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So, jetzt hat es mich erwischt. :cry: :cry: Keine HU für mein Wohnmobil, da die Heizung, Truma C6000 30 Jahre alt ist. Entweder eine andere jüngere Heizung oder Ausbauen, das sind die alternativen. Es ist echt erstaunlich, wie erfolgreich diese Lobbyisten von Herstellern und Überwachungsintitutionen sind Regelungen einzubringen, die einer Lizenz zum Gelddrucken gleichkommen. Der Hersteller, in meinem Fall Truma, lehnt sich zurück und vermeldet lediglich die Einstellung des Supported für diese alten Heizungen. Aber so ist es eben wenn man sich auf der Monopolstellung ausruhen kann. Betrifft im Schwerpunkt Heizungen in Wohnmobilen mit Zulassung zwischen 1994 und 2006. Wie löst ihr das Problem? Typenschild fälschen, gebrauchte nicht betroffene Heizung, neue Heizung oder ohne Heizung campen? Viel Grüße ich würde entweder in der werke meines vetrauens "tüven" oder bei einer anderen prüforganisation. allesbleibtgut hartmut Leider sind die Rahmenbedingungen nicht bekannt. Wie gut ist der Zustand des Wohnmobiles und damit der Wert des rollenden Zuhauses? Wenn es nur noch darum geht das Teil über die Zeit zu retten, würde ich überlegen die Heizung raus zu schmeißen und eine China-Dieselheizung zu nutzen. Ob man die Einbaut, oder als Externe nutzt, kommt auf das Wohnmobil und den Aufwand an. Für unter den Wagenboden: Amazon Link oder eben extern: Amazon Link Ist das Wohnmobil aber in einem wirklich tollen Zustand, könnte man wirklich eine neue oder vielleicht eine gebrauchte Truma einbauen. Kommt eben auf den finanziellen Rahmen an. Schwer etwas zu empfehlen, wenn man nichts genaues weiß. LG Carsten
Dann ist auch die Austauschpflicht für 10 Jahre alte Gasschläuche blödsinn? Oder die Druckminderer, Schlauchbruchsicherungen,.... Oder z.B. über 6 Jahre alte Reifen auf Anhängern ( 100km/h ).... Du könntest die Heizung ja ausbauen, "TÜV machen" und die Heizung wieder einbauen, wenn Du dann nachts noch ruhig schlafen kannst. :eek: ( dann vielleicht auch ´n Aufkleber an die Seitenwände: ich würde mir das dann auch überlegen wollen ob ich im Herbst neben Deinem Womo nächtige... ) :D Grüße Dirk
:daumen2:
Wenn ich so denken würde, warum dann überhaupt die Hauptuntersuchung machen, egal wo. Frage noch zur Heizung, ist das eine Luftheizung oder eine reine Wasserheizung? Bei einer reinen Wasserheizung spielen die 30 Jahre keine Rolle. Gilt ja, EU sei Dank, nur für ältere Heizungen: "Die TA 27 wurde ab dem 01.01.2006 durch die EU-Heizgeräterichtlinie (E1 Kennung) abgelöst. Die gesetzliche Austauschpflicht entfällt somit für Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Stichtag." Quelle: --> Link Wobei das ja schon irgendwo sinnvoll ist, wer prüft schon auf CO. Im Gegensatz zu dem Gasprüfungs-Deutschmichelblödsinn, wenn das durchkommt. Ist halt vieles noch im Werden, auch die EU. Gruss Manfred
DIESEM Stichtag, richtig! Bis 2036, dann werden die ersten Geräte, die nach diesem Stichtag gebaut wurden, 30 Jahre alt, kommt bestimmt noch die ein oder andere „Gasverordnung“. :mrgreen: ( Darf nicht ab 01.01.2045 kein fossiles Gas mehr „verheizt“ werden? :gruebel: ) Grüße Dirk
Der Stichtag der Austauschpflicht ist seit Jahren den Händlern bekannt! Auch Truma hat das an die Händler/Einbauer komuniziert.Dumm ist nur dass sie ihr Wissen aus geschäftlichen Gründen nicht weitergeben. Achtung: In Wohnmobilen müssen alle Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005 ausgetauscht werden. Betroffen sind die Modelle C3400, C3402, C4002, S3002K, S5002K, C6000, C6002 Wird die Heizung nicht erneuert kann es Probleme mit der Vergabe der HU Plakette geben. Hier ein Link mit ausführlicer Erklärung: --> Link Tut mir leid für dich. Gruß Andreas Immer wieder toll, welchen Ehrgeiz da manche Prüfer entwickeln. Ich hab meine HU bisher immer bekommen, ohne dass das gelbe Gasbuch überhaupt für den Prüfer greifbar war... empfehle dringenden Wechsel der Prüforganisation. bis denn, Uwe Hallo Tinduck, dann klär uns doch bitte mal auf, wie so etwas läuft. Wäre bestimmt für viele interessant. Ich bin zu dem Thema folgender Meinung: Wenn ein Nichtaustausch ein unkalkuliertes Sicherheitsrisiko wäre, dann hätten die ganz alten Kisten sicher keinen Bestandsschutz bekommen. ...ich hatte noch nie dieses ominöse gelbe buch.... :roll: allesbleibtgut hartmut Das ist ja primär eine rechtliche Frage und nicht nur eine des Risikos. Frage an den TE: was hättest du denn gemacht, wenn das alte Schätzchen kaputtgegangen wäre? Wohl nicht mehr repariert, oder? Also wirfs raus, mach TÜV und kauf dir eine schicke neue Truma mit E, oder eine günstige gebrauchte nach 2006. Gruss Manfred
Immer wieder toll, welchen Ehrgeiz da manche Autofahrer entwickeln sich einen Prüfer zu suchen der unverantwortlich und gesetzeswidrig seine Arbeit tut. leider sind wucherpreise für irgendwelche selbstgestrickte "vorschriften" nicht gesetzwidrig...... :twisted: allesbleibtgut hartmut
Ist halt Marktwirtschaft und funktionierender Lobbyismus. :kuller:
Meine HU macht die Werkstatt mit der jährlichen Wartung (Zusammenarbeit mit der Dekra) und die sorgen schon dafür, dass da kein Prüfer ausser Kontrolle gerät. Und dafür brauche ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil I dalassen. Unverantworlich und gesetzeswidrig :lol: du kannst ja gern im vorauseilenden Gehorsam deine Heizung alle 3 Jahre wechseln. bis denn, Uwe
Hallo Oliver, woher hast du die Info das die 30 Jahre für eine reine Wasserheizung keine Rolle Spielen? Hab´ne Alde 3000 Wasserheizung und wäre auch vom Austausch betroffen :cry Hartmut
Die Austauschpflicht kommt da her, dass bei einer Luftheizung bei Undichtigkeit des Wärmetauschers Abgase in den Wohnraum gelangen können, das kann bei einer Wasserheizung nicht passieren. Dann müsste ja auch die Wasserheizung eines KFZ getauscht werden.
Bio Flüssiggas ( Bio LPG ) darf weiter verwendet werden. Außerdem sind bis dahin noch viele Regierungen die etwas beschließen ......
Welche selbstgestrickten Vorschriften sind den für Wucherpreise?? Schon beim ersten Einbau einer der aufgeführten Truma Flüssiggasheizung stand der Austauschtermin fest!! Dieser Termin ist Teil de CE Zulassung für Kfz Teile. Deshalb berührt das auch nicht die Wohnwagenbesitzer mit gleich alten Teilen. Auf den Gummigasschläuchen steht seit ca. 2000 das Herstellerdatum, auf der Gasflasche der nächste Druckprüftermin Nur so am Rande, Gruß Andreas Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Es gibt ja auch Leute, die sich Politiker suchen die unverantwortlich und gesetzeswidrig "ihre Arbeit" tun ! :razz: Hallo Andreas, in meinem Peugeot habe ich 1995 die S 39002 k kaufen müssen, da die vorherige TRUMA ( Piezozündung ) für Wohnmobile nicht zulässig sein. War nur 5 Jahre alt und damals ebenfalls in meinem vorherigen Peugeot J7 anstandslos vom TÜV eingetragen worden. Komisch schon, weil der J7 damals als So.-Kfz. Wohnmobil geprüft wurde. Die jetzige S 3002 K wurde seit 1995 nur 2 x in Betrieb genommen. Heizdauer max. 10 Stunden und wie vorgeschrieben alle 2 Jahre bei der HU auf einwandfreies funktionieren geprüft. Gut, muss halt akzeptieren, was nun entschieden wurde. Nur, mir kann man nicht plausibel erklären, dass der Wärmetauscher ( sind ja 2 Hälften aus ALU ) undicht wird, wenn er nur wenig genutzt wurde. Ebenfalls nicht nachvollziehbar, dass das Abluftrohr aus Edelstahl undicht wird. Komischerweise wird immer, zumindest seitens der Fa. TRUMA mir einmal gesagt, dass bei der S3002K der Thermoklickschalter ein sicherheitsrelevantes Teil sei und vom KBA für die vorgenannte Heizung für die Zulassung in Wohnmobilen Vorschrift wurde. Dieses " sicherheitsrelevante Teil " war seit Jahren nicht mehr lieferbar. Nur noch die kurze Ausführung ohne den Thermoschalter, der die Heizung bei Überschreitung der Temperatur am Schalter die Heizung abschaltet. Ich fand dieses Teil auch sinnvoll. Plötzlich nicht mehr sinnvoll ? Und auch der Zündautomat für die K- Heizungen plötzlich nicht mehr gut ? Dafür nur noch der Zündautomat mit der 1,25 V Batterie. Früher durfte die S 3002 K nur noch in Verbindung mit dem Heizungsgebläse betrieben werden. Abstrahlwärme allein war nicht zulässig ( steht in der Betriebsanleitung ); deshalb auch die Abschaltung durch den Thermoschalter. Und der Bestandsschutz für Wohnwagen: ich freue mich für Euch Wohnwagenbesitzer. Aber habt ihr denn alle das Abluftrohr aus Edelstahl oder noch aus Alu ? Was unternehme ich jetzt aufgrund der neue Verordnung: Werde die Heizung ausbauen, das Gebläse ebenfalls ( der Motor allein ist schon fast nicht mehr zu bekommen ) und Teile verkaufen. Es wird sich schon jemand dafür finden. Ja, ich habe mich zwar geärgert, als ich die neue Verordnung gelesen habe. Da ich aber ein "gesetzestreuer" Bürger bin muss ich wohl mich damit abfinden . In meinem Alter rege ich mich schon länger nicht mehr auf, wenn nicht nachvollziehbare Vorschriften kommen ( WOMO`s nicht - Wohnwagen aber haben Bestandsschutz :lach: ). Und dann noch das Kuriose: Wärmetausche mussten bisher nach 10 Jahren getauscht werden, hat sich erledigt, da TRUMA ein Gutachten erstellen lies. Resultat: Tausch nach 30 Jahren. Ja, die sind jetzt erreicht. Wie kann man denn wissen, dass Aluminiumwärmetauscher plötzlich bis zu 30 Jahren in Ordnung sind. Irgendwann werden die Teile wohl bei häufiger Nutzung nicht mehr dicht sein. Ach so. noch etwas. Da hat ein besorgtes Forenmitglied mal in den letzte Tagen geschrieben ( sinngemäß ) : er würde sich sehr unwohl fühlen, wenn neben ihm auf einem CP ein Wohnmobil stehen würde, dass keine Prüfplakette aufweist / bzw. nicht zugelassene Heizung in Betrieb nehmen könnte / würde. Mich hat noch nie jemand nach dieser Plakette gefragt -war wohl immer vorhanden- . Unabhängig von der Überprüfung durch den TÜV bei der HU und weil ich selber sehr genau bei diesem Thema bin. Ich möchte nicht wissen, wieviel Wohnwagen-Mobilbesitzer bei Tausch der Gasflasche diese mit eine Zange anziehen. Dies zur Frage bzgl. Sicherheit bei Flüssiggasanlagen In diesem Sinne. PS evtl. Schreibfehler bitte übersehen
Es ist keine neue Verordnung. Nach der gesetzlichen Vorgabe gem §22a StvZO aus 1973 gab es eine Austauschpflicht von 10 (zehn) Jahren die nach einem Gutachten von Truma auf 30 Jahre erweitert wurden. --> Link
Das stört hier niemanden, es geht um die Sache und den Inhalt. Vielen Dank für Deinen Beitrag! Die Frage ist ja, was macht man, wenn die Frist erreicht ist. Alles Andere ist nur Gerede über Verordnungen und deren Auswirkungen. Wenn Schluss ist, ist eben Schluss. Aus Deinem Beitrag lese ich, dass Du die Heizung nur sehr selten benutzt hast. Du hast also keinen hohen Bedarf. Dann würde ich mir tatsächlich nur noch einen guten keramischen Heizlüfter in das Wohnmobil stellen, und/oder eine der billigen China-Dieselheizungen unter das Auto schrauben, oder daneben stellen. Wenn es sich aber um einen gepflegten und erhaltungswürdigen Wagen handelt, käme wohl nur eine neue Truma in Frage, weil es zum Gesamtwert passt. Ich hoffe ja, dass sich der Themenstarter noch einmal meldet und uns in diesen Fragen erhellt! LG Carsten
So ist es. Es ist eine Ausnahmeregelung, die Truma bei der Zulassung erwirkt hat. Aber die ist nun halt auch abgelaufen. Gruß Andreas Für mich ist das Thema ad acta gelegt. Ärgerlich aber nicht zu ändern. Ärgerlich insofern, dass durch die Marketing / Kommunikationsabtlg. ( Frau Prandl ) vom 18.2.2013 mitgeteilt wurde, dass bei der Verbrennung von Flüssigkeitsgas keine korrosiven Bestandteile entstehen, die den Wärmetauscher angreifen können usw. usw. Das war 2013, also zu dem Zeitpunkt, als man die Austauschpflicht des Wärmetauschers schon bis 2023 verlängert hat. " SICHERHEIT " besteht aber auch nach wie vor bei Wärmetauschern von Heizungen in Wohnwagen ! Achtung: IRONIE :D Neue Heizungen sind seit 20?? nur noch mit 30mbar zugelassen. Dementsprechend auch Kühlschränke und Gasherde, wie ich vermute. Nochmals zur Erinnerung meiner Stellungnahme zum Austausch von Gasheizungen, die seit neuer Verordnung nicht mehr betrieben werden dürfen: i c h baue meine S 3002 K ( zwar alt, aber so gut wie nie benutzt ) aus. [b]Ende der Fahnenstange.[/b In meinem Wohnmobil wird aber der Kühlschrank und der 3- Flammenherd mit einem Betriebsdruck von 50mbar betrieben. Jetzt warte ich noch darauf, dass es wieder eine neue " Verordnung " in Erwägung gezogen wird, die mir dann die weitere Verwendung der vorgenannten Geräte untersagt. Man kann ja nie wissen, welche Lobby mal tätig wird Einen neuen Gasdruckregler 50mbar und einen neuen Gasschlauch ( Herstellungsdatum 2024) habe ich installiert, weil es Vorschrift ist und ich mich an Verordnungen halte. :) Muss nächsten Monat zur HU und Gasprüfung. Das ist meine letzte Äußerung zu der neuen Verordnung ( hervorragende Lobbyarbeit in meinen Augen und hat mit Sicherheit von Gasheizungen speziell in Wohnmobilen absolut nichts zu tun ). Kritik kann ich sehr wohl vertragen, wenn sachlich begründet. Dumme Bemerkungen werde ich kommentarlos hinnehmen. Das wär's. Manfred
Hallo, Zunächst einmal soll die Vorschrift "Wärmetauscher" betreffen, die man wohl austauschen kann. Ist die ganze Trumatic C6002 der Wärmetauscher, oder ist der Wärmetauscher ein Teil davon? 10 Jahre nach Produktionsende vernichtet Truma alle technischen Unterlagen und die Mitarbeiter werden einer Gehirnwäsche unterzogen, damit sie bloß keine Insiderinformationen ausplaudern können. Truma erzählt stolz, dass sie die Austauschpflicht auf 30 Jahre haben erweitern können, doch gleichzeitig stellen Sie nach 10 Jahren die Ersatzteilversorgung ein, weil es sich nicht lohnt. Ein toller Endkundenservice ist das. Die wollen einfach neue Heizungen verkaufen, denn gäbe ein Sicherheitsrisiko, wären Baugleiche in Wohnwagen ja auch betroffen. Außerdem stimmt da was mit den Seriennummern nicht. Bei Truma steht als betroffene Trumatic C von 1997 - 2005 ein Nummernkreis von 11001001 bis 16365999 doch habe ich eine Heizung mit der Nummer C603-E-17199082, also kein "E1", die erst 2006 in Betrieb ging. Irgendetwas stimmt da nicht Wenn Heizungen bis 2005 davon betroffen sein sollen, warum sind dann solche mit höheren Seriennummern ausgenommen. Nach deren Darstellung hätte in 2006 keine Heizung ohne E1 zugelassen werden dürfen. Wenn man den Service aufgibt, kümmert man sich darum, ob andere Serviceleute die den Dienst übernehmen wollen. Auch das scheint bei Truma niemanden zu interessieren. Wo steht außerdem in welchem Zustand der Wärmetauscher sein muss und wer bestätigt den Austausch? Wo bleibt außerdem das Recht auf Reparatur, bzw Refurbishing. Haben wir in unserem Kreis niemanden, der sich mit der Materie auskennt und mal die Hintergründe prüft? Man kann ja dann gegen solch eine unbegründete Willkür vorgehen, statt sich das einfach gefallen zu lassen. Michael
Ja, ich gebe dir recht. Truma ist alles andere als serviceorientiert. Auch ich ärgere mich dauernd, egal ob Ersatzteilpolitik, Gasfiltervorschrift oder X-Net Software. Aber was willst du machen, im Bereich Gas Warmluftheizungen ist Truma einfach Marktführer und nutzt diese Position schamlos aus. Ist leider so. Übrigens ist der Wärmetauscher und der Abgasstrang betroffen. Beides bei Truma aber inzwischen nicht mehr zu bekommen. Siehe oben. Trotzdem muss man sagen: Ohne Fristverlängerungen hätten die Bauteile schon vor 20 Jahren getauscht/überprüft werden müssen Gruß Andreas
Die Frage bleibt ja trotzdem: Was machen, wenn die Zeit erreicht ist! Der Themenstarter ist hier nicht mehr aufgetaucht. Wir wissen nichts über sein über 30 Jahre altes Wohnmobil und des Wert oder Zustand. Was macht man denn, wenn die alte Heizung raus muss? Welche Alternativen gibt es? Von Prüfstelle zu Prüfstelle zu fahren, bis einer die alte Heizung übersieht, kann ja nicht zielführend sein. LG Carsten
eine neue Heizung einbauen.
Das nannte man zu meiner Zeit bei der Bundeswehr eine Offizierantwort: "Schnell, richtig - und zu nichts zu gebrauchen." :lol: Ich dachte eher an Lösungen! Also Ersatz, der z.B. gleiche Einbaumaße oder Anschlüsse hat. Bei dem das Schaltpaneel vielleicht weiter verwendet werden kann. Oder eine ganz andere Art der Heizung. Also vielleicht eine Dieselheizung, aus welcher Herstellerhand? Ob es da einen findigen Bastler gibt, der so eine Diesel-Heizung mit dem alten Lüftungssystem der alten Truma kombinierte? Oder vielleicht auch eine Elektroheizung. Nicht nur ein billiger Heizlüfter, sondern etwas, was auch mit den alten Lüftungsrohren verbunden werden kann? Alles vor dem Hintergrund, dass ein so altes Wohnmobil gem. seinem Zeitwert erhalten wird. LG Carsten Schön, dass es hier weitergeht. Ich bin schon der Meinung, dass wir etwas dagegen machen können. Zunächst einmal muss geklärt werden wie der TÜV feststellen will ob Abgasstrang und Wärmetauscher ausgetauscht wurden. Bekommen die neue Nummern, damit man das erkennen kann? Darum habe ich den TÜV angeschrieben und um Auskunft über die Abnahmeprozedur gebeten. Technisch gesehen ist ein Austausch ja schon möglich mit Teilen aus einer nach 2005 hergestellten C6002. Darum muss es beim TÜV ja schon klare Regeln geben. Das habe ich auch den einschlägigen Fachzeitschriften geschickt und hoffe dass sich da mal jemand drum kümmert. Schlechte Presse möchte Truma sicherlich auf jeden Fall vermeiden. Mir geht es auch darum, dass aufgeklärt wird auf Grund welcher idiotischen Idee etwas ausgetauscht werden soll, denn hier werden Äpfel mit Birnen verwechselt. Michael
Und demnach wäre es schon 2008 in unseren Köpfen angekommen. Da war meine Heizung 1 Jahr alt, es gab Ersatzteile und man hätte sich darauf vorbereiten können. Die "freundliche" Intervention durch Truma hat das einfach nur verschoben. Aus den Augen aus dem Sinn. Michael Falls jemand keine Lust mehr auf Truma hat: Dometic bringt dieses Jahr eine eigene Gas-Heizung mit Boiler auf dem Markt. Die Vorstellung soll auf dem Caravansalon in Düsseldorf erfolgen. --> Link Heute kam schon Antwort vom TÜV Hannover: Kurze Antwort: Sie können die von Ihnen beschriebene Heizung als Ersatzteil verbauen und verwenden bis die Frist auch für diese abgelaufen ist. Demnach kann man in eine Heizung aus 1998 einen Wärmetauscher aus 2005 oder später einbauen und somit die Frist um 6 Jahre verlängern. Natürlich nur, wenn es passt. Das wäre ja schon ein Fortschritt für die, die demnächst Probleme bekommen. Allerdings musste ich eine Nachfrage stellen, wie ich dem TÜV Mitarbeiter erklären kann, dass in der Heizung ein jüngerer Wärmetauscher mit neuer Frist werkelt. Eine einfache Erklärung wird da nicht reichen. Ich habe auch gefragt, ob ich eine aus einem Wohnwagen nehmen kann, die keiner Austauschfrist unterliegt. Mal sehen, was da kommt. Michael Das ganze Thema ist sowieso unplausibel. Wenn die Heizung wenigstens einen Betriebsstundenzähler hätte, dann könnte man plausibel machen, dass die Verschleissgrenze/Wasauchimmer irgendwann erreicht ist. Es ist aber nicht wirklich einzusehen, dass jemand, der 4 Wochen Ferien im Jahr im Womo macht (womöglich noch im Sommer ohne Heizbetrieb) die Heizung nach der gleichen Frist tauschen soll wie jemand, der ganzjährig im Mobil wohnt. Umgekehrt kann man schliessen: da sich Truma ja wohl zur sicheren Seite hin 'vertun' muss, währe 30 Jahre Dauerbetrieb OK... dann ist die Heizung wohl für Otto Normaluser mindestens 100 Jahre benutzbar?? :D Kalendarische Alterung dürfte wohl bei einem Edelstahlbehälter kein Thema sein... Private Meinung: reine Umsatzsteigerung. bis denn, Uwe
Von mir kommt: Kannst du im Sinne der Austauschpflicht leider nicht, weil Heizungen in Wohnwagen kein CE Kennzeichnung bzw. Prüfung unterliegen. Technisch ist mit Flex und Hammer alles zu machen. Gruß Andreas
Da kann ich nicht zustimmen, denn auch Wasserheizungen haben eine Brennkammer und einen Abgaskamin. Auf der einen Seite ist da hinter einer Wand das Wasser, dann kommt der Kamin. Wenn da etwas undicht ist, gelangt es auch in den Innenraum. Natürlich hätten die auch mit einbezogen werden müssen, doch Logik ist ja nicht unbedingt die Stärke von Verwaltungsmenschen. Ich gehe auch davon aus, dass eigentlich solche Zusatzheizungen gemeint waren, die heute in KFZ werkeln, weil die sparsamen Motoren eben nicht mehr ausreichend Wärme Liefern. Das sind z.B. im Sharan Diesel/Luftheizungen, wo eben der Wärmetauscher undicht werden kann. Die unverständliche Logik gilt ja auch für die Heizung in Wohnwagen. Wohnwagen sind keine KFZ und darum hat das Kraftfahrt Bundesamt dort auch keine Regelung getroffen. In einer weiteren Antwort vom TÜV steht Folgendes: es ist nicht von Bedeutung, ob Sie das Ersatzteil aus einem Wohnmobil oder Wohnwagen ausbauen. In diesem Bereich wird bei der Heizung zwischen Kraftfahrzeug (Wohnmobil) und Anhänger (Wohnwagen) unterschieden. Es gelten für die unterschiedlichen Fahrzeugarten unterschiedliche Vorschriften. Für diese Heizungen gilt die TA 27, die UN-R122 und oder die Richtline 2001/56/EG. Die 10Jahres Pflicht gilt für Kraftfahrzeuge gemäß der TA27. Diese hat das Kraftfahrtbundeamt für einige Heizungen auf 30 Jahre verlängert. Weiterhin kam von dort auf meinen Einwand, dass der TÜV doch wohl wissen möchte, woher ein mögliches Ersatzteil stammt, die Antwort: ich gehe davon aus, dass der „neue“ Wärmetauscher über ein Typenschild verfügt auf dem die Produktion/ Inbetriebnahme eindeutig abzulesen ist. Im Klartext soll es wohl bedeuten vom Ersatzteilspender das Typenschild aufzubewahren. Offensichtlich schließt der TÜV neue Ware aus. Genau das ist es, was ich prüfen möchte. Was sind die Verfahrenswege bei "Austausch"? Es geht ja um die Dichtigkeit. Kann z.B. ein Sachverständiger ausgebaute Wärmetauscher und Kamine begutachten und als verwendungsfähig testieren? Können die dann "ausgetauscht" werden, unabhängig von Herstellungsjahr? Ich bemühe mich mehr über diese Vorschriften zu bekommen, was mir bisher nicht gelungen ist. Das KBA hatte es bisher nicht nötig zu antworten. Ich bleibe dran. Wer 2028, wenn die Austauschpflicht erstmalig greift, noch eine betroffene Heizung in Betrieb hat, sollte sich jetzt einen Wärmetauscher und Abgaskamin sichern. Ich weiß allerdings nicht, wie sich ein Wärmetauscher von 1998 von dem aus 2005 unterscheidet. Sind sie gleich, könnte man sie ja aufbereiten. Michael
Sorry, da liegst Du falsch. CE hat damit überhaupt nichts zu tun. "Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt." Das CE Zeichen vergibt der Hersteller selbst. Es gilt nur für den Moment des Inverkehrbringens und wird nicht aktualisiert, wenn sich Vorschriften ändern. Michael
Du hast vollkommen recht. Da hat der Gedankenrechtschrewibteufel zugeschlagen. Gemeint war die E* Kennzeichnung für Kfz Teile. Sorry und Danke für die Korrektur Gruß Andreas
Ich muss mich berichtigen Das "E" oder "E1" Zeichen ist nicht das innerhalb der Fabrik-Nr., sondern steht in einem Kreis oder Rechteck (Bild). Demnach wären beide Heizungen nicht von der Austauschpflicht betroffen, beide haben unten rechts das Zeichen. Eine Grafik von Truma zeigt die Abhängigkeiten. Ich bleibe dran, denn die Fabriknummer 16075320 liegt im betroffenen Nummernkreis 11001001 bis 16365999, trägt aber schon die "e1". Sehr merkwürdig. Michael Nach dem Flussdiagramm muss man die Heizung nicht tauschen, wenn ein E1-Zeichen vorhanden ist - auf den beiden Typenschildern zu sehen. Das würd ich erstmal prüfen. bis denn, Uwe
Sag ich doch. Truma sagt: Für Geräte ab Baujahr 2005, die auf dem Typenschild eine E1 Kennzeichnung tragen, ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen. Trotzdem ist die eine Fertigungsnummer in der Truma Aufstellung enthalten und müsste demnach getauscht werden. Darauf war ich zunächst hereingefallen, weil ich das "E" in der Fertigungsnummer als "E-Zulassung" vermutet hatte. Schlussendlich gilt das "e1" im rechteckigen Kasten und nicht die Fertigungsnummer. Eine schönes Durcheinander. Also als Ersatz den Mantel einer defekten Heizung mit e1 Etikett tauschen. ;D |
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