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denke auch, dass es sich um cerebrale selbstbefriedigung handelt, denn der flasche wird es völlig egal sein, ob sie als tank- oder tauschflasche bezeichnet wird, wenn sie im falle eines crash' völlig unmotiviert durch die gegend fliegt. aber vielleicht gibt es eine technisch nachvollziehbare erklärung, die ich bis jetzt nur nicht erkannt habe?
hier hakt gar nichts! Dauert nur noch einige Zeit, bis für die Tauschflaschen auch die 20g gefordert werden! Wenn dem so ist, gehen wohl Einigen die Argumente gegen eine vernünftige Befestigung eines "Tanks" aus. :D wenn dem so ist, wird es wohl für die wohnmobilhersteller interessant, weil dann haben sie gaskästen samt halterung herzustellen, die diese beschleunigungskräfte aushalten. das, was sich für mich als absurd darstellt, ist, einerseits zurrgurten als ausreichend und sicherheitskonform zu betrachten, um andererseits bei betankbaren flaschen plötzlich sicherheitsrelevante bedenken zu äußern - im ersten fall passt's schon und im zweiten fall greifen sie sich an den kopf und schreien "um gottes willen!". eine gasflasche ist gefährlich und muss dementsprechend befestigt werden, wenn sie in einem fahrzeug befördert wird, das sollte die grundsätzliche aussage sein. und wenn für die sicherheit diese ominösen 20 g erforderlich sind, dann soll das so sein, fertig. aber keine unterschiedlichen vorschriften für dem grunde nach gleiche behältnisse.
sehe ich auch so, aber die Gesetzesmühlen mahlen eben langsam. Was ist an 20g omminös, das sind ungefähr 45km/h auf ein stehendes Hinderniss! :eek: Wer gegen Sicherheit argumentiert, hat für mich schon den "Schuss" nicht gehört! Ich sehe das ganze als Lobbyismus Problem und finde es lächerlich. Was ist denn an der Gastankflasche anders, was sie so gefährlich macht ? Wenn sie mit einem Stahlband oder ähnlichem vor kippen geschützt ist muss das doch ausreichen. Meine Meinung und so halte ich es. das kann ich dir schon sagen, thomas, ich weiß nicht wirklich,ob es so erstrebenswert ist, eine gasflasche in einem brennenden fahrzeug unter allen umständen als brand-und explosionsbeschleuniger zu "halten", oder ob es nicht doch besser wäre, dass sie das fahrzeug auf unkonventionelle weise verlässt. wer splitter und wirkung einer deflagration schon einmal wahrgenommen hat, müsste eigentlich dafür sein, dass eine gasflasche ohne temperatureinwirkung ihr leben (gas) in neutralerem bereich aushaucht.
Ich bin kein Fachmann, aber denke, dass die Fachleute ihre Prioritäten setzen. Soll jetzt jeder Benzintank schnell entnehmbar sein wie auch jeder Gasfesttank oder gar Sprengkapseln für den Notfall montiert werden? Meiner Meinung, gehören Flaschen, ob Benzin, Diesel oder Gas komplett verboten. Und genau so wird es (hoffentlich) bald vorgeschrieben und das ohne Übergangslösungen oder Bestandsschutz! Ja, zurück zur Pferdekutsche und Planwagen. es gibt zwischen gas und benzin erhebliche unterschiede des druckaufbaues......die sollten berücksichtigt werden, da bedarf es keinerlei sprengkapseln :-). die explosion eines gastanks ist ein bisschen aufmerksamkeitsfördender als das ausbrennen eines benzintanks. hollywood hat derzeit noch keine anrechte auf physikalische gesetze .....
Ne, vernünftig gebaute Womos und Schrott in die Schrottpresse reicht völlig aus! :lol: entschuldigung, aber deutsch ist tatsächlich eine schwere sprache...... Flasche ist Flasche nur Tauschflasche Füllung 17-23 Euro oder sogar mehr. Tanklflasche je nach Land 10- 14 Euro pro Füllung. Ich denk das hat nix mit Sicherheit zu tun, da hat jemand angst um seine Gewinnmaximierung weiter nix. Da kommt Menge zusammen wenn Womos mit Tanks und Tankflaschen ausgerüstet wird.Also werden da Kosten erzeugt die es unwirtschaftlich machen ür den Nutzer. Genau deshalb behandle ich meine Tankflasche im Gaskasten wie eine Tauschflasche, vor der Tankstelle wie eine Tankflasche und bei der Gasprüfung ist diese einfach nicht anwesend ;-) Ich fahre jetzt seit geraumer Zeit die Befestigungswinkel unangeschraubt durch die Gegend und der Rest ist mir :clowm: Hallo zusammen, auch wenn der Threat schon etwas älter ist, habe ich eine aktuelle Frage dazu. In unserem im Juni gebraucht gekauften Womo sind zwei Wynen-Tankflaschen "verbaut" (besser wäre sicher reingestellt und mit den original Zurrbändern befestigt) Nun sagte mir meine Werkstatt, dass das so nicht mehr zulässig ist (siehe Diskussion im Threat) und außerdem ist die Kombination mit einer Duomatic ebenfalls nicht mehr zulässig. Kann hierzu jemand verlässliche Aussagen treffen, ob diese Aussagen so zutreffend sind. Dann wechsel ich wieder auf Tauschflasche. Beste Grüße Bachi Ganz einfach: Du muss nur so tuen als hättest du zwei Tauschflaschen in deinen Gaskasten. Das heisst: Flaschen dürfen nur mit Schnursenkel befästigt werden und kein aussenbetankung (was öfterst nicht der Fall ist bei Wünen). Wenn du dann zur Gasprüfung fährst, dann nimmst du deine Wünen Tankflaschen raus (als wären sie leere Tauschflaschen) und stellst eine richtige Tauschflasche rein. Wenn die Gasprüfung gemacht ist, kannst du die Tauschflasche rausnehmen und deine Wünen Tankflaschen wieder reinstellen. Fertig. MfG Thomas V.
Es ist nach Ansicht der Prüfverbände nicht mehr zulässig (TÜV/DVGW) aber aus unterschiedlichen Gründen. Die Duomatik ist vermutlich älter als 10 Jahre und muss deshalb ausgewechselt werden, egal ob Tankflasche oder Tauschflasche Gruß Andreas Habe grade mal etwas bei Wynen nachgelesen. Dort steht: "Automatisch umschaltende Reglersysteme sind nicht erlaubt in Verbindung mit unseren Tanks (stehend)! Hierzu muss eine MonoControl CS für Gastanks genutzt werden. Dies kann dann ggfs. mit einer manuellen Umschaltung ausgestattet werden." Warum das so ist schreibt Wynen leider nicht. Jetzt sind also entweder andere legale Lösungen gesucht. Oder ich gehe wieder auf die gute alte Tauschflasche. Beste Grüße Bachi
Frag doch dort einfach nach
Würde ich nicht tun
Das hat mein Gasfachmann bei der Abnahme der Tankflasche/Tauschflaschen Kombination nicht bemängelt. Er hat die Tankflasche nur ins Gasprüfbuch eingetragen. Allerdings habe ich eine Tankflasche von Alugas. Ob die besser ist?? Fragend, Andreas Hallo, habe Wynen gestern nochmal angeschrieben. Heute folgende Antwort:"leider ist eine DuoControl nicht zulässig wenn sie zwei Tankflaschen haben. Das ist auch bei unseren Tankflaschen so." Demnach ist es bei allen Anlagen mit zwei Tankflaschen nicht zulässig. Andreas, dann wäre es mit einer Tankflasche und einer Tauschflasche ja vielleicht zulässig! Fragen über Fragen! Technisch erscheint das ja alles ziemlich sinnfrei zu sein. Hier scheint viel Lobbyarbeit zu wirken! Fragende Grüße Bachi Hallo, Kann nicht einfach auf die DouControl verzichtet werden? Bevor ich irgend einen Aufwand betreibe, habe ich 2 einzelne Flaschen. Fertig. Wenn nun Not an Gas ist, schließe ich die andere Flasche an. Fertig. Wir haben eine Tankflasche und eine Tauschflasche. Die Tauschflasche ist nur zur Reserve. Viele Grüße Martin Er soll doch einfach seine Tankflaschen als Tauschflaschen behandeln. Dann kann er auch weiter seinen DouControl betreiben (vorrausgesetzt dass er nicht über 10 Jahre alt ist). Weshalb einen DuoControl nicht mit Tankflaschen betrieben werden darf, würde ich immer noch gerne wissen (habe es auch an der Wynen Homepage gelesen). MfG Thomas V. Hallo, Kann hier Scout nur voll und ganz unterstützen. Bin mit meinem Womo (mit Wynengas Tankanlage - 2 Flaschen, je 11 Kg - gleich von Anfang an eingebaut in 2016!!!) Mitte 2018 zum TÜV in Bremerhaven gewesen und die haben mich wieder rausgeschmissen. Tankanlage entspräche nicht mehr den Vorschriften. Ich musste extra 400 km zu Wynengas fahren um meine Anlage TÜV-gerecht umbauen zu lassen. Die kannten das Thema dort schon und waren dementsprechend auch angep...t über diese NEUEN Vorschriften. Kann man auch auf deren Homepage nachlesen mit allen Vorschriften. Wynengas hat es dann zum Selbstkostenpreis einen ganzen Vormittag lang umgebaut. Also, all das was hier über feste Verrohrung etc. gesagt wurde von Scout entspricht den Tatsachen. Wer also jetzt noch so durch den TÜV/DEKRA gekommen ist hat lediglich Glück gehabt. Dieses Thema wurde übrigens schon in einem anderen Thread ausführlich besprochen. Kuckst du hier:--> Link Ach ja - Dazu kommt noch das die Betankung (Einfüllstutzen) selbst jetzt nicht mehr im selbem umbauten Raum stattfinden darf in dem die Tankanlage sich befindet (war bei mir auch so) sondern muss jetzt außerhalb stattfinden. Heisst es muss ein von außen zugänglicher Einfüllstuzen vorhanen sein :-). Der Witz ist, Dieser Außenanschluß ist mit einem flexiblem Druckschlauch an die Tankanlage angeschlossen. Soviel zur festen Verrohrung :lol: Gruß Axel
Genaus dieses Faktum habe ich mehrfach hier im Forum hinterfragt. Warte immer noch gespannt auf ein Antwort weshalb diese Gummischlauche legal sind?
Ausserdem muß das ganze als "Gastank" in den Zulassungspapieren eingetragen sein. Gruß Erik Genau Erik. Das habe ich direkt am selben Tag des Umbaus bei Wynengas und beim TÜV den Wynengas genannt hatte machen lassen. Hat ne ganze Weile gedauert obwohl die ja die Umbauten von Wynengasvgut gut kennen. Gruss Axel Hallo in die Runde, jetzt hat es mich auch erwischt: Nach rund 10 Jahren unverändert in Gebrauch wurde jetzt die Befestigung und die fehlende Abnahme eines zertifizierten Karosseriebauers für die Alu-Tankflasche beim TÜV bemängelt. Keine Gasabnahme, kein TÜV. Bei den total unsinnigen Vorschriften für Tank-und Tauschflasche hilft halt nur das vorherige Ausbauen! Zwei mechanisch völlig identische Flaschen dürfen einmal mit einem Textilgurt befestigt werden und einmal wird eine viele kg-schwere, stählerne Haltevorrichtung mit extra Abnahme verlangt, völlig hirnrissig, aber von uns Endverbrauchern leider nicht änderbar. Also, siehe oben!!! Schöne Grüße, klasi
LoL! Und genau das wird doch in dem anderen Thread lang und breit hinterfragt. Wo ist die gesetzliche Grundlage dafuer.
Andere Prüfer suchen oder mit Tauschflasche zum TüV. Ist ja nicht so schwierig. MfG Thomas V. Hallo Klasi, diesem Irrsinn sollte man endlich mal auf dem Rechtsweg begegnen. Die Gasflaschenbefestigung geht dem TÜV überhaupt nichts in unseren Wohnmobilen an. Du könntest auch ohne Flasche zur Gasprüfung fahren und wenn der Prüfer keine Flasche hat z.B. eine mitgebrachte Flasche zur Verfügung stellen. Ihn hat die Gasanlage erst nach der Flasche zu interessieren!!! Wir sind kein Fahrzeug das mit Flüssiggas fährt!!! Gruß Hajo
Dann mosert nicht nur rum, sondern lasst Taten folgen. Gruß Scout Hallo Scout, das ist nicht ganz einfach. Bis jetzt war es immer so ausgegangen, wenn sich ein Prüfer mit der 20g- Forderung bei mir oder Freunden querstellte, dass bei Androhung des Rechtsweges der Plakette nichts mehr im Weg stand. Ohne Tatbesand keine Klage möglich! Der BFG (Bundesverband für Gasanlagentechnik e.V.) Herr Ziegler hat schon öfter angeboten, so einen Rechtsweg unterstützend zu begleiten. Vielleicht klappt es mal. Gruß Hajo
Na ja, man muss die Themen auseinanderhalten. Keine Gasprüfung, kein TÜV ist seit 2010 oder so geregelt. Die Frage ist: Warum keine Gasabnahme vom DVWG-Prüfer. Er muss die Befestigung nichgt prüfen und er kann auch kein Zertifikat fordern. Das ist in deren Prüfvorschriften G607, Stand 2014 so weit ich weiß nicht gefordert! Anders sieht es aus wenn der TÜV die beiden Untersuchungen macht. Er ist auf der einen Seite Gasprüfer und legt die Bestimmungen der DVGW aus und als 2.tes die Kfz-Prüfvorschriften auf nachträgliche Einbauten und deren Befestigung. Mein DVGW-Prüfer hat den Einbau meiner Tankflasche schon zum 2. Male (fest verschraubt an den Flaschenösen und sichtbar mit Vertikalgurt befestigt) nicht bemängelt. Vielleicht hat ihn der Vertikalgurt auch die Möglichkeit gelassen, das Thema nicht weiter zu untersuchen. Tja das Leben eines Womofahrers ist und bleibt hart, Gruß Andreas Hallo Klasi, wenn Du Deine Anlage gerade 10 Jahre in Betrieb hast, dann prüfe erst mal, ob die Tauschflasche nicht neu abgenommen werden muß und dass die Schläuche und der Regler noch zugelassen sind (auch für die nächsten 2 Jahre). Wenn das alles gut ist und Du eine entsprechende Rechtschutzversicherung hast, dann nimm doch mal den Rechtsweg. Bis jetzt sind die Prüfer (sicher nach Rücksprache mit dem DVFG) immer eingeknickt. Du würdest sicher im Ernstfall vom BFG e.V. Herrn Ziegler unerstützt werden. Gruß Hajo Hallo oldi, Flasche und Schläuche sind von Anfang 11, also noch zwei Jahre. Das Problem ist meines Erachtens die zugrunde gelegte falsche Annahme eines gasbetriebenen Fahrzeugs. Die weiter oben genannte STVZO -Anlage bezieht sich NUR auf den GasANTRIEB, hat mit einem Womo überhaupt nichts zu tun. Aber natürlich scheut jeder kleine Nutzer einen jahrelangen Rechtsweg, da baue ich lieber für den TÜV die Tankflasche aus, für mich ist das eben KEIN Gastank, denn mechanisch unterscheiden sich die ALU-Flaschen keinen Deut, egal ob Tausch- oder Tankflasche. Das ganze Sicherheitsgefasel des TÜV-Menschen, der extra seinen Chef dazuholte, damit der mir energisch klarmachte mit welcher "Zeitbombe" ich unterwegs bin. Ein himmelschreiender Quatsch!! So einen Oberblödsinn kenne ich nur aus technikfernen Berufen. (Bin selber Dipl.Ing.) Schöne Grüße, klasi Hallo Klasi, kann Dich verstehen. Es ist nur total unverständlich, warum gestandene TÜV-Prüfer diesen technischen Unsinn vom DVWG vertreten. Es gibt genügend Prüfer, die auch über DVWG die Wiederholungsprüfung machen mussten, aber trotzdem noch einen eigenen Kopf haben. Gruß Hajo
So, das Dekra-Baberl klebt am Nummernschild, alles OK. Meine Gastankflasche ist halt von außen nicht sichtbar und der Einfüllstutzen liegt hinter der Servicetür, also kein Hinweis auf einen fest montierten Gastank, somit alles OK Ich habe mir aber trotzdem die gelbe "Nachprüfseite" des DVGW-Prüfers angeschaut: Füllflaschen werden ja vom Befüller alle 10 Jahre geprüft, die werden also nicht gecheckt. Für "Flüssiggastanks" gibt es ein Feld indem u.a. folgende Prüfpunkte stehen: Einbaulage nach Prüfvorschrift, Tankbefestigung und "wiederkehrende Prüffrist eingehalten" Obwohl bei mir zur Prüfung nur eine Tankflasche istalliert war, hat der Prüfer bei "Flüssiggastank" eine 0, (nicht vorhanden) geschrieben. Er sieht meine Tankflasche als Gasflasche. Der hatte übrigens ein Gasprüfungsordner wo alle zugelassenen Gasflaschen abgebildet waren. Die Gastankflasche von Alugas war darunter, deshalb hat er diese auch als zulässig in mein gelbes Gasheft eingetragen. Es ist halt alles wie im Leben eine Auslegungssache! Gruß Andreas Wir haben diese Woche Alugasflaschen mit Befüllung von außen eingebaut. Gestern habe ich dann die Gasabnahme bekommen. Dazu war ich in einem hiesigen Autohaus, die haben nämlich auch Sachkundige, die die Abnahme durchführen dürfen. Allerdings war mein Prüfer nicht vom DVGW geschult, sondern von der ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik). Das ist wohl ein Unterverband des ZDK. Ich hatte überhaupt nicht den Eindruck, dass der keine Ahnung hat, ganz im Gegenteil. Das war alles ganz problemlos, vielleicht hatte ich aber auch nur Glück :-) Jetzt habe ich TüV 09/20 und nächste Gasprüfung 05/21. Zum TüV werde ich das Womo dann auch ins Autohaus bringen. Die TüV, Dekra, Küss etc. Prüfer wollen natürlich weiterhin Aufträge von den Autohäusern haben und so kann ich mir nicht vorstellen, dass das Probleme gibt. Vielleicht ist das ja auch mal ein Gedanke. Hier ist die Übersicht der ZKF Prüfer: --> Link LG Frank |
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