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Duelken50 hat geschrieben:… dann muss ich zuerst mal 10.000€ abziehen wegen dem Dieselskandal. Ich weiß noch nicht was wegen Umrüstung/Nachrüstung auf mich zukommt…
Was hast Du denn erwartet? Das der Händler zu Dir sagt:“… geil, dann hätte ich endlich mal wieder ein Womo auf dem Hof dass ich verkaufen kann. Ich geb‘ Ihnen 10.000 mehr als Sie dafür haben wollen!…“
Gebrauchtwagenhändler wollen immer erstmal möglichst günstig einkaufen und möglichst teuer verkaufen. Kratzer hier und Delle da sind „Gebrauchsspuren“ die auch schlecht Preisnachlässe rechtfertigen. Aber so‘n Dieselskandal a la VW macht doch gleich mehr her?!!
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Über meine Preisvorstellung hatten wir noch gar nicht gesprochen, als die oben genannten Worte fielen. Dies war nicht bei einem/mehreren Gebrauchtwagenhändler, sondern bei Womo-Händler /n mit Neu- und Gebraucht-Womo.
Gruß
duelken50
tober am 02 Dez 2022 22:48:13
Duelken50 hat geschrieben:Händler: dann muss ich zuerst mal 10.000€ abziehen wegen dem Dieselskandal. Ich weiß noch nicht was wegen Umrüstung/Nachrüstung auf mich zukommt, wenn ich das Womo wieder verkaufe.
duelken50
Ich bin weder Jurist noch von diesen Fiatfahrzeugen betroffen. Die Händleraussage finde ich aber entweder den Witz des Jahres oder die Frechheit schlechthin. Sollte Fiat tatsächlich erfolgreich Verklagt werden möchte ich auch nur einen einzigen Händler sehen der auf seine kosten das Fahrzeug umrüsten muss. Kann auch sein das ich da falsch liege. Aber so eine antwort vom Händler finde ich persönlich als Beleidigung. Wenn er mich verarschen / bescheissen will soll er es wenigstens ansatzweise "raffiniert" machen.
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Navigatore am 02 Dez 2022 22:54:07
Streitet euch doch nicht. Duelken50 wird uns bestimmt das Aktenzeichen seines Urteils mitteilen, wenn ihm von seinem Rechtsanwalt erstritten rechtskräftig 10.000 Euro zugesprochen und von Fiat auf sein Konto überwiesen worden sind :wink:
Navigatore am 02 Dez 2022 23:09:30
Duelken50 hat geschrieben:Termin soll im Dezember 2022 sein. Erst wenn ich die Klagesumme erhalten habe, werde ich mein Womo evtl., über dem Kaufpreis, verkaufen. Ein Angebot für das Nachfolgemodell liegt vor.
Gruß duelken50
Deinen Optimismus bewundere ich auf jeden Fall schon mal, duelken50
surfoldie11 am 03 Dez 2022 14:12:19
Und wir fahren sogar mit unserem Euro4 Diesel der nach knapp 150tkm perfekt läuft immer weiter ohne den AdBlu-Kram - ohne Stadttouren jubel. Der ganze Ökokram geht uns am A.... vorbei, freu, Paul
maxmara am 03 Dez 2022 18:45:56
Navigatore hat geschrieben: Aktenzeichen seines Urteils mitteilen, wenn ihm von seinem Rechtsanwalt erstritten rechtskräftig 10.000 Euro zugesprochen und von Fiat auf sein Konto überwiesen worden sind
Vermutlich warten wir darauf vergeblich. Nicht ohne Grund haben fast ausnahmslos alle Anwaltskanzleien ihren Mandanten, die gegen Stellantis/Fiat auf Schadensersatz klagen wollten, geraten eine Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu fordern. Es ist bisher kein Urteil rechtskräftig, in dem Stellantis/Fiat zur Zahlung einer "Abstandsumme" verpflichtet wurde. Die Durchsetzung derartiger Forderungen sind nach der Rechtslagebeurteilung von Stoll&Sauer u.a. nahezu aussichtlos. Im Übrigen trägt der Eigner bei einem Verbleib des Wohnmobils in seinen Händen weiter das Risiko der Stilllegung seines Fiatschummelsoftwarecampers durch das KBA.
Tinduck am 03 Dez 2022 19:00:13
maxmara hat geschrieben:Im Übrigen trägt der Eigner bei einem Verbleib des Wohnmobils in seinen Händen weiter das Risiko der Stilllegung seines Fiatschummelsoftwarecampers durch das KBA.
Das ist im Falle VW nicht passiert und wird auch bei Fiat nicht passieren. Im unwahrscheinlichen Fall der Fälle: Softwareupgrade und fertig. Wer glaubt eigentlich immer noch das Gesülze dieser Abgreifkanzleien?
bis denn,
Uwe
peter1130 am 03 Dez 2022 19:28:09
Tinduck hat geschrieben: Wer glaubt eigentlich immer noch das Gesülze dieser Abgreifkanzleien?
bis denn,
Uwe
Sind offensichtlich noch ne ganze Menge.
Es ist allerdings schon ruhiger geworden.
Gast am 19 Dez 2022 17:20:11
Keine Sorgen machen wegen Stillegung. Die Abgasmanipulation ist bei den Fiats wohl ohne Zweifel vorhanden, Das KBA hält das Thema aber flach. Dann müsste man die Kastenwägen auf Fiat mit 2,0HDi FakeBlue Euro6 Motor als nächstes angehen. Also kümmert euch beim Kauf um wichtige Dinge, wie z.B. dass Ihr Euch keine ozonbehandelte Hundehütte andrehen lasst. Die stinkt bei feuchtem Wetter noch ein Leben lang.
Gast am 19 Dez 2022 17:38:48
Gast hat geschrieben:Dann müsste man die Kastenwägen auf Fiat mit 2,0HDi FakeBlue Euro6 Motor als nächstes angehen..
Sorry, Schreibfehler. Gemeint waren die Citroen
uweb5 am 20 Dez 2022 11:58:10
was war denn das bitte für ein händler der solch eine aussage macht.. ? und gleich bei mehreren angeblich diese Aussagen..kaum zu glauben..
maxmara am 20 Dez 2022 15:56:14
Gast hat geschrieben: Gast hat geschrieben: Dann müsste man die Kastenwägen auf Fiat mit 2,0HDi FakeBlue Euro6 Motor als nächstes angehen.. Sorry, Schreibfehler. Gemeint waren die Citroen
Muss nicht sein, denn für die hat das KBA nicht contra legem das Plazet gegeben.
peter1130 hat geschrieben:Wer glaubt eigentlich immer noch das Gesülze dieser Abgreifkanzleien?
Öffensichtlich sind es die tendenziell wichtigsten Akteure im ganzen Verfahren. Wie schon im VW-Abgasskandal haben auch in der Causa Stellantis/Fiat eine ganze Reihe von Versicherungen ihre ungebrenzte Kostenzusage gegeben. Beim Wohnmobil-Streitwert kann da im Einzelfall inklusiv Revision ein fünfstelliger Betrag fällig sein. Kaum vorstellbar, dass die Assekuranz ohne Verpflichtung und Aussicht auf Erfolg, die Kosten für so langwierige, rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt. Letzten endes werden ihre Kunden mittles Betragserhöhung, bei Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes, massiv betroffen sein.
Navigatore am 20 Dez 2022 20:25:24
maxmara hat geschrieben:Muss nicht sein, denn für die hat das KBA nicht contra legem das Plazet gegeben
Lieber maxmara, ich gehe mal davon aus, dass du des Lateinischen soweit mächtig bist, dass du weißt, was du geschrieben hast. Deshalb möchte ich dich gerne fragen, woher du die Vermessenheit nimmst, dem KBA Rechtsbruch vorzuwerfen.
Inzwischen liegt auch das Urteil des EuGH vor. Es hatte am 08.11.22 in zwei Sachen zu entscheiden (C-873/19)
Erstens hat die Bundesrepublik der DUH das Klagerecht abgesprochen. Dagegen hat sich die DUH zur Wehr gesetzt und das EuGH hat für die DUH entschieden.
Zweitens wollte die DUH eine Entscheidung zur Illegalität von Abschalteinrichtungen erzwingen. Dazu hat das EuGH ausgeführt, dass es bereits in der Sache eines anderen Herstellers beispielhaft entschieden hat, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Abschalteinrichtung illegal sein könnte. Alles weitere war und ist im Einzelfall von den nationalen Gerichten zu entscheiden.
Zusammengefasst gibt es also nichts Neues, wenn man davon absieht, dass der DUH nun ein Klagerecht eingeräumt wurde. Den Nachweis, dass FCA eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat, kann bisher nachwievor niemand führen und die Zuständigkeitsfrage deutscher Gerichte ist auch noch nicht abschließend geklärt.
Es würde der Sache gut tun, nicht mit irgendeinem Geschwurbel zu verunsichern und/oder mit bloßen haltlosen Unterstellungen die eigene Meinung als Tatsache zu verkaufen. Manchmal habe ich so das Gefühl, dass hier mancheiner sinnlos herumargumentiert, um sich darüber hinwegzutrösten, dass er einer Kanzlei ins Netz gegangen ist. Ich rate daher auch jedem, die Urteile selbst zu lesen, mit denen die einschlägigen Kanzleien ihre Mandanten ködern. Bisher hat niemand eine Entschädigung erhalten, niemand konnte - wenn er es aus Kostengründen überhaupt noch will - den Kauf seines inzwischen mindestens 3 Jahre alten Womos rückabwickeln und es hat auch niemand einen Rückruf erhalten geschweige denn wurde irgendjemandem die Stillegung seines Womos angedroht. Es gibt in der ganzen EU keinen Hype wie bei uns gegen FCA und schon gar kein rechtskräftiges Urteil, das Fiat eine illegale Abschalteinrichtung beweist. Das sind Tatsachen!
Pechvogel am 20 Dez 2022 23:06:28
maxmara hat geschrieben:…Beim Wohnmobil-Streitwert kann da im Einzelfall inklusiv Revision ein fünfstelliger Betrag fällig sein…
Ist das so? Fiat verkauft das Fahrgestell z.B. an Hymer für sagen wir mal 15 oder 20tsd Euro ( die Womo-Aufbauer kaufen ja nicht einen Duc sondern 100 im Jahr oder mehr. Und ohne MwSt. ). Hymer ( bzw der Aufbauer ) macht da dann ein 80 oder 100tsd Euro Womo draus.
Und dann zahlt Fiat Schadenersatz auf Basis des Womo-Preises?
Und wenn ich mir goldene Wasserhähne hab’ einbauen lassen und eine mit Diamanten besetzte Toilettenbrille? Bekomme ich dann eine Millionen??
Grüße Dirk
babenhausen am 21 Dez 2022 07:19:32
Pechvogel hat geschrieben: Und wenn ich mir goldene Wasserhähne hab’ einbauen lassen und eine mit Diamanten besetzte Toilettenbrille? Bekomme ich dann eine Millionen??
Grüße Dirk
Keine Millionen Du bekommst einen roten Hintern von den rauen Glitzersteinchen :lol:
maxmara am 21 Dez 2022 08:53:10
Pechvogel hat geschrieben:Und dann zahlt Fiat Schadenersatz auf Basis des Womo-Preises?
Der Streitwert bezieht sich auf den gesamten Kaufpreis.
maxmara hat geschrieben:Muss nicht sein, denn für die hat das KBA nicht contra legem das Plazet gegeben.
Navigatore hat geschrieben:Deshalb möchte ich dich gerne fragen, woher du die Vermessenheit nimmst, dem KBA Rechtsbruch vorzuwerfen.
Habe ich nicht gemacht. Nur Dein Umkehrschluss ist eine böswillige Unterstellung oder er zeigt das Vorhandensein von massiven Defiziten in der Hermeneutik bei Dir auf. Vermutlich trifft beides zu. Mach Dich kundig, dann können wir zu einer sachlichen Diskussion zurück finden.
Pechvogel am 21 Dez 2022 09:49:55
maxmara hat geschrieben:...Der Streitwert bezieht sich auf den gesamten Kaufpreis...
Wenn man also, theoretisch, bei einem fast neuen Womo einen Prozess gegen Fiat wegen des "Dieselskandals" gewinnen würde und das Womo zurückgeben kann bzw Fiat sich das ans Bein binden muss ( gegen den Aufbauhersteller klagt deswegen ja keiner ) dann hat Fiat ein Fahrgestell für 20.000€ verkauft und muss Schadenersatz in Höhe von 100.000€ zahlen?!? :gruebel:
Grüße Dirk
maxmara am 21 Dez 2022 11:32:47
Pechvogel hat geschrieben:also, theoretisch, bei einem fast neuen Womo einen Prozess gegen Fiat wegen des "Dieselskandals" gewinnen würde und das Womo zurückgeben kann
Vertragspartner ist der Wohnmobilhändler, der das Fahrzeug verkauft hat. Die Klägerpartei wird versuchen ihre Forderung gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen. Obsiegt der Kläger, wird Zug um Zug das mangelhafte Fahrzeug rückübereignet und dafür ein mangelfreies Fahrzeug von Beklagten zur Verfügung gestellt. Wie aus den bisherigen Beiträgen zu entnehmen ist, liegt der Teufel auch hier im Detail.
Tinduck am 21 Dez 2022 11:37:18
Da sich die Anwaltshonorare nach dem Streitwert richten, soll Fiat wahrscheinlich nicht nur das gesamte Womo inklusive Sonderausstattungen, sondern auch noch die seelischen Schmerzen der Besitzer begleichen. Ob das dann vor Gericht bestand hat... wir leben hier nicht in den USA.
Es ist absolutes Wunschdenken, dass hier irgendwer sein Womo gegen Entschädigung zurückgeben kann. Und selbst wenn, da war noch die Sache mit dem Abzug der bisherigen Nutzung - wer meint, den Kaufpreis zurück zu bekommen, wird da bei einigen Jahren Nutzung sein blaues Wunder erleben.
Wie so oft werden die Gewinner vor Gericht dann auch Verlierer sein. Besser, sich den ganzen Ärger zu sparen. Ins Krankenhaus oder zum Anwalt sollte man nur als letztes Mittel gehen...
ätt Maxmara: Wo steht das, dass man ein neues Womo Zug um Zug bekommt? Noch ein Anwaltsträumchen? Beispiel? Musterurteil?
bis denn,
Uwe
babenhausen am 21 Dez 2022 11:57:01
Vertragspartner ist der Wohnmobilhändler, der das Fahrzeug verkauft hat. Die Klägerpartei wird versuchen ihre Forderung gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen.
Hat der Händler mehrere solcher Urteile zu verschmerzen wird er sich mit einem Anwalt mit Schwerpunk Insolvenzrecht beraten (müssen).Ob dann der Wohnmobilkäufer noch viel Freude an seiner gewonnenen Klage hat ....
rkopka am 21 Dez 2022 13:22:56
babenhausen hat geschrieben:Hat der Händler mehrere solcher Urteile zu verschmerzen wird er sich mit einem Anwalt mit Schwerpunk Insolvenzrecht beraten (müssen).Ob dann der Wohnmobilkäufer noch viel Freude an seiner gewonnenen Klage hat ....
Schlimmstenfalls nimmt er das Womo noch zurück, geht aber vor Zahlungen in die Insolvenz. Dann ist es endgültig weg...
RK
maxmara am 21 Dez 2022 13:30:50
Tinduck hat geschrieben:absolutes Wunschdenken, dass hier irgendwer sein Womo gegen Entschädigung zurückgeben kann
Tinduck hat geschrieben:Maxmara: Wo steht das, dass man ein neues Womo Zug um Zug bekommt? Noch ein Anwaltsträumchen? Beispiel? Musterurteil?
Warum die Frage, Du bist doch schon bestens informiert. Aber warten wir es ab.
Kuhtreiber am 21 Dez 2022 14:20:07
Wenn der Händler wirklich die Fahrzeuge zurücknehmen müsste (was ich mir nicht vorstellen kann) wären 99% danach pleite und der Markt würde zusammenbrechen. Das wäre das Ende. Dann gibt es in Zukunft nur noch selbstausgebaute T2 :lol:
Navigatore am 21 Dez 2022 14:46:53
Kuhtreiber hat geschrieben:Wenn der Händler wirklich die Fahrzeuge zurücknehmen müsste ...
Muss er, solange der Anspruch in der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurde. Das hat der BGH bereits in Sachen VW entschieden. Deshalb ist dieser Hype um Fiat ja auch entstanden, weil der Verdacht auf eine illegale Abgasmanipulation erst relativ spät publik wurde, nur "ältere" Fahrzeuge betroffen waren und die Ansprüche gegenüber den Händlern zu verjähren drohten. Da die betroffenen Motoren schon seit mehr als drei Jahren nicht mehr verbaut werden und der "Skandal" öffentlich ist, kann jetzt auch niemand mehr auf den Zug aufspringen und seinen Verkäufer verklagen. Wegen der Bekanntheit des Skandals trifft das auch auf Gebrauchtwagenkäufe zu. Betroffene müssen sich jetzt an den Verursacher, sprich Fiat halten.
Der BGH hat auch bereits 2019 zur Ersatzbeschaffung entschieden. Wer glaubt, er könnte nach einer (hypothetisch) erfolgreichen Verurteilung von Fiat sein altes Wohnmobil einfach gegen ein neues eintauschen, irrt leider auch. Wer Lust dazu hat, kann sich unter dem Az. BGH VIII ZR 225/17 gerne einlesen.
Pleite würde übrigens kein Händler gehen, weil er dann Ansprüche gegenüber dem Aufbauhersteller hätte und dieser wiederum gegenüber Fiat.
Kuhtreiber am 21 Dez 2022 15:00:28
Na ja, der VW Händler konnte sich dann an VW halten. Was soll ein Wohnmobilhändler machen? Hymer oder Pössl verklagen? Und die dann wieder Fiat? Das kann nicht funktionieren.
Pechvogel am 21 Dez 2022 15:31:21
Kuhtreiber hat geschrieben:...Dann gibt es in Zukunft nur noch selbstausgebaute T2 :lol:
VW T2 oder MB T2? :mrgreen:
Grüße Dirk
Kuhtreiber am 21 Dez 2022 16:15:56
Pechvogel hat geschrieben:VW T2 oder MB T2? :mrgreen:
Grüße Dirk
Natürlich der Düdo :D
Ruedi1952 am 21 Dez 2022 18:15:03
Ich hatte einen Fall kam Brief vom KBA ein Rückruf. Stand drinnen bis Tag x muss der Hersteller Tauschen oder Reparieren sonnst Stillegung. 4 Wochen vor Ablauf Androhung der Stillegung. Wurde dann rechtzeitig die betroffenen Teile getauscht. Wenn überhaupt Fiat verklagt und schuldig gesprochen würde käme wohl erst ein kostenloses verpflichtendes Update.
maxmara am 21 Dez 2022 18:28:49
Ruedi1952 hat geschrieben:Wenn überhaupt Fiat verklagt und schuldig gesprochen würde käme wohl erst ein kostenloses verpflichtendes Update.
Was kann durch ein Software-Update erreicht werden? Vielleicht kann die illegale Abschalteinrichtung deaktiviert werden? "Zu Risiken und Gefahren für den Motor fragen sie ihren Fiathändler" Die Veränderung des Motormanagements kann nur suboptimale Ergebnisse bringen, denn vermutlich liefert Fiat seine Fahrzeuge mit bestmöglicher Einstellung aus.
peter1130 am 21 Dez 2022 18:48:39
maxmara hat geschrieben:Was kann durch ein Software-Update erreicht werden? Vielleicht kann die illegale Abschalteinrichtung deaktiviert werden? "Zu Risiken und Gefahren für den Motor fragen sie ihren Fiathändler"
Ein Update wird immer negativ für den Motor sein hat man bei VW ja auch gesehen. ES hat ja einen Grund warum das so gemacht wurde.
Deshalb totschweigen und gut ist es!.
RaGu am 22 Dez 2022 00:03:36
Ich lese hier nur aus Interesse mit (bin nicht involviert). Dabei viel mir eben auf, dass hier im Forum u.a. eine Werbung eienr Kanzlei zu diesem Thema oben erschien.
Aus Neugier "gedrückt".
Hilfe... wie "primitiv verarschend" ist denn dies..(meine Meinung dazu), --> Link
Hier ist doch es spätestens dann ganz offensichtlich ob der primitiven Argumentation, dass nur "Kohle gescheffelt" werden soll von unbedarften (und "geizigen") Womo Fahrern.
Frage nebenbei an die Admins, was soll das hier?
Duelken50 am 22 Dez 2022 21:31:23
Hallo,
mein Gerichtstermin, Dez. 2022, in dieser Sache wurde wegen diverser Schriftsätze, welche in letzter "Minute" vor dem Fristablauf eingereicht worden sind, verschoben. Neuer Termin: noch unbekannt.
Meine Klage läuft nicht auf Rückgabe des Womo, sondern auf Schadenersatz von Stellantis.
Gruß duelken50
Navigatore am 23 Dez 2022 00:17:59
Hallo duelken50,
das tut mir wirklich leid für dich, war aber vorauszusehen und ich fand es deshalb ja auch reichlich optimistisch, dass du dir schon Angebote für ein neues Womo eingeholt hast.
Es ist ein Novum, dass hier jemand tatsächlich prozessiert und vor allem über den Verfahrenstand auch berichtet, wenn es nicht so läuft wie erhofft. Chapeau dafür. Toll wäre es, wenn du weiter aus erster Hand berichtest. Die Urteile geben wenig über den Verfahrensgang her. Auch berichten die Kanzleien nicht über Misserfolge. Das könnte dann ein richtig interessanter Faden werden.
Interessant wäre daher jetzt der Inhalt der "diversen Schriftsätze". Ich gehe mal davon aus, dass sie von der Gegenpartei sind und eine Einrede enthalten. Kannst du in Kurzfassung darüber berichten?
Reibi am 24 Dez 2022 13:09:11
Navigatore hat geschrieben:Hallo duelken50, Es ist ein Novum, dass hier jemand tatsächlich prozessiert und vor allem über den Verfahrenstand auch berichtet, wenn es nicht so läuft wie erhofft. Chapeau dafür.
Hallo Navigatore und an Alle,
ich lese seit geraumer Zeit nur noch mit. Habe keine Spaß an solch Verläufen wie bei maxmara oben im Tread. Wir sind mit unserem 1. Termin vor Gericht gescheitert, da die Richterin sich der Argumentation der Beklagten angeschloßen hat. Vortrag der Klägerseite sei nicht substantuiert und ins blaue hinein. Na ja, den Vorgang hatte die Richterin als letztes von einer Beklagtenpartei erhalten und dies fast wörtlich übernommen. Beklagt werden im übrigen, der Händler, die Stellantis N.V als auch die FCA Italy S.p.A (weil Stellantis argumentiert sie seinen nicht Hersteller des Fhzg.). Deshalb auch Klagererweiterung auf Italien. Haben nun Berufung eingelegt auf die 1. Entscheidung der Richterin. Gleiche Kanzlei die uns vertritt hat mit der Argumentation vor anderen Gerichten in der 1 Instanz Recht erhalten und die Beklagten legten Berufung ein. Nun es ist in diesen Fällen wie immer, vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Alles weitere sehen wir ruhig und gelassen.
Allen ein schönes Weihnachtsfest
Capoliveri am 24 Dez 2022 14:36:49
Hallo, das Landgericht München hat meine Klage auf Schadenersatz abgewiesen und es sich dabei SEHR leicht gemacht. Man hat nach knapper Darstellung des Sachverhalts lediglich das abweisende Urteil des OLG Celle in vollem Umfang kopiert und dann nur noch einen Satz geschrieben: Das LG schließt sich dem Urteil des OLG Celle in vollem Umfang an. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Berufung. Das ist insofern bemerkenswert, weil Kostenübernahme üblicherweise nur bei hinreichender Erfolgsaussicht des Rechtsmittels gewährt wird. Das OLG Celle vertritt den Standpunkt, ein sittenwidriges Handeln von Stellantis/Fiat, das zu Schadenersatz berechtige, liege nicht vor. Denn die 22minütige Abgasrückführung (danach Abschaltung) erfolge nicht ausschließlich auf dem Prüfstand, sondern auch im normalen Straßenverkehr. Erst danach werde sie abgeschaltet. Dies diene dem Schutz des Motors und sei daher nicht sittenwidrig. Anders sei es nur, wenn die 22minütige Abgasrückführung lediglich auf dem Prüfstand erfolge. Schon eine tolle Logik: Ein Schadstoffausstoß bis zu 19x über den Grenzwerten ist nach 22 Minuten für den Rest der Fahrt immer erlaubt. Viele Grüße und schöne Weihnachten Andreas Andreas
rolf51 am 24 Dez 2022 14:47:07
Capoliveri hat geschrieben:Schon eine tolle Logik:Ein Schadstoffausstoß bis zu 19x über den Grenzwerten ist nach 22 Minuten für den Rest der Fahrt immer erlaubt. Andreas
Ja so ist es und wurde von der EU so genehmigt, wg. Motorschonung. Man spricht über ein Zeitfenster.
Navigatore am 24 Dez 2022 16:19:06
rolf51 hat geschrieben:Ja so ist es und wurde von der EU so genehmigt, wg. Motorschonung. Man spricht über ein Zeitfenster.
Das ist nicht ganz so. Das EuGH hat in seinem Urteil vom 08.11.22 (DUH gegen die Bundesrepublik Deutschland und Stellantis Az. C-873/19) bezugnehmend auf seine vorangegangene Rechtsprechung noch einmal gut verständlich die drei Grundbedingungen an die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Abschaltvorrichtung zusammengefasst:
1. Es muss nachgewiesen sein, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines Bauteils des Abgasrückführungssystems verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden.
2. Eine solche „Notwendigkeit“ der Verwendung einer Abschalteinrichtung ist nur dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der EG‑Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann.
3. Selbst bei Vorliegen der oben beschriebenen Notwendigkeit ist die Abschalteinrichtung, wenn sie während des überwiegenden Teils des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktionieren sollte, unzulässig.
(Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 2022, GSMB Invest, C-128/20, Volkswagen, C-134/20, sowie Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20)
Interessant ist nun, wie die nationalen Gerichte damit umgehen. Insofern vielen Dank an die weiteren User, die sich als Kläger "geoutet" haben. Das OLG Celle ist auf die dritte Bedingung offensichtlich nicht eingegangen. Vielleicht kann Andreas ja noch mal in seiner Urteilsbegründung vom LG München nachlesen, ob es dazu nicht doch einen Hinweis gibt.
maxmara am 30 Jan 2023 20:55:35
peter1130 hat geschrieben:Ein Update wird immer negativ für den Motor sein hat man bei VW ja auch gesehen. ES hat ja einen Grund warum das so gemacht wurde.
Mit einem Software-Update wird es bei den Fiatmotoren nicht getan sein. Dazu müsste schon die Hardware nachgerüstet werden. Und das ist kostspielig und aufwendig. Das Software-Update bei VW hat auch nicht das erwünschte Ergebnis gebracht. Gerichte beschäftigen sich bereits damit. Es gibt Urteile aus denen hervorgeht, dass die Abschalteinrichtungen nur durch ein Update überlagert wurden . Der Dieselskandal zieht immer weitere Kreise. Betroffen sind davon die Dieselfahrzeuge fast aller großen Automobilhersteller. Vermutlich entwickelt sich hier wieder eine unendliche Geschichte.
Tinduck am 31 Jan 2023 10:28:42
maxmara hat geschrieben:Mit einem Software-Update wird es bei den Fiatmotoren nicht getan sein. Dazu müsste schon die Hardware nachgerüstet werden.
Warum? In den ersten 22 Minuten hält der Motor ja offensichtlich die Abgaswerte ein. Ergo muss man nur die Abschaltung entfernen, und das ist Software.
Dass dann das AGR-Ventil schneller verkokt, ja mei... zahlt dann ja der Kunde.
Es gibt Urteile aus denen hervorgeht, dass die Abschalteinrichtungen nur durch ein Update überlagert wurden .
Na ja, man könnte auch sagen, der Hersteller hat den 'software bug' nachträglich behoben und alles ist gut... :)
Der Dieselskandal zieht immer weitere Kreise. Betroffen sind davon die Dieselfahrzeuge fast aller großen Automobilhersteller. Vermutlich entwickelt sich hier wieder eine unendliche Geschichte.
Sehe ich anders. Die meisten Hersteller sind da durch Updates etc. nochmal davongekommen, bevor es eine Klageschwemme gab, da wird nachträglich nichts mehr kommen, weil das Problem ja nicht mehr existiert. VW ist auch durch, und Fiat? Na ja, im Moment ist da noch alles rechtskonform, und bis da alles geklärt ist, sind die Fahrzeuge schon fast in der Schrottpresse. Ist halt auch ne Strategie, solche Prozesse ad infinitum zu verzögern, bis den Klägern das Geld oder die Lebenszeit ausgeht.
Was bleibt, ist weiterhin Panikmache einiger weniger Anwaltskanzleien mit 'Stillegung' und 'unverkäuflich'. Alles nicht abzusehen, aber mit Angst kann man halt gut Geschäfte machen.
bis denn,
Uwe
peter1130 am 31 Jan 2023 11:59:23
Mal davon abgesehen. Das sind mittlerweile fast alles alte Karren das erledigt sich doch eh alles von selbst. Wichtig ist das Beschei..... aktuell nicht mehr so einfach möglich ist.
maxmara am 31 Jan 2023 16:40:08
peter1130 hat geschrieben: Das sind mittlerweile fast alles alte Karren das erledigt sich doch eh alles von selbst.
Alte Karren? Es geht hier um Fiatmotore aus den Jahren 2014 bis 2019. WM haben gemeinhin eine längere Lebensdauer als Limousinen und die kommen lt. AUTOBILD erst nach durchschnittlich 18 Jahren in die Schrottpresse.
Tinduck hat geschrieben:Ergo muss man nur die Abschaltung entfernen, und das ist Software.
Dazu bedarf es aber erst zwingend eines verbindlichen Rückrufs durch das KBA. Es wird kaum Autobesitzer geben, die ein Update freiwillig durchführen lassen. Mit amtlichen Aufforderungen zur Zwangsnachbesserung ist bei VW aber ein Tsunami der Ansprüche in Bewegung gekommem.
Tinduck hat geschrieben:ersteller sind da durch Updates etc. nochmal davongekommen, bevor es eine Klageschwemme
Davongekommen? Die Sammelklagen haben VW alleine Hundertevonmillionen. gekostet. Die Welle der Kagen ist immer noch nicht abgeklungen. Ignorieren oder Beschwichtigen hilft leider im Fiat-Diesel-Skandal keinem. Da die Umweltverbände sich durch aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen bestätigt sehen, werden sie noch die Sache nicht auf sich beruhen lassen.
Tinduck hat geschrieben:weniger Anwaltskanzleien
Zwölf große Anwaltskanzleien beschäftigte alleine VW wegen der Klagen. Hunderte von Kanzleien versuchen betroffenen Dieselautobesitzern zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Informationen sind im Internet zu finden.
Tinduck am 31 Jan 2023 17:24:30
maxmara hat geschrieben:Davongekommen? Die Sammelklagen haben VW alleine Hundertevonmillionen. gekostet. Die Welle der Kagen ist immer noch nicht abgeklungen.
Ich bezog mich auf andere Hersteller neben VW und Fiat, da ja 'alle Dreck am Stecken haben'.
Zwölf große Anwaltskanzleien beschäftigte alleine VW wegen der Klagen. Hunderte von Kanzleien versuchen betroffenen Dieselautobesitzern zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Informationen sind im Internet zu finden.
Im Falle Fiat sind es deutlich weniger, die offensiv die Werbetrommel rühren und leichtgläubige Kunden suchen. Altruistisch sind die auf jeden Fall nicht unterwegs. Vielleicht sollte man Anwaltskanzleien mal Werbung untersagen, genau wie Ärzten.
Bekommst Du eigentlich Geld von denen? Frage für einen Freund... :)
bis denn,
Uwe
maxmara am 31 Jan 2023 18:20:26
Tinduck hat geschrieben:Bekommst Du eigentlich Geld von denen? Frage für einen Freund...
Nein,
Tinduck hat geschrieben:Vielleicht sollte man Anwaltskanzleien mal Werbung untersagen
auf jeden Fall ist das ein ausgezeichneter Vorschlag. Aber klar ist auch, dass sich Umweltverbände, Gerichte und WM-Besitzer u.a., jeweils mit unterschiedlichen Interessenlagen, noch lange mit den Fiatdieselskandal herumschlagen werden.
peter1130 am 01 Feb 2023 23:36:19
maxmara hat geschrieben:Alte Karren? Es geht hier um Fiatmotore aus den Jahren 2014 bis 2019. WM haben gemeinhin eine längere Lebensdauer als Limousinen und die kommen lt. AUTOBILD erst nach durchschnittlich 18 Jahren in die Schrottpresse.
Wohnmobile sicherlich ausgenommen. Wieviele gibts davon im Gegensatz zu PKW und Leicht LKW? Richtig deren Anteil ist verschwindend gering.