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Dieselskandal Fiat Ducato multijet 130, 150 1, 2, 3, 4, 5, 6


Tinduck am 28 Nov 2024 09:27:29

Pelasg hat geschrieben:Wobei ich es nicht "blauäugig" nennen würde wenn es um hart ersparte höhere 5-6stellige Geldbeträge geht, welche man in eine Anschaffung für die nächsten 10-30? Jahre bewußt investiert hat.


'Blauäugig' würde ich das auch nicht nennen. Aber fragwürdig ist es schon.

Hier werden juristische Laien mit einer groben Vereinfachung eines komplizierten Sachverhaltes ('Ihr Auto könnte stillgelegt werden'; völlig unwahrscheinlich, noch nicht mal im gerichtsfest bewiesenen VW-Skandal kam es dazu) dazu getrieben, Geld (über die RSVs) in die Kanzleikassen zu spülen. Klassische FUD-Taktik und in meinen Augen äußerst unredlich. Dass die Anwaltskammern sich das einfach unbeteiligt anschauen, sagt viel über das Ethos dieses Berufsstandes aus.

Und wie die Praxis zeigt, hat das bis jetzt auch noch keinem Klagenden wirklich was gebracht, da Fiat/Stellantis sich hütet, rechtsgültige Urteile ergehen zu lassen.

bis denn,

Uwe

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Reibi am 28 Nov 2024 10:09:58

Pelasg hat geschrieben:Aber ist es nicht irgendwie traurig, wenn Betroffene einen "Shitstorm" fürchten?
Zum Einen betrifft das Thema nicht nur Fiat(Stellantis), sondern auch andere nationale und internationale Hersteller!
Andererseits sind keine wirklich vertrauenswürdige Informationen darüber verfügbar, welche Fahrzeuge es exakt betrifft.


Ja, es ist wahrscheinlich so, es gibt ja hier im Forum mehrere Treads zum Thema Fiat Abgasskandal etc. Da sind am Anfang "recht nette Formulierungen" aufgetaucht. So etwas muss man sich halt nicht geben und man läßt das Ganze dann hier.

Klar ist hier, dass im Zuge dieses Abgasskandals alle Europäischen Hersteller lächelnd die Sache aussitzen und den Verbraucher mit allen rechtlichen Möglichkeiten vor die Pumpe laufen lassen. Wenn es dann eng wird, wird eine Unterlage nicht eingereicht und es ergeht ein Versäumnisurteil. Da würde es helfen was ich die Tage mal schrieb, beim dritten Versäumnisurteil ab in die höchste Instanz und Hosen runter alle Codes auf den Tisch! Mit Firmengheimniss etc. brauchen die auch nicht kommen, sind ja eh, wenn's dann bewiesen ist Anlagen zur Täuschung des KBA und nicht Genehmigungs würdig!

Es gab hier im Forum mal den Hinweis auf die Uni Regensburg, da wird der ganze Dieselskandal im rechtlichen Verlauf aufgearbeitet, ganz nette Publikation.Bei weiteren stöbern fand ich im Netz dann noch Aussagen eines OLG Senates im Süddeutschen wie man in dieser Sache mgl. schaut das Alles komplikatinslos Enden zu lassen. Ja, vor Gericht und auf hoher See..... :?

Unseren nächsten Termin haben wir jetzt, mal sehen was dann kommt.
Bis dahin eine schöne Adventszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr, wir werden dann sehen was in 25 kommt :)

maxmara am 28 Nov 2024 11:55:46

Reibi hat geschrieben:Klar ist hier, dass im Zuge dieses Abgasskandals alle Europäischen Hersteller lächelnd die Sache aussitzen und den Verbraucher mit allen rechtlichen Möglichkeiten vor die Pumpe laufen lassen.

Zumindest bezogen auf den VW-Konzern, durch den ja die ganze Chose in Rollen gekommen ist, stimmt das ganz sicher nicht. Die zweistellige Mrd.-Summe an Strafzahlungen, Entschädigungen, Gerichts-und Anwaltskosten fehlen für die notwendige Neuausrichtung. Als unmittelbare Folge werden ganze Produktionsstätten im In- und Ausland geschlossen oder verkauft. Trotz hoher Einnahmen durch das Börsenoutsourcing von Porsche und MAN reicht das Geld nicht um Massenentlassungen bei VW zu vermeiden. Vermutlich steht am Ende die Zerschlagung des größten europäischen Autokonzerns verbunden mit einem stärkeren Engagement in den USA. Ähnlich unheilvolle Entwicklungen gilt es unbedingt für den Stellantiskonzern zu vermeiden. Darin sind sich hoffentlich Wirtschaft, Politik, Justiz und auch Verbraucher einig.

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Tinduck am 28 Nov 2024 14:09:16

maxmara hat geschrieben:Trotz hoher Einnahmen durch das Börsenoutsourcing von Porsche und MAN reicht das Geld nicht um Massenentlassungen bei VW zu vermeiden.


Immerhin haben sie noch ca. 2 Mrd. Euro, die sie nächstes Jahr an Dividende ausschütten werden (Prognose, 295 Mio Aktien x ca. 7 Euro, vermutlich etwas mehr).

Wird Zeit, dass Massenentlassungen mal gesetzlich verboten werden, solange noch Dividende gezahlt wird. Und Null Dividende sollte auch Bedingung sein für jede Art von Staatshilfe (KA-Geld etc.).

bis denn,

Uwe

Jagstcamp-Widdern am 28 Nov 2024 14:23:00

ich würde nie ein produkt dieses unternehmens (vw samt töchter) kaufen, aber die dividende stecke ich gern ein! :ja:
zigtausende ma sagen ja auch nicht: "wir arbeiten wieder 40 h und verzichten im gegenzug auf 10 % lohn/gehalt!"

allesbleibtgut
hartmut

maxmara am 30 Nov 2024 11:25:24

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ich würde nie ein produkt dieses unternehmens (vw samt töchter) kaufen

Ist nicht so schlimm solange es genug Käufer aus dem Hause VW gibt. Die Konzerntöchter werden vermutlich nach und nach verkauft oder an die Börse gebracht.
Ansprüche von Fiatducatokäufern gegenüber den Händlern oder dem Konzern sind weiterhin in der Schwebe. Sollten sie zu Recht bestehen, werden die Chancen einer Realisierung jedoch von Jahr zu Jahr geringer, denn evtl. betroffene Fahrzeuge sind inzwischen teilweise über 10 Jahre alt. Ganz real sind die massiven Beitragserhöhungen der Rechtschutzversicherungen. Die HUK hat bei uns den Satz für 2025 um 25% angehoben. Ob die immense Höhe der Aufschläge durch die Inanspruchmahme der Versicherung im Zusammenhang mit der Dieselskandalprozeßflut steht, bleibt fraglich.

peter1130 am 30 Nov 2024 11:48:05

maxmara hat geschrieben:. Ob die immense Höhe der Aufschläge durch die Inanspruchmahme der Versicherung im Zusammenhang mit der Dieselskandalprozeßflut steht, bleibt fraglich.


Sicher nicht nur deshalb. ES sollte aber klar sein das eine Versicherung Geld verdienen und nicht ausgeben will. Gerade deshalb wundert es mich das diese Klagen wegen dem Dieselskandal überhaupt genehmigt wurden zumindest bei Fiat.

maxmara am 30 Nov 2024 13:07:06

peter1130 hat geschrieben: deshalb wundert es mich das diese Klagen wegen dem Dieselskandal überhaupt genehmigt wurden zumindest bei Fiat

Bisher sind nur Versichertenbeiträge in riesigem Ausmaß verbrannt worden. Fiat versichert weiterhin, dass seine Ducato bei ihrer Zulassung nicht mit verbotenen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren. Gegenbeweis Fehlanzeige. Neue Umweltbestimmungen für eine KFZ-Zulassung sollten aufgrund des Vertrauensschutzes keine Anwendung auf den vorhandenen PKW-Bestand finden. Anderenfalls müsste das wegen des Gleichbehandlungsprinzips auf alle Fahrzeuge Anwendung finden.

Pelasg am 30 Nov 2024 15:32:27

maxmara hat geschrieben: ... Anderenfalls müsste das wegen des Gleichbehandlungsprinzips auf alle Fahrzeuge Anwendung finden.


Genau, auch EU weit ... dann sollte es auch der Letzte raffen ...!
Und da hier gerade auch der EuGH keine unbedeutende Rolle spielt, sollte es dann EU weit gelten ... :ja: :lach: ...
Bis jetzt machen sich alle anderen Länder einen "schmalen Fuß" ... und Deutschland? ... immer 2x mehr als die EU entscheidet !!! :lol:

Pelasg am 03 Dez 2024 14:38:05

Haben heute folgende Information bekommen:
(in der Anlage die Berufung, um welche es sich handelt)

Sehr geehrte ....... ,

anbei übersenden wir Ihnen den Hinweis des Oberlandesgerichts. Wie sie dem beigefügten Beschluss entnehmen können, beabsichtigt der Senat, die Berufung wegen fehlender Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen. Weiterhin ist das Gericht der Ansicht, die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung und sei darüber hinaus zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.

Wir erachten die Ausführungen des Oberlandesgerichts für falsch. Bereits in unserer Berufungsbegründung haben wir aufgezeigt, warum das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft ist und haben darüber hinaus eine Vielzahl an Anhaltspunkten aufgezeigt, die den konkreten Verdacht der „Betroffenheit“ Ihres Fahrzeugs begründen. Dieser Argumentation ist das Gericht leider nicht gefolgt.


Ausweislich des Beschlusses handelt es sich um ein einstimmiges Votum des Senats, sodass keine ausreichenden Erfolgsaussichten mehr bestehen dürften. Es ist davon auszugehen, dass die Berufung via Zurückweisungsbeschluss zurückgewiesen wird. Aus anwaltlicher Vorsicht müssen wir Ihnen den sichersten und kostengünstigsten Weg aufzeigen. Nur durch die Rücknahme der Berufung würden sich die Gerichtsgebühren von 4.0 auf 2.0 reduzieren, sodass die Rücknahme der Berufung aus Kostengründen angezeigt ist.

Weiterhin ist aufgrund der voraussichtlichen Zurückweisung eine Fortführung vor dem BGH eher abzuraten, da auch der BGH den Ermessensspielraum, den das Oberlandesgericht hier nutzt, zulässt und somit auch keine andere Beurteilung über das Ergebnis haben dürfte. Zudem ist nunmehr die Antragsumstellung im Sinne der neuen BGH Rechtsprechung bereits erfolgt, sodass der Streitwert unter 20.000,00 € liegt. Prozessual wäre daher bei einer zu erwartenden Zurückweisung eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr möglich. Das Verfahren wäre daher mit der Zurückweisung beendet.

Durch die Rücknahme der Berufung würde das Urteil des Landgerichts in Rechtskraft erwachsen. Selbstverständlich verbliebe das streitgegenständliche Fahrzeug in Ihrem Besitz.
Falls Sie keine Berufungsrücknahme begehren und das Gericht sollte - wie beabsichtigt - die Berufung via Zurückweisungsbeschluss zurückweisen, fände keine Kostenreduzierung statt. Hierdurch würde Ihr Versicherungsvertrag mit höheren Gerichtskosten belastet werden.


Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Rücknahme der Berufung wünschen oder die Weiterführung des Verfahrens begehren. Falls Sie die Weiterführung des Verfahrens begehren, werden wir eine begründete Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist abgegeben.

Vielen Dank im Voraus.
................
Rechtsanwalt


Meinungen? ... mein Anwalt ist für die Rücknahme der Berufung - da erfolgsversprechende juristische Mittel ausgeschöpft sind!

2024_11_20_Abladung_Kopie.pdf

Jagstcamp-Widdern am 03 Dez 2024 14:41:34

recht hatter! (und genug verdient...) :ja:

allesbleibtgut
hartmut

topolino666 am 03 Dez 2024 15:58:48

Nachdem sich alle Beteiligten (bis auf den Kläger :-) ) darüber einig sind dass ein Weiterklagen nichts bringt ist hier eine Weiterverfolgung ziemlich sicher aussichtslos.

"maxmara" hat schon eine Seite vorher einen Ausgang wie beim "Hornberger Schießen" vorhergesagt, und vermutlich Recht behalten.

Fiat schliesst zufrieden einen weiteren Fall, der RA schreibt noch zufriedener seine Rechnung(en), nur der Kläger bleibt wieder mit einem Grummeln zurück. :-(

Reibi am 25 Mär 2025 15:27:16

Hey at All,
nun haben wir das Urteil des OLG Köln in unserer Sache und man hat in unserem Sinne ein Urteil gefällt, welches jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Stellantis kann noch vor dem BGH in Revision gehen, wir freuen uns drauf. :D Stellt der BGH dann endlich eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache fest! Daher hat das OLG die Revision zugelassen. Mit dem Urtei haben wir jetzt einen Titel welchen wir gegen Stellantis vollstrecken können. Schauen wir mal was Sie machen. Bis dahin bleiben wir mal bis zur Rechtskräftigkeit ruhig.
Schön ist die Formulierung des OLG Senats, "Jedenfalls rechtfertig die konkrete Ausgestaltung der Abschalteinrichtung nach den Umständen die Annahme eines heimlichen sowie manipulativen und damit sittenwirdrigen Vorgehens."
"Im Lichte des Vorstehenden ist zugleich davon auszugehen, dass die für die Beklagte handelden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewußtsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen."

maxmara hat geschrieben:Als unmittelbare Folge werden ganze Produktionsstätten im In- und Ausland geschlossen oder verkauft. Trotz hoher Einnahmen durch das Börsenoutsourcing von Porsche und MAN reicht das Geld nicht um Massenentlassungen bei VW zu vermeiden.


Hallo Maxmara,
hierzu sollte man jedoch auch erwähnen, dass die 3 großen deutschen Hersteller seit 2019 rund 50.000.000.000 ( 50 Milliarden Euro) an Dividenden ausgezahlt haben. Wenn die Nieten in den Vorständen nur 40% dieser Summen in die Zukunftstechniken und Standortsicherungen gesteckt hätten würden Heute nicht die Probleme auftauchen. Selbst wenn ich Aktionär wäre würde ich mich hier für das vorausschauende Verhalten bei den Vorständen bedanken. Statt dessen werden zur Erreichung der Boni und sonstigen Vergütungen alle Register gezogen. Zum Bsp. ist selbst den VW Vorständen seit 2017 bekannt das der Markt hier in Europa, speziell in Deutschland aufgrund der bei uns bestehenden Alterspyramide nicht mehr vorhanden ist. Dann machen wir mit alter Technik dann im Ausland weiter unsere Absatzgewinne die nun alle wegbrechen weil von China die günstigeren E Autos gebaut werden. Tolle Leistung hier, am Markt vorbei im Heimatland, nur dicke Kisten.

Beipflichten muß ich aber dem Bedauern das dies wieder zu Lasten der Arbeitnehmer geht und wir hier dann ggf. wieder Kozerne mit Steuermitteln vor dem Aus retten müßen.

So, dann an Alle eine gute Saison, immer ein gute Fahrt und keine Beulen im Fahrzeug.

Pelasg am 25 Mär 2025 16:35:57

Sehr verwunderlich ...

Wir hätten am 17.12.2024 die mündliche Verhandlung beim OLG Düsseldorf gehabt, welche dann am 03.12.2024 abgesagt wurde!
Hier das Schreiben von unserer Kanzlei "Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Köln":
"Sehr geehrte xxxxxxxx,

anbei übersenden wir Ihnen den Hinweis des Oberlandesgerichts. Wie sie dem beigefügten Beschluss entnehmen können, beabsichtigt der Senat, die Berufung wegen fehlender Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen. Weiterhin ist das Gericht der Ansicht, die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung und sei darüber hinaus zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.

Wir erachten die Ausführungen des Oberlandesgerichts für falsch. Bereits in unserer Berufungsbegründung haben wir aufgezeigt, warum das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft ist und haben darüber hinaus eine Vielzahl an Anhaltspunkten aufgezeigt, die den konkreten Verdacht der Betroffenheit Ihres Fahrzeugs begründen. Dieser Argumentation ist das Gericht leider nicht gefolgt.

Ausweislich des Beschlusses handelt es sich um ein einstimmiges Votum des Senats, sodass keine ausreichenden Erfolgsaussichten mehr bestehen dürften. Es ist davon auszugehen, dass die Berufung via Zurückweisungsbeschluss zurückgewiesen wird. Aus anwaltlicher Vorsicht müssen wir Ihnen den sichersten und kostengünstigsten Weg aufzeigen. Nur durch die Rücknahme der Berufung würden sich die Gerichtsgebühren von 4.0 auf 2.0 reduzieren, sodass die Rücknahme der Berufung aus Kostengründen angezeigt ist.

Weiterhin ist aufgrund der voraussichtlichen Zurückweisung eine Fortführung vor dem BGH eher abzuraten, da auch der BGH den Ermessensspielraum, den das Oberlandesgericht hier nutzt, zulässt und somit auch keine andere Beurteilung über das Ergebnis haben dürfte. Zudem ist nunmehr die Antragsumstellung im Sinne der neuen BGH Rechtsprechung bereits erfolgt, sodass der Streitwert unter 20.000,00 € liegt. Prozessual wäre daher bei einer zu erwartenden Zurückweisung eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr möglich. Das Verfahren wäre daher mit der Zurückweisung beendet.

Durch die Rücknahme der Berufung würde das Urteil des Landgerichts in Rechtskraft erwachsen. Selbstverständlich verbliebe das streitgegenständliche Fahrzeug in Ihrem Besitz.
Falls Sie keine Berufungsrücknahme begehren und das Gericht sollte - wie beabsichtigt - die Berufung via Zurückweisungsbeschluss zurückweisen, fände keine Kostenreduzierung statt. Hierdurch würde Ihr Versicherungsvertrag mit höheren Gerichtskosten belastet werden.


Bitte lassen Sie uns kurzfristig wissen, ob Sie die Rücknahme der Berufung wünschen oder die Weiterführung des Verfahrens begehren. Falls Sie die Weiterführung des Verfahrens begehren, werden wir eine begründete Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist abgegeben.

Vielen Dank im Voraus.

i.A. xxxxxxxx
Rechtsanwalt"


Wir erhielten (wie viele andere auch) sogar einen Telefonischen Anruf mit der Empfehlung zur Rücknahme!
Und noch etwas: Die Klage vor dem EuGH ist anscheinend vom Tisch. --> Link

Reibi am 25 Mär 2025 20:32:54

Pelasg hat geschrieben:
Wir erhielten (wie viele andere auch) sogar einen Telefonischen Anruf mit der Empfehlung zur Rücknahme!
Und noch etwas: Die Klage vor dem EuGH ist anscheinend vom Tisch. --> Link


Hallo Pelsag,

Ja ich hatte Deine Nachricht im Dez. gelesen und wir hatten im Januar selbst erst den Termin. Dem OLG Köln lag seit dem Nov. 2024 ein Sachverständigengutachten zu unserem Motortyp aus einem vergleichbaren Fall vor. Dort wurde klar und unmissverständlich festgestellt und erläutert das eine Manipulation vorliegt. Die Beklagte erhielt in 11.2024 einen entsprechenden Hinweis vom OLG mit Bitte um Stellungnahme, darauf wurde in keiner Weise reagiert und das Gegenteil bewiesen. Es wurden weiterhin, wie in den letzten Jahren, nur Aussagen getätigt wir würden nur pauschale Behauptungen vorbringen. Das man uns in 11.2024 einen Vergleich vorschlug, den wir ablehnten, möchte ich noch ergänzen. Unser Ziel war ein Urteil.
Das Gericht hat die Behauptungen von Stellantis nun anders gesehen und entsprechend gewürdigt. Und ja, ich hoffe Stellantis geht in Revision. Wir werden durch eine Kanzlei in Freiburg vertreten, denke das die Kanzleien eh bald auf dieses OLG Urteil aus Köln zugreifen können.
Ich sehe dies aber nicht im Zusammenhang mit genanntem Artikel des ADAC, weil bei uns lt. Gutachten eine Timerfunktion nachgewiesen ist und somit bei normaler Fahrt auch nicht mehr die gemessenen Grenzwerte nach NEFZ eingehalten werden.

So nun schauen wir mal was kommt. Erst einmal freundliches Wetter und schöne Touren :)

Tinduck am 26 Mär 2025 10:29:08

Reibi hat geschrieben:Und ja, ich hoffe Stellantis geht in Revision.


Hast Du die Taktik von Stellantis immer noch nicht durchschaut?

Die gehen auf keinen Fall in Revision und vermeiden so rechtsgültige Urteile auf BGH-Ebene, die bindend für andere Klagen wären.

Die ganzen OLG-Urteile beziehen sich immer nur auf Einzelfälle, und so kommt Stellantis im schlimmsten Fall mit einzelnen Entschädigungen davon. Wenn der Fall bis zum BGH geht und es dort zu einem Urteil gegen Stellantis kommt, wären sie in der gleichen Situation wie VW, was sie um jeden Preis vermeiden wollen.

Blöd sind die nicht. Nur unverschämt.

Aber da ja die meisten Womo-Fahrer lustig weiter Ducatos kaufen (trotz lieferbarer Alternativen), macht Stellantis doch offensichtlich alles richtig. :roll:

bis denn,

Uwe

Pelasg am 26 Mär 2025 12:29:53

Hallo zusammen,

für mich ist das Thema durch. Wir hatten nie vor, das Fahrzeug zu wandeln bzw. zu verkaufen.
Unser Ansinnen war es einer Stilllegung zuvor zu kommen bzw. eine angemessene Entschädigung
für einen "Neukauf" - im Falle einer tatsächlichen Stilllegung - als Ersatz zu bekommen.
Auch eine Nachrüstung wäre für uns in Frage gekommen - mit Entschädigung!
Zu Beginn der "Klagewelle" (nenne ich jetzt mal so), war das noch einigermaßen realistisch (vom Gedanken her).
Das Gericht beschäftigte sich jedoch vordergründig mit einer Schadensregulierung und kam zu dem Schluß,
daß doch (noch) kein Schaden entstanden wäre, was ja irgendwie stimmt. :?
Auch den Gebrauchtwagenmarkt beleuchtete der Senat und war der Meinung, daß "unsere" Fahrzeuge ja
immer noch immense Preise erzielen würden. :(
Jetzt wissen wir alle, wie sich der Gebraucht-Markt und das Neuwagen-Segment mit einem Auf und Ab
entwickelt hat, bzw. gerade entwickelt ... und auch bei der Qualität ( Bsp. Ducato 8 ) :( .
Lange Sätze kurzer Sinn :lol: ...
Der Senat rechnete bei seiner Entscheidung eine eventuelle Entschädigung mit allen möglichen Tricks so weit herunter,
bis kaum noch etwas zum Entschädigen vorhanden war ... :x
Unser Streitwert war anfangs 140k, wobei über die Zeit (Wartung, Reparaturen und Individualisierung),
noch ca. 40-50k hinzukamen (welche über die Zeit nicht in den Streitwert einflossen)!
Der Senat kam im Ergebnis seiner Rechnung, auf "Sage und Schreibe" ca. 20k - wenn überhaupt ... !!!
Damit wurde das Verfahren eingestellt!
Wir sind mit unserem Fahrzeug voll zufrieden und hatten bisher( 7 Jahre) noch keine ungewöhnlichen Probleme damit!
Und wir hoffen, daß wir noch lange Freude bei unseren Reisen damit haben! :ja:

maxmara am 26 Mär 2025 12:33:50

Tinduck hat geschrieben:Die ganzen OLG-Urteile beziehen sich immer nur auf Einzelfälle, und so kommt Stellantis im schlimmsten Fall mit einzelnen Entschädigungen davon. Wenn der Fall bis zum BGH geht und es dort zu einem Urteil gegen Stellantis kommt, wären sie in der gleichen Situation wie VW, was sie um jeden Preis vermeiden wollen.

Anders als im VW-Dieselskandal wird Fiat keine Betrugsabsicht nachzuweisen sein, das ist inzwischen allen Beteiligten klar. Bei den gegenteilige Behauptungen einiger Anwaltskanzleien handelt es sich um Mandantenfallen, in die arglose Ducatoeignern tappen sollen. Fiat kann jedoch nach den BGH-Urteil von 27.11.2023 auf Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit verklagt werden. Dabei muss der Nachweis des Vorhandenseins einer oder mehrerer illegaler Abschalteinrichtung erbracht werden. Die ausmachende Entschädigung liegt zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises. Bei der Berechnung des so genannten Differenzschaden gibt es einen Nutzungsabschlag, der vom Kilometerstand und Alter des Wohnmobils abhängig ist. Viele Oberlandesgerichte erkennen Ansprüche gegen Fiat nicht an. Begründet wird die Ablehnung mit dem Argument, dass sogenannte Thermofenster bei der Zulassung der Fahrzeuge noch rechtmäßig waren. Sicher ist aber, dass Anwalts- und Verfahrenskosten die Höhe evtl. gerichtlich durchgesetzter Ansprüche weit übersteigen werden.

peter1130 am 26 Mär 2025 12:56:10

maxmara hat geschrieben:Sicher ist aber, dass Anwalts- und Verfahrenskosten die Höhe evtl. gerichtlich durchgesetzter Ansprüche weit übersteigen werden.


Genau deshalb frage ich mich warum manche Leute dann immer noch klagen. Nur um Recht zu kriegen?

Die betroffenen Fahrzeuge ( ich meine nicht nur Wohnmobile) sind 7 Jahre und mehr alt. Das wird sich in der Masse eh bald erledigt haben.

GertE am 26 Mär 2025 15:50:45

So langsam kommen wir zum Punkt. Recht hin, Recht her, was soll das Ganze. Ich fahre mein Womo seit 7 Jahren und bin zufrieden und habe vor, es auch weiter zufahren und damit Spaß zu haben. Wenn einer seine Erfüllung darin findet sein Geld für Rechtsanwälte auszugeben, dann bitte, ich investiere es lieber in mein Hobby.

Verratnix76 am 31 Mär 2025 06:15:14

Neuigkeiten:

--> Link

Olli2305 am 31 Mär 2025 07:49:09

Verratnix76 hat geschrieben:Neuigkeiten:

--> Link


Der Artikel liest sich wie eine Werbeanzeige des Anwalts. Ob der Sieg vorm OLG, im bezug auf den Nexus, für den Kläger ein Gewinn ist wird ansichtssache sein, ich sehe bei ihm erstmal einen wirtschaftlichen Schaden, aber das ist meine eigenen Meinung.
Das die Hersteller, die Betrogen haben, bestraft gehören, ist richtig.

maxmara am 31 Mär 2025 11:53:18

Olli2305 hat geschrieben:Der Artikel liest sich wie eine Werbeanzeige des Anwalts.

Bisher wurde noch kein Urteile im Fiat-Diselskandal rechtskräftigen, welches Ansprüche auf Schadensersatz wegen Betrugs gegen Händler oder Hersteller begründen könnte. Bei den zivilprozessrechtlichen Entscheidungen der Gerichte handelt es sich um sogenannte Versäumnisurteile. Verpflichtende Rückrufaktionen für ein Softwarepdate beim Ducato sind auch zur Zeit nicht in der Pipeline. Also alles ungelegte Eier.

flo1979 am 31 Mär 2025 14:59:07

maxmara hat geschrieben:Anders als im VW-Dieselskandal wird Fiat keine Betrugsabsicht nachzuweisen sein, das ist inzwischen allen Beteiligten klar.

Auch wenn der Artikel --> Link natürlich Werbung ist, so lesen sich die Zitate im Urteil schon nach Vorsatz:

"Die Abgasreinigung wird exakt nach 1.180 Sekunden (19 Minuten, 40 Sekunden) massiv reduziert - also genau dann, wenn der gesetzliche Prüfzyklus endet."

Was, wenn nicht Betrug, ist das in Verbindung mit der damaligen Werbung, mittels technischer Wundermittel auf Adblue verzichten zu können? Laut --> Link hat Fiat die Lösung damals so beworben:

"Für die neuen Euro 6 MultiJet2 der Ducato Basisfahrzeuge für Reisemobile hat Fiat Professional als Marktführer im Segment die geeignetste Lösung entwickelt und bietet eine am Markt einzigartige Technologie, um allen Bedürfnissen des Reisemobil-Kunden gerecht zu werden. Die LPEGR-Technologie (Low Pressure Exhaust Gas Recirculation) fängt die Abgase nach dem Dieselpartikelfilter ab und führt sie über einen Niederdruckkreislauf wieder in den Verbrennungsraum zurück. Dieses System bringt zwei Vorteile: Erstens die Senkung der NOx-Emissionen durch eine niedrigere Verbrennungstemperatur und zweitens eine Kraftstoffersparnis, die aus der größeren Effizienz der Turbine resultiert. Die LPEGR-Technologie benötigt weder einen Zusatztank noch muss AdBlue® nachgefüllt werden."

Fiat hat sich hier bei der vornehmlich älteren und damit eher skeptischen Womokundschaft ganz klar einen Vorteil verschaffen. Seit 18.09.2015 war das Thema NOx als solches öffentlich bekannt. Danach hat wohl kaum einer mehr damit gerechnet, noch so übers Ohr gehauen zu werden.

amino am 31 Mär 2025 15:29:15

Naja er gibt dein sein Womo (Bürstner Nexxo 729 warscheinlich so 2017-2019)
Für 41K zurück ....
Das Geld würde ich dem auch dafür geben ...dafür braucht er nicht vor Gericht .

Gast am 31 Mär 2025 15:33:36

flo1979 hat geschrieben:Fiat hat sich hier bei der vornehmlich älteren und damit eher skeptischen Womokundschaft ganz klar einen Vorteil verschaffen. Seit 18.09.2015 war das Thema NOx als solches öffentlich bekannt. Danach hat wohl kaum einer mehr damit gerechnet, noch so übers Ohr gehauen zu werden.


Außer bei Citroen 2,0HDi mit AdBlue. Spritz Ad Blue eine (wohin?) und kommt mehr NOx als bei Fiat raus.

peter1130 am 31 Mär 2025 18:02:01

schampanja hat geschrieben:
Außer bei Citroen 2,0HDi mit AdBlue. Spritz Ad Blue eine (wohin?) und kommt mehr NOx als bei Fiat raus.


Die Adblue Menge die eingsitzt wird bestimmt halt den NOX Ausstoss. Diese Menge wurde bei fast allen Herstellern immer wieder
angepasst.

maxmara am 31 Mär 2025 19:50:27

flo1979 hat geschrieben:Auch wenn der Artikel --> Link natürlich Werbung ist...

Und zwar unzulässige Werbung durch Dritte, was allerdings fast so schwierig gerichtsfest nachzuweisen ist, wie eine Betrugsabsicht von Fiat. Rechtsanwälte dürfen auch nicht initiieren, dass Dritte z. B. Zeitungen, Werbung für sie betreiben. Erlaubt ist nur über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich zu unterrichten. Auf die Erteilung eines Auftrags gerichtete Werbung ist verboten. Fließende Grenzen also, die unserer Meinung nach im konkreten Fall von Stoll & Sauer u.a. weit überschitten werden.-

Verratnix76 am 31 Mär 2025 19:50:56

Lt den Vorgaben des DAT (?) sollte der Adblueverbrauch bei einem 2 l 150 PS bei ca 2 l auf 1.000 km betragen.

Mein PKW kommt mit 9 l 15.000 km weit.

Finde den Fehler...

peter1130 am 31 Mär 2025 22:05:37

Bei älteren Euro 6 Fahrzeugen ist das durchaus normal wenn es auch viel zu wenig ist. Interssiert aber offenbar niemenden.

Verratnix76 am 01 Apr 2025 03:39:58

Meiner ist EU 6 Temp. Ungeachtet dessen: Weniger als 0,5 l auf 1.000 km.

Jaki1190 am 01 Apr 2025 07:34:36

Verratnix76 hat geschrieben:Lt den Vorgaben des DAT (?) sollte der Adblueverbrauch bei einem 2 l 150 PS bei ca 2 l auf 1.000 km betragen.

Mein PKW kommt mit 9 l 15.000 km weit.

Finde den Fehler...



rechne das mal auf den unterschiedlichen Dieselverbrauch runter, dann passt das fast....

Reibi am 02 Apr 2025 08:21:45

maxmara hat geschrieben:Bei den zivilprozessrechtlichen Entscheidungen der Gerichte handelt es sich um sogenannte Versäumnisurteile. Verpflichtende Rückrufaktionen für ein Softwarepdate beim Ducato sind auch zur Zeit nicht in der Pipeline. Also alles ungelegte Eier.


Wenn einer ein Gutachten nicht wiederlegen kann, selbst jedoch der Hersteller ist, wird's ein Versäumnisurteil weil Er keine Belege beibringt die das Gutachten wiederlegen. Es ist und bleibt dann immer noch eine Behörden und Verbrauchertäuschung mit der sich der Hersteller die Zulassung, für die Motoren erschlichen hat. Dies wurde bis Euro 6 vom Hersteller weiter betrieben, Gutachterlich festgestellt.

Und wenn Behörden, Italien und KBA bei uns nicht tätig werden bedeutet dies noch lange nicht das dies immer so bleiben wird.

Tinduck am 02 Apr 2025 08:33:05

Reibi hat geschrieben:
Und wenn Behörden, Italien und KBA bei uns nicht tätig werden bedeutet dies noch lange nicht das dies immer so bleiben wird.


Bis da was passiert, sind 95% der betroffenen Ducatos auf dem Schrott, und der Rest, der noch als Womo rumfährt, interessiert niemanden ausser den Eigentümern...

Stellantis hat das Dickicht der EU- und Länder-Regelungen gut ausgenutzt und kommt so davon. Wie alle anderen außer VW übrigens auch, geschummelt haben alle, nur hat VW sich leider gerichtsfest erwischen lassen.

bis denn,

Uwe

Reibi am 02 Apr 2025 13:40:05

Tinduck hat geschrieben:Bis da was passiert, sind 95% der betroffenen Ducatos auf dem Schrott,
Stellantis hat das Dickicht der EU- und Länder-Regelungen gut ausgenutzt und kommt so davon. Wie alle anderen außer VW übrigens auch, geschummelt haben alle, nur hat VW sich leider gerichtsfest erwischen lassen.
Uwe


Hallo Uwe,

vielleicht geht der Hersteller ja in Revision und dann sieht Er sich mit dem Halter dann in Karlsruhe. Ist bestimmt interessant wer zuerst kneift oder sich kaufen läßt. Ich gehe mal zwingend von Karlsruhe aus :razz: Dann wäre Stellantis auch gerichtsfest im Boot ;D

Das die Fhzg. altern ist klar, aber das ändert nichts in der Sache das sittenwidrig die Behörden und Verbraucher getäuscht , sowie eine Schädigung der Gesundheit von Menschen einfach hingenommen werden soll.

Tinduck am 02 Apr 2025 13:52:55

Reibi hat geschrieben:vielleicht geht der Hersteller ja in Revision und dann sieht Er sich mit dem Halter dann in Karlsruhe. Ist bestimmt interessant wer zuerst kneift oder sich kaufen läßt. Ich gehe mal zwingend von Karlsruhe aus :razz: Dann wäre Stellantis auch gerichtsfest im Boot ;D


So blöd sind die nicht. Bisher wurde immer Revision vermieden, damit in Karlsruhe kein Grundsatzurteil gefällt werden kann. Die zahlen lieber ein paar Haltern ein wenig Entschädigung (abzüglich Nutzungsausfall bleibt da eh nichts übrig), anstatt hinterher für alle nachbessern zu müssen. Kostenfrage.

bis denn,

Uwe

maxmara am 06 Mai 2025 07:36:44

Tinduck hat geschrieben:Bisher wurde immer Revision vermieden, damit in Karlsruhe kein Grundsatzurteil gefällt werden kann.

Zu durch das BKA initiierten Rückrufen von Fiat Ducato mit den vermutlich betroffenen Multijetmotoren, kam es bislang nicht. Die Klage der Deutsche Umwelthilfe in der Causa Stellantis läuft noch immer. Erst im Anschluss an einen amtlichen Rückruf bietet sich für geschädigte Fahrzeughalter die Möglichkeit Schadensersatzansprüche rechtswirksam durchzusetzen. Verjährungsfristen laufen aber.

peter1130 am 06 Mai 2025 12:23:36

Das BKA dürfte dafür nicht zuständig sein :mrgreen:

Ob das KBA das für in Italien typisierte Fahrzeuge kann ist fraglich.

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