren Sunlight hat jedes Sonderzubehör auch ein Gewicht in der Ausrüstungsliste.
Ich habe alles addiert und später gewogen,die 5% Regel wurde nicht benutzt,es stimmte fast aufs Kilo.
Also geht es wenn man will.

Dieter

haballes am 18 Okt 2013 21:36:04

Das haben wir im Usedom Urlaub mal gemacht. Die Original Hymer Liste von 2011 runtergeladen und virtuell gewogen.
Danach hätten wir noch 180kg gehabt. :oops:

Ich schiebs immer wieder vor mir her, auf die Waage zu fahren....


:wink: Mit den PKW´s war nur ein Beispiel, um mal aufzuzeigen, wie die Werbeindustrie uns foppt.
Auch die "Superlight" Wohnmobile werden grenzwertig sein, vor allem geht ja die Wertigkeit flöten, wenn statt Echtholz Funier mit Wabenpappe verbaut ist.

3,5t sind ein Problem und ausser den Fahrzeugen aus Capron gibt es wenige "Große", die noch ordentlich Zuladung bieten.

Gast am 18 Okt 2013 22:03:07

Ich finde die gesamte Diskussion hier etwas "merkwürdig".
Wenn ich ein 20m Verlängerungskabel kaufe, dann will ich keine 19m (=5%).
Wenn ich 10kg Kartoffel kaufe, dann will ich nicht 9,5kg (=5%).
Zumindest bei Lebensmitteln ist es eindeutig geregelt. Kein Gramm weniger ist erlaubt.

Wenn ich einen 3,5t kaufe der mit 500kg Zuladung (nach Norm xyz) angegeben ist, dann will ich 500kg Zuladung.
Schlimm genug, dass der Hersteller da nochmals 5% Toleranz hinzufügt.

Aber sind es denn wirklich 5%?

Rechne ich das nicht auf da Wiegegewicht, sondern auf die mögliche Zuladung, dann sieht es doch schon völlig anders aus.
Beispiel:3000kg Fahrbereit +5% = 3150kg. Das wären jetzt 5% auf das Wiegegewicht. Aber so rechne ich nicht.
Ich rechne so: 500kg Zuladung zugesagt, davon fehlen wegen der 150kg eben nicht 5% sondern 30% fehlende Zuladung!
Oder noch drastischer ausgedrückt:
Ohne die 5% Zuschlag hätte ich 42% mehr Zuladung.
Wir reden hier doch nicht über 5% oder 7% zu viel, wir reden von 42% und mehr fehlender Zuladung.

Das dies hier einige "Kunden" dann sogar noch schönreden verstehe ich überhaupt nicht.
Die Hersteller sollen ein Höchstgewicht in fahrbereitem Zustand angeben und kein % mehr darüber hinaus dürfen. Sollen sie meinetwegen vorher bei der Angabe im Prospekt schon eine Reserve aufschlagen. Wenn ich kaufe und zahle, dann erwarte ich die unabdingbare Einhaltung der Zusagen. Ich zahle ja auch 100% und eben nicht 5% weniger.
Aber in dicken Werbebanner mit z.B. 700kg Zuladung zu werben und nachher stimmt es eben nicht finde ich schlichtweg Betrug.

Oder noch einfacher gesagt: Wo fahrbereites Leergewicht 3000kg drauf steht, da darf es 2980kg sein, aber nicht 3020kg. Warum denn auch.
Würden die Richter auch mal so urteilen, wir hätten über Nacht ehrliche Angaben der Hersteller.

Ich hatte Glück. Meiner war für die CMT-Stuttgart gemacht und das Gewicht war auf ~30kg genau.

brainless am 18 Okt 2013 22:33:48

Ich zahle ja auch 100% und eben nicht 5% weniger.



Normalerweise ist das ja richtig, Georg.

Aber ich hab's auch mal anders gemacht - Es hat genützt 8)

In meiner Jugend besuchte ich eine Kneipe, die mir empfohlen worden war. Beim ersten Besuch wollte ich nur etwas trinken und die Lokalität näher unter die Lupe nehmen.
Das erste Pils war mit viel Schaum eingeschenkt worden. Als auch das zweite so kam, reklamierte ich beim Wirt, daß die Schaumkrone weit unter den Eichstrich reichte. Seine lakonische Antwort war "Waat aff, datt bekricht sich noch."
("Warte ab, das wird sich noch zum Guten wenden.")
Aber, das tat es nicht.
Auch beim dritten Pils war der große "Feldwebel" sichtbarer Teil seines Kalkulationsmodells.

Als ich nun bezahlen wollte, rief der Wirt pro Bier eine D-Mark auf.
Ich legte aber statt drei DM nur zwei DM auf den Tresen. Als er die fehlende Mark anmahnte, entgegnete ich ihm: "Waat aff, datt bekricht sich noch." :D :D

Zukünftig bekam ich bei ihm immer top gezapfte Biere.


Einfach bei fehlerhafter Lieferung mal 'nen fehlerhaften Kaufbetrag bezahlen......... :ja:


Volker :wink:

tobi02 am 19 Okt 2013 08:02:33

dieter2 hat geschrieben:Tobi,
Fahrbereiter Zustand ist genau definiert,gibt nichts dran zu rütteln.

Gewichte sind auch genau definiert,gibt es auch nichts dran zu rütteln.

Die Hersteller brauchen sich nur dran zu halten dann klagt auch keiner.

Und klar nutzt es den Kläger,er bekommt das was er bestellt und bezahlt hat :wink:

Dieter


Nein. Du hast nicht verstanden was ich damit sagen wollte. Er (ein bliebiger Käufer) bekommt nicht was er wollte. Denn ein fahrbereites WOMO mit 7m oder mehr mit Vollausstattung, für 4 Personen mit 450 Kg Zuladung unter 3,5t gibt es nicht!!!!!
Da kannste klagen bis du als und grau wirst. Bestenfalls kann er die Kiste wieder zurück geben. Meistens läuft sowas aber auf einen Vergleich raus. Aber das nutzt ihm nix. Er steht beim nächsten Mobil vor genau dem gleichen Problem.

Es geht halt nicht. Das ist als ob man in einem runden Raum in die Ecke pinkeln will. Es geht nicht!

Ich habe einen 3l Duc auf 6m TI mit allem Pipapo und fahre alleine. Ohne Anhänger kann ich wenn der Wagen voll aufmunitioniert ist noch um die 350 Kg zuladen. Mit Hänger noch mal 100 weniger. Dann ist aber kein Abwasser drin. Nur Frischwasser.
Das Spiel geht gerade noch auf wenn du mit zwei Personen fährst.
Ist die Kiste grösser oder das zGG kleiner (gibt es ja auch) dan haut das halt nicht mehr hin. Dann bleiben nur wenige Möglichkeiten. Auflasten, anderer Führerschein (wenn nötig), Anhänger oder massiv an der Ausstattung sparen. Nur mit ein paar Alugasflaschen behbt man das Problem nicht. Darum geht es.

Gast am 19 Okt 2013 08:11:19

tobi02 hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:

]Denn ein fahrbereites WOMO mit 7m oder mehr mit Vollausstattung, für 4 Personen mit 450 Kg Zuladung unter 3,5t gibt es nicht!!!!! [/b]



Das würde ich so nicht mit dir teilen. Lies mal hier...--> Link

LongJohn

kintzi am 19 Okt 2013 08:30:46

Juristisch eine einfache Sache: Gültigkeit d.Kaufvertrages von tatsächlicher Zuladung bei Lieferung abhängig machen, +-5% aushebeln. Diese interessieren mich als Endverbraucher nicht, da Herstellerangabe ,u. ich nur mit d. Händler ein Vertragsverhältnis habe. Wie Händler mit dem Hersteller klar kommt, nicht mein Bier. Aber: wahrscheinlich wird man dann kaum mehr einen Händler finden. Gr.R

Trollo am 19 Okt 2013 10:28:40

Moin,

Ich will hier nix schönreden. Auch ich finde die Vorgehensweise mit den +-5% nicht gut.

Da der Sachverhalt jedoch bekannt ist, rege ich mich nicht darüber auf sondern genieße mein Wohnmobil.

Ich käme nie auf die Idee, deswegen über ein Jahr lang rumzulamentieren und einen Anwalt damit zu beschäftigen, auch wenn ich grundsätzlich recht habe.

Mein PKW braucht übrigens auch 2 Liter mehr Diesel als angegeben :ja: :evil:



Michael

rkopka am 19 Okt 2013 10:41:43

Trollo hat geschrieben:Mein PKW braucht übrigens auch 2 Liter mehr Diesel als angegeben :ja: :evil:

Da sind die Zusatzkosten aber absehbar und das Fahrzeug trotzdem verwendbar. Bei einem überladenen Womo sieht das anders aus.

Wenn du für deinen PKW einen "leichten" Anhänger kaufst und der hat dann schon 700kg leer, wirst du dich auch aufregen, selbst wenn der immer noch mit 500kg beladen werden kann, du aber keine Führerschein dafür hast oder dein PKW nicht mehr so viel ziehen darf. Dann also einfach einen weiteren Führerschein machen und einen neuen größeren PKW kaufen !?

Im Nachhinein ist das immer ein Problem. Abgesehen von den 5% sollte man eigentlich idealerweise vor der Übernahme auf eine Waage fahren und erst wenn der Wert stimmt, das Fahrzeug mitnehmen. Mit den versprochenen Werten im Kaufvertrag. Nur ist das in den meisten Fällen entweder nicht möglich oder man denkt gar nicht daran. Viele Käufer, die nicht schon im Vorhinein in Foren oder anderswo Infos gesucht haben, wissen vermutlich gar nichts von der Problematik. Ich hatte bei meiner letzten Suche auch schon einen gebrauchten im Auge. Erst bei genauerer Durchsicht der Daten fiel mir auf, daß er nach den Angaben nur knapp über 300kg Zuladung hatte. Wobei da nichts vom Zubehör stand, das da noch dazukommen würde.

RK

klausevert am 19 Okt 2013 11:02:02

Seid ihr alle im Marketing der Womohersteller eingebunden?

Oder findet ihr es einfach nur geil, von vorne bis hinten beschissen zu werden?

Gast am 19 Okt 2013 11:19:32

klausevert hat geschrieben:Seid ihr alle im Marketing der Womohersteller eingebunden?
Oder findet ihr es einfach nur geil, von vorne bis hinten beschissen zu werden?

Klare Worte :daumen2:
Ich stelle mir gerade einen "5%, ist halt so" WoMo-Fahrer vor, der sein Festgeld mit 3% eff. Jahreszins abschließt und nachher die Bank 5% vom Zinsertrag abzieht als Toleranz. :lach:

Der Vergleich mit dem Verbrauch hinkt, denn dieser ist nach klar festgelegten Kriterien ermittelt und es entsprechen eben diese Kriterien nicht der Realität.

Aber kg ist kg, egal wie sehr das Prospekt glänzt.

Zuladung 500 kg *)
Hinweis: *) Ein Hymer-kg sind 700gr!

Gast am 19 Okt 2013 11:24:44

klausevert hat geschrieben:Seid ihr alle im Marketing der Womohersteller eingebunden?
Huch - Du hast uns durchschaut :eek: :lach:

Sicherlich ist es Dir entgangen, dass einige sachliche Beiträge erstellt wurden, die zum einen besagen das offenbar der TE sagen wir " nicht ganz die Wahrheit" geschrieben hat. Zum anderen ist es nun einmal so, dass Abweichungen von den Prospektangaben und nur darauf stellt ja der TE ab bzw. auf eine ominöse E-Mail Angabe die aus Sicht vieler unverbindlich war.

Ich bin der Ansicht man sollte Ehre besitzen und immer fair bleiben. Wenn mir das Gewicht wichtig ist, mache ich es im Kaufvertrag fest. Wo ist da das Problem ?
Wenn das Gewicht dann nicht passt und hier gibt es dann keine Toleranz, kann man sagen, dass Fahrzeug ist Mangelhaft nehme ich nicht.

Im Prospekt die Angaben können in der Serie tolerieren und wenn wie hier jede Menge Zubehör angeschraubt wird leider noch mehr. Bei meinem Fahrzeug kamen auch 300 kg Zubehör dran und wir standen vor der Wahl entweder 3,5 oder Zubehör.

Irgendwo fängt immer der Punkt an das man auch selbst denken muss. Entschuldige vielmals das auch wir unsere Meinung gern schreiben wollen, ist das für Dich sehr schlimm ?

andwein am 19 Okt 2013 11:24:44

raidy hat geschrieben:Aber sind es denn wirklich 5%?
Rechne ich das nicht auf da Wiegegewicht, sondern auf die mögliche Zuladung, dann sieht es doch schon völlig anders aus.
Beispiel:3000kg Fahrbereit +5% = 3150kg. Das wären jetzt 5% auf das Wiegegewicht. Aber so rechne ich nicht.
Ich rechne so: 500kg Zuladung zugesagt, davon fehlen wegen der 150kg eben nicht 5% sondern 30% fehlende Zuladung!
Oder noch drastischer ausgedrückt:
Ohne die 5% Zuschlag hätte ich 42% mehr Zuladung.
Wir reden hier doch nicht über 5% oder 7% zu viel, wir reden von 42% und mehr fehlender Zuladung.

Hallo raidy,
deine Rechnung ist schon richtig, und als "merkwürdig" empfinde ich viele Katalogangaben, aber kein Herteller schreibt 5% aufs Leergewicht oder 5% auf Zuladung.
Er schreibt, dass die Katalogangaben (und damit meint er alle, es sei den er schreibt Gewichtsangaben) um 5% von den tatsächlichen Werten abweichen kännen. Das gilt übrigens auch für die Geschwindigkeit.
Ich möchte ausdrücklich keine Lanze für diese Hersteller brechen, aber "ein bischen mehr Kleber/Dekalin oder Unterbodenschutz sind leicht 10-20kg mehr"
Nur mein Verständnis der Katalogangaben, Andreas

scholko1 am 19 Okt 2013 11:31:23

Kann man erfahren was du erreichen willst( Wandlung,Nachlass).
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wollte nach 9 Seiten und ca. 130 Beiträgen noch mal fragen.

Hans

Gast am 19 Okt 2013 11:31:23

Hallo Andreas,
stimmt. Wobei ich eben meinte, dass man es auch so machen kann: Garantierte Zuladung: 450kg (voraussichtliche Zuladung: 490kg, Schwankungen sind Produktionsbedingt))

Sie werden immer schlauer. Schaue mal, ob du hier die "Auflösung" der *)-Sterne findest. --> Link
Da steht:
Masse in fahrbereitem Zustand ca. kg *)
Höchstzuladung ca. kg *)

und ich kann die Auflösung der *) nicht finden. :?

Gast am 19 Okt 2013 11:59:33

raidy hat geschrieben:Wobei ich eben meinte, dass man es auch so machen kann: Garantierte Zuladung: 450kg
Sag ich doch schon lange, wo ist da das Problem.
raidy hat geschrieben:Masse in fahrbereitem Zustand ca. kg *)
Höchstzuladung ca. kg *)

Ich nehme mal an, dass die Sternchen für "je nach Ausstattung" stehen. Eine Erklärung wurde offenbar vergessen bzw. nicht verlinkt.

SundL am 19 Okt 2013 16:07:20

kintzi hat geschrieben:Juristisch eine einfache Sache: Gültigkeit d.Kaufvertrages von tatsächlicher Zuladung bei Lieferung abhängig machen, +-5% aushebeln. Diese interessieren mich als Endverbraucher nicht, da Herstellerangabe ,u. ich nur mit d. Händler ein Vertragsverhältnis habe. Wie Händler mit dem Hersteller klar kommt, nicht mein Bier.



..............


kintzi hat geschrieben: Aber: wahrscheinlich wird man dann kaum mehr einen Händler finden. Gr.R


Das befürchte ich auch :?


und ich schreibs gerne noch mal:

Bislang hab ich (oder hab ichs nur überlesen ???) noch KEINE Aufstellung gesehen mit:

- EXSIS 504 (is klar)

- Motor
- Ausstattung
>WAS DAS DING nun DEFINITIV wiegt

Nur das hier:

" Gemessenes Gewicht laut Wiegeschein 2840 kg ( ohne Reserverad )Zuzüglich Gewicht Fahrer 75kg Abzug 10% Kraftstofftank(90% Kraftstoff lt DIN)9lx0,84kg/l= ca 8 kg Leermasse des Fahrzeuges 2907kg.Die Grundausstattung wird anschließend nochmals teilweise abweichend von der DIN EN 1646-2 wie folgt präzisiert 75kg Fahrer gefüllter Kraftstofftank gefüllten Wassertank in Fahrstellung mit 20 L und eine zu 100% gefüllte Aluminium Gasflasche mit einem Anschlusskabel.wiegeschein 2840kg+75 kg Fahrer+Kraftstoff 0 kg+Wasser 20kg+Gas 11kg+Gasflasche 5kg+ Anschusskabel 4kg=2955kg. Zusatzausstattungen 227 kg 2955kg-227kg=2728 kg Zur Verdeutlichung der Zuladungssituation werden nachfolgend ausgehend von der Masse im fahrbereiten Zustand incl. der eingebauten Zusatzausstattung in Höhe von 2955kg noch zwei wetere Belastungen berücksichtigt.3 Mitfahrer je 75kg= 225kg.und die Persöhnliche Ausrüstung 4 Persohnen a. 10kg=40kg und 10kg pro lfm. Fahrzeuglänge=10kgX6,2m=62kg Gewicht der persönlichen Ausrüstung nach DIN EN 1646-2 102kg Norm Gewicht bei zulässiger Personenanzahl 3282kg Gesamtmasse 3500kg ergiebt eine mögliche Zuladung von 218 kg"

und sei mir bitte niemand bös des kapier ich vorne und hinten nicht :(

Trollo am 19 Okt 2013 16:15:27

klausevert hat geschrieben:Seid ihr alle im Marketing der Womohersteller eingebunden?

Oder findet ihr es einfach nur geil, von vorne bis hinten beschissen zu werden?



Ich kenne das Gewicht meines Womos und weiß, dass die Prospektangaben nicht stimmen. Das wusste ich vor dem Kauf, mir reichen die restlichen Zuladungskilo.

Ich fühle mich wohl dabei und hätte keinen Bock, mich deswegen jahrelang rumzustreiten.

Aber super, dass Du Dich scheinbar nicht bescheißen lässt, also stimmen die Prospektangaben mit deinem Womo wohl überein oder prozessiert Du auch jahrelang (das währe dann wenigstens konsequent).

Du scheinst also einer der Wenigen zu sein, die sich nicht bescheißen lassen, toll!



Michael

SundL am 19 Okt 2013 16:35:10

Irgendwie scheint des aber bei allen (unterm Strich) gleich zu sein..... von daher is vielleicht die vielgerühmte Prise "gesunder Menschenverstand" hin und wieder doch angebracht

CARTHAGO
Die Zuladungsmöglichkeit ist grundsätzlich leergewichtsabhängig. Sie reduziert sich durch den Einbau von Zubehör/Sonderausstattungen. Außerdem setzt sie eine entsprechende, achslastabhängige Lastverteilung voraus
7)Die Masse in fahrbereitem Zustand ist durch die EN 1646-2 inkl. Grundausstat-tung (Fahrer 75 kg, 90% Kraftstoff, 20 l Frischwasser, 1 Gasflasche Alu und elektr.
Anschlusskabel) in Serienausstattung definiert. Die Masse in fahrbereitem
Zustand ändert sich durch den Einbau von Zubehör und Sonderausstattung
8)Das Trockengewicht gibt das Fahrzeuggewicht in Serienausstattung ohne
Fahrer, Kraftstoff, Wasser und Gas sowie sonstiges Zubehör wieder
9)Abweichungen bei den Gewichtsangaben im Rahmen von 5% Toleranz sind möglich und zulässig



KNAUS

Maß- und Gewichtsangaben bewegen sich durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe innerhalb möglicher Toleranzen von +/–5%.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass als Gewichtsangabe eines Reisemobils die „Masse im fahrbereitem Zustand“ und die „Zulässige
Gesamtmasse“ angegeben werden (Richtlinie 92/21 EWG):
DIE MASSE IM FAHRBEREITEM ZUSTAND IST DEFINIERT ALS:
Masse des leeren Fahrzeugs (inkl. Bordwerkzeug)
+ Dieseltank zu 90% gefüllt
+ 75 kg (Fahrergewicht)
+ Flüssiggasflasche zu 90% gefüllt
+ Frischwassertank zu 90% gefüllt (20 Liter Frischwasser im Fahrbetrieb)
+ Frischwassererhitzer zu 90% gefüllt
= Masse im fahrbereitem Zustand


HYMER
Masse in fahrbereitem Zustand nach EN1646-2 inklusive Grundausstattung
(75 kg für Fahrer, gefülltem Kraftstofftank, gefülltem Wassertank in
Fahrstellung mit 20 Liter, Gas in einer Aluminiumflasche zu 100% und
elektrisches Anschlußkabel) in der Grundvariante. Die Masse in fahrbereitem
Zustand (und die mögliche Zuladung oder Personenzahl) ändert sich bei
unterschiedlicher Motorisierung oder Ausstattungsvariante und durch den
Anbau von Sonderausstattung. Abweichungen im Rahmen der
Werkstoleranzen sind möglich und zulässig
Bei den Angaben über Lieferumfang, Maße und Gewichte der Fahrzeuge sind
Abweichungen im Rahmen der Werkstoleranzen (+/-5%) möglich und
zulässig


DETHLEFFS

Masse in fahrbereitem Zustand nach EG-Richtlinie 92/21 EG und EN 1646-2 beinhaltet das Leergewicht des Fahrzeuges (Eigengewicht des Fahrzeuges inklusive Fahrer und Kraftstofftank zu 90 % gefüllt) und folgende Grundaus stattung:
gefüllter Wassertank (mit reduziertem Wassertankvolumen für die Fahrt, siehe Technische Daten), eine 11 kg Alugasflasche zu 100 % gefüllt und eine Kabeltrommel
Abweichungen im Rahmen der Werkstoleranzen (+/- 5 % max.) sind möglich und zulässig


> alles 1:1 aus den aktuellen Preislisten rauskopiert!!

brainless am 19 Okt 2013 16:47:34

Maß- und Gewichtsangaben bewegen sich durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe innerhalb möglicher Toleranzen von +/–5%.



Das ist wirklich erheiternd:
Daß eine Sau mal ein Schlachtgewicht von 123 kg und mal eins von 138 kg hat, das mag ich einsehen.
Daß aber ein Knaus Wohnmobil durch die schier unendliche Menge natürlicher Rohstoffe statt 3 t auf einnmal 3 Zentner (5 %) mehr wiegt, bringt mich ins Grübeln......
Wieviel Säue mögen die in so einem Womo wohl verwursten?? :roll:

Mal ernsthaft: Kann mir einer von euch sagen, welche Arten und Mengen natürlicher Rohstoffe in so einem Knaus stecken?? :?
Oder müssen wir auch diese Formulierung ins Reich der Womo Fabeln verbannen?


Volker :wink:

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