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Einige haben ihre neuen Steuerbescheide schon, andere eine Nachforderung - und der Rest wird diese noch erhalten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß gegen die rückwirkende Erhebung der Steuer geklagt werden wird (z.B. vom ADAC) - aber nur derjenige Anspruch auf eine Erstattung hat, der gegen den neuen Bescheid, bzw die Nachforderung Widerspruch einlegt. Dieser wird zwar formal erstmal abgelehnt - aber man kann ihn danach - bis zur gerichtlichen Klärung der Sache - aufrecht erhalten. Sollte irgendjemand dann eine solche Klage gewinnen, erhaltet ihr die rückwirkend erhobenen Steuern zurück. Ich werde Widerspruch einlegen - schon aus Prinzip! Wenn ich ihn denn dann habe, werde ich das auch tun. Ein Einspruch kann auf jeden Fall nicht schaden. _____________ [target]http://www.transitfrei.de[/target] Hallo Dir,
hier kann man die Qualität des Administrators erkennen. Du hast genau erkannt, worauf es ankommt. Vielen Dank. Grundsätzlich sollte man immer dann Einspruch einlegen, wenn es sich um schwebende Verfahren handelt, ober aber wie hier, wenn es um Forderungen geht, die rückwirkend erhoben werden sollen. Normalerweise ist dies nicht möglich, da es sich bei dem Steuerbescheid um einen rechtskräftigen Verwaltungsakt handelt. Wäre die Steuer zu hoch angesetzt gewesen und Du hättest die Monatsfrist versäumt, hättest Du auch keine Chance auf Erstattung gehabt. Und genau dies muß hier auch zutreffen. Fazit: Ich habe ein gutes, qualitativ wertvolles Formu ausgewählt. MfG Campoverde Auch ich habe vor, Widerspruch einzulegen. Hoffentlich kommt der Steuerbescheid nicht gerade dann, wenn ich für 6 Wochen mit dem WoMo unterwegs bin.
Gerd Hallo Gerd,
aus Sicherheitsgründen würde ich schon einen Widerspruch schreiben und unterschreiben. Die Steuernummr kannst du dem alten Steuerbescheid entnehmen. Datum offen lassen aber nicht vergessen zu unterschreiben. Gib einem deiner Kinder oder einer anderen Vertrauensperson den Schlüssel zu deinem Briefkasten und erlaube dieser Person den Brief vom Finanzamt zu öffnen. Wenn dann der Steuerbescheid entsprechend ausgefallen ist, muss die Person nur noch das Datum ergänzen und abschicken. So bist du auf der sicheren Seite. In diesem Sinne Chiao Petra :bussi: Hallo Petra,
vielen Dank für den Tipp. Ich werde es mir überlegen. Ein Brief in Sachen Kfz-Steuer enthält keine "großen Geheimnisse". Gerd
Moin, man sollte aber auch bedenken das dass Gesetz seit Mai 2005 in Kraft ist. Nur war die "Eintreibung" der höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile ausgesetzt. Im Dezember 2006 wurde dann die Steuererleichterung für Wohnmobile beschlossen und in das schon gültige Gesetz eingebunden. Somit könnte ein Widerspruch gegen die Nachforderung ab 01.01.2006 auch nachteilig für den Steuerpflichtigen ausgehen --> und er müsste ab Mai 2005 nachzahlen. Ich sehe eine echte Gefahr das sich ein Widerspruch nachteilig auf meinen Geldbeutel auswirken könnte, denn da fuhren wir noch ein Mobil mit Schadstoffklasse S0. Daher werde ich keinen Widerspruch einlegen.... Darauf müsste das Finanzamt aber dann hinweisen (Stichwort "Verböserung"), und der Steuerpflichtige hat dann die Chance den Einspruch noch zurückzuziehen (aufgrund der Bearbeitungszeit hat das Finanzamz nicht mehr die Möglichkeit nach der Rücknahme des Einspruches den Bescheid noch zu ändern!).
Moin, m.W. nur dann wenn in der Sache schon Verfahren anhängig sind, und das ist wohl noch nicht der Fall. Nicht das Du mich falsch verstehst. Deinen Widerspruch wird das FA (wahrscheinlich) zunächst ablehnen, denn der Änderungsbescheid ergeht ja anhand der aktuellen Rechtslage. Eine Klage wird (muss) sich gegen den im Gesetz festgelegten Zeitpunkt der Nachforderungsfrist richten.
Dieser Änderung hat der BR am 24.11.2006 zugestimmt. Das Gesetz war ab Mai 2005 in Kraft und wurde nur ergänzt. Wenn eine Klage gegen den o.g. Zusatz Erfolg hätte (der letzte Punkt würde abgeändert - z.B. in 01.01.2007, oder ganz "gekippt"), wären wir für die Zeit davor nach altem Gesetzesstand steuerpflichtig (Hubraumbesteuerung). Denn die gesetzliche Grundlage für eine Gewichtsbesteuerung für Mobile war seit Mai 2005 nicht mehr vorhanden. Daher ergibt sich nach meiner Auffassung auch keine Rückwirkung, denn auf Grundlage des Kfz-Steuergesetzes waren wir ab Mai 2005 (auf der Basis PKW-Steuerberechnung/ Hubraum) steuerpflichtig. Nur haben die FAs auf berechtigte Forderungen aus diesem Gesetz, uns gegenüber, verzichtet, d.h. den Vollzug ausgesetzt. Das nun der 01.01.2006 als Zeitpunkt angesetzt wurde, und auf eine Nachforderung ab Inkrafttreten des Gesetzes verzichtet wurde, sehe ich persönlich als Vorteil. :wink: Sollte eine Klage gegen den Nachforderungszeitpunkt Erfolg haben kann dieses zweierlei Ergebnisse nach sich ziehen: Du musst nicht nachzahlen, erst ab Rechtskraft der Änderung, oder Du musst mehr nachzahlen, nämlich seit Rechtskraft des Kfz-Steuergesetzes in der aktuellen Fassung - Mai 2005. Hallo,
um welche Beträge geht es denn eigentlich? Bisher habe ich nirgends echte Zahlen lesen können. Für unser neues Womo Profila 622 SB bezahlen wir "unter Vorbehalt" 210,- Euro. Siggi Am Samstag ist bei mir der Giftzettel gekommen...hab ihn noch gar nicht komplett gelesen...auf jeden Fall irgendwas mit ca. 450 € Steuer statt bisher 200......muß heut abend nochmal genau studieren..zumal ich die heurige Steuer schon überwiesen habe.....also 650 statt 200 kann eigentlich nicht sein......Widerspruch lege ich auf jeden Fall ein.............
Was ich gelesen habe ist, daß die mir 1 Euro Mahngebühr, ich ich letztes Jahr bei der Steuer wegen später Anweisung draufgehauen haben (ich hatte aber beim EIngang der Mahnung dann doch schon überweiesen, deren Konto hats aber noch nicht erfasst) nun wieder draufrechnen...die vergessen nix......haben sie mir beim Stillegen meines Porsche nach dem Verkauf letztes jahr auch bewiesen.......auch hier haben sie einen verechnungssscheck geschickt mit den noch übrigen Steuern und haben da auch gleich angeblich noch offene Mahngebühren von ein paar Euro abgezogen (noch dazu von meinen diversen Fahrzeugen und teilweise noch von vor 3 Jahren )...da haben die nur auf die Gelegenheit gewartet...kann mich kaum wehren...zumal es um 7 Euro geht iwar mir das zu blöd... günter Hallo,Ihr lieben Steuerzahler,
Auch ich habe heute, mein KFZ Steuerbescheid, für mein Womo. bekommen. Doch, oh Wunder, alles beim Alten (198 €) Ich hatte, mir, nun vorgenommen, beim FA anzufragen, ob ich bei meinem Womo, auch, die Steuerermäßigung für meine Gehbehinderung, wie, bei meinem PKW bekommen kann? Ich habe, auf den Finanzamtseiten, im Internet, nichts gesehen, daß,ich, das nur für ein Auto, bekommen kann.?? Möchte, da, aber lieber im Moment, keine schlafenden Hunde,wecken.! Oder, hat, da jemand, von Euch, Infos drüber Die besten Hartmut Hallo Hartmut 49,
27. Wenn ein Behinderter eine Steuervergünstigung für ein Fahrzeug erhält, gibt es diese dann automatisch für weitere zugelassene Fahrzeuge? Nein. Die Steuerbegünstigung steht der behinderten Person nur für ein Fahrzeug zu. Weitere Fragen? Ihr Finanzamt hilft Ihnen gerne weiter. Finanzämter in Rheinland-Pfalz Oder Sie wenden sich an die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung: 0180 37 57 400, Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, 9 Cent pro Minute. Hallo Gisela,
vielen Dank, für, deine schnelle Antwort.? Ich, werde. es dann , damit, so , lassen. Ich hätte mich, in den A... gebissen, wenn ich, unserm Staat 8 Jahre schon zu viel Geld gespendet hätte!! Hartmut Also ich verzichte auf den Einspruch, hat eh keinen ?. Ich bezahle für meinen L 200 jetzt PKW Steuer, ob wohl ich ihn nur als Lastesel nutze usw. Für mein WoMo muß ich 55 € im halben Jahr mehr bezahlen, das gebe ich doch gern für meinen Land, denn die Abgeordneten wollen ja demnächst ihre Bezüge den Richtern in den Landgerichten anpassen, dem will ich doch nicht im Wege stehen. Strafen können wir die nur bei der nächsten Wahl, vorrausgesetzt die merkens auch. Außerdem laufen alle die Widerspruch einlegen Gefahr, von Schäubles Horden zur Abgabe von Geruchsproben, ihre Socken zu verlieren. Hallo Waldtroll,
liebe aus Spanien. Was ist los mit Dir, dass Du solche Sprüche los läßt. Du bist doch sonst so ein netter Mensch. Ich habe mich immer auf Deine Beiträge gefreut. Es hat doch keinen Sinn, in diese oder jene Richtung so auszuteilen. Es bringt Dir nichts, nur Ärger. Bleib doch weiter so sachlich wie bisher. Danke und sonnige in Erzgebirge. Campoverde Ich denke, jeder hat mal nen schlechten Tag :wink: Ich hab heute auch das Wetter verflucht - mir wars einfach zu warm :roll:
Ich warte übrigens immer noch auf den Bescheid für die Nachforderung, weil jedes Mal "vorbehaltlich einer Änderung...usw" angedroht wurde. Na ja einen schlechten Tag hatte ich gestern gerade nicht (auch wenns nicht ganz zu diesem Thema paßt), mir war es zwar ein bißchen warm mit der Sägeschutzhose im Wald bei fast 30 Grad, aber es ist doch auch langsam bißchen viel, was einem so abverlangt wird.
Heute beschließen die Banaus... die Unternehmenssteuerreform, damit Großbetriebe nicht so viel Steuern bezahlen müssen. weil die genau wissen, die mittelständigen Betrieb schließen diese Lücke schon wieder. Das einem da mal die Galle hoch geht ist ja irendwie verständlich. Dabei hab ich gestern nur meine Fahrzeuge auftanken müssen, da war die Steurerhöhung fürs Womo pinatz. Waldtroll schrieb:
Geht zwar etwas weiter vom Thema weg - aber: zahlen die überhaupt noch Steuern ? Hallo Gerhard,
Beispiel IKEA: die deutschen Niederlassungen zahlen eine Art Lizenzgebühr an das Mutterunternehmen in Schweden. Diese wird dort mit 23 % versteuert während die Steuer hier weit höher ist. Das sowas möglich ist, liegt an unseren "Gesetzeslücken"! Nun ist beabsichtigt auch hier die Steuer zu senken(anstatt die Gesetzeslücke zu schließen), sodaß es sich für z.B. Ikea-Filialen nicht mehr lohnt, in Schweden zu versteuern. Natürlich müssen die Mittelständler den "Fehlbetrag" ausgleichen! Wie war das noch? HURRA DEUTSCHLAND! Rolf Hallo,
wie war das Thema - Steuerbescheid für das Wohnmobil oder ähnlich???? Wollen wir uns den anderen Foren anschließen? MfG Campoverde Hallo zusammen
Heute kam die Steuernachforderung,für mein letzte Woche verkauftes Womo.Wir steigen wieder auf WW um da wir nur noch selten unterwegs sind. Saisonkennzeichen 03 - 10 01.03.2006 - 15.05.2007 zu zahlen 156.-€ Grüßle Waldi Hallo,
ich habe vor einigen Tagen meinen Stuerbnescheid erhalten, zusammen mit einer saftigen Nachforderung in Höhe von 515.- €. Ich habe daraufhin sofort Einspruch erhoben. Nun bekomme ich von meinem Finanzamt ein Schreiben, worin ich aufgefordert werde, eine Detaillierte Begründung anzugeben. Dazu habe ich einen Monat Zeit, sollte ich bis dahin nicht von mir hören, "behalten sie sich eine Entscheidung ohne weitere Anhörung vor". Wer kann mir behilflich sein, bzw. einen Text für die Begründung geben. Vielen Dank und Klaus Gestern kam dann unser neuer Steuerbescheid :cry:
Steigung von 210€ auf 320€ (also 110€ pro Jahr mehr). Mit Nachforderung ab 01.01.2006 macht das 234€ Nachzahlung. (Schw.....ei) :evil: Ich reich dir die Hand Herr Nachbar- offensichtlich haben wir das selbe Finanzamt, den selben Briefträger und in ihren finanzamtsrelevanten Eigenschaften ähnliche Womos. Ich denke Kurt hat es noch härter getroffen? Oder? Er hat seinen Bescheid noch nicht. Vielleicht dauert es bei älteren Wohnmobilen ja etwas länger. :wink:
Aber ich denke er wird leider stärker zu Kasse gebeten :cry: Ich hab am gleichen Tag den gleichen Bescheid bekommen :D
243,- Nachzahlung Hallo,
gestern ist unser Bescheid gekommen. Von 198 Euro auf 340 Euro im Jahr. Jetzt kommt aber der Hammer: Nachforderung rückwirkend ab dem Datum der EZ, nämlich 10.2.2005 und nicht erst ab 1.1.06. Hab ich was überlesen, oder liegt da unser Finanzamt falsch. Und passenderweise wird der Betrag bei uns sofort abgebucht - es gab keine Zulassung mehr, ohne Einzugsermächtigung für das FA (hat sich jetzt etwas geändert). Also ich muß für diese Zeiräume 432 Euro nachzahlen. Schönes Wochenende...... Andi P.S. Zur Zeit etwas gefrustet - erst eine dicke Nachzahlung für unseren Hyundai (über 650 Euro) und jetzt das noch!
Irgendetwas ist da mit Sicherheit nicht richtig. Bis Ende April 2005 galt nämlich definitiv noch altes Recht. Nun will ich ma rechnen. Bei neuer Steuer von 340,-- EUR/Jahr und S2 / S3 hätte dein WoMo ein zGg zwischen 3801 und 4000kg. Das passt aber nicht zu deinen bisherigen 198,-- EUR. Bei Schlüsselnummer 00 und 3400kg stimmt die alte Steuerhöhe von 198,-- EUR. Dann stimmt aber die neue Steuerhöhe nicht. Also gib mal ein paar mehr Infos. Stephan Hallo,
oh Mann...Badrenovierung und nebenbei noch Bauhelfer und ein wenig Umzug das klappt nicht miteinander. Also.... EZ war 10.02.2005 Zul Ges Gew 3.850 kg Schadstoffklasse 71 / Geräuschklasse G1 Schlüsselnummer 2105 / 71 Steuer wurde festgesetzt auf 135 Euro (ich hatte was falsches im Kopf - sorry!) Jetzt die Nachberechnung von gestern: Festsetzung 10.2.05-31.12.05 auf 120 Euro festsetzung 01.01.06-09.02.06 auf 37 Euro Festsetzung ab dem 10.02.06 auf 340 Euro jährlich somit lt. Finanzamt: Steuer für 10.02.05-09.02.08 = 837 Euro bereits bezahlt = 3*135 Euro = 405 Euro Rest wird eingezogen = 432 Euro während ich das hier schreibe kommt mir so die Idee dass das doch richtig ist. Unter dem neuen Bescheid steht noch: bis 31.12.05 = sonstiges fahrzeug ab 01.01.06 = Wohnmobil Hubraum 2800 ccm Diesel Emissionsklasse = 0671 1999/96/EG; A; GKL; G1 Andi Also, die Berechnung des FA ist richtig.
Die Berechnung für den Zeitraum 10.02.05 bis 31.12.05 ist die Umrechnung von 135,-- EUR/Jahr auf das anteilige Jahr. Dies war erforderlich, da du ja in 2005 die Steuer bis zum 09.02.06 bezahlt hast. Daraus folgt auch die Berechnung für den Zeitraum 01.01.06 bis 09.02.06. So, dazu nun die Steuer von 340,-- EUR/Jahr für den Zeitraum 10.02.06 bis 09.02.08 (=680 EUR), macht alles zusammen 837,-- EUR. Und siehe da, schon geht die Rechnung des FA auf. Ach ja, die 340 EUR/Jahr stimmen bei deinen Fahrzeugdaten auch. Stephan Hallo Stephan,
vielen Dank für die Gegenkontrolle. Jetzt weiß ich wenigstens dass ich richtigerweise das viele Geld bezahle :D Gutes Nächtle noch Andi Hallo Stephan,
eine kurze Frage noch dazu: Lohnt es sich denn, wegen der rückwirkenden Versteuerung (also für mich ab 2/2006) noch Einspruch einzulegen, oder bringt das für das eine Jahr nichts? Danke und Andi Also wenn dann müsste sich dein Einspruch auf das gesamte Jahr 2006 beziehen. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Steuerhöhe beläuft sich bei dir auf ca. 200 EUR/Jahr. Somit würde ein erfolgreicher Einspruch natürlich etwas bringen.
Vom Verfahren her müsstest du mit dem Einspruch sinnvoller Weise das ruhen des Verfahrens bis zu einer gerichtlichen Entscheidung beantragen, da du ansonsten im Falle einer Ablehnung deines Einspruchs zur Fortführung des Verfahrens Klage einreichen müsstest. Angeblich soll es bereits ein Verfahren in dieser Angelegenehit geben, sodass deinem Antrag auf ruhen des Verfahrens entsprochen werden könnte. Nun meine gasnz persönliche Einschätzung der Erfolgsaussichten - wobei ich selbst hin und her gerissen bin ob ich vorsorglich Einspruch einlegen sollte wenn ich einen geänderten Bescheid erhalte. M.E. wird die Rückwirkung im Falle einer gerichtlichen Überprüfung als rechtmäßig bewertet werden, da mit ihr - entgegen der weit verbreiteten Meinung - keine schlechter sondern eine Besserstellung der Wohnmobilhalter einhergeht. Wie komme ich zu dieser Meinung. Als Folge der Streichung des § 23 Abs. 6a STVZO zum Mai 2005 waren auf unsere Wohnmobile entsprechend des Kraftfahrzeugsteuergesetztes in der seinerzeitigen Fassung die Kfz-Steuersätze für PKW anzuwenden. Diese liegen deutlich über den nun rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft getretenen Steuersätzen für Wohnmobile. Insoweit stellt sowohl die Anwendung der vor Mai 2005 geltenden Steuersätze bis 31.12.2005 als auch die Anwendung der neuen Wohnmobilsteuersätze für die Zeit vom 01.01.2006 bis zu ihrer Verabschiedung im Dezember 2006 eine Besserstellung gegenüber der mit Streichung des § 23 Abs. 6a STVZO eingetretenen Rechtslage dar. ABER: Ich bin keine Steuerjurist. Dies ist, wie geschreiben, meine eigenen persönliche Einschätzung. Und selbst wenn ich mit dieser Einschätzung 100%ig recht habe, sind Recht haben und Recht bekommen immernoch 2 unterschiedliche Dinge. Fazit: Ein Einspruch in Verbindung mit dem ruhen des Verfahrens macht, insbesondere auf Grund der im www vorhandenen Muster, wenig aufwand und könnte möglicherweise etwas bringen. Stephan Hallo Stephan,
danke für die Antwort. So werde ich es machen! ANdi Hallo, heute kam mein neuer Steuerbescheid. Zunächst das Positive .... die Rennerei zur Zulassungsstelle wegen der Änderung der Schlüsselnummern ( ich hatte darüber berichtet ) hat sich gelohnt . Bei meinem LT 28 ( 1. Generation ) aufgelastet 3 to zahle ich nun statt 173,- EUR -> 290 EUR per anno. Rückwirkend soll ich vom 04.04.06 (Anmeldung) bis zum 03.04.08 ( bis dahin schon besteuert nach altem Recht) EUR 236 nachzahlen. Also alles keine Beträge, die mich umbringen. Aus Prinzip werde ich aber gegen die rückwirkende Besteuerung wegen der durch den ADAC anhängigen Klage mit Hinweis auf diese Widerspruch einlegen.
Harald Also, mein Steuerbescheid ist unterwegs, nach Auskunft des Finanzamtes muss ich jetzt anstatt 185,00 EUR 460 EUR bezahlen.
Und das nur weil bei dem Ducato die Schadstoffklasse ausgenullt ist. Hat jemand einen 2,5l Saugdiesel mit der Klasse S1 ? Wenn ja, dann könnte man das umschlüsseln. Hardo
Also ich habe ja wie einige wissen nun zum ersten Mal ein Wohnmobil angemeldet. Die Steuer beträgt für meinen 84er Ducato 308,- € p.a. Wir haben ein Saisonkennzeichen (03-10) Der Wagen hat 2,5 l Hubraum und ist technisch auf 3,1 to aufgelastet. Für dieses Jahr ist der Betrag gekürzt, weil ich den Wagen ja erst im Monat 05 angemeldet habe. Überall hört und liest man davon, dass man gegen die Steuerbescheide Widerspruch einlegen soll. Wenn ich aber diesen Beitrag hier lese, gehe ich davon aus, dass diese Widerspruchsregelung nur für rückwirkende Beiträge geringe Aussicht auf Erfolg birgt. Gehe ich also recht in der Annahme, dass mein Steuerbescheid vollkommen rechtens ist und ich keinen Widerspruch dagegen einlegen muss?` Es bedankt sich Björn Also gegen eine Steuerbescheid muss man grundsätzlich keinen Einsprcu einlegen, aber man kann.
Aber zu deinem Fall: Du hast das Fahrzeug nach inkrafttreten der aktuellen Änderung des Kfz-Steuergesetzes zugelassen. Da es m.W. von keiner Seite die Absicht gibt, gegen die gültigen Steuersätze zu klagen, gibt es grundsätzlich keinen Grund für dich, einen Einspruch einzulegen. Was du allerdings prüfen solltest ist, welche Schlüsselnummer in deinen Papieren eingetragen ist und wenn dort eine 00 steht, ob es die Möglichkeit der Umschlüsselung auf S1 gibt. Sollte dies möglich sein, würde sich für die Jahre 2007 bis einschl. 2009 deine Steuer 200 EUR/Jahr reduzieren. Aber hier handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Fall für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Hallo Dirk, ich habe heute auch meinen Steuerbescheid erhalten. :cry: Hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Klärung des Sachverhaltes beantragt. Mal schaun war es bringt, aber einfach so hinnehmen sollte man eine solche Schweinerei nicht und deshalb auch mein Tipp - nur wer Einspruch einlegt hat evtl. Glück und bekommt das Geld wieder. Allzeit eine gute Fahrt und denkt dran auch wer nun überlegt sich ein neues WoMo zu kaufen, sollte sich nicht wegen der Steuererhöhung für einen neuen Fiat entscheiden, denn dieser wird obwohl er einen Euro 4 Motor hat in die "teuerere" Schadstoffklasse 3 eingestuft. Also wie das Vorgängermodell. :twisted: Klaus Snoopy,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das sagt eigentlich schon alles. Ich glaube S 01 kommt nicht in Frage (Bj 84, nur Topf, keine Filter, nichts) Emmissionsklasse ist keine eingetragen, dies habe ich aber schon beim Anmelden erfragt. Da mir kein anderer Ducato 2,5 D bekannt ist, der eine S 1 hat, ist dies glaube ich ohne (teuren) nachzurüstenden Filter ohne Sinn, da eine Einzelabnahme vsl. die Folge wäre, wenn ich mir da selber was basteln würde. Hallo Ihr lieben Steuerzahler,
auch ich bekam, heute meinen "heißersehnten Giftbrief" Eine Erhöhung von 198€ auf 310 € .! Nachzahlung vom 22.05.05, bis heute 266€ mein Fahrzeugdaten Fiat 2800 JTD 3.4to. zulg. GG Meine Frage : Muss das Finanzamt, bei einer soch drastischen Erhöhung, mir nicht da stellen, wie, sich diese Betrag, zusammensetzt.?? Ich meine,das wäre das Mindeste, was, ein jeder Steuerzahler verlangen kann ?? , an Alle, Hartmut Hallo Hartmut
bekam meinen ja heute auch. Da stand auch nur drin was ich bisher schon bezahlt hatte, was ich ab dem ..... zu bezalhen habe und was sie wollen. Reich doch eigentlich. Wiederspruch schon eingelegt? Meiner ist eben raus Bei mir stand in den letzten beiden Bescheiden sinngemäß: unter Vorbehalt einer Gesetzesänderung (oder so ähnlich, kanns grad nicht greifen). Demnach kann ich mir den Einspruch sparen. 460 Teuronen 2,5l Sauger |
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