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Exsis i 504 gewogen 1, 2, 3, 4


desy am 12 Okt 2013 12:02:59

Nach dem ich mit meinem Wohnmobilhändler einen Rechtstreit,über das Gewicht im fahrbereiten Zustand angestrengt habe,nun zu dem Gutachten.Diese besagen, dass das Fahrzeuggewicht mit allen An und Einbauten,aber mit 90% gefülltem Kraftstoffbehälter,inklusive 75 kg Fahrergewicht in die Berechnung eingeht.Diese Masse (Gewicht) ist für das Homologationsfahrzeug in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Feld g aufgeführt. Bei mir 2680 kg.Diese ermittelt Sich wie folgt. Gemessenes Gewicht laut Wiegeschein 2840 kg ( ohne Reserverad )Zuzüglich Gewicht Fahrer 75kg Abzug 10% Kraftstofftank(90% Kraftstoff lt DIN)9lx0,84kg/l= ca 8 kg Leermasse des Fahrzeuges 2907kg.Die Grundausstattung wird anschließend nochmals teilweise abweichend von der DIN EN 1646-2 wie folgt präzisiert 75kg Fahrer gefüllter Kraftstofftank gefüllten Wassertank in Fahrstellung mit 20 L und eine zu 100% gefüllte Aluminium Gasflasche mit einem Anschlusskabel.wiegeschein 2840kg+75 kg Fahrer+Kraftstoff 0 kg+Wasser 20kg+Gas 11kg+Gasflasche 5kg+ Anschusskabel 4kg=2955kg. Zusatzausstattungen 227 kg 2955kg-227kg=2728 kg Zur Verdeutlichung der Zuladungssituation werden nachfolgend ausgehend von der Masse im fahrbereiten Zustand incl. der eingebauten Zusatzausstattung in Höhe von 2955kg noch zwei wetere Belastungen berücksichtigt.3 Mitfahrer je 75kg= 225kg.und die Persöhnliche Ausrüstung 4 Persohnen a. 10kg=40kg und 10kg pro lfm. Fahrzeuglänge=10kgX6,2m=62kg Gewicht der persönlichen Ausrüstung nach DIN EN 1646-2 102kg Norm Gewicht bei zulässiger Personenanzahl 3282kg Gesamtmasse 3500kg ergiebt eine mögliche Zuladung von 218 kg.Nun zu meiner Rechnung 2610 kg lt. Prospekt+ 227kg Zubehör=2837kg wie mir per Mail nach Nachfrage zugesichert wurde,da ich mein Zubehör dem entsprechend bestellen wollte.Somit reduziert sich meine Zuladung um 140kg und nicht wie vom Gutachter angenommenen 120 kg. das sind dann keine 5% sondern 6%.Warte nun ab was mein Anwalt dazu sagt. desy

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Trollo am 12 Okt 2013 12:08:34

Ja, und? :steinigung: :heul:

berniebo am 12 Okt 2013 12:14:30

Gott bin ich froh, dass ich kein Wohnmobilhändler bin.

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haballes am 12 Okt 2013 12:21:06

Ich hoffe, das dein Anwalt dies im Sinne aller künftigen Wohnmobilkäufer durchsetzt. Ich hätte mich das mit meiner 3,5 t B- Klasse nicht getraut. Respekt vor deiner Konsequenz.

haballes am 12 Okt 2013 12:22:41

. Gelöscht.

Ich muß objektiv bleiben.

Superglide am 12 Okt 2013 12:23:43

also dir würde ich nicht einmal etwas schenken :eek: :eek: :eek:

dramme73 am 12 Okt 2013 12:27:50

Jetzt weiß ich warum Baustreitigkeiten nicht Rechtsschutz versicherbar sind; ob das bald für Womo-Streitigkeiten auch kommt?
Wieder zur Sache: was soll das Klageziel werden bei 20 kg bzw. 1 % Differenz ?

von Olli aus GÖ

schulze am 12 Okt 2013 12:34:22

desy hat geschrieben:Nach dem ich mit meinem Wohnmobilhändler einen Rechtstreit,über das Gewicht im fahrbereiten Zustand angestrengt habe,nun zu dem Gutachten...
...Somit reduziert sich meine Zuladung um 140kg und nicht wie vom Gutachter angenommenen 120 kg. das sind dann keine 5% sondern 6%.Warte nun ab was mein Anwalt dazu sagt. desy


Einen Rechtsstreit um 1% -- :?: :cry:
Anwalt in D muß schon ein sehr ergiebiges Geschäft sein.
Händler möchte ich hier allerdings keiner sein, so pingelige Zuladungsingenieure und
streitgeile Gschaftlhuber können einen schon den Nerv ziehen...
Die Auflistung an sich ist aber sehenswert. :P

grüße
schulze

WomoRadler am 12 Okt 2013 12:39:43

20 %!

Trollo am 12 Okt 2013 12:45:18

berniebo hat geschrieben:Gott bin ich froh, dass ich kein Wohnmobilhändler bin.


...... das war auch mein erster Gedanke, als ich den Text gelesen habe :oops:


Michael

Gast am 12 Okt 2013 12:49:13

Was manche sich so antun ?? :nixweiss:

War das ernst gemeint? :confused:

rodiet am 12 Okt 2013 14:03:30

Hab' ich mich geirrt oder ist heute schon der 1. April? :D

desy am 12 Okt 2013 14:13:36

Mit dem negativen Rückmeldungen,wird mir nur gezeigt das man mit den deutschen alles machen kann.Bald werden dann dazu 7%+- adiert. desy :ton:

fender am 12 Okt 2013 14:17:30

Pfennigfuchser, oder heisst es heute Centfuchser, Haar-in-der-Suppe-finder und deren gleichen sterben anscheinend nie aus.

brainless am 12 Okt 2013 14:22:17

Ich glaube,

die meisten hier haben's nicht ganz gerafft.
Es geht dem TO nicht um ein 1%, sondern um 20%.
Der Karenzvorbehalt in den AGB des Herstellers sieht "bis zu 5% Mehrgewicht durch Verwendung natürlicher Materialien" vor.

Wenn jetzt das Gewicht um 6% (statt 5%) höher ist, handelt es sich um eine Differenz von 20%!

Zweifelhaft scheinen mir auch die Nicht-Anrechnung des Reserverades oder des Reparaturkits, wie auch das Gewicht einer Alugasflasche anzunehmen.

Bin mal gespannt, wie's ausgeht,


Volker :wink:

Gast am 12 Okt 2013 14:32:01

Ich lese auch 20% über der angegeben Toleranz. Und 20% Abweichung wären eine Frechheit. Wenn ich es richtig gelesen habe und es 20% über der Angabe sind, dann hat der TE mehr als recht, wenn er sich wehrt. Lieber desy, habe ich es richtig gelesen?

eaglesandhorses am 12 Okt 2013 14:32:19

Vor allem nicht vollgetankt und nur 20 Liter Wasser drin. Und jetzt mal Butter bei die Fische: welche hier höhnenden Womofahrer wiegen nicht mehr als ?75 kg.
Und wer hat max 10kg Gepäck dabei?

Sorry, aber für MICH wäre das Fahzeug so nicht praxistauglich!

Und ich erwarte von einem Hersteller, dass er mir ein taugliches Fahrzeug verkauft und nicht so eine Augenwischerei betreibt!

Valalta am 12 Okt 2013 14:44:44

Vor Dir habe ich Angst..........

scholko1 am 12 Okt 2013 14:48:45

Wenn jetzt das Gewicht um 6% (statt 5%) höher ist, handelt es sich um eine Differenz von 20%!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ist natürlich richtig, aber es bleibt bei "nur" 20kg.
Ich verstehe das bei 3,5t jedes Kg zu viel die Zuladung kürzt. Das kann aus Gründen des Führerscheines,der Kosten oder sonstige Gründe haben die 3,5t nicht zu überschreiten. Spielt auch keine Rolle hier.
Kann man erfahren was du erreichen willst( Wandlung,Nachlass).
Interessant wird wahrscheinlich die Antwort des Verkäufers sein und ob etwas Grundsätzliches dabei rauskommt.
Wenn nicht verschwindet dieser Tröt im Nirvana
Verständnisvolle

Hans

frajop am 12 Okt 2013 15:19:17

Hääh, 20% ??
Die Toleranzangabe bezieht sich auf die Gesamtmasse und dann sind 20kg weniger als 1%. Eine Abweichung von der Abweichung in % anzugeben ist doch Unfug.

frank

mueckenstuermer am 12 Okt 2013 15:29:29

Ich würde mal prüfen lassen, ob 5% Toleranz "vereinbart" sind. Im Kaufvertrag steht so etwas nicht. In den AGB zum KV auch nicht. Also keine vertragliche Vereinbarung. Dass irgendwo auf Seite xy im Kleingedruckten des Prospektes so etwas stehen könnte, mag ja sein. Nur muss das vorher keiner gelesen haben. Der Text des Prospektes wird im übrigen auch nicht automatisch Vertragsinhalt. Mit dem Prospekt könnte man ja auch redlich erwarten, das Womo könnte 5% leichter sein.

Die "übliche Beschaffenheit", die ein Käufer erwartet, beinhaltet auch keine Überschreitung des Leergewichtes um sage und schreibe 5%. Das sind bei 3to bereits 150kg negative Zuladung.

Ich behaupte also, dass die 5% Toleranz nach oben nicht berücksicht werden dürfen, sondern voll in die Berechnung der Abweichung vom vereinbarten, nämlich angegebenen Leergewicht eingehen. Die Mangelhaftigkeit ist also erheblich.

Die Branche versucht systematisch, mit diesen 5% zu mogeln. Komisch ist auch, dass es keine Fahrzeuge gibt, die 5% leichter wären, obwohl in Prospekten gerne plus minus steht. Gibt doch zu denken!

Wenn die 20l Frischwassertank als Vorrat während der Fahrt nicht in den FzgPapieren eingetragen sind, ist nach meiner Meinung von 42 Abs. 3 StVZO auszugehen. Danach ist der volle Wassertank für das Leergewicht maßgeblich und nicht nur eine Reserve, die fürs Händewaschen reicht. Auch hier dürfte es an einer abweichenden Beschaffenheitsvereinbarung mangeln. Dennoch wird dieses Argument von den Anwälten der Branche systematisch verwendet und die Gutachter und Gerichte fallen uU darauf rein. Wie soll man ein Womo mit 20l Wasser vernünftig nutzen? Das Fzg wäre zum vertraglichen Gebrauch ungeeignet, also auch insoweit mangelhaft.

Ich glaube, auch nach manchem Beitrag hier, das man den Beschiss gerne akzetiert, um mit den völlig überladenen 3,5Tonnern weiter fahren zu können, statt dagegen vorzugehen.

Viel Erfolg!

bussi1256 am 12 Okt 2013 15:54:40

Hallo desy ,
ein Gericht urteilt immer nach dem Gutachten des (eidesstattlichen) Sachverständigen. Also hast du leider keine Chance.
Wenn dein Rechtsanwalt so sicher ist, dann handele doch ein Diel mit im aus. Wenn er verliert, bezahlt er die Kosten und wenn er gewinnt bekommt er ein Bonus von dir dazu.
Du wirst sehen, wie schnell er die Finger davon lässt!!!
bussi

franz_99 am 12 Okt 2013 16:14:42

Was sollen die Hersteller machen, die bauen doch schon leicht,vielleicht kann man hier oder dort mal 50kg einsparen. Nach meiner Meinung ist der Gesetzgeber gefordert diese willkürlichen 3,5 auf 4 oder5t zu ändern und die Führerscheine bis 3,5t gleich dazu.

mueckenstuermer am 12 Okt 2013 16:23:40

franz_99 hat geschrieben:Was sollen die Hersteller machen, .....


Wahrheitsgemäße Gewichtsangaben!

Und wenn die Kiste schwerer als 3,5 To wird, wird sie entsprechend angepriesen und verkauft. Man kann aber doch nicht niedriges Leergewicht versprechen und hohes Leergewicht liefern!? Die Zuladung muss stimmen, weil sie den Gebrauch des Fzg bestimmt und der Kunde vor der Auslieferung keine reelle Chance hat, die Angaben zu prüfen.

franz_99 am 12 Okt 2013 16:33:25

Du hast mit Wahrheitsgemäss natürlich recht nur die können sowas nicht bauen, um im Spiel zu bleiben frisieren die das Leergewicht und warum, ja der Gesetzgeber. Und da liegt das Problem.
Achso, ich fahre nicht überladen, gewogen mit Spielraum nach oben :ja:

Gast am 12 Okt 2013 16:36:52

eaglesandhorses hat geschrieben:Vor allem nicht vollgetankt und nur 20 Liter Wasser drin. Und jetzt mal Butter bei die Fische: welche hier höhnenden Womofahrer wiegen nicht mehr als ?75 kg.
Und wer hat max 10kg Gepäck dabei?

Sorry, aber für MICH wäre das Fahzeug so nicht praxistauglich!


Ich glaube das fast alle Wohnmobile über 6 Meter Länge ein Gewichtsproblem haben, Reisefertig sind die alle am Limit.

Gast am 12 Okt 2013 16:42:20

mueckenstuermer hat geschrieben:
franz_99 hat geschrieben:Was sollen die Hersteller machen, .....

Wahrheitsgemäße Gewichtsangaben!

Volle Zustimmung, zumal es umgekehrt nie vorkommt.
Es ginge mir letztlich auch nicht um das 1% sondern um die 6% über dem angegebenen Gewicht. Und wenn man schon eine 5% Toleranz nach oben mal einfach so mit kalkuliert, dann müssen es eben auch die 5% sein. Wie ein Vorredner schon geschrieben hat: Lassen wir 6% zu, dann werden es 7% dann 8%..... Wo ist die Grenze?
Obwohl ich mit meinem Hymer sehr zufrieden bin, finde ich solche "Toleranzerschleichung" nicht richtig. Und ich finde es richtig, wenn man sich dagegen wehrt.

mueckenstuermer am 12 Okt 2013 16:47:47

Eine Erhöhung der 3,5 To- Grenze würde das Problem nur verlagern. Das System ist bei den größeren Fzgen dasselbe. Da versucht man dann die 3,85to oder 4,2 oder 7,5 einzuhalten. Die Tricks sind immer gleich. Wieso sonst würde Eura auch bei meinem 5,0 To Integra die Frischwassermogelei genau so betreiben wie Hymer beim halb so schweren Exxis??

Ausrede des Anwalts von Vario bei einem 7,5 Tonner mit großem Wassertank, der zur völligen Überladung führte: Der Käufer müsse sich entscheiden, ob er Wasser oder Personen mitnimmt ... Hab ich schwarz auf weiß. Bestechend ehrlich. Leider erst nach dem Kauf.

franz_99 am 12 Okt 2013 17:13:12

wenn von 3,5 t - 3,85t gemacht würde, würden viele ich sag mal fast alle 3,5t gesetzeskonforn fahren.
Es interessiert viele Fahrer ja auch nicht wirklich ob sie überladen sind. Wie sonst lastet man z. B. einen 4t auf 3,5t ab und hängt als Ausgleich noch zusätzlich ein Dixiklo hintendran mit 2 ebikes drin und dann 7,5m Länge. Da fehlt doch das Unrechtbewußtsein.

rainer2 am 12 Okt 2013 17:21:07

Schreib doch mal einfach was das Teil mit vollem Tank und der Zusatzausstattung wiegt, welche Zusatzausstattung eingebaut wurde. Die ganze Rechnerei kapiert doch keiner und wohl auch nicht worauf es dir wirklich ankommt. Vielleicht klärt sich ja dann auch das Prozent rauf und runterrechnen auf??? Was war den eigentlich der Standpunkt des Händlers zu der Gewichtsangabe??

selbstschrauber am 12 Okt 2013 18:57:44

Ich hatte es ja schon mal geschrieben, die Aussage des Wohnmobilverkäufers auf dem vorletzten Caravan Salon als uns ein 7m TI interessierte und uns die angegebene Zuladungsreserve 1. spanisch und 2 zu gering vorkam:
"Das ist doch nur ein Wert auf dem Papier, das braucht Sie gar nicht zu interessieren, technisch kann das Auto viel mehr"

Und wir haben im Bekanntenkreis genug Wohnmobilbesitzer die mit ihren 3,5t- Wohnmobilen vorsätzlich mit bis zu 4,5t unterwegs sind. JA, ich weiß, dass ich zu schwer bin, na und? Ich habe keine Lust auf jährlichen TÜV und Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.

Die wiegen die Autos auch extra nicht, die 4,5t stammen von einer Waage an der schweizer Grenze, bei der Einreise wurde er gewogen und sollte Strafe zahlen. Da er aber kein Bargeld hatte und es nachts war, verzichteten sie an der Grenze auf die Strafe, verweigerten aber die Einreise.

Also: Die Mehrheit unserer Kollegen will beschissen werden und genau das tut die Industrie. Leid können einem nur die paar tun, die das eigentlich nicht woll(t)en und hinterher ein Fahrzeug haben, mit dem sie als Familie nur zu zweit und nur mit Badeklamotten fahren können.

Im Grunde aber muss man korrekte Angaben verlangen dürfen. Bei einem Neukauf lasse ich mir das Leergewicht zusichern und wenn es gravierend abweicht, gibt's Ärger.

LG

Selbstschrauber

desy am 13 Okt 2013 03:42:07

Bei einem Verkaufsgespräch wird doch wissentlich nicht über +-5% geredet.Der Verkäufer will doch Zubehör,an dem er meiner Meinung mehr verdient als am dem Serienfahrzeug verkaufen. desy

Gast am 13 Okt 2013 05:33:41

mueckenstuermer hat geschrieben:Wenn die 20l Frischwassertank als Vorrat während der Fahrt nicht in den FzgPapieren eingetragen sind, ist nach meiner Meinung von 42 Abs. 3 StVZO auszugehen.
Die Argumentation ist zwar grundsätzlich logisch aber Rechtlich absolut unhaltbar. Unwiderlegbar ist bei den genannten "Flüssigkeiten" von notwendigen Betriebsmitteln wie Kühlwasser, Hydraulikflüssigkeit, Motoröl, Treibstoff etc. auszugehen und nicht von vollen "Spüliflaschen", 130 Liter Trinkwasser, 100 Liter Biervorräten usw. wobei tatsächlich zumindest bei letzterem ich geneigt bin, in Erwägung zu ziehen, hier von notwendigen Flüssigkeiten zur Sicherstellung des Betriebszustandes auszugehen :lach:

Meines Wissens ist die Rechtslage stets zu Gunsten der Wohnmobilhersteller ausgegangen, siehe auch OLG Hamm Az.11 U 151/07 u.a.

Nach ständiger Rechtsprechung wurde hier festgestellt, dass Prospektangaben als solche zu betrachten sind ( also lediglich näherungsweise ) und das Leergewichte sich durch Sonderzubehör u.a. ändern dürfe.

Die Justiz hat - nach meiner Sichtweise - schlüssig dargelegt, dass jeder selbst wissen müsse, ob das Wohnmobil mit vollem Wassertank bewegt werden soll oder z.B. erst auf einem Campingplatz mit Wasser gefüllt werden soll. ( sinngemäß )

Der rote Faden ist: Verkaufsprospektangaben sind werbende Angaben - Grundausstattung in fahrbereitem Zustand - ohne jedes Zubehör und nicht absolut verbindlich. Letztlich hängt es davon ab ob das Wohnmobil "üblich" zu nutzen ist. Der Käufer muss selbst einschätzen ob ihm die Zuladung reicht.

So mein Verständnis der derzeitigen Rechtsprechung.

Wenn ich es richtig verstanden habe - der TE hat hier unklar formuliert - schreibt der TE im Anfangsbeitrag das er aufgrund von Zubehör zu schwer geworden ist und nun nicht mehr ausreichend Personen / Ladung mitnehmen könne. Dies ist ein Problem das seit Jahrzehnten besteht und ich finde es eine Riesensauerei !

Aber meines Wissens ist die Rechtsprechung hier eindeutig auf Seiten der Hersteller und schiebt den schwarzen Peter zum Käufer der - nicht ausreichend - auf eine ausreichende Zuladung Wert gelegt habe.

Trotzdem viel Erfolg !

selbstschrauber hat geschrieben:Also: Die Mehrheit unserer Kollegen will beschissen werden und genau das tut die Industrie. Leid können einem nur die paar tun, die das eigentlich nicht woll(t)en und hinterher ein Fahrzeug haben, mit dem sie als Familie nur zu zweit und nur mit Badeklamotten fahren können.
:daumen2:

selbstschrauber hat geschrieben:Und wir haben im Bekanntenkreis genug Wohnmobilbesitzer die mit ihren 3,5t- Wohnmobilen vorsätzlich mit bis zu 4,5t unterwegs sind. JA, ich weiß, dass ich zu schwer bin, na und? Ich habe keine Lust auf jährlichen TÜV und Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.
So krass in unserer Bekanntschaft nicht, aber 500 kg Überladung schon -finde ich nicht in Ordnung. Auch die Hinterachsen krümmen sich öfter bereits .....

starmic am 13 Okt 2013 08:43:42

Ich verstehe es einfach nicht. Da jammern viele hier herum dass die Händlerangaben zum Gewicht falsch sind. Dann gibt es jemanden der gerichtlich dagegen angeht und dann wird er hier von einigen an den Pranger gestellt. Geht's noch? Ich finde es super dass jemand wenigstens versucht dagegen was zu unternehmen. Schließlich ist das 3,5 Tonnen Limit für viele ein Problem und dann bieten die Hersteller auch noch Fahrzeuge an die 5% schwerer sind als angegeben und manche scheren sich auch nicht darum noch schwerer zu sein. Die die hier kritisieren sollten mal überlegen wo die Grenze ist? Heute 20 Kg über 5 % und morgen 50kg und dann....?

Gast am 13 Okt 2013 08:50:22

starmic hat geschrieben:Dann gibt es jemanden der gerichtlich dagegen angeht und dann wird er hier von einigen an den Pranger gestellt. Geht's noch?
Wer geht denn Gerichtlich vor ?

Ich weiß nur:
desy hat geschrieben:Warte nun ab was mein Anwalt dazu sagt. desy


Wer stellt wen an den Pranger ?

desy hat geschrieben:Bei einem Verkaufsgespräch wird doch wissentlich nicht über +-5% geredet. Der Verkäufer will doch Zubehör,an dem er meiner Meinung mehr verdient als am dem Serienfahrzeug verkaufen. desy
Ich habe das ganze so verstanden, dass der Käufer sich nicht schriftlich hat geben lassen, dass das Fahrzeug mit Zubehör XXXX kg wiegt.

Der Käufer läßt sich meines Wissens lediglich Anwaltlich beraten und einige haben Ihre Meinung dazu geschrieben. Wo ist jetzt genau der Pranger ?

desy am 13 Okt 2013 12:39:01

Nach dem ich von der Messe,auf der ich mein Fahrzeug bestellt hatte, habe ich bei pro Mobil 2/12 über die +-5% Reglung gelesen.Ich wollte mein Zubehör ändern wegen der Gewichtsproblematik.Mir wurde 2610kg im fahrbereiten Zustand und das von mir bestellte Zubehör von 230 kg per Mail zugesichert.Auf der Messe habe ich mit dem Verkäufer lange über die Probleme nach dem wiegen meines 514 Sl hatte geredet,da dieser dann nur noch zu zweit und nicht zu viert genutzt werden kann.Das wir ein Mobil für 3 Pers.suchten wurde mir der Exsis 504 als Maß aller Dinge mit 890kg Zuladung angeboten.Nach dem ich noch einmal meine Zweifel darüber ausdrückte wurde mir gesagt ,da steht er doch auf einer Waage.Das dieses Fahrzeug nur für die Messe gebaut wurde war mir in diesem Augenblick nicht bewußt.Leider rechne ich immer mit der Ehrlichkeit der Menschen. desy

schnatterente am 13 Okt 2013 13:19:48

Was sind schon 1%, 20kg oder 5‰ :-)



Das Leben ist zu kurz, um sich schon beim Kauf des Womo´s rumzustreiten, noch bevor der Urlaub überhaupt begonnen hat. Wir haben auch erst 2 Jahre später mitbekommen, das am Tacho gedreht wurde und wir 100000km in der Vergangenheit fahren, was solls, wir stehen am Strand und machen Urlaub :) Wir hätten auch einen großen Rechtsstreit aufrollen können.

haballes am 13 Okt 2013 13:22:58

:daumen2:

So geht das Leben.

Denn der Exsis fällt auch mit 4 Tonnen nicht zusammen.
Und wenn der Schutzmann an der Ecke winkt, dann kriecht man nicht den Kopf ab.

schnatterente am 13 Okt 2013 13:24:42

desy hat geschrieben:der Exsis 504 als Maß aller Dinge mit 890kg Zuladung angeboten

Wenn man sich auf der Messe für ein Mobil entscheidet, hat man sich eigentlich auch schon vorher etwas informiert und weiß, dass das Märchenzahlen sind. Alle neueren Mobile auf 3,5t Basis haben mit dem Gewicht zu kämpfen, das weiß man nach etwas Grundrecherche.

Trollo am 13 Okt 2013 13:40:59

starmic hat geschrieben:. Die die hier kritisieren sollten mal überlegen wo die Grenze ist? Heute 20 Kg über 5 % und morgen 50kg und dann....?


Die Grenze muss jeder für sich selber definieren.

Ich fahre auch einen Exsis 504 seit Mai. Mir war bei Kauf klar, dass ich nicht die vollen 890 kg Zuladung habe. Wegen 20 kg auch nur zu überlegen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und zu prozessieren käme mir persönlich nicht in den Sinn. Ich genieße lieber meine Fahrten im Exsis und freue mich an dem tollen Fahrzeug.

Außerdem habe ich die ganze Rechnerei ehrlich gesagt immer noch nicht verstanden, interessiert mich aber auch nicht wirklich. Der Exsis 504 hat jedenfalls mehr Zuladekapazität als die meisten anderen VI unter 3,5t.

Aber wie gesagt, die Grenze muss jeder für sich definieren.

vom zufriedenen Exsis Fahrer :womobus: :kette:

Michael

Trollo am 13 Okt 2013 13:46:01

desy hat geschrieben:Der Verkäufer will doch Zubehör,an dem er meiner Meinung mehr verdient als am dem Serienfahrzeug verkaufen. desy



Dass der Verkäufer das gerne so will glaube ich. Hat bei meinen Käufen allerdings noch nie funktioniert. :lol:



Michael

Administrator am 13 Okt 2013 14:10:38

schnatterente hat geschrieben:Was sind schon 1%, 20kg oder 5‰ :-)


haballes hat geschrieben:Und wenn der Schutzmann an der Ecke winkt, dann kriecht man nicht den Kopf ab.




Da denkt ihr innerhalb eines zu engen Tellerrandes - denn nicht jeder fährt nur
in Deutschland mit seinem Wohnmobil. In Frankreich muß es nicht mal 1% sein,
da reicht 1 Kg Überladung für 135 Euro Strafe. Dort gibt es keine Toleranzen.
Und z.B. in Spanien wird es bei 6% Überladung schon ungemütlich, dort rufen
sie dann nämlich Strafen ab 301 Euro auf.

schnatterente am 13 Okt 2013 14:41:10

Soweit ich durch den vielen zusammengewürfelten Zahlen erkennen konnte, hat der TE noch 218kg Zuladungsreserven, anstatt +/- irgendetwas in g, kg oder t, ganz schlau bin ich trotzdem nicht geworden.

Gast am 13 Okt 2013 15:00:53

desy hat geschrieben:Leider rechne ich immer mit der Ehrlichkeit der Menschen.
Mal ganz ehrlich, sicherlich weißt Du was Werbung ist und das man in der Werbung die Sonnenseiten darstellt und "vergisst" die Schattenseiten zu erwähnen.

Das zum Beispiel nicht mit vollem Frischwassertank das Leergewicht angegeben wird ist klar, ansonsten kann ich ja auch eine Tanker kaufen und behaupten, dass Leergewicht ist inklusive Ladung, denn Tanks müssen ja immer voll gewogen werden.

Andererseits, da bin ich voll an Deiner Seite, steht in den Prospekten ganz klein das nur mit 20 Liter Frischwasser das Leergewicht angegeben wird.

Ich bin ehrlich und fair beraten worden, am Anfang wollten wir ein 3,5 t Mobil, dann rechnete man uns vor, AHK, grosser Motor, großes Fahrgestell, Schaltautomatik, Klima, zweite Heizung ( Webasto ) ...Markiese ... und vieles mehr über 300 kg Mehrgewicht.

Voller Wassertank + 120 kg

Elektrofahrräder + 80 kg

Reserverad + 50 kg

und so gings weiter

Der Beifahrer will auch mitfahren und Gepäck hat man auch, Werkzeug, Bücher ... und man glaubt es nicht etwa 200 kg Küchensachen ( Von Töpfen, Teller, Besteck über Konserven, Getränke usw. ) bei uns ist es so.

Also haben wir ausgerechnet das wir sage und schreibe mit weiterem Zubehör ( Tische, Stühle, Campingzubehör ... Sonnenschirm....usw. ) mit nur 2 Personen Besatzung ! auf etwa 0,8 Tonnen Zuladung kommen.

Also haben wir unseren knapp 3 t auf 4,25 t zugelassen, wurde uns auch so geraten.

Unser Mobil war auch 2 - 3 % schwerer als im Prospekt, dass ist aber bekannt und wurde auch nicht verheimlich, wörtlich: Produktionstechnik kommt es zu Abweichungen - in der Regel nach oben. Klar auch der Fahrgestellhersteller baut nicht immer das gleiche, insbesondere wenn ein größerer Motor reinkommt geht das Gewicht auch nach oben.

Aber wie gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe, wegen 20 kg Mehrgewicht .... ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da einen Richter findest der Dir zustimmt. Ist nun mal so, dass für die Messe eines der leichtesten Fahrzeuge genommen wird. Wenn Du nachweisen kannst "das man dran gedreht hat" wäre das etwas anderes.

Aber Toleranz hinsichtlich des Gewichtes muss man einem Hersteller schon zubilligen, finde ich. Unser war auch 60 - 80 kg schwerer, wir fanden das ok.

thomas56 am 13 Okt 2013 15:11:26

UlrichS hat geschrieben: Unser war auch 60 - 80 kg schwerer, wir fanden das ok.

Naja, 80kg weniger hätte ich oker gefunden. :D
Aber Einige sollten wirklich mal die Rosa Brille absetzen. :ja:

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