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Knaus Sun TI 700 MEG Ladebooster oder stärkere LiMa? 1, 2


kintzi am 28 Nov 2016 17:33:09

Natürlich ist der fließende Strom eine Frage der Spannungsdifferenz, hoffentlich hinreichend bekannt
Andreas Andwein: Ihr könntet aber schreiben ...die Lichtmaschine mit einem Laderegler ausrüsten, der 14,4V liefert.. dann kommt schon mehr Strom in die Batterie als bei 14,1V.
Natürlich, haben auch früher viele VW-Bus campende Bastelspezialisten ohne neuen Regler gemacht, indem sie dem Originalregler mithilfe einer spannungsfressenden Diode eine niedrigere Spannung vorgaukelten; analog "Raildrucksensormanipulation" (Tuning-Boxen oder 2,3l-Sens.) zum "Leistungskitzeln" beim 2,8l JTD läßt grüßen.
Die Spannungserhöhung hat aber 2 Nachteile: 1) wird diese Max.-Spannung aus versch. Regler-Lima-Bordnetz während dem Betrieb nicht gehalten u. 2) wenn, wurde die übliche nasse St.-Batt. laufend in der Gasung gehalten (vulgo überladen), zumal so eine Standard-Batt f. eine Endspannung v. 13,8V gebaut ist. Eine Initialspannung nach dem Start v. 14,2V konnte man sich leisten, zumal nach dem Start die Batt ganz schön Amp. zieht u. die Spannung dadurch sinkt. Ist aber bald vorbei u. die üblichen konventionellen Systeme gingen auch bald unter 13,8V herunter. Ford's Smart Charge mit hohen ausregulierten Dauerspannungen brauchten aber Batts mit geringer Elektrolyse u. höherer Endspannung, die sie ja auch hatten/haben, im Transit sogar 2 mit Trennrelais, um wegen den vielen Verbraucherlein nicht mal ohne Strom zum Starten da zustehen. Gr. Richi

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sergiozh am 29 Nov 2016 00:01:18

andwein hat geschrieben:Das kommt auf die Ausrüstung der Gasanlage an: Mit Schlauchbruchsicherung oder Chrashsicherung dürfen sowohl in Deutschland als auch in Italien (Europa Norm DIN EN 1949 ) Gasanlagen während der Fahrt betrieben werden.


In italien die fachmänner (die es als beruf tun und nicht als hobby) im italienischen forum sind sicher dass auch so verboten ist. Sie behaupten, dass auch so nur die combi truma darf während der fahrt betrieben werden.

Die schlauchbruchsicherung funktioniert nicht immer 100% gemäss was die italiener im italienischen forum erzählen.

Im italienishen forum man hat ein paar mal bilder gezeigt von absorberkühlschränker die während der fahrt gebrannt hatten. Ursache natürlich ist unbekannt aber das lässt denken es wurde mit gas während der fahrt betrieben....

andwein am 29 Nov 2016 11:12:25

sergiozh hat geschrieben: In italien die fachmänner (die es als beruf tun und nicht als hobby) im italienischen forum sind sicher dass auch so verboten ist. Sie behaupten, dass auch so nur die combi truma darf während der fahrt betrieben werden.
Die schlauchbruchsicherung funktioniert nicht immer 100% gemäss was die italiener im italienischen forum erzählen.

Zuerst: wenn mein Italienisch so gut wäre wie dein Deutsch wäre ich stolz, ......aber aus deinem ersten Satz werde ich nicht so richtig schlau was du meinst. Die Truma combi ist eine Heizung!!! und keine Gasheizung, egal ob Truma Combi oder andere darf ohne Schlauchbruchsicherung oder Crashsicherung (in der Gasanlage eingebaut) während der Fahrt betrieben werden. Das gilt auch für Deutschland.
Und die Schlauchbruchsicherung kann (zumindest lt. Truma) verölen und sperrt dann immer. Meine ist seit 2008 in Betrieb und hat bis jetzt trotz LPG Durchfluss noch nie gemuckt. Klopfe gerade auf Holz.
Sorry für OT Antwort
Gruß Andreas

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sergiozh am 29 Nov 2016 11:45:38

Ja die truma combi ist eine gasheizung. Sie ist das einzige gasgerät, dass man in italien während der fahrt benutzen kann falls man auch die entsprechende gasinstallation hat.

Sonst darf man keine andere gasheizung und kein anderes gasgerät in italien während der fahrt benutzen.

Im italiensichen forum man sagt das man kennt fälle wo die schlauchbruchsicherung nicht funktioniert hat. Sie schlauchbruchsicherung funktioniert auch nur wenn eine bestimmte grosse menge gas durch den schlauch fliesst, bei unfälle wo das leck klein ist, wird sie auch nicht funktionieren.

VS1400 am 30 Nov 2016 12:59:30

sergiozh hat geschrieben:Ja die truma combi ist eine gasheizung. Sie ist das einzige gasgerät, dass man in italien während der fahrt benutzen kann falls man auch die entsprechende gasinstallation hat.

Sonst darf man keine andere gasheizung und kein anderes gasgerät in italien während der fahrt benutzen.


Hmm, also darf in Italien die Truma GasHeizung während der Fahrt genutzt werden aber der Kühlschrank darf nicht auf Gasbetrieb laufen?
Habe ich das so richtig verstanden? :roll: :?:

VG
Volker

sergiozh am 01 Dez 2016 12:19:07

VS1400 hat geschrieben:... also darf in Italien die Truma GasHeizung während der Fahrt genutzt werden aber der Kühlschrank darf nicht auf Gasbetrieb laufen?
Habe ich das so richtig verstanden?


Ja hast du richtig verstanden. Nur die combi darf genutzt werden, andere gasheizungen auch von truma sind verboten.

VS1400 am 01 Dez 2016 13:16:18

Naja,
heizen muss ich während der Fahrt nicht. Es ging ja ursprünglich um die Batteriekapazität bzw. LiMa-Leistung.
Den Kühlschrank über Gas zu betrieben hätte mir ja geholfen.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb in D erfüllt mein Mobil dann (wenn es denn endlich soweit ist :D ) ja.

Gibt es die italienischen Einschränkungen auch noch in anderen Ländern in Europa?

VG
Volker

sergiozh am 01 Dez 2016 14:37:47

Als ich das wohnmobil neu hatte, das kühlschrank mit 12V kühlte zu wenig und ich benutzte es auch mit gas, der hersteller meines wohnmobil sagte mir es war erlaubt.

Heute ich wurde es nie mehr es tun.

Heute ich benutze das kühlschrank während der fahrt mi 230V von einem inverter und das kühlschrank kühlt gut.

Mit 12V hat man praktisch immer zu dünne kabel und wegen spannungsabfall kühlt zu wenig mit 12V.

andwein am 02 Dez 2016 11:08:06

sergiozh hat geschrieben:Als ich das wohnmobil neu hatte, das kühlschrank mit 12V kühlte zu wenig und ich benutzte es auch mit gas, der hersteller meines wohnmobil sagte mir es war erlaubt.

Vor dem 1.1.2007 gebaut:
Diese Fahrzeuge haben Bestandsschutz und dürfen in ganz Europa, außer Frankreich, während der Fahrt die Gasgeräte benutzen. Dieses gilt auch für die Heizung und den Kühlschrank sowie den Boiler. In Frankreich müssen die Flaschen zugedreht werden können aber angeschlossen bleiben.
Nach dem 1.1.2007 gebaut, Regler ohne Crashsensor/Schlauchbruchsicherung:
Diese dürfen generell nicht mit offenen Gasflaschen fahren und somit auch keine Geräte betreiben. Auch hier können die Flaschen angeschlossen bleiben, müssen aber zu gedreht sein
Nach dem 1.1.2007 gebaut, Regler mit Crashsensor/Schlauchbruchsicherung:
Der Idealfall. Diese Fahrzeuge dürfen überall, auch in Frankreich mit offener Flasche fahren und somit auch alle Geräte benutzen.
Die entsprechende Grundlage ist eine Europanorm und gilt somit für alle europ. Länder.
Einfach zur Info, wer es nicht glauben will, googlen hilft.
Gruß Andreas

sergiozh am 02 Dez 2016 11:35:50

andwein hat geschrieben:Nach dem 1.1.2007 gebaut, Regler mit Crashsensor/Schlauchbruchsicherung:
Der Idealfall. Diese Fahrzeuge dürfen überall, auch in Frankreich mit offener Flasche fahren und somit auch alle Geräte benutzen.


Für wie ich das wort "somit" verstehe, "somit" bedeutet "draus folgt" oder "als konsequenz folgt".

Aus der tatsache dass die flaschen offen bleiben dürfen folgt aber nicht automatisch dass man alle gasgeräte während der fahrt benutzen darf. Ich kann mir zum beispiel kaum vorstellen dass wähend der fahrt erlaubt ist, ein topf mit kochendes wasser für spaghetti im betrieb zu haben.

andwein am 02 Dez 2016 11:50:01

sergiozh hat geschrieben: Aus der tatsache dass die flaschen offen bleiben dürfen folgt aber nicht automatisch dass man alle gasgeräte während der fahrt benutzen darf. Ich kann mir zum beispiel kaum vorstellen dass wähend der fahrt erlaubt ist, ein topf mit kochendes wasser für spaghetti im betrieb zu haben.

Jetzt wird es aber langsam lustig.
Doch die Gasflaschen dürfen offen bleiben und die Gasgeräte dürfen bestimmungsgemäß verwendet werden.
Eine Herdstelle während der Fahrt brennen zu lassen ist zwar nicht sinnvoll aber erlaubt, eine Topf Wasser drauf zu stellen und kochen zu lassen ist Dummheit, aber nicht ausdrücklich verboten.
Ich wollte eigentlich nur was klarstellen. Wenn du zum Spagettikochen während der Fahrt auf einem Gasherd eines nach 2007 gebauten Womos mit Crashsensor noch Fragen hast, lese doch einfach mal die entsprechende Europanorm.
Ich betrachte das Thema für mich als beendet, sorry dass ich überhaupt geantwortet habe.
Gruß Andreas

Gast am 02 Dez 2016 12:03:00

andwein hat geschrieben:...
Eine Herdstelle während der Fahrt brennen zu lassen ist zwar nicht sinnvoll aber erlaubt, eine Topf Wasser drauf zu stellen und kochen zu lassen ist Dummheit, aber nicht ausdrücklich verboten....


Genau das hat mal ein Freund auf dem Rückweg vom Tarifa gemacht.
Kaffee kochen lassen von der Frau. Beim Überfahren einer Brücke war eine Bodenwelle und die Flamme ist fast bis zum Dachhimmel geschossen.
Die Geschichte hat er mir selbst erzählt. Ob es erfunden ist, werde ich nie ausprobieren.

sergiozh am 02 Dez 2016 12:14:54

In italien die fachmänner sagen, es ist verboten während der fahrt gasgeräte zu benutzen, ausser der combi truma falls die gasanlage konform ist.

Ob es so ist weiss ich es nicht aber die italienische fachmänner sagen es so.

VS1400 am 02 Dez 2016 12:34:57

andwein hat geschrieben: .... Diese Fahrzeuge dürfen überall, auch in Frankreich mit offener Flasche fahren und somit auch alle Geräte benutzen.
Die entsprechende Grundlage ist eine Europanorm und gilt somit für alle europ. Länder.
Einfach zur Info, wer es nicht glauben will, googlen hilft.
Gruß Andreas


Hallo Andreas,

Danke, das war die Aussage die ich wollte :P

Da mein zukünftiges Mobil sowohl eine Schlauchbruchsicherung und eine Mono Control CS ab Werk hat, werde ich meinen Kühlschrank
ohne schlechtes Gewissen während der Fahrt mit Gas betreiben. Das hilft mir dann erst einmal.

Danke.

VG
Volker

Achja, bitte möglichst nicht spekulieren. Fakten helfen immer weiter. Alles Andere führt zu endlosen Diskussionen. Danke

marco2 am 02 Dez 2016 15:15:07

andwein hat geschrieben:Die entsprechende Grundlage ist eine Europanorm und gilt somit für alle europ. Länder.
Einfach zur Info, wer es nicht glauben will, googlen hilft.
Gruß Andreas



Moin Leutz,
glaube ich sofort, allerdings hat eine Norm, ob ISO, DIN, DIN-EN, .............erstmal
überhaupt nichts mit geltenden Gesetzen zu tun.
In jeder Norm steht ganz vorn "die Anwendung dieser Norm ist Freiwillig"
über die Konsequenzen eines Unfallgeschehens bei nicht angewendeter Norm
soll hier nicht ausgeführt werden. Aber klar ist, eine Norm ist kein Gesetz.

Greetz aus Mittelfranken

andwein am 03 Dez 2016 11:58:28

marco2 hat geschrieben:Aber klar ist, eine Norm ist kein Gesetz.

Das ist vollkommen richtig!!!
Gruß Andreas

kintzi am 03 Dez 2016 12:55:02

Hält man aber eine Norm nicht ein u. die Brücke bricht deswegen zusammen, wird der Verantwortliche nach dem Gutachten meist deswegen verdonnert, wenn der Jurist keine andere Ursache finden(nicht normgerechte Planung/Statik/ Ausführung/Material). Würde einem von uns das Womo abbrennen wegen nicht VDE-Norm-gerechtem, verbautem Kabeltyp (HO7RN-F 3x2,5mm²),würden wir doch alle vom Hersteller Schadenersatz fordern. So gesehen bedeuten Normen doch etwas mehr. Gr. Richi

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