Navigatore am 23 Sep 2022 17:57:01 Bergbewohner1 hat geschrieben:Wir haben am 3. November im LG Chemnitz unseren Prozeßbeginn. Kanzlei Goldstein hat die Klage übernommen,.....
Du wirst gewinnen, wie andere auch. Der Termin wird auch nur ca. 30 Minuten dauern, bevor das Versäumnisurteil ergeht. Und dann bist du genauso weit wie vorher. ... weil Stelantis einmal mehr nicht mal einen Prozessbevollmächtigten schickt und dem Urteil einfach nur im Anschluss mit einem kopierten Schriftsatz widerspricht. Dein Anwalt wird dir das dann erklären und euphorisch raten in die nächste Instanz vor das OLG zu gehen, weil du ja schon einmal gewonnen hast :wink: Das ist eine Wette. Bin gespannt wie es tatsächlich ausgeht.
mca0 am 23 Sep 2022 19:37:40 Navigatore, Du wirst die Wette haushoch gewinnen! :)
Bergbewohner1 am 24 Sep 2022 17:41:10 wolfherm hat geschrieben:Interessant, aber hier geht es um FIAT.
Hatte ja auch von allen Geschädigten geschrieben, VW betraf nur mich, aber bei allen Geschädigten sind auch Fiat Eigner mit dabei oder nicht ?
wolfherm am 24 Sep 2022 17:45:05 Nein, Fiat hat bis jetzt keinen geschädigt. Da steht noch der Beweis aus.
Bergbewohner1 am 24 Sep 2022 17:45:18 mca0 hat geschrieben:Navigatore, Du wirst die Wette haushoch gewinnen! :)
Ihr seit ja besonders schlau, mir ist egal durch wieviel Instanzen es geht, brauche ja nichts zu bezahlen.
Bergbewohner1 am 24 Sep 2022 17:47:20 wolfherm hat geschrieben:Nein, Fiat hat bis jetzt keinen geschädigt. Da steht noch der Beweis aus.
Dann dürfte es ja auch keine Geschädigten geben oder :?:
wolfherm am 24 Sep 2022 17:48:55 Genau. Deswegen hat ja auch noch keiner einen Prozeß gewonnen und einen Ersatz zugesprochen bekommen.
hampshire am 24 Sep 2022 18:57:15 Ich beteilige mich nicht daran, da ich den Eindruck habe, dass es hier in erster Linie um ein Geschäftsmodell von Anwälten geht und nicht um meinen Schutz als Verbraucher. Ich mag falsch liegen, die Angebote zum Mitmachen, die ich erhielt waren inhaltlich sowohl für eine Klage gegen BMW, als auch für eine Klage gegen FIAT dürftig. Bin da ganz bei der Einschätzung von Navigatore.
Navigatore am 24 Sep 2022 19:34:24 Bergbewohner1 hat geschrieben:Dann dürfte es ja auch keine Geschädigten geben oder :?:
Geschädigt? Was für ein Schaden ist dir denn entstanden? Schon gar bei der Marktlage? Fährt dein Womo schlecht oder will dir es niemand abkaufen? Wie begründest du bzw. dein Anwalt das? Ich bin mit dem 3.0 Liter ebenfalls potentiell "Betroffener". Unser Alpa wird z.Zt. gebraucht höher gehandelt als wir dafür mal bezahlt haben und laufen tut er auch gut. Es fällt mir schwer mich als "Geschädigter" zu sehen. Jetzt bin ich aber wirklich auf die Antwort gespannt.
maxmara am 25 Sep 2022 07:38:45 Urteile gegen Fiat wegen sittenwidriger Handlungen
Nachdem die Landgerichte Koblenz, Stade und Gera den Autokonzern FCA-Stellantis bereits für Manipulationen der Abgasreinigung haftbar gemacht haben, urteilte jetzt auch das Landgericht Nürnberg-Fürth zugunsten des Klägers (Az. 19 O 737/21). In dem Fall ging es um das Wohnmobil-Modell Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Herstellers Knaus. Das Fahrzeug verfügt über einen für den Fiat Ducato typischen 2,3-Liter Multijet-Dieselmotor der Euronorm 6b. Die 19. Zivilkammer fällte ein Versäumnisurteil und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Konzern sittenwidrig und vorsätzlich im Sinne von §826 BGB gehandelt habe.
Abgasmessungen bei Fiat-Ducato-Motoren in Wohnmobilen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führte Ende 2020 Abgasmessungen u.a. bei Wohnmobilen mit der Abgasnorm Euro 6 auf Basis eines Fiat Ducato durch. Die Fahrzeuge stoßen deutlich mehr gesundheitsschädigende Stickoxide aus als gesetzlich zulässig sind. Der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß beträgt bei der Abgasnorm Euro 6 125 mg NOx/km. Bei Abgasmessungen der DUH wurde dieser Wert im Durchschnitt fast um das 12-fache überschritten. Nicht nur Abgasmessungen der DUH, sondern auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) belegen, dass der Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert liegt.
Folgen für vom Abgasskandal betroffene Wohnmobileigner
Die hohen Stickoxid-Emissionen sind ein deutlicher Hinweis auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Wie das KBA mitteilte, hat es die zuständige Zulassungsbehörde und die EU-Kommission über die hohen Abgaswerte informiert. Da bislang noch nichts passiert ist, prüft das KBA nun, ob es selbst Schritte einleiten kann, damit unzulässige Funktionen entfernt werden. Ordnet das KBA einen Rückruf an, ist er für die Fahrzeughalter verpflichtend. Lassen sie dann die unzulässige Funktion nicht entfernen, kann das Fahrzeug im schlimmsten Fall seine Betriebserlaubnis ganz oder teilweise verlieren.
EU fordert Italien auf, Strafen für Diesel-Emissions-Betrugs-Geräte zu verhängen
Das italienische Verkehrsministerium stand nicht sofort für eine Stellungnahme zur Verfügung. Die Kommission erklärte, sie habe Italien aufgefordert, seine Nichteinhaltung seiner Verpflichtung zur Durchsetzung von Emissionsvorschriften auf der Grundlage europäischer Vorschriften zu erklären. Gemäß der Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften über Sanktionen für die Verwendung verbotener sogenannter Abschalteinrichtungen festzulegen und umzusetzen, die die Effizienz von Emissionsminderungssystemen beeinträchtigen, was zu höheren Emissionen für Fahrzeuge führt. Für eine umfängliche Stellungnahme hat Brüssel den Italienern eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Es bleibt also spannend.
Tinduck am 25 Sep 2022 08:37:36 Das ist alles nur blabla, das mal wieder ängstliche Womo-Besitzer zu den Anwälten treiben soll.
Säumnisurteile werden verhängt, wenn die bejüklagte Seite nicht ausreichend auf die Klage reagiert und sagen nichts über den Inhalt der Klage aus, die Messungen der DUH waren nicht Norm-gerecht (normaler Fahrbetrieb, kein Teststand) und die EU-Kommission hat der italienischen Zulassungsbehörde erstmal exakt gar nichts vorzuschreiben - nach Erklärungen rufen können sie natürlich.
Aber es scheint ja genug Leute zu geben, denen so eine nette Bereicherungsmasche zwischen Rechtsschutzversicherungen und zwielichtigen Anwaltskanzleien egal ist.
Der Nachweis über Abgas-Manipulationen bei Fiat steht immer noch aus. Alles nicht gerichtsfest bisher. Das einzige, was super funktioniert, ist die Angst-Manipulation bei Womo-Besitzern, die das mit sich machen lassen.
bis denn,
Uwe
Tinduck am 25 Sep 2022 08:38:32 ‚beklagte‘, nicht ‚bejüklagte‘, sorry. Konnte komischerweise nicht bearbeiten/korrigieren.
duca250 am 25 Sep 2022 08:51:18 Tinduck hat geschrieben:…denen so eine nette Bereicherungsmasche zwischen Rechtsschutzversicherungen und zwielichtigen Anwaltskanzleien egal ist.
…da bitte ich mal um eine Erläuterung.
Mann am 25 Sep 2022 08:58:29 Navigatore hat geschrieben:Jetzt bin ich aber wirklich auf die Antwort gespannt.
Nun, die Antwort könnte sein z.b. das es jeder sehen kann wie er es möchte, ob ihm ein Schaden entstanden ist, jeder seine Rechtschutzvers. beauftragen kann auch wie er möchte usw, usw.
teaage am 25 Sep 2022 09:32:25 Bergbewohner1 hat geschrieben:Ihr seit ja besonders schlau, mir ist egal durch wieviel Instanzen es geht, brauche ja nichts zu bezahlen.
Moin, leider ist das zu kurz gedacht. Indirekt zahlst du doch. Die Prämien der Rechtsschutzversicherungen werden steigen. Somit bist du nicht nur selbst betroffen, sondern auch die Allgemeinheit - Danke! Gruß (TH)omas
Navigatore am 25 Sep 2022 09:34:32 maxmara hat geschrieben:Nachdem die Landgerichte Koblenz, Stade und Gera den Autokonzern FCA-Stellantis bereits für Manipulationen der Abgasreinigung haftbar gemacht haben, urteilte jetzt auch das Landgericht Nürnberg-Fürth zugunsten des Klägers (Az. 19 O 737/21)... Die 19. Zivilkammer fällte ein Versäumnisurteil und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Konzern sittenwidrig und vorsätzlich im Sinne von §826 BGB gehandelt habe
Zur Erklärung: Vereinfacht ausgedrückt ergeht gem. 331 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) ein Versäumnisurteil, wenn die beklagte Partei (hier Stellantis) nicht zum Gerichtstermin erscheint. Das Gericht muss dann im Sinne der klagenden Partei sogar ohne Beweisaufnahme entscheiden. Die beklagte Partei braucht dann gem. 338 u. 339 ZPO nur innerhalb von 2 Wochen eine zu begründenden Einspruch beim Gericht einzureichen. Gem. 342 ZPO wird dann - auch wieder vereinfacht ausgedrückt - das Urteil aufgehoben. Der Kläger ist jetzt genauso weit wie vorher, als hätte es nie einen Prozess gegeben. Nun kann der Kläger erneut klagen. Jetzt prüft das Gericht jedoch unter Berücksichtigung der Einspuchsbegründung von Stellantis, ob die Klage überhaupt Substanz hat und zuzulassen ist. Komisch, dass die einschlägigen Kanzleien nie eine zweiten Versuch machen :wink: Nein, wundern tut das nicht. Das LG Freiburg hat in dem ersten und einzigen Verfahren, in dem Stellantis überhaupt vor Gericht erschienen ist, entschieden, dass die deutsche Gerichtsbarkeit für italienische Bauartzulassungen nicht zuständig ist. Die im Netz führend einschlägige Kanzlei hat daraufhin im Frühjahr 2021 Klage vor der nächst höheren Instanz, dem OLG Karlsruhe angekündigt. Auf diesem Weg ist es. Ob die Klage vor dem OLG tatsächlich erhoben wurde, ist nicht bekannt. Deshalb meine Aussage, wer noch glaubt, mit seinem inzwischen in die Jahre gekommenen Wohnmobil noch Geld herausschinden zu können, der glaubt auch an kleine grüne Männchen in fliegenden Untertassen
mafrige am 25 Sep 2022 09:34:54 maxmara hat geschrieben:... Abgasmessungen bei Fiat-Ducato-Motoren in Wohnmobilen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führte Ende 2020 Abgasmessungen u.a. bei Wohnmobilen mit der Abgasnorm Euro 6 auf Basis eines Fiat Ducato durch. Die Fahrzeuge stoßen deutlich mehr gesundheitsschädigende Stickoxide aus als gesetzlich zulässig sind ...
Jeder Fiat Ducato Euro 1-6 hat bisher ein-/zweijährlich seinen Abgastest/TÜV bestanden! Außer dem Abgastest beim TÜV, ist kein anderer Test bei Euro 6b vorgesehen und jetzt kann man nicht mit besseren/anderen Test eingreifen, da man sich auf Voll-/Mittel-/Standgas, während der Fahrt/im Stand, Außentemperatur ... u.s.w. neu und nachträglich einigen müsste, das geht aber nicht im Nachhinein! Wer etwas beweisen möchte, muss die Manipulation der Steuereinheit/Software nachweisen! Während man bei VW und Anderen, eine Manipulation auf dem Prüfstand nachgewiesen und die Firmen die Manipulation zugegeben haben, fehlt diese bei Fiat und Co..
Navigatore am 25 Sep 2022 09:47:34 Mann hat geschrieben:Nun, die Antwort könnte sein z.b. das es jeder sehen kann wie er es möchte, ob ihm ein Schaden entstanden ist, ....
Zum Glück nicht. Messbarkeit und Höhe des Schadens sind dezidiert zu begründen und nachzuweisen, sonst gibt es keinen Schadenersatz. Das weißt du aber sicherlich selbst. Deshalb spare ich mir jetzt eine ausführliche, rechtlich begründete Antwort.
Gast am 25 Sep 2022 10:00:29 mafrige hat geschrieben:Jeder Fiat Ducato Euro 1-6 hat bisher ein-/zweijährlich seinen Abgastest/TÜV bestanden! Außer dem Abgastest beim TÜV, ist kein anderer Test bei Euro 6b vorgesehen und jetzt kann man nicht mit besseren/anderen Test eingreifen,
Das sind zwei völlig unterschiedliche Tests. Der Abgastest bei der HU hat vornehmlich die Aufgabe, das Konto der Prüforganisation zu füllen. Es geht hier nur um den Trübungswert, der durch Ruß im Abgas gebildet wird. Bei den Abgastests zur Typgenehmigung geht es u.a. um die Menge der ausgestoßenen Stickoxide, die z.B. durch AdBlue umgewandelt werden können. Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Stellantis finanziell zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Konzern die Bevölkerung aus Gewinnmaximierungsinteresse einer unnötigen Gefahr ausgesetzt haben. Ob das Geld Wohnmobilbesitzer, Anwälte oder Prozeßfinanzierer bekommen, ist dabei egal. Man mag die DUH für Spinner halten, aber die Gefahr durch Stickoxide sollte auch bei Querdenkern als gesichert angesehen werden.
BiggiK am 25 Sep 2022 10:27:15 Es gibt inzwischen Rechtschutzversicherungen, die keine Kostenübernahme mehr für solche Klagen in Aussicht stellen. Die sehr rührigen Kanzleien, die sich bereits im VW Skandal eine goldene Nase verdient haben, möchten natürlich ihre Dienste auch für Fiat Kunden anbieten. Aufgrund der Tatsache, dass eine italienische Zulassung besteht, die in Deutschland auch anerkannt werden MUSS, sind diese Klagen bisher ausnahmslos im Sande verlaufen. Da aber die Kanzleien natürlich auch Geld bekommen, wenn die Klage abgewiesen wird, ist denen das total egal. Die Rechtschutzversicherungen bezahlten bisher in der Regel zumindest die 1. Instanz, sind aber jetzt auch aufgewacht und lehnen dies teilweise ab. Ich bin selbst bei einem solch erstinstanzlichen Verfahren gegen Fiat als Zuschauerin anwesend gewesen und der Richter hat dort sehr deutlich seinen Unmut über diese Kanzlei und ihr Geschäftsgebahren zum Ausdruck gebracht. Er würde es sehr begrüßen, wenn dies mal unterbunden würde, da es einen Haufen unnützer Arbeit in den sowieso schon überlasteten Gerichten mit sich bringt. Und wenn man dann sieht, mit was für einem Papierberg diese Kanzlei den Richter beglückt, dann weiß man warum er so reagiert. Einen Tag vor dem Termin wurde ein neuer Schriftsatz (ein riesiger Stapel Papier) eingereicht, wo niemand wusste, wo überhaupt eine Änderung gegenüber dem alten Schriftsatz zu finden wäre. Allein schon deswegen wäre der Prozesstag eigentlich geplatzt, da niemand in der Lage war innerhalb eines Tages dies überhaupt zu lesen. Ganz, ganz schwache Vorstellung der Kanzlei, die sich immer bei den Prozessen von anderen Anwälten vertreten lässt, die schlecht vorbereitet sind und mit dem Mandanten vorher kein Wort gewechselt haben... Ich selbst hatte einen Schummeldiesel von VW und bin den Weg erfolgreich gegangen, jedoch war dabei eben eine ganz andere Grundlage für eine Klage gegeben. Bei Fiat sieht es anders aus, auch wenn das nicht jeder glauben kann. Gruß Birgit
peter1130 am 25 Sep 2022 11:28:43 Vielleicht sollten die, die immer noch glauben Schadenersatz einklagen zu können mal den ganzen Beitrag durchlesen!
Dann würden sie wahrscheinlich selbst darauf kommen das eine Klage eine große Geldvernichtungsmaschine ist an der nur die Kanzleien verdienen.
mafrige am 25 Sep 2022 12:11:35 Tja, mafer, irgentwie solltest du dich entscheiden. Hier, bei den Hubstützen, schreibst du: mafer hat geschrieben:... Bisher gilt noch immer, was vor einem Gesetz eingebaut war, genießt Bestandsschutz.
Beim Abgas für Fiatdiesel: mafer hat geschrieben:... Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Stellantis finanziell zur Verantwortung gezogen wird ...
Also was nun, ein einmal geschaffter Test (egal welches Teil) wird bei unbewiesenen Verdacht beliebig wiederholt oder Bestandschutz?
Gast am 25 Sep 2022 13:42:14 mafrige hat geschrieben:Tja, mafer, irgentwie solltest du dich entscheiden.
Ich hab mich schon entschieden: Der Unterschied zwischen den beiden Vorgängen ist, dass Hubstützen bisher nicht abgenommen werden mussten. Bei Stellantis ist jedoch von einem Betrug bei den WLTP oder NEFZ-Tests auszugehen, weil die Fahrzeuge absichtlich manipuliert wurden, um den jeweiligen Test zu bestehen. Im Straßenbetrieb werden die vorgeschrieben Abgaswerte nicht marginal, sondern um bis zum 20-zigfachen überschritten.
Tinduck am 25 Sep 2022 13:51:23 mafer hat geschrieben:Bei Stellantis ist jedoch von einem Betrug bei den WLTP oder NEFZ-Tests auszugehen, weil die Fahrzeuge absichtlich manipuliert wurden, um den jeweiligen Test zu bestehen. Da bist du offensichtlich schlauer als jeder Richter, der das bisher auf dem Tisch hatte. Im Straßenbetrieb werden die vorgeschrieben Abgaswerte nicht marginal, sondern um bis zum 20-zigfachen überschritten.
Und was hat der Strassenbetrieb mit den Zulassungsvoraussetzungen zu tun? Hierfür werden nur Prüfstanddaten benötigt. Solange niemand Fiat eine Abschalteinrichtung nachweist, so dass die Abgasreinigung nur für den Prüfstand in Betrieb war, gibt es schlicht keinen Betrugsfall. Auch wenn sich das einige noch so sehr wünschen und von Entschädigungen träumen. Und selbst dann muss die italienische Zulassungsbehörde tätig werden. Wenn sie das nicht tut, passiert auch nichts. bis denn, Uwe
Bergbewohner1 am 25 Sep 2022 14:12:31 Navigatore hat geschrieben:. Jetzt bin ich aber wirklich auf die Antwort gespannt.
Obwohl mir deine Art ............anworte ich dir trotzdem. Nach dem Update (bei 45Tkm Laufleistung) ging der Tiguan nach ca. 200-300 km in Notlauf, teilweise liese er sich nicht wieder starten. Dieses Problem hatte es vorher nicht ein einziges mal gegeben. nach zich Werkstattbesuchen bei Vertragswerkstätten haben wir das Teil in Zahlung gegeben. Auch haben wir bei VW um Klärung gebeten, wir haben keine Antwort erhalten. Wir sollten dann laut Werkstatt mehr AB fahren. Wir sind auch nicht die Einzigen die dieses Problem hatten. Noch was mit am Rande erwähnt, wir haben weder unsere Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, noch selbst müssen wir was bezahlen. Es werden bei Erfolg, ca. 30 % von der Schadenersatzsumme von der Kanzlei einbehalten, also ist es mir wurscht, wie lange versucht wird, das Recht in D zu beugen.
Navigatore am 25 Sep 2022 14:20:05 Du weißt schon, dass wir hier von Fiat reden (vgl. Thematik Abgasskandal ...) und der Fall von Fiat und VW sich verhalten wie die berühmten Äpfel und Birnen?
Bergbewohner1 am 25 Sep 2022 14:27:50 Navigatore hat geschrieben:Du weißt schon, dass wir hier von Fiat reden (vgl. Thematik Abgasskandal ...) und der Fall von Fiat und VW sich verhalten wie die berühmten Äpfel und Birnen?
Habe nirgends geschrieben das es bei unserem Fall um einen Fiat handelt. Hatte es weiter vorne als "Beispiel" angeführt, gar nicht bemerkt/gelesen ? wundert mich aber.
Navigatore am 25 Sep 2022 14:37:35 Tinduck hat geschrieben:Da bist du offensichtlich schlauer als jeder Richter, der das bisher auf dem Tisch hatte.
Da tust du mafer ein bisschen Unrecht. Soweit ist es ja noch gar nicht gekommen. Ob eine illegale Abschalteinrichtung vorliegt, hat in Deutschland noch kein Gericht geprüft. Es gibt auch bisher kein gerichtliches Gutachten, nur das (fragwürdige) von der DUH. Fragwürdig deshalb, weil dahinter die Kanzlei St... und P... steckt. Kann man auf deren Website nachlesen, wenn man sich die Zeit nimmt, alles und vor allem gründlich zu lesen. Allerdings hatte das LG Hechingen einen P von St... und P... aufgefordert, ihre Behauptungen endlich beweiskräftig vorzutragen und den Kläger dazu verdonnert, wenn er die Fortsetzung des Verfahrens wünscht, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Den Gutachter bestimmt das LG und die Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro trägt der Kläger. Was aus dem Verfahren danach wurde, ist nicht bekannt. Sachstand ist wie schon beschrieben erst mal die Zuständigkeitsfrage für deutsche Gerichte. Das LG Freiburg meint: Nein. Und ob St.... und P.... ihren Mandanten davon überzeugen konnten, dass Prozessrisiko vor dem OLG Karlsruhe zu tragen, ist ebenfalls nicht bekannt.
CaraLilly am 25 Sep 2022 16:19:52 Das Thema ist ja schon oft besprochen. Kurz nachdem wir unser Wohnmobil, vor 2,5 Jahren, gekauft hatten, erfuhr ich hier im Forum, daß erste Mal, von dem Vorwurf der Manipulation. Anfangs bin ich echt ein wenig in Panik verfallen. Hab meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und dort wurde im Streitfall eine Kostenzusage gemacht. Ich hatte dort auch um eine Empfehlung für eine Kanzlei gebeten. Die im Netz vertretenen und auch hier teilweise schon genannten waren mir einfach zu reisserisch. Bei der Kanzlei in Passau fühlte ich mich gut beraten und in keinem Fall zu einer Klage gedrängt. Das Ganze ruht jetzt. Mittlerweile seh ich die Sache auch entspannter, befürchte aber doch in nächster Zeit ein Einschreiten des KBA. Denn es ist, meines Wissens, nicht richtig dass das KBA, wegen der italienischen Typengenehmigung, nicht einschreiten darf. Es ist aber schon erstaunlich wie lange das nun schwelt. Erst wenn Brief ein vom KBA im Kasten ist wird es wirklich ernst. Bis dahin lass ich mir die Freude an unserem schönen Hobby nicht mehr vermiesen.
Gast am 25 Sep 2022 17:06:46 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wollen wir nicht lieber versuchen, Argumente auszutauschen, als persönlich zu werden? Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss angekündigt, die Berufung von Stellantis in einem Ducato-Schadenersatzverfahren zurückzuweisen, weil Stellantis die Vorwürfe des Klägers in der ersten Instanz nicht bestritten hat. Im Zivilprozess gilt, was der Gegner nicht bestreitet, ist zugestanden (also richtig). Auch das LG Meinigen hat festgestellt, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Ducato verbaut ist. Auch hier: Unstreitig heißt, Stellantis hat dem Klägervortrag nicht widersprochen. Was ein Straßenbetrieb mit den Zulassungsvoraussetzungen zu tun hat? Alles. Fahrzeuge, die die WLTP-Prüfung nicht bestehen, dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Und Prüfungen, bei denen die Prüflinge betrügen, gelten nicht. Kennen wir doch schon aus der Schule.
Navigatore am 25 Sep 2022 18:08:12 mafer hat geschrieben:Wollen wir nicht lieber versuchen, Argumente auszutauschen, als persönlich zu werden?
Auch das LG Meinigen hat festgestellt, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Ducato verbaut ist. Auch hier: Unstreitig heißt, Stellantis hat dem Klägervortrag nicht widersprochen.
Ich schlage darüber hinaus vor, Argumente ehrlich auszutauschen. Du hast z.B. in diesem Fall vergessen zu berichten, dass das Urteil bislang nicht rechtskräftig geworden ist.
Gast am 25 Sep 2022 18:18:20 Navigatore hat geschrieben:Ich schlage darüber hinaus vor, Argumente ehrlich auszutauschen. Du hast z.B. in diesem Fall vergessen zu berichten, dass das Urteil bislang nicht rechtskräftig geworden ist.
Es ging wohl nicht um die Rechtskraft des Urteils sondern um die Behauptung, ich sei schlauer als jeder Richter.
Navigatore am 25 Sep 2022 18:23:52 ... wenn man das Urteil nämlich im Original liest, steht da nichts von "unstreitig". Fiat gibt lediglich ganz offen zu, dass eine Abschaltvorrichtung verbaut ist. Das hat Fiat auch nie bestritten. Sie dient laut Fiat dem Schutz des Motors. Damit sind sie mit anderen Fahrzeugherstellern in guter Gesellschaft. Das wiederum erkennt das LG nicht an. Ein zweitinstanzliches Urteil gibt es bislang nicht.
Prozessbeteiligte der Beklagten Partei waren in diesem Fall auch ausnahmsweise anwesend. Es sollte nämlich geklärt werden, wer überhaupt beklagt werden kann. Nach Auffassung des LG Meiningen ist Stellantis außen vor und Fiat muss sich verantworten. Damit ist das das einzige, was nach dem Urteil für den Konzern "unstreitig" geklärt ist.
duca250 am 26 Sep 2022 08:49:11 Tinduck hat geschrieben:…denen so eine nette Bereicherungsmasche zwischen Rechtsschutzversicherungen und zwielichtigen Anwaltskanzleien egal ist.
duca250 hat geschrieben:…da bitte ich mal um eine Erläuterung.
Moin, wenn ich so einen Blödsinn gepostet hätte, hätte ich auch nicht reagiert... Ich habe es Dir schon einmal geraten: lieber einmal mehr die Tastatur beiseitelegen und die Klappe halten! Grüße der Duc
fomo am 26 Sep 2022 09:19:22 peter1130 hat geschrieben:... dass eine Klage eine große Geldvernichtungsmaschine ist ... FALSCH!!!Das Geld ist nicht vernichtet. Es gehört danach nur einem anderen, und das ganz legal. Darauf achten die neuen Besitzer des Geldes sehr genau.
hampshire am 26 Sep 2022 09:24:53 Tinduck hat geschrieben:…denen so eine nette Bereicherungsmasche zwischen Rechtsschutzversicherungen und zwielichtigen Anwaltskanzleien egal ist.
Wie die Rechtsschutzversicherungen sich daran "bereichern" wollen ist mir unklar. Lassen wir mal "zwielichtig" weg - Es gibt Anwaltskanzleien, in deren Geschäftsmodell die Sammelklage eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat. Je größer die Gruppe der Klagenden gefasst werden kann, desto größer ist der Gewinn. In anderen Branchen ist es üblich für seine Sache zu werben und Vertriebsstrukturen aufzubauen um Kunden zu gewinnen. Das machen manche dieser Sammelklage-Spezialisten auch. Die Vertriebsansprache geht in die Richtung geht so: 1. Behauptung: Dein Autohersteller hat Dich beschummelt. Dir ist ein Schaden entstanden, Du kannst Geld dafür einfordern. 2. (Versuch der) Beweisführung: - Es machen schon ganz viele mit (kein Beweis) - Sie haben ja mitbekommen, dass bei VW... und Dein Hersteller macht dasselbe... (kein Beweis) - Es gibt eine Abschalteinrichtung, diese sind illegal (das sind gleich 2 Behauptungen, die erste ist mitunter unstrittig, letztere könnte aber durch die Klage geklärt werden) - Wenn Sie nicht mitmachen, dann bekommen Sie auch nichts und haben "Nachteile". (wie eine Drohung später als der Dumme zu gelten) - ... 3. Nutzenargument: Sie können Geld bekommen und tragen kein Kostenrisiko, das trägt Ihre Rechtsschutzversicherung. Ein Blick auf die Gewinner und Verlierer: Verloren hat entweder der Beklagte Konzern oder die Rechtsschutzversicherung, denn einer muss das Ganze ja zahlen. Wenn sich jemand der Klage als Selbstzahler anschließt, kann er ebenfalls verlieren. Nicht verloren haben der rechtsschutzversicherte Sammelkläger und die Anwälte. Vielleicht gewonnen haben die Kläger - so ihnen eine Entschädigung gezahlt wird. Gewonnen haben immer die Anwälte, denen ist es egal wer sie bezahlt. Ich habe ein FIAT Wohnmobil und zwei Fahrzeuge aus dem BMW Konzern. Zu jedem dieser Fahrzeuge werde ich angeschrieben und angerufen. Ich kann meine Fahrzeuge uneingeschränkt nutzen und erlebe keinerlei Nachteile. Ich könnte jetzt einfach mal Zocken und sehen ob ich etwas Geld raushole. Mich kostet das ja nichts. Nee, dieses Spiel finde ich ungesund und daher spiele ich es auch nicht mit.
fomo am 26 Sep 2022 09:44:14 Warum muss ich hier immer an diese Geschichte denken?
Ein Rechtsanwalt kaufte eine Kiste sehr seltener und teurer Zigarren und versicherte sie gegen Feuer und andere Gefahren. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte die Versicherung auf (die erste Prämie war noch nicht mal bezahlt), den entstandenen Schaden durch Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme auszugleichen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet wurden. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass die Zigarren bestimmungsgemäß gebraucht wurden.
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustreben akzeptierte die Versicherung das Urteil und zahlte die vereinbarte Summe an den Rechtsanwalt für den Verlust seiner seltenen Zigarren.
Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag wegen mehreren Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seinen Angaben im vorherigen Prozess wurde der Anwalt für schuldig befunden, sein versichertes Eigentum vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Das Gericht verurteile ihn zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten (ohne Bewährung) und außerdem zu einer Geldstrafe, die höher war, als die zuvor erhaltene Versicherungssumme.
Navigatore am 26 Sep 2022 11:20:30 hampshire hat geschrieben:Es gibt Anwaltskanzleien, in deren Geschäftsmodell die Sammelklage eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat.
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Ein potentiell Geschädigten kann sich allenfalls einer sogenannten "subjektiven Klagenhäufung" anschließen. Dabei muss letztendlich trotz vergleichbarer, zusammengefasster Fälle der persönliche Schadensersatzanspruch letztlich immer noch individuell mit Hilfe des Anwalts durchgesetzt werden. Deswegen gibt es in Sachen Fiat bislang auch nur individuelle Fallentscheidungen. Das das Ganze mit einer Rechtsschutzversichetung "kostenlos" ist, ist deshalb auch nur sehr grob betrachtet zutreffend. Wer schon mal einen Zivilprozess geführt hat, der weiß, wieviel Schriftverkehr auf den Kläger zukommt, persönliche Nachweise vorgelegt werden müssen, wie viele Kanzleitermine angesetzt werden etc. Das kostet Geld und vor allem viel Zeit und Nerven. Manch einer hat sich schon gefragt, warum er überhaupt einen Anwalt hat, wo er doch so viel selbst erledigen muss.
Navigatore am 26 Sep 2022 11:35:13 ... genauso ist das übrigens auch für sogenannte "Musterfeststellungsklagen" zu sehen, die z.B. gegen VW geführt wurden. Vorteil für diejenigen, die sich so einer Musterfeststellungsklage anschließen ist grob gesagt nur die Fristenwahrung durch den Eintrag in das sogenannte Klageregister.
hampshire am 26 Sep 2022 12:13:50 Navigatore hat geschrieben:In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Danke für die Richtigstellung, da war ich ungenau. Ich präzisiere: Es gibt Anwaltskanzleien deren Geschäftsmodell u.A. darauf aus ist gleichartige Klagen zu bündeln und dafür möglichst viele Kläger zu akquirieren.
Koblenzo am 26 Sep 2022 12:44:54 Navigatore hat geschrieben:In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Noch nicht ! --> Link
Koblenzo am 26 Sep 2022 12:47:13 Navigatore hat geschrieben:In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Noch nicht, aber eigentlich doch schon ! --> Link
Gast am 26 Sep 2022 12:51:19 Navigatore hat geschrieben:Nun kann der Kläger erneut klagen. Jetzt prüft das Gericht jedoch unter Berücksichtigung der Einspuchsbegründung von Stellantis, ob die Klage überhaupt Substanz hat und zuzulassen ist. Komisch, dass die einschlägigen Kanzleien nie eine zweiten Versuch machen :wink:
In welcher ZPO soll denn das stehen? Ein Säumnisurteil kann ergehen, wenn die Beklagte schriftsätzlich und unter Beweisantritt auf die Klage erwidert hat, aber im Termin entweder nicht erschienen ist oder keinen Klageabweisungsantrag gestellt hat. Manchmal machen das Anwälte, um Zeit zu gewinnen. Das Gericht hat in jedem Fall zu prüfen, ob an der Klage was dran ist, sie also nicht gänzlich aussichtslos oder rechtsmissbräuchlich ist. Legt der Unterlegene gegen das Säumnisurteil Einspruch ein, wird das Verfahren im Prinzip in den Zustand zurückversetzt, den es vor der mündlichen Verhandlung hatte. Der Unterlegene kann also schriftsätzlich unter Beweisantritt erwidern. Dass das Gericht die Zulässigkeit der Klage noch einmal prüft, ist ausgeschlossen. Dass eine Kanzlei, die ein Säumnisurteil erwirkt hat, nach einem Einspruch gegen das 1. Säumnisurteil "den Schwanz einzieht" ist unvorstellbar und realitätsfremd. Btw. Die bösen Anwälte haben Ihr Geld mit dem Versäumnisurteil bereits verdient und es kann ihnen nicht mehr genommen werden.
Mann am 26 Sep 2022 12:54:15 Navigatore hat geschrieben:Nun kann der Kläger erneut klagen. Jetzt prüft das Gericht jedoch unter Berücksichtigung der Einspuchsbegründung von Stellantis, ob die Klage überhaupt Substanz hat und zuzulassen ist. Komisch, dass die einschlägigen Kanzleien nie eine zweiten Versuch machen :wink:
ihr seit alle so schlau, ich bin jetzt in der zweiten Runde, bzw. Berufung.
Tinduck am 26 Sep 2022 12:57:51 Mann hat geschrieben:ihr seit alle so schlau, ich bin jetzt in der zweiten Runde, bzw. Berufung.
Na, dann halt uns mal auf dem laufenden, aber bitte auch, wenn nur heisse Luft rauskommt :) bis denn, Uwe
|
|