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Überladung Wohnmobil 1, 2, 3, 4, 5 ... 9


Canadier am 16 Jan 2019 20:16:41

Ja nee iss klar.
100Kg beim 40to ist aber was anderes als beim 3.5to

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 16 Jan 2019 20:30:53

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
100kg in "D" kein Problem, wir von der Polizei nicht bestraft und muss auch nichts ausladen werden.



Siehe Bußgeldkatalog. €10,- bei mehr als 5%. Wenn Dein Wohnmobil natürlich unter 2t hat bekommst Du Probleme

rolf51 am 16 Jan 2019 20:47:09

Canadier hat geschrieben:Kannst du uns das schriftlich geben ?


Ja siehe Busgeldkatalog > 5% 10€. Bei 3,5t > 175kg.
Auch persönlich die Aussage von der Polizei bei einer Wiegeaktion. Im Ausland sieht es ggf. anders aus!

Anzeige vom Forum


Canadier am 16 Jan 2019 20:50:36

Ok, hab ich nicht gewußt.
Meinte das liege da immer im Ermessen der Rennleitung

Tinduck am 16 Jan 2019 22:44:06

Ausladen lassen können die Herren von der Rennleitung aber trotzdem. Und wenn im Wassertank dann nur noch 20 L sind (‚Fahrstellung‘), wird es unterhaltsam fürs Publikum.

bis denn,

Uwe

sonnenscheinfahrer am 16 Jan 2019 22:53:31

JEDER Käufer eines (zumindest fabrikneuen) Wohnmobils wird doch von den Wohnmobilherstellern / Händlern, Individualausbauer mal vorsichtig ausgenommen, für dumm verkauft! :!:

Wir alle werden doch für dumm verkauft, wenn wir die ZULADUNG in KG genannt bekommen. Was nützt uns diese, wenn wir die ach so schöne wie große Heckgarage bestimmungsgemäß beladen, evtl. noch eine Anhängerkupplung montiert haben und fatalerweise sogar noch einen Anhänger mit 50 kg Stützlast angehängt haben, damit 3,5 to zul. GM nicht überschreiten aber die Hinterachse maßlos überladen haben. Bei Kontrollen mit achweiser Wägung dann die Weiterfahrt untersagt wird und ein hohes Bußgeld gezahlt werden muss.

Wem von uns konnte der Händler am Verkaufstisch sagen, oder gar im Kaufvertrag die mögliche Zuladung PRO ACHSE, also eine Zuladung für die Vorderachse und eine Zuladung für die Hinterachse benennen :?: :?: :?:

Kein Hersteller benennt die tatsächlichen Achslasten - es wäre eine leichtes für den Hersteller für das Grundmodell neben der Gesamtzuladung auch die achsweise Zuladung zu benennen.

Bzgl. eine Überladung des zul. GG kann ich mir nach Prospektangaben vor Kauf entsprechende Überlegungen machen - dass ich aber evtl. von meiner 400 kg Zuladung nur 50 kg in die Heckgarage laden darf, das seh ich beim Kauf wohl nicht - sagt mir auch keiner - dumm gelaufen.

Würde mich interessieren, wie ihr das mit der achsweisen Zuladung beim Kauf hinbekommt bzw. hinbekommen habt :roll:

Jorel am 17 Jan 2019 00:03:22

Tinduck hat geschrieben:Ich fürchte, das kommt auf den Einzelfall an. WENN ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Unfall ohne Überladung vermeidbar gewesen wäre, kann die Versicherung schon den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das passiert bei abgefahrenen Reifen, überhöhter Geschwindigkeit, nachgewiesener Handy-Nutzung... warum nicht bei Überladung?

Damit ein Versicherer einen Kunden in Regress nehmen kann, bedarf es schon mindestens grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das wiederum definiert ein Richter. Eine mäßige Überladung wird keine Konsequenzen nach sich ziehen (einfache Fahrlässigkeit). Der Regressanspruch ist bei fast allen Versicherern gedeckelt, mehr als 10.000 EUR kann sich ein Versicherer i.d.R. nicht zurück holen. Regressforderungen sind selten, da sie im Vergleich zum tatsächlich entstandenen Schaden selten von Nutzen sind.

Tinduck hat geschrieben:Alles, was ein Fahrzeugführer fahrlässig oder vorsätzlich falsch macht, kann zu solchen ‚Versicherungslücken‘ führen.

Einfache Fahrlässigkeit darf nicht regressiert werden, Versicherungslücken gibt es in der Pflichtversicherung nicht.
Ein Pflichtversicherer muss den entstandenen Schaden regulieren, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Eine Ablehung der Schadensregulierung aus jedwedem Grund ist gesetzeswidrig. Der Versicherer darf in besonderen Fällen regressieren, das wars aber dann schon.

DonCarlos1962 am 17 Jan 2019 00:12:42

Wir haben die Achsenbelastung auch noch nicht nachgewogen.

Weil wir aber vom Händler gesagt bekamen, dass wir aufpassen müssen und das die Heckgarage max. 100Kg tragen darf, haben wir z.B. auf den Fahrradheckträger (8Kg) verzichtet und die kleinen Alu-Falträder (je 16Kg) in der Garage, so nah wie möglich an die Hinterachse gestellt und damit den Hebelweg verbessert.

Überhaupt legen wir kleine, aber schwere Dinge weiter nach vorne. Z.B. die Stromkabel, oder die kleine Werkzeugkiste. Auch wenn die vermeitlich riesige Heckgarage zum einlagern einläd.
Wir vermeiden nach Möglichkeit Dinge doppelt oder unnötig mitzuschleppen, was manchmal auch etwas Überwindung kostet.

Der Horror für die Hinterachse sind wohl schwere E-Bikes, noch schlimmer, Motorroller auf einem Träger am Heck.
Sicher hat hier ein Physiker die Grundlagen der Hebelwirkung parat, oder man schaut eben bei Wikipedia rein.

P.S.: Wir wurden auf dem Weg nach Fehmarn, auf der A1 bei Vechta, von der Rennleitung auf den Parkplatz mit der Mobilen Waage gebeten.

LG Carsten

wolfherm am 17 Jan 2019 00:13:58

Der Grad der Fahrlässigkeit richtet sich nicht nach Kilogrammm oder sonstigen Parametern. Wenn jemand etwas bewusst, also mit voller Absicht macht und es passiert etwas, ist das schon keine leichte Fahrlässigkeit sondern eher grobe Fahrlässigkeit.

Richtig ist allerdings auch, dass bei einem normalen Unfall keiner auf die Idee eines kostspieligen Gutachtens kommt. Das wird eher gemacht, wenn es sich um einen spektakulären Unfall mit sehr hohem Schaden handelt.

Ich kann mich an einen Fall mit einem überladenen Holzlaster erinnern (die machten das damals gerne), der beim Abfahren von Langholz nach Kyrill einen heftigen Unfall hatte. Da wurde damals der Laster und das Holz beschlagnahmt und gewogen. Der war total überladen, dadurch passierte der Unfall und da war dann die Versicherung wohl fein raus.

Jorel am 17 Jan 2019 00:43:02

wolfherm hat geschrieben:Der Grad der Fahrlässigkeit richtet sich nicht nach Kilogrammm oder sonstigen Parametern. Wenn jemand etwas bewusst, also mit voller Absicht macht und es passiert etwas, ist das schon keine leichte Fahrlässigkeit sondern eher grobe Fahrlässigkeit.

Richtig, allerdings muss der Versicherer den Nachweis führen.

wolfherm hat geschrieben:Ich kann mich an einen Fall mit einem überladenen Holzlaster erinnern (die machten das damals gerne), der beim Abfahren von Langholz nach Kyrill einen heftigen Unfall hatte. Da wurde damals der Laster und das Holz beschlagnahmt und gewogen. Der war total überladen, dadurch passierte der Unfall und da war dann die Versicherung wohl fein raus.

Ein Pflichtversicherer muss stets in die Regulierung eintreten. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Eine Stammtischgeschichte ändert an der Gesetzeslage nichts. Der Versicherer wäre bei dieser Geschichte nicht fein raus, denn er hätte die Haftpflichtansprüche der Geschädigten regulieren müssen. Da bei diesem Unfall eine Beschlagnahmung stattgefunden hat, gehe ich hier von einem Straftatbestand aus. Die Rekonstruktion der Unfallursache diente hier vermutlich vornehmlich des evtl. folgenden Strafprozesses und wurde weniger auf Druck des Versicheres veranlasst.

wolfherm am 17 Jan 2019 01:06:26

Ja, er tritt in der Haftpflicht dem Geschädigten gegenüber ein - dummerweise holt er sich das dann aber wieder vom seinem Versicherungsnehmer. Also doch fein raus.

Übrigens, ich sitze nicht an Stammtischen rum. Überlege dir also mal deine Wortwahl. Kannst du sicher.

Tinduck am 17 Jan 2019 07:15:55

Jorel hat geschrieben:viele Dinge, die schon vorher geschrieben wurden


Meinen nächsten Beitrag hattest Du wohl noch nicht gelesen?

bis denn,

Uwe

Jorel am 17 Jan 2019 09:26:13

wolfherm hat geschrieben:Ja, er tritt in der Haftpflicht dem Geschädigten gegenüber ein - dummerweise holt er sich das dann aber wieder vom seinem Versicherungsnehmer. Also doch fein raus.

Das Thema Regress hattest Du möglicherweise überlesen. Lies nochmal nach. Kannst Du sicher.

wolfherm hat geschrieben:Übrigens, ich sitze nicht an Stammtischen rum. Überlege dir also mal deine Wortwahl. Kannst du sicher.

Klar kann ich.


Tinduck hat geschrieben: Jorel hat geschrieben:
Viele Dinge, die schon vorher geschrieben wurden. Zitat Ende

Meinen nächsten Beitrag hattest Du wohl noch nicht gelesen?

bis denn,

Uwe

Das Zitat stammt nicht von mir.

wolfherm am 17 Jan 2019 09:30:34

Jorel,

ich kann lesen. Trotzdem finde ich in dem Beitrag von dir nichts von einem Regress. Vielleicht zeigst du mir die Stelle mal.

Jorel am 17 Jan 2019 09:51:53

wolfherm hat geschrieben:Jorel,

ich kann lesen. Trotzdem finde ich in dem Beitrag von dir nichts von einem Regress. Vielleicht zeigst du mir die Stelle mal.

Jorel 17. Januar, 00:03,22 Uhr hat geschrieben:
Der Regressanspruch ist bei fast allen Versicherern gedeckelt, mehr als 10.000 EUR kann sich ein Versicherer i.d.R. nicht zurück holen. Regressforderungen sind selten, da sie im Vergleich zum tatsächlich entstandenen Schaden selten von Nutzen sind.

wolfherm am 17 Jan 2019 10:00:32

Tja, da steht es. Aber nicht in dem Beitrag, auf den ich mich bezog. Der Beitrag, wo du vom Stammtisch geredet hast......jetzt sollten wir das aber beenden.

Tinduck am 17 Jan 2019 11:32:02

Jorel hat geschrieben:Das Zitat stammt nicht von mir.


Ach, du bist im Haarspaltermodus? Weiterhin viel Spass damit.

bis denn,

Uwe

Elgeba am 17 Jan 2019 18:44:51

Ich verstehe es nicht das dieses Thema immer wieder im Forum behandelt wird.Es sollte für jeden Wohnmobilfahrer ein absolutes no go sein überladen zu fahren,alles Andere ist fahrlässig und lässt sich auch durch Haarspaltereien nicht schön reden.Also warum immer wieder dieses Thema?


Gruß Bernd :abgelehnt:

Tinduck am 17 Jan 2019 19:02:47

Weil einige nicht akzeptieren wollen, dass überladen zu Fahren aus gutem Grund verboten ist?

bis denn,

Uwe

pipo am 17 Jan 2019 19:46:18

Elgeba hat geschrieben:Also warum immer wieder dieses Thema?

Weil die Kontrollen zu wenig und die Strafen zu gering sind. Bei vielen kann man ja tatsächlich von Vorsatz aus gehen, wenn man so einige Postings liesst.

rkopka am 17 Jan 2019 20:21:51

Elgeba hat geschrieben:Ich verstehe es nicht das dieses Thema immer wieder im Forum behandelt wird.Es sollte für jeden Wohnmobilfahrer ein absolutes no go sein überladen zu fahren,alles Andere ist fahrlässig und lässt sich auch durch Haarspaltereien nicht schön reden.Also warum immer wieder dieses Thema?

Stimmt es muß nicht wieder sein. Es kann was kosten. Aber fahrlässig ist übertrieben. Ein Womo, das ohne technische Änderungen 3,85t darf, und statt 3,5t 3,6t hat, ist kein über die Grenzen erhöhtes Risiko, auch wenn es nicht erlaubt ist.

RK

Elgeba am 17 Jan 2019 21:56:35

Eine eigene Interpretation von Regeln sollte unterbleiben,die sind eindeutig und daher einzuhalten,ohne Wenn und Aber.



Gruß Bernd

sonnenscheinfahrer am 17 Jan 2019 22:00:13

pipo hat geschrieben:Weil die Kontrollen zu wenig und die Strafen zu gering sind. Bei vielen kann man ja tatsächlich von Vorsatz aus gehen, wenn man so einige Postings liesst.


:daumen2:

Beste Antwort für die bereits wissenden.

Anders ist es bei den Neueinsteigern

- für die muss das Thema immer wieder hoch geholt werden

- UND für die Wohnmobilhersteller und Händler


Im nächsten Leben biete ich Auflastungen für WoMos an - die Aufträge werden wohl nie ausgehen :?

Jorel am 17 Jan 2019 22:57:58

Elgeba hat geschrieben:Eine eigene Interpretation von Regeln sollte unterbleiben,die sind eindeutig und daher einzuhalten,ohne Wenn und Aber.

Gruß Bernd

Wow...
Du hast also noch nie:
- Den TÜV überzogen?
- Das erlaubte Tempolimit überschritten?
- Abends zu laut gefeiert?
- Dich vorgedrängelt?
- Deinen Gegenspieler gefoult?
- Und gesagt, das Du das nicht warst?
- Deine Frau angelogen?
- Deine Eltern angelogen?
- Einmal ist keinmal probiert?

Das wäre kein Leben für mich.
Ich gönne es Dir dennoch von Herzen.
Wir sollten allerdings versuchen, die Kirche im Dorf zu lassen und sich selbst nicht heilig zu sprechen, oder über andere zu richten. Ich weiss, wir sind im Internet, da hat jeder am rechtesten, dennoch...

BTT:
Mein Wohnmobil kann technisch problemlos 4 to.
Wenn ich nun 50 oder 60 kg über 3500 kg bin... wo ist das Problem? Ich zahle meine Strafe, wenn ich erwischt werde und Ende.
Ist mein Bier.

Es gibt im Strassenverkehr so viel bedeutendere Risiken, wie besoffene Trucker, bekiffte Jugendliche, telefonierende Hausfrauen und 82-jährige Weltmeister im Mikado, dass ein paar Kilo mehr im Wohnmobil sicher nicht der Gipfel der Fahrlässigkeit sind. Erlaubt isses nicht, darum gibts ne Strafe. Ende.

Deswegen sollte man aber dennoch dieses Thema sachlich diskutieren dürfen, wie man das halt so unter Erwachsenen macht.

Tinduck am 18 Jan 2019 07:24:05

Alles vollkommen richtig.

Den Unterschied macht wie immer das rechte Augenmaß!

Es ist schon ein Unterschied, ob ich

- ab und an zu schnell fahre oder den Tempomat prinzipiell auf 20 über Erlaubt stehen habe

- ab und zu beim Fussball etwas härter reingehe oder in jedem Spiel einen Haufen Verletzte hinterlasse

- oder eben vielleicht mal unbewusst 50 Kg zu viel lade oder immer wissentlich mit 200 zuviel rumgurke (wie es hier ja schon gepostet wurde)

Das eine ist halt die übliche Grauzone, in die man immer mal rutschen kann, das andere nennt sich Vorsatz.

Bei der Überladung kommt hinzu (und deshalb hinken Deine Vergleiche an der Stelle ein wenig), dass es ja ein probates Mittel gibt, dem abzuhelfen, nämlich Auflasten - oder gleich bei der Anschaffung ein passendes Fahrzeug in Betracht ziehen. Aber da kommt dann halt zu oft der Mini-Schumi oder der Geizhals durch, das Tempolimit und die zusätzlichen Kosten sind ja soooo schlimm, da fährt man lieber überladen rum.

bis denn,

Uwe

pipo am 18 Jan 2019 09:00:01

Jorel hat geschrieben:Deswegen sollte man aber dennoch dieses Thema sachlich diskutieren dürfen, wie man das halt so unter Erwachsenen macht.

Ich bin ganz bei Dir, ABER wer länger wie ein bis zwei Jahre hier mitliesst fängt an, deutlich genervter auf das Thema zu reagiert was nach fünf Jahren in hass übergeht :mrgreen:
Glaube mir, kein anderes Thema wurde so häufig und intensiv diskutiert. Und nur bei diesem Thema behaupte ich, dass alles wirklich alles hierzu bereits hier geschrieben wurde :wink:

rolf51 am 18 Jan 2019 09:44:16

Hallo,
eine Kopie vom Netz.
Die folgende Übersicht zeigt welche Strafen mit einem überladenen Fahrzeug drohen
Land Toleranzgrenze Strafe Staffelung
Belgien bis 2 %** bzw. bis 5 %** 110 Euro-330 Euro keine feste Staffelung
Dänemark bis 1 %** 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) bis 3,5 t: 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse; Fahrzeuge über 3,5 t: 20 Euro* (Fahrer) bzw. 50 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse
Deutschland bis 5 %** 10 Euro-235 Euro + 1 Punkt ab 10 % Überladung 30 Euro, ab 15 % Überladung 35 Euro, ab 20 % Überladung 95 Euro + 1 Punkt in Flensburg, ab 25 % Überladung 140 Euro + 1 Punkt, ab 30 Prozent Überladung 235 Euro + 1 Punkt
Frankreich keine 135 Euro-750 Euro keine feste Staffelung
Großbritannien keine 70 Euro-6.000 Euro* keine feste Staffelung
Italien bis 5 %** 41 Euro-1.682 Euro keine feste Staffelung
Niederlande bis 10 %** 20 Euro-470 Euro ab 10 % Überladung 120 Euro, ab 25 % 210 Euro, ab 50 % 310 Euro, ab 75 % 470 Euro
Österreich keine 90 Euro-5.000 Euro ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung Verwaltungsstrafverfahren mit individueller Strafzumessung
Schweden bis 1 %** 200 Euro-400 Euro* ab 20 % Überladung 250 Euro*, ab 30 % Überladung 300 Euro*, ab 40 % Überladung 400 Euro*
Schweiz keine 85 Euro* bis 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 %) ca. 170 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung; Fahrzeuge über 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 % oder 1.000 kg) ca. 210 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung
Spanien bis 5 %** 301 Euro-4.600 Euro 6 bis 15 % Überladung 301 bis 400 Euro, 15 bis 25 % Überladung 1.501 bis 2.000 Euro, über 25. % Überladung 3.301 bis 4.600 Euro

Nobblo am 18 Jan 2019 10:09:01

Sehr übersichtlich :?

eiger99 am 18 Jan 2019 10:42:15

pipo hat geschrieben:Glaube mir, kein anderes Thema wurde so häufig und intensiv diskutiert. :


Na komm....

"Überfälle mit Narkosegas" sind aber mindestens gleich auf..... :)

Jeder hat sein Urlaubsverhalten. Aber wenn man legal seinen halben Hausstand durch Europa fahren möchte, braucht man halt einen Lastwagen.

Und der kostet überall Lastwagenpreise.


Keep on truckin´.... ;D

Thomas

cbra am 18 Jan 2019 10:50:32

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
eine Kopie vom Netz.
Die folgende Übersicht zeigt welche Strafen mit einem überladenen Fahrzeug drohen
Land Toleranzgrenze Strafe Staffelung
.....
Österreich keine 90 Euro-5.000 Euro ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung
......


sehr gute aufstellung - hast du einen link dazu ?

und was sind die 5.000,-- in der österreich zeile?

Julia10 am 18 Jan 2019 10:54:29

Jorel hat geschrieben:Es gibt im Strassenverkehr so viel bedeutendere Risiken, wie besoffene Trucker, bekiffte Jugendliche, telefonierende Hausfrauen und 82-jährige Weltmeister im Mikado, dass ein paar Kilo mehr im Wohnmobil sicher nicht der Gipfel der Fahrlässigkeit sind. Erlaubt isses nicht, darum gibts ne Strafe. Ende.



Finde es immer wieder erhellend, mit welchen, weit hergeholten Begründungen, eigenes Fehlverhalten negiert wird.

Hoffentlich führt die bewußte Überladung Deines Fahrzeuges z.b. bei einem Bremsmanöwer nicht zu einem Unfall, bei dem Menschen verletzt werden können.

rkopka am 18 Jan 2019 11:12:14

rolf51 hat geschrieben:Land Toleranzgrenze Strafe Staffelung
.....
Österreich keine 90 Euro-5.000 Euro ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung
......
cbra hat geschrieben:und was sind die 5.000,-- in der österreich zeile?

Vermutlich der Strafrahmen: 90-5000. Es gibt auch eine Anordnung für die Exekutive: Ab 0% drüber wird gestraft, ab 2% darf das Fahrzeug nicht weiterfahren. Das ganze nach Abzug der Waagentoleranz. Ob der Polizist das wirklich so eng sieht, ist eine andere Frage.

Julia10 hat geschrieben:Hoffentlich führt die bewußte Überladung Deines Fahrzeuges z.b. bei einem Bremsmanöwer nicht zu einem Unfall, bei dem Menschen verletzt werden können.

I.A. wird man nie so genau sagen können, was genau den Unfall verursacht hat, bzw. was welchen Einfluß hatte. Und herzuleiten, daß 100kg (<3%) des Gewichts genau 1m mehr Bremsweg bedeuteten, wodurch dieses und jenes passierte, wird kaum möglich sein. Wieviel Anteil hatten die 5 statt 4 Jahre alten Reifen ? Die 10°C höhere Temperatur ? Der kurze Griff an die Heizung, der die Reaktionszeit um 0,5sek verlängert hat ? Die leichte Müdigkeit verbunden mit dem ungünstigen Licht ? Und das alle bei erlaubter Geschwindigkeit.

Sollte man überladen ? Nein. Vor allem nicht in größerem Rahmen.
Wird sich ein kleiner Prozentsatz nennenswert auf die Sicherheit auswirken ? Nein.
Ist das Mehrgewicht (in diesem Rahmen) allein für einen Unfall verantwortlich ? Vermutlich nie.

RK

babenhausen am 18 Jan 2019 11:13:57

Ich denke es liegt auch am aussterben der Klasse 3,viele müssen 3,5 to Fahren weil sie entweder den alten 3er verloren haben (nach Entzug wird nur noch B erteilt) und eine Prüfung zu C nicht machen wollen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht bekommen.Abgesehen von den Kosten.
Gerade das Thema Entzug und Neuerteilung wird von den Betroffenen gerne verschwiegen
Dagegen steht aber, man möchte jeden erdenklichen Luxus und Platz in seinem Gefährt (Gewöhnung)haben was zwar nicht vereinbar ist also redet man es sich schön die Gesamtgewichte zu überschreiten.Alternativ noch das Mautargument das aber nur in wenigen Ländern Europas sticht an Kosten.
Die Jährliche Tüv Prüfung ist bei den Gesamten Kosten eines Womo s zu vernachlässigen zumal ein kritischer Sicherheitscheck sicher gut ist für den Fahrer als auch für alle anderen Vekehrsteilnemer

Die Schuld der Fahrzeugindustrie einfach zuzuschieben ist etwas zu kurz gegriffen sie bedient nur Wünsche der Kunden und jeder der erwachsen ist weiß ,jeder Sonderwunsch und jeder Zentimeter Länge bedeutet auch Gewicht.

Canadier am 18 Jan 2019 11:21:37

Tinduck hat geschrieben:nämlich Auflasten - oder gleich bei der Anschaffung ein passendes Fahrzeug in Betracht ziehen. Aber da kommt dann halt zu oft der Mini-Schumi oder der Geizhals durch, das Tempolimit und die zusätzlichen Kosten sind ja soooo schlimm, da fährt man lieber überladen rum.

bis denn,

Uwe

Du vergißt das so manch einer nicht den passenden Führerschein für ein aufgelastetes Fahrzeug haben.
Meine Tochter mit Familie haben ihr Fahrzeug aufgelastet weil sie immer hart an der Grenze waren. Nun darf sie ihren Mann bei längeren Fahrten nicht mehr ablösen, obwohl am Fahrzeug nichts verändert wurde.

wolfherm am 18 Jan 2019 11:29:40

Dafür gibt es Fahrschulen. Die helfen gerne bei der Erlangung der nötigen Fahrerlaubnis.

kiteliner am 18 Jan 2019 11:33:25

Das mit dem Lappen ist aber auch, wenigstens für mich, kein Argument.
Wenn ich sehe, was (für einen Luxus) manche mit sich rumschleppen, was die Autos kosten, was das Auflasten teilweise kostet.... sind die Kosten eher zu vernachlässigen.
Gut, das macht mancher vielleicht nicht mal eben noch zusätzlich. Gut, dann fährt mal ein Jahr ein einziger Fahrer und der Partner zieht dann ggf. im nächsten Winter nach. Aber wir reden hier für die meisten von C1. Das sind 1- 2 K€.
Mann/Frau muss ja nicht unbedingt C1E oder CE machen.
Wenn ich hier so lese, haben offenbar viele Kaffeevollautomaten oder Fernseher, welche teurer sind.

peter1130 am 18 Jan 2019 11:38:39

So ist nun mal die Gesetzgebung. Unser Hobby ist nun mal nicht billig. Warum scheitert das dann am passenden Füherschein? Wenn ich unbedingt Motorrad fahren will brauche ich auch nen Füherschein dafür.

babenhausen am 18 Jan 2019 11:47:52

peter1130 hat geschrieben:So ist nun mal die Gesetzgebung. Unser Hobby ist nun mal nicht billig. Warum scheitert das dann am passenden Füherschein? Wenn ich unbedingt Motorrad fahren will brauche ich auch nen Füherschein dafür.

Dazu meine Meinung warum es scheitert:
Geiz
Gesundheit
Beratungsresitenz
Ignoranz

T4Wohnmobil am 18 Jan 2019 11:49:31

rkopka hat geschrieben:Vermutlich der Strafrahmen: 90-5000. Es gibt auch eine Anordnung für die Exekutive: Ab 0% drüber wird gestraft, ab 2% darf das Fahrzeug nicht weiterfahren. Das ganze nach Abzug der Waagentoleranz. Ob der Polizist das wirklich so eng sieht, ist eine andere Frage.

RK


Auf der Inntalautobahn wurde selbst mein T5 mit Wohnmobilaufbau schon gewogen !

2,55 Tonnen hat die Waage angezeigt, wurde dann herausgewunken, wegen meine Auflastung
auf 2,8 T durfte ich sofort weiterfahren.
Also auch als VW Bus Fahrer aufpassen auf das Gewicht wenn man keine Auflastung hat.


Da standen nicht wenige Wohnmobile die nicht weiterfahren durften.

--> Link

Gruß

Erik

pipo am 18 Jan 2019 11:52:06

Canadier hat geschrieben:Nun darf sie ihren Mann bei längeren Fahrten nicht mehr ablösen, obwohl am Fahrzeug nichts verändert wurde.

Ich bin auch nicht glücklich darüber, dass ich mein Fahrzeug jedes Jahr beim TÜV vorstellen, Mautgebühren höher sind und oftmals mit 20km/h LKWs hinterherfahren muss. Allerdings habe ich mir über diese Dinge vor einem Kauf Gedanken gemacht :wink:

Ich bin auch ganz bei denjenigen die sagen, dass jeder selber auf den rechtmässigen Betrieb seines Fahrzeuges achten und für Verstöße eventuelle Konsequenzen tragen muss. Ich glaube auch, dass Fahrzeuge die eine 3,5to Zulassung haben problemlos mit 3,8to gefahren werden können. Auch mag ich solche Argumente nicht wie "Gutachten bei Unfällen" oder "Überladen riskiertst Du das Leben Deiner Mitmenschen". Es passieren einfach viel zu viele Unfälle ohne Überladung prozentual zum täglichen Gesamtaufkommen und Fälle von Regressansprüchen der Versicherungen bei Unfällen mit möglicher Überladung sind mir ebensowenig bekannt. Willkommen in der Helbwelt von Narkose und Überfällen ;D
Für mich tragen Gesetzgeber und Hersteller eine gewisse Mitschuld an der Verunsicherung. Die einen scheuen den dringend benötigten Regelungsbedarf und die Anderen profitieren von den laxen Kontrollen in Deutschland.

Mich stört an der Diskussion die Herangehensweise sehr vieler Fahrer. Einerseits wissen sie das ihr Fahrzeug überladen ist und wollen sich hier im Forum die Situation "schönschreiben" (lassen) und wenn sie dann tatsächlich in eine Kontrolle geraten ist das Jammertal unendlich :roll:

Die StVO und ich werden wohl nie gute Freunde, aber allein die Tatsache, dass spätestens im Ausland mehrere "Urlaubs-Budgets" als Strafen und zudem noch die sofortige Reduzierung des Gewichtes auf das zulässige Gesamtgewicht auf mich warten, bestärken mich in Sachen zulässiges Gesamtgewicht keine Kompromisse einzugehen. Ich will entspannt reisen und nicht ständig an mein Fehlverhalten erinnert werden, wenn ich im Wohnmobil sitze.

Jorel am 18 Jan 2019 12:04:32

pipo hat geschrieben:Ich bin ganz bei Dir, ABER wer länger wie ein bis zwei Jahre hier mitliesst fängt an, deutlich genervter auf das Thema zu reagiert was nach fünf Jahren in hass übergeht.
Glaube mir, kein anderes Thema wurde so häufig und intensiv diskutiert. Und nur bei diesem Thema behaupte ich, dass alles wirklich alles hierzu bereits hier geschrieben wurde.

Ja, das ist halt so in einem Forum.
Das ist, wie im richtigen Leben.

Wenn der Bäcker vierhundertachtundzwanzig Mal pro Tag gefragt wird, was für ein Brot das da hinten ist, dann kann er stets freundlich bleiben und beide fühlen sich gut.
Er kann aber auch demjenigen, der zum ersten Mal für sich selbst diese Frage gestellt hat, aber leider der neunundfünfzigste an diesem Tag war, einfach mal sagen, dass er die Antwort heute schon so oft gesagt hat und jetzt keine Lust mehr hat. Der Fragende möge sich gefälligst selbst darum kümmern. Selbiger kommt aber sicher nicht mehr wieder.
So ähnlich ergeht es auch einem Forum, der Ton verhärtet sich bei manchen Themen und man verärgert Newbies, ohne es zu wollen, nur durch dieses: "Oh Mann, nicht schon wieder!!"
Ich schreibe aus einer über 20-jährigen Erfahrung in vielen Foren, inkl. intensivster Beteiligung als Organisator, Moderator und Dackel, der dem Geld hinterher rennen musste.
Lust auf Forenmoderation habe ich keine mehr, dazu habe ich zu viel anderes im "Real Life" um die Ohren, aber ich kann beide Seiten gut verstehen.

rkopka am 18 Jan 2019 12:10:34

pipo hat geschrieben:Ich bin auch nicht glücklich darüber, dass ich mein Fahrzeug jedes Jahr beim TÜV vorstellen, Mautgebühren höher sind und oftmals mit 20km/h LKWs hinterherfahren muss. Allerdings habe ich mir über diese Dinge vor einem Kauf Gedanken gemacht :wink:

Das ist sicher auch länderabhängig. In D ist es relativ einfach (noch) keine Maut, die alten FS erlauben es direkt. Ich wohne in A. D.h. ich habe nur den B und müßte erst den C machen (so wie die jungen D). Den JahresTÜV haben wie sowieso - auch für PKW. Allerdings ist es bei uns günstiger.
Für mich ist es die Maut. Egal wohin ich will, ist eine AB fast ein Muß. Außer für einige kurze Strecken in der Umgebung. Und bei einem Wien Trip übers WE käme dann zu €52 Sprit noch 2x€43 Maut dazu. Daher beschränke ich mich halt soweit möglich auf die 3,5t. Mit Frau und 2 Kindern und dem jetzigen Womo ginge das auch nicht. Da würde kaum was anderes als Auflastung über bleiben. So geht es gerade noch.

RK

thomas56 am 18 Jan 2019 12:13:05

klar ist es ärgerlich, wegen den vielleicht lächerlichen 8% auflasten zu müssen. Aber es ist eben so!

Canadier am 18 Jan 2019 12:32:35

wolfherm hat geschrieben:Dafür gibt es Fahrschulen. Die helfen gerne bei der Erlangung der nötigen Fahrerlaubnis.

Mensch Wolfgang, Toptipp. Bild
Werd ihn sofort in der Familie weitergeben. Bild

Gast am 18 Jan 2019 12:36:20

Canadier hat geschrieben:Mensch Wolfgang, Toptipp. Bild
Werd ihn sofort in der Familie weitergeben. Bild


Bloß nicht, ich bin froh, dass ich über 3,5t bin und die Kinder das Womo nicht fahren dürfen ...

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