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Wir reden von welchem Nachbarn? Da, wo das Hinterteil im Beet hängt? Eingang rechts neben dem Soma ? :eek:
Das war der erste Tag nach dem Abholen, ich habe das Teil dann noch 50cm vor gefahren. War damals auch an sich kein Problem. Moin. Ich wollte mal dieses Thema wieder neu bestücken, denn: Meine Nachbarin hat (dahinter steckt aber ihr LAG!) Klage beim Amtsgericht eingelegt, letztes Frühjahr schon. Vorher waren wir zum Schlichtungstermin, von ihr bzw. ihrem LAG initiiert und bezahlt(!). Der Termin wurde aber aufgrund der total verqueren, nicht begründeten und nicht belegbaren Aussagen von der Schlichtungsbeauftragten mit einem massiven Kopfschütteln bedacht. Nun klagt sie also vor dem Amtsgericht. Dummerweise gab es einen Richterwechsel, denn der erste Richter wollte den Quatsch mit einem Gütetermin beenden. Der gegnerische RA sah aber vielleicht seine Pfründe dahin schwinden, jedes geschriebene DIN A4 Blatt ist ja bares Geld, also wurde geklagt. Die neue Richterin scheint recht jung und mMn. noch nicht wirklich Lebenserfahren zu sein, sie hat zum zweiten Termin mit Vernehmung der Zeugen geladen. Nachbarin hat ihren dauerhaft in ihrem Haus als Zweitwohnsitz(!) lebenden LAG als Zeugen angegeben, ich die Nachbarin von 2 Häuser weiter, die im Sommer immer auf Haus&Hof bei mir aufpasst. Morgen ist dann "Wundertütentermin", denn: Vor Gericht und auf hoher See .... Es geht NICHT mehr um das Bauordnungsrecht, das hat man inzwischen sein lassen, nach der schriftlichen "Prügel" die der gegnerische RA vom Bauamt bekommen hatte. Man klagt jetzt wegen des NachbG NRW ... in welchem WoMos und Konsorten aber garnicht vorkommen. Der gegnerische RA versucht jetzt, mein WoMo als "dauerhaft" vor der Tür abgestellt darzustellen, anhand von GoogleEarth oder TIM Bilder, doof nur dass ich aus derselben Quelle Bilder mit genau dem gegenteiligen Inhalt eingereicht habe. Unter anderem zitiert er einen Kommentar zum NachbG §1 und behauptet dieser würde seine Rechtsposition stärken - dumm nur, dass sich der Kommentar auf einen abgestellten ausrangierten abgemeldeten Bus resp. um einen dauerhaft lokal eingerichteten Bauwagen bezieht. Ich hoffe dass die Richterin schon den Unterschied erkennen wird. Leute, es kann der frömmste nicht in Frieden leben ... :? :roll: Noch 'ne Frage, ein Edit des vorherigen Postings geht ja nicht: Kann mir jemand schnell resp. umgehend mal den Inhalt von einem Kommentar Schäfer/Fink-Jamann/Peter zum NachbG NRW 17. Auflage §1 Rn. 6 m.w.N. zukommen lassen? Online kommt man da nicht ran und zur UniBib nach Bielefeld zu fahren habe ich echt keine Zeit. Tnx im Voraus, Michael.
Den Kommentar zu §1 NachbG NRW habe ich zwar nicht, aber I. Abschnitt. Grenzabstände für Gebäude § 1 Gebäude (1) Mit Außenwänden von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 2 m und mit sonstigen, nicht zum Betreten bestimmten oberirdischen Gebäudeteilen ein Mindestabstand von 1 m von der Grenze einzuhalten. 2Der Abstand ist waagerecht vom grenznächsten Punkt der Außenwand oder des Bauteils aus rechtwinklig zur Grenze zu messen. (2) Gebäude im Sinne dieses Gesetzes sind selbständig benutzbare überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. (3) In einem geringeren Abstand darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks gebaut werden. 2Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der RA der Gegenseite versucht jetzt wohl einen untauglichen Versuch über das NachbG NRW zu machen, da das Baurecht ja nicht zielführend gewesen ist. Der "guliver" hat das doch auch schon durch (siehe weiter vorne in diesem Thread). Die Knackpunkte stehen in Absatz 1 Satz 2 (habe ich mal unterstrichen) und treffen hier nach meiner Auffassung eindeutig nicht zu. Beste Grüße Thomas Hi Michael, Daumen sind gedrückt - hoffe, es geht gut für dich aus. Moin Michael, nur mal so als Denkanstoß...., warum drehst du deine Karre nicht einfach um ? Wir haben mitbekommen das sich unsere Nachbarin bei ihren Kindern beschwert hat das sie nicht mehr richtig auf die Straße schauen konnte, wenn unser Mobil mit dem Heck zur Straße in der Einfahrt stand. Daraufhin fahre ich nun immer rückwärts rein, das macht mir nix aus und ich kann immer noch aus der Aufbautür ein/aussteigen. Ihr Vorteil ist nun, das sie nicht so einen weiße Wand vor der Nase hat, sondern über die Motorhaube und durch die Fenster schauen kann. Oder kommst du dann nicht so gut aus deiner Einfahrt mit dem Jeep, wenn da die weiße Wand steht ? :ironie: Grüße aus Bielefeld ! Hallo Michael, hast du eigentlich nicht Angst dass dein Mobil mal richtig verkratzt wird ? Ist mir schon passiert obwohl ich Niemandem die Sicht oder Platz weggenommen habe, sondern rein aus Neid und Eifersucht. Ich weis genau wer es war, kann es aber nicht nachweisen. Da ich keine Lust hatte, alle paar Monate mein Mobil zu lackieren hab ich mir einen anderen Platz gesucht und der Idiot hatte sein Ziel erreicht.
Hallo Michael, diesen Text habe ich leider nicht. Die Fragestellung ist recht interessant und beim Googeln mit der Frage "kann ein geparktes angemeldetes Wohnmobil als Gebäude auf einem Grundstück als feste bauliche Anlage betrachtet werden?" kommen ein paar Einlassungen, die zu Deinem Thema passen. Die Frage nach einer festen baulichen Anlage stellte sich uns auch - ebenfalls in NRW allerdings in einer anderen Situation. Uns wurde vom Bauamt untersagt ein Gartenhaus auf das Grundstück zu bauen, da der geplante Bauort bereits als Waldgrundstück kategorisiert ist. Man sagte uns, dass ein Bauwagen solange dieser auf einem beweglichen Fahrwerk stünde, weder fest mit Wasser noch am Strom angeschlossen wäre und ein Weg vorhanden wäre den Bauwagen auch wegzubewegen keine feste bauliche Anlage sei. Dieser Bauwagen steht nun am gewünschten Ort und wird als Töpferwerkstatt genutzt. Dein Wohnmobil wäre nach dieser Lesart nicht durch das Gewicht fest ruhend mit dem Erdboden verbunden, da das "fest ruhend" nicht konstruktiv gewährleistet ist. Dein Wohnmobil trägt so wie es auf Deinem Grundstück abgestellt ist eher nicht zu "unser Dorf soll schöner werden" bei. Dass das andere Anwohner nervt kann ich gut verstehen. Deswegen zu klagen halte ich für lächerlich. Bin gespannt was vor Gericht herauskommt - alles Andere als ein Zurückweisen der Klage würde mich als juristisch nicht beruflich ausgebildete Person überraschen. Ich bin immer wieder überrascht, wie Leute sich in so einen Mumpitz derart verbeissen können - insbesondere, wenn schon Schlichtungstermine und vorherige Gerichtsverfahren negativ verlaufen sind. Dem LAG der Nachbarin kann wohl nur noch ein Psychologe helfen. Und sein RA sollte sich was schämen, sein Einkommen anhand so einer armen, verblendeten Wurst ohne Aussicht auf Erfolg zu bestreiten… Viel Erfolg vor Gericht! bis denn, Uwe
Für mich stellt sich eigentlich die Frage nicht, ob das Fahrzeug dort rein rechtlich dort stehen darf. Ich würde meinen Nachbarn den Blick auf ein Womo auf Dauer nicht zumuten. Man kann doch für ein paar Euro einen Abstellplatz anmieten. Aber das muß halt jeder selbst entscheiden. :thema: :thema: :thema: Es geht jetzt nicht um einen Schönheitspreis. Hier geht es um die rechtliche Bewertung. Es ist schön, wenn du deinen Nachbarn das nicht zumuten möchtest……
Hallo , ebenso wie von Uwe auch von mir "viel Erfolg"! > Ist der "LAG" deiner Nachbarin auch schon "Rentner" wie ich oder "viele" hier ? "Rentner", (siehe meine Beiträge); haben manchmal(oft?)Probleme, mit diesem "Dasein" klarzukommen! >Ist zZ zB bei mir (fast? ) so! > Dann beißt "man(n)" sich an irgendetwas fest, was im früheren "RICHTIG erwachsenen Leben" nur "Peanuts" gewesen wäre. Man(n) "sucht" etwas, über das man(n) sich "Streiten" kann! > Mir ist bewusst: DIESE Vorgehensweise ist "Bescheuert"! Viele Grüße an alle hier und ein glückliches und gesundes Neues Jahr 2024 Heinrich Das Kernproblem scheint zu sein, dass der LAG meiner Nachbarin mir einen in den Tee schütten will. Es stört KEINEN anderen Nachbarn dass mein WoMo auf meinem Hof steht, es störte auch damals meine Nachbarin nicht, dass seit 2007(!!) immer wieder WoMos vor meinem Haus standen. Erst als ihr LAG illegal (siehe NachbG NRW Pflanzabstände) einen billigsten Rosenbogen genau auf die Grundstückgrenze setzte, der sich selbst zusammen faltete als ich ihn mit dem Heckträger nur leicht berührte (Ich habe der Nachbarin einen neuen 9,90€ Rosenbogen gekauft ... wollte sie nicht haben :roll: ), ging es los. Was wäre passiert, wenn ich das Billigteil statt mit dem WoMo mit dem Jeep "umgenietet" hätte??? Ich wies sie dann auf die Pflanzabstände (50cm) hin, danach hat sie einen auf Rumpeldingschen gemacht. Seit dem läuft der "Spaß" :evil: Der ex-Kollege von der Bauordnung hatte damals am Telefon bald einen Lachanfall bekommen - keiner rechnete mit der Renitenz. Wildeste Beschuldigungen, verleumderische Aussagen, das geht seit bald 2 Jahren so, es mich an.Nach der Pleite mit der Bauordnung versucht er es jetzt mit dem verwandten NachbG, aber alles was dort angeführt wird ist heiße Luft ... ich hoffe die Richterin sieht das auch so. Auch ich drücke dir feste die Daumen und wünsche dir viel Glück Ich drück dir heute auch die Daumen! Hoffentlich bekommt er mächtig ein zwischen die Hörner, heute bei der Verhandlung. Es gibt ja so Richter, die sagen dann auch mal was sie denken. Auch von mir viel Glück heute Ich hatte auch mal Streit mit dem Nachbarn , daher weiß ich … das ist heute nicht vorbei … der Ärger geht weiter Braucht kein Mensch so ne jahrelange Feindschaft an der Grenze Mein RA riet mir damals nen Blumenstrauß zu kaufen und zu Versuchen Frieden zu knüpfen … War mir nicht möglich … bin umgezogen Gutes Händchen dir Hallo Michael, ich drücke Dir auch die Daumen. Ich fürchte aber, wenn er bei Gericht kein Recht bekommt, sucht er sich einen neuen Zankapfel:-( Gruß Andreas Hallo Michael, viel Glück zu deinem Termin, ich drücke beide Daumen. Frag doch mal deine Nachbarin, ob sie ihren LAG nicht in die Wüste schicken möchte, wenn der soviel Stress macht. Gruß Frank
Au Schiet! Dem LAG geht also nicht um die Sache. Möge der LAG sich nach der Niederlage nicht immer wieder neue Dinge einfallen lassen. Viel Glück und Kopf hoch. Bei uns hat sich das Problem mit dem streitlustigen Nachbarn biologisch gelöst, Dauerstress (Dauerstreit) schadet halt der Gesundheit.
DA hoffe ich ja auch drauf :D Gestern war Termin, der RA meiner Nachbarin faselte immer was von "Wohnmobile sind immer Gebäude", war ansonsten aber schlecht vorbereitet und hatte unsere Ausführungen vom 2.1. nicht gelesen ... Ohhkeyyyy... Als ich ihm dann einen Fehler in seiner Argumentation nachwies und auf §3 NachbG NRW hinwies (Einspruchsfristen, Verjährung) wollte er mit Dauerrederei in meine Ausführungen hinein verhindern, dass die Richterin wohl da mal genau hinschaut. Na DA hatte er sich aber den Richtigen ausgesucht :mrgreen: Urteil kommt in ein paar Tagen/Wochen schriftlich, der Pickolo liegt immer noch gekühlt im Kühlschrank, ich hoffe in demnächst ausschlabbern zu dürfen :? ich drücke dir die Daumen das wird leider nicht das ende sein...die lassen sich immer was neues einfallen...am besten ignorieren soweit es geht. mit der Nachbarin würde ich an deiner Stelle mal ein ruhiges Gespräch führen...wenn sie ohne Anhängsel unterwegs ist. Dabei andeuten das du ernsthaft überlegst das Haus wegen dem Stress zu Verkaufen ...an eine Großfamilie aus dem Libanon und du dauerhaft nach Italien ziehen möchtest......wenn sie wirklich solche Nachbarn möchte und auch dadurch den Wert ihres Besitzes locker halbiert wird...dann gerne so weiter. Wenn du Glück hast warten sie jetzt paar Jahre bis du "Verkaufst" ...oder überlegen sich das es ja bis jetzt eine ruhige Wohngegend war.
sei vorsichtig und habe dann ein Alibi, nicht dass du der einzige mit einem Motiv bist :?
So Leute wie der LAG haben meist gaaanz viele "Nachbarn"! :mrgreen: Grüße Dirk Der LAG klagt nur solange seine Rechtsschutzversicherung mitspielt. Ich hatte auch so einen Nachbar, der hat sogar gegen seine Tochter geklagt. Er ist dann aus der Rechtsschutzversicherung herausgefallen und dann hat zumindest dieser Dreck aufgehört. Er hat sich aber dennoch einige Dinge einfallen lassen um andere zu ärgern. Beispielsweise ist er zur gemeinde gelaufen, weil ich damals einen Whirlpool in der Garten bauen lies. Die haben ihn dann auch als Querulanten abblitzen lassen. Irgendwann ist er dann wohl einsam gestorben und wir als Nachbarn haben es nicht mitbekommen. Er lag wohl einige Zeit Tod in seinem Haus, weil sich niemand mehr um ihn gekümmert hat. Eine arme Sau war das. Wir drücken feste die Daumen, dass das Urteil zufriedenstellend ausfällt! Der übernächste Nachbar war auch so ein Vollpfosten, der jeden wegen jedem Schei.. mit Klagen überzog. Hat man auf seinem Grundstück gewendet, kam er selbst in der Nacht auf Schluffen laut brüllend hinterher gerannt und schrie etwas von Hausfriedensbruch... Hier auf dem Dorf wird man mit solch einem Verhalten sehr schnell einsam! Zu dieser Familie hat hier niemand eine Beziehung aufgebaut. Schließlich ist er relativ früh einsam gestorben. Seine Witwe lebt genau so einsam in einem 250m² Haus und wird irgendwann unbemerkt.... Kann man machen, muss man aber nicht. Das sind sehr arme Menschen. LG Carsten
Die Vollpfosten waren eher die welche auf seinem Grundstück gewendet haben. Die Pflasterung war wahrscheinlich nicht für die ständigen und regelmäßigen Wendemanöver unbefugter Dritter ausgelegt und wurde dadurch deutlich mehr beansprucht, als wenn der Hof nur von den berechtigten Fahrzeugen befahren wird. Durch die erhöhte Beanspruchung unterliegt die Pflasterung einer erhöhten Belastung, die insbesondere bei Wendemanövern noch einmal stark zunimmt Deshalb: Das Wenden auf einem Privatgrundstück ist für Fremde verboten. Es handelt sich in den meisten Fällen nämlich um befriedetes Besitztum. Das Wenden auf einem Privatgrundstück kann als Hausfriedensbruch angesehen werden. Das Gelände muss nicht abgesperrt sein.
Der Nachbar war Besitzer eines dicken SUV und dreier 911er. In all den Jahren hat die breite Hofeinfahrt keinerlei Schaden erlitten. Selbst die schweren LKW, der von ihm beschäftigten Handwerker, haben keinerlei Spuren hinterlassen. Aber wenn das Nachbarmädel mit ihrem Kia Picanto nur eine Handbreit mit zwei Reifen auf den Hof fuhr, hüpfte dieser Nachbar lautstark aus der Hose. Der sehr breite Hof ist nicht umfriedet oder mit einem Schild versehen. Wenn ich nicht will, dass jemand auf meinem Grundstück wendet, mache ich dies Sichtbar. Ist ja auch sein gutes Recht und nichts dagegen einzuwenden! Aber es kommt sehr darauf an, wie man damit umgeht und sich seinen Mitmenschen mitteilt. Und gerade hier auf dem Dorf wird so ein Verhalten sehr schnell bewertet und reflektiert. Hätte er nur ein Schild angebracht, "hier bitte nicht wenden" und hätte er dann freundlich darauf hingewiesen, wäre in kurzer Zeit alles klar gewesen. Aber so hat er sich vollkommen ins Aus geschossen. Wie man in den Wald hinein ruft.... LG Carsten Moin, ich muss darauf aufmerksam machen wenn ich nicht möchte das jemand auf meinem Grundstück wendet? Das soll doch wohl ein Witz sein. Gruß Volker Hallo Volker, ich wohne in einer "Wohnstrasse", habe vor meinen Garagen Stellflächen. Direkt gegenüber haben Nachbarn ihre Garagen mit Stellplätzen davor. Je nach "Lust und Laune" wende/ fahre ich über die Stellflächen der Nachbarn; die machen es ebenso auf meinen Stellflächen. Probleme= KEINE! Mach also bitte kein "Fass auf"! VG Heinrich
Grundsätzlich ist das Wenden auf fremden Grundstück verboten. Alles richtig. Aber es kommt eben auch darauf an wie man mit der Nachbarschaft umgeht. Wenn man das nicht möchte, kann man es ja einfach sagen. Und ja, dann wird das in einer Gegend wo jeder jeden kennt auch beachtet. Es kommt eben darauf an wie man damit umgeht. Menschliches Miteinander ist nicht jedem in die Wiege gelegt. Dabei könnte es so einfach sein. LG Carsten Hallo, hier mal die Definition dazu:
d.h. wenn kein Zaun, Hecke oder ähnliches das Grundstück umgibt, gilt es nicht als "eingefriedet" (bei Versicherungen auch von Belang)! Um den Tatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen muß die Zufahrt mit einen Tor gesichert werden (zusammenhängende Schutzwehren). Quelle Wikipedia und StGB(mit Kommentaren).
Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender, nicht unbedingt lückenloser Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist (so das OLG Hamm NJW 1982, 2677). Die Auffahrt muss somit nicht zwingend durch ein Tor, eine Kette... verschlossen sein, wenn ansonsten gut erkennbar ist, dass das Grundstück befriedet ist. Thomas Moin, und schon driftet das Thema wieder komplett ab. Ursprünglich war doch von einem geparkten Womo die Rede......... Gruß Frank Hallo, bitte genau lesen: Es geht hier um ISD 123 StGB Hausfriedensbruch!
Für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gelten strengere Regeln hinsichtlich der Einfriedung! Moderation:Bleibt bitte beim Thema. Hausfriedensbruch hat hier überhaupt keine Relevanz. Wer dennoch hier das weiter treiben möchte, wird wegen Themenfriedensbruch hier ausgeschlossen. Moderation:Es gibt leider immer wieder User, die Hinweise ignorieren und direkt darunter einfach weiter machen. Jetzt wurde ein Kollege hier ausgeschlossen und sein Beitrag entfernt. Heute im aktuell Badischen Tagblatt. Auch in Karlsruhe Ärger über einen "riesigen" Plastikbomber. Gut dass kein Morelo etc. da steht. der letzte Satz in dem Zeitungsartikel bringt es auf den Punkt...was hindert die Städte und Gemeinden solche Plätze einzurichten...von mir aus auch als Dauerparkplätze...pro Tag 1 € oder sowas. Wobei natürlich es rechtlich schwer wird das Dauerparken von Wohnmobilen zu unterbinden. an dem alten Wohnmobil des Zeitungsartikels ist weniger Plastik verbaut als in jeden neueren PKW ala VW bis Chinaproduktion...da von einen Plastebomber zu schreiben :eek: ....aber vielleicht macht der Redakteur sonst die täglichen Kriegsberichte.
Weil diese Parkplätze dann, wenn erstmal in entsprechenden Apps eingetragen, öffentliche Stell- und evtl. auch so manchen Campingplatz überflüssig machen? :gruebel: Von V/E mal ganz zu schweigen. DER Redakteur heißt "Judith". :D Grüße Dirk Neulich in München, nicht gar so weit vom Zentrum entfernt in und nahe Wohngebieten. Bin mit dem ÖPNV rein gefahren und hatte so eine SightSeeing-Tour der besonderen Art. Ich empfand es als erschreckend, wie Massen an Wohnmobile am Straßenrand abgestellt waren. Vorschriftsmäßig und entsprechend der StVO zwar, aber Parkraum raubend und nur unschön anzuschauen. Ich vermute, es wird eine Frage der Zeit sein, wann eine entsprechende Beschilderung aufgestellt werden wird. So geht das IMHO jedenfalls nicht weiter. LG vom Mikesch Ich möchte nicht wissen, wie viele PKW's am Straßenrand abgestellt sind, ohne wochenlang bewegt zu werden. Städter*innen ( :mrgreen: ) fahren meist mit ÖPNV und brauchen das Auto nur für den Urlaub oder für Reisen aus der Stadt raus. Da regt sich keiner auf.... Zu Studienzeiten (länger her) stand mein Auto auch mehrere Woche um die Ecke ohne das ich es brauchte. Erst später habe ich gemerkt, dass es aufgebrochen war. Darauf hin habe ich es verkauft und bin auf Carsharing umgestiegen. Man sollte also nicht nur die Wohnmobilisten als rücksichtslos bezeichnen. Auch Autofahrer blockieren z.T. länger Parkraum. Nur fällt es da weniger auf, weil die PKW's nicht so markant sind. Wenn!, müsste man allgemein eine Regelung treffen, dass Fahrzeuge nur ein begrenze Zeit irgendwo parken dürfen - so wie bei den Anhänger.
Und auch PKW's standen dort in Massen und raubte Parkraum - den anderen.... Ich gehöre nicht zu den WoMo-Parkräubern. Wenn ich kein Grundstück hätte, hätte ich das Wohnmobil wieder verkauft.
Die stehen aber in der Regel niemandem vorm Fenster und nehmen Licht und Sicht... |
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