WomoTechnikService am 16 Feb 2024 10:33:51 Pechvogel hat geschrieben:...wenn man ein Kundenfahrzeug auf dem Hof abstellt dann prüft man den ein oder anderen Punkt ( Licht aus? alle Türen abgeschlossen,… ). So gaaanz ohne Schuld sehe ich die Werkstatt da auch nicht… :gruebel:
Hanibal95 hat geschrieben:Wir hatten in der Werkstatt auf Winterräder rüsten lassen und die Sensoren für die Reifendruckkontrolle waren noch nicht da. Der von der Werkstatt muss ja nicht davon ausgehen, dass der Prüfer die Heizung anlässt bzw den Timer einschaltet.
Dann war das Fahrzeug sicher in der Fiat bzw. Peugeotwerkstatt... und die Monteure dort müssen, wenn sie nicht selbst Camper sind, nicht wissen, wie die Technik im Wohnmobilaufbau funktioniert und wenn die Truma gerade nicht läuft, merken sie gar nicht, dass sie an ist. Als TÜV- oder Gasprüfer schalte ich die Geräte nach der Prüfung wieder aus, wenn ich sie eingeschaltet habe... LG Peter
rkopka am 16 Feb 2024 12:37:36 Pechvogel hat geschrieben:Oder ich kenne einen Prüfer der Dekra der guckt sich jeden Sicherheitsgurt an, zieht ihn kompl. aus und kontrolliert bei jedem Gurt den Fangmechanismus. Die Prüfer beim TÜV-Nord in Witten lassen sich den Verbandskasten zeigen und achten u.a. auf das Ablaufdatum.
Der Gurt ist aber auch ein wichtiges Sicherheitselement. Da würde ich einen Test als Muß bezeichnen. Verbandskasten ist auch etwas, das die Polizei kontrolliert, wenn sie etwas zu viel Zeit hat. Ist also auch als Dienstleistung zu sehen (obwohl mir noch nie passiert beim Pickerl, aber bei einer Kontrolle). Dafür wurde an meinem Womo seit 5 Jahren die Einstellung der Scheinwerfer nicht kontrolliert. :nixweiss:
Das haben sie immer gemacht (wenn ich zusehen konnte). Einmal hat er auch etwas rumgestellt, bis es gepaßt hat. RK
rkopka am 16 Feb 2024 12:40:55 Hanibal95 hat geschrieben:Dein Ergebnis Bestanden, obwohl Heizung im Aufbau nicht getestet werden konnte
Mein Ergebnis, nicht bestanden, weil Heizung im Aufbau auch nicht getestet werden konnte.
Ich hatte dafür bei der Gasprüfung mal einen kulanten Prüfer. Der Boiler lief nicht, weil das Magnetventil nicht mehr geöffnet hat. Prüfung bestanden, weil es keine Gefahr gibt, wenn kein Gas fliessen kann :-). RK
Gast am 16 Feb 2024 12:53:56 Quelle: beck-online (Rechtsliteratur Bund), Anlage 2 zu § 29 StVZO, gültig seit 01.04.2022, Verkündungsblatt Bund ausgewertet bis 23.11.2023: 6.1.3 Kraftstoff-/Gasanlage (Antrieb und Heizung) Untersuchungskriterium: - Zustand - Auffälligkeiten - Ausführung - Dichtheit Gasanlagen Ergänzugsuntersuchungen: - Funktion Grund für Mangelfeststellung (Beispiele): 6.1.3 b) Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel, Anlage undicht Brandgefahr; übermäßiger Austritt gefährlicher Stoffe
Die Gasprüfungen sind nach wie vor ausgesetzt. Bei Wohnmobilen mit Dieselheizung erfolgt also keine entsprechende Prüfung bei der HU. Und ja: Auch die Prüfer sind nur Menschen, wissen nicht alles oder sind unzureichend geschult. Da bringt es auch nichts, "ich kenne da einen und rede mal mit dem" anzuwenden.
WomoTechnikService am 16 Feb 2024 13:10:10 Nurkurzda hat geschrieben:Die Gasprüfungen sind nach wie vor ausgesetzt.
Bitte keine Fehlinformationen verbreiten... die Gasprüfungen sind und waren nie "ausgesetzt". Sie sind nur derzeit nicht TÜV-relevant, d.h., es gibt auch ohne bestandene oder aktuelle Gasprüfung die TÜV-Plakette. Zwischendurch gab es eine Zeit, da wurde bei Wohnmobilen der TÜV nur erteilt, wenn eine aktuelle Gasprüfung vorhanden war. Bei Wohnwagen traf das nicht zu, die bekamen auch ohne Gasprüfung TÜV. Hat keiner verstanden... Jetzt haben wir wieder den Stand wie in den 90ern, dass TÜV und Gasprüfung nichts miteinander zu tun haben. Die Gasprüfung ist nach wie vor verpflichtend, jeder Campingplatz kann und sollte Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung abweisen und auch die Versicherungen werden Ärger machen, wenn etwas passiert. LG Peter
Camper510 am 16 Feb 2024 13:19:18 WomoTechnikService hat geschrieben:..und auch die Versicherungen werden Ärger machen, wenn etwas passiert.
Nee, nur wenn einem bekannt ist, dass die Gasanlage defekt ist und man sie trotzdem weiter benutzt. Alles andere wäre ja ein Zwang zur Gasprüfung durch die Hintertür, am Gesetzgeber vorbei.
HalbvetteVenus am 16 Feb 2024 13:48:25 Camper510 hat geschrieben:Alles andere wäre ja ein Zwang zur Gasprüfung durch die Hintertür, am Gesetzgeber vorbei.
Wenn jemand ernsthaft zu Schaden kommt und ein technischer Defekt als Ursache infrage kommt, wird das Fahrzeug ohnehin beschlagnahmt und einem Gutachter vorgestellt. Das kann ich mit Gewissheit sagen, weil es einem Nachbarn von mir so ergangen ist (war allerdings kein Gasunfall, sondern angebliches Bremsenversagen). Als Betreiber des Fahrzeugs ist man dafür verantwortlich, dass keine Gefahr für andere davon ausgeht. Wenn ich die empfohlenen Prüfungen belegen kann, bin ich im Ernstfall einen großen Schritt weiter. Falls ich die Instandhaltung selber vornehme (was ja technisch gesehen möglich ist), wird es unter Umständen vermutlich schwieriger. Unter Anderem aus diesem Grund zahle ich gerne alle 2 Jahre für eine Gasprüfung.
Gast am 16 Feb 2024 13:51:50 WomoTechnikService hat geschrieben:Bitte keine Fehlinformationen verbreiten... die Gasprüfungen sind und waren nie "ausgesetzt". ...... LG Peter
Genau DAS sind Fehlinformationen! Wo ist die PFLICHT zur Gasprüfung in einem Gesetz oder einer Verordnung vorgeschrieben? Weist der Campingplatz auch die Wohnmobile aus dem Ausland ab, bei denen es gar keine Gasprüfung gibt? Die Gasprüfung ist immer noch (aktuell) ein Spielzeug der Gaslobby. Sie ist sinnvoll für jemanden, der selbst unbedarft ist - keine Frage! Aber es aktuell gibt keine Pflicht. Mit "kann" und "sollte" ist nicht argumentiert. Ich bitte um Fakten, nicht um Halbwahrheiten. Und bitte nicht G607 und ähnliches. Das ist ein Arbeitsblatt der Lobby, welches der Gesetzgeber im Falle einer gesetzlichen Regelung heranzieht - aber erst dann!
Hanibal95 am 16 Feb 2024 16:07:49 WomoTechnikService hat geschrieben:Dann war das Fahrzeug sicher in der Fiat bzw. Peugeotwerkstatt... LG Peter
Es ist eine freie Werkstatt. Wir fahren dort mit unserem ganzen Fuhrpark hin. Bei der HU vor 2 Jahren sollte nach diesem Prüfer schon Mal das Womo keine HU bekommen. Damals hieß es, das Lenkspiel sei zu groß. Irgendeine Buchse oder Spurstange soll angeblich kaputt sein. Das konnte der Werkstattchef kaum glauben, weil das Womo dafür mit 3 Jahren und ca. 36t km zu jung wäre. Er hat dann rausgefunden, dass das Lenkspiel beim Jumper im Stand tatsächlich ungewöhnlich groß erscheint. Aber sobald der Motor läuft, ist die Lenkung stramm ohne Auffälligkeiten. Also kein Reparaturbedarf gewesen. Auch diesmal dazu keinerlei Auffalligkeit. Als zweites hatte dieser Prüfer unsere Satellitenschussel bemängelt. Wir haben rechts neben dem Fahrradträger eine separate Teleskopstange dran (verbunden mit dem Fahrradträger) wo die Schüssel dran (war). Wohlgemerkt Beifahrerseitig. Ich sah es als Ladung an, wodurch ich mir keinen Kopf wegen ABE oder so gemacht. Der Prüfer sah es anders. Es ist ja nicht geprüft, ob bei einem Auffahrunfall sich ein LKW Fahrer an der Schüssel verletzen konnte. Hm, ein britischer Kraftfahrer könnte sich den Kopf stoßen, aber hier eigentlich eher nicht, weil die Stange an der Beifahrerseite dran ist. Bevor man sich an der Schüssel den Kopf stößt habe die Lenker der Fahrräder, als Ladung eher Kopfschmerzen verursacht. Wir haben diskussionslos die Schüssel in die Heckgarage gelegt und gut war. Man wird dann eben skeptisch. Peter wird es sicher bestätigen, ich bin ein Mensch, der auch mal hinterfragt, um eine Erklärung bittet, was das technische Verständnis angeht. Ich interessiere mich auch für die technischen Zusammenhänge. Aber manches im Gesetz oder in Vorschriften sind auch eine Frage der Interpretation. Wenn aber keine wirklich verständliche Antwort kommt und wenn einem das Gefühl beschleicht, das Dinge aus Willkür gemacht werden, so nach dem Motto, ich habe die Macht, ich müsste das jetzt nicht so machen, mache es aber. Das Gegenüber weiß es ja nicht. Da darf man auch mal sauer reagieren.
UweHD am 20 Feb 2024 15:17:14 Ich hänge mich hier mal kurz dran, weil unsere Mobil im Juni das erste mal zur HU muss (3 Jahre)...
Kann ich einfach zum TüV fahren und bekomme die Plakette ohne gesonderte Gasprüfung? Falls nicht, wo und wie kann man die Gasprüfung machen lassen (falls notwendig) - oder macht das der TüV-Prüfer gleich mit?
Pechvogel am 20 Feb 2024 18:16:51 UweHD hat geschrieben:Kann ich einfach zum TüV fahren und bekomme die Plakette ohne gesonderte Gasprüfung? Falls nicht, wo und wie kann man die Gasprüfung machen lassen (falls notwendig) - oder macht das der TüV-Prüfer gleich mit?
Dann solltest Du vorher bei der Prüfstelle anrufen oder mal hingehen und fragen ob die einen Prüfer für Gas haben und wann der Dienst hat. Nicht jede Prüfstelle hat "Gasfachmänner" und nicht jeder "TÜV-Prüfer" darf Gas abnehmen. Ansonsten müsste immer noch gelten das die Gasprüfung KEINE Voraussetzung für die HU ist. D.h. ohne Gasprüfung müsstest Du die Plakette, sofern sonst nix ist, auch bekommen. Grüße Dirk
Trashy am 21 Feb 2024 10:13:15 Moin,
ich war gerade bei der HU. Die Heizung musste laufen. Das hat der Prüfer am Auspuff gehört und das war es. Kein Störungstest - nix.
Pechvogel am 21 Feb 2024 11:46:56 Trashy hat geschrieben:...ich war gerade bei der HU. Die Heizung musste laufen. Das hat der Prüfer am Auspuff gehört und das war es. Kein Störungstest - nix.
Es geht ja auch nicht darum ob die Gasanlage dicht ist sondern "nur" darum ob der Fahrgastraum geheizt werden kann. Beim PKW muss die Heizung auch funktionieren. Der Prüfer kontrolliert dabei aber auch nicht ob der Wärmetauscher ( "Kühler" im Armaturenbrett ) undicht ist oder nicht. Es kommt warme Luft = i.O. keine warme Luft = n.i.O. Grüße Dirk
UweHD am 21 Feb 2024 12:43:28 Trashy hat geschrieben:ch war gerade bei der HU. Die Heizung musste laufen. Das hat der Prüfer am Auspuff gehört und das war es. Kein Störungstest - nix.
War deine Gasprüfung abgelaufen und es gab dadurch kein Problem bei der HU?
Gast am 21 Feb 2024 12:51:50 Pechvogel hat geschrieben:Es geht ja auch nicht darum ob die Gasanlage dicht ist sondern "nur" darum ob der Fahrgastraum geheizt werden kann.... Grüße Dirk
Falsch! Nochmal: Quelle: beck-online (Rechtsliteratur Bund), Anlage 2 zu § 29 StVZO, gültig seit 01.04.2022, Verkündungsblatt Bund ausgewertet bis 23.11.2023: 6.1.3 Kraftstoff-/Gasanlage (Antrieb und Heizung) Untersuchungskriterium: - Zustand - Auffälligkeiten - Ausführung - Dichtheit Gasanlagen Ergänzugsuntersuchungen: - Funktion Grund für Mangelfeststellung (Beispiele): 6.1.3 b) Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel, Anlage undicht Brandgefahr; übermäßiger Austritt gefährlicher Stoffe Die Gasheizung (Funktion und Dichtheit) IST Bestandteil der HU!
rkopka am 21 Feb 2024 13:19:30 Pechvogel hat geschrieben:Es geht ja auch nicht darum ob die Gasanlage dicht ist sondern "nur" darum ob der Fahrgastraum geheizt werden kann. Beim PKW muss die Heizung auch funktionieren.
Kann mich nicht erinnern, daß das jemals wer getestet hätte. Und für die Verkehrssicherheit ist es genau verkehrtherum. D.h. die Heizung muß irgendwie laufen, darf aber ruhig undicht sein !? RK
Gast am 21 Feb 2024 13:22:47 Warum werden hier trotz schriftlichem Nachweis (Quellanagabe) weiter solche Märchen verbreitet??? Gas im Wohnmobil ist nur in zwei Fällen für die HU interessant: - Wenn ein Gastank verbaut ist (Eintrag in den Fahrzeugpapieren) - Wenn eine Heizung mit Gas betrieben wird (steht in der HU-Richtlinie, auch Mangelbaum genannt) unter 6.1.3! Wer also eine Gasheizung im Wohnmobil hat, bei dem wird diese i.d.R. auch geprüft. Natürlich ist es Nonsens, ob der Prüfer einen 2-Tage-Sachkundigen-Lehrgang bei der Gaslobby hat. Leider sind zwischenzeitlich auch viele Prüfer angesichts der vom Gesetzgeber und der Gaslobby verursachten Rechtslage verunsichert. Mein Dekra-Prüfer hat Gas auch einmal bemängelt, vor Ort getestet und dann extra berechnet - macht er nie wieder. Inzwischen fragt er den Kunden, was für eine Heizung dieser verbaut hat. Die HU-Richtlinie ist im Verkehrsblatt des Bundes veröffentlicht. Es handelt sich eine Anlage zu einer Verordnung des Gesetzgebers (§ 29 StVZO). Findet man aber auch so im Internet. Wann also ist zu Gas im Wohnmobil (MOMENTAN) etwas gesetzlich vorgeschrieben? - Im Stand: G607 und EN 1949 können aktuell nicht sanktioniert werden, da (wie oben beschrieben) nicht HU-relevant. Bleibt bürgerliches Recht (Versicherung und Campingplatz.) Hat aber nichts mit der Zulassung oder dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu tun. - Während der Fahrt: Hier gilt das ADR! Die Freistellungen vom ADR sind abschließend beschrieben. 1.1.3.1 - Beförderung durch Privatpersonen - einzelhandelsgerecht - Art des Gebrauchs. Oder aber (wenn während der Fahrt das Ventil der Gasflasche geöffnet ist) 1.1.3.2 e) - Freistellung zum Betrieb von besonderen Einrichtungen währen der Fahrt (Kühlapparate, Heizapparate, etc.). Hierunter fallen laut RSEB ... Campingfahrzeuge mit Ausrüstung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 607. Einzige Ausnahme in Deutschland: Fahzeuge mit EZ. vor 01.01.2007 (Rechtswirksamkeit EN 1949). Diese ganze Thema ging bzw. geht (zusammen mit den sogenannten "Tankgasflaschen", welche es nach dem ADR nicht gibt) in die landes- und bundesweiten Erfahrungsauschüsse der Gefahrgutprüfer. Dort werden die Empfehlungen für das ADR 2015 ausgearbeitet. Und dass der Gesetzgeber nicht in die Gänge kommt...mehr wie schreiben kann auch ich nicht.
Gast am 21 Feb 2024 13:26:28 Und noch eine kurze Antwort zur ursprünglichen Frage von Hanibal95 und der Verlinkung auf die HU-Richtlinie von 2017 (veraltet, aktuell ist 2022): Selbst darin ist unter Prüfungspunkt 6.1.3 die Gasheizung aufgeführt. Was ist daran nicht zu verstehen?
Pechvogel am 21 Feb 2024 15:02:00 Nurkurzda hat geschrieben:Warum werden hier trotz schriftlichem Nachweis (Quellanagabe) weiter solche Märchen verbreitet??? Gas im Wohnmobil ist nur in zwei Fällen für die HU interessant: - Wenn ein Gastank verbaut ist (Eintrag in den Fahrzeugpapieren) - Wenn eine Heizung mit Gas betrieben wird (steht in der HU-Richtlinie, auch Mangelbaum genannt) unter 6.1.3! ...
Wenn Du schon die HU-Richtlinie zitierst dann bitte auch alle relevanten Punkte! Da steht nämlich auch: "Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung" ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Mangelbewertung D 6.1.3 b) im Rahmen dieser Prüfung zeitlich befristet ausgesetzt (über die Fußnote 5 in der Anlage 2 der "HU-Richtlinie"). D.h. die Dichtigkeit der Gasanlage kann, bis jetzt, messtechnisch nicht verlässlich nachgewiesen werden. Daher ist die Dichtigkeit der Gasanlage, zu der auch die gasbetriebene Heizung gehört, nicht HU-Relevant bzw eine nicht 100% dichte Gasanlage wäre kein Mangel für den es keine Plakette geben würde. Bleibt aber nach §35c der STVZO die Tatsache dass jedes Fahrzeug über eine Heizung verfügen muss die in der Lage ist den Fahrgastraum adäquat zu erwärmen. Und bei einem Wohnmobil ist der abgeschlossene Bereich des Fahrgastraumes entsprechend so groß dass die "Motorheizung" das allein u.U. nicht schafft. Grüße Dirk
Gast am 21 Feb 2024 15:36:34 Richtig! 6.1.3 b), Dichtheit. Aber nicht der Rest. Und da kann der Prüfer sehr wohl verlangen, dass die Heizung bei der Prüfung eingeschaltet werden kann. § 35 c ist (u.U.) m. E. schon arg konstruiert, aber das hätte im Ernstfall ein Prüfer zu entscheiden (oder ein Gericht :-) ). Fakt ist, dass ein Wohnmobil mit Dieselheizung wegen fehlender Gasprüfung nicht durchfallen dürfte.
Pechvogel am 21 Feb 2024 18:29:20 Nurkurzda hat geschrieben:Fakt ist, dass ein Wohnmobil mit Dieselheizung wegen fehlender Gasprüfung nicht durchfallen dürfte.
Richtig! Und ein Womo mit Gasheizung, sofern diese funktioniert, auch nicht! Es ging ja darum ob die Funktion der Heizung bei der HU geprüft werden muss obwohl die eigentliche Dichtigkeitsprüfung / Gasprüfung ja, im Moment noch, ausgesetzt ist bzw in Zukunft nicht mehr zur HU gehören wird. Und das ist eben so! D.h. die Funktion der Heizung hat nichts mit der Dichtigkeitsprüfung / Gasprüfung zu tun. ( Andersherum aber schon :D ) Grüße Dirk
andwein am 22 Feb 2024 12:31:05 Nurkurzda hat geschrieben:Warum werden hier trotz schriftlichem Nachweis (Quellanagabe) weiter solche Märchen verbreitet??? Gas im Wohnmobil ist nur in zwei Fällen für die HU interessant: - Wenn ein Gastank verbaut ist (Eintrag in den Fahrzeugpapieren) - Wenn eine Heizung mit Gas betrieben wird (steht in der HU-Richtlinie, auch Mangelbaum genannt) unter 6.1.3!
In meinen Augen eine sehr gute Zusammenfassung! Das Problem ist halt unter anderem auch dass viele Prüfer (auch die zertifizierten) die Püfungen nur halbherzig oder nur teilweise durchführen. In den Forenbeiträgen wird diese nicht vollständige Prüfung dann als "ist nicht notwendig, da man es bei mir nicht gemacht hat" geschrieben. Gruß Andreas
UweHD am 22 Feb 2024 15:48:36 Ok, zusammenfassend bedeutet das also: Wenn ich mit unserem Wohnmobil mit abgelaufener Gasprüfung und fälliger HU beim TüV vorstellig werde, dann passiert folgendes: 1. Der Prüfer führt die reguläre HU durch und stört sich nicht an der abgelaufenen Gasprüfung 2. Die im Wohnmobil verbaute Truma Gasheizung wird ggf. auf Funktion getestet, aber keine gesonderte Gasprüfung (Dichtigkeitstest, Abschalttest Kocher, Kühli, etc.) durchgeführt
Wen also Punkt 1. und 2. erfolgreich waren, dann gibt's die HU Plakette ohne Mängel wegen fehlender Gasprüfung? Das sog. "gelbe Buch" wird nicht benötigt?
Pechvogel am 22 Feb 2024 16:00:05 UweHD hat geschrieben:Wen also Punkt 1. und 2. erfolgreich waren, dann gibt's die HU Plakette ohne Mängel wegen fehlender Gasprüfung? Das sog. "gelbe Buch" wird nicht benötigt?
Genau so! Grüße Dirk
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