mv4 hat geschrieben:..Wobei natürlich es rechtlich schwer wird, das Dauerparken von Wohnmobilen zu unterbinden.
Bei den Anhängern war es doch auch möglich. Maximal 14 Tage.
Bei den Anhängern war es doch auch möglich. Maximal 14 Tage. Mal angenommen Womos dürften wie Anhänger nur noch 14 Tage an einer Stelle Parken. Dann würde ich mit dem Nachbar-Womo alle 14 Tage tauschen :lol: Hubert Moin!
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt...gibts nix neues vom MieselDitch ???
Seit dem 3. Januar... solltest aber so langsam mal aufs Mindesthaltbarkeitsdatum kukken ! :wink: Hallo Da frage ich mich, ob die Erfolgsmeldung ausgebieben ist.....?? Deswegen für mich immer: kein Womo ohne Garage..... So long... Es ist ohnehin zur noch eine Frage der Zeit wie lange es in Großstädten noch kostenlose Parkplätze – auch in den Randgebieten - geben wird. Selbst das "Anliegerparken" wird jetzt schon deutlich teurer.
Die hat doch im Alten Testament auch einem den Kopf abgehauen ... ob das auch ein Wohnmobilist war?! :wink: Unsere Wohnkiste steht, zusammen mit der des Nachbarn, gegenüber auf der anderen Straßenseite, genau in Reichweite von Bluetooth von der Eingangstüre aus. Da gibt es einen 3m breiten öffentlichen Streifen, dahinter ist Acker/Wiese. Da auf unseren Straßenstück nur wir beide sind, gibt es im Umkreis von 50 m keine Küchenfenster, die wir verstellen könnten. Ich bin schon sehr froh über die örtlichen Gegebenheiten, wenn ich hier so mitlese.
Kommt auf den PKW und die Straßenverhältnisse an.... Es ging hier aber nicht um "Licht und Sicht", sondern um das Blockieren von Parkraum. I.d.R. nimmt auch ein Wohnmobil nicht Licht und Sicht.
Diese Regelung gibt's schon in Frankreich. Hatte dazu schon mal etwas im Frankreich-Forum geschrieben --> Link Das Wohnmobil stand aber in Karlsruhe....und nicht in Frankreich....es ist müssig darüber zu diskutieren was in anderen Ländern gesetzlich geregelt ist.
...aber auch nicht in München :mrgreen:
Man kann sich da aber die Erfahrungen in anderen Ländern abschauen und vielleicht in Deutschland übernehmen. Da gebe ich dir vollkommen Recht.....siehe Maut Erhebung in D
Kann man, muss man aber nicht!! Wer andere mit Fahrverboten erpresst hat bestimmt kein Interesse das Motto "freie Sicht auf meine Straße" durch ein "Parkverbot für Pkw mit betimmten Abmessungen" zu reglementieren. Das entspricht nicht der "liberalen Einstellung" Sorry, das musst raus, Gruß Andreas |
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