kiscando am 05 Apr 2023 19:06:37 Hallo Leute. Ich hoffe, hier hat jemand Erfahrungen zu folgenden Themen. Wir sind mit dem Ausbau vom Camper fertig. Durch Zufall habe ich entdeckt, dass unser Ford Transit H3L3 bis 5 Tonnen zulässig ist. Das wiederrum bringt nun mit sich, dass wir so ein Maut-Kästchen etc. benötigen würden. Aus diesem Grund möchte ich das Fahrzeug vom TÜV auf 3,5 Tonnen umschreiben lassen. Das sollte ja problemlos möglich sein oder? Weiter habe ich den TÜV heute kontaktiert, um das Fahrzeug von LKW auf Wohnmobil umschreiben zu lassen. Mit folgenden Vorgaben werde ich nun konfrontiert: Dokument für die Zulassung für das Dometic mini Heki Fenster Dokument für die Zulassung für das Dometic Fenster S4 in der Schiebetür Dokument für die Zulassung der Dachklimaanlage Dokument für die Zulassung des Fiamma Fahrradhalters an der Hecktür Dokument für die Zulassung Schwerlastträger auf dem Dach Dokument für die Zulassung Fiamma Markiese Abnahme der 230V Versorgung mit Nachweis durch Elektro-Fachbetrieb Wir haben bewusst keinerlei Kochstelle verbaut. Gas wollte ich ohnehin nicht und daher haben wir nur eine 1500W Herdplatte für den mobilen Einsatz gekauft. Im Prinzip verwenden wir seit je her immer unseren Gas-Grill auf dem Campingplatz und so wollen wir das auch weiterhin haben. Sollte mal bei einem Wochenende-Trip Regen sein, wollten wir uns die Option offen halten die Herdplatte aus dem Schrank zu nehmen und eben kurz etwas warmzumachen. Jetzt will der TÜV, dass wir zwingend eine fest verbaute Kochstelle haben, sonst keine Zulassung als Wohnmobil? Ist das so? Dann ist noch etwas davon gefallen, dass man schauen müsse, da es enge Regelungen in Bezug auf Geräuschentwicklung und Abgasnorm gibt... Meine Frage nun braucht man für die Dometic mini Heki und S4 Seitenfenster überhaupt ein Dokument? Es war definitiv nichts mitgeliefert. Das Gleiche bei den anderen Komponenten wie Klimaanlage, Schwerlastträger oder Fahrradhalter von Fiamma... Müsste ich das alles bei den Herstellern anfordern? Vielleicht habt ihr hier ein paar Tipps für mich. Oder soll ich das Fahrzeug einfach als LKW lassen und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen reduzieren lassen? Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen.
Ahorne7500 am 05 Apr 2023 20:01:12 kiscando hat geschrieben:Jetzt will der TÜV, dass wir zwingend eine fest verbaute Kochstelle haben, sonst keine Zulassung als Wohnmobil?
Hallo, genau das kannst du überall nachlesen. Das ist eine der Voraussetzungen für Definition Wohnmobil. .
cbra am 05 Apr 2023 21:23:22 H3L3, klima, markise etc - was wiegt dein auto denn jetzt überhaupt - bist du dir sicher dass sich das m,it 3,5t und den gewünschte sitzplätzen überhaupt ausgeht?
franneck am 05 Apr 2023 22:31:26 Ich habe Ende letztens Jahres meinen Iveco als Wohnmobil abnehmen lassen. Die genannten Dokumente habe ich nicht benötigt, der Prüfer hat bei den Fenstern lediglich geschaut ob ein E-Prüfzeichen vorhanden ist. Das ist m.W. auch ausreichend, also entweder Prüfzeichen oder Dokument.
Elgeba am 05 Apr 2023 23:39:32 Eine fest eingebaute Kochstelle ist eines der unabdingbaren Kriterien für die Zulassung als Wohnmobil.Hättest Du aber nachlesen können,die Tante weiß alles.
Gruß Bernd
Marsu123 am 06 Apr 2023 07:08:14 kiscando hat geschrieben: Abnahme der 230V Versorgung mit Nachweis durch Elektro-Fachbetrieb .. Meine Frage nun braucht man für die Dometic mini Heki und S4 Seitenfenster überhaupt ein Dokument? Es war definitiv nichts mitgeliefert. Das Gleiche bei den anderen Komponenten wie Klimaanlage, Schwerlastträger oder Fahrradhalter von Fiamma...
Such dir eine andere Prüfstelle. Für die Komponenten : Fahrradträger, Dachklimaanlage, Fahrradhalter, Dachgepäckträger, Markise, brauchst du keinerlei Unterlagen. Die Fenster benötigen nur Prüfzeichen, entweder die Wellenform oder eine E-Nummer. Mit der Kochstelle kannst du schnell was machen , billigsten Kartuschenkocher kaufen und mit einer Schraube irgendwo anschrauben, Somit ist die Kochstelle fest eingebaut. Amazon LinkDich kann ja Niemand zwingen diesen Kocher auch zu benutzen ;-) Mit der Elecktrick halte ich auch für Fragwürdig ob die tatsächlich von einem Fachbetrieb abgenommen sein muss (schadet nix wenn Jemand drüber schaut der sich auskennt, aber zwingend ist das meiner Meinung nach nicht). Grüße Ralf.
bert am 06 Apr 2023 07:44:00 Fenster müssen E7 als Kennzeichnung haben. Dann gibt es keine Probleme. Ich habe die abgedunkelten Scheiben und man muss sehr genau nach der Nummer sehen. Die ist zwischen den Scheiben um Manipulation zu vermeiden.
Wenn die 230V Kochplatte fix verschraubt ist dann genügt das auch. Auch wenn es nur seitliche Winkel sind.
Pechvogel am 06 Apr 2023 08:37:15 Sorry aber wie kann man "durch Zufall" entdecken dass man mit einem LKW unterwegs ist? Du hast das Fahrzeug von einem LKW-Händler gekauft, diverse Werkstattaufenthalte gehabt, es selber angemeldet, Dich mit der Versicherung auseinandergesetzt die dann auch eine Rechnung geschickt hat, den KFZ-Steuer-Bescheid bekommen, ....
Man sollte doch, wenn man sich mit so etwas auseinandersetzt, auch die Grundlagen kennen?! Ihr seid damit schon im Urlaub gewesen! Mit 80km/h auf Autobahn? Achslasten auf Brücken eingehalten? Überholverbote?
Den passenden Führerschein habt Ihr aber?!?
Aber zu den Themen:
Ablasten: der L3H3 wiegt leer, also ohne irgendwelche Ausbauten FÜR z.B. Handwerker ( sozusagen "nacktes Blech" ), um die 2,6-2,7t. Ihr habt dann Boden, Seitenteile, Decke, Türen,... mit Armaflex isoliert, anschließend alles mit OSB-Platten verkleidet, Möbel eines großen schwedischen Möbelhauses eingebaut, Küchenarbeitsplatte aus dem Baumarkt, ... Den gesamten Nass-Bereich aus dem Baumarkt genommen: Verbundrohr ist ja ok, sofern man mit dem Durchmesser zurecht kommt, aber T-Stücke, Verschraubungen, Winkel, ... aus Messing, Edelstahl-Waschbecken, Wasserhahn aus dem Baumarkt, Duschtasse,.... Dazu dann das übliche "Gerödel" wie Dachklima, "dicke" Batterie für den "dicken" Wechselrichter, Solar, Markise, ( SCHWERLAST- ) Dachgepäckträger, Wasser, ... ICH würde mal gucken ob Ihr überhaupt mit den 5t auskommt! :eek: Zuladung, wenn nur zwei Personen reisen, sollten auch noch mindestens 300kg drin sein!
Umschreiben auf Wohnmobil: ob Du das Kochfeld, bei Deiner Anordnung, irgendwo fest installieren kannst, kannst nur Du wissen. Wenn die Elektrik wirklich von einer Fachkraft abgenommen werden muss dann ist die Frage was diese so findet :mrgreen: : hast Du z.B. den RCD von unten eingespeist wäre das ja vermutlich relativ einfach zu beheben. Hast Du aber eine Leitung verwendet die es zwar im Baumarkt gerade gab, die aber für die Verlegung im mobilen Bereich nicht zugelassen ist, hättest Du ein klitzekleines Problem. :mrgreen: Naja, und die ausreichende Zuladung von mind. 300kg bei zwei Personen muss auch noch vorhanden sein.
Letzten Endes ist sowohl ablasten als auch umschreiben eine Frage von "Kosten - Nutzen". ICH würde zu allererst mal mit dem Fahrzeug auf eine Waage fahren um das tatsächliche Gewicht zu haben. Vielleicht hat sich dann das erste Thema schon erledigt. Dann vielleicht mal eine E-Fachkraft aus dem Bekanntenkreis "drübergucken" lassen. Wenn der schon "Gravierendes" findet, hätte sich Thema zwei auch erledigt. ( es sei denn man will elektrisch auf der sicheren Seite sein,... )
Grüße Dirk
kiscando am 06 Apr 2023 11:50:46 So allen erst einmal Danke für die Antworten. Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen.
Ja, natürlich wusste ich, dass es ein LKW ist. So habe ich ihn gekauft und auch zugelassen. Aber ich bin davon ausgegangen, dass es sich um ein Fahrzeug mit 3,5 Tonnen handelt. Aber es gibt im Freitext im Schein den Zusatz, dass das Fahrzeug bis zu einer Steigung von 13 Grad als zulässiges Gesamtgewicht 5 Tonnen haben darf. Hier konnte ich heute aber klären, dass das warum auch immer nix zu melden hat. Das Fahrzeug ist mit maximal 3,5 Tonnen zulässig. Das hat sich schon einmal geklärt.
Das Dometic Seitenfenster habe ich gestern eine E Prüfnummer im Glas entdeckt. Das mini Heki hat definitiv nichts im Glas und auch keine Unterlagen dabei.
Für die Markise konnte ich den Wisch auf der Webseite herunterladen. Fahrradträger geht nach aktuellem Recherche-Stand den TÜV nichts an. Gleiches sollte bis auf die neue Bauhöhe vom Fahrzeug die Klimaanlage betreffen. Die Fahrzeughöhe muss nur neu eingetragen werden.
Das Gewicht muss ich in der Tat noch checken. Hier bin ich mir aber ziemlich sicher, dass ich im grünen Bereich bin. Der Prüfer hat gesagt, dass für die Messung und das beglaubigte Gewichtsprotokoll einer geeichten Waage der Tank voll sein muss und pro Person (also für drei Sitzplätze) je 75kg eingerechnet werden. Werde ich heute gleich mal machen ;-) Im schlimmsten Fall kommt dann Gewichts-Tuning zum Einsatz
Die Elektrik (besonders die 230V Versorgung) passt bis ins Detail. Hier habe ich keine Sorge. Alle gesetzlichen Bestimmungen wurden umgesetzt und eingehalten. Auch auf der 12V Seite sollte alles passen, da alles abgesichert ist und sämtliche Leitungen grundlegend in Rohre verpackt sind...
Ja das mit der Kochstelle hatte ich in der Tat nicht auf dem Schirm und übersehen. Anfängerfehler! Das lässt sich lösen wie weiter oben vorgeschlagen ;-)
supcamper am 06 Apr 2023 13:00:20 Pro eingetragen Sitzplatz muss an freier Zuladung vorhanden sein: 75kg + 10kg für Gepäck Pro Meter Fahrzeuglänge: weitere 10kg für Gepäck !!!
Gast am 06 Apr 2023 15:20:51 kiscando hat geschrieben:.... Aber es gibt im Freitext im Schein den Zusatz, dass das Fahrzeug bis zu einer Steigung von 13 Grad als zulässiges Gesamtgewicht 5 Tonnen haben darf. Hier konnte ich heute aber klären, dass das warum auch immer nix zu melden hat. Das Fahrzeug ist mit maximal 3,5 Tonnen zulässig. Das hat sich schon einmal geklärt.
Also es gibt im Schein das zGG im Feld F.1. Das ist erst mal bindend. Oft gibt es dann noch einen Zusatz im Textfeld 22, dass z.B. die Stützlast oben drauf gerechnet wird, wenn ein Anhänger dran ist. Das was Du mit 5t gelesen hast, hört sich eher an wie das Zuggesamtgewicht, welches bei einer Steigung von 13% max. 5t betragen darf. Gruß Axel
Pechvogel am 06 Apr 2023 16:57:57 Trikeflieger hat geschrieben:Also es gibt im Schein das zGG im Feld F.1. Das ist erst mal bindend…
Ich dachte immer F2, zulässige Masse im Zulassungsland, wäre bindend?!? F1 ist doch „nur“ die technisch zulässige Gesamtmasse?!? Grüße Dirk
Marsu123 am 06 Apr 2023 21:20:50 supcamper hat geschrieben:Pro eingetragen Sitzplatz muss an freier Zuladung vorhanden sein: 75kg + 10kg für Gepäck Pro Meter Fahrzeuglänge: weitere 10kg für Gepäck !!!
Meines Wissens nach ist das nur bindend für Fahrzeuge die vom Händler neu in den Verkehr gebracht werden. Wenn ich Privat mein Fahrzeug umrüste betrifft mich das nicht wirklich. Oder hast du belastbare Quelle wo das anders dargestellt wird ? Grüße Ralf !!!!!
Logitech12 am 07 Apr 2023 11:08:13 Als Kochstelle wollte unser TÜV Nord eine Festeingebaute mit Zündsicherung die Lose Billige hatte er nicht akzeptiert. Da habe ich nur eine von Camping Gas gefunden so um die 60 Euro. Jetzt hat unsere Tochter ein T5 Wohnmobil und kein LKW mehr. PS wir hätten ohne Umtragung zum Womo kein TÜV bekommen der Prüfer sagte mum das ist aber kein LKW mehr.
kiscando am 07 Apr 2023 13:22:10 Also in der Tat ist es so, dass diese 4,x und 5 Tonnen wohl für ein Gesamtgespann (also mit Anhänger oder so gelten). Das Problem ist schon mal vom Tisch, mit einer Ablastung. Hat der TÜV auch so bestätigt.
Gestern war ich beim Wiegen und habe mir einen Wiegeschein ausstellen lassen für den TÜV. Das Beste ist, dass mehr Zuladung möglich ist, als gedacht. Ich hatte vom Gefühl her so mit 500 kg gerechnet. Das Fahrzeug hat mit vollem Tank 2490 kg auf die Waage gebracht ;-) Somit wäre eine Zuladung mit Personen + Wasser etc. von 1 T möglich. So viel bekomme ich gar nicht rein zum Mitnehmen ;-)
Für die Markise habe ich inzwischen das Dokument von Fiamma erhalten. Klimaanlage auf dem Dach benötigt man nichts - so habe ich das überall gelesen. Das Seitenfenster hat ja eine E1 Prüfnummer und für das mini Heki ich abe ich auch von Dometic den entscheidenen Hinweis bekommen. Die Informationen stehen auf Seite 11 in der Anleitung. Da steht alles zur max zulässigen Geschwindigkeit von 130km/h
cbra am 07 Apr 2023 13:48:01 kiscando hat geschrieben:.... Das Fahrzeug hat mit vollem Tank 2490 kg auf die Waage gebracht ;-) ....
sehr cool dann viel spass beim fertigmachen und losfahren und im anderen thread behaupten einige L3H3 ist unter 3,5t unmöglich.... ;)
Elgeba am 07 Apr 2023 18:07:45 Das Gesamtgewicht ist uninteressant,die einzelnen Gewichte von Vorder und Hinterachse sind ausschlaggebend.
Gruß Bernd
nkag16 am 07 Apr 2023 18:19:41 Elgeba hat geschrieben:Das Gesamtgewicht ist uninteressant,die einzelnen Gewichte von Vorder und Hinterachse sind ausschlaggebend.
Nicht unbedingt, ich habe bei meinem früheren VI dieses eintragen lassen: VA 2000kg, HA 2000kg, Ges.Gew. 3500kg
dieter2 am 07 Apr 2023 18:41:50 Elgeba hat geschrieben:Das Gesamtgewicht ist uninteressant,die einzelnen Gewichte von Vorder und Hinterachse sind ausschlaggebend.
Gruß Bernd
Nein, das Gesamtgewicht ist entscheidend. Die eingetragenen Achslasten müssen nur eingehalten werden.
ka10 am 08 Apr 2023 13:18:13 hi, das hört sich echt interessant an.. ich finde für das Fahrzeug ein Leergewicht von 2400-2500kg! was hast du dann da eingebaut? Bitte mal Fotos... Mein 6m 250iger bringt bei etwa gleicher Größe 3150kg auf die Waage. Grüße WN
bert am 08 Apr 2023 16:13:18 dieter2 hat geschrieben:Nein, das Gesamtgewicht ist entscheidend. Die eingetragenen Achslasten müssen nur eingehalten werden.
Genau so ist es. Die Achslasten können höher sein, dürfen aber nicht weniger sein.
andwein am 09 Apr 2023 12:47:20 Marsu123 hat geschrieben:...."supcamper".Pro eingetragen Sitzplatz muss an freier Zuladung vorhanden sein: 75kg pro Mitfahrer, + 10kg für deren Gepäck, pro Meter Fahrzeuglänge Gepäckzuschlag 10kg !!! Meines Wissens nach ist das nur bindend für Fahrzeuge die vom Händler neu in den Verkehr gebracht werden. Wenn ich Privat mein Fahrzeug umrüste betrifft mich das nicht wirklich. Grüße Ralf !!!!! Ja, zum Zeitpunkt der Umrüstung, nein wenn du eine Änderung der mitfahrenden Personenanzahl möchtest. Denn Dann rechnet der TÜV nach genau dieser Norm DIN EN 1646-2 Gruß Andreas
DonCarlos1962 am 10 Apr 2023 14:28:16 kiscando hat geschrieben:Gestern war ich beim Wiegen und habe mir einen Wiegeschein ausstellen lassen für den TÜV.
Das Fahrzeug hat mit vollem Tank 2490 kg auf die Waage gebracht ;-) Somit wäre eine Zuladung mit Personen + Wasser etc. von 1 T möglich.
Unabhängig von den Achslasten, die noch zu beachten sind, steht hier, dass die Zuladung für den Ford L3H3 max. ca. eine Tonne beträgt. --> LinkIch gehe also davon aus, dass ein leeres Auto gewogen wurde. Wenn der dann entsprechend isoliert und ausgebaut ist, dürfte der schon ein paar hundert Kilo mehr wiegen. Packt man jetzt noch die Personen mit Gepäck/Kleidung, dass Wasser, Abwasser, e-Bikes, Batterien, Solaranlage und Markise drauf, wird es schneller eng als man denkt. Nicht umsonst verarbeiten die Profiausbauer nur leichte Materialien und sparen mit dem Gewicht an allen Ecken und Kanten, weil bekannt ist, dass die Zuladung zum Schluss nicht mehr ausreicht. Darum die Empfehlung, immer schön wiegen, was eingebaut wird. LG Carsten
DonCarlos1962 am 10 Apr 2023 14:38:08 Es gibt auch einen etwas leichteren Basis-Transit --> Link da muss man aber schon etwas nach unten scrollen auf den Transit 350 L3H3 VA MH Basis 2019/05 - 2020/08 125 KW (170 PS)dann bliebe schon etwas mehr "Luft" nach oben. LG Carsten
kiscando am 10 Apr 2023 16:44:17 DonCarlos1962 hat geschrieben:Ich gehe also davon aus, dass ein leeres Auto gewogen wurde. LG Carsten
Nein voll fertig ausgebautets Fahrzeug. Messung mit vollem Tank und Küchensachen wie Teller, Tassen etc. Aber mit Matratze und leerem Wassertank im Kofferraum. Bilder und Wiegeschein gibt es hier: --> LinkGanz nach unten scrollen (Eintrag von heute 10.04.2023)
DonCarlos1962 am 10 Apr 2023 23:01:17 kiscando hat geschrieben:Nein voll fertig ausgebautets Fahrzeug.
Das ist richtig gut geworden! Wahrscheinlich hatten die "alten" Fahrzeuge noch einiges weniger an Eigengewicht. Sehr schön gemacht! LG Carsten
Kuhtreiber am 10 Apr 2023 23:48:18 Ein sehr schöner Umbau, gratuliere. Viel Spaß damit :D
Camper510 am 11 Apr 2023 09:58:51 bert hat geschrieben:Fenster müssen E7 als Kennzeichnung haben..
Nein, 7 steht halt für Ungarn. Es kann auch eine andere Zahl hinter dem "E" stehen. 1 = Deutschland 3 = Italien 9 = Spanien usw..
kiscando am 11 Apr 2023 21:04:36 Soweit ist jetzt alles mit dem TÜVler geklärt nur mein Dometic mini Heki hat er auf dem Kicker. Ich habe ihm die Anleitung von Dometic geschrieben in der steht, dass maximal 130km/h mit dem Fenster zulässig sind. Heute kam dann diese Antwort vom TÜVler:
„ Guten Morgen Herr XXX,
Ihr Fahrzeug hat eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 148 km/h. Das Dachfenster ist nicht für Ihr Fahrzeug geeignet.
Mit freundlichen Grüßen
PRÜFERNAME Prüfingenieur UbTD „
Aber dieses Fenster wird doch quasi von so vielen verbaut und ist auch in Wohnwägen und Wohnmobilen zu finden. Ein Fahrradanhänger hat auch eine maximal zulässige Geschwindigkeit von z.B. 130km/h. Es muss doch möglich sein, dass die max zulässige Geschwindigkeit vom Fahrzeug dann einfach auf max 130km/h begrenzt wird oder nicht? Ein Fiat Ducato von einem Bekannten wurde beim selben TÜV zwei von den Fenstern zugelassen. Und der Ducato hat mehr Power…
Hat hier noch jemand einen Tipp für mich. Ich habe gelesen, dass alles was über 2m Höhe ist auf dem Dach eines Fahrzeugs den TÜV gar nichts mehr angeht?? Da Passanten nicht an das Fenster kommen. Fragt mich nicht, was das mit Passanten zu tun hat. Stand da so einfach… Aber ist da generell etwas dran?
Danke euch.
bert am 11 Apr 2023 21:07:30 Camper510 hat geschrieben:Nein, 7 steht halt für Ungarn. Es kann auch eine andere Zahl hinter dem "E" stehen. 1 = Deutschland 3 = Italien 9 = Spanien usw..
Kann sein, aber die Landesprüfstelle in Niederösterreich hat E7 gefordert. Das wollte auch der Tüv vorher so.
cbra am 11 Apr 2023 21:27:56 braucht du die 1548?
evtl wäre es die schnellste und einfachste möglichkeit 130 als max eintragen zu lassen
solltest dann halt nicht mit 140 an der radarkamera vorbeifahren ;)
kiscando am 11 Apr 2023 21:39:44 cbra hat geschrieben:braucht du die 1548? evtl wäre es die schnellste und einfachste möglichkeit 130 als max eintragen zu lassen solltest dann halt nicht mit 140 an der radarkamera vorbeifahren ;)
Was ist die 1548? Und ja das Fahrzeug einfach generell auf 130km/h zu beschränken, durch Eintragung, wäre für mich die ideale Lösung. Schneller fahren wir eh nicht mit allem was dran gebaut ist (Klima, Fahrradträger)! Die Praxis zeigt sogar eher eine Tendenz so um die 100-120km/h… Also würde das so machbar sein vom TÜV? Warum kommen die nicht auf die Idee und sagen lieber, dass das Fenster nicht zur Fahrzeug passen ;-) macht doch gar keinen Sinn.
bert am 11 Apr 2023 21:41:25 Gibt ja für die Winterreifen auch so Aufkleber mit 160 oder 190kmh wenn die für die Bauartgeschwindigkeit nicht freigegeben sind. Vielleicht hilft das.
Denke 148kmh waren von cbra gemeint.
kiscando am 11 Apr 2023 21:48:35 bert hat geschrieben:Gibt ja für die Winterreifen auch so Aufkleber mit 160 oder 190kmh wenn die für die Bauartgeschwindigkeit nicht freigegeben sind. Vielleicht hilft das.
Denke 148kmh waren von cbra gemeint.
Stimmt die 148km/h waren sicher gemeint ;-) Nein die brauche ich überhaupt nicht 130km/h reichen total.
cbra am 11 Apr 2023 21:50:20 cbra hat geschrieben:braucht du die 1548? evtl wäre es die schnellste und einfachste möglichkeit 130 als max eintragen zu lassen solltest dann halt nicht mit 140 an der radarkamera vorbeifahren ;)
kiscando hat geschrieben:Was ist die 1548?
tippfehler sollte 148 sein
Navigatore am 11 Apr 2023 22:07:27 kiscando hat geschrieben:Hat hier noch jemand einen Tipp für mich. Ich habe gelesen, dass alles was über 2m Höhe ist auf dem Dach eines Fahrzeugs den TÜV gar nichts mehr angeht?? Da Passanten nicht an das Fenster kommen. Fragt mich nicht, was das mit Passanten zu tun hat. Stand da so einfach… Aber ist da generell etwas dran?
Nein, da ist nichts dran. Die Bestimmungen für Fenster und Dachluken sind in der EU Richtlinie 2018/858 und ihren Anlagen geregelt. Der Verband der technische Überwachungsvereine (VdTüV) hat daraus abgeleitet in seinem Merkblatt 740 Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil für die Abnahme vorgeschrieben, dass Scheiben/Dachluken mit einem gültigen Genehmigungszeichen versehen sein müssen und die entsprechenden Auflagen der Genehmigung eingehalten werden.
DonCarlos1962 am 12 Apr 2023 21:19:15 kiscando hat geschrieben:Es muss doch möglich sein, dass die max zulässige Geschwindigkeit vom Fahrzeug dann einfach auf max 130km/h begrenzt wird oder nicht? Ein Fiat Ducato von einem Bekannten wurde beim selben TÜV zwei von den Fenstern zugelassen. Und der Ducato hat mehr Power…
Da muss es eine Möglichkeit geben. Unser Transit TI mit 170PS hat real eine weitaus höhere V-max als in den Papieren angegeben. Im COC und in entsprechend im Fahrzeugschein steht "Höchstgeschwindigkeit 130Km/h" dabei schafft er auf der Ebene etwa 150. Auch der Transit mit 130PS ist mit der gleichen Höchstgeschwindigkeit von 130Km/h angegeben. Ich weiß aber noch nicht, wie das vom Werk aus bewerkstelligt wurde. Aber irgendwie haben sie es ja auch geschafft die 130Km/h auf´s Papier zu bekommen. LG Carsten
kiscando am 15 Apr 2023 20:48:14 DonCarlos1962 hat geschrieben:Auch der Transit mit 130PS ist mit der gleichen Höchstgeschwindigkeit von 130Km/h angegeben. LG Carsten
Wir haben eine TDI mit 110PS und eben eingetragenen Vmax von 148km/h. Meiner schafft auch ohne Probleme 150km/h auf der Ebenen. Es geht mir aber gar nicht um Tempo. Wir wollen gemütlich und sicher fahren. 120 - 130 ist optimal und wäre für mich als maximal zulässige Vmax völlig in Ordnung und deckungsgleich mit Vmax vom Dometic mini Heki. Ich mache jetzt erst mal einen fixen Termin mit dem TÜV alles weitere im Vorfeld per Mail hat keinen Sinn mehr. Die hatten mir ja eine lange Liste geschickt, was alles erfüllt sein muss und wollten viele Bilder und eben die Dokumente... Nun mal schauen, was die Vor-Ort sagen und wie das mit dem Mini Heki gelöst wird. Ich habe auch einen Camper-Bauer in meiner Region kontaktiert. Von diesen hatte ich die Diesel-Heizung einbauen lassen. Diese haben auch geschrieben, dass sich der Prüfer "dumm" anstellt. Zur Not soll ich bei deren TÜV vorbeikommen.
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