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Darf mein Mobil vorm Haus parken? 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7


Gogolo am 20 Feb 2011 11:46:37

Hallo Oliver,

denke beim Ortstermin immer daran: das Bauamt ist "nur" Executive, also ausführendes Organ. Judicative, also rechtsprechendes Organ sind die Gerichte. Das Bauamt kann höchstens anordnen - und dagegen kann man klagen!

Wenn also das Bauamt nicht in deinem Sinne entscheidet, dann ziehe unverzüglich einen Anwalt hinzu. Du bist doch hoffentlich rechtsschutzversichert.



Habe die Ehre

Gogolo

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guliver am 20 Feb 2011 11:53:16

Gogolo hat geschrieben:Hallo Oliver,

denke beim Ortstermin immer daran: das Bauamt ist "nur" Executive, also ausführendes Organ. Judicative, also rechtsprechendes Organ sind die Gerichte. Das Bauamt kann höchstens anordnen - und dagegen kann man klagen!

Wenn also das Bauamt nicht in deinem Sinne entscheidet, dann ziehe unverzüglich einen Anwalt hinzu. Du bist doch hoffentlich rechtsschutzversichert.



Habe die Ehre

Gogolo

Hallo Gogolo,
danke für Deinen Beitrag.
Wir warten nunmehr erstmal den morgigen Termin ab und hören geduldig zu und lassen uns das ganze gut erklären und die Unterschiede aufzeigen. Wann fängt das Abstellen an und wo endet das Parken.
Wir sind guter Dinge bislang, da wir das Womo künftig lfd., auch über den Winter nutzen werden.
Die letzten Tagen haben wir schon mit dem Gedanken des Verkaufs gespielt.
Viele
Oliver

Gast am 20 Feb 2011 12:26:25

Hallo Oliver,
möchte dich bitten, dass du dir erstmal -soweit als möglich ruhig- die Argumente des Behördenvertreters anhörst.

Du solltest möglichst vermeiden, dass der "gezwungen" wird durch die Diskussion sofort(!) eine Entscheidung zu treffen. Es sollte möglich sein, dass er erstmal deine Argumente "verarbeiten" kann. Nichts ist so schlimm wie eine "fragwürdige" Entscheidung von der er nicht mehr runterkommt ohne das Gesicht zu verlieren. Klingt trivial ist aber Alltag für uns alle. Dann bleibt nur noch der Klageweg.

Dann würde ich am Schluss ihn fragen -wenn er gegen dich Haltung einnimmt- "so, und nun bitte ich Sie, mir zu sagen, wie wir das Problem lösen können, machen Sie doch mal Vorschläge. Wie sähe es aus, wenn ich mein Womo ganzjährig anmelde usw usw" (notfalls unter 4 Augen).


Das war jedenfalls immer mein Ansatz: "so geht es nicht..... aber so" :D

Das sind sehr alte Erfahrungen aus meiner Zeit mit Außenterminen, aber wohl immer noch nicht so falsch.[/u]

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Gast am 20 Feb 2011 12:28:32

Hallo Oliver,
möchte dich bitten, dass du dir erstmal -soweit als möglich ruhig- die Argumente des Behördenvertreters anhörst.

Du solltest möglichst vermeiden, dass der "gezwungen" wird durch die Diskussion sofort(!) eine Entscheidung zu treffen. Es sollte möglich sein, dass er erstmal deine Argumente "verarbeiten" kann. Nichts ist so schlimm wie eine "fragwürdige" Entscheidung von der er nicht mehr runterkommt ohne das Gesicht zu verlieren. Klingt trivial ist aber Alltag für uns alle. Dann bleibt nur noch der Klageweg.

Dann würde ich am Schluss ihn fragen -wenn er gegen dich Haltung einnimmt- "so, und nun bitte ich Sie, mir zu sagen, wie wir das Problem lösen können, machen Sie doch mal Vorschläge. Wie sähe es aus, wenn ich mein womo ganzjährig anmelde usw usw" (notfalls unter 4 Augen).


Das war jedenfalls immer mein Ansatz: "so geht es nicht..... aber so" :D

Das sind sehr alte Erfahrungen aus meiner Zeit mit Außenterminen, aber wohl immer noch nicht so falsch.[/u]

guliver am 20 Feb 2011 12:36:42

inpraxi999 hat geschrieben:Hallo Oliver,
möchte dich bitten, dass du dir erstmal -soweit als möglich ruhig- die Argumente des Behördenvertreters anhörst.

Du solltest möglichst vermeiden, dass der "gezwungen" wird durch die Diskussion sofort(!) eine Entscheidung zu treffen. Es sollte möglich sein, dass er erstmal deine Argumente "verarbeiten" kann. Nichts ist so schlimm wie eine "fragwürdige" Entscheidung von der er nicht mehr runterkommt ohne das Gesicht zu verlieren. Klingt trivial ist aber Alltag für uns alle. Dann bleibt nur noch der Klageweg.

Dann würde ich am Schluss ihn fragen -wenn er gegen dich Haltung einnimmt- "so, und nun bitte ich Sie, mir zu sagen, wie wir das Problem lösen können, machen Sie doch mal Vorschläge. Wie sähe es aus, wenn ich mein womo ganzjährig anmelde usw usw" (notfalls unter 4 Augen).


Das war jedenfalls immer mein Ansatz: "so geht es nicht..... aber so" :D

Das sind sehr alte Erfahrungen aus meiner Zeit mit Außenterminen, aber wohl immer noch nicht so falsch.[/u]

Hallo zurück,
diese Tipps werden wir beherzigen.
Ich werde in aller Ruhe danach fragen und mir auch die Definitionen geben lassen.
Vielen Dank für die Hilfe und Unterstützung hierbei.
VG
Oliver

guliver am 21 Feb 2011 18:51:15

Hallo zusammen,
der Ortstermin ist nun vorbei.
Das Bauamt ist u.a. aufgrund der NAchricht unseres Nachbarn gekommen. Da aber auch noch weitere Bestandteile der Gebäude überprüft werden sollten wurde der Termin hierbei warhgenommen. Das mit dem Wohnmobil hätte das Bauamt sonst auch schriftlich geklärt. Nun passte aber beides zusammen.
Nun aber zum Wohnmobil. Da dies aufgrund des Saisonkennzeichens seit November auf unser Auffahrt steht, geht das Bauamt von der Bezeichnung Gebäude aus. Hierbei sind einige Vorschriften zu beachten. Der Nachbar beklagt hierbei die nicht eingehaltenen Brandschutzvorschriften. Das Wohnmobil müsste somit 5 Meter von der Hauswand des Nachbarn stehen. Aufgrund unserer Argumentation der künftig geplanten lfd. Nutzung geriet man in Argumentationsschwierigkeiten. Die Definition "dauerhaftes abstellen" konnte nicht im Detail beantwortet werden. Hier wird man nochmals recherchieren seitens des Bauamtes. Da das Wohnmobil aber lfd. genutzt werden soll (hierbei ist es auch eine Definitionsfrage - was wäre lfd.?) greift die Regelung in Sachen Brandschutz nicht mehr. Zu guter letzt sind wir nach dem zul. GG gefragt worden. Dies liegt in unserem Fall aktuell bei 3850 kg. Somit sollte dies lt. Bauamt nicht zulässig sein. Hierbei sollte die Grenze bei nur 3.500 kg stehen. Hierbei konnte ich nur damit antworten, das ich das Womo ggf. ablasten würde. In der Baunutzungsvereinbarung wird jedoch vom Eigengewicht ausgegangen und nicht vom zul GG. Somit wieder Punkt für uns und wir befinden uns im Recht. Andernfalls habe ich auch nach dem Parken auf der Strasse gefragt. Hier hört das Bauamt und seine Tätigkeiten auf und der Landkreis sowie die Gemeinde wären Ansprechpartner. Der Nachbar wird sich hierbei ggf. nach weiteren Möglichkeiten suchen. Wir haben dann auch nach dem grösseren Übel gefragt. Parken auf der Strasse und zwei PKW Üarkplätze blockieren oder parken auf unserer Auffahrt.
Nun denn, wir müssen jetzt noch die schriftlichen Antworten abwarten. Aufgrund der künftig geplanten lfd. Nutzung sind wir guter Dinge zu 100% im Recht zu sein.
Dies die ersten Infos von unserer Seite und für Euch zur Information was aus dem Gespräch geworden ist.
Wir halten Euch auf dem laufenden.
Viele
Oliver

Administrator am 21 Feb 2011 19:29:50

So eine Korinthenkackerei kann es wirklich nur in Deutschland (oder A und CH) geben!

guliver am 21 Feb 2011 19:31:52

Dirk hat geschrieben:So eine Korinthenkackerei kann es wirklich nur in Deutschland (oder A und CH) geben!

Hallo Dirk,
das stimmt.
Jetzt geht es nur noch um die Klärung einzelner Definitionen.
Mit Sicherheit wird der Nachbar aber nach neuen Wegen hierbei suchen.

euraklaus am 21 Feb 2011 20:11:39

Ich habe den Eindruck , dass das Bauamt im Dickicht der Paragraphen den Horizont nicht mehr peilt ....oder euer Nachbar hat einen besseren draht zur bauaufsicht ...
das ganze ist so an den Haaren herbeigezogen , da würde ich ganz gelassen auf die schriftlichen Ergüsse des Amtes warten , und bei Bedarf einem Anwalt als Zuckerle geben ...
Ich bezweifle aber ,dass du da wirklich was schriftliches an die hand kriegst ...
besorge dir auf jeden Fall den Bebauungsplan mit den schriftlichen Festsetzungen von deinem Bauamt .. . Die sind verpflichtet dir Einsicht zu gewähren und gegen Gebühr eine kopie zu ziehen ...sollte 30 € nicht überschreiten . ( dies wg der 3,5 to ...regelung ...das wird schon mal gerne ausgeschlossen , um randsteinparkende Transportunternehmen fernzuhalten )

Klaus

guliver am 21 Feb 2011 20:42:50

euraklaus hat geschrieben:Ich habe den Eindruck , dass das Bauamt im Dickicht der Paragraphen den Horizont nicht mehr peilt ....oder euer Nachbar hat einen besseren draht zur bauaufsicht ...
das ganze ist so an den Haaren herbeigezogen , da würde ich ganz gelassen auf die schriftlichen Ergüsse des Amtes warten , und bei Bedarf einem Anwalt als Zuckerle geben ...
Ich bezweifle aber ,dass du da wirklich was schriftliches an die hand kriegst ...
besorge dir auf jeden Fall den Bebauungsplan mit den schriftlichen Festsetzungen von deinem Bauamt .. . Die sind verpflichtet dir Einsicht zu gewähren und gegen Gebühr eine kopie zu ziehen ...sollte 30 € nicht überschreiten . ( dies wg der 3,5 to ...regelung ...das wird schon mal gerne ausgeschlossen , um randsteinparkende Transportunternehmen fernzuhalten )

Klaus

Hallo Klaus,
das Thema war eigentlich schon fast durch für uns, als wir erklärt haben das Womo nicht nur zu Zwecken des Urlaubs sondern lfd. zu nutzen. So wie der Begriff "dauernd abgestellt" noch nicht definiert werden konnte so ist der Begriff "laufend" sicherlich auch noch offen.
In jedem Fall stellt das Womo dann im Sinne des Baurechtes kein Gebäude mehr da und somit sind auch gewissen Grenzen aufgrund der Brandschutzverordnung nicht mehr einzuhalten.
Das mit dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Eigengewicht hat das Bauamt vermutlich nicht auf der Reihe gehabt.
Viele
Oliver

tober am 21 Feb 2011 22:05:17

Man darf jetzt aber nicht über die Beamten des Bauamtes schimpfen. Wenn bei denen eine Beschwerde eingeht sind die verpflichtet der sache nachzugehen. Die sollten auch Neutral sein , das heisst - Nur weil der Nachbar das Bauamt eingeschaltet hat sind die nicht Euer "feind" sondern zur Klärung des Sachverhaltes da.Es kann auch sein das die dem Nachbar sagen - Tut uns Leid, alles Rechtens-
Deshalb immer Sachlich ,Fair und Höflich mit denen. Die können nichts für Euren Nachbar. Ruhe und Gelassenheit ist das beste auch wenn's manchmal schwerfällt. Das sind auch nur Menschen.
Hoffe das es gut für Euch ausgeht.

tober

BernhardK am 21 Feb 2011 22:10:16

Hallo Oliver !

Wenn Du das WoMo zur ständigen Nutzung angemeldet läßt, hast Du gute Karten. Wer will Dir denn verbieten ein WoMo als Fahrzeug für gelegentliche Besorgungen zu nutzen. Gelegentlich muss nicht jeden Tag sein, eben alle paar Wochen mal.

guliver am 21 Feb 2011 22:19:27

tober hat geschrieben:Man darf jetzt aber nicht über die Beamten des Bauamtes schimpfen. Wenn bei denen eine Beschwerde eingeht sind die verpflichtet der sache nachzugehen. Die sollten auch Neutral sein , das heisst - Nur weil der Nachbar das Bauamt eingeschaltet hat sind die nicht Euer "feind" sondern zur Klärung des Sachverhaltes da.Es kann auch sein das die dem Nachbar sagen - Tut uns Leid, alles Rechtens-
Deshalb immer Sachlich ,Fair und Höflich mit denen. Die können nichts für Euren Nachbar. Ruhe und Gelassenheit ist das beste auch wenn's manchmal schwerfällt. Das sind auch nur Menschen.
Hoffe das es gut für Euch ausgeht.

tober

Hallo Tober,
das stimmt. Die Kollegen vom Bauamt warn sachlich und korrekt. Letztendlich konnten Sie Begriffe wie dauerhaft abgestellt und einige Details im Vorwege noch nicht klären. Dennoch gehen wir durch die lfd. nutzung davon aus, das sich die Sache erledigt haben sollte.
Oliver

guliver am 21 Feb 2011 22:21:24

BernhardK hat geschrieben:Hallo Oliver !

Wenn Du das WoMo zur ständigen Nutzung angemeldet läßt, hast Du gute Karten. Wer will Dir denn verbieten ein WoMo als Fahrzeug für gelegentliche Besorgungen zu nutzen. Gelegentlich muss nicht jeden Tag sein, eben alle paar Wochen mal.

Hallo Bernhard,
davon gehen wir auch aus. Die Definition "Dauernd" ist jedoch genauso wenig irgendwo bisher erklärt gefunden worden wie gelegentlich bis laufend. Somit sind wir guter Dinge das nun alles ein Ende haben sollte. Wir werden das Wohnmobil dann irgendwann im laufe des Jahres von Saison auf Ganzjährig ummelden.
Viele
Oliver

Tipsel am 21 Feb 2011 22:43:05

Dann kannst du es auch gleich zu Saisonbeginn ummelden und hast schon mal ein Problem weniger.

Gut, dass sich hier keiner beschwert. Wir stehen direkt zwischen Hauswand und Grenze :wink:

guliver am 21 Feb 2011 22:46:49

Tipsel hat geschrieben:Dann kannst du es auch gleich zu Saisonbeginn ummelden und hast schon mal ein Problem weniger.

Gut, dass sich hier keiner beschwert. Wir stehen direkt zwischen Hauswand und Grenze :wink:

Hallo Christel,
das werden wir auch in Kürze machen. Wir zählen schon die Tage bis zum 1. März. Freuen uns auf das zweite jahr mit dem eigenen Womo und der Tour zu Ostern in die Niederlande.
VG
Oliver

pipo am 22 Feb 2011 09:48:39

Noch einmal: Ich würde mir eine Halle suchen und Ruhe ist :!:
Wieso ganzjährig anmelden, wenn ihr im Winter nicht fahren wollt?
Wieso Versicherung und Steuern für ungenutzte Zeit zahlen?
Wieso ablasten, wenn ihr für die Zulandung die 3,85t benötigt??

Ein- und Ausladen darf euch weder der Nachbar noch irgendeine Behörde verbieten :wink:

CKgroupie am 22 Feb 2011 10:01:54

Ich würde die Definition von "dauerhaft abgestellt" auch erst einmal prüfen lassen, bevor ich das Womo ganzjährig anmelde, obwohl ich das vielleicht gar nicht will.

4 Monate ist für mich nicht "dauerhaft"! Und beim Saisonkennzeichen ist ganz klar, ab wann das Womo wieder genutzt wird. Es ist nicht so, dass das Fahrzeug stillgelegt ist!

Die Versicherung z.B. unterscheidet Saisonkennzeichen und Stilllegung, oder?

CKgroupie am 22 Feb 2011 10:17:03

Ich habe jetzt noch mal ein bisschen gesucht und z.B. gefunden, dass stillgelegte Autos nicht länger als 1 Jahr auf dem privaten Grundstück stehen dürfen, dann würde die "Altauto Verordnung" greifen und das Fahrzeug müsse als Schrottfahrzeug behandelt werden. Quelle aber nur ein Internetforum, Beleg dafür, dass das stimmt habe ich noch nicht gefunden.

Auch interessant: Überall steht in den Informationen über Saisonkennzeichen ausdrücklich, dass man sein Auto nur auf dem privaten Grundstück abstellen darf.

Noch etwas ist mir eingefallen: Könnten ihr nicht in irgendeiner Weise eure Einfahrt verbreitern, um weiter vom Nachbarn entfernt zu parken?

CKgroupie am 22 Feb 2011 10:25:54

Sehr interessante Diskussion hier:
--> Link

Besonders Beitrag 21!

Hat sich Dein Nachbar da etwa Rat geholt?

Gast am 22 Feb 2011 11:35:59

CKgroupie hat geschrieben:Sehr interessante Diskussion hier:
--> Link

Besonders Beitrag 21!

Hat sich Dein Nachbar da etwa Rat geholt?


ja da geht die gute Nachbarschaftlichkeit dahin. Anstatt miteinander zu reden und gegenseitig ein Auge zuzudrücken, pocht man auf Rechte die eigentlich nicht so wertvoll sind um sie gegen eine gutes Verhältnis aufs Spiel zu setzen.

Ich bin ein friedliebender Mensch der sehr tolerant ist und gehe Streitigkeiten gerne aus dem Weg. Aber bei so was würde ich ausflippen.
Das Feindbild wäre dann sehr klar und das Ziel auch!

Jörg
Gebe gerne Tips wie man aus intolleranten Menschen, gebrochene Menschen macht.

pipo am 22 Feb 2011 11:53:03

cojo hat geschrieben:Gebe gerne Tips wie man aus intolleranten Menschen, gebrochene Menschen macht.

Nimms nicht persönlich, aber das hat mit gelebter Toleranz nix mehr zu tun.

jennergruhle am 22 Feb 2011 12:05:01

Beiträge 7 und 12 dort bringen das eigentliche Problem auf den Punkt:

Gibt es denn da etwas, wogegen Du Dich wehren müsstest, also eine tatsächliche, objektive Beeinträchtigung der Nutzung Deines eigenen Grundstückes durch diese Art zu parken?
Oder hat Dein Nachbar einfach nur einen ziemlich nervigen Nachbarn, der sich sogar im Internet erkundigt, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit gibt, jemandem für ein Verhalten, das offensichtlich nicht mal ordnungswidirg ist, doch noch einen reinzuwürgen?
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...


Es wäre mir völlig Wurscht! Etwas Toleranz hat noch keinem geschadet.

Gast am 22 Feb 2011 15:18:54

hast29 hat geschrieben:Vor unserem Haus haben wir die Möglichkeit die Autos zu parken. Ist auch unser Eigentum. D.H. auf der einen Seite steht unser Mobil,welches genau vors Haus paßt. Es steht also auch nicht auf der Straße oder hängt über. Es steht genau auf unserem Grundstück. Daneben steht unser Auto.
Nachteil, unser Mobil ist ein Alkovenmobil und somit 3,20 m hoch!!!


hallo,
es lies mir keine Ruhe, habe mal unser Bauamtsleiterin gefragt, ob es bei meinem privaten Stellplatz (also evtl. nicht so ganz vergleichbar mit oben, wo kein ausgewiesener Stellplatz gemeint war soweit ich verstand) in unserer Wohnanlage im Bebauungsplan Beschränkungen für womos gibt. Sie verstand anfangs nicht mal die Frage, verneinte aber ganz deutlich: da gibt es keine Beschränkungen. Und wir sind hier im verdichteten Wohngebiet und eine Stadt, die sonst nix auslässt ein baurechtl. Einschränkungen. Wollte das einfach mal mitteilen.

ps: habe das Glück, dass ich mit dem Überhang auf den Rasen komme ohne Räder, daher passt alles.

kruemel733 am 22 Feb 2011 16:48:25

Naja, ein Womo bis 3,5t gilt als Transporter in der STVO, und hat somit andere erlaubte Möglichkeiten, als die 3,8t......-LKWs.

Gast am 22 Feb 2011 17:17:40

kruemel733 hat geschrieben:Naja, ein Womo bis 3,5t gilt als Transporter in der STVO, und hat somit andere erlaubte Möglichkeiten, als die 3,8t......-LKWs.


weiß nicht, ob du mein posting meintest, es fehlt das zitat.
Aber ich hatte wegen Baurecht nachgefragt, nicht STVO, die in den privaten Stellplätzen in dieser Frage nachrangig wäre.

riobode am 22 Feb 2011 17:18:34

Hallo,

Oliver - vielleicht liegt die Ursache/der Ursprung des Nachbarschaftsproblems ja wo anders, du erwähntest in einem Nebensatz, dass das Bauamt zu euch kam, um sich wegen einer anderen Sache euer Grundstück anzusehen. Warum musste denn das Bauamt vorbeischau'n? Das WoMo bzw. der Stellplatz war ja nur so nebenbei besichtigt worden ...

guliver am 22 Feb 2011 22:42:56

riobode hat geschrieben:Hallo,

Oliver - vielleicht liegt die Ursache/der Ursprung des Nachbarschaftsproblems ja wo anders, du erwähntest in einem Nebensatz, dass das Bauamt zu euch kam, um sich wegen einer anderen Sache euer Grundstück anzusehen. Warum musste denn das Bauamt vorbeischau'n? Das WoMo bzw. der Stellplatz war ja nur so nebenbei besichtigt worden ...

Hallo Mario,
Anlass und Anschub der ganzen Sache war der Anruf und die Beschwerde durch den nachbarn. In diesem zusammenhang wurden im Anschluss alle Bauten am und auf dem Grundstück in Augenschein genommen. Hierbei gab es keine Beanstandungen.
Viele
Oliver

riobode am 23 Feb 2011 09:35:16

Oliver,

danke dir für die Erläuterung.

Dazu fällt mir nur ein (Schiller):

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt".

Es haben sich ja schon viele hier gemeldet und dir Tipps gegeben, mein Tipp: Ich würde nicht klein beigeben und nur wegen des Nachbarn das WoMo ganzjährig anmelden und dafür bezahlen, wenn ich nicht auch das ganze Jahr über damit unterwegs sein möchte.

Lass' doch erst einmal die Behörden arbeiten, wenn es dann keinen anderen Ausweg geben sollte (was ich nicht glaube), dann kannst du immer noch dein Fahrzeug ganzjährig anmelden.

Übrigens hat es schon zahlreiche Fälle gegeben, wo ein Bauamt eine Baugenehmigung erteilt hat, der Bauherr gebaut hat, der Nachbar Klage gegen die Baugenehmigung erhoben hat und der Bauherr das Bauwerk wieder abreissen musste ... kaum zu glauben, aber wahr. Wie schon ein Forumsmitglied schrieb, das Bauamt ist nur ausführendes Organ, die Gesetze und Verordnungen sind teilweise so schwammig formuliert, dass letztendlich im Einzelfall immer die Gerichte das letzte Wort haben.

Sollte euer Bauamt entscheiden, dass dein WoMo bei dir so stehen bleiben darf, kann dein Nachbar gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, das kann bis zum Gerichtsentscheid gehen.
Nimm' dir bitte rechtzeitig einen Anwalt, sonst bist du verloren ...

Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, die lohnt sich m. E. nur bei "Streithanseln". Brauchst du einmal anwaltliche Unterstützung, kannst du einen Streitfall schon mit den ersparten Versicherungsbeiträgen finanzieren.

Bei so einem Nachbarn würde ich niemals klein beigeben!

Man liest sich - bis dahin sei stark!
Ich wünsche dir weiterhin starke Nerven.

Gast am 23 Feb 2011 10:49:05

pipo hat geschrieben:
cojo hat geschrieben:Gebe gerne Tips wie man aus intolleranten Menschen, gebrochene Menschen macht.

Nimms nicht persönlich, aber das hat mit gelebter Toleranz nix mehr zu tun.


Nein, die hat ja schon vorher geendet. Intolleranz ist ein Zeichen von Schwäche. Und die kann man finden wenn man nur sucht.

Gast am 23 Feb 2011 11:06:29

Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, die lohnt sich m. E. nur bei "Streithanseln". Brauchst du einmal anwaltliche Unterstützung, kannst du einen Streitfall schon mit den ersparten Versicherungsbeiträgen finanzieren
.

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt finanziell sich nie :!: :!: :!:
Sie kann nur Sicherheit vorgaukeln, um sich besser zu fühlen.
Denn sobald eine Versicherung die RV vertreibt bei einem Kudnen feststellt das sie draufzahlt, ist der "Schutz" schnell weg, bzw. wird gar nicht erst gegeben. Denn drohnnde Rechtsstreitiigkeiten sind vorher anzugeben.
Da hat man dann zum Rechtsstreit noch einen zusätzlichen mit der Versicherung.

Weiß das, habe mal ganz früher im "Vertrieb" gearbeitet. :D

Und dann das mit schnell den Anwalt holen, sollte auch in die Tonne gehören. Denn nicht der gegnerische Anwalt spricht das Urteil sondern der Richter. Und der urteilt "meißt" nach letzter Faktenlage.
Anwälte freuen sich über jeden Brief den der Beklagte schreiben könnte aber nicht will. Bringt nämlich Geld.

In der Ruhe liegt die Kraft, oder erst in Ruhe und dann mit einem Ruck :!: :D

Jörg

Beduin am 23 Feb 2011 12:01:57

Naja, ganz so pauschal kannst das jetzt ja nicht schreiben.
Ich bin bei der Allianz und musste leider einige der Vorbesitzer meiner Fahrzeuge verklagen :( und die Allianz hat immer alles gezahlt und ich bin immer noch "drin"

Alleine der letzte Rechtsstreit mit meinem Clementinchen hat die ca 20.000 gekostet :eek: ging ja bis in die zweite Instanz

Gast am 23 Feb 2011 12:04:41

Ohne Rechtschutzversicherung kann man Haus und Hof verlieren, wenn man Pech hat.
Wir sind keine Streithanseln, aber die Kosten für die RSV haben wir schon zigfach herin.

Gast am 23 Feb 2011 12:25:32

Da muss man aber feststellen, ob wirklich die Versicherung die Kosten übernommen hat!
Übrigens wird "Haus und Hof" nicht rechtschutzversichert :!:
(das Risiko ist für die RV nicht kalkulierbar)

Versicherungen leben nicht von der Wahrscheinlichkeit sondern vom Glaube und der Angst!

Aber wenn jeder nicht glauben würde, was Versicherungen-/Vertreter erzählen, würde es keien privaten Versicherungen geben!
Denn unter dem Strich steht nur für die Versicherung eine Schwarze Zahl.

Daher sind alle Versicherungen die nicht der Existenzsicherung dienen, ein teures Luxusgut. Und ich kenne Keinen Fall, in dem jemand unschuldig in einem Rechtsstreit seine Existenz verloren hat, bloß weil er keine RV hatte.

Jörg
Sind aber schon wieder weg vom ursprünglichen Thema

garagenspanner am 23 Feb 2011 12:42:35

Liebe Freunde des gepflegten Geschreibsels .... :)

ich habe den Eindruck , dasz dieser Thread ausgelutscht ist bis zum gehtnichtmehr.
Wir sind nun mittlerweile vom Thema WoMo-Stellplatz auf eigenem Grund und Boden (ja/nein/vielleicht) , bei Sinn oder Unsinn von irgendwelchen Versicherungsverträgen gelandet.
bis Oliver Neuigkeiten zum Ausgang zu berichten hat, wird hier
vermutlich nichts Sachdienliches mehr geschrieben....

vom See im Eisland
Jan

riobode am 23 Feb 2011 13:59:53

Jan,

ich wollte Oliver nur ermuntern und (wenn's mir gelingen sollte) bestärken, nicht gleich den S... einzuziehen und ohne Notwendigkeit Kompromisse einzugehen, sondern um die Sache (erforderlichenfalls) zu kämpfen. DIESE Nachbarschaft ist ja eh schon keine mehr.

Ich habe ihm in einer PN schon geschrieben, dass wir hier einen ähnlichen Fall hatten, wir hatten Erfolg (mit Gerichtsurteil), aber die Hälfte unserer Nachbarn spricht nicht mehr mit uns ... sollens halt bleiben lassen.

Bin auch gespannt, was Oliver weiter berichten wird.

Gast am 23 Feb 2011 14:06:55

las heute vom Kabarettisten Reis in der Zeitung:
wenn der Klügere immer nachgibt, herrscht die Diktatur der Dummen.

Dennoch für mich keine generelle Richtschnur :D

guliver am 23 Feb 2011 23:54:12

pipo hat geschrieben:Noch einmal: Ich würde mir eine Halle suchen und Ruhe ist :!:
Wieso ganzjährig anmelden, wenn ihr im Winter nicht fahren wollt?
Wieso Versicherung und Steuern für ungenutzte Zeit zahlen?
Wieso ablasten, wenn ihr für die Zulandung die 3,85t benötigt??

Ein- und Ausladen darf euch weder der Nachbar noch irgendeine Behörde verbieten :wink:

Hallo pipo,
eine Halle oder andere Unterstellmöglichkeit ist kurzfristig leider nicht frei.
Wir würden durchaus ganzjährig fahren wollen.
Ablasten brauchen wir auch nicht, da die Baunutzungsverordnung vom Leergewicht 3500 kg ausgeht und nicht wie vom Bauamt erwähnt zul. GG. Somit waren die Mitarbeiter hierbei nicht ganz aufgeklärt.
Danke aber dennoch für die Anmerkungen.
Viele
Oliver

guliver am 23 Feb 2011 23:55:17

CKgroupie hat geschrieben:Ich würde die Definition von "dauerhaft abgestellt" auch erst einmal prüfen lassen, bevor ich das Womo ganzjährig anmelde, obwohl ich das vielleicht gar nicht will.

4 Monate ist für mich nicht "dauerhaft"! Und beim Saisonkennzeichen ist ganz klar, ab wann das Womo wieder genutzt wird. Es ist nicht so, dass das Fahrzeug stillgelegt ist!

Die Versicherung z.B. unterscheidet Saisonkennzeichen und Stilllegung, oder?

Hallo zusammen,
die Definition muss das Bauamt uns noch liefern. Das kann aber gut noch 3 Wochen dauern.
Werde dann sicherlich nochmals berichten.
Viele
Oliver

guliver am 23 Feb 2011 23:58:57

riobode hat geschrieben:Oliver,

danke dir für die Erläuterung.

Dazu fällt mir nur ein (Schiller):

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt".

Es haben sich ja schon viele hier gemeldet und dir Tipps gegeben, mein Tipp: Ich würde nicht klein beigeben und nur wegen des Nachbarn das WoMo ganzjährig anmelden und dafür bezahlen, wenn ich nicht auch das ganze Jahr über damit unterwegs sein möchte.

Lass' doch erst einmal die Behörden arbeiten, wenn es dann keinen anderen Ausweg geben sollte (was ich nicht glaube), dann kannst du immer noch dein Fahrzeug ganzjährig anmelden.

Übrigens hat es schon zahlreiche Fälle gegeben, wo ein Bauamt eine Baugenehmigung erteilt hat, der Bauherr gebaut hat, der Nachbar Klage gegen die Baugenehmigung erhoben hat und der Bauherr das Bauwerk wieder abreissen musste ... kaum zu glauben, aber wahr. Wie schon ein Forumsmitglied schrieb, das Bauamt ist nur ausführendes Organ, die Gesetze und Verordnungen sind teilweise so schwammig formuliert, dass letztendlich im Einzelfall immer die Gerichte das letzte Wort haben.

Sollte euer Bauamt entscheiden, dass dein WoMo bei dir so stehen bleiben darf, kann dein Nachbar gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, das kann bis zum Gerichtsentscheid gehen.
Nimm' dir bitte rechtzeitig einen Anwalt, sonst bist du verloren ...

Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, die lohnt sich m. E. nur bei "Streithanseln". Brauchst du einmal anwaltliche Unterstützung, kannst du einen Streitfall schon mit den ersparten Versicherungsbeiträgen finanzieren.

Bei so einem Nachbarn würde ich niemals klein beigeben!

Man liest sich - bis dahin sei stark!
Ich wünsche dir weiterhin starke Nerven.

hallo Mario,
bei lfd. Nutzung, auch ausserhalb vom eigentlichen Urlaub - da hat das Bauamt schon beim Ortstermin nebenbei erwähnt das sich das Bauamt dann vermutlich schon ausklinken muss. Das Bauamt kann nur bei Gebäuden handeln. Bei lfd. genutzten Fahrzeugen und Womos ist das Bauamt raus und nicht mehr Ansprechpartner.
Wir warten jetzt erstmal alles schriftliche ab und dann sehen wir weiter. Ab März wird unser Womo wieder benutzt und das nicht nur zum Urlaub.
Danke aber dennoch für die Anmerkungen.
Viele
Oliver

guliver am 24 Feb 2011 00:00:49

garagenspanner hat geschrieben:Liebe Freunde des gepflegten Geschreibsels .... :)

ich habe den Eindruck , dasz dieser Thread ausgelutscht ist bis zum gehtnichtmehr.
Wir sind nun mittlerweile vom Thema WoMo-Stellplatz auf eigenem Grund und Boden (ja/nein/vielleicht) , bei Sinn oder Unsinn von irgendwelchen Versicherungsverträgen gelandet.
bis Oliver Neuigkeiten zum Ausgang zu berichten hat, wird hier
vermutlich nichts Sachdienliches mehr geschrieben....

vom See im Eisland
Jan

Hallo Jan,
ich werde berichten, sowie ich wieder Antworten vom Bauamt erhalten werde.
Dies kann aber noch ca. 3 Wochen dauern.
Bis dahin freuen wir uns auf den 1. März und die neue Saison im Jahr 2011.
Viele
Oliver

guliver am 15 Mär 2011 21:52:09

Hallo zusammen,
unser Wohnmobil darf nun auf der Auffahrt stehen bleiben. Vorausgesetzt es wird lfd. genutzt und das nicht nur zum Urlaub und es wird ganzjährig zugelassen.
Beides hatten wir so oder so vor. Der Nachbar war nur nicht schlau genug uns vorher zu fragen.
Auch nach der Baunutzungsvoerordnung kann unser Womo mit einem Leergewicht von unter 3500 kg dort stehen.
Somit hat das ganze zunächst ein Ende. Mal sehen was dem Nachbarn als nächstes einfallen wird.
Viele
Oliver

klauspeter29 am 15 Mär 2011 21:56:48

guliver hat geschrieben:Auch nach der Baunutzungsvoerordnung kann unser Womo mit einem Leergewicht von unter 3500 kg dort stehen.
Viele
Oliver


Hallo,

erstmal Glückwunsch :D
aber ist tatsächlich Leergewicht gemeint ?
Interessiert mich, weil wir ein WOMO mot 4000 kg zul. GG haben :roll:

Gast am 15 Mär 2011 21:57:23

Glückwunsch Oliver!
Hoffentlich ist jetzt Ruhe bei euch.

So mancher Nachbar meint so einiges aus Unwissenheit heraus zu wissen :P
Was ich mir da schon alles angehört habe :mrgreen:

klauspeter29 am 15 Mär 2011 21:57:35

guliver hat geschrieben:Auch nach der Baunutzungsvoerordnung kann unser Womo mit einem Leergewicht von unter 3500 kg dort stehen.
Viele
Oliver


Hallo,

erstmal Glückwunsch :D
aber ist tatsächlich Leergewicht gemeint ?
Interessiert mich, weil wir ein WOMO mit 4000 kg zul. GG haben :roll:

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Ford Transit Custom - zu Camper umgebaut - Zulassung
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