Tinduck hat geschrieben:Na, dann halt uns mal auf dem laufenden, aber bitte auch, wenn nur heisse Luft rauskommt :)
nö, ihr wisst doch alles schon im Vorfeld.
nö, ihr wisst doch alles schon im Vorfeld.
Kannst du bitte mal Aktenzeichen und Landgericht des erstinstanzlichen Urteils nennen und vor welchem OLG dein Anwalt Berufung eingelegt hat? Den Rest lese ich mir dann selbst an. Ich wäre gerne etwas schlauer
Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen (331 Abs.1 ZPO) D.h. das Gericht muss der Argumentation des Klägers folgen und ohne weitere Beweisaufnahme ein entsprechendes Urteil fällen. Das Gericht muss den Einspruch nun prüfen (341 ZPO) Ist der Einspruch zulässig, so wird der Prozess, soweit der Einspruch reicht, in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand. (342 ZPO) Also alles wieder auf Anfang zurück, als ob es das vorangegangene Urteil gar nicht gegeben hätte. Sollte die klagenden Partei an der Fortsetzung interessiert sein prüft das Gericht ganz normal Zulässigkeit und Begründetheit der erneuten Klage. Ist das Gericht danach der Auffassung, dass das Versäumnisurteil in seinem Tenor stimmt, erhält es das ursprüngliche Urteil aufrecht (343 S. 1 ZPO). [b]Kommt das Gericht dabei aber zur gegenteiligen Überzeugung, ist das Versäumnisurteil aufzuheben und neu zu entscheiden (343 S. 2 ZPO). Ich hoffe, dass es damit jetzt klarer ist. Ich versuche nur immer nur so einfach wie möglich zu formulieren und nicht einfach nur Gesetzestexte zu zitieren und/oder schon gar nichts irgendwo abzukupfern. Wir driften aber viel zu weit in die Rechtstheorie ab. Tatsache ist jedenfalls bisher nur, dass bislang noch kein gerichtsfestes Gutachten vorliegt, dass eine illegale Abschaltvorrichtung beweiskräftig belegen könnte, Fiat bislang keine illegale Abschaltvorrichtung nachgewiesen werden konnte und dass die Zuständigkeit deutscher Gerichtsbarkeiten für die Zulassung der fraglichen Motoren noch nicht rechtskräftig geklärt ist. Damit ziehe ich mich jetzt auch aus der Diskussion zurück, weil wir uns nur im Kreis drehen und das alles wie so häufig langsam wenig zielführend in Google-Besserwisserei ausartet. Ich für meinen Teil bin gespannt wie es weitergeht, schließe mich aber der Auffassung eines der ehemaligen BGH-Präsidenten an, der schon im März 2021 in einem Aufsatz in einer juristischen Fachzeitschrift begründet hat, warum die Verfahren im Sande verlaufen werden und Fiat nicht so wie VW belangt werden kann und wird.
Da stimme ich dir voll und ganz zu, deshalb ist manchmal besser eine Kröte zu fressen, als sein Lebensalter zu reduzieren.
Manch einer hat sich schon gefragt, ob Richter überhaupt die Akten lesen. Hallo, an die DUH. Es ist erstaunlich, dass man immer wieder den Camper zur Zielscheibe macht. Es handelt sich hier um ein Klientel, dass mit der Umwelt sehr sorgsam umgeht. Außerdem sind ja die Mehrheit der Wohnmobile in den Wintermonaten stillgelegt und verursachen keinerlei Luftverschmutzungen. Ich lasse mir die Lust am Campen nicht nehmen.
You made my Day! :lol: :lol: :lol: :lol: Grüße Hallo zusammen. --> Link Wie ist der Bericht zu lesen ? Werbung für die Kanzlei oder bewegt sich doch was ? Gruß Armin Wenn das Urteil rechtskräftig wäre, dann vielleicht, davon habe ich aber nirgendwo etwas gelesen. Grüße
Oh Gott schon wieder, und immer die selbe Kanzlei. Eine Instanz höher, beim OLG Celle ist man bereits im Juni diesen Jahres genau zur gegenteiligen Auffassung gelangt. Die von FCA unbestritten vorhandene Abschalteinrichtung ist nicht unzulässig und der Kaufvertrag war nicht sittenwidrig (OLG Celle vom 16.06.2022 - 16 U 131/22). Dazu hat sich das benachbarte LG München 1 gerade erst dem OLG Celle angeschlossen. Der von dem Urteil Betroffene ist hier als User "Capoliveri" aktiv und hat darüber berichtet: --> Link Ach so ja, apropos: Der dem Urteil des OLG Celle vorausgegangene Prozess wurde vor dem LG Hildesheim von eben genau dieser Kanzlei auch geführt und vor dem OLG dann verloren. Zuvor hatte sich die Kanzlei noch für den in erster Instanz gewonnenen Prozess auf ihren zig im Internet vorhandenen Seiten gerühmt. Auch die Entscheidung des OLG hatte sie bereits vorwegenommen und behauptet, das OLG habe bereits durchsickern lassen, dass es sich dem LG Hildesheim anschließen will. Nachdem das Urteil des OLG dann doch zu Gunsten von FCA ausgefallen ist, liest man nichts mehr dazu auf den Seiten von St ... und Partner. Lasst euch doch nicht von diesen Abzockerkanzleien ins Bockshorn jagen. Da freut sich aber der Kläger, kann sein Womo für 63T € minus Nutzungentschädigung zurück geben und für 95T€ gleich ein Baugleiches neues mit sauberem Motor bestellen. Würde sagen Win win
Ohne Rechtskraft kann er gar nichts……also auch keine kaufmännische Dummheit begehen… :D :D :D
Das ist mir klar, das das Urteil nicht rechtskräftig ist, wollte nur mal auf die Vorteile des Urteils hinweisen, wenn es rechtskräftig werde würde. Ich glaube die meisten der Klagenden sind neben einer Sauberen Umwelt auf eine Entschädigung aus, bei der sie das Fahrzeug behalten dürfen, so sind ja auch die Werbungen der RA geschrieben. Entschädigung bis xxT€ aber von Fahrzeug abgeben steht da nichts.
Das wird aber nix, "Wasch mich aber mach mich nicht naß!" gibt es in der Rechtsprechung nicht. Im Endeffekt wird der Kläger sein Fahrzeug abgeben müssen, bekommt seine 64 k€uronen aufs Konto und kann sein Fahrzeug dann für 74 k€ vom Händler zurückkaufen :ja: Diese ganze Klagerei taugt nichts, trotzdem der Kläger gefühlt gewonnen hätte, hat er in der Realität aber sowas von verloren. Der Glaube, hier einen guten Schnitt zu machen ist ähnlich sinnvoll wie der Glaube an den Weihnachtsmann und den Osterhasen :roll: Am Ende ruft der Ringsprecher dann: "And the winner isss ..... the lawyer!"
Zum Jahresende noch ein richtiger Klopfer !!
So ist das schon realistischer...... Ich denke, die meisten Klagenden sind nicht an einer sauberen Umwelt interessiert. Denn sie wollen ja ihr altes Womo weiterfahren, obwohl es keine saubere Abgasreinigung hat. Und ich denke es gibt im augenblick auch keine Wertminderung für diese Fahrzeuge. Richtig wäre es nur wenn die Fahrzeuge der Kläger´ìnnen nach der Entschädigung verschrottet würden.
Bissl kurz gedacht. Sobald eine Nutzungseinschränkung eintritt wäre ein gewisser Schadenersatz legetim. Was wir beim Kauf nicht wussten war Fiat längst bekannt. Beschiss bleibt Beschiss. Hier sollte - Wunschdenken - der Gesetzgeber tätig werden, die EU oder Papa Schlumpf. Pauschal abgelten und die Anwälte haben Pech gehabt. Da hast du schon recht. Nur mit dem Umweltschutzgedanken tu ich mir schwer wenn die Fahrzeuge nach dem Urteil weitergefahren werden
Da kommt ein Update drauf dessen Folgen der Besitzer zahlt und alles ist wieder jut. :lol: Der einzige der bei der Sache zahlt ist der Besitzer des Fahrzeugs auf lange Sicht jedenfalls.
Leider nicht. Über die Rechtschutzversicherungen, die die komplett sinnlosen Klagen bezahlen, werden die Kosten schön auf die Versichertengemeinschaft umgelegt. Meiner Meinung nach sollten Rechtschutzversicherungen nur noch das Risiko abdecken, von jemand anderem beklagt zu werden. Wir haben in D einfach zu viele Rechthaber und Prozesshansel. Diese tollen Abgasklagen würden gegen Null gehen, wenns nicht die Versicherung zahlt. bis denn, Uwe Ich frage mich warum die Versicherungen den Blödsinn überhaupt mit machen und den Kanzleien das Geld in Rachen schieben. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Rechtsgelehrter ( der keine finanziellen Hintergedanken hat) empfehlen würde dagegen zu klagen solange es keine rechtsgültigen Urteile gegen Fiat gibt die beweisen das Fiat eine unerlaubte Abschalteinrichtung verbaut hat. das spielt doch den Rechtschutzversicherungen in die Hände...es würde kaum/niemand klagen wenn er nicht so eine Versicherung hätte...bei der Beweislage. Und solange jeder Versicherungsmakler/Vertreter Provisionen nach Vertragsabschlüsse bekommt, und die Kosten letztendlich auf die Allgemeinheit umgelegt werden können...ist doch ein prima Geschäftsmodell. Und Umweltschutz als Argument ....da muss ich lachen...die Dimensionen von den paar Fahrzeugen werden völlig überschätzt. Nur ein Beispiel: Wenn man diesen Durchschnitt von 4 g CO2 pro E-Mail zugrunde legt, werden also 410 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erzeugt. Zum Vergleich: Der weltweite Luftverkehr hat im Jahr 2018 918 Millionen Tonnen CO2 produziert. Und das ist nur die Bilanz für CO² ....vom Feinstaub und den Stickoxiden reden wir hier noch gar nicht. Und um die geht es beim Abgas. Bitte: :thema: Es geht hier um Rechtsfragen zum Thema Fiat und nicht um Umweltbilanzen, schon gar nicht von Flugzeugen. Es wäre schade, wenn diesen für manch einen wichtigen und informativen Stränge zu diesem "Abgasskandal" durch weit am Thema vorbei betriebene Googelei zerschossen werden. Moderation:Bleibt bitte beim Thema. Zwei unpassende Antworten entfernt. Wiederholungstäter erhalten hier die rote Karte.
Das ist immer die einfachste Ausrede: "Andere sind schlimmer als ich". Zum Glück ist die nicht gerischtsfest. Es gibt Regeln. Und wer die nicht einhält soll zu Recht auch sanktioniert werden.
Natürlich und die sollten auch eingehalten werden. Am besten brummt die EU Fiat ne Millionenstrafe dafür auf wenn denn nachgewiesen wird das die beschi....... haben. Dafür sollten die Besitzer der Fahrzeuge aber in Ruhe gelassen werden denn die haben das nicht verursacht.
Die Besitzer der Fahrzeuge werden ja auch nicht bestraft. Die müssten dann halt von Fiat zulassungsfähig gemacht werden.
Einen neuen, aktuellen Euro6-Motor wird es nicht als Austausch geben und die "Softwareupdates" auf den Euro-5 Motoren werden wohl entweder zu Lasten des Verbrauchs, der Leistung oder (vermutlich) der Haltbarkeit gehen. Das würde dann aber wieder vom Besitzer getragen. Wenn eure Klagerei wie im --> Link beschrieben dazu führt:
werde ich euch ewig dankbar sein.
Woher weisst Du das alles schon im Voraus? Lass das doch das Problem von Fiat sein.
Das ist genau das was ich meine. Der Besitzer hat in jedem Fall das Nachsehen. Bestraft sollte nur der Verursacher werden.
Basiert alles auf Spekulation bezügl. der technischen Umsetzug. Der Eigentümer (oder Besitzer) des Womo wird nie vom Gesetz bestraft. Er mag höchstens einen Nachteil sehen, das aber noch bevor er weiss welche techn. Lösung ihm angeboten werden wird....
Nun muß ich dann doch leider auch mal schreiben, wird aber auch nur dieses mal sein. Es kotzt mich an wenn andere versuchen für jemanden zu denken! Ob, wann und wie ich versuche mein Recht zu erhalten muß mir überlassen werden. Und bin ich nach den mir vorliegenden Informationen der Meinung das etwas nicht stimmt unternehme ich etwas. Das ganze Gehabe die sind ja nur auf einen wirtschaftlichen Vorteil hinaus können sich viele geflissentlich wo anders hin stecken. Es muß auch mal Stellung bezogen werden, selbst auf die Gefahr hin das man mit seiner Meinung scheitert! Wir als Verbraucher (dummes kleines Schäfchen) müßen und sollen uns nicht einfach nur von Herstellern, egal aus welchem Bereich, verarschen lassen. Kriege ich eine minderwertige Sache, wie auch immer dann haben wir Klärungsbedarf. Wir werden unseren Weg weiter gehen, selbst wenn wir dabei Geld oder nur den Prozes verlieren sollten. Und das mit dem verschrotten, finde ich absolut gut und richtig. Da wird dann auch jede Seite, Hersteller / Verbraucher in Zukunft ein wenig mehr auf gewisse Sachen geachtet.
Nenn es Bestrafung oder Nachteil. Das ist für mich in diesem Zusammenhang das selbe. Die technische Lösung wird die billigste sein die möglich ist. Wahrscheinlich wie bei VW ein Update zum Nachteil des Besitzers. Hallo, ich wollte mich eigentlich nicht einmischen, aber allmählich regt es mich doch auf, dass hier so viele „Alleswisser“ auf denen herumhacken, die nichts als ihr Recht durchsetzen wollen. Wer dann Recht bekommt, mögen doch letztlich die Gerichte entscheiden. Ich muss Reibi Recht geben, wenn er sagt: Es kotzt mich an wenn andere versuchen, für jemanden (bzw. mich) zu denken! Ich habe 2017 ein Fahrzeug bestellt und 2018 erhalten, das damit beworben wurde, die Abgasregeln gemäß Euro6-Norm einzuhalten. Dazu ist der Hersteller auch angehalten, diese entsprechend den Vorschriften in den Verkehr zu bringen, und das nicht nur für die ersten 22 Minuten nach dem Start. Ende 2019 habe ich erfahren, dass ich betrogen worden bin und habe eine Kanzlei, die sich mit dieser Sachlage beschäftigt, damit beauftragt, dagegen gerichtlich vorzugehen. Ich möchte das (mir eigentlich lieb gewordene) Fahrzeug zurückgeben und abzüglich einer reell zu berechnenden Nutzungsgebühr den Kaufpreis zurück erhalten. Da ich seit Jahrzehnten eine RV habe, wurde diese beauftragt, die Finanzierung für die Klage zu übernehmen, was anstandslos erfolgte. Z.Z. Ist mein Verfahren beim LG PB ausgesetzt, um das anhängige Verfahren beim EuGH abzuwarten. Ich informiere mich regelmäßig über andere Verfahren und stelle fest, dass die Gerichte noch sehr unterschiedlich urteilen. Daher würde ich mir nicht anmaßen (wie etliche vermeintlich Allwissende hier im Forum), schon jetzt zu wissen, wie die Sache letztlich ausgeht. Ich habe aber schon meine Meinung dazu: Ich kann eben nicht verstehen, dass einzelne LG und auch das OLG Celle die Abschaltautomatik für rechtmäßig halten! Schließlich sind die gesetzlichen Vorgaben doch nicht nur für die ersten 22 Minuten gültig! Ein Halteverbot gilt auch bis zum Ende einer Straße und nicht nur die ersten 22 Meter! Ja, auch ich werde den Weg vor Gericht weitergehen. Ich werde das Womo zurückgeben, es sollte dann auch verschrottet werden. Ich habe mich innerlich vom Fahren mit dem Womo verabschiedet, für unseren Urlaub im nächsten Jahr habe ich in Spanien bereits ein Haus gebucht. Ich hoffe auch dass nach meinem Rechtsempfinden am Ende die Klage gewonnen wird und auch die RV nicht bezahlen muss. An alle die, die hier auf die Klagenden einhacken: Der Fehler wurde weder von uns noch von den beauftragten Rechtsanwälten gemacht. Klar verdienen die ihr Geld, aber sie machen auch die Arbeit, das ist im Gegensaztz zu dem betrügerischen Fahrzeughersteller FIAT nicht verwerflich sondern rechtmäßig!
Das darf man bei einem Unternehmen, das zur Gewinnerzielung arbeitet annehmen. Die wirtschaftlichste technisch geeignete Lösung.
Immer noch alles Spekulation bzw. aus deiner Perspektive Glaskugellesen
Hallo Walter, so sehr ich deinen Ärger verstehe, wird deine Schelte denmoch der Sache genauso wenig gerecht wie einige sagen wir mal "unsachliche" Beiträge. In insgesamt zwei Strängen gibt es eine ganze Menge User, die versuchen, sich in dieser Sache sachlich auszutauschen. Denn ...
Es liegt mir fern, dich maßregeln zu wollen, aber betrogen worden bist du zunächst mal noch von niemandem. Wenn du so deinem Händler oder Fiat gegenüber auftrittst wie du hier auftrittst, begibst du dich sogar strafrechtlich auf sehr dünnes Eis. Es tut der Sache also gut, wenn man weiter sachlich mit der Abgasreglung bei Fiat umgeht. Urteile fällen Gerichte.
Das EuGH hat am 08.11.22 geurteilt (C-873/19). Es wird dir wahrscheinlich nicht gefallen. Das EuGH hat nur auf seine bisherige Rechtsprechung in Sachen anderer Fahrzeughersteller verwiesen und klargestellt, dass es damit keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Dabei hat es noch einmal die drei Grundbedingungen herausgestellt, die erfüllt sein müssen, damit eine Abschalteinrichtung unzulässig wird, denn per se ist sie das nicht. Das EuGH hat das Verfahren gegen Fiat an die nationalen Gerichte zurückverwiesen. Näheres kannst du dem Urteil selbst entnehmen. Es ist schon lange veröffentlicht.
Das ist nun mal so und es ist auch gut so. Das Rechtsempfinden Einzelner hat schon eine höhere Instanz vor mehr als 2000 Jahren dazu veranlasst, erste Rechtsgrundsätze in Steintafeln hauen zu lassen. Warten wir es also alle gelassen ab, wie die Gerichte weiter urteilen. Schön wäre es, wenn Betroffene hier nicht nur ihren Frust oder Nichtbetroffene ihr Bauchgefühl raus lassen, sondern wenn weiter ein informativer, sachlicher Austausch stattfinden würde. Davon hätten wir alle etwas.
Da es technisch gesehen nicht allzuviele Möglichkeiten gibt Stickoxide zu reduzieren nämlich ein Update oder ein Nachrüsten des SCR Kats ist das eher kein Glaskugel lesen. Nachteile hat beides. Deshalb wäre es mir lieber wenn der Kram so bleibt wie er ist und nein ich möchte mein Wohnmobil nicht verschrotten.
Oft geht es vor Gericht garnicht um den Sachverhalt den man als Außenstehender vermuten würde sondern um „juristische Spitzfindigkeiten“. Und wenn die Klage dann für den Beklagten entschieden wird heißt das nicht das dessen Vorgehensweise grundsätzlich juristisch in Ordnung war. Bist Du z.B. betrogen worden oder ist die Abschaltung illegal?
Nö, geht es z.B. auch nicht! :gruebel: Grüße Dirk
Hm. Aus dem Urteil: Zweitens erinnert der Gerichtshof, was das fragliche Thermofenster betrifft, daran, dass er in Bezug auf ein identisches Thermofenster bereits entschieden hat, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Grenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Metern erfolgt, eine „Abschalteinrichtung“ darstellt. Zulässig? Weiter gehts: ...kann eine Abschalteinrichtung, ... zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems... Also nicht so wirklich zulässig? Dann geht es weiter: "Der Gerichtshof weist jedenfalls darauf hin, dass selbst bei Vorliegen der oben beschriebenen Notwendigkeit die Abschalteinrichtung, wenn sie während des überwiegenden Teils des Jahres unter normalenFahrbedingungen funktionieren sollte, unzulässig ist." Gar nicht...
Was war bei VW für ein Nachteil für den Besitzer? Meine Frau hat einen A3 1.6 TDCI. Die kosten fürs Update übernahm Audi, beim Fahren merkt man davon nichts, Spritverbrauch hat sich auch nicht geändert und der km Stand ist inzwischen auch bei über 140 tkm, ohne Probleme. Spekulationen helfen wenig. Die Gerichte haben entschieden/werden entscheiden und Fiat oder die Kläger werden das Ergebniss akzeptieren müssen. Verliert Fiat müssen sie eine Lösung anbieten und diese wird dann vermutlich auch funktionieren, denn auch Fiat kann es sich nicht leisten wenn ständig Kunden mit Problemen auf dem Hof stehen. Auch die haben einen Ruf zu verlieren. Gruß Joachim
Ganz einfach das die Motoren noch schneller zukoken. VW hat das nicht ohne Grund so programmiert. Das tritt bei Fahrzeugen die nur weitere Strecken fahren nicht so stark auf wie bei Kurzstrecken und Stadtfahrzeugen. Ich hatte beruflich mit einigen dieser Fälle zu tun :) Und jetzt noch eine Frage zum Verständnis :) Wenn es denn jetzt so käme, dass Fiat vom Gericht zur Nachbesserung verdonnert würde, würden dann alle betroffene Fahrzeuge z.B. so ein Update oder einen anderen Kat bekommen oder nur die, deren Besitzer ein Neufahrzeug gekauft haben. Oder andersrum, die Besitzer, die ein betroffenes Fahrzeug gebraucht gekauft haben, werden die auch diese Massnahmen erhalten ? Wer kann das beantworten ? Vielen Dank schon mal für eine Antwort Gruss von der schönen Mittelmosel Achim |
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