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Hallo, es ist zu lesen, dass FIAT Ducato eventuell auch einen Dieselskandal hat (Modelle aus den Jahren 2014 - 2019) und Grenzwerte möglicherweise deutlich übersteigt. Welche Risiken seht ihr denn in diesem Zusammenhang, wenn man sich nun einen Gebrauchten kauft? Entsprechende Fahrzeuge habe möglicherweise verbotene Abschaltvorrichtungen, was aber noch nicht bewiesen ist. Diese Baureihen haben ältere Varianten der Euro6 (also Euro 6a und b) und noch kein AdBlue. Kann man ein solches Fahrzeug trotzdem kaufen und bei einem Rückruf bzw einer Stilllegung rechtlich etwas erreichen. Oder wird einem dann gesagt, dass man es ja hätte wissen müssen (mit Blick auf den VW-Dieselskandal) Ich habe gerade ein entsprechendes Fahrzeug im Blick, weiß aber nicht, ob mir ein Totalverlust (Stilllegung) oder extremer Wertverlust droht. Anscheinend lassen sich Fiat Ducatos aus den Baujahren (auch 2017) nicht nachrüsten Wer trägt dann auch die Kosten? Vielen Dank im Voraus für interessante Beiträge. Gruß Wo hast du das gelesen? Für die LeserInnen ist es hilfreich, wenn eine Quelle genannt wird. Vielen Dank für den Hinweis: --> Link Mit den Suchbegriffen: FIAT Ducato Dieselskandal kann man sich aber auch nicht vor einschlägigen Links retten :-) LG Hallo, Es ist nicht damit zu rechnen, dass etwas in Richtung Stilllegung droht. Die Motoren haben eine italienische Zulassung und diese gilt in allen europäischen Ländern. Daher kann eine deutsche Behörde die nicht einfach stilllegen. Es gibt bisher soweit ich weiß noch keine Gerichtsentscheidung, die einem Käufer irgendwelche Nachteile bestätigt. Die Verfahren wurden abgewiesen, denn ohne nachgewiesenen Schaden kein Schadenersatzanspruch. Wenn du Bauchschmerzen hast, dann kaufe kein solches Fahrzeug, sondern nimm eines mit adblue Technik. Ich war persönlich bei einer solchen Verhandlung im Landgericht Münster anwesend und der Richter hatte die Klage mit dieser Begründung abgewiesen. Gruß Birgit Das Thema nervt mittlerweile. Du sagst es doch selbst: bewiesen ist da überhaupt nichts, und das, obwohl schon seit geraumer Zeit solche Behauptungen existieren. Tatsache ist: der italienische Staat hat für die Fahrzeuge eine ABE erteilt, und die ist nach europäischem Recht in allen EU-Ländern anzuerkennen. Wenn dann irgendwelche deutschen Schlaumeier oder ein KBA daherkommen und dumm daherquatschen, setzt das doch die Konformitätserklärungen ausländischer Inverkehrbringer und Staaten nicht außer Kraft. Man stelle sich das mal andersherum vor: irgendeine pimmelige sizilianische oder ostrumänische Behörde hätte die Chuzpe, einer deutschen Firma wie Daimlerbenz oder Porsche zu unterstellen, die Fahrzeuge verletzten irgendwelche Umweltvorschriften. Mal abgesehen davon, dass es keine Eiche scheren würde, wenn sich eine Sau daran reibt, wäre der inländische empörende Aufschrei gar groß, was sich die ausländischen Lümmels da erlauben und für wen die sich wohl hielten. Bis jetzt ist das ganze Ding nichts als heiße Luft und hat lediglich der Abmahnanwaltszene fettes Geld eingebracht - und mittlerweile werden auch die von den Gerichten nicht mehr wirklich ernstgenommen. Wir warten also erst einmal ab. Trotz viel Getöse ist bis jetzt noch gar nichts passiert, und wir wollen mal sehen, ob das nicht auch so bleibt. Wenn der Spritpreis weiter steigt, kommt der Wertverlust von ganz allein. Spätestens wenn man uns verbietet, mit Wohnmobilen herumzufahren, sowieso. Danke für deine Einschätzung. Solche Artikel verunsichern halt: --> Link Ein Fahrzeug mit AdBlue übersteigt leider meinen finanziellen Spielraum :-( LG Hallo Phil, vielen Dank. Das ist schon mal ein klarer Standpunkt. Super. Du siehst es also erstmal entspannt. Es gibt halt unzählige Anwaltskanzleien, die einem das Gefühl geben, man wäre naiv, wenn man sich auf ein solches Fahrzeug einlässt. Aber eine kollektive Enteignung aller Ducatobesitzer kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber vor dem Dieselskandal hatte ich auch nicht gedacht, dass VW und Konsorten dermaßen illegal unterwegs sind. Und viele haben einen immensen Wertverlust ertragen müssen. Gruß Die Anwaltskanzlei verdient immer, auch wenn die Klage abgewiesen wird. Inzwischen gibt es aber schon Rechtsschutzversicherungen, die die Kostenübernahme für solche Fälle wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnen. Das sollte doch jedem zu denken geben. VW war anders gelagert, da eine deutsche Freigabe vorlag. Gruß Birgit Und VW hat zugegeben (in den USA) das eine Abschaltvorrichtung existierte ...also ganz andere Voraussetzungen.
Fiat hat es in den USA auch zugegeben! Aber hier wollen sie es durch Gerichtsprozesse aussitzen. Die Behörden in den USA sind da nicht so zimperlich und drohen mit Importverbot. Gruß Andreas Warum wird ein neuer Thread erstellt wo es doch schon einen gibt... --> Link Neue Informationen im Sinne eines BGH oder zumindest OLG Urteil gibt es noch keine und ein Rückruf durch den Fahrzeughersteller oder das KBA gibt es auch nicht. Also seit 2016 alles in der Schwebe, einzig einige Versäumnisurteile existieren, ein Sachverständigengutachten wurde durch ein Gericht in Auftrag gegeben und natürlich Rechnungen der vertretenden Kanzleien...
Einen? Das Thema ist doch nun mehr als durchgekaut. Da sich in den letzten 1,5 Jahren seit Bekanntwerden nichts neues ergeben hat.......... Der Bund kann nur an der Steuerschraube drehen, so dass du die Karre freiwillig in kleine Teile flext. Das wäre ein guter Ansatz sich die Wähler vom Hals zu schaffen... Hallo zusammen, nach meinen Informationen wurde in folgenden Fällen zu Gunsten der Kläger entschieden und FCA Italy S.p.A wegen vorsätzlich sittenwiedriger Schädiger zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Landgericht Landau 2 O 169/21 vom 27.12.2021 Landgericht Meiningen 1 O 425/21 vom 21.01.2022 Landgericht Leipzig 03 O 749/21 vom 15.07.2022 Zusätzlich noch in Bonn, Köln, Lüneburg, Stuttgart, Dortmund, Dessau-Roßlau Die Aktenzeichen spare ich mir hier. Gruß duelken50 Ojeh, auch wenn die Urteile gebetsmühlenartig wiederholt werden, gibt es dennoch nichts Neues. Sie sind alle nicht rechtskräftig. Daher hat auch bisher niemand Geld gesehen und für Fiat gibt es nachwievor keinen Handlungsbedarf. Ich kann nur empfehlen, die Urteile genau zu lesen, die Rechtsmittelentscheidungen der Kläger erfahren zu versuchen und sich nicht von den zahlreichen Veröffentlichungen der verschiedensten Rechtsanwaltskanzleien irritieren zu lassen. Die größte Kanzlei in dieser Sache ist wenigstens so fair, wenn auch versteckt in einem Nebensatz jeweils auf die fehlende Rechtskraft hinzuweisen. Es gibt noch nicht mal eine obergerichtliche geschweige denn eine höchstrichterliche Entscheidung. Das OLG Karlsruhe hat sich ebenfalls noch nicht geäußert, so dass nicht einmal feststeht, ob und wie es weitergeht. Wer eine Gebrauchtwagenkauf von einer abschließenden Gerichtsentscheidung abhängig machen will, wird wohl noch seeehr, seeeehr lange warten müssen. Alles Versäumnissurteile...stell doch die Aktenzeichen ruhig ein...dann kann das jeder selber lesen und sich seine Meinung bilden. Ohne Aktenzeichen und Quellenangaben wirkt das Unglaubwürdig... Hallo Phil,
Wie viele sind „viele“? Gibt es da eine Quelle? Wie hoch war den der Wertverlust bei Wohnmobilen, in den letzten 2 Jahren? Ich meinte gehört zu haben, dass die Preise, auch bei Gebrauchtfahrzeugen, in ungeahnte Höhen vorgestoßen sind. Danke für die Antworten. WoMo NK 19 Es gibt halt immer noch Leute, die feuchten Träumen von immensen Entschädigungen (für welchen Schaden eigentlich?) nachhängen. Ein gefundenes Fressen für die Anwaltskanzleien. Wir sind hier nicht in den USA... das Maximum, was für den werten Wohnmobileigner mit 'Schummelmotor' rauskommen könnte, wäre, das man sein Fahrzeug zurückgeben darf. Natürlich abzüglich der bisherigen Nutzung. Da würde sich mancher die Augen reiben, was er für sein 3 Jahre altes Mobil noch bekommt und sich die Sache sehr schnell anders überlegen. Ersatz ist ja auch nicht gerade leicht zu beschaffen. Wäre auch sicher ein schönes Exempel für eine komplexe Lieferkette. Der Endverbraucher kann ja für Schadensersatz oder Wandlung nicht gegen Fiat, sondern nur gegen seinen Händler klagen. Der muss dann, wenn er sich schadlos halten will, gegen den Hersteller des Wohnmobils klagen, der dann wiederum gegen Fiat klagen kann. Sollte mich wundern, wenn irgendwelche Ansprüche an Fiat vor ca. 2050 durch sind. Immer natürlich unter der Voraussetzung, dass es überhaupt mal ein höchstinstanzliches Urteil gegen einen Womo-Händler gibt. Die Händler-Pleitewelle wird dann sicher auch unterhaltsam, ein Großteil der Betroffenen Wohnmobileigner dürfte leer ausgehen und bei wem kauft man dann sein neues Mobil? Das ganze ist nichts weiter als ein Scam, um Anwälte reich zu machen. bis denn, Uwe
Da hast du Recht. In diesem Zusammenhang ist das Urteil des LG Meiningen ganz interessant, mit dem einem Geschädigten ja Schadenersatz in erster Instanz zugesprochen wurde. Schadenersatz bedeutet - so das Gericht - Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines linearen Nutzwertes. Das Gericht hat die messbare Wertgrenze für Schadenersatz bei den "kleinen" 2,3l-Motoren auf 200.000 Kilometer festgelegt. Danach gibt es gar nichts mehr. Wer also heute 50.000 auf der Uhr hat, dem wären vom Gericht vorgegeben linear 25% Nutzwert vom Bruttokaufpreis abzuziehen. Nehmen wir mal an, ein "Geschädigter" hätte vor 3 oder 4 Jahren 60.000 Euro für einen durchschnittlichen TI bezahlt, der "muss" nun sein mit 50.000 km in seinen Augen sicherlich noch fast neuwertiges Fahrzeug für 45.000 abgeben, wenn er in den Genuss dieses Schadenersatzes kommen möchte. Jetzt kann man sich ja mal auf dem Markt umschauen, was es für 45.000 gibt und wann er sein dann bestelltes Mobil bekommt. Und gespannt wäre ich auch, für welchen Preis der "junge und geprüfte Gebrauchte aus 1. Hand" dann auf dem Hof eines Händlers steht. Wer sich da wohl nachher unter dem Strich die Hände reiben kann? :wink: Ich habe vor 2 Jahren mir ein neueres Wohnmobil zugelegt u darauf geachtet das ich eins noch ohne Adblue bekomme ! Das braucht kein Mensch sind nur Störquellen kosten u anfallende Reparaturen auf Dauer !! Lg Dirk
Das kann man so sehen (ich fahre auch lieber halbwegs robustes Alteisen), aber damit ist man halt auf gebrauchte Womos festgelegt, zumindest, wenn man sich innerhalb der EU damit bewegen möchte. Ist halt nicht jedermanns Sache. Und: die vor-AdBlue-Modelle sind (auch) die mit den angeblichen Schummelmotoren. Soll ja manche Leute stören. bis denn, Uwe
Die wohl nicht mal so genau wissen, was sie da eigentlich verhandeln ? Mir gefielen die Anzeigen, wo Mandanten gesucht wurden deswegen, und die das Bild eines Wohnwagens zeigten ! RK
Das frage ich mich auch.
Es gibt eine höchstrichterliche Entscheidung, an alle Gerichte in der EU bei ihrer Rechtssprechung gebunden sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil vom 8. November 2022 entschieden, dass die DUH nun gegen Bescheide des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vorgehen darf. Seinerzeit genehmigte das KBA die Zulassung u.a. von Fiatdieselmotoren mit sogenannten Thermofenstern, obwohl dem Amt nachweislich die Verwendung von Mogelsoftware bekannt war. Zeitgleich bestätigte der EuGH frühere Entscheidungen, dass Abschalteinrichtungen, welche die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen herunterfahren, grundsätzlich illegal sind. Diese eindeutige Positionierung des EuGH eröffnet der DUH die Möglichkeit, erfolgversprechend gegen Zulassungsentscheidungen des KBA bezüglich illegaler Abschalteinrichtungen vorzugehen. :) Und das würde was bedeuten, Max und Gitte ? :) Nach eurer Einschätzung geht es dann wie weiter ? Danke für eine kurze Antwort Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
Das ist sehr schön, dürfte allerdings im Falle Fiat nix bringen, weil die in Italien (Typ-)zugelassen wurden - und Zulassungen anderer EU-Länder sind zu übernehmen, ohne wenn und aber. Die DUH kann ja in Italien klagen und sich dort lächerlich machen. Im übrigen haben diese Urteile auf EU-Ebene rein gar nichts mit den anhängigen OLG-Urteilen zu tun. Ist nicht alles das gleiche, nur weils auch 'Gericht' heisst. bis denn, Uwe Jetzt fängt das schon wieder an :cry: :cry: :cry: :cry:
Betroffene wird es schon interessieren, wie es mit ihren vom Fiatdieselskandal betroffenen Fahrzeugen weitergeht. Aus dem Grunde hier ein informativer Link zum Thema. --> Link Durch das hartnäckige Insistieren der DUH ist einiges in Bewegung geraten. Nach eigenen Angaben haben sie die Unterstützung weiterer "tonangebender" Umweltverbände und vieler "entscheidender" Politiker. Die Dimension ist schon beachtlich. Es geht allein im Fall Fiat-Ducato-Diesel um 200-250.000 Fahrzeuge mit Motorsteuerungen, die nach Aussagen der DUH widerrechtlich zugelassen wurden. Max und Gitte, lasst euch doch bitte nicht von solchen plaktiven Darstellungen in die Irre führen. Fiat und VW/Mercedes verhalten sich wie Äpfel und Birnen. Beide sind Obst aber sonst haben sie nichts miteinander gemein. Der verlinkte Artikel hat für unsere Wohnmobile überhaupt keine Aussagekraft. Um das einordnen zu können, muss man sich allerdings tiefergehend mit den Urteilen beschäftigen. Das geht schon damit los, dass es eigentlich gar nicht um Schadenersatz geht sondern um eine geordnete Rückabwicklung zu einem Gebrauchtwagenpreis. Es bekommt also niemand Geld sondern er darf nur sein Fahrzeug zurückgeben. Allerdings muss er dann unabhängig vom tatsächlichen Pflegezustand mit einem fiktiven, üppigen Wertverlust leben. Und der ist in den Zeiten exorbitanter Preisentwicklungen auf dem Wohnmobilmarkt für mindestens 3 Jahre alte Fahrzeuge (denn nur um die geht es mittlerweile noch) m.E. ein klares Verlustgeschäft. Dazu sind die Drohungen der DUH mit zu befürchtenden Zwangsstillegungen schon bei VW und Daimler ins Leere gelaufen. Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, warum sich hier einige immer wieder an einen "Skandal" klammern, der eigentlich niemandem irgendwelche Vorteile bringt ... außer vielleicht Rechtsanwälten, einer profilneurotischen Umweltorganisation und Händlern von gebrauchten Mobilen, die mit den rückabgewickelten Fahrzeugen dann ihre Geschäfte machen. Unser Alpa ist mit seinem 3.0 Motor auch betroffen. Die Preise für ein annähernd identisches Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt (wenn man überhaupt eins bekommt, denn die sind mit dem Vermerk "verkauft" so schnell wieder aus dem Netz verschwunden, wie sie eingestellt wurden) sind nahezu genauso hoch, wie ich vor 6 Jahren und 45.000 Kilometern dafür neu bezahlt habe und ein neuer gleichwertiger Alpa würde mit unser Ausstattung heute doppel so viel kosten, wie ich "Schadenersatz" bekommen würde. Und jetzt komme mir bitte niemand mit dem ultimativen Totschlagbegriff Nachhaltigkeit. Kein Pkw und schon gar kein Wohnmobil ist oder wird wegen dieses verzweifelt aufgebauschten und am Leben erhaltenen "Skandals" von gestern ... nee, besser noch: ... von vorgestern heute in die Presse wandern. So what :nixweiss: Max und Gitte...ihr Fahrt doch auch so einen Schummeldiesel...Verkauf dat Ding ...dann fühlst du dich bestimmt gleich viel besser. Beim jetzigen Verkauf würdest du sicher mehr bekommen wie vielleicht irgendwann vor Gericht.
Diesem Vorschlag kann ich nicht zustimmen. Ich habe Klage auf Schadenersatz (25% der Kaufsumme) eingereicht. Termin soll im Dezember 2022 sein.rst Erst wenn ich die Klagesumme erhalten habe, werde ich mein Womo evtl., über dem Kaufpreis, verkaufen. Ein Angebot für das Nachfolgemodell liegt vor. Jetzt werden vom Händler nur 55% mehr aufgerufen, als ich bei ihm in 2017 bezahlt habe. Und das bei gleicher Ausstattung. Gruß duelken50
Nochmal die ganz konkrete Frage: welcher klar bezifferbare Schaden ist dir entstanden? Oder hat dein Anwalt gesagt “Wir klagen mal auf 25% des Kaufpreises, passt schon”? Zu deiner Restwertrechnung kann ich nur sagen, dass man seine Schafe nicht zählen sollte, bevor die Stalltür auch wirklich zu ist. bis denn, Uwe
Nun hat die DUH erstmal das KBA verklagt... Quelle: --> Link Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Kraftfahrt-Bundesamt Untätigkeit vor. Die Behörde soll bei extrem hohen Emissionswerten von Wohnmobilen nicht eingeschritten sein. Würde mich jetzt noch immer nicht um den Schlaf bringen :razz: Gruß Handfest Ich glaube, das Ganze spitzt sich langsam zu. Das KBA wird bald nicht mehr drumherumkommen Massnahmen zu ergreifen. Ich weiß, es geht um italienische Typengenehmigungen. Das ist aber nicht mehr so relevant. Hab jetzt mal unsere beauftragte Kanzlei angefragt, was man jetzt rät. Schönes Wochenende
Viel Spass dabei. Ich bin abgeblitzt, weil ich mich ja bei dem "allgemein bekannten Thema" :lach: hätte "ausreichend informieren können". Bei der Justiz heute kein Wunder. Hatte aber Rechtsschutz! Gottseidank hat es die Käufer nicht die Bohne interessiert und bin noch ganz gut weggekommen dabei!
Kannst du das auch mit einer rechtssicheren Quelle (also nicht irgendein Blog, die HP einer Kanzlei oder Wunschvorstellungen der DUH) belegen? Die Zuständigkeitsfrage der deutschen Justiz für eine ausländische EG-Typgenehmigung ist ja noch nicht einmal geklärt und liegt in guter Gesellschaft mit der Auffassung des KBA nach dem erstinstanzlichen Urteil des LG Freiburg, das sich genau deshalb für nicht zuständig erklärte, z.Zt. (erst) beim OLG Karlsruhe. Das wiederum hat sich bislang nicht geäußert. Da bedarf es schon einer guten Erklärung, warum die Exekutive jetzt vor einem wie auch immer gearteten Handlungszwang stehen soll. Hallo Navigatore, erstmal ich bin auch kein Fachmann. Aber im folgenden Link, der Europäischen Kommission, wird das ab 09/2020 geänderte Verfahren bei europäischen Typengenehmigungen erklärt. Unter Vorbehalt verstehe ich darunter, dass es nun auch das KBA bei ausländischen Typengenehmigungen einschreiten darf. Die Italiener sind ja auch schon vor Jahren von der EU angemahnt worden. --> Link Hmmm, ja, guter Einwand, CaraLilly. Das scheint aber nach der derzeitigen Rechtsprechung in unserem Lande noch nicht so klar zu sein. Ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt, dass die Verordnung erst am 01.09.2020 in Kraft getreten ist und es hier um Fahrzeuge bis 2019 geht. Das geht leider aus dem Urteil des LG Freiburg vom Februar 2021 nicht hervor. Das Rückwirkungsverbot wird dort nicht explizit erörtert. Und das OLG Karlsruhe schweigt bislang. Dazu wird in der von dir verlinkten Veröffentlichung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abschaltvorrichtungen, soweit sie zum Schutz des Motors dienen, nicht zu beanstanden sind. Und genau darum geht es ja auch in der Sache. Fiat bestreitet ja gar nicht, dass eine Abschaltung erfolgt, aber eben nur zum Schutz des Motors. Die Konsequenzen sind auch nicht neu. Die Stillegung und Sanktionierung ist nur die ultima ratio, wenn sich ein Hersteller weigert, anderweitig Abhilfe zu schaffen, z.B. durch eine Softwareanpassung. Das kennen wir ja auch bereits von den deutschen Herstellern. Unter dem Strich m.E. also nichts Neues. Richtig scheint aber zu sein, dass es nach dem 01.09.2020 auch dem KBA möglich ist, Fahrzeuge mit einer ausländischen EU-Typgenehmigung zu überwachen. Seit dem ist das ja auch kein Problem mehr und auch die Ducatos erfüllen neuere, strengere Abgasnormen. Wie man sieht, besteht noch viel Klärungsbedarf und es liegen noch einige Instanzen vor einer wirksamen Rechtsfolge. Mittlerweile ist der letzte fragliche Ducato schon vor 3 Jahren vom Band gelaufen und hat bis zur Klärung vermutlich die vom LG Meiningen festgelegte Wertgrenze von 200.000 Kilometern schon lange überschritten. Das hat übrigens ein ehemaliger Richter des BGH schon kurz nach dem Urteil des LG Freiburg in einem Fachaufsatz prophezeit. Mich würde mal interessieren, ob alle Leute, die ein Fahrzeug, das in einen der vielen Diesel- und sonstigen Skandale verwickelt ist, ihr Fahrzeug nun gezielt stehen lassen um die Umwelt zu schonen. Weil sonst müsste man ja diese Leute der vorsätzlichen Schädigung der Umwelt verklagen. Diese Leute wissen ja, dass ihr Fahrzeug zu viele Schadstoffe ausstoßen, tun aber weiter so als wäre das alles okay und klagen gleichzeitig darüber das das nicht okay ist. WoMo NK 19 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Nöö, ich weiss das nicht. Mich hat kein Amt oder Ähnliches offiziell informiert... Dich etwa?
Tatsächlich weiß ich das nicht mit Gewissheit. Wir haben das Fahrzeug aufgrund der von Fiat angepriesenen Technik, mit niedrigen Schadstoffwerten, gekauft. Euro 6 ohne AdBlue. Nun ist es, leider, sehr wahrscheinlich das da etwas nicht stimmt. Aber ich kann das nicht beurteilen. Ich verlasse mich aber auch nicht nur auf die Aussagen der Deutschen Umwelthilfe. Ich habe aber im letzten Jahr mehrere Firmen kontaktiert, die sich mit der Umrüstung auf AdBlue beschäftigen. Das gibt es ja auch schon für Euro 5 Motoren. Die Euro 6 Umrüstung ist in der Entwicklung und letztendlich geht es da auch um die Freigabe der Behörden. Wenn das machbar ist würde ich sogar, im Sinne einer saubereren Umwelt, das Geld in die Hand nehmen (ca. 8.000€). Alle Leute, die ein Fahrzeug mit den betroffenen Motoren fahren, hier an den Pranger zu stellen finde ich ein wenig gewagt. Das ist ein verdrehen von Täter und Opfer.
Da stimme ich zu. Aber leider werde ich OT :? Man muss schon unterscheiden. Wenn ich lese das man mal pauschal auf 25% Schadenerstz klagt ist das schon eher eine reine Geldsache die man ausnutzen will. Schaden entsteht erst wenn das KBA die Karre Stillegt oder wiederverkauf erschwert wird. Und mit der Schummelsoftware verbraucht die Karre doch weniger Sprit / AdBlue ? Ist also im Unterhalt billiger :D Konsequent sagen " Ich fahre nicht mit mehr abgasen als von Fiat angegeben. Fahrverweigerung aus Gewissensgründen gegenüber der Umwelt." Das wäre doch mal was 8) Sachstandsbericht zum Fiat-Ducato-Dieselskandal mit einer gerichtlichen Würdigung des Oberlandesgerichts Oldenburg zu den Vorwürfe der DUH bezüglich unerlaubt hoher Stickoxid-Emissionen. Mit den am Freitag, 08.07.2022 veröffentlichten Abgas-Messungen versucht die DUH erneut zu belegen, dass extrem hohe Stickoxid-Emissionen im Realbetrieb bei einem Wohnmobil auf Fiat Ducato Basis auftreten. Alle aktuelle Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH im Realbetrieb bei sommerlichen Außentemperaturen an einem Wohnmobil auf Fiat Ducato Basis, dem 180 Multijet, Abgasnorm Euro 5, weisen einen durchschnittlichen Stickoxidausstoß von 2.056 mg/km aus. Der für das Fahrzeug geltende Grenzwert liegt bei 280 mg/km. Selbst Wohnmobile, die noch Mitte 2019 neu zugelassen wurden – knapp vier Jahre nach Aufdeckung des Dieselabgasskandals – überschreiten mit durchschnittlich 1.996 mg NOx/km den Euro 6 Stickoxidgrenzwert für leichte Nutzfahrzeuge von 125 mg/km um das bis zu 16-fache. Die Fiat-Ducato mit Dieselmotoren können praktisch die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur im Labor einhalten. Im realen Fahrbetrieb wird nach 22 Minuten die Abgasreinigung rechtswidrig abgeschaltet. So stoßen Diesel-Pkw in der Realität ein Vielfaches mehr an giftigen Stickoxiden (NOx) aus als erlaubt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Oldenburg handelt es sich bei den Ausführungen der DUH um pauschale Behauptungen, dass ein Fahrzeug aufgrund einer Vielzahl von Parametern erkenne, ob es sich auf dem Prüfstand befinde, und nur dann arbeite das Abgasrückführungssystem vollständig. Dies hielt das Gericht für eine unsubstantiierte Behauptung ins Blaue hinein, die deshalb ohne Relevanz sei. Darüber hinaus ist es nicht per se zu missbilligen, dass ein Fahrzeug erkenne, ob es sich auf dem Prüfstand befinde. Auch wenn eine Abgasrückführung nach 22 Kilometern verringert bzw. die Abgasrückführung temperatur- oder geschwindigkeitsabhängig gesteuert wird, kann kein nicht per se ein sittenwidriges Verhalten unterstellt werden. Selbst wenn es sich objektiv um unzulässige Abschalteinrichtungen handeln sollte, unterliege es einer wertenden Betrachtung, ob diese aus technischen Gründen notwendig und damit zulässig seien oder nicht. Ein ausreichendes Indiz für sittenwidriges Handeln könne auch nicht darin gesehen werden, dass die gemessenen NOx-Werte im Normalbetrieb höher als auf dem Prüfstand seien. Die Abgaswerte im Realbetrieb hingen von einer Vielzahl von äußeren Bedingungen ab, die in der Regel von den Bedingungen auf dem Prüfstand abwichen. Eine Täuschung der italienischen Behörden im Zulassungsverfahren kann nicht schlüssig dargelegt werden. Der Kläger berufe sich auf ein Schreiben des KBA vom 12.05.2016, das darauf hinweise, dass bei dem Motor in den FCA-Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. Jedoch spreche der Umstand, dass die italienischen Behörden – wie die Beklagte unwidersprochen vorgetragen habe – bereits im Jahr 2016 über möglicherweise vorliegende unzulässige Abschalteinrichtungen informiert worden seien, aber offenbar keinen Anlass gesehen haben, etwas zu unternehmen, gegen eine solche Täuschung. Die italienische Zulassungsbehörde habe offenbar die vom KBA erhaltenen Informationen nicht zum Anlass genommen, in den vergangenen fünf Jahren Rückrufe auszusprechen, was darauf hinweise, dass die italienischen Zulassungsbehörden entweder eine andere Rechtsansicht vertreten als das KBA oder aus sonstigen Gründen keinen Anlass zum Einschreiten sähen. Wenn die DUH nicht nachweisen kann das eine unrechtmäßige Abschaltvorrichtung verbaut ist wird das eh nix. Außerdem was soll es bringen mindestens 3 Jahre alte Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Das macht in meinen Augen noch nicht mal Sinn für die Umwelt. Das Softwareubdate für die ganzen Vw´s hat in dieser Hinsicht ganz sicher nichts gebracht. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, ich habe versucht, mein Womo bei mehreren Händlern einzutauschen. Den Beginn der Gesprächee gebe ich hier mal weiter: Händler: von wann ist das Womo? Antwort: EZ 2017 Händler: Euro 6? Antwort: ja Händler: dann muss ich zuerst mal 10.000€ abziehen wegen dem Dieselskandal. Ich weiß noch nicht was wegen Umrüstung/Nachrüstung auf mich zukommt, wenn ich das Womo wieder verkaufe. Meine Antwort: Danke, dann werde ich vorerst damit weiterfahren. Gruß duelken50 |
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