xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

LKW Überholverbot mal wieder 1, 2, 3, 4, 5


Hartensteiner am 17 Mai 2016 17:10:42

Tatsache ist , die Länder haben verstanden, und damit ist eine generelle Änderung nicht zu erwarten .
Ist auch vernünftig , denn die Nebenklarstellungen würden eine Wust von Änderungen und Einsprüche möglich machen .
Das ist genau die von dem Verkehrsministerium angeregte Verhaltensweise der Länder und die sollte man akzeptieren .
Jetzt schon wieder darauf zu verweisen , aus Geldmangel wird es nicht zu einer häufigeren Ausweisung kommen , grenzt an Verschwörungstheorien . Trifft auch nicht zu , denn die Länder müssen prüfen , wo diese Schilder aufgestellt werden können und dürfen .
Hartensteiner .

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

dieter2 am 17 Mai 2016 19:19:33

Hartensteiner hat geschrieben:
Es wird doch über das Kennzeichen der Halter mit Wohnort ausfindig gemacht , dabei ist doch gespeichert welches Fahrzeug und welches Gewicht, und schon hat man den Sünder . Selbst Auflastungen sind doch eingetragen.


Kannst den Behörden ja mal den Vorschlag machen, die feuen sich über die tausenden notwendigen Nachfragen.

mafrige am 17 Mai 2016 19:41:29

dieter2 hat geschrieben:Bin aus den Urlaub in Hessen über die A5 gefahren.

Habe dort zum ersten Mal an den LKW Überholverbotschildern ein Zusatzschild mit einen Womo Symbol
und den Schriftzug "erlaubt" gesehen.
...

Kann es sein das diese Schilder in Zukunft immer mehr werden ?
Würde mich freuen.

Gruss Dieter

Hallo Dieter,

habe gerade alles gelesen, aber ich darf doch mit meinen Wohnmobil überholen, dass Schild ist doch dann überflüssig oder warum braucht ihr so was?

Anzeige vom Forum


dieter2 am 17 Mai 2016 19:51:09

mafrige hat geschrieben:
habe gerade alles gelesen, aber ich darf doch mit meinen Wohnmobil überholen, dass Schild ist doch dann überflüssig oder warum braucht ihr so was?


Womo bis 3,5 to brauchen diese Schilder nicht, nur Womos die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to haben.

Unser ist ein 3,5 to Womo, nur auf 3,85 to aufgelastet.

Gruss Dieter

mafrige am 17 Mai 2016 19:57:03

mafrige hat geschrieben:
habe gerade alles gelesen, aber ich darf doch mit meinen Wohnmobil überholen, dass Schild ist doch dann überflüssig oder warum braucht ihr so was?


dieter2 hat geschrieben:Womo bis 3,5 to brauchen diese Schilder nicht, nur Womos die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to haben.

Unser ist ein 3,5 to Womo, nur auf 3,85 to aufgelastet.

Gruss Dieter

Ach so, na dann macht mal weiter, meins ist < 3,5 t ... :lol:

Rockerbox am 17 Mai 2016 21:42:32

Rockerbox hat geschrieben:Und dann steht die Polizei vor der Tür und nimmt einen fest,
weil man in einem Forum geschrieben hat, dass man die
Geschwindigkeit übertreten hat oder trotz Überholverbot überholt hat??
:-)
Selten so einen Unsinn gehört, sorry!



Ich weiss zwar nicht, welcher Spezi diesen meinen Beitrag negativ bewertet hat, geht mir auch eigentlich
am Allerwertesten vorbei, verzichte auch gerne auf das Gedudel mit "Abstimmung wegen Rücknahme",
aber wenn Mister/Miss Unbekannt an mir / meinen Beiträgen was nicht passt, kann man es mir auch gerne
öffentlich oder per PN sagen und muss ich nicht hinter Negativ-Klicks verstecken.

So what ..........

Gast am 18 Mai 2016 01:03:21

Rockerbox hat geschrieben:Und dann steht die Polizei vor der Tür .....
...
Selten so einen Unsinn gehört, sorry! ...

Ich weiss zwar nicht, welcher Spezi diesen meinen Beitrag negativ bewertet hat, .....


Da ich sinngemäß die gleichen Zweifel geäussert habe möchte ich jetzt auch ein negativ dafür - sozusagen aus solidarität :?

LG
Andreas

brainless am 18 Mai 2016 01:41:56

Hartensteiner hat geschrieben:Ist auch vernünftig , denn die Nebenklarstellungen würden eine Wust von Änderungen und Einsprüche möglich machen .



Kannst Du mir sagen,

was Du damit sagen willst?
Was ist eine Nebenklarstellung?


Volker

Hartensteiner am 18 Mai 2016 15:57:56

Brainless , das ist ziemlich unspektakulär , wenn man nämlich für KFZ über 3,5 t das Überholen generell freigeben würde , würden natürlich alle die im Güterverkehr über 3,5 t fahren würden auch überholen .
Das gerade will man gar nicht . Dann hätte man sofort wieder die Güternahverkehrslobby auf dem Hals .
Dazu käme : Auf der Landstraße dürfte das Womo über 3,5t nur 80km/h fahren und schon gäbe es unendliche Diskussionen , denn das hat sich unter WOMO -Fahrern keineswegs herumgesprochen . Aber eigentlich hätte ich erwartet , du könntest dir das selber erklären .
Hartensteiner .

Verratnix am 18 Mai 2016 16:03:23

Hartensteiner hat geschrieben:Dazu käme : Auf der Landstraße dürfte das Womo über 3,5t nur 80km/h fahren und schon gäbe es unendliche Diskussionen

Das ist doch jetzt schon so, oder?

July123 am 18 Mai 2016 16:13:07

Verratnix hat geschrieben:Dazu käme : Auf der Landstraße dürfte das Womo über 3,5t nur 80km/h fahren und schon gäbe es unendliche Diskussionen


Das ist doch jetzt schon so, oder?[/quote]

Wer das was er liest auch versteht ist im Vorteil. :mrgreen:

Gruß Wolfgang

Hartensteiner am 18 Mai 2016 16:14:33

Klar , aber kannst du dir vorstellen , dass das alle wüssten ?
Wie viel LKW über 7,5t mit Anhänger hast du schon gesehen , die auf der Landstraße über 60 Km/h fahren .
Die überzeugt sind, sie dürften 80km/h fahren . So wäre es dann mit WOMO-Fahrern auch .
Mit der Aufhebung des Überholverbotes durch den Zusatz : Wohnmobile erlaubt . Genauso wie das Überholverbot auf der Landstraße - Überholverbot für KFZ über 3,5t zGW- , Zugmaschinen überholen
erlaubt -eine gute und klare Sache ist . Ich habe nie gehört , dass es darüber diese nicht enden wollende
Diskussion wie bei Wohnmobilen gibt .
Hartensteiner .

Hartensteiner am 18 Mai 2016 16:32:58

Noch etwas : Was bei einer generellen Ausnahme für Womos zu Überholverbot über 3,5t zGw zu großen Irritationen führen müsste :
An Stellen , wo das Überholverbot für die Womos über zGw 3,5t nun wirklich gültig sein sollte , da müsste dann ein Zusatz stehen : Nun gilt das Überholverbot , auch für Womo über 3,5 t .
Merkt ihr , diese Regelung ,die jetzt durchgeführt wird ist die vernünftigste . Damit muss der WOMOfahrer leben , damit kann er leben .
Hartensteiner.

brainless am 18 Mai 2016 16:39:42

Hallo Hartensteiner,

wirr sind Deine Worte, deine vergeblichen Erklärungsansätze verfangen sich in einem Gemenge unlogischer Gedankengänge.
Nur, meine Frage -ganz einfach- zu beantworten, scheint zu schwer zu sein.
Sollte ich meine Frage ursprünglich zu schwierig formuliert zu haben - hier gaaaanz simpel:
Was ist eine Nebenklarstellung?


Ich freue mich auf eine verständliche Antwort,


Volker ;-)

July123 am 18 Mai 2016 16:48:14

Eine Nebenklarstellung reicht schon oft schon aus ohne Hauptklarstellung zum Thema. :mrgreen:

Gruß Wolfgang

WomoTechnikService am 18 Mai 2016 16:49:20

Hartensteiner hat geschrieben:An Stellen , wo das Überholverbot für die Womos über zGw 3,5t nun wirklich gültig sein sollte , da müsste dann ein Zusatz stehen : Nun gilt das Überholverbot , auch für Womo über 3,5 t .


An diesen Stellen steht heute schon das Zusatzschild "Auch Busse und PKW mit Anhänger"... z.B. in jeder Autobahnbaustelle. Am einfachsten wäre es ja, die Wohnmobile bis 7,5 t den Bussen gleichzustellen, die ja bekanntlich 100 fahren dürfen wie die Wohnmobile, aber von Überholverbot ausgenommen sind... und wo ein Fernbus überholen darf, kann es doch nicht für ein Wohnmobil bis 7,5 t zu eng sein oder?

LG Peter

brainless am 19 Mai 2016 10:25:02

Peter,

das wäre zu einfach.
Solche logischen und einfach zu verstehenden Lösungen sind von einigen hier nicht gewünscht, 8)


Volker ;-)

silverdawn am 19 Mai 2016 11:57:22

brainless hat geschrieben:
Solche logischen und einfach zu verstehenden Lösungen sind von einigen hier nicht gewünscht, 8)



Es gibt einfache Lösungen, ich warte jetzt schon 5 Jahre vergeblich darauf einmal 70,- Euro bezahlen zu dürfen und meinen ersten Punkt in Flensburg zu erhalten.

Ich glaube der einzige hier, der schon einmal bezahlt hat, ist Wolfgang aus Ingolstadt und selbst bei ihm liegt der Vorfall schon etliche Jahre zurück.

Nachdem das jetzt Ländersache ist glaube ich erst recht nicht daran das man auf solche Verstöße besonders achtet, es sei denn man stellt ein Verkehrshindernis dar und braucht ewig für den Überholvorgang.

Gruß
Harald

dieter2 am 19 Mai 2016 13:38:04

brainless hat geschrieben:Peter,

das wäre zu einfach.
Solche logischen und einfach zu verstehenden Lösungen sind von einigen hier nicht gewünscht, 8)


Volker ;-)

Meist von den Leuten die bei erlaubten 80 kmh genau 79 kmh fahren.
Sie könnten ja sonnst ausversehen mal auf 81 kmh kommen und gegen das Gesetz verstoßen :lol:

Gruss Dieter

silent1 am 19 Mai 2016 14:02:54

WomoTechnikService hat geschrieben: Am einfachsten wäre es ja, die Wohnmobile bis 7,5 t den Bussen gleichzustellen, die ja bekanntlich 100 fahren dürfen wie die Wohnmobile, aber von Überholverbot ausgenommen sind... und wo ein Fernbus überholen darf, kann es doch nicht für ein Wohnmobil bis 7,5 t zu eng sein oder?
LG Peter



Wenn Du vorab schon mal erfahren magst welche Kommentare von einem oder mehreren Sachkundigen Du auf Deine "unbedarfte Äußerung" noch zu erwarten hast.. ;D
Bitteschön --> Link Lektüre


Es gäbe auch noch weiter Links :ja: .

July123 am 19 Mai 2016 16:43:35

silent1 hat geschrieben: Am einfachsten wäre es ja, die Wohnmobile bis 7,5 t den Bussen gleichzustellen, die ja bekanntlich 100 fahren dürfen wie die Wohnmobile, aber von Überholverbot ausgenommen sind... und wo ein Fernbus überholen darf, kann es doch nicht für ein Wohnmobil bis 7,5 t zu eng sein oder?
LG Peter



Wenn Du vorab schon mal erfahren magst welche Kommentare von einem oder mehreren Sachkundigen Du auf Deine "unbedarfte Äußerung" noch zu erwarten hast.. ;D
Bitteschön --> Link Lektüre


Es gäbe auch noch weiter Links :ja: .[/quote]

Unbedarft hin oder her, die Sichtweise Womo bis 7,5 Tonnen den Bussen gleichzustellen ist schon bezogen auf das Überholen
ein ganz anderer Ansatz und aus meiner Sicht ein guter.

Gruß Wolfgang

silent1 am 19 Mai 2016 17:07:31

Aus meiner Sicht auch! :ja:
Aber ich bin ja auch ein unbedarfter. ;D

Aber wie gesagt, auch diesen Ansatz hatten wir schon.

brainless am 19 Mai 2016 19:38:47

Ja,

aber das Schlimme ist, daß Herr Dobrindt noch nicht von dieser simplen Einsicht erleuchtet ward,



Volker ;-)

Duc1302 am 19 Mai 2016 20:17:21

Aber den habt ihr doch gewählt, oder? :-))))))

kiteliner am 20 Mai 2016 07:56:04

Nicht alle Busse (KOM) dürfen 100 km/h fahren, die Alten (mit Trommelbremsen) z.B. nicht. Betrifft mein Auto. Als KOM 80 km/h als WoMo 100km/h. :roll:

brainless am 23 Mai 2016 14:59:11

Duc1302 hat geschrieben:Aber den habt ihr doch gewählt, oder? :-))))))



....oder!


Volker ;-)

hampshire am 23 Mai 2016 15:18:52

Herr Dobrindt hat gerade wichtigere Themen zu lösen - Einsicht hin oder her.
Beim Schreiben fällt mir auf, dass in unserem Verkehrsminister zumindest orthografisch ein rind steckt. Ob es damit zu tun hat? Bin ich nun schmäh-haftbar?

Grüße,
Max.

RaiWo am 23 Mai 2016 18:55:54

Hi!
Warum eigentlich die Beschränkung auf bis zu 7,5 t?
CU
Wolf

Tinduck am 23 Mai 2016 19:48:18

Berechtigte Frage, Reisebusse sind auch wesentlich schwerer...

bis denn,

Uwe

July123 am 23 Mai 2016 20:11:09

Tinduck hat geschrieben:Berechtigte Frage, Reisebusse sind auch wesentlich schwerer...

bis denn,

Uwe


Haben ein besseres Fahrwerk und werden meist von Berufskraftfahrer gelenkt.
Habe alle Führerscheine außer den Personenbeförderungsschein, mir stockt oft der Atem was
für Leute da oft mit ihrem alten 3er Führerschein sich auf den Straßen abhalten.
Ohne Beschränkung für alle WOMO auf BAB und 120 auf der Landstraße mit Hänger.
Warum nicht, die Aerodynamik würde bei den Womo Einzug halten. :mrgreen:

Gruß Wolfgang

Tinduck am 24 Mai 2016 06:08:27

Komischer Einwand... ein Womo über 7,5 Tonnen hat auch ein entsprechendes Fahrwerk, oder willst Du nen Ducato auf 10 Tonnen auflasten?

Und selbstverständlich braucht man da auch weiterhin C bzw. alte Klasse 2, von daher sollte das Fahrzeug dann auch beherrschbar sein.

Richtig ist, dass genug Idioten rumfahren, aber mit dem Argument müsste man das Autofahren ganz verbieten.

Und, nochmal so nebenbei: in den Reisebussen springen sogar noch Servicekräfte während der Fahrt rum und servieren Kaffee und 5-Minuten-Terrine, und die Passagiere gehen während der Fahrt aufs Klo oder rennen im Bus rum. Im Womo alles nicht erlaubt, also müsste eigentlich der Reisebus langsamer fahren, wegen der Sicherheit von Personal und Passagieren...

Dass Reisebusse 100 fahren dürfen und vom LKW-Überholverbot nicht betroffen sind, ist eine reine Lobby-Geschichte und hat meiner Meinung nach nichts mit technischen Gegebenheiten zu tun.Konsequenterweise müsste man diese Regelung für die Reisebusse einkassieren, wenn man es den schweren Womos nicht erlaubt. Aber Logik ist halt nicht die Stärke unserer Politiker.

bis denn,

Uwe

bis denn,

Uwe

deacheapa am 24 Mai 2016 09:07:07

Wohnmobile sollten endlich eine vollständige eigene Klasse bekommen, mit sinnvollen den heutigen Verhältnissen überdachten Bestimmungen, und das bitte mit EU weit gleichen Regeln für alle.

July123 am 24 Mai 2016 09:25:07

[quote="Tinduck"]Komischer Einwand... ein Womo über 7,5 Tonnen hat auch ein entsprechendes Fahrwerk, oder willst Du nen Ducato auf 10 Tonnen auflasten?


Es ging mir um Womo bis 7,5 Tonnen, die man folglich noch mit dem alten 3er bedienen darf.
Auflastungen halte ich eh für Grenzwertig und mit Bussen gleich zustellen.
Die 100 für viele Gespanne sind eh meist am Grenzbereich, überholen bei plötzlichen Seitenwind oder aufschaukeln trotz Antischlinkerkupplung, die auf diese Funktion beim TÜV nicht überprüft wird.
Die Zeiten sind vorbei, die Verkehrsdichte nimmt stetig zu, genießt den Moment so wie es ist, es wird eher weniger als mehr. :mrgreen:

Gruß Wolfgang

dieter2 am 24 Mai 2016 10:43:11

July123 hat geschrieben:Die Zeiten sind vorbei, die Verkehrsdichte nimmt stetig zu, genießt den Moment so wie es ist, es wird eher weniger als mehr. :mrgreen:



So ist es, irgendwann kommt die 130 kmh Grenze.

Es gibt im fernen Ausland Urlaubsangebote "Deutschland mit legalen 300 kmh fahren"
Kam im TV, Chinesen buchen das als Urlaubsreise um mal richtig schnell fahren zu können.

Gruss Dieter

Tinduck am 25 Mai 2016 06:29:29

dieter2 hat geschrieben:Es gibt im fernen Ausland Urlaubsangebote "Deutschland mit legalen 300 kmh fahren"
Kam im TV, Chinesen buchen das als Urlaubsreise um mal richtig schnell fahren zu können.
[/quote]

... und stehen dann auf der A40 im Stau... Werbung und ihre Versprechen... sollten vielleicht lieber Ausflüge nach Nardo anbieten.

bis denn,

Uwe

Hartensteiner am 06 Jun 2016 17:25:41

Ich komme in dieser Jahreszeit sehr selten ins Netz ,wenn man aber einige der egozentrierten Beiträge liest , muss man darauf warten , dass Porschefahrer den
Antrag stellen , weil ihr Fahrzeug 260 km/h schnell ist und über 100000 € gekostet hat , sollten sie von allen beschränkenden Regeln befreit sein . Z.B Halte- und Parkverbote sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen trotz der vorhandenen Verkehrszeichen , die bei einigem Tempo sowieso nicht zu lesen sind und deshalb erst bemerkt werden können , wenn sie längst aus der Zone heraus sind .
Liebe Leute , ihr redet von Fahrzeugen die mit Anhänger an die Grenze von 10t zGw und darüber liegen und Freizeit und Hobbycharakter haben . Es gibt auf der Straße nicht wenige Womo die noch 75 -90 Ps haben, die ziehen keinen Hering vom Teller . Dahinter würden sich Schlangen ohne Ende aufstauen , und sie würden auf ihrem Recht bestehen .Ich denke , ihr habt Zeit ?
Warum der jahrelange Druck auf die Bundesverkehrsministerien , die doch den Ländern das längs überlassen haben .
Aber das scheint auch nicht richtig zu sein . Das Motto lautet : Wir wollen alles und zu jeder Zeit .
Ist da nicht eine gewisse Sturheit und Rechthaberei im Spiel ?
Wieso sind gerade die Freizeitkapitäne so egoistisch , während es für die Interessenverbände kein Thema oder kaum ein Thema ist .
Ist es denn so fürchterlich auf einer Urlaubsfahrt in einigen Baustellen oder Bergstrecken ein paar Kilometer in der Lkw Kolonne zu fahren ?
Ich glaubte immer, für uns gälte : Der Weg ist das Ziel .
Wer Sprit sparen will, fährt doch sowieso nicht schneller .Schaut euch doch mal um , wie hoch die Geschwindigkeit des normalen Womo -Fahrers ist.
Nun kommt sicher gleich wieder das subjektive Echo der Befürworter.
Na, denn man tau.
Hartensteiner .

harpya am 06 Jun 2016 17:34:18

deacheapa hat geschrieben:Wohnmobile sollten endlich eine vollständige eigene Klasse bekommen, mit sinnvollen den heutigen Verhältnissen überdachten Bestimmungen, und das bitte mit EU weit gleichen Regeln für alle.


Dann kann man sich auf 20 Jahre Verhandlungen einstellen wo dann Regeln rauskommen für Wohnmobile
die es dann garnicht mehr gibt.

Hartensteiner am 06 Jun 2016 19:46:54

harpia, Überheblich sind die paar Womofahrer auf der Straße überhaupt nicht , jedenfalls die , die
sich aus der Kiste " Wünsch -Dir -was " bedienen wollen .
Mann stelle sich vor , jeder der sich ein Auto leisten kann hat Sonderwünsche . Dann müsste ein Ministerium " Wünsche der Autofahrer " eingerichtet werden. Abteilung Wohnmobilfahrer und Wohnwagen .
Wo bleibt die schweigende Masse ?
Hartensteiner .

wolfherm am 06 Jun 2016 19:50:51

Warum sollte man keine Wünsche haben? Man muss nur damit leben können, dass sie nicht in jedem Fall erfüllt werden....

Lancelot am 06 Jun 2016 19:52:17

Hartensteiner hat geschrieben: Wo bleibt die schweigende Masse ?

HIER :!:
Die hat sich angesichts der Ungerechtigkeit und Borniertheit der Politiker, der Unbelehrbarkeit und dem Beugen von Meinungen durch die Lobbyisten läääängst aufgehört, sich darüber aufzuregen ....
Verdrossenheit, halt ... :(

Lancelot am 06 Jun 2016 19:53:15

Ob´s dem Gemeinwohl, der Gesamtheit nützt .... :nixweiss:

Birdman am 06 Jun 2016 20:07:49

Mal 'ne Frage zum Eingangsbeitrag: Gilt die Ausnahme vom Überholverbot > 3,5t eigentlich auch für Wohnmobile > 7,5t? Müsste ja wohl so sein, auch wenn für sie die generelle Geschwindigkeitsanhebung auf 100 km/h auf BAB ja nicht gilt.

wolfherm am 06 Jun 2016 20:10:31

Welche Ausnahme? Es gibt noch keine. Wenn bestimmte Strecken freigegeben werden, steht dort häufig die Begrenzung 7,5 T......

Birdman am 06 Jun 2016 20:16:01

wolfherm hat geschrieben:Welche Ausnahme? Es gibt noch keine. Wenn bestimmte Strecken freigegeben werden, steht dort häufig die Begrenzung 7,5 T......

Ich meinte z. B. das Bild von Ulrich:

wolfherm am 06 Jun 2016 20:18:12

Keine Ahnung. Warten wir mal auf Daniela (Retourer). Die ist vom Fach....

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Ist ein WOMO NOx-technisch ein LKW?
Gebr Womo aus EU-Land nach Deutschland?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt