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Hallo in die Runde, Ich habe hier mal eine Frage wie ihr es mit weiteren Gas Reserveflaschen im Wohnmobil macht. In der Regel hat man ja ein Gasfach indem 2 Gasflaschen untergebracht sind. Wenn man jedoch, gerade in der kalten Reisezeit unterwegs ist, dann kommt man mit 2 Flaschen in der Regel ca. 1 Woche aus und dann muss man sich um Ersatz (tauschen) kümmern. Nachdem das nicht immer so einfach ist, habe ich im Winter 2 zusätzliche volle 11kg Flaschen in meiner Garage, die auch einen festen Stand haben und zusätzlich mit Spanngurten befestigt sind. Nun zur Frage: Ist dies eigentlich erlaubt? Wer kennt hier die einschlägigen Bestimmungen dazu. Habt ihr auch derartigen Ersatz dabei und wie habt ihr die in eurem Fahrzeug untergebracht? Vielen Dank für eure Hinweise und Ratschläge. Grüße Klaus Hallo Klaus, warum sollte das nicht erlaubt sein? Ist halt Ladung, die entsprechend gesichert sein sollte. Ob Erwin die 2 Flaschen vom Baumarkt für die Grillfeier des Sportvereins mit seinem PKW abholt oder Du mit Deinem Wohnmobil macht ja keinen Unterschied.
....vermutlich mehr ein Gewichtsproblem
Weil die Garage nicht wie der Gaskasten gebaut ist.
Es geht doch hier nicht um Gasflaschen im Betrieb, sondern den reinen Transport. Also um zugedrehte, mit der Kappe versehene Flaschen.
Je nach Land ist dies unterschiedlich, ohne das Du Dich dazu äußerst, ist eine richtig Antwort sehr schwer. Ich weiß das in Spanien maximal zwei Flüssiggasflaschen zu je 11 kg im Wohnmobil erlaubt sind. Auf einem Anhänger darfst Du welche mitführen, nicht jedoch im Wohnmobil, hier nur im zugelassenen Gaskasten und nur 2.Flaschen oder ein fest installierter Gastank. Ich glaube das hat etwas mit dem "Los Alfaques" Unfall zu tun, über 200 Tote und 400 Verletzte. Hier hatte jemand den Tank des Flüssiggas LKW ganz voll gemacht, der dann bei der Erwärmung platzte, genau oberhalb eines Campingplatzes. Für D ist die Frage beantwortet; 333 Kg Netto. Die Flaschen müssen gesichert sein und die Ventile müssen durch eine Kappe gesichert sein. Ich habe mir in diesen Winter auch unterwegs noch eine 3. Gasflasche gekauft, da es mich genervt hat, immer nach einer neuen Flasche Ausschau zu halten, sobald die Anlage umgesprungen ist. Die fährt dann in der Garage mit (die Gasflasche). Meine Mitfahrerin hatte immer Bange zu erfrieren . So habe ich einen Puffer. Nehme ich natürlich nur im Winter mit.
Das sind wir die Ausnahme? Bei uns passen nur 2x 5kg rein oder 1x11kg. Supi, Dank für den Info-Link, Peter! Bisher fuhr bei mir immer ein gewisses Unbehagen mit. Dann hab ich ja bisher nix falsch gemacht. VG Uwe Vielen Dank an Alle für Eure Kommentare dazu. Ich nehme also mit, des es dagegen keine Einwände gibt. Viele Grüße Klaus Man muss wohl auch unterscheiden, ob man von einem Transport oder einer Lagerung spricht. Im oben bereits verlinkten Bußgeldkatalog kann man lesen: "Möchten Sie Gasflaschen im Auto transportieren, sollten Sie immer dafür sorgen, dass der Innenraum gut belüftet ist und sich keine Gase dort ansammeln können. So sind die Lüftung auf die höchste Stufe zu stellen und die Fenster etwas geöffnet zu halten. Achten Sie auch darauf, dass nur der Transport der Gasflasche im Auto und keine langfristige Lagerung im Fahrzeug erfolgt." Aber letztendlich wird hier eine Entscheidung, wie in vielen anderen Fällen auch, vermutlich von der Risikobereitschaft abhängen. Eine offizielle Überprüfung, ob gut gelüftet wurde und ob es sich ausschließlich um einen Transport handelt, wird nicht leicht durchzuführen sein. Zum Eselbild, die Pulle rechts vorne ist wahrscheinlich die womit kleine Kundenflaschen befülltcwerden! :D Gasflaschen haben ein sicherheitsventil das bei zu hohem druck aufmacht und etwas gas ablässt. das ist möglich wenn es im auto zu heiss wird, deshalb "offene fenster und lüftung an". Auf der Reise im Hochsommer in warme Länder wäre ich da auch in der Heckgarage vorsichtig. im winter passiert das wahrscheinlich eher selten.
Man sollte schon vorsichtig sein aber das ist leicht übertrieben. Das Sicherheitsventil kann bei einem Druck von 25 bar öffnen und der Druck wird bei Propan bei 70°C erreicht. Gruß Scout --> Link So etwas kann passieren, wenn - eine Gasflasche undicht ist, - sich das Gas im Innenraum verteilen kann und - dann ein Funke hinzu kommt. Das soll bei den im Fahrzeug verbauten Gaskästen dadurch vermieden werden, dass - eine Entlüftung nach unten und - keine Verbindung zum Innenraum vorhanden sein soll (oder muss/darf?). Später wurde berichtet, dass den Handwerker kein Verschuld trifft. Wir hoffen, dass er sich möglichst bald von dem Erlebten Erholen kann. Hier geht es um den Transport einer verschlossenen und gesicherten Gasflasche in der Heckgarage. Natürlich muss man sicherstellen, dass die auch wirklich dicht ist. Man kann sich auch zu Tode fürchten. bis denn, Uwe Hallo Klaus, Die Beförderung fällt unter die Befreiung nach ADR Kap. 1.1.3.1 Ziff. a. Beförderung von Gefahrgut durch Privatpersonen. Die Höchstmasse nach Kap. 1.1.3.6 ist einzuhalten. Dabei bedeutet höchstzulässige Gesamtmasse bei brennbare Gasen (z.B. Propan UN Nr. 1965) gemäß Kap. 1.1.3.6.3 Ziff b die Nettomasse in kg. Die Ladungssicherung gemäß Kap 7.5 ist einzuhalten. Hierbei gelten die Vorschriften gemäß der Norm 12195-1:2010. Grüße Heinz
Meine Heckgarage ist definitiv nicht dicht zum Inneraum. Der Gaskasten ist da schon wesentlich besser abgedichtet. Lieber fomo. Uwe hat ganz klar geschrieben eine verschlossene Gasflasche. Nicht die Garage muss dicht sein sondern die Flasche. Diese hat eine Redundante Sicherung. 1. Ventil 2. Gewindekappe Lg Jörg
Ich schrieb 'die' und meinte die Gasflasche, nicht die Heckgarage. bis denn, Uwe Ich finde immer interessant welche Szenarien hier so gepostet werden und dann auch noch verteidigt. :oops: Eine nicht angeschlossene Gasflasche ist Ladung, wurde ganz zu Beginn schon richtig geschrieben. Rechtlich gibt es nichts was dagegen spricht, wenn jemand Angst hat die Kiste kann explodieren, lässt er es halt bleiben. Wir nehmen im Winter immer eine Ersatzflasche mit. Unsere Heckgarage ist zwar zum Innenraum abgedichtet und hat im Boden zwei Entlüftungen, sonst schließen Türen schwer, aber ein Risiko sehe ich beim Transport trotzdem nicht. Ladungssicherung ist natürlich Voraussetzung.
So wie ich es verstanden hatte geht es dem TE darum ob es erlaubt ist oder nicht. Ich würde dem TE nicht raten es zu tun. Bei einer Kontrolle kann es Ärger geben, ohne das der TE "sich zu Tode" fürchtet. In Spanien verbietet das königliche Dekret XY weitere Gasflaschen mitzuführen ( außerhalb des Gaskasten ) In Deutschland sind bei Transporten in geschlossenen Räumen entsprechende Lüftungen notwendig bzw. Aufkleber das dies nicht der Fall ist - sofern ich es richtig verstanden habe. Aber so oder so ich würde es nicht machen, da ist schon genug passiert.Einfach mal googlen. Das man z.B. in einem offenen Anhänger, Pickup oder sonst wie X Gasflaschen transportieren darf, bedeutet nicht das man diese ohne weiteres in einem geschlossenen Raum transportieren darf. Deshalb gibt es auch Vorschriften das man sie nicht im Keller lagern darf usw.
Ach so Du darfst Deine Meinung schreiben, andere nicht ? Dann google mal ...bussgeld transport gasflschen ohne Lüftung Dann kommt u.a. hier Sonderregelungen für Wohnmobile ... aber nichts über mitgeführte Gasflaschen --> Link KI sagt: Der Transport von Gasflaschen ohne ausreichende Belüftung im Fahrzeug stellt einen Verstoß gegen Ladungssicherungs- und Gefahrgutvorschriften dar. Es drohen Bußgelder zwischen 35 und 75 Euro.... Wie auch immer, ich weiß nur das es in einigen Ländern, z.B. hier in Spanien streng verboten ist und jemand mehrere hundert Euro deshalb bezahlt hat. Ich würde es nicht empfehlen.
Wie fast immer bei Dir, fehlt mal wieder der Quellennachweis! Warst Du schon mal in Spanien bei einer Gas Station? Lg Jörg Jeder der in Spanien eine Gasflasche kauft, wirft sie in sein Auto und fährt heim. Das ich das mit einen Wohnmobil nicht machen darf, glaube ich nicht. Wieder einmal ohne Quellen hat Womotoureu gepostet. Deshalb poste ich mal Quellen zu Deutschland --> Link und Spanien Übersicht mit KI Der Transport von Gasflaschen im PKW in Spanien ist als Privatperson in begrenzten Mengen erlaubt, sofern die Flaschen aufrecht stehen, gesichert sind und Schutzkappen tragen. Hier der originale Text aus der KI Sí, está permitido transportar botellas de gas (butano o propano) en un coche particular en España, siempre que se haga con fines domésticos y de consumo propio. Por lo general, se permite llevar un máximo de dos botellas, con una capacidad unitaria de hasta 15 kg, aseguradas correctamente y en posición vertical. Medidas de seguridad obligatorias: * Posición Vertical: Las bombonas, ya sean nuevas o vacías, deben viajar siempre en posición vertical para que las válvulas de seguridad funcionen correctamente. * Sujeción: Deben estar inmovilizadas en el maletero o asiento trasero para evitar caídas o movimientos bruscos durante el trayecto. * Ventilación: Aunque es mejor en vehículos abiertos, si se lleva en el interior, asegúrese de que el habitáculo esté ventilado. * Tapones de seguridad: Las botellas deben llevar puestos los tapones de seguridad (capuchones) para proteger la válvula. * Evitar exposición al calor: No dejar las botellas expuestas al sol directo o altas temperaturas dentro del coche.
Selbst in der von Dir übermitteltetn Quelle steht eindeutig drin: Ventil geschlossen und Schutzkappe!
Ich schreibe freundlicherweise wie die Rechtslage ist, ich habe keine Lust Dir "Quellen" zu suchen. WIr hatten das auch hier im Forum schon mal, mit Quellen. Was gemacht wird und was erlaubt ist, waren und sind schon immer zwei paar Schuhe. Ist eben so, dass gefragt wurde und das ich versucht habe offen und ehrlich die mir bekannte Rechtslage darzulegen. Gasflaschen in geschlossenen Räumen ohne entsprechend vorgeschriebene Be - und Entlüftung sind verboten und wenn man in eine Kontrolle kommt, kann es sein das man ein Bussgeld bekommt, meines Wissens auch in Deutschland. Das ein Transport, auch wenn viele es machen im PKW erlaubt sein soll ist mir nicht bekannt. Wie gesagt passieren viele Unfälle beim Transport in geschlossenen Räumen. Wenn Ihr meint das sei so ok, dann ist das so, macht es doch und gut ist´s. Meine Meinung dazu steht, ich mache so etwas nicht.
Ja, da steht aber auch: Sonderregelungen für Wohnmobile - Damit sich gar nicht erst ein zündfähiges Gemisch bilden kann, ist immer auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Die Dekra rät, die Lüftung einzuschalten und die Fenster zu öffnen. Ok wenn Du das machst und die Ladung sicherst, darfst Du das :D ( Aber wer machts das schon ) :? :ja: Ok, egal, wie gesagt ich mache so etwas nicht, wer es macht möge in seinem eigenen Interesse Vorsicht walten lassen. An alle liebe Grüße von der heißen spanischen Küste, auch ohne Gasverpuffung.
Das ist eben nicht die Rechtslage, sondern Deine Auslegung (keine Meinung). Du verdrehst die Fakten! Mit Deinen Ängsten musst Du umgehen aber lass uns mit den alternativen Fakten in Ruhe, die Du nicht belegen kannst! Das sind keine Sonderregeln sondern Befreiungen. das hat nichts mit Wohnmobilen, sondern mit dem unterschied privat oder gewerblich. Lg Jörg
Meinung kann es über Fakten nicht geben! Ich hatte zur Zusatzgasflaschenmitnahme in den Urlaub geschrieben: Meine Meinung dazu steht, ich mache so etwas nicht. Wo genau sollen da Fakten sein ? Mitnahme von zusätzlichen Gasflaschen in einer nicht belüfteten Heckgarage sind meines Erachtens ( Beurteilung ) nicht erlaubt, auch wenn man 333 kg Gas in Flaschen z.B. auf einem Anhänger mitführen darf. Ich werde auch weiterhin meine Gasflaschen vom Baumarkt nach Hause in meinem Auto transportieren. Meisten rauche ich noch bei der Fahrt. At Womotoureu, Ein Verstoß nach ADR kostet normal 500 Euro. Das könnte heißen: Zu viele Flaschen dabei (Gefahrenpunkteregel), 500 Euro. Wenn dann nicht fixiert, +500Euro. 2Flaschen haben defekte Schutzkappen.Je nach Kontroletti entweder 1x500 Euro bis 2x 500 Euro. Du weißt nicht, daß über der Freimenge eine Fahrerschulung nach ADR notwendig ist, nochmal 500 Euro. So sind wir hier bei schlappen 2500 Euro Buße. Rauchen beim Transport kostet auch.
Das ist hier OT, es geht um Gasflaschentransport in der Heckgarage während einer Urlaubsfahrt um zusätzliche Flaschen mitzuführen. Ist auch keine ADR Transport.
Das ist ja auch rechtlich zulässig und in Ordnung. Allerdings nur, wenn die Gasflasche ordnungsgemäß gesichert ist (Vorschriften der Ladungssicherung). Das rauchen soll hier nicht das Thema sein. Es geht hier nicht allgemein um den privaten Transport von bis zu 333Kg Gas in einem Kraftfahrzeug. Die Fragestellung ist "Transport von zusätzlichen Gasflaschen in der Garage eines Wohnmobils, also außerhalb des Gaskasten. Transport heißt, dass das Transportgut von A nach B verbracht werden soll. Transport heißt nicht, dass die zusätzlichen Reservegasflaschen in einem Wohnmobil längerfristig in diesem gelagert werden dürfen und man diese quer durch Deutschland hin und her transportieren darf. Letztendlich um sie irgendwann einmal nutzen zu können. Eine längerfristige Aufbewahrung von (Zusatz-)Gasflaschen in Kfz/Wohnmobilen ist unzulässig. Während des Transports ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Warum wohl sonst hat eine Gaskasten in einem Wohnmobil eine entsprechende Abluft im Gaskastenboden? Der aufmerksame Beobachter kann feststellen, dass z. B. Handwerkerfahrzeuge Belüftungsauslässe (in der Regel in den Hecktüren) haben damit eine Be-/Entlüftung des Transportraums gewährleistet ist. Für Wohnmobile wurde nun eine Ausnahme geschaffen. Diese dürfen dauerhaft bis zu 2 x 11Kg Gasflaschen in einem gesonderten Gaskasten aufbewahren. Und entgegen der sonstigen Vorschriften müssen keine Schutzkappen auf die Flaschen aufgesetzt werden. Bei einer entsprechenden und zulässigen Gasanlage müssen die Flaschenventile auch nicht geschlossen werden. Ist so eine Anlage nicht vorhanden, dann müssen die Ventile während der Fahrt geschlossen sein. Wer es ganz genau wissen möchte, der lade einfach Zusatzgasflaschen in die Garage seines Wohnmobils und ich arrangiere eine Kontrolle durch einen auf die Verkehrsüberwachung von Gefahrgutfahrzeugen spezialisierten Polizeibeamten. Und nein, ich zitiere hier jetzt keine Quellen aus der GGVS, GGVSEB als nationale Umsetzung des ADR, StVO... Selbst für Kenner der Materie sind GGVS, GGVSEB und ADR schwere Kost. Thomas
Warum sollte das OT sein, in beiden Fällen gelten die gleichen Transportvorschriften. Nochmals im gesamten Zusammenhang Flüssiggas (Propan) ist ein Gefahrgut. Für den Transport von Gefahrgütern gibt es eine internationale Regelung. Das ist das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). In Deutschland GGVS (Gefahrgutverordnung Straße). Fahrer von Fahrzeugen die ein Gefahrgut transportieren brauchen eine besondere Befähigung. Sie müssen hierzu eine besondere Schulung machen. Die Fahrzeuge müssen besonders gekennzeichnet sein. Das sind die orangen Schilder die man an den Fahrzeugen sieht. Da es einen Unterschied gibt ob man einen 20000 l Tank oder 27 l Gasflasche transportiert, gibt es eine Kleinmengenregelung. Die Kleinmengengrenze für Propan sind 333 kg. Wer 335 kg Propan transportiert braucht den ADR-Schein und das Fahrzeug muss mit den orangen Tafeln gekennzeichnet sein. Wer 333 kg oder weniger transportiert braucht das nicht. Dabei darf der einzelne Behälter aber nicht größer als 50 l sein. Nun zu den Transportvorschriften: Bis 2009 mussten die Flaschen nach den Vorschriften der Gefahrgutverordnung transportiert werden. Transportregeln: Es durften keine anderen Gefahrgüter mitgeführt werden, wie z. B. ein Ersatzkanister mit Diesel oder Benzin. Auch ein Karton mit hochprozentigem Alkohol würde darunter fallen. Die Verstauung musste getrennt vom Fahrgastraum erfolgen. Zudem waren zwei Lüftungsöffnungen mit einem freien Querschnitt von jeweils 100 cm² erforderlich (eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe), die diagonal im Fahrzeug angeordnet sein mussten. Unter diesen Bedingungen wäre ein Transport in einem Pkw praktisch nicht möglich gewesen. Jeder, der eine Propanflasche im Pkw transportierte, hätte somit gegen die Transportvorschriften verstoßen. Dies wurde jedoch offenbar toleriert und war vermutlich mit ein Grund dafür, dass die Vorschriften geändert wurden. Seit 2009 gilt eine neue Regelung: Es wird nun zwischen gewerblichem Transport und Transport für private oder sportliche Zwecke unterschieden. Für den gewerblichen Transport gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften der Gefahrgutverordnung, wie oben beschrieben. Für den privaten oder sportlichen Transport gelten hingegen nicht mehr die Vorschriften der Gefahrgutverordnung, sondern die der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO). I. Allgemeine Verkehrsregeln §22 Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet: Eine besondere Belüftung ist nicht erforderlich. Die Flasche darf im Fahrgastraum transportiert werden. Auch andere Stoffe, wie z. B. hochprozentiger Alkohol, dürfen mitgeführt werden. Die Flasche muss jedoch gegen Umfallen oder Verrutschen gesichert sein. Das Transportgut (Propan) muss zudem einzelhandelsgerecht abgepackt sein. „Einzelhandelsgerecht abgepackt“ bedeutet in diesem Fall: • Ventil geschlossen • Verschlussmutter angebracht • Schutzkappe aufgesetzt Wo genau ist die „einzelhandelsgerechte Verpackung“ geregelt? Zu diesem Thema finden sich entsprechende Vorgaben unter anderem im: • Chemikaliengesetz § 15 (Pflichten des Vertreibers) • Gefahrstoffverordnung § 10 (Verpackung) Gruß Scout Danke scort für die mal wieder exzellente Ausführungen
Das Thema hatten wir bereits mehrfach, z.B. hier --> Link Wir wissen nicht welches Land / welche Länder abgefragt wurden. Ob es sicher ist, angesicht zahlreicher Unfälle mit Gasverpuffungen usw. Aber egal ich bin hier raus. krasser Verein hier. Ich stelle mir trotzdem meine dritte Flasche in die Garage, wenn ich meine sie zu brauchen, einfach so.
dem schließe ich mich an und auch von mir ein danke an Scout
Weil Du fragst: Es gibt keine staatliche Vorschrift, weder in Spanien noch in Deutschland, die einen privaten Transport einer ordnungsgemäß verschlossenen und gesicherten Gasflasche, in einem geschlossenen Fahrzeug verbietet! Gerade nochmal bei deJure.org geschaut. Es gibt auch kein entsprechendes obergerichtliches Urteil hierzu. Deshalb sind zur Einschätzung Deiner Meinung, (die ich übrigens, oft schätze) die Quellen so wichtig. Lg Jörg Auch ich werde, weiterhin in meinem Wohnmobil verschlossene Gasflaschen transportieren, Danke Scout für deine Ausführungen, genauso ist es mir auch bekannt als GG-Fachmann einer Spedition |
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