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Was soll dieses Statement? Egal ob richtig oder falsch, er bildet die Prüfer aus! Und diese, dort ausgebildeten Prüfer, nehmen die Ein- und Umbauten ab. Oder auch nicht! Und wenn deren Abnahme nicht vorliegt, gibt der TÜV keine HU Plakette! Und wenn einer der Meinung ist, deren Urteil zählt nicht dann kann er in unserem Rechtsstaat klagen, ist sein gutes Recht Bis zum Urteil hat aber das Fahrzeug keine gültige HU-Plakette und den Urlaub kann man sich dann halt abschminken. Bahnreisen sind eh sicherer! Vielleicht mal was zum Nachdenken? Gruß Andreas Andreas, das ist richtig. Bedenke aber dabei, das ein Prüfer für die vorgefundenen Dinge bei erfolgreicher Prüfung unterschreibt, nicht der DVFG! Passiert also was, ist der Prüfer dran und das ist die Krücke bei der ganzen Sache. Geht es dabei um Personenschaden geht es direkt vor den Kadi! Viele Tankgasflaschen sind nur per Spaxschrauben ins Holz geschraubt, irgend jemand hat das gebaut und ein anderer positiv abgenommen. Sollte was passieren, möchte ich nicht in deren Haut stecken. Bei der von mir gezeigten Unterflur Tankbefestigung kommt alles aus einer Hand. Der Tankhersteller bietet alles an, was man dazu braucht. Also auch nur 2 Haltebänder und nicht drei! Das gleiche gilt für die Abnahme von Backöfen (nachgerüstet). Wie soll ein Prüfer feststellen, das aus Brandtechnischer Sicht wirklich alles im Grünen ist? Der Bürger, aber auch der unbedarfte Prüfer ist hier in Deutschland bei der Gesetzeslage der Dumme und das ist nicht in Ordnung! Hinzu kommen Ländersachen. Wir lachen immer, wenn ein Auto Gasanlage aus dem Ruhrgebiet den Weg zu uns zur Reparatur findet. In den Papieren steht dann "versehen mit einer Autogasanlage, geprüft TÜV Rheinland" dennoch, das Auto ist legal abgenommen und fährt auf der Strasse Wirklich dort stehen sollte aber lt. Gesetzgeber: versehen mit einer Flüssiggas Anlage, Verdampfertyp....... Nr. R 67/01 ...... Einspritzrail. Nr....... / Tank, Hersteller Stako ...... Nr. , Magnetventil RJ 98, Hersteller BRC Nr.......usw. und auch dieses Auto ist legal abgenommen. So unterschiedlich ist und genau so ist das bei den Befestigungen für Gas Tankflaschen. Unmöglich das Ganze! Hier ist ein interessanter Beitrag von der Gastankhersteller GAS IT --> Link in England: Laut dieser Hersteller gibt es grundsätzlich eine Unterscheidung ob eine Gastankflasche nach CE Verfahren oder nach R67 genehmigt ist. Das passt auch mit eine Aussage dieser deutsche Alugas Händler: --> Link Nach meinen Kenntnisstand sind z.B Alugas Gastankflaschen nach CE genehmigt und die meisten, wenn nicht alle, (unterflur) Gastanks nach R67. Lustiger weiße scheint es als ob die Engländer die EU Regeln besser verstanden haben als manches Gasprüferverband in Deutschland. What is R67 and how does it affect me? Well, if your buying a gas bottle from GAS IT then R67 and its rules and regulations don't apply to you as your just fitting a GAS IT gas bottle that's approved to the same specification as your current exchange type gas bottle, but ours are just refillable by you and not the company you exchange them with, so fitting a GAS IT bottle is as easy as just replacing your exchange bottles with any of the GAS IT ones, tighten up the webbing that held your original gas bottles in place and your good to go - Oh, you do also need to install the fill point of course :-) We have as a company for over 20 years chosen not to sell R67 gas bottles to any member of the public as 99% of the time you legally can't install them in a gas locker as a retrofit in place of the existing exchange type gas bottles without major engineering being involved to comply with R67 regulations, which defeats the object, so we just won't sell R67 gas bottles to you. That said, we still hold them in stock and have done for over 20 years but only sell them to OEM's who can satisfy the R67 regulation install needs when building new vehicles. So lets look simply at what R67 is. R67, or how its actually known as ECE 67R.01, has been around for 25 + years and is a current European and UK gas installation regulation that affects the install of R67 certified LPG gas products on road going vehicles. Its comes as a UK & EU legal document which is full of rules and install requirements that apply to all anyone fitting R67 certified gas tanks of any shape, like gas bottles and gas tanks to road going vehicles and when an gas tank/bottle gets certified at point of manufacture as a R67 product ( rather than a CE, ∏, EN1442 gas bottle and so forth) the gas tank loses its generic description of say being a gas bottle or a gas tank and it legally becomes known under R67 regulations as a gas cylinder. So how does buying a R67 gas cylinder affect you? Well, it depends if your supplier firstly sells you the right gas bottle product for the right job, as 99 times out of 100 an R67 gas cylinder might not be what you need or want and your supplier would know that by making sure the R67 product they are selling you is able to be installed ( legally ) in your vehicle in the location you want it to and that it will comply to the current EU & UK R67 regulations. Then finally they need to advise you how to safely and legally install your R67 cylinder in your vehicle once you've bought it. The first place most suppliers fall down is they sell you say an R67 gas bottle ( don't forget its classed as a gas cylinder now ) and they forget to advise you that to legally install your R67 gas cylinder you will need to comply to BSEN12979 - which in its self states you have to fix you R67 gas cylinder into your vehicle in a location that is capable of taking a 20G force in the direction of travel and 8G side direction ( all gas bottle lockers are not built to able to withstand this force ). Then it tells you that the R67 gas cylinder needs to be installed with a minimum of 2 metal bands of a certain size, with a minimum of M8 bolts, washers and nuts to a specific ISO type. It even specifics the R67 approved fill hoses you can use, how they are to be dated and marked R67 on the tube and end fittings as well, etc, etc - The R67 document goes on and on. In fact every autogas installation on a road going vehicle that autogas installers carry out have have to be to R67 regulations, and their R67 gas cylinder have to also be installed with steel bands, certain size bolts and so forth. That's just the start. R67 as an approval and as a document is a mine field, especially if your supplier sells R67 gas cylinders just for selling sake. It really is buyer beware, because if you install a R67 gas cylinder incorrectly and don't use R67 compatible products - like R67 marked and stamped approved fill hoses, fill points etc, and don't follow the regulations then your vehicle insurance will be invalidated - FACT. MfG Thomas V. Das CE Zeichen und R67 Regeln sind zwei Bereiche und haben im Prinzip nichts miteinander zu tun. Zur CE Kennzeichnung zitiere ich Wikipedia. Das bedeutet, dass das Gerät einer Vorschrift entsprechen muss wenn es in Verkehr gebracht wird, nicht wie es montiert werden muss. Die Tankflasche hat ein CE Kennzeichen. Die Tauschflasche hat ein CE Kennzeichen. Ein Gastank hat ein CE Kennzeichen. Dein Eierkocher übrigens auch. Die CE Kennzeichnung sagt nicht wie eine Gastank oder Tankflasche installiert werden muss. Das sagt die die R67 Teil 1 oder darauf aufbauend die DIN EN 12979. Der Gastank, die Tankflasche oder die Tauschflasche muss ein CS Zeichen haben, damit sie in Verkehr gebracht werden können. Nur wenn sie CE Zeichen haben können sie nach R67 Teil 1 oder DIN EN 12979 legal installiert werden. Mein englisch ist zu mangelhaft um den englischen Text in Feinheiten zu verstehen. Das Zusammenwirken der verschiedenen Kennzeichnungen und Regeln sollte man auch in deutsch verstehen. Gruß Scout
Ja, ich geb dir recht das es in der Tat egal ist was die DVFG sagt. Man findet doch einfach einen Prüfer der bei der EVAG in Berlin ausgebildet wurde. --> Link Das ist eine Firma die G607 Ausbildungen machen und sie verkaufen auch Gastankflaschen. Das sagt doch alles über das System aus....... MfG Thomas V. Liebe Mitleser, es gibt in diesem Forum Themen von denen man profitiert und solche, die einen zutiefst verunsichern. Letzteres ist bei Gastankflaschen der Fall. Will man hier auf der sicheren Seite sein (der Teufel ist ein Eichhörnchen), habe ich mir folgendes überlegt: Vor Beginn der Fahrt schließe ich das Ventil und löse den Schlauch, da das Transportieren der Flaschen wohl erlaubt ist. Gibt es bei dieser Verfahrensweise auch Bedenken? fragt Hartmut
stimmt (fast), auch der TÜV ist ein Verein, ähnlich wie die Laubenpieper: "Der TÜV Süd ist eine Aktiengesellschaft. 74,9 Prozent der Aktien gehören dem eingetragen Verein TÜV Süd" allerdings hat der Staat diesen Vereinen hohheitliche Aufgaben übertragen, und obs Dir paßt oder nicht wacht dieser Verein auch über die Fahrtüchtigkeit Deines Autos, und ein Richter wird mangels eigener Sachkenntnis immer diese Vereine um Rat fragen -> was immer diese Vereine sagen gilt als Gesetz grüße klaus
Moin, wenn es denn wenigstens so wäre :twisted: Aber man bekommt ja von diesen Vereinen nicht mal einheitliche Aussagen, nach denen man sich richten könnte. Man frage 5 Sprecher dieser Vereine (die Sprecher heißen dort Prüfingenieure) und bekommt - genau wie in Foren ;-) - 10 unterschiedliche Aussagen. Gruß Uwe auch Gesetze wie StGB oder BGB sind auslegungsfähig, sonst gäbs keine Rechtsanwälte..... grüße klaus
Hallo Uwe, aber dann passt es doch bestens: Suche den Prüfer dessen Antwort dir am besten passt aus, baue das Ding genau so wie von ihm gefordert ein, lass die Anlage von ihm abnehmen und du bekommst anschließend problemlos die Eintragung. Perfekt!
Moin Kurt, genau so mache ich es bei Abnahmen...aber hier mal ein Zitat eines anderen Betroffenen, der komplette Text ist auf Seite 1 dieses Threads der letzte Beitrag. "Mitte Mai 2014 reguläre TÜV-Fahrzeugprüfung mit dann gleichzeitiger Vorstellung der so eingebauten neuen Gas-Tankflasche beim TÜV-Nord. Anfängliche Irritation des TÜV-Prüfers, weil er glaubte, eine Druckprüfung der Gas-Tankflasche vornehmen zu sollen. Nach meinem Einwand, dass hier lediglich der Einbau der Gas-Tankflasche vorgestellt und die Gasprüfung vorgenommen werden soll und nach längeren Besprechungen des Prüfers mit Kollegen und mehreren Telefonaten gab es dann schließlich einen Eintrag in die gelbe Gas-Prüfbescheinigung: „Die Flüssiggasanlage wurde demgegenüber wie folgt geändert: Tank-Flasche“ Anschließend wurde die Gas-Plakette erteilt und danach auch die TÜV-Plakette für das Fahrzeug. Soweit so gut! Mitte Mai 2016 reguläre TÜV-Fahrzeugprüfung mit gleichzeitiger Gas-Prüfung, ebenfalls beim TÜV-Nord, diesmal aber in einer anderen Stadt. Die Abnahme einer Gas-Prüfung wurde rundweg abgelehnt... " Was nützt es folglich, wenn der eine Ing des TÜV Nord den Eintrag in die Papiere vornimmt und der nächste damit befasste Ing (ebenfalls vom TÜV Nord) dies dann nicht anerkennt. Gruß Uwe Suche den Prüfer dessen Antwort dir am besten passt aus, baue das Ding genau so wie von ihm gefordert ein, lass die Anlage von ihm abnehmen und du bekommst anschließend problemlos die Eintragung. Perfekt! Das ist ja leider die Krux an unserem Rechtssystem. Der Betreiber und nur der ist für den ordnungsgemäßen (gesetzeskonformen) Zustand seiner Anlage, Maschine......... verantwortlich. Um das als nicht Sachkundiger zu überprüfen ist sie/er gehalten sich entsprechender Dienstleister zu bedienen. Aber (schaut ins Kleingedruckte eines Auftrages an TÜV/Dekra.....) das Prüfinstitut ist nicht verantwortlich für Mängel auch Prüfmängel. Ob so ein Gebaren auch höchstrichterlich Bestand hätte, hat noch keiner durchgeklagt. Kleines Beispiel sind ja die durch unsere "legendären" Prüfvereine durchgewunkenen Brustimplantate in Frankreich gewesen. Greetz und frohes Neues aus Mittelfranken
Genauso ist es! Ich lasse meine Gasprüfung durch den ortsansässigen Heizungsinstallateur vornehmen. Bis jetzt hat den meine Gastankflasche, der Einbau und der fehlende Eintrag im gelben Gasbuch nicht gestört. Nichts desto trotz sollte man die bestehenden Regelungen zur Kenntnis nehmen. Ich kenne die Geschwindigkeitsregelung auf Landstraßen, ich akzeptiere sie, aber manchmal bin ich trotzdem zu schnell. Und wenn ich dann geblitzt werde muss ich die Folgen tragen und muss nicht über Europa lamentieren. Das ist jedenfalls meine Einstellung. Gruß Andreas
Das ist so bei uns genau so leidige, tägliche Praxis. Deshalb mein Rat, immer wieder zum gleichen Prüfer gehen und gut. Problem dabei, wird das Fahrzeug verkauft und ist die Tankflasche nicht so befestigt, wie es Vorschrift ist, gibt es eine negative Abnahme. Der Dumme ist immer der Bürger!
Bei der EVAG habe auch ich 2014 meinen G607-Schein gemacht, die Lehrgänge sind meist für ein Jahr ausgebucht... die Chefin, Dipl.Ing. Kerstin Richter ist eine Koryphäe in Sachen Gassicherheit und wird gern bei Gasunfällen als Expertin hinzugezogen... als die EVAG angefangen hat, zur G607 auszubilden, hat der DVFG Alles versucht, das zu verhindern und mit Steinen geworfen, wo es nur ging, weil ja seine lukrativste Einnahmequelle schwand, der Lehrgang in Berlin war etwas über 300 €, der DVFG früher, als er noch das Monopol hatte, über 1000 €... LG Peter Hallo Peter, Wenn es nicht so weit wäre würde ich meine Gasprüfung bei dir machen lassen. Aber mein Wohnmobil "wohnt" in Flensburg. MfG Thomas V. Ich hab 2015 etwas mehr wie 400 € beim DVFG bezahlt. 2 Tage innerhalb eines Monats, an unterschiedlichen Orten mit schriftlicher Prüfung. In Berlin, soweit ich weis, nur ein Tag! :wink: Ich muste also mehr lernen und mich noch gleichzeitig gegen eine Armarda von TÜV Prüfern durchsetzen, die die G 607 als Pflichtübung aufgebrummt bekamen. Eine Frage ist für mich noch offen: Bei wem und wie wurde denn geprüft ob die zugelassene 20/8g-Halterung die entsprechenden Kräfte in das Fahrzeug ableiten kann? Oder entscheidet hier das Augenmaß und Gefühl des Prüfers. zweifelnd Stefan
Das ist ja das Problem. Um das mit Sicherheit sagen zu können, müßte man das WoMo mit den entsprechenden Kräften an die Wand fahren. Wenns gehalten hat, gibt es die Freigabe ;-) Man kann das sicherlich auch berechnen, wobei dazu jedes Bauteil entsprechende Nachweise benötigen würde. Und da der Einbau i.d.R. individuell gestaltet ist, gibt es da wohl kaum die benötigten Nachweise. Ich stelle mir das auch schwierig vor, ich stehe im Baumarkt und verlange für eine Schrauben/Mutterkombination entsprechende Papiere. Von daher schiebt der Verantwortliche das Risiko gerne zum nächsten Verantwortlichen usw. Es wurde ja schon geschrieben, daß man nicht in der Haut des Prüfers stecken möchte, der das ganze für ausreichend befunden hat und freigibt, dann passiert was und der Prüfer ist dran. Hi Das sehe ich genau so, allerdings könnte man es ausreichend befestigt bauen, das kostet aber wieder Geld. Das ist relativ aufwendig, da meist bei den neuen Womos rund rum Holz ist. Ein Teufelskreis! Deswegen haben wir mit Tankgasflaschen nicht viel am Hut! Ich wage mal zu behaupten dass bei 99% aller existierende Wohnmobilgaskasten ist einen Einbau der den R67 Reglen entspricht nicht ohne enormes Aufwand möglich - wenn überhaupt. Das ist aber auch nicht nötig so lange die Gasflaschen nicht zum Antrieb der Motor verwendet werden. MfG Thomas V. Du meinst "des Motors"! :wink: Ob das nötig ist oder nicht, entscheiden nicht wir beide, das machen andere. Und wage oder behaupten, das ist so ein Ding. Konkret, kommt ein Fahrzeug zu uns und sind die Dinge nicht in Ordnung, so gibt es keine positive Abnahme! Das kann halten wie jeder will, so wie ein Dachdecker halt. Ich unterschreibe für nichts, was nicht in Ordnung ist. Gut, das ich davon nicht leben muß. Hallo, Ich wollte mal versuchen hier zu fragen, ob sich hier an der Rechtslage oder wie immer man das auch nennen mag, etwas geändert hat zwischenzeitlich. Ich bin nämlich seit gestern auch Betroffener. Habe mir 2017 einen Dethleffs Esprit 6820-2 (Alpa) gekauft. Damals 9 Monate alt und die Gasanlage von WynnGas wie sie hier im Thread wunderbar (auch mit Fotos) beschrieben wurde, war schon eingebaut. Bin btw sehr zufrieden bisher damit. Nun habe ich gestern den Wagen zur Erstinspektion in Bremerhaven gehabt. Direkt nebenan ist eine Prüfstelle (KÜS). Ich habe die Gelegenheit genutzt und habe dort mal nachgefragt ob die Zeit hätten die TÜV Prüfung gleich jetzt durchzuführen. Bei der Gelegenheit erwähnte ich auch die Gasanlage. Der Prüfer horchte sofort auf und ging mit mir zum Wagen. Dort zeigte ich ihm die Anlage und er sagte so ungefähr mit denselben Worten "Das ist vom Einbau her die beste Anlage die ich bisher gesehen habe aber die Plakette kriegen Sien von mir auf gar keinen Fall". Er berief sich dabei ebenfalls auf die hier schon reichlich diskutierte DVFG Richtlinie. Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und habe gleich mal hier gesucht (und gefunden). Meine Fragen nun: 1. Hat sich bisher etwas geändert an der "Papierlage"? 2. Was sind die konkreten Alternativen in Bezug auf mögliche Anpassungs- bzw. Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der Kosten. 3. Sind andere Prüfeinrivhtungen bekannt die Fahrzeuge mit dieser Anlage eine Plakette geben? Bin dankbar für jede Information die weiterhilft. Gruß Axel
WO gekauft? Beim Händler? Wir machen TÜV, AU und Gasprüfung bei unserem WoMo Händler und es gab noch nie Probleme.
Das finde ich immer ein wenig ungeschickt :D Sicher will man eine möglichst sichere Anlage haben aber bei solch einer unsicheren Rechtslage wo selbst die Prüfer nicht wissen was sich machen sollen dürfen oder müssen, würde ich lieber bei der Fahrzeugprüfung das Thema nicht ansprechen und im Zweifel diese Prüfung bei einer anderen Stelle machen lassen :meinemeinung:
Es hat sich nichts geändert, aber die Fahrzeug HU-Prüfer blicken langsam durch mit der Befestigung. Ein pragmatischer Ansatz wäre folgender: Gasprüfung durch einen Installateur/Gasfachmann vor dem HU-Termin. Die kümmern sich nicht um Tank/Tankflaschen oder Befestigungsarten sondern um Dichtigkeit der Anlage, Ablauffristen der Schläuche und Funktion der Sicherheitseinrichtungen und bringen eine Gasprüfplakette auf der Rückseite an. Dann wird der Gaskasten abgeschlossen! Dann wird die HU gemacht mit dem Hinweis "Gasprüfung bereits erfolgreich abgeschlossen, sieh Plakette! Der Prüfer hat somit keinen Anlass, sich die Befestigung anzuschauen und eventuell zu beanstanden! Übrigens: Die Preise für die Gasprüfung TÜV/KÜS/Dekra im Vergleich zum Heiz.Installateur sind meistens fast gleich. Nur ein möglicher Ansatz zur erfolgreichen HU, Gruß Andreas Genau wie Andreas beschrieben, habe ich gerade die HU ohne Probleme bestanden. Gruß Roland Das Fahrzeug habe ich privat gekauft. Die Vorbesitzer hatten leider auch versäumt die Anlage in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Das ist ab Januar 2018 wohl Pflicht wie ich zwischenzeitlich gelernt habe. Auf der Seite von Wyngas.de ist das jetzt auch auf der 1. Seite gleich erwähnt. Automatische Umschaltanlagen die automatisch auf die volle Flasche umschalten sind jetzt komplett verboten. Habe bei Wyngase nachgefragt was der Umbau auf eine regelkonforme, sprich TÜV gerechte Anlage kostet. Angebot lautet auf 530 €! Dazu kommt noch der TÜV und der Eintrag in die Papiere. Ich überlege jetzt ob ich nicht gleich einen Tank einbauen lasse. Vielleicht versuch ich es aber erstmal auch so wie vorgeschlagen, und trenne den TÜV von der HU. Danke für den Tipp. Schöne Restpfingsten an Alle Gruß Axel
...sagen wir mal, ich hege Zweifel. Grüße
Da hege ich aber auch Zweifel... LG Peter Für die Zweifler. Wenn das Fahrzeug sowohl mit Flüssiggasflasche(n) als auch mit einem Flüssiggastank ausgerüstet ist, muss ein handbetätigtes Umschaltventil eingebaut werden, das wahlweise die Entnahme ausschließlich aus einer der beiden Flüssiggasversorgungsquellen (Tank oder Flasche) zulässt. So steht es in der DIN EN 1949 "Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen" Gruß Scout
Singular! Ich bezweifelte andere Dinge. Grüsse Gestern musste ich zur Gasprüfer. Bevor hätte ich mir überlegt wie ich Probleme mit meine Alugas Tankgasflaschen vermeiden konnte. Ich hatte mir folgende Lösungen ausgedacht: 1) Tankgasflaschen rausnehmen und ganz ohne Flaschen hinfahren. 2) Tankgasflaschen aus den Gabelstablerhalterungen lösen und dann als "normale" Gasflaschen prüfen lassen. 3) Die Gabelstablerhalterungen fest mit das Chassis verschrauben und dann behaupten das es die 20g aushält. Ich habe mir letzt endlich für die Variante 3 entschlossen und es hat funktioniert. Bei der Dekra hat der Prüfer meine Verschraubungen kurz angeschaut und dann nur "das hält" gesagt. Danach kein Problem. Die Teile sind nicht eingetragen aber das kann ja jetzt 2 Jahre warten. Hier ein Paar Fotos von den Verschraubungen: Innenraum unter der Sitzbank. Mit Stahlband an der Sitzbank fest verschraubt. Hier die zweite Gastankflaschehalterung in der Sitzbank: Hier die unteren Halterungen unterhalb das Chassis. Das Stahlband liegt hier doppelt: Hier die Gastankflaschen in der Gaskasten: MfG Thomas V. Dieser DEKRA Mann hat eine grosse Zukunft vor sich in der Automotive Industry. Der kann durch blosses Anschauen einen 20g Crashtest beurteilen, Respekt! Aber kein Wunder, es wurde ja mit Highstrength Lochband gearbeitet :lol: PS an den Poster, das sollte keine negative Kritik deiner Arbeit sein. Entspricht 20 G nicht 20 mal das Gewicht der Gastankflasche? Ich habe mich nie mit G-Kräfte beschäftigt aber so hört mann es ja immer z.B. bei Formel 1 Übertragungen. Das Lochband hielt locher meine 90 kg Körpergewicht aus als ich es getetet habe. Damit eine Flasche sich lösst müsste 4 stück Lochband reissen. Ich denke dass es auch die 600 kg aushalten würden. Vieleicht lege ich das Lochband doppelt, dann hält es auf jeden Fall. MfG Thomas V. Nachtrag: Laut Hersteller des Lochband hat das Lochband eine Zugkraft von 6KN. Es dürfte also mehr als 600 kg aushalten können. Damit dürfte es also Locher die 20 G schaffen. Vieleicht hat der Dekra Mann doch eine grosse Zukunft vor sich. MfG Thomas V. ... am Freitag dem 13. waren wir an der Reihe mit HU/AU/Gasprüfung - aus einer Hand durch die Dekra in unserer Hauswerkstatt. Im Vorfeld habe ich mal vorsichtig nachgefragt, ob es Probleme mit unseren Tankgasflaschen geben könnte (2011 von Fa. Riepert eingebaut). Die Reaktion war ein Fragezeichen in den Augen - die Thematik war in der Werkstatt nicht bekannt. Ging dann auch problemlos und ohne jede Beanstandung über die Bühne: alles i.O. und alle Plaketten da, wo sie hingehören! Ich hab' dann auch nicht weiter nachgefragt ;-). So unterschiedlich können die Erfahrungen sein ;D. Hallo, So jetzt ist es getan. Die Gasanlage würde von Wynengas umgebaut gem. den jetzt geltenden Vorschriften. Das ganze wurde noch am gleichen Tage vom TÜV Rheinland abgenommen. Die HU erfolgte direkt danach. Was noch offen ist, ist die Eintragung in den KFZ Schein. Mach ich aber die Tage. Stelle hier mal die Vorher/Nachher Bilder rein : Bodenbefestigung vorher und nachher unverändert. [/urlDie DuoControl vorher [url=https://www.wohnmobilforum.de] [/urlUnterbodenverstärkung nachher [url=https://www.wohnmobilforum.de] ![]() ![]() Die MonoControl nachher ![]() ![]() Neue Außenbetankung / Innen ist jetzt verboten ![]() Hoffe die Infos sind für jemanden hilfreich. Ach ja bzgl. der Kosten kann ich sagen war Wynengas kulant. Die alte DuoControl Inzahlung genommen bzw. mit der MonoControl verrechnet. Habe nur 20% für die MonoControl bezahlt. Außer den Teilen habe ich nur 80€ f eine Monteurstunde bezahlt obwohl die teilweise mit 3 Leuten da dran waren für wohl 2,5 Std. Gesamtpreis 412€. Auch sehr freundlich die Leute da. Gruss Axel Zu den Preisen muss man natürlich noch die TÜV Gebühren rechnen + Fahrtkosten (ca. 800 km hin/rück) + einen Urlaubstag. Wynengas rüstet min. eine Anlage pro Tag um.
... und ich dachte, nach dieser komischen Neuregelung muss alles fest verrohrt sein :denk: Da sind ja immer noch Schläuche im Spiel ... ich versteh's immer weniger. Aber die Bändsel um die "Gastanks" sehen niedlich aus :lol:. Nichtsdestotrotz: Glückwunsch zum neuen Gastank :verweis:
Ja, das ging mir genauso! Aber wenn der TÜV es abgesegnet hat ist ja alles OK. Ich würde mich aber nicht drauf verlassen dass es andere TÜV/GVFG Prüfer genauso sehen. Gruß Andreas Die eigentliche Befestigung sind doch die Klammern am Flaschenfuss? Die Tanks untereinander und zum Regler sind Rohre. Der einzige Schlauch ist der Befüllschlauch.
Ja und warum darf genau dieser Schlauch der das höchste Druck aushalten muss aus Gummi gemacht sein? Ergibt doch alles keinen Sinn. MfG Thomas V. Na ja wenn ein Schlauch bin zu einer gewissen Druckstufe zugelassen ist, kann er genauso eingesetzt werden wir ein Rohr. Grundsätzlich ist im Womi ein Schlauch eigentlich eh die bessere Lösung, weil Rohre immer Verschraubungsteile haben und die sich evtl durch die Bewegung lösen können (wenn die Leitung nicht entsprechend gesichert ist) Also so unlogisch finde ich das jetzt nicht
Das zeigt doch nur was fuer ein Bloedsinn das ganze ist. Auch die durch die Festverrohrung ersetzten Schlaeuche sind fuer die Druecke zugelassen. Also warum werden nur die "verboten". Das ist doch alles lachhaft. Die Entnahmeseite welche schon seit Jahrzehnten sicher von tausenden gehandhabt wird (mit Tauschflaschen) wird nun "verbessert" mit festen Rohren nur weil ein Behaelter (Tank oder Tankflasche) eingebaut wird dessen Inhalt auf die selbe Weise entnommen wird wie schon immer ABER mit Gas unter Hochdruck gefuellt wird mit SCHLAEUCHEN bei denen sich noch keiner (keiner = die Gaslobby oder diverse "Vereine") ueber Standards oder befestigung ausgelassen hat. Laecherlich. |
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