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Wir haben letzte Woche einen VanTourer, Modell 2024, Neufahrzeug erworben. Das Fahrzeug stand allerdings schon 19 Monate auf dem Hof (bzuw. insgesamt auf zwei Höfen). Der Händler ist zwar ein renommierter klassischer Wohnmobil-Händler, allerdings kein VanTourer-Vertragshändler. Er hat ein paar Modelle offenbar aus einer Konkursmasse erworben. Das ist wohl auch der Grund, warum das Fahrzeug jetzt erstmalig zugelassen wurde (auf meinen Namen, also nicht vorher auf Händler-Namen). Klar wollten wir direkt ein Probe-Wochenende einlegen und nachdem die Truma-Heizung Abends noch funktionierte, kam direkt am nächsten Morgen beim Zweitversuch ein Fehlercode. Was soll's, ist ja eh ein Garantie- und Gewährleistungsfall. Aber wohin? - Der Händler steht natürlich in der Pflicht im Rahmen der Gewährleistung, hatte mich aber beim Kauf direkt darauf hingewiesen, dass ich im Garantiefall zu einem Vantourer-Händler "müsste". Ich weiß zwar, dass ich auch das Recht hätte, mein Gewährleistungsrecht beim Händler einzufordern, selbst wenn der nicht Vantourer-Vertragspartner ist. Aber da lege ich gar nicht so einen großen Wert drauf, denn der Händler ist viel weiter von hier weg, als es der nächstgelegene Vertragshändler von Vantourer wäre. Und wenn ich den Wagen dort in die Werkstatt bringen würde, müsste ich ca. 90 Minuten mit dem Fahrzeug hinfahren und knapp 4 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück (von Dorf zu Dorf sozusagen). Also wäre es mir eh recht, lieber zum Vantourer-Vertragshändler, ca. 30 Minuten entfernt von hier, zu fahren. - Aber ist dieser tatsächlich verpflichtet, den Heizungsschaden im Rahmen der Vantourer-Garantie zu beheben, wenn das Fahrzeug gerade mal ein paar Tage angemeldet ist? Kann er sich weigern und auf die Gewährleistungspflicht des Händlers verweisen? - Oder ist gar Truma der richtige Ansprechpartner? Bei meinem alten Campervan waren die sogar mal mit ihrem mobilen Truma-Service bei mir zu Hause, um die Heizung (damals kein Garantiefall mehr) zu reparieren. Wer weiß rechtlich gesicherten Rat? :) Vielen Dank! Der Händler muss gemäß der Gewählestungspflicht das Problem beheben. Du darfst "Sachmängelhaftung" und "Garantie" nicht durcheinander werfen. In der sog. Sachmängelhaftung Dir gegenüber steht NUR der Händler der Dir das Womo verkauft hat. Garantie hingegen kann Du vermutlich bei jedem Vertragshändler und evtl. sogar jedem anderen Händler, nach Freigabe des Garantiegebers!!, einfordern. Und mit Truma hast Du keine Verträge. Aber Achtung: Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt. Garantie ist eine freiwillige Leistung und der Garantiegeber bestimmt wie was und wo läuft. Bei einer länger andauerndenden Reparatur ( Ersatzteil nicht lieferbar z.B. ) verlängert sich die Sachmängelhaftung auf das defekte Teil ( und nur darauf! ) z.B. um die Dauer der Reparatur. Die Garantie erlischt in der Regel ab dem Tag an dem sie abläuft. ABER: warum gleich auf die rechtliche Seite pochen? ICH würde mal bei Truma anrufen und sagen was Sache ist. Vielleicht sind die ja ganz kulant, haben nächste Woche sowieso jemanden in Deiner Nähe,..... ?? Grüße Dirk Welchen Fehlercode zeigt er denn? Lässt sich vielleicht ohne Werkstatt lösen. Wer ist dein Vertragspartner? Der ist dafür zuständig, der kann wiederum einen anderen beauftragen. Für die Beseitigung von Sachmängel bekommt die von deinem Händler beauftragte Vertragswerkstatt nicht den vollen Betrag vom Hersteller, deshalb werden eigene Kunden bevorzugt. Komplett ablehnen kann die aber nicht. Ziemlich kompliziert, das kann viel Stress bedeuten! Hi maks, für Gewährleisstungsansprüche ist der Händler Dein Ansprechpartner, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Wenn es vom Hersteller des Fahrzeugs eine Garantie gibt, kannst Du diese bei jedem in Anspruch nehmen, der die Leistungen aus der Garantie erbringt. Gleiche gilt für die Truma. Leistungen aus der Truma Garantie kann jeder erbringen den Truma dazu autorisiert. Soweit der formale (juristische) Teil. Ich würd auch erstmal den Händler vor Ort fragen, aber formal nimmst Du damit dem Händler, bei dem Du gekauft hast, die Möglichkeit einen Fehler zu beheben, den er im Rahmen der Gewährleistung hätte beheben müssen. Wenn Fu Dich mit dem irgendwann streitest könnte das zum Problem werden. Weil, für das, was andere tun, muss er nicht gerade stehen.. Danke, Sachmängelhaftung ist meiner Ansicht nach identisch mit Gewährleistungspflicht. Garantie natürlich ein anderer Schnack. Ich will da auch gar keinen Alarm machen, es geht mir nur darum, bei wem ich definitiv einen Anspruch hätte. Mein Händler ist ja klar, wegen Gewährleistung. Vantourer gibt aber halt auch Garantie auf seine Fahrzeuge. Für den Fall nur, dass sich jemand weigert. E512H, in der Anleitung nicht zu finden.
Aus einem anderen Forum: Fehler Nr.: 0512 Blinkcode: ls ssss ssss Fehler Beschreibung: Lufttemperaturschalter im Betrieb wegen Überhitzung geöffnet 1. Aktion: - Wärmetauscher auf Überhitzungsschäden prüfen - Wasserbehälter auf Frostschäden prüfen - Temperaturkabelbaum prüfen/ersetzen 2. Aktion: - Umluftsystem auf Verstopfung prüfen - Umluftmotor prüfen / ersetzen :-) RaGu war schneller :daumen2:
Gewährleistung gibt es nicht mehr! Frage: Hattest Du Wasser in der Truma? Grüße Dirk Der Händler ist dein vertraglicher Ansprechpartner und denn musst du unbedingt schriftlich über den Mangel informieren damit dir kein Termin abläuft.
Und ich spekuliere: Fahrzeug mit langer Standzeit, Bordbatterie schwächelt oder Ihr hattet keinen Landstrom beim Heizen.
Die aktuellen Truma können und dürfen auch ohne Wasser betrieben werden. Es muss also in beiden Fällen funktionieren. Ansonsten: Fehlercodes treten bei der Truma öfter mal auf, meistens sind es keine technischen Defekten sond irgendwelche Faktoren die sich leicht ändern lassen (z.B. Luftausströmer verschlossen, Lüfter verklemmt, oder der Klassiker: Luft in der Gaszufuhr, etc.)
E512H gibt es m.W. auch nicht. Kann es sein, dass da der Fehlercode E517H stand? Das ist ein sehr gebräuchlicher Fehler und bedeutet, das die Gasversorgung gestört ist. Passier immer dann, wenn die Gasflsche sich leert, einer der Gashähne geschlossen wurde oder auch nach dem Anschluss einer neuen Flasche, bevor die Leitung mit frischem Gas gespült wurde. Hallo, danke erstmal. Ich fasse mal hier zusammen und hoffe ich vergesse keine Fragen: - Fahrzeug hing an Landstrom. - Wasser haben wir nicht eingefüllt, aber die Warmwasserversorgung hatten wir auch nicht eingeschaltet, sondern nur die Heizung. Ergo war auch kein Wasser notwendig. - Es war definitiv E512H. Ist auch eine Diesel- und keine Gas-Heizung. Link zum Fehler stand hier oben ja schon, danke! Ich habe jetzt nochmal die Garantiebestimmungen von VanTourer durchgelesen. Tatsächlich fällt die Heizung nicht darunter, also werde ich wohl oder übel tatsächlich über den Händler gehen müssen. Warum gibt es keine Gewährleistungspflicht mehr? Das wäre mir ganz neu. Die Gewährleistungspflicht bedeutet meiner Meinung nach, dass der Verkäufer, sprich Händler für Sachmängel 24 Monate lang haftet (mit Beweislastumkehr nach 12 Monaten). Ich habe das hier noch gefunden: --> Link Gibt es an der Truma Combi(4?,6?)d irgendwo einen Temperatur-Schutzschalter, den man zurücksetzen kann? du musst zum Händler, diese wendet sich an den Truma Aussendienst, dieser kommt zum Händler, zumindest bei uns so üblich Ob Nacherfüllungspflicht, Gewährleistungspflicht.... Ansprechpartner ist immer Dein Vertragspartner = Verkäufer. Nur der muss z.B. Fahrkosten etc. zahlen, bei Garantiearbeiten sieht das alles anders aus. Wenn Du eigenständig Dich an Dritte wendest, kann der Verkäufer im Fall der Fälle sagen, dass hättest Du bei mir reparieren lassen bzw. ich hätte dir die Erlaubnis zur Drittreparatur geben müssen. usw.
Ich habe jetzt tatsächlich einfach einen Doppelklick bei der Fehlermeldung gemacht. Und jetzt ist der Fehlercode weg und das übliche klackern (was normal ist) beginnt. Bin gespannt. Allerdings blinkt das Flammensymbol, was glaube ich auch mit der Stromzufuhr zusammenhängt.
Die Gewährleistungspflicht ist mit der Schuldrechtsreform 2002 aus dem BGB gestrichen worden. Dafür wurde der Begriff der Sachmängelhaftung damals aufgenommen. Wenn das nach 20 Jahren also noch so ganz neu ist … :gruebel: Und nein, das ist NICHT das selbe! Im normalen Sprachgebrauch meint man meist aber das Gleiche. Grüße Dirk
Bist Du da sicher? Ich kenne Gewährleistung als den Oberbegriff. Diese gilt sowohl für Sachmängel wie auch für Rechtsmängel. Sprich Sachmangel ist ein Teil der unter Gewährleistung fällt. Selbst aktuellste Veröffentlichungen z.B. der Verbraucherzentralen reden von Gewährleistung und nehmen dabei Bezug auf BGB.
Hast Du mal eine Stelle im BGB wo was von Gewährleistung steht? Grüße Dirk Es sieht so aus, als sei der schlichte Doppelklick bei der Fehlermeldung ausreichend gewesen, um diese zu löschen und das Gerät problemlos zu starten. Die Meldung ist weg, ich habe die Kiste einfach weiter laufen lassen und es wurde wonnig warm. Das einzige, was mich irritiert ist, dass das Flammensymbol dabei blinkt und in der Anleitung dazu nichts zu finden ist. Die google-KI, die längst nicht alles weiß, behauptet: "Wenn das Flammensymbol bei Ihrer Truma CP plus blinkt, deutet dies in den meisten Fällen auf einen Fehler hin, der die Gasversorgung betrifft, oder auf eine Unterspannung der Batterie. Überprüfen Sie zuerst, ob die Gasflasche aufgedreht und nicht leer ist, und ob die Stromversorgung ausreicht. Ein schnelles Blinken kann auf eine leere Batterie hinweisen, während ein wiederholtes Blinken, oft mit einem Fehlercode, auf Probleme mit der Gasversorgung hindeutet." Ich habe aber eher das Gefühl, dass die Flamme blinkt, solange die gewünschte Temperatur noch nicht erreicht ist. Wenn ich den Regler auf 17 Grad runterdrehe, leuchtet das Symbol nämlich dauerhaft und blinkt nicht mehr. Weiß dazu jemand von Euch mehr? Ich würde Stand jetzt einfach noch mal ein paar Tage lang die Heizung je 30 Minuten lang testen und wenn das Problem nicht mehr auftaucht, ist alles tutti. Möglicherweise muss aber auch einfach nur eine neue Batterie her (oder kann das im Falle der Landstrom-Versorgung nicht die Ursache für den Fehlercode gewesen sein?). Euch allen schon mal herzlichen Dank! Tolles Forum! :)
Warum immer so kompliziert?.... "Du must erst zum Händler wo Du gekauft hast" usw. Rechtlich mag das ja so sein, aber Anruf bei Truma geht schneller und einfacher :wink: Ich fahre auch gleich zu FIAT, wenn ich z.B. etwas am Motor habe. Warum sollte ich das Womo erst zum Händler bringen, der dann auch nur mit dem Womo zu Fiat fährt? Schäden am Womo Aufbau wie Wasserpumpe, Lampe usw. natürlich z.B. Carado Händler. Ruf einfach in Putzbrunn beim Truma Service an und schildere dein Problem/Fehler, mit der Bitte um kostenlose(Garantie)Reparatur bei Dir vor Ort. Das habe ich damals auch so gemacht. Service war super nett. Truma Reparatur kostenlos bei mir am Hof durch Truma Techniker, weil noch keine 2 Jahre alt.
Ich glaube, das ist bei der Truma Combi 6 Gastherme auch so... habe aber nie wirklich konkret drauf geachtet. Blinken tut das jedenfalls auch manchmal, und manchmal nicht. Funktioniert dabei aber einwandfrei.
Warum? Ist doch vermutlich alles schon geklärt. Fehlermeldungen kommen immer mal vor, speziell nach längerer Standzeit. Wenn nach dem Wegdrücken alles normal läuft, dann wird auch der Truma Support nichts anders machen als erst einmal laufen lassen.
Ist ja nu auch nebensächlich. Vielleicht einigen wir uns einfach darauf, dass es das Wort im Gesetzestext nicht mehr gibt, im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch nach wie vor genutzt wird und nichts anderes meint als Sachmängelhaftung, z.b. --> Link und selbst die IHK nutzt es noch [url][/url]https://www.ihk.de/meo/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-und-garantie-2104198 :) Mit Truma habe ich ja bisher auch sehr gute Erfahrungen gemacht, sprich das eine Mal, wo ich sie brauchte. Aber solange jetzt der Fehler nicht mehr auftaucht, ist ja alles bestens. Danke noch mal!
Nö, aber da offensichtlich juristische Webseiten, Verbraucherzentralen etc die Begrifflichkeit Gewährleistung auch aktuell benutzen ist für mich offensichtlich, dass der Begriff Gewährleistung immer noch passt. Da guck ich gar nicht für ins BGB… Wenn die Flamme im Display angezeigt wird ist die Heizung vorgewählt.Wenn die Flamme blinkt läuft die Heizung bis die eingestellte Temperatur erreicht ist.Dann leuchtet das Symbol wieder. Schau mal nach ob dein Abluftkamin zu ist.Es hat dort auch eine Änderung an der Abdeckung gegeben Die Truma Heizung verbauen praktisch alle Hersteller, dein Verkäufer kann also im Rahmen der Gewährleistung dieses Problem lösen denn es ist nicht herstellerspezifisch. Also nicht an Vertragshändler der Marke verweisen lassen sondern sich an den Verkäufer halten. Ist auch Rechtslage. Truma wird dir nicht weiterhelfen und. nur an Händler verweisen.
Sorry, aber das ist Quatsch, wenn die Truma sich noch in der 2 jährigen Gewährleistung (Garantie) befindet. Truma kommt raus und repariert die Heizung…. Fertig
Sorry, es wurde nichts gestrichen sondern es wurde der Begriff Mängelhaftung mit Gewährleistung gleichgesetzt/ergänzt ect :roll: Problem ist zwar bereits behoben, ich möchte Euch aber die TRUMA-Antwort nicht vorenthalten: Zum Fehlerbild E512H: - Die Meldung weist auf eine gemessene Übertemperatur hin. In vielen Fällen lässt sich die Meldung am Bedienteil vorübergehend quittieren und die Heizung läuft dann sporadisch wieder an. Dazu muss der Fehler konstant im Display angezeigt werden und darf nicht blinken. Das blinken dauert ca. 15 Minuten. Sie drücken dann 2x kurz hintereinander auf den runden Knopf vom Bedienteil. Wenn Sie eine Solaranlage verbaut haben, dann schalten Sie das Netzteil von dieser Anlage mal aus und schauen, ob der Fehler weg bleibt. - Sollte die Ursache bestehen bleiben, kann die Meldung erneut auftreten und im schlimmsten Fall in eine Gerätesperre (E603H) übergehen. In diesem Fall ist eine Freischaltung ausschließlich durch Fachpersonal mit Diagnosetool möglich. Was Sie jetzt tun können: - Prüfen Sie bitte, ob die Umluftansaugung und der Installationsraum frei belüftet sind und keine Abdeckungen, Gepäckstücke oder Verkleidungsteile die Luftzirkulation behindern. Entfernen Sie eventuelle Blockaden. - Stellen Sie sicher, dass die Außenhaube (Abgas/Ansaugung) nicht verdeckt ist. - Quittieren Sie den Fehler am Bedienteil und testen Sie die Anlage erneut. Garantie und Zuständigkeit: - Für Truma Geräte ist unsere Truma Service Organisation der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an einen autorisierten Truma Service Partner zur Prüfung im Rahmen der Gewährleistung. Diese verfügen über das benötigte Diagnosetool und können die Ursache klären sowie – falls erforderlich – eine Freischaltung durchführen. (...)
Sicher ? Erstmal die Frage Sachmängelhaftung oder Garantie ? Mit dem ersten Teil hat Truma (wie schon erwähnt) nichts zu tun (und dann gibts da noch die Beweisumkehr). Bei der Garantie ist die Frage, wie das über 3 Ecken funktioniert ? Truma hat an xy verkauft, der an den Händler und der an dich. Wenn sie es trotzdem tun, umso besser. RK Ich habe schon oft Truma Combi Heizungen resetten müssen oder mit dem Diagnosetool wieder freischalten. Oft war der Fehler Überhitzung und war hausgemacht, nämlich durch geschlossene Ausströmer. An der Truma Combi gehen 4 Luftschläuche ab, an JEDEM muss 1 Ausströmer geöffnet sein. Es geht nicht, alle Ausströmer bis auf einen zu schließen, um schnell einen Bereich warm zu machen. Dann kommt es mit Sicherheit zur Überhitzung. Wenn der Fehler mehrfach auftritt, verriegelt sich die Heizung zur Sicherheit und dann hilft nur noch das Diagnosetool zum freischalten... LG Peter
Hallo Wenn ich vor so einer Entscheidung stehe, dann fange ich doch als erstes mal an, zu rechnen. Was kostet es mich, diese Tour zum Händler zwei Mal zu machen, zur Abgabe und zur Abholung? Nicht nur an Reisekosten, sondern auch an Zeit für die Aktion und Ausfallzeit, in der mir mein Auto nicht zur Verfügung steht. Da kommt schon eine ganz schöne Summe zusammen. Wenn ich mit diesem Budget zur Werkstatt in meiner Nachbarschaft gehe ist das u.U. die für mich billigere Lösung, selbst wenn ich da Bezahlen muss. Vielleicht stellt sich bei so einer Gelegenheit auch heraus, das ich mit den Problemen meines Autos dort sogar besser aufgehoben bin, als am anderen Ende der Republik. Irgendwann ist die Garantie vorbei, dann suche ich sowieso die kurzen Wege. Mit freundlichen Grüßen Thomas Habe damals bei Truma angerufen.Techniker kam zu mir nach Hause.Mein Händler war zu weit weg GRUß Harald
Kann ich absolut nachvollziehen, aber was ist wenn Kosten anfallen?
Siehe dazu mein Posting oben, ganz am Ende:
Die sagen also selber, dass sie zuständig sind. Wobei es auch schon wieder witzig ist, dass selbst die Garantie und Gewährleistung (oder wie auch immer das jetzt heißen mag) in einen Top werfen. Ich wundere mich immer, was einige so aus einem Text lesen. Ich lese aus dem Text, dass wenn auf einem Trumaprodukt Gewährleistung ist ( eben 6 Monate nach dem Kauf des Produkt ) oder nach Garantiebedingungen Truma eine Garantie besteht, Truma zuständig ist. Das ein Endkunde Gewährleistung gegen einen Händler hat, bedeutet nicht zwangsläufig das gegen Truma eine Gewährleistung besteht. Hier gibt es entsprechende Händlerverträge, die z.B. sagen das ein Produkt welches eine gewisse Zeit "rumsteht" von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist. Sofern ein Endkunde das Produkt nicht bei Truma direkt gekauft hat, hat er Gewährleistungsrechte nur gegen seinen Händler nicht gegen Truma.
Finde ich so nicht richtig formuliert. :wink: Ohne hier immer mit Begrifflichkeiten zu hantieren wie Gewährleistung, Garantie usw. ..........einfach mal Lösungsorientiert denken :wink: Nach Auskunft bei Truma in Putzbrunn habe ich z.B. auf eine bei einem Englischen Händler gekaufte Truma 2 Jahre Garantie und kann die Heizung hier in DE reparieren lassen. Truma kann das an den Seriennummern erkennen. Ich hatte mich da mal erkundigt, weil die D6E in England günstiger sind. Garantiebedingungen Herstellergarantie (2 Jahre) Auszug: Umfang der Garantie Truma gewährt als Hersteller des in der Gebrauchsanleitung bezeichneten Gerätes dem Verbraucher freiwillig eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Fertigungsmängel des Gerätes abdeckt. Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in den Ländern Vereinigtes Königreich, Island, Norwegen, Schweiz und Türkei. Diese Garantie gilt für die oben genannten Mängel, die innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher eintreten. --> Link |
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