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Es handelt sich um ein Versäumnisurteil, welches nicht rechtskräftig ist und sicher auch nicht wird. Fiat wird in Berufung gehen. Ob Aussicht auf Erfolg ist, ist schwierig zu beurteilen, da es eine italienische Zulassung dieser Fahrzeuge gibt. Wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Gruß Birgit Na ja, läßt ja schon tief blicken, wenn man es auf ein Versäumnisurteil ankommen läßt. Ich vermute, dass Fiat keine Chance hat, sonst hätte sich Fiat oder der Verkäufer bereits im ersten Verfahren entsprechend verteidigt! Eine solche Abschaltvorrichtung ist eine Frechheit und ich möchte nicht, dass mein Womo mal stillgelegt wird, weil es die Werte um bis zum 9fahren übersteigt. Mal sehen ob ich wen finde, der die Emissionen mal bei meinem Womo mißt und mir dokumentiert :-) Grüße Markus Keuser PS: Gleichwohl ist ein Versäumnisurteil bereits vollstreckbar, wenn es für "vollstreckbar erklärt wird". Egal ob die Verfahren noch weitergehen oder nicht! Da die Ermittlungen noch laufen sollte man erstmal abwarten ob die Vorwürfe überhaupt stimmen oder? Als Gerichtsvollzieher kriegst du auch erst Geld wenn der jenige dazu verurteilt wurde. Wahrscheinlich hält es Fiat nicht für notwendig sich gegen so etwas zu verteidigen. Vermutlich muss erstmal geklärt werden wer für den eventuell vorhandenen Schaden überhaupt aufkommen muss. Italienische Typzulassung. Fiat liefert nur das Fahrgestell!. Du siehst so " einfach" wie bei VW wird das nicht werden. Hallo, ich werde sehen, ob an der Abschaltung wirklich was dran ist. Das muß man doch messen lassen können. Ich weiß gar nicht, wieso man hier auch noch Fiat in Schutz nimmt? Bei diesen Motoren ist gemessen worden dass die Abschaltung nach 20 Minuten dafür sorgt, dass der Wagen das 6 bis 9 fache an Emissionen ausstößt, und das ist fakt. Liegt mir schwarz auf weiß vor! Mein Wagen darf 248 mg/m³ verbrauchen, wenn der Wagen aber ab Min. 21 z.B. 2600 mg/m³ verbraucht, dann muß was passieren und dann werde ich den Verkäufer in Verkäuferhaftung nehmen. Das ist Betrug und nichts anderes. Ich habe keine Lust, das mein Wagen stillgelegt wird, nur weil bekannt ist, dass diese Abschaltung dafür sorgt, dass das 6-9 fache an Emissionen rausgeblasen werden. Außerdem ist ein Versäumnisurteil bereits vollstreckbar. Ich wundere mich echt, weshalb hier soviel Partei für Fiat usw. ergriffen wird. Hier nimmt niemand Fiat "in Schutz" ! Hier werden nur die zur Zeit bekannten Fakten benannt. Dein Vertragspartner ist der Wohnmobilhersteller..nicht Fiat. (es sein den du hast ein Fahrzeug was du direkt bei Fiat gekauft hast) Stell doch mal ein was dir Schwarz auf Weiß vorliegt...dann wissen wir alle mehr. im übrigen heißt es beim LKW..... x mg pro KW Motorenleistung und nicht m³
Moin, es wird ein Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde existieren, also ist der Vertragspartner der Verkäufer (Händler), weder der Wohnmobilhersteller noch FIAT. Indirekt muss FIAT haften. Grüße aus NI
Hallo Keughor, das mit den 22 Min. geistert schon lange durch die Medien. Dabei soll es sich um eine erlaubte Abschaltung handeln. - Beim Start öffnet das AGR und schließt nach ca. 22-23 Min. auf dem Prüfstand, weil der Motor sonst Überhitzt (normal dauert der Abgastest ca. 20 Min.). Das ist allgemein bekannt und wurde so auch zugelassen. - Was fehlt ist der Beweis, das da eine Software die Minuten herunterzählt und wie bei VW die stehenden Hinterräder abfragt: "aha ich stehe auf dem Prüfstand!". Wenn diese Abschaltung falsch ausgelegt ist (max. Temperatur zu niedrig angesetzt) dann ist das erstmal ein Versehen und KBA wird eine Änderung verlangen. Was wir alle bräuchten ist der Beweis einer Manipulation. VW hat 2015 zugegeben eine Betrugssoftware zu benutzen ... das ist der Unterschied! :eek: Moin. das ist meine Erkenntnis aus vielen Gesprächen mit wirklichen Experten: Jeder Bestandteil des Fahrzeugs, sei es Software oder Bauteil, der negativen Einfluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs nimmt, ist als Abschalteinrichtung anzusehen. Der Einsatz dieser Abschalteinrichtungen ist unter keinem gesetzlichen Aspekt gerechtfertigt, da er nicht notwendig, sondern durch technische Mittel vermeidbar ist - auch nicht zum Bauteilschutz. Grüße aus NI Ich denke wir werden alle bald mehr erfahren. Wenn man sich nun den Rückruf des KBA für Iveco Motoren ansieht, denke ich der nächste Schritt sind die Ducato Motoren. Also ist das ja schon kein Verdacht mehr, oder? Interessant wäre ja mal zu erfahren was denn nun der Hersteller für eine Maßnahme ergreift? Das ganze Thema ist zum ko..... Befürchte wir werden uns schon alsbald damit auseinandersetzen müssen. Gruß Rolf
Ich ergreife sicher keine Partei für Fiat und deren Machenschaften und bin sehr dafür, dass sie wie VW verurteilt werden. Leider ist dieser Fall aber anders gelagert, da sicher niemand von uns direkt mit Fiat einen Kaufvertrag geschlossen hat, sondern mit dem Womohersteller. In deinem Fall (falls es sich im Nov. 19 um ein Neufahrzeug gehandelt hat) hast du ja 2 Jahre Gewährleistung des Händlers. Du solltest also innerhalb der 2 Jahre deinen Händler verklagen. Der kann zwar nix dafür, weil ja Fiat ihm das Fuhrwerk so untergejubelt hat, ist aber dein Vertragspartner. Du hast wahrscheinlich deutlich bessere Karten als jeder, dessen Gewährleistung bereits abgelaufen ist. Mein "Schwiegerfreund" hat das gleiche Problem und hat den Händler im Febr. 21 verklagt. Mal sehen was daraus wird. Aus eigenen Erfahrungen im VW Skandal kann ich sagen, es dauert lange, bis in Deutschland Recht gesprochen wird. Bei mir sind glaube ich 1,5 Jahre ins Land gezogen, bis das Ganze zu meiner Zufriedenheit abgewickelt war. Muss man halt abwarten können, was anderes bleibt einem ja nicht übrig. Aber einfach so hinnehmen, dass die großen Konzerne Gewinne zulasten der Umwelt und der Allgemeinheit machen, das mag ich nicht. Gruß Birgit
Wo hast du vor bei ein paar Jahren einen VW gekauft, beim VW Händler XY oder direkt bei VW in Wolfsburg?
Beim VW VERTRAGShändler, vor Gericht war jeweils ein Anwalt vom Händler und einer direkt von vw beauftragt. Gruß Birgit Na dann gibts bei uns ja wenigstens drei Anwälte. Das wird lustig. Dazu kommt das wenn wirklich im Sinne des Gesetztes manipuliert wurde das bei den verschiedenen Motoren nicht überall gleich abläuft. Dann kannst man das für jeden einzelnen Motortyp nachweisen. Bei VW wars nur ein Konzern und da war der Betrug auch noch recht deutlich. Das ist bei FIAT völlig anders. Es sind auch andere Hersteller verklagt worden wegen sogenannter Thermofenster. Die Frage ist wie diese Thermofenster rechtlich bewertet werden. Meine persönliche Meinung dazu ist die Fahrzeuge die eh schon da sind so laufen lassen wie sie sind ( Updates verbessern da mit Sicherheit nichts) und zukünftig klare Gesetze erlassen und überprüfen.
Danke für den Link! Ich fand die Analyse der Urteile objektiv und sehr hilfreich und übe mich erstmal in Gelassenheit. Fällt sicher aber
Danke für den Link! Ich fand die Analyse der Urteile objektiv und sehr hilfreich und übe mich erstmal in Gelassenheit.
Sehr gut und sachlich erklärt. Was so manche RA verbreiten ist für mich schon sehr zweifelhaft und unseriös. Einfach abwarten. Wenn sich die Lage ändert, kann man immer noch klagen. Am besten wäre es, wenn die Zulassung aus Italien übernommen werden muss und wir einfach so weiterfahren könnten.
Das nenne ich mal Jammern auf höchstem Niveau. Das muss man mal einem Italiener im besonderen, aber auch so manchem anderen Europäern erzählen. Die würden gar nicht verstehen wie sowas so schnell von einem Gericht erledigt werden kann. Ich habe einen Prozess in Italien von 2013 am laufen. Der nächste Gerichtstermin ist gerade auf April 2023 verschoben worden... :lol:
Ja es war zwar gefühlt lange, aber soo lange dann auch wieder nicht. Ich war ja nicht die erste die geklagt hatte, wahrscheinlich ging’s darum verhältnismäßig zügig von statten. Trotzdem war ich dann irgendwann froh, als alles abgewickelt war. Gruß Birgit Hallo und vielen Dank auch für die Meldungen und vor allem den Link. Ich werde mit meinem Knaus Ski Ti 650 MEG auf Fiat Ducato 130 Multijet auch noch zuwarten. die ersten zwei Jahre sind Ende November um. Ich hoffe, es gibt dann weitere Entscheidungen. Wäre toll, wenn Ihr über Neuigkeiten weiterhin berichten würden. Vielen Dank und bis bald Keu Moinsen, ich habe gerade einen Anruf eine Bekannten erhalten und er erzählte mir, dass in der aktuellen PM die aktuellen Ermittlungsstände der Staatsanwaltschaft Frankfurt stehen. Aufgelistet sind nunmehr wohl weniger Motornummern als bisher bekannt bzw. in Umlauf waren, entfallen ist nunmehr u.a. der 148 PS-Motor :top: Ich habe die aktuelle PM noch nicht und komme an die erst heute Nachmittag ran. Jetzt bin ich natürlich neugierig, weiß da jemand mehr? Grüße der Duc musste gekürzt werden Damit du nicht vor Neugierde noch platzst; In einem Extra-Kasten des PM-Artikels steht: Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt sind sämtliche Motoren der Emmisionsklassen Euro 5 und Euro 6 (mit Ausnahme der Euro 6d und Euro 6d-Temp) sowie Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 betroffen. - 110 Multijet F1AE3481G - 115 Multijet 250A1000 - 150 Multijet F1AE3481D - 180 Multijet F1CE3481E Für mich ist das weiterhin wenig eindeutig. Das Wort "sowie" würde doch bedeuten, dass alle Fahrzeuge mit BJ 14 - 19 betroffen wären, oder? Mein Womo hat den Motor F1AE3481D mit 130 PS (96 KW) von 2011, Euro 5. Welcher Multijet das ist, weiß ich gar nicht, steht weder im CoC von Fiat noch im CoC von Hymer. Mir ist bis heute nicht klar, ob der Motor betroffen ist.
...korrekt! Vielen Dank, Helmut! Grüße der Duc Hallo ich habe z.B. den Multijet 130 (96 kw/130 PS) Neufahrzeug 2019. Dieser ist da auch nicht aufgeführt? Weiß wer Rat? Vielen Dank und viele Grüße Markus Keuser Vermutlich die Staatsanwaltschaft. Hallo Zusammen, gestern mal wieder etwas "neues" um das Thema am laufen zu halten. --> Link Bin gespannt wie es weiter geht. Gruß Reibi :lach: jetzt hat sogar schon plus minus eigene Messungen durchgeführt.... Wird interessant werden wenn jeder nach seinen tatsâchlichen Schadstoffaustoß besteuert wird. Mit dem eigenen Diesel zur DUH zu fahren - das ist Maso pur. Der Panoramabeitrag war recht interessant, zumal der Hinweis auf eine Firma kam die für 7000 Euro das Abgassystem wirksam modifizieren können soll. Wenn Fiat verknackt wird jedem Geschädigten 10.000 Euro für die Umrüstung zu zahlen dann kommen die richtig billig weg und Ruhe ist. So wie es aussieht war das Alles dem KBA bekannt und auf Intervention von Knaus-Tabbert hat der Bundesverkehrsminister Dobrindt in Zusammenarbeit mit dem Scheuer Andy das KBA angewiesen die Genehmigung wider besserem Wissen zu erteilen. Wer ist nun wirklich Schuld? Mein RA hat nun bei meiner RS Versicherung die Deckungszusage beantragt. Mal sehen wie die Versicherer die Sache einschätzen.
Neues? Das waren alles olle Kamellen. Das wurde hier schon mindestens 10 mal durchgekaut.
Nein. Zitat aus dem Polizeipapier: Motoren der sogenannten „Family B“ (1,3l Multijet, 1,6l Multijet und 2,0l Multijet) der Klassen Euro 5 und Euro 6, die in Kraftfahrzeugen der Marken „Alfa Romeo“, „FIAT“ und „JEEP“ verbaut wurden, Hat jemand einen solchen Motor aus der Family B in seinem Duc-Womo? weiter: sowie sogenannte „Light Duty / Heavy Duty“ Motoren (110 Multijet F1AE3481G, 115 Multijet 250A1000, 150 Multijet F1AE3481D und 180 Multijet F1CE3481E), die in Kraftfahrzeugen der Marken „FIAT“ und „IVECO“ verbaut wurden. Hier sind noch einmal die betroffenen Ducato-Motoren aufgelistet. Das heisst, es sind nicht alle Ducato-Motoren betroffen.
Ich möchte mal kurz schildern wie es bis jetzt gelaufen ist. Gedächtnisprotokoll: Der Klage wurde vor dem Bundesgerichtshof statt gegeben, es wurde sich mit VW geeinigt, VW machte danach eine Rückzieher und zweifelte die Rechtmäßigkeit der Sammelklage an, das war voriges Jahr, es blieb alles bei Null. Nun sollte alles in Einzelklagen umgewandelt werden, das ist fehlgeschlagen, weil bei Umwandlung in Einzelklagen einer neuer Prozeß beginnt und dann ist alles verjährt. Nun fehlen derzeit bei MyRight die Worte. Nach den bißherigen Erkenntnissen wäre ich mit Inanspruchnahme der Rechtsschutz und einer Einzelklage und dem Vergleichsangebot von VW, paar tausend Euros "reicher".
Hallo Peter, deswegen ja "neues" und am laufen halten :mrgreen: Gruß Reinhold ...Nachricht und Bitte an Henner aka nkag16: wenn schon zitieren, dann bitte korrekt, danke. Grüße der Duc Richtig, unpräzise zitiert. Ich beziehe mich auf --> Link Dort ist auch die Presseinformation der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 20.07.2020 verlinkt. Jetzt präziser? Ist diese Mitteilung ggf. überholt? Wäre schön, wenn das jemand konkretisieren könnte. ...na ja, schon ein etwas unglücklicher Link mit einem Veröffentlichungsdatum vom 22.07. des letzten Jahres :? Ich bin mir recht sicher, dass sich seit dem bei den Ermittlungsbehörden einiges getan hat. Grüße der Duc Für die Polizei gilt die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft äussert sich nicht zu einem laufenden Verfahren, Anwälte wittern sicher das große Geschäft. Gibt es etwas aktuelleres? Man darf fleissig spekulieren. Was mich irritiert ist, das man bei aller Recherche immer nur auf EIN UND DIESELBE Anwaltskanzlei stößt. Was sagt mir das? Gruß Na, da gibt aber EINER die falschen Suchbegriffe ein . Mittlerweile finden sich etliche Anwälte mit Beiträgen, eigenen Videos etc. dazu im Netz...und natürlich um Geld zu verdienen. Gruß Tom Hallo Zusammen, vielen Dank für die vielen Hinweise. Meine Klage ist nun vor der ersten Verhandlung. Als ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung (HUK 24) meldete, hat diese von sich aus einen Anwalt bei mir anrufen lassen. Ebenso wurden ohne Aufforderung alle Instanzen freigeschaltet. Also hat die Versicherung schon eine klare Meinung... Ich bin bei Rogert und Ulrich, die gegen VW ebenfalls erfolgreich waren. Des Weiteren hat meine Kanzlei nicht nur wegen der Abschalteinrichtung (Meinen Knaus Van I 650 MEG war noch innerhalb der Gewährleistungsfrist) zur Wandlung geklagt. In der Klageschrift steht auch noch eine unzulässige Lenkwinkelerkennung und und unzulässiges Warmlaufprogramm. Dazu zig Analysen usw. Nun kam eine wiederholte Frage der Kanzlei an mich, wo ich um Eure Hilfe bitte: Ich habe einen 2,3 Liter Multijet 150 PS Baujahr 2018 eingebaut. Also auch einer derjenigen, die von der Staatsanwaltschaft FFM zur Klage aufgefordert wurde. Die ganzen Motoren ohne Ad Blue sind ja nahezu Baugleich. Die Frage lautet: Ist in dem Fahrzeug ein NOx-Speicherkatalysator verbaut? Fiat und Knaus haben mir keine Antwort gegeben (klar). Im Netz habe ich diesen Katalysator bei dem Fahrzeug in einer Beschreibung gefunden. Aber hat jemand von Euch eine bessere bzw. sichere Quelle? Lieben Dank für Eure Hilfe. Hallo, meines wissens gibt es im NOx Kats nur mit AdBlue in Serienfahrzeugen. Aber das sollte dein Anwalt doch wissen , wenn er über die falschen Regelungen informiert ist! Meine Meinung
Wenn es mal so einfach wäre. Es ist rechtlich noch völlig unklar gegen wen eigentlich geklagt werden muss. Man zieht im Moment nur Parallelen zur VW Geschichte. Ferner ist noch nirgends bewiesen dass eine illegale Geschichte verbaut wurde - dafür gibt es nur Wahrscheinlichkeiten, so mein Anwalt. Bei FIAT sind sich die Anwälte selber nicht sicher, wen sie eigentlich verklagen sollen. Gerade bei Stellantis stellt sich die Frage wer die Motoren liefert usw. Alle diese Sachen hat meine Kanzlei gründlich in der Risikobeschreibung einer Klage dargelegt. Der Tenor ist nix genaues weis man noch nicht, aber Klage sollte man einreichen um Fristen zu wahren. Obwohl meine Rechtsschutzversicherung bereits grünes Licht gegeben hat überlege ich schon lange ob da Aussicht auf Erfolg besteht. Von den Anwälten kommt im Grunde nur schwammiges Gewäsch. Der Ausgang ist ja auch egal.....die Kohle hat man... Wenn sich das KBA einschaltet und einen Rückruf veranlasst braucht man sich um nichts kümmern. Ich habe einen Brief bekommen das KBA hat einen Rückruf veranlasst ist das Problem bis Tag x nicht behoben wird das Fahrzeug stillgelegt. Der Verursacher ein Zulieferer hat dann rechtzeitig das Problem behoben. Ich brauchte nur einen Termin bestätigen. Das KBA kann keinen Rückruf bei Fiat veranlassen. Es ist schlicht nicht zuständig. Die Motoren haben eine italienische Bauartzulassung und sind damit in der gesamten EU zulassungsfähig. Wenn dann müssen sich die Italiener melden. Das Gleiche gilt für die Gerichtsbarkeit. Deutsche Gerichte sind dafür nicht zuständig hat das LG Freiburg im Frühjahr geurteilt. Die weiteren, wenigen Urteile waren nur Versäumnisurteile, weil Fiat es nicht mehr für nötig gehalten hat , zu den Terminen zu erscheinen. Danach haben sie Einspruch eingelegt und die Verfahren ruhen nun. Das OLG Karlsruhe überprüft noch, ob das Urteil des LG Freiburg Bestand haben kann. Das ist die derzeitige Lage. Der Fall ist in keinster Weise mit VW vergleichbar. VW ist ein deutscher Konzern. Abgesehen davon, gibt es zu Fiat noch überhaupt keine Aussagen, die eine unzulässige Abschalteinrichtung auch nur im entferntesten bestätigen. Und last but not least hat die StA FFM niemand zur Klage aufgefordert. Zivilklagen liegen gar nicht in der Zuständigkeit von Strafverfolgungsbehörden. Es wird unglaublich viel Unsinn in den Campingforen verbreitet. Auslöser sind nur findige Rechtsanwälte, die auf ihren HPs sehr tendenziös berichten, ohne allerdings die Unwahrheit zu sagen, aber eben auch nicht die ganze Wahrheit. |
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