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Mal wieder Augen auf beim Wohnmobilkauf 1, 2


Kalterherberger am 21 Apr 2021 14:57:54

Hallo Zusammen,

hier leider mal wieder ein Negativbeispiel von einem bzw. mittlerweile zwei Wohnmobilhändlern. Die Fakten in Kürze:

Besichtigung im Mai 2019, Übergabe im Juli 2019 eines LMC Explorer I655G sportline für 66.690€ bei Albers Mobile in Nottuln. Das Wohnmobil ist EZ 01/2018 und war ein Jahr bei Albers Mobile in der Vermietung. Die bei der Besichtigung festgestellten kleineren Macken sollten bis zur Übergabe behoben werden.

1. Negativpunkt: KEINER der kleineren Schäden wurden bis zur Übergabe behoben, das Wohnmobil war noch nicht einmal grundgereinigt!

Nach 3 Wochen massiven Feuchtigkeitsschaden in der Heckgarage festgestellt. In den Unterlagen zum Wohnmobil ist eine Dichtheitsprüfung von 03/2019 ohne Beanstandung.

Am nächsten Tag den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, der von Albers Mobile abgelehnt wurde. Und man glaubt es kaum: Ein Händler hat in einem solchen Fall ein Recht auf Nachbesserung.

Also ... Anwalt, Fristen, Gutachten, Nachbesserung, Abholung und abschließend Verhandlung am LG Münster.

Ergebnis: Albers Mobile nimmt das Wohnmobil für 66.000€ zurück und die von mir eingebauten Zubehörteile müssen im Wohnmobil verbleiben. Das bedeutet für mich 17.500€ Schaden für Zubehör, Einbau, Fahrtkosten, Anwalt, Gutachten und Gerichtskosten.

Aktuell steht das Wohnmobil bei Palmowski (Suchbegriff mobile: LMC 655). Zum Festpreis!!! von 73.999 € wird hier das Wohnmobil angeboten, dass ich vor 2 Jahren mit einem Feuchtigkeitsschaden und einer Luftblase unter der GFK-Beschichtung auf dem Dach bei Albers Mobile für 66.690 € gekauft habe. Die von mir eingebauten Zubehörteile inkl. Einbaukosten rechtfertigen für den Händler Palmowski einen Preisaufschlag von 7.309 €.

Bei dem Güte- und Verhandlungstermin am 7.12.2020 am LG Münster lag das erste Angebot von Albers Mobile bei 55.000€ und der Richter musste Albers Mobile nebst Anwalt 2x nach draußen bitten zur weiteren Besprechung, bevor sich Albers Mobile zur Rücknahme & Rückzahlung von 66.000 € überwinden konnte. Deshalb ist es schön zu sehen, dass sich nun meine Investitionen in diesem Angebot zur weiteren Bereicherung der Firma Palmowski wieder finden.

Die schwerwiegenden Mängel Feuchtigkeitsschaden und Luftblase GFK-Dach werden in dem Angebot nicht erwähnt, obwohl sie Albers Mobile und demzufolge auch der Firma Palmowski bekannt sind.

Wie im Kfz-Bereich ist es anscheinend auch bei Wohnmobilen üblich, dass ein Händler ein "verbranntes" Wohnmobil zur weiteren Veräußerung einfach an einen anderen Händler weitergibt. Mängel können so zunächst verschwiegen werden und der Kunde ist der Dumme.

Und was lernen wir daraus: Egal wie alt ein Wohnmobil ist, bei der Besichtigung ist IMMER ein Feuchtigkeitsmessgerät mitzuführen!!!


LG
Manfred

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Rockerbox am 21 Apr 2021 15:04:28

Ohne auf deinen Fall weiter einzugehen, aber DAS HIER

Kalterherberger hat geschrieben:
Am nächsten Tag den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, der von Albers Mobile abgelehnt wurde. Und man glaubt es kaum: Ein Händler hat in einem solchen Fall ein Recht auf Nachbesserung.

LG
Manfred


ist wohl klar und üblich, der Händler hätte das Mobil ja ordentlich instandsetzen können. Was ist daran so verwerflich?

Tinduck am 21 Apr 2021 15:16:57

Bin mir noch nicht mal sicher, ob der Palmowski von deinem Händler die Info bekommen hat, was mit dem Mobil nicht stimmt. Unter Händlern werden Fahrzeuge ohne Gewährleistung und gekauft wie gesehen hin- und hergeschoben.

In Amerika gibt es dafür aus der Politik den Begriff 'plausible deniability'. Solange beide Händler die Klappe halten, ist der nächste Kunde wieder der Dumme.

Das wird mitunter ausgenutzt, klar.

bis denn,

Uwe

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Gast am 21 Apr 2021 15:30:59

Kalterherberger hat geschrieben:Hallo Zusammen,

...
Am nächsten Tag den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, der von Albers Mobile abgelehnt wurde. Und man glaubt es kaum: Ein Händler hat in einem solchen Fall ein Recht auf Nachbesserung.

Also ... Anwalt, Fristen, Gutachten, Nachbesserung, Abholung und abschließend Verhandlung am LG Münster.

...
LG
Manfred


Ohne nähere Details zu wissen, glaube ich, das Du juristisch schlecht beraten wurdest. Nicht nur, das Du kein WoMo mehr hast, Du hast auch noch einen Verlust von €17.500,- an Zubehörteilen plus die aufgewendeten Anwalts- und Prozesskosten.

ich hätte erst mal bis "zum Erbrechen" auf nachbesserung bestanden.

Nur meine unmaßgebliche Meinung

Gruß

heinhein am 21 Apr 2021 15:33:05

Moinsen,

Da ja hier schon Namen genannt werden, möchte ich doch eben erwähnen, das meine Erfahrungen mit Fa. Albers dermaßen positiv sind, dass es schon fast nicht mehr in Worte zu fassen ist.

An Sachkompetenz und Servicefreundlichkeit nicht zu überbieten! Und darüber hinaus auch noch einen, im Vergleich, günstigen Preis gemacht.

Gruß aus dem Norden

Hein

Kalterherberger am 21 Apr 2021 16:26:18

Rockerbox hat geschrieben:
ist wohl klar und üblich, der Händler hätte das Mobil ja ordentlich instandsetzen können. Was ist daran so verwerflich?


Ein Händler ist dazu verpflichtet, das Wohnmobil in einem einwandfreien Zustand zu übergeben.

Das Albers Mobile bei der Dichtheitsprüfung geschummelt hat ist durch das "Gutachten zur Beweissicherung" aufgefallen: Wg. einem Montagefehler an der Klappe zur Heckgarage hinten links (im oberen Bereich war zu wenig Kleber aufgetragen und Wasser konnte über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren zwischen Wand und Klappenrahmen in die Heckgarage laufen) war das Wohnmobil ab Werk undicht.

Wenn man jedoch eine Dichtheitsprüfung nur auf dem Papier durchführt (bei einem Schaden zahlt ja der Hersteller) oder das Ergebnis verfälscht, hat man meiner Meinung nach Betrogen und keinerlei Anrecht auf eine Nachbesserung. LMC gewährt 12 Jahre Dichtheitsgarantie, die aber eine jährliche Dichtheitsprüfung á ca. 150 € bei einem Vertragshändler vorraussetzt. Wegen dieser Kosten ist Schummeln bei der Dichtheitsprüfung mit Sicherheit kein Kavalierdelikt. Auch die Ausrede "aber das machen doch alle so" zieht hier nicht.

Und wenn ich 3 Wochen nach der Übergabe als Laie mit einem Feuchtigskeitsmessgerät der Marke Voltcraft MF-100 Feuchtigkeit unter dem Belag der Heckgarage feststelle und anschließend unter diesem Belag verfaultes und verschimmeltes Holz vorfinde ist klar, dass bei der Dichtheitsprüfung 3 Monate vorher geschummelt worden sein muss.

Seien wir doch mal ehrlich: keiner will ein Wohnmobil mit einem Feuchtigkeitsschaden. Und bei einem Jahreswagen von einem Händler, bei dem man alles Andere als einen Feuchtigkeitsschaden erwarten würde, würde man das nie und nimmer akzeptieren.

Kalterherberger am 21 Apr 2021 16:44:55

heinhein hat geschrieben:Moinsen,

Da ja hier schon Namen genannt werden, möchte ich doch eben erwähnen, das meine Erfahrungen mit Fa. Albers dermaßen positiv sind, dass es schon fast nicht mehr in Worte zu fassen ist.

An Sachkompetenz und Servicefreundlichkeit nicht zu überbieten! Und darüber hinaus auch noch einen, im Vergleich, günstigen Preis gemacht.

Gruß aus dem Norden

Hein


Genau das habe ich auch gedacht. Albers Mobile ist keine kleine Klitsche und macht mit Angebot, Verkauf, Werkstatt und dem neuem Service Zentrum eigentlich einen guten Eindruck. Umso unverständlicher war/ist für mich im Nachinein das Verhalten in meinem Fall.

Schon die Übergabe war eine Katastrophe. Angeblich war zum falschen Zeitpunkt ein Aufkleber an dem Fahrzeug angebracht worden und deshalb war das Wohnmobil für die Übergabe als fertig deklariert und außer Tischplatte tauschen und Reifen einfetten wurde nichts gemacht. Für das defekte Tischbein war angeblich Ersatz bestellt. Wie das defekte Tischbein "repariert" wurde habe ich in einer Rezension auf google.de dargestellt. Und so lässt man dann den Kunden über eine Entfernung von 250 km zur Übergabe anreisen!?

Dann bei der Übergabe nur Beschwichtigungen und schriftliche Zusagen, die nicht eingehalten wurden ... über einen zeitraum von 1,5 Jahren(!).

Fehler passieren überall! Als Händler muss man seine Fehler einsehen und sich anders verhalten - sonst wird das nichts mit zufriedenen Kunden.

Am Tag nach der katastropahlen Übergabe hat Albers meiner Frau gegenüber den Fall zur Chefsache erklärt ... passiert ist aber nichts. Und 3 Wochen später nach Bekanntgabe des Feuchtigkeitsschaden tat man verwundert und überrascht.

Wie gesagt, Schummeln bei der Dichtigkeitsprüfung ist kein Kavaliersdilekt. Auch bei der Zivilklage am LG Münster hat sich Albers Mobile für keine Schummelei entschieden: nur auf dem Papier durchgeführte Dichtheitsprüfung oder verschwiegener Feuchtigkeitsschaden. Für mich ist beides Betrug.

LG
Manfred

jwjakarta am 21 Apr 2021 16:52:05

Steht eigentlich definitiv fest dass die Schäden NICHT repariert wurden und dass Palmowski somit ein kaputtes Wohnmobil anbietet ?

Oder wird hier aus einer Vermutung ein Fakt gemacht ?

Kalterherberger am 21 Apr 2021 16:59:33

bigben24 hat geschrieben:
ich hätte erst mal bis "zum Erbrechen" auf nachbesserung bestanden.

Nur meine unmaßgebliche Meinung

Gruß


Ein Wohnmobil mit einem Feuchtigkeitsschaden bleibt ein Wohnmobil mit einem Feuchtigkeitsschaden. Auch als Privatmann muss ich schwerwiegende Mängel bei einem Verkauf angeben. Und das mache ich auch am besten, wenn noch Spuren des Feuchtigkeitsschadens am Fahrzeug zu erkennen sind.

Wenn ich mir ein 10 Jahre altes Wohnmobil kaufe mit einem Feuchtigkeitsschaden, der gut repariert wurde, und der Preis entsprechend günstig ist, kann das funktionieren und sich als Schnäppchen herausstellen.

Bei einem so jungen Fahrzeug ist das aber nicht zu akzeptieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Feuchtigkeitsschaden an einem Wohnmobil mit einem erheblichen Unfallschaden an einem Pkw verglichen werden kann. Und wer würde sich von einem Händler ein Unfall-Jahreswagen andrehen lassen zum unfallfreien Preis? Im Pkw-Bereich schafft man es immerhin, einen Fahrzeug so wieder herzurichten, dass der Unfallschaden nur mit Spezialgeräten nachzuweisen ist (Lackdickenmessung, Fahrzeugvermessung). Bei den Wohnmobilschraubern hat sich das noch nicht herumgesprochen. Hier reichen im vorliegenden Fall die Augen, um Reste von Fäulnis und Modder zu erkennen.

Kalterherberger am 21 Apr 2021 17:06:20

jwjakarta hat geschrieben:Steht eigentlich definitiv fest dass die Schäden NICHT repariert wurden und dass Palmowski somit ein kaputtes Wohnmobil anbietet ?

Oder wird hier aus einer Vermutung ein Fakt gemacht ?


Das Fahrzeug wurde in 10/2019 bei Albers Mobile nachgebssert. Systembedingt hängt die Heckgarage beim LMC Explorer I655G unter dem Fahrzeug. Es wurde im Prinzip eine neue Heckgarage unter dem Fahrzeug montiert und die Heckklappen neu eingeklebt.

Weitere lt. Gutachten erforderliche Arbeiten wurden nicht durchgeführt.

Wenn ich hier Bilder von der Innenseite der Heckklappenrahmen einstellen würde kämen dir die Tränen. :cry:

topolino666 am 21 Apr 2021 17:23:08

..... was Du jetzt machst ist aber auch nicht schön: Du drehst Dir alles wie es nur Dir passt (der Händler hat von Gesetz wegen die Pflicht, aber auch das Recht der Nachbesserung - auch wenn Du das nicht wahrhaben möchtest).

Woher WEISST Du dass die Dichtigkeitsprüfung nicht gemacht wurde?
Warst Du dabei?
Vielleicht ist ja der Mechaniker 2 h durchs Mobil gerobbt und hat alle neuralgischen (und vom Werk vorgegebenen???) Punkte gemessen hat aber nicht unter die Teppiche geschaut?

Du hast ein Gerichtsurteil, bist die Kiste los und hast das Geld das Dir gem. Gerichtsurteil zusteht bekommen.
Wo ist Dein Problem dass Du jetzt so gehen den Händler schiesst?

Der Händler hat die Kiste an einen "einschlägig bekannten" "Verhökerer" verkauft, auch hier wirst Du nicht WISSEN was hier gesprochen, geschrieben, bezahlt und ggf repariert wurde.

Du hast Dich hier im Forum vor 4 Jahren angemeldet, auch für uns wäre es schön (und evtl. auch hilfreich) gewesen Du hättest Dich in dieser Zeit hier konstruktiv eingebracht!

:-)

Kalterherberger am 21 Apr 2021 17:24:54

Tinduck hat geschrieben:In Amerika gibt es dafür aus der Politik den Begriff 'plausible deniability'. Solange beide Händler die Klappe halten, ist der nächste Kunde wieder der Dumme.


"plausible Leugnung" ... das war auch mein erster Gedanke, weil im Angebot von Palmowski nocht einmal alle Anbauteile aufgeführt sind: Gassteckdose im Gaskasten, Thetfordentlüftung, Steckdosen im Bad, automatische Umschaltung zwischen Landstrom und Wechselrichter - dafür fehlt das SAT-Kabel zwischen der VuQube II und dem Wohnmobil, das während der Nachbesserung bei Albers Mobile verloren gegangen ist.

Bei Albers Mobile ist das Wohnmobil "verbrannt". Die beiden schwerwiegenden Mängel müssen beim Verkauf angegeben werden, sonst ist der Ärger vorprogrammiert. Ergo: Das Teil kauft keiner, es sei denn der Preis geht runter auf Schnäppchen-Niveau. Der nächste Händler weiß offiziell nichts von dem Feuchtigkeitsschaden und angelt sich das nächste Opfer.

Fazit: Analog zu der Hagelschaden-Datenbank der Versicherungen brauchen wir eine Wohnmobil-Datenbank, über die solche faulen Eier erkannt werden können.

Bergbewohner1 am 21 Apr 2021 17:31:23

Hallo Manfred, ich kann es dir nachfühlen, ich habe von Sulzemoos auch kein Geld für Solar, Stromwandler, 2. Batterie, Unterbodenschutz etc. gesehen.
Habe aber außergerichtlich den vollen Kaufpreis zurück bekommen-Gutachter hatte 2 verdeckte Unfallschäden festgestellt- mehr kann ich darüber nicht schreiben.
Wenn ich keine Rechtsschutz gehabt hätte, hätte ich müssen das Teil behalten, so hat die Rechtsschutz die 4 T€ Anwaltskosten übernommen, bin damit mit einem "blauen" Auge davon gekommen.
Betrachte es als Lehrgeld und sei das nächste Mal vorsichtiger.
Wenn man ein WoMo von einem Händler kauft und keine Rechtsschutz hat, hat man schon die Arschkarte.
Man hat ja noch Zeit vorm Kauf eine abzuschließen, wem dann die Kosten zu viel sind, kann ja wieder kündigen.
Wir haben eine Verkehrsrechtsschutz, wo auch Käufe mit abgesichert sind und das kann ich nur jeden empfehlen.
Die paar Euros was eine kostet, ist nicht die "Welt".

Kalterherberger am 21 Apr 2021 17:38:40

topolino666 hat geschrieben:
Woher WEISST Du dass die Dichtigkeitsprüfung nicht gemacht wurde?


Es gibt eine Dichtheitsprüfung mit Datum & Firmenstempel von 03/2019.

topolino666 hat geschrieben:Warst Du dabei?

Die Wenigsten sind bei der Dichtheitsprüfung dabei. Und die, die dabei waren, lassen für 150 € nie wieder eine machen.

topolino666 hat geschrieben:Vielleicht ist ja der Mechaniker 2 h durchs Mobil gerobbt und hat alle neuralgischen (und vom Werk vorgegebenen???) Punkte gemessen hat aber nicht unter die Teppiche geschaut?

Der Bodenbelag in der Heckgarage (Kunststoff, kein Teppich) ist als Prüfpunkt im Protkoll aufgeführt und die Feuchtigkeit ist mit einem einfachen Feuchtigkeitsmessgerät feststellbar. Ich gehe davon aus, dass ein Vertragshändler ein hochwertigeres Messgerät hat.

topolino666 hat geschrieben:Du hast ein Gerichtsurteil, bist die Kiste los und hast das Geld das Dir gem. Gerichtsurteil zusteht bekommen.
Wo ist Dein Problem dass Du jetzt so gehen den Händler schiesst?

Ich habe 1,5 Jahre Frust, Ärger und jede Menge Zeitverschwendung wg. eines uneinsichtigen Wohnmobilhändlers hinter mir. Dazu kommen ca. 17.500 € Unkosten.

topolino666 hat geschrieben:Du hast Dich hier im Forum vor 4 Jahren angemeldet, auch für uns wäre es schön (und evtl. auch hilfreich) gewesen Du hättest Dich in dieser Zeit hier konstruktiv eingebracht!

Wg. dem schwebenden Verfahren war ich angehalten, die Füße still zu halten.

Bergbewohner1 am 21 Apr 2021 17:42:40

Hallo topolino666, du fährst schon starkes Geschütz auf, natürlich liegt auch etwas Wahrheit mit drin, aber es ist schon unter der Gürtellinie wie sich mittlerweile viele Händler an Käufern gesund stoßen/reinlegen.
Anders ist ja so was nicht zu erklären.
Ich fahre Nachmittags zu einem Händler 450 km, schlafe auf dem SP vor dem Werksgelände, unser begehrtes Objekt steht in Sichtweite, nach Torschließung wird in das Mobil ein Trockner gestellt..........
Früh zum Verkäufer, Trockner wurde vor Öffnung wieder entfernt, laut Verkäufer trocken, auf meine Beobachtung angesprochen, sie können gehen, ihnen verkaufen wir nichts.

Kalterherberger am 21 Apr 2021 17:59:18

Bergbewohner1 hat geschrieben:ich kann es dir nachfühlen, ich habe von Sulzemoos auch kein Geld für Solar, Stromwandler, 2. Batterie, Unterbodenschutz etc. gesehen.
Habe aber außergerichtlich den vollen Kaufpreis zurück bekommen-Gutachter hatte 2 verdeckte Unfallschäden festgestellt.
Betrachte es als Lehrgeld und sei das nächste Mal vorsichtiger.


Vielen Dank für Deinen Beitrag!

Ich weiß, dass es viele solcher Fälle gibt. Das ist traurig genug. Aber: Wir sind nicht die Täter, sondern die Opfer!

Warum soll ich als Opfer froh sein, mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein? Und der Händler klopft sich auf die Schenkel vor Lachen und macht noch ein nettes Geschäft dabei (siehe den Preisaufschlag von 66.690 € auf 73.999 € durch meine Einbauten inkl. Lohnkosten).

Der Richter am LG Münster meinte sogar, ich hätte "gewonnen" :lol: vermutlich meinte er Lebenserfahrung. Leider ist mir erst während der Verhandlung klar geworden, dass es gut wäre, wenn ich jetzt ein Urteil aus einem Strafprozess aus der Tasche ziehen könnte, in dem Albers Mobile wg. Betrug nach § 263 StGB verurteilt wurde. Das hätte den finanziellen Schaden deutlich reduzieren können.

Deshalb empfehle ich jedem Geschädigten, parallel zur Zivilklage auch den Staatsanwalt mit ins Boot zu nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass beim Kauf des Wohnmobils gelogen und/oder betrogen wurde.

BiggiK am 21 Apr 2021 18:03:02

Hallo,
Ich kann deinen Unmut verstehen und glaube auch nicht, dass so ein feuchteschaden bei einer gewissenhaft durchgeführten dichtigkeitsprüfung unbemerkt bleiben kann.
Das du auf einem Schaden sitzen geblieben bist, ist wohl einer fehlenden Rechtsschutzversicherung zu verdanken? Allerdings ist es doch normalerweise so, dass die unterlegene Partei die Anwalts und Gerichtskosten zahlen muss?
Das das gleiche mobil jetzt bei einem anderen Händler zu einem deutlich höheren Preis verkauft wird, ist schon ein Hammer. Offensichtlich muss man in der heutigen Zeit mit allem rechnen und darf sich nicht auf die Aussage des Händlers verlassen. Schade eigentlich.
Ich habe selbst bei Albers mobile einen Neuwagen gekauft und auch da war nicht alles 100 % in Ordnung. Aber alle Mängel wurden zeitnah behoben, natürlich mit dem Problem, dass man mehrfach die Anfahrt machen musste. Ist aber mein Problem, wenn ich nicht hier vor Ort kaufe, daher kann ich dem Händler dafür keinen Vorwurf machen.
Gruß Birgit

Kalterherberger am 21 Apr 2021 18:04:43

Bergbewohner1 hat geschrieben:nach Torschließung wird in das Mobil ein Trockner gestellt..........

Wenn der Trockner die ganze Nacht gelaufen ist war es wenigstens schön warm im Wohnmobil :lol: ... und staubtrocken. :evil:

BiggiK am 21 Apr 2021 18:05:20

Bergbewohner1 hat geschrieben:unser begehrtes Objekt steht in Sichtweite, nach Torschließung wird in das Mobil ein Trockner gestellt..........Früh zum Verkäufer, Trockner wurde vor Öffnung wieder entfernt, laut Verkäufer trocken, auf meine Beobachtung angesprochen, sie können gehen, ihnen verkaufen wir nichts.


Auch ein Hammer. Gut das du es mit eigenen Augen gesehen hast. Dort möchte man dann lieber auch nicht kaufen...
Gruß Birgit

Kalterherberger am 21 Apr 2021 18:16:17

BiggiK hat geschrieben:Das du auf einem Schaden sitzen geblieben bist, ist wohl einer fehlenden Rechtsschutzversicherung zu verdanken? Allerdings ist es doch normalerweise so, dass die unterlegene Partei die Anwalts und Gerichtskosten zahlen muss?


Ich habe eine Rechtsversicherung. Sonst hätte ich wie Bergbewohner1 bereits geschrieben hat das Wohnmobil behalten müssen oder noch mehr Geld in den Sand Gesetzt für Anwalt, Gutachten und Gerichtskosten.

Bei einem Vergleich (ebenfalls wie bei Bergbewohner1) zahlt jede Seite die eigenen Kosten. Und ein Richter drängt auf einen Vergleich und macht zur Unterstützung eine Zeitschätzung von ca. 1,5 bis 2 Jahren auf. Gleichzeitig macht er dir klar, dass du auch bei der jetzigen Faktenlage den Fall auch verlieren kannst und derjenige, der nach 2 Jahren verliert, hat dann richtig verloren. Denn dann ist das Schrottmobil weitere 2 Jahre älter.

Und Wohnmobile werden nicht wie bei Palmoski nach 2 Jahren ca. 7.500 € mehr Wert sondern verlieren jedes Jahr an Wert. In der P-M habe ich dazu mal einen Beitrag gefunden, kurz zusammengefasst: Im ersten Jahr 30% und dann jedes Jahr 8-10% ...

jwjakarta am 21 Apr 2021 18:25:24

Kalterherberger hat geschrieben:Das Fahrzeug wurde in 10/2019 bei Albers Mobile nachgebssert. Systembedingt hängt die Heckgarage beim LMC Explorer I655G unter dem Fahrzeug. Es wurde im Prinzip eine neue Heckgarage unter dem Fahrzeug montiert und die Heckklappen neu eingeklebt




Und woher willstDu wissen dass Palmowski diese Schäden den Kundennicht mitteilt ?
Unterstellungen können einem auch um die Ohren fliegen...


Was ich eh nicht verstehe :
Wieso regst Du Dich jetzt hier über Palmowski auf und schreibst "..rechtfertigen für den Händler Palmowski einen Preisaufschlag von 7.309 €." ?
Der kann doch verlangen was er will - ist sein gutes Recht und geht Dich im Endeffekt nix an ,der war doch gar nicht Dein Vertragspartner.

Wuidsau am 21 Apr 2021 18:48:02

At Bergbewohner,

kenne ich auch vom Autokauf. Wollte einen Peugeot kaufen, bekam die Info, rufen sie kurz vor Ankunft an. Ich war aber bereits vor Ort als ich tel. ankündigte gleich anzukommen.
Schon wurde es in der betreffenden Firma lebendig und man machte sich mit dem Startwagen auf um schnellstens den Wagen zu starten.
Pech, Tür auf und "Moin!"
Nach dem Kaltstart war klar ein Motorproblem zu hören.
So fuhr ich wieder mit meinem Geld nach Hause.

Gast am 21 Apr 2021 18:50:55

Kalterherberger hat geschrieben:
Ein Wohnmobil mit einem Feuchtigkeitsschaden bleibt ein Wohnmobil mit einem Feuchtigkeitsschaden. ......

Bei einem so jungen Fahrzeug ist das aber nicht zu akzeptieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Feuchtigkeitsschaden an einem Wohnmobil mit einem erheblichen Unfallschaden an einem Pkw verglichen werden kann. ..


Da Du keine Bilder vom Schaden eingestellt hast, habe ich meine Glaskugel befragt. Wie groß kann ein Wasserschaden an einem keine 2 Jahre alten Fahrzeug sein und wie hoch ist der Reparaturaufwand? Reparieren lassen? Preisnachlass?? Meine Glaskugel ist leider ausgegangen.

Was möchtest Du hören?

Gruß

klink_bks am 21 Apr 2021 19:07:53

:) Ich wäre froh und dankbar ! :)

wenn ich bei einem angedachten Neukauf eines solch teuren Mobils (oder auch
eines billigeren) einen Hinweis zu einem "möglichen" Mangel erhalten würde.
Ebenso kann man ja Bewertungen über gewisse Händler im Netz nachlesen,
und das sollte man meiner Meinung nach auch tun.

Ich möchte nicht kaufen, aber trotzdem ein Dankeschön an den threadersteller :daumen2:

Dies ist meine persönliche Meinung, muss nicht von allen so gesehen werden.

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

Enola am 21 Apr 2021 21:13:11

lieber TE
danke für den Link zu Google:
du hast bei google 5 Bewertungen gemacht als Manfred Mertens.
4 davon mit einer 1 Stern, also völlige Xxxeisse, vom Rasenmäher zum Bäcker oder Warenhaus.
Motzen, rülpsen, ich mache alles besser und weiss sowieso Bescheid.

Auch wir Händler haben Internet und checken ab und zu die Helden des Internets.
Du als local guide mit deinen Bewertungen kriegst in meinem Schuppen genau gar nichts.

Zudem hättest du in der CH mit dieser Bewertung auf meiner Page und dieser Vorgeschichte eine fette Klage am Hals.
Du warst vor Gericht, abgeblitzt, Vergleich war das Maximum, egal wie du das jetzt drehst.
Würdest also zu den 17 mille vermutlich nochmals cash in die Hände nehmen müssen.
Und davon nicht wenig.

Torsti5 am 21 Apr 2021 21:56:35

Rockerbox hat geschrieben:ist wohl klar und üblich, der Händler hätte das Mobil ja ordentlich instandsetzen können. Was ist daran so verwerflich?


Hauptsache ein Kommentar, wenn auch völliger Quatsch.

Kapitaler Wasserschaden, falsche/gefälschte/nicht durchgeführte Feuchtigkeitsmessung - da gibt es nichts zum nachbessern und auch keinen Grund den Geschädigten zu kritisieren. Der Händler hat offensichtlich und vorsätzlich mit der Dichtigkeitsüberprüfung ein falsches Zeugnis ausgestellt. Solche Typen sollten ohne Gnade wegen Betrug am Verbraucher verurteilt werden.

DoReNo am 21 Apr 2021 22:14:00

Aet enola
Ein dickes Pfui in Ihre Richtung.
Wir Verbraucher sind auf Bewertungen angewiesen als Entscheidungshilfe.
Dass viele, nicht alle, Bewertungen eher negativ sind, kommt daher, dass Käufer mit positiven Erfahrungen diese leider nicht so oft posten als unzufriedene bzw enttäuschte Käufer ihre schlechten.

..keine Angst...in Ihrem "Schuppen" würde ich auch nix kaufen. Verkäufer welche berechtigte Beschwerden von Käufern derart gehässig kommentieren tue ich mir auch nicht an.

Danke an den TE. Auch wir hatten ähnliches mit einer großen Firma erlebt. Unser Schaden war Gott sei Dank "nur" ca 3000 Euro.

Live and learn ! ;D

schnecke0815 am 22 Apr 2021 05:57:23

Kalterherberger hat geschrieben:Und Wohnmobile werden nicht wie bei Palmoski nach 2 Jahren ca. 7.500 € mehr Wert sondern verlieren jedes Jahr an Wert. In der P/M habe ich dazu mal einen Beitrag gefunden, kurz zusammengefasst: Im ersten Jahr 30% und dann jedes Jahr 8-10% ...


Oha, dann habe ich diese Anzeige wohl falsch verstanden. Ich Dussel dachte das wäre der Verkaufspreis aber nach deiner Rechnung
ist das der Preis den der Anbieter zahlt wenn man ihn vom Fahrzeug befreit --> Link

topolino666 am 22 Apr 2021 06:42:11

DoReNo hat geschrieben:Aet enola
Ein dickes Pfui in Ihre Richtung.
Wir Verbraucher sind auf Bewertungen angewiesen als Entscheidungshilfe.


Hast Du die abgegebenen Bewertungen des TE denn alle GELESEN??

;-) ;-) ;-) ;-)

Rockerbox am 22 Apr 2021 07:01:30

Torsti5 hat geschrieben:Hauptsache ein Kommentar, wenn auch völliger Quatsch.

Kapitaler Wasserschaden, falsche/gefälschte/nicht durchgeführte Feuchtigkeitsmessung - da gibt es nichts zum nachbessern und auch keinen Grund den Geschädigten zu kritisieren. Der Händler hat offensichtlich und vorsätzlich mit der Dichtigkeitsüberprüfung ein falsches Zeugnis ausgestellt.


Welcher koimscher Vogel bist du eigentlich? Wo hab ich den Geschädigten kritisiert? Kennst du das Ausmaß des Wasserschadens? Du lehnst dich auch weit aus dem Fenster mit deinen Betrugsunterstellungen.

Und übrigens, man kann sogar komplette Rückwände instandsetzen. Alles eine Frage des Aufwandes und der Qualität der durchgeführten Arbeiten.

Gast am 22 Apr 2021 08:57:43

Puh, hier geht es ja mal wieder heftig zu...... :oops:

Generell zur Dichtigkeitsprüfung ( ich habe das ja mal einige Zeit beruflich gemacht) : wenn ein Fahrzeug zuvor einige Zeit in der Halle stand oder die Prüfung in einer schönen Sommerphase (wochenlang kein Regen) stattfindet, dann kann der Mechaniker mit dem Feuchtigkeitsmessgerät nichts feststellen.
Offensichtliche Folgeschäden (z.B. Wasserspuren) können sichtbar sein, dazu braucht es aber auch schon etwas Erfahrung- besonders bei einem jungen Schaden.
Zudem ist man bei einem recht neuem Fahrzeug vielleicht eher dazu geneigt, etwas weniger genau hinzuschauen als bei einem alten Fahrzeug.
Das soll jetzt keine Entschuldigung sein, sondern nur der Versuch einer Erklärung.

Zum Sachverhalt an sich: ALLE Reisemobilhersteller geben eine Dichtigkeitsgarantie, weil ALLE damit rechnen müssen, dass etwas undicht wird. Das liegt zum Einen an den verwendeten Materialien (Mix aus Alu, Kunstoff, zum Teil Holz, etc), zum Anderen aber eben auch an dem hohen Anteil manueller Arbeitsschritte bei der Fertigung.
Ich habe schon einige 250 000 Euro Mobile gesehen, bei denen es innerhalb der Garantiezeit reingeregnet hat....
Das ist für die Betroffenen immer bitter, aber es ist halt die Realität.
Und gerade weil es Realität ist, kann man nach einem fachgerecht instandgesetztem Wasserschaden nicht von einem "verbranntem" Fahrzeug reden. Ob das hier zutrifft, weiß ich freilich nicht.

Und was der jetzige Händler nun verlangt, ist doch seine Sache. Ob er den Preis auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt.

VG, westy75

Tinduck am 22 Apr 2021 09:12:07

Rockerbox hat geschrieben:
Und übrigens, man kann sogar komplette Rückwände instandsetzen. Alles eine Frage des Aufwandes und der Qualität der durchgeführten Arbeiten.


Offensichtlich sah der Richter das anders, sonst wäre das wohl Bestandteil des Vergleichs geworden.

Es gibt genug Urteile, bei denen eine Nachbesserung bei jungen Fahrzeugen nicht zumutbar erschien. Hängt immer vom Schaden und der Wertminderung ab.

Mal ganz davon ab, wenn mir ein Händler ein Womo unterschiebt, das trotz einer dokumentierten Dichtigkeitsuntersuchung einen kapitalen Wasserschaden hat (und das in dem Alter!), wie viel Vertrauen hätte ich da wohl in eine Reparatur? Entweder haben die die Prüfung nur auf dem Papier gemacht oder das Ergebnis ignoriert und das Womo ohne Hinweis auf den Schaden verscherbelt. Beides steigert nicht gerade die Motivation, das Fahrzeug dort in die Werkstatt zu geben.
Schief gehen kann immer mal was (fauler Mechaniker, der die Prüfung nur abhakt, Womo wird verkauft, oh shit...), aber dann sollte ein vernünftiger Händler nicht damit vor Gericht landen!

Schon echt super, wie hier auf den Geschädigten eingedroschen wird. Möchte euch mal hören, wenn euch sowas passiert.

bis denn,

Uwe

Rockerbox am 22 Apr 2021 09:24:14

Nochmal für alle zum Mitschreiben:

Ich kritisiere weder den TE noch seine Vorgehensweise. Ich habe lediglich angemerkt, dass ein Händler (bzw. in weitere Folge auch der Hersteller) üblicherweise das Recht zur Nachbesserung hat. Ob man das annimmt oder wie der TE einen anderen Weg einschlägt kann ja jeder selber entscheiden. Und sowas ist sicher immer vom Einzelfall und vom Umfang der Nachbesserung abhängig. Dass sowas technisch möglich ist steht wohl außer Frage.

Wie gut und wie qualitativ hochwertig es ausgeführt wird ist Glaskugelschauerei.

Bei meinem Concorde wurde vor vielen Jahren die rechte Alkovenseite bis fast zur Aufbautüre durch einen unbemerkten Wasserschaden problemlos, fachgerecht und qualitativ einwandfrei nachgebessert. Vielleicht hätte ich auch klagen können und/oder rückabwickeln, aber für mich war die Nachbesserung einfacher und vollkommen akzeptabel.

turbokurtla am 22 Apr 2021 09:47:43

westy75 hat geschrieben:Generell zur Dichtigkeitsprüfung ( ich habe das ja mal einige Zeit beruflich gemacht) : wenn ein Fahrzeug zuvor einige Zeit in der Halle stand oder die Prüfung in einer schönen Sommerphase (wochenlang kein Regen) stattfindet, dann kann der Mechaniker mit dem Feuchtigkeitsmessgerät nichts feststellen.


Sorry, aber das stimmt ja mal so überhaupt nicht.
Jedes mittelmäßige Meßgerät erkennt Feuchtigkeit in einer Wand auch noch nach vielen Wochen.

Viele Händler machen eine Dichtheitsprüfung nur sehr schlampig.
Oft haben die Monteure auch keinerlei Erfahrung.
Mit meinem letzten Womo habe ich das 3 x live gesehen.
Bin jedesmal heim und hab gscheit gemessen, besonders an relevanten Stellen.
Gruß Kurt

turbokurtla am 22 Apr 2021 09:54:41

Im Übrigen kann ich den TE und seinen Ärger nur sehr gut verstehen.
Ich selbst habe hier im Großraum Nürnberg schon so einige Womos
mit z. T. sehr großen Schäden "begutachten" ( nicht off.) dürfen.
Überwiegend verkauft von einem paradiesischem :D Händler
als trocken und unfallfrei.
Grausam wenn man sieht was da so alles verkauft wird und wie die Kunden beschissen werden.

Gast am 22 Apr 2021 10:58:01

turbokurtla hat geschrieben:
Sorry, aber das stimmt ja mal so überhaupt nicht.
Jedes mittelmäßige Meßgerät erkennt Feuchtigkeit in einer Wand auch noch nach vielen Wochen.
Gruß Kurt


Ja, wenn es vorher feucht genug war. Aber manche Fahrzeuge stehen halt über Monate in einer Halle und kommen dann vor dem Urlaub zur Durchsicht in die Werkstatt.


Das mit der fehlenden Erfahrung ist sicher richtig und ein echtes Problem. Viele Betriebe in der Branche leiden unter Fachkräftemangel.

VG, westy75

Bergbewohner1 am 22 Apr 2021 18:04:45

Ich frage mich hier manchmal echt, warum die Aussagen von Kurt in Frage gestellt werden.
Mein ehemaliger Karmann hatte Wasserschaden in der Außenwand Bad.
Das Fahrzeug wurde vom erstkäufer nach einem knappen Jahr zurück gegeben, auch wegen Blasen im Bad.
Als ich es in Bingen mit nur 8 Tkm erwarb, sagte der Verkäufer kein Wort davon, dass es ein Rückläufer ist. es hatte neue Dichtigkeitsprüfung.
Als im Winter bei Frost, die Blasen unter der Tapete beim drücken knisterten, habe ich mit ehem. Besitzer in Bad Kreuznach Verbindung aufgenommen, daher wußte ich dann, es hat Wasserschaden.
Ich hatte noch 2 Dichtigkeitsprüfungen bei Vertragshändler von Eura/Karmann durchführen lassen, keiner hat den Schaden "bemerkt".
Warum nicht, weil nicht einer von den Beiden überhaupt geprüft hat, einer in Franken hat mir sogar gesagt, ich könne gar nicht beurteilen ob geprüft worden wäre, konnte ich aber, weil ich durchs Fenster in die Werkstatt geschaut habe. als ich es ihm sagte, meinte er: sie können zukünftig wo anders prüfen lassen.
Es mögen vielleicht Ausnahmen sein, aber der Drang nach Profit oder was auch sonst, führt zu solchen Auswüchsen.

JTLorsch am 22 Apr 2021 22:27:08

Kalterherberger hat geschrieben: Und Wohnmobile werden nicht wie bei Palmoski nach 2 Jahren ca. 7.500 € mehr Wert sondern verlieren jedes Jahr an Wert. In der P/M habe ich dazu mal einen Beitrag gefunden, kurz zusammengefasst: Im ersten Jahr 30% und dann jedes Jahr 8-10% ...



Na dann guck dir mal den total überhitzten Markt an. Deine Zusammenfassung hätte ich for 1,5 Jahren noch so unterschrieben. Heute wirst du jede Kutsche los....

Kalterherberger am 23 Apr 2021 14:27:23

jwjakarta hat geschrieben:
Und woher willstDu wissen dass Palmowski diese Schäden den Kundennicht mitteilt ?

Wieso regst Du Dich jetzt hier über Palmowski auf und schreibst "..rechtfertigen für den Händler Palmowski einen Preisaufschlag von 7.309 €." ?


Weil von den Mängeln nichts im Angebot steht! Und wenn ich wg. dem Angebot ein paar hundert Kilometer bis Bielefeld fahren und mir erst vor Ort von den Mängeln erzählt würde, gäbe es mehr als einen Satz heiße Ohren.

Wenn du dabei gewesen wärst, wie sich Albers Mobile bei der Verhandlung gewunden hat, auch nur annährend den ursprünglichen Kaufpreis zu erstatten (das erste Angebot lag bei 55.000€), würdest du dich vermutlich noch viel mehr aufregen. Und wenn du sehen würdest, wie sich ein anderer Händler an deinen Investitionen und deiner erbrachten Arbeitsleistung bereichert, würde dir vielleicht sogar der Arsch platzen.

Nicht damit wir uns falsch verstehen: ich freue mich über jeden, der mit seinem neuen Wohnmobil bei Albers Mobile, Palmowski oder einem anderen Händler zufrieden vom Hof fährt. Aber das, was Bergbewohner1, mir und noch tausend Anderen passiert ist, muss ein Ende haben.

Ein Anwalt oder Arzt verliert seine Zulassung, wenn er unter Vorsatz betrügt. Und was passiert hier? Wenn man einen Händler auf seinen Betrug hinweist darf man sich auch noch sagen lassen: an sie verkaufen wir nichts (Zitat s.o.). Dieser Sumpf von Lug und Betrug muss endlich trocken gelegt werden.

Fledermaus am 23 Apr 2021 14:56:20

Servus
Es ist halt schwer jemanden Betrug nachzuweisen, egal ob Arzt oder Händler.

(Fast)Jeder Händler/Handwerker kann sich seine Kunden aussuchen .

Kalterherberger am 23 Apr 2021 15:16:59

Rockerbox hat geschrieben:Nochmal für alle zum Mitschreiben:

Ich habe lediglich angemerkt, dass ein Händler (bzw. in weitere Folge auch der Hersteller) üblicherweise das Recht zur Nachbesserung hat.


Das sehe ich im Prinzip auch so und ist ja per Gesetz geregelt.

Wenn aber vom Händler geschwindelt wurde und ein schwerwiegender Mangel verschwiegen oder vertuscht wurde, entfällt dieses Recht auf Nachbesserung. Weil das aber nicht gerichtsfest nachzuweisen ist empfiehlt dir jeder Anwalt, mit einer angemessenen Frist von 6 Wochen dem Händler einen Nachbesserungsversuch zu gewähren. Das können sogar mehrere Versuche sein, wenn sie alle in dieser einen Frist stattfinden. Allerdings muss bereits der erste Versuch fachmännisch sein. Wenn der Händler beim ersten Versuch etwas mit Silikon rummatscht ist das Thema weiterer Nachbesserungsversuch vom Tisch.

Leider kostet das alles Zeit, Geld und Nerven.

Wichtig: BEVOR das Wohnmobil zur Nachbesserung geht ein "Gutachten zur Beweisfeststellung" machen lassen.

Noch wichtiger: VOR dem Kauf eines Wohnmobils eine Rechtsschutzversicherung (RV) abschließen!!!

Grund: Alles über 5.000 € Streitwert landet beim Landgericht und beim LG herrscht Anwaltszwang. Das Gutachten benötigt dein Anwalt, um den Schaden beweisen zu können (Anlage zur Klageschrift). Sämtliche Kosten hängen vom Streitwert ab. Bei einem neuen oder neuwertigen Wohnmobil über 50.000 € bist du da schnell bei 2.000 € für vorgerichtliche Kosten deines Anwalts, 1.500 € für das Gutachten und 2.000 € Gerichtskosten. Diese Zahlungen übernimmt bereits deine RV. Auf den Termin beim LG wartest du mindestens 6 Monate (bei mir waren es vom Wohnmobilkauf bis zur Verhandlung 1,5 Jahre). Die erste Verhandlung ist ein Gütetermin, erwarte also nicht gleich ein Urteil zu deinen Gunsten. Der Richter wird dir dann vorrechnen, dass es bis zum endgültigen Urteil noch mal 1,5 bis 2 Jahre dauern kann wg. Einholung eines gerichtlichen Gutachtens (dein Gutachten ist zwar schön und gut, hat aber vor Gericht bzgl. Urteilsfindung keine Gültigkeit und wird von der Gegenseite angefochten) und weiteren Wartezeiten und du den Fall auch bei der jetzigen und eindeutigen Lage der Dinge auch verlieren kannst.

Deshalb schlägt der Richter vor sich zu vergleichen. Das geschieht bei gefühlt 99% aller Kaufsachen und bedeutet, dass jede Seite ihre eigenen Kosten trägt und es dann nur noch darum geht, ob du rückabwickeln willst oder gerne eine finanzielle Entschädigung für die durch den Schaden entstandene Wertminderung hättest.

Wenn du das Verfahren durchziehen willst, hast du das Schrottmobil weitere 2 Jahre im Hof stehen und ein Haufen Kapital gebunden mit ungewissem Ausgang. Solltest du den Fall wider erwarten verlieren kommen weitere Kosten auf dich zu: gerichtliches Gutachten, Anwaltskosten der Gegenseite und der gigantische Wertverlust des Schrottmobils.

Deshalb lässt du dich auf den Vergleich ein und hast "nur" den Verlust zwischen Investitionssumme und Rückerstattung zu verkraften.

jwjakarta am 23 Apr 2021 15:46:20

Kalterherberger hat geschrieben:
Weil von den Mängeln nichts im Angebot steht! Und wenn ein paar hundert Kilometer bis Bielefeld fahren und mir erst vor Ort von den Mängeln erzählt würde, gäbe es mehr als einen Satz heiße Ohren.
Und wenn du sehen würdest, wie sich ein anderer Händler an deinen Investitionen



Wer fährt denn ein paar hundert Kilometer ohne vorher anzurufen ? Und wer sagt dass keine Info am Telefon kommt ?
Ich sage ja nicht "ja , macht er bestimmt" - das weiss ich ja nicht...
Aber ich würde mich hüten jemandem öffentich Betrug zu unterstellen nur weil ich selber angepisst bin.


Und wegen Deiner "Arsch platzen"-Sache:
Sorry , aber so simpel denke ich nicht...

Der Händler bezahlt Summe X , muss beim Verkauf Gewährleistung geben und führt die Umsatzsteuer ab.
Darf der jetzt nix draufschlagen ? Ist doch Kinderkram und schlechter Stil über jemanden herzuziehen der nix für Dein Problem kann...

xiquadrat am 23 Apr 2021 16:35:25

Kalterherberger hat geschrieben:
Wenn aber vom Händler geschwindelt wurde und ... [sehr viel, sehr treffender Text] .... lässt du dich auf den Vergleich ein und hast "nur" den Verlust zwischen Investitionssumme und Rückerstattung zu verkraften.


das beschreibt die Situation bei solchen Verfahren ziemlich gut. Insofern ist eine gütliche Einigung eigentlich oft vorteilhafter auch wenn man sich im Recht fühlt. Wenn's denn aber gar nicht anders geht, geht's dann meist eben so wie beschrieben.

hampshire am 26 Apr 2021 12:41:07

DoReNo hat geschrieben:Aet enola
Ein dickes Pfui in Ihre Richtung.
Wir Verbraucher sind auf Bewertungen angewiesen als Entscheidungshilfe.

Wir sind natürlich nicht auf Bewertungen angewiesen, sie sind, wie du ja schreibst lediglich eine Entscheidungshilfe. Derer gibt es ja viele. Die Bewertungen, auf die sich "enola" bezieht, lesen sich eher wie Racheakte als Verbraucherhinweise und sind damit für mich genauso wenig wertvoll wie gefakte Bewertungen.

Bei dem vom TE geschilderten Erlebnis kommt es zu einer völlig unnötigen loose-loose Situation.

1. Fehler im Produkt und bei der Übergabe
2. Heftige Kundenreaktion
3. Kein Raum für Nachbesserungen
4. Gerichtlicher Vergleich
5. Nachkarten über Internet durch den Kunden

Vom Händler weiß ich nichts. Der Kunde kommt mir in der Angelegenheit ganz subjektiv ausgesprochen unsympathisch rüber.

jochen-muc am 26 Apr 2021 13:47:07

DoReNo hat geschrieben:Aet enola
Ein dickes Pfui in Ihre Richtung.
Wir Verbraucher sind auf Bewertungen angewiesen als Entscheidungshilfe.


topolino666 hat geschrieben:
Hast Du die abgegebenen Bewertungen des TE denn alle GELESEN??

;-) ;-) ;-) ;-)



Na ja aber wenn man darüber düschkutieren will:
Zum einen ist es ja nicht so, dass der TE der Einzigste ist der nur eine 1 * Bewertung abgegeben hat zum anderen ist es doch auch bei vielen so, dass man eher über Schlechtes sich auslässt

Fledermaus hat geschrieben:Servus
Es ist halt schwer jemanden Betrug nachzuweisen, egal ob Arzt oder Händler.

(Fast)Jeder Händler/Handwerker kann sich seine Kunden aussuchen .


Finde ich auch aber umso positiver finde ich Beiträge wie diesen, so kann vielleicht jemand der sich für das Fahrzeug interessiert mit diesem Hintergrund Wissen prüfen ob z.B, die Schäden behoben worden sind bzw merken ob sie überhaupt angegeben werden

Und was soll daran den nun Falsch sein ?

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