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anhaengerkupplung
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Widerspruch beim Finanzamt 1, 2, 3, 4, 5 ... 7


ramsi am 26 Jun 2007 17:07:36

460 euronen +406 euro von 05 und 06 das ist nicht zu fassen

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

ramsi am 26 Jun 2007 17:31:39

Wie habt ihr denn den Einspruch geschrieben wenn ich fragen darf

fuzzy am 28 Jun 2007 08:35:25

Ducato 290 2,5 TD 70 kw Baujahr 1991 3500kg
früher 180 € p.a.

jetzt dank erfolgreicher umschlüsselung
"nur" 320 € p.a.
statt 480 € p.a.

Nachzahlung 180 €

:ooo: :ooo: :ooo:

Anzeige vom Forum


Campoverde am 28 Jun 2007 11:24:35

Hallo ramzy,

ich habe fogendes geschrieben:

Gegen die rückwirkende Festsetzung der Steuer für das Fahrzeug - Wohnmobil - lege ich hiermit

Einspruch


ein. Mit Rücksicht auf die anhängenden Klagen bitte ich das Verfahren bis zur Entscheidung der Gerichte ruhen zu lassen. Aus diesem Grunde ist zur Zeit eine Begründung des Einspruchs entbehrlich.


Hinweis:

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ihr müsst zunächst zahlen. Sollte dann die Klage Erfolg haben, bekommt Ihr das Geld zurück.

MfG
Campoverde

runo am 28 Jun 2007 15:23:42

Habe gestern auch den Wunschzettel vom Finanzamt erhalten. Von 210,- auf 320,-Euro . :frown:
@ Campoverde: Habe sofort einen ähnlichen Einspruch
wie du verfasst. Hoffe, die Geldeintreiber werden mit Einsprüchen zugeschmissen ! Vielleicht sollte ich mir überlegen, ob ich mein Fahrzeug von Dezember bis März
abmelde und dieses Procedere jährlich wiederholen.
Prima Beschäftigung für die Steuereintreiber ! Den
Umgang mit uns Steuerzahlern finde ich auf jeden Fall
zum Kotzen.

:ooo:
an alle Mitbetroffenen
Runo

JEFF und GITTE am 28 Jun 2007 15:57:52

Hallo Steuerfrustrierte,

möchte mal ein Beispiel aufzeigen, wie das mit der Steuer in Australien läuft.

Jedes Fahrzeug muss KFZ-versteuert werden.
Die Steuer ist im voraus, für ein Jahr zu entrichten.

Verkauft jemand sein Fahrzeug, nach, ... sagen wir 6 Monaten, so erwirbt der Käufer die Steuergutschrift für 6 Monate mit.
Ergo, ... kein neuer Steuerbescheid, keine neue Gutschrift, etc.

Beide, Käufer und Verkäufer, unterzeichnen eine vorgefertigte Postkarte und schicken diese an die zentrale Zulassungsstelle.
Natürlich geht das auch per Internet.

Innerhalb eines Staates, benötigt man auch kein neues Kennzeichen, oder muss das Fahrzeug gar ummelden.
Da reicht die besagte Postkarte oder Internet-Mitteilung.
Das spart eine Menge Aluminium!!!

Das hat nu nix wirklich mit dem Thema hier zu tun, aber diese Schlamassel in die uns die Beamten in der BRD hier ständig reinreißen, dient doch nur deren eigener Arbeitsplatzsicherung.

Wollte das einfach mal loswerden ...

... nix für ungut, wenn dat nu en Beamter ließt.
Hab ja nix gegen die - die tun ja nix ...

ramsi am 28 Jun 2007 19:33:48

@campoverde vielen dank so habe ich es mir ungefähr g
edacht meine Frau hatte heute auf der arbeit einen steuerprüfer da er meinte das das finanzamt einen prozess verlieren würde.es gibt auch die möglichkeit eine ratenzahlung zu vereinbaren für diejenigen die so wie ich 886 euro zahlen müssen wobei dann nur sehr wichtig ist die erste rate pünktlich zu bezahlen.in diesem sinne wir machen das amt platt :wink: 8)

ramsi am 28 Jun 2007 19:41:03

@ fuzzy wie hast du das mit der umschlüsselung gemacht :?:

Eddy am 28 Jun 2007 20:34:08

Hallo,
Jeff und Gitte schrieben:
Das hat nu nix wirklich mit dem Thema hier zu tun, aber diese Schlamassel in die uns die Beamten in der BRD hier ständig reinreißen, dient doch nur deren eigener Arbeitsplatzsicherung.


Es gibt hier im Forum genügend Beamte, die auch dem Hobby Womoreisen frönen, die auch nicht mit der Steuer einverstanden sind und sich hier im Forum mit dem Thema Steuer auseinandersetzen siehe snoopy64.

Nur weil es in anderen Ländern einfachere Verfahren gibt , heißt das nicht das Beamte, moderne Verfahren blockieren, nur damit ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt.

Vielleicht sollte man bei dem ganzen Thema einfach mal sachlich bleiben.

Danke Eddy

Gast am 28 Jun 2007 20:43:27

...Vielleicht sollte man bei dem ganzen Thema einfach mal sachlich bleiben...


@Eddy: :daumen2:

Gast am 28 Jun 2007 21:11:36

@ Eddy und alle anderen die sachlich bleiben :bindafür: :daumen2:

Und mal am Rande, es wäe schön wenn wir Beamten die Gesetze machen würden und nicht die Politiker. Ich hätte da einige super Ideen :wink:

fuzzy am 28 Jun 2007 21:42:15

ramsi hat geschrieben:@ fuzzy wie hast du das mit der umschlüsselung gemacht :?:


Hi Ramsi, erklär ich Dir gerne aber das füllt hier und diversen anderen Foren sxxhon Bände, gib mal umschlüsselung in die suche ein.
man müßte zunächt mal Deinen genauen Fahrzeugtyp wissen.

schick mal ne PM mit Deiner Tel.Nr, das geht am Tel. besser.

JEFF und GITTE am 28 Jun 2007 22:10:03

Das war durchaus sachlich gemeint.
Und vor allem Kaptain Krabbe, ach nun Zeelander, der ja so sachlich ... naja.

Grins

Gast am 28 Jun 2007 22:56:47

JEFF und GITTE hat geschrieben:Das war durchaus sachlich gemeint... Und vor allem Kaptain Krabbe, ach nun Zeelander, der ja so sachlich ... naja.Grins

:kuller: :kuller: :kuller:

@ JEFF K ~ äääh Gast ~ äääh oder wie auch immer: ... auf Dich kann man sich verlassen ... wie auf die Hühner ... klatsch in die Hände und Sie fangen an zu gackern ... (das meine ich ganz sachlich ... :D)

Tipsel am 28 Jun 2007 23:00:39

..und jetzt vertragt ihr euch wieder, gell :knuddel:

Dirк am 28 Jun 2007 23:03:46

[mod="Dirk"]das reicht jetzt.

Ihr könnt euch gern via PM liebhaben - das Thema laßt ihr aber mal bitte den Steuerwidersprüchlern. [/mod]

Gast am 28 Jun 2007 23:10:40

:tach: ...sag ich doch :D ... hab übrigens heute auch meinen "Strafbefehl" vom FA bekommen ... :cry:

honda-daddy am 29 Jun 2007 14:03:18

Hallo ramsi

so habe ich meinen Einspruch abgeschickt



Textvorschlag

Vorname Nachname Datum:
Strasse, Hausnummer
PLZ Ort

Finanzamt (Bezeichnung)
Strasse, Hausnummer
PLZ Ort

Betreff: Einspruch gegen Steuerbescheid über Kraftfahrzeugsteuer
Vorgang: Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer Finanzamt xyz PLZ, Ort, vom Datum; Kraftfahrzeugsteuernummer X-XX12344
Hiermit lege ich Einspruch gegen den vorgenannten „Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer“ ein.

Begründung:
Rückwirkung des 3. Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz

Mein Wohnmobil ist für das Jahr 2006 bis zur Verkündung des 3. Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz im Bundesgesetzblatt am 28. Dezember 2006 als „Anderes Fahrzeug“ gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz zu besteuern. Mein Wohnmobil wurde gemäß den zugehörigen Fahrzeugpapieren als SO. KFZ WOHNMOBIL UEBER 2,8 T und mit der entsprechenden Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und gehört nach der mittlerweile im KraftStG genannten Richtlinie 70/156/EWG zur Fahrzeugklasse M-SA. Fahrzeuge der Klasse M-SA sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und deshalb begrifflich keine Personenkraftwagen oder Krafträder. Deshalb sind sie bis zur Verkündung des 3. Änderungsgesetzes als „Andere Fahrzeuge“ zu besteuern. Die rückwirkende Inkraftsetzung des 3. Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten. Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, »echte« Rückwirkung), ist grundsätzlich unzulässig. Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 [242, 254/261]). Daraus ergibt sich auch ein Schutz gegen eine belastende Rückwirkung aus Steuergesetzen. Anderenfalls wären die Bürger, in diesem Fall die Eigner von Wohnmobilen rückwirkenden Regelungen, die massiv in den privaten Lebensbereich, in den Privathaushalt hineinwirken, schutzlos ausgeliefert.
Ich beantrage das Ruhen des Einspruchverfahrens bis zur gerichtlichen Klärung.


vielleicht kannst du damit etwas anfangen

JEFF und GITTE am 29 Jun 2007 16:54:45

... wwwwoooooooooohhhhhhhhhhhhh, das Schreiben ist ja der Hammer.
Verstehe zwar nur Bahnhof, hört sich aber beamtenverständlich an.

Dürfen wir das benützen?

und danke, Jeff & Gitte

seklatt am 29 Jun 2007 18:16:37

Hallo Hotte

Vielleicht solltest du dabei schreiben, dass der vorgefertigte Text aus Camp..line forum stammt. :wink:


HaraldF am 30 Jun 2007 11:37:43

Auf eine gezielte Anfrage erhielt ich von der Rechtsabteilung des ADAC folgende Antwort :

der ADAC plant, die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Festsetzung der Kfz-Steuer für Wohnmobile zum 01.01.2006 im Wege von Musterprozessen gerichtlich prüfen zu lassen. Betroffenen Haltern von Wohnmobilen wird daher empfohlen, Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid einzulegen.
Ein Aktenzeichen ist bislang noch nicht bekannt.
Zur Begründung ist darauf zu verweisen, dass die rückwirkende Festsetzung zum 1.1.2006 nicht rechtmäßig ist, da zu diesem Zeitpunkt, trotz Vorliegen eines ersten Gesetzentwurfs, noch nicht bekannt war, wie die WOMO-Steuer konkret aussehen würde. Z. B. sah der Gesetzentwurf aus dem Jahr 2005 noch keine Stehhöhe von 170 cm im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle vor. Es waren somit den Fahrzeughaltern sämtliche Dispositionsmöglichkeiten (Verkauf, Abmeldung, Stilllegung, Nachrüstung, Saisonzulassung etc.) zum 1.1.2006 genommen.
Da sich die Musterverfahren derzeit noch im Einspruchsverfahren befinden, liegt ein gerichtliches Aktenzeichen, auf das ein Antrag auf Ruhenlassen des Einspruchsverfahrens gestützt werden könnte, noch nicht vor.
Es ist davon auszugehen, dass die Musterverfahren sich über einen längeren Zeitraum, möglicherweise über mehrere Finanzgerichtsinstanzen und Jahre, hinziehen werden.
Halter von Wohnmobilen, die bisher schon Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid eingelegt haben, erhalten zur Zeit Schreiben der Finanzämter, den Einspruch zurückzunehmen. Der ADAC empfiehlt, den Einspruch nicht zurückzunehmen und es ggf. auf eine klagefähige Einspruchsentscheidung ankommen zu lassen.


Allerdings gibt es schon eine Klage ( seit 20.6.07 ) eines Privatmannes :

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 26/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.6.2007)

Besteuerung eines - vornehmlich als Zugfahrzeug eingesetzten - Toyota Landcruiser (Typ J8 mit 5 Sitzplätzen, Dieselmotor, Hubraum 4164 ccm, Emissionsschlüsselnummer "00", zulässigem Gesamtgewicht von 2960 kg) ab 1. Mai 2005 nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und Einfügung des § 2 Abs. 2a KraftStG als Pkw i.S. von § 8 Nr. 1 KraftStG - Rückwirkende Änderung des KraftStG im Dezember 2006 zum 1. Mai 2005 als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

KraftStG § 8 Nr 1; KraftStG § 8 Nr 2; KraftStG § 9 Abs 1 Nr 2; KraftStG § 2 Abs 2a; StVZO § 23 Abs 6a; GG Art 20 Abs 3

Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 30.3.2007 (7 K 22/06)

Wichtig ist, daß man im Widerspruch die Ruhendstellung des Widerspruchs bis zum Abschluß der anhängigen Verfahren beantragt, da sonst der Bescheid auf Grund der derzeit bestehenden Rechtslage abgelehnt wird. In diesem Fall hat man aber eine Grundlage für eine Klage.

Also Jungs, eine Flut von Widersprüchen an die Finanzämter ! :D

Gast am 30 Jun 2007 21:12:41

hallo & Danke an Alle "Steuerkundigen" und Eure ausführlichen Infos ~ eine Frage von mir dazu a.G. des jetzt auch bei mir vorliegendem "neuen Steuerbefehls" ...

... ab welchem Datum ist denn nach der aktuellen Gesetztgebung und Eurer Kenntnis eine Nachforderung bzw. oder Neufestsetzung der Womo-Steuer legitim und unumstößlich nicht zu verhindern ...

danke & so long :freude:

Gast am 06 Jul 2007 08:22:13

HaraldF hat geschrieben:Auf eine gezielte Anfrage erhielt ich von der Rechtsabteilung des ADAC folgende Antwort :

.......


Endlich mal ein Beitrag, der dem ursprünglichen Titel gerecht wird..... :wink: :wink: :wink:

Vielen Dank.

Der Rest ist ja eher SPAM :D

Campoverde am 06 Jul 2007 10:32:13

Hallo MR2-Blue,

ich sehe soeben, dass bei Dir Kreis Siegburg vermerkt. Ich denke, das ist der Rhein-Sieg-Kreis. Meine Heimat ist Dattenfeld an der Sieg, also auch im Rhein-Sieg-Kreis. Es ist schön, dass man über dieses Thema wieder einen aus der Heimat angetroffen hat. Allzeit gute Fahrt und viel Glück mit den Steuerbescheiden.

aus Spanien nach Siegburg oder Umgebung, Ruppichteroth, Eitorf usw.

Campoverde

Gast am 06 Jul 2007 13:15:47

Es ist der Rhein-Sieg Kreis, allerdings am äußersten Ende, direkt am Kreis Euskirchen....Gemeinde Swisttal und das auch erst seit Okt.-2006.

Gast am 13 Jul 2007 00:33:27

Hi Leute,
habe heute Post vom FA bekommen. Zwei Seiten undurchdringliches Geschreibsel mit der schlussendlichen Aufforderung "...ich bedauere, Ihrem Einspruch nicht stattgeben und auch nicht bis zur gerichtlichen Klärung bereits eingereichter Musterklagen verschiedener Verbände ruhen lassen zu können. Sofern Sie sich meinen Gründen anschließen sollten, bitte ich Sie, mir bis zum 10.08.2007 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurücknehmen. Andernfalls komme ich nicht umhin, Ihren Einspruch als unbegründet zurückweisen zu müssen. Mit freundlichen n...".
So!
Geht das vor Gericht als Drohbrief durch? (hihi)
Es stellt sich mir jetzt nur die Frage, wie verfahre ich weiter? Wenn ich das hier vorher Erwähnte richtig deute, muss ich zurückschreiben und auf das o. g. anhängige Verfahren IX R 26/07 verweisen. Wie formuliere ich das denn formaljuristisch? Gibts da auch schon ein Standardschreiben? Deadline für meine Steuernachzahlung ist übrigends der 30.07. (immerhin 464,- Euronen).

walkuere

Gast am 13 Jul 2007 00:40:31

Noch was:
wenn ich jetzt erneut widerspreche mit der Bitte, das Verfahren ruhen zu lassen, muss ich die Kohlen dann trotzdem abdrücken, oder kommen die mir bei Nichtzahlen nach Portugal hinterher um überall den Kuckuck hinzukleben? Sollte ich die Zahlung unter Vorbehalt leisten?

Fragen über Fragen...


walkuere

Dirк am 13 Jul 2007 02:24:06

zahlen mußt Du - aber erstmal nur unter Vorbehalt (man weiß ja nicht, wie es ausgeht)

Campoverde am 13 Jul 2007 10:39:57

Hallo,

Walkuere hat m.E. ein anderes Problem. Wenn ich alles richtig gelesen habe, wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Also ist es nichts mit dem Ruhen des Verfahrens. Dann hilft zur Vermeidung eines Fristablaufes nur die eigenständige Klage.
Zur Zahlung: Es ist richtig, dass man zahlen muß. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sollte jedoch dann die Klage erfolgreich sein, bekommt man sein Geld zurück.
Ich würde noch einmal zum Finanzamt gehen und versuchen, dort ein Gesspräch zu führen mit dem nochmaligen Ziel der Aussetzung des Verfahrens. Alles andere sonst wie oben beschrieben.

MfG
Campoverde (Heinz)

Gast am 17 Jul 2007 00:20:30

Naja, dann versuchen wir`s halt nochmal mit einem freundlichen Gespräch. Wenn´s nicht fruchtet, muss halt der Rechtsverdreher `ran. Wofür hat man schließlich eine Rechtsschutzversicherung...


Walkuere

chalander am 17 Jul 2007 14:57:44

Hallo zusammen,

ich habe auch etwas vom FA zurückbekommen, ich denke mal, dasselbe wie Walküre auch:

2 Seiten, die damit schließen:
Ihr Einspruch gegen die rückwirkende Festsetzung ist somit unbegründet und müsste zurückgewiesen werden.
Bitte teilen Sie mir schriftlich innerhalb von vier Wochen mit, ob Sie Ihren Einspruch aufrecht erhalten oder zurücknehmen möchten. Hierzu können Sie beigefügte Rückantwort benutzen.

Was mach ich jetzt? Garnichts oder antworten, daß ich den Einspruch aufrecht erhalte?

LG

Dirк am 17 Jul 2007 15:43:36

Antworten, daß Du den Einspruch aufrecht erhältst, gleichzeitig aber das Ruhen des Verfahren beantragst, bis das Musterverfahren des ADAC vor Gericht entschieden wurde.

fuzzy am 17 Jul 2007 16:22:20

Hatte soeben wg. der Antwort des Finanzamtes (auch bekannt unter dem Namen : Amt für moderne Christenverfolgung)auf meinen Widerspruch ein längeres nettes Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin.

1. haben die momentan Land unter wg. der vielen Widersprüche.
2. teilen Sie in der Mehrzahl auch die Wut der Womofahrer
3. stöhnen unter der Unfähigkeit der Politik

Fakt ist folgendes :

Widerspruch enthebt nicht der Zahlungsverpflichtung

das Finanzamt kommt 1 Monat nach Zustellung des Schreibens mit einer Erinnerung auf mich zu.
soltte bis dahin keine Musterklage eingegangen sein.
muß man dann nochmals Stellung nehmen.

Sollte die Klage schon laufen ist man auf jeden Fall mit dabei, da wg. dem Widerspruch der Steuerbescheid
sich in einem Schwebezustand befindet :roll:

Also erstmal kein Rechtsanwalt nötig

Hoffe ich konnte helfen

HandyCleo am 17 Jul 2007 18:52:10

Dass ist nicht ganz richtig fuzzy!

Sollte der Einspruch abgewiesen werden, MUSS geklagt werden, sonst läuft die Widerspruchsfrist aus und es gibt selbst bei einer positiven Klageentscheidung keinen Cent zurück!

Aber das sollte in jedem Fall über einen Anwalt laufen.

fuzzy am 17 Jul 2007 20:15:09

fuzzy hat geschrieben:das Finanzamt kommt 1 Monat nach Zustellung des Schreibens mit einer Erinnerung auf mich zu.
soltte bis dahin keine Musterklage eingegangen sein.
muß man dann nochmals Stellung nehmen.

Sollte die Klage schon laufen ist man auf jeden Fall mit dabei, da wg. dem Widerspruch der Steuerbescheid
sich in einem Schwebezustand befindet :roll:
Also erstmal kein Rechtsanwalt nötig


@Handycleo
das war damit gemeint !
sorry war nicht so ganz klar ausgedrückt von mir.

chalander am 18 Jul 2007 08:46:08

Wenn das so einfach ist wie in meinem Fall, was hindert dann die FA´s daran, alle Klagen erstmal abzuweisen?
Ich meine, bekommen denn alle so ein Antwortschreiben wie ich? Und wenn nicht, habe ich etwas falsch gemacht? Ich habe eigentlich ein Standardschreiben verwendet.

Apropos, kennt jemand einen preiswerten und guten Verkehrsrechtschutz?

Viele

Beduin am 18 Jul 2007 11:04:32

Ich habe aus NRW noch nichts bekomme, ist auch schon bald 14 Tgae her.

Gast am 18 Jul 2007 11:12:47

Ich hab schon im Mai fristgerecht Einspruch eingelegt und auch nichts mehr gehört, den angeforderten Betrag allerdings auch überwiesen.
Laut Aussage des Finanzbeamten werden die Einsprüche gesammelt und "liegen gelassen" ...

Gast am 18 Jul 2007 12:40:32

chalander hat geschrieben:Wenn das so einfach ist wie in meinem Fall, was hindert dann die FA´s daran, alle Klagen erstmal abzuweisen?
Ich meine, bekommen denn alle so ein Antwortschreiben wie ich? Und wenn nicht, habe ich etwas falsch gemacht? Ich habe eigentlich ein Standardschreiben verwendet.

Apropos, kennt jemand einen preiswerten und guten Verkehrsrechtschutz?

Viele


Nur der Form halber, das FA kann zwar die (Weh)Klagen der Steuerbürger ablehen, nicht jedoch eine Klage.

Die derzeitigen Widersprüche kann das FA selbstverständlich zurück weisen, da es in seiner Entscheidung an geltendes Recht, so auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz, gebunden ist und nicht mittels Widerspruchsbescheid ein "Gesetz kippen" kann. Deshalb warten ja auch alle darauf, dass endlich eine Klage anhängig ist. Damit hat das FA nämlich problemlos die Möglichkeit, einem beantragten Ruhen des Verfahrens stattzugeben.

Dirк am 18 Jul 2007 14:19:40

Gast hat geschrieben: Deshalb warten ja auch alle darauf, dass endlich eine Klage anhängig ist.

BFH, IX R 26/07

Administrator am 18 Jul 2007 23:19:23

Informationen zur Musterklage des ADAC und ein Muster-Einspruchs-Text zum Download finden sich unter:
--> Link

Gast am 18 Jul 2007 23:35:02

Dirk hat geschrieben:Informationen zur Musterklage des ADAC und ein Muster-Einspruchs-Text zum Download finden sich unter:...


... gracie g.M. ... erspart mir weitere Fragen ~ bedeutet für Dich allerdings mehr Arbeit ... lies meine PM ... :D

Dirк am 19 Jul 2007 01:10:07

folgenden Text hat mir E2nO übersendet:


Hallo zusammen, folgende nette Formulierung um gegen die Ablehnung eines "Ruhenden Verfahrens" vom Finanzamt vorzugehen habe ich im Web gefunden:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich das Ruhen des Verfahrens für meinen Einspruch bis zur
gerichtlichen Klärung durch das Musterverfahren von <xxx> welches in Kürze
eingeleitet wird. Das Gericht und das Aktenzeichen reiche ich nach.
Hilfsweise beziehe ich mich auf das bereits beim Bundesfinanzhof anhängige Gerichtsverfahren
mit dem Aktenzeichen IX R 26/07 vom 20.06.2007.

(für <xxx> eine klagende Organisation, z.B. den ADAC eintragen).

Gast am 19 Jul 2007 06:51:53

Dirк hat geschrieben:
Gast hat geschrieben: Deshalb warten ja auch alle darauf, dass endlich eine Klage anhängig ist.

BFH, IX R 26/07


Ich bin mir nur nicht ganz sicher ob uns dieses Urteil, bzw. die revision, in der Frage der Rückwirkung wirklich hiolft. Laut den von mir gefundenen Quellen (z.B. --> Link) ging es dem Kläger wohl um die Weiterführung der Gewichtsbesteuerung und nicht um die Rückwirkung. Und von dem Wunsch der der Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung haben wir - und auch die entsprechenden "Fachorganisationen", uns ja längst verabschiedet.

Man darf gespannt sein.

Stephan

womofreak am 19 Jul 2007 10:25:04

Guten Morgen,

nein, die Klage mit dem AZ: BFH, IX R 26/07 wird vom FA Oldenburg zumindest nicht anerkannt. Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen und der hatte wohl ein Telefondate mit einem Justitiar vom ADAC, wo jetzt wohl doch eine Klage vorbereitet wird, und die auch anerkannt werden soll. Kann allerdings noch 1 Woche dauern. Bleibe natürlich am Ball!

Hans

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