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Darf mein Mobil vorm Haus parken? 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7


dietmardd am 30 Jun 2022 01:49:46

Ich möchte mal an den Beitrag aus dem Öschiland anknüpfen.

1. Privater Grundstücksbesitz und öffentlicher Verkehrsraum schließen sich nicht aus. Es kann also durchaus sein, das das private Grundstück einen Teil des Fußweges, der Straße oder eine Parkbucht einschließt. Das war bei mir auch so. Die Straße wurde später verbreitert. Die Verbreiterung der Straße kann die Kommune kraft Gesetz auf einem Privatgrundstück vornehmen.
Wenn nur die Parkbucht längs der Straße privates Eigentum ist, ist diese doch öffentlicher Verkehrsraum und da könnten trotzdem legal Fremde darauf parken.

2. Auf engen Straßen wird ein Parken größerer Fahrzeuge nicht gern gesehen, da dies Rettungsfahrzeuge behindert, zumindest größere wie z.B. die Feuerwehr. Manche Kommunen begrenzen daher das Parken größerer Fahrzeuge wie Womos, LKWs und Busse in solchen Wohngebieten durch Verkehrsschilder oder Satzungen. Bei uns hier waren das z.B. LKW-Fahrer und Busfahrer, die ihr Fahrzeug Nachts und am Wochenende im Wohngebiet abstellten. Fazit: Großer Ärger bei den Anwohnern und Verbot durch Kommune

3. Ist die Parkbucht öffentlicher Verkehrsraum (trotz privater Grundstücksbesitz), dann dürfen dort nur zugelassene Fahrzeuge geparkt werden. Womos mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb der Zulassungszeiten nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das betrifft nicht nur Straßen, sondern auch öffentliche Parkplätze.

Ich habe das Glück, daß ich mein Womo auf eigenem Grundstück hinter dem Gartenzaun bzw. -tor abstellen kann. Dadurch ist der Abstellplatz kein öffentlicher Verkehrsraum. Dieser Stellplatz befindet sich zwischen Wohnhaus und Garage, so das das Womo nicht an der Grundstücksgrenze steht. Ich hatte schon vor Jahrzehnten beim Bau unseres Hauses eine Abstellfläche für ein Womo vorgesehen, obwohl wir damals die Womos noch mieteten. Das Tor wurde aus diesem Grund auch überbreit ausgelegt (5 m). Heute würde ich das Tor noch breiter auslegen, aber damals war 5 m das Maximale.

Unabhängig von der Rechtslage ist man immer gut beraten, wenn man sich mit den Nachbarn arrangiert. Wir haben ein gutes Verhältnis, so daß unsere Nachbarn bei unserer Abwesenheit auf unser Grundstück mit aufpassen und bei Bedarf auch mal gießen. Das setzt voraus, daß man auch einmal etwas für die Nachbarn tut, damit sich diese nicht ausgenutzt fühlen, z.B. gemeinsam Grillen und Kaffeetrinken, Hilfe bei deren Problemen ....

Auch wenn ein Parken im öffentlichen Verkehrsraum legal wäre und keine Behinderung darstellt, gibt es immer noch die Gefahr des Vandalismus, wie z.B. Grafitti, Kratzer, Reifen zerstechen usw.. Auch unter diesem Gesichtspunkt sollte man darüber nachdenken, das Womo "sicherer" abzustellen. Mein Stadtteil war vor nicht allzu langer Zeit noch ein größeres Dorf, bevor er eingemeindet wurde. Obwohl es ringsherum noch Anbauflächen gibt, sind diese mittlerweile verpachtet. Es gibt keinen einzigen Bauern mehr, aber die ehemaligen Bauern haben noch ihre Gehöfte mit z.B. Scheunen, welche sich zum Abstellen eines Womos im Winter eignen. Es ist sicherer und billiger, so einen Stellplatz in einer Scheune den Winter über zu mieten, als teure Reparaturen infolge Vandalismus bezahlen zu müssen. Außerdem schont das die Nerven, weil man nicht ständig Angst haben muß.

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BikeAir am 30 Jun 2022 09:23:59

dietmardd hat geschrieben:2. [.....] Manche Kommunen begrenzen daher das Parken größerer Fahrzeuge wie Womos, LKWs und Busse in solchen Wohngebieten durch Verkehrsschilder oder Satzungen. Bei uns hier waren das z.B. LKW-Fahrer und Busfahrer, die ihr Fahrzeug Nachts und am Wochenende im Wohngebiet abstellten. Fazit: Großer Ärger bei den Anwohnern und Verbot durch Kommune


Das dauerhafte Parken von Fahrzeugen über 7,5t in reinen Wohngebieten ist sowieso grundsätzlich verboten. Dazu zählt das Parken über Nacht und an Wochenenden.
Das muß man also gar nicht extra verbieten.

Grüße

rkopka am 30 Jun 2022 09:51:08

dietmardd hat geschrieben:Wenn nur die Parkbucht längs der Straße privates Eigentum ist, ist diese doch öffentlicher Verkehrsraum und da könnten trotzdem legal Fremde darauf parken.

Gibts da eine juristische Meinunge dazu ? IMHO bedeutet das nur, daß der Bereich den Gesetzen für den öffentlichen Verkehrsraum unterliegt (STVO). Trotzdem darf (bei entsprechender Beschilderung) kein Fremder dort parken, weil es immer noch Privatbesitz ist. Sonst dürfte z.B. jeder sein Womo auf jedem Supermarkparkplatz oder in deiner Einfahrt für ewig parken. Ist ja auch öffentlicher Verkehrsraum.

RK

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Jagstcamp-Widdern am 30 Jun 2022 10:15:59

öffentlicher verkehrsraum und privatbesitz :?:

das dürfte in den "gebrauchten bl" die absolute ausnahme sein - und wenn doch ist dafür ein grundbucheintrag ("dingliche sicherung") erforderlich. für diese dingliche sicherung flosz oder flieszt aber auch geld an den eigentümer... :!:

in den "neuen bl" ist sowas noch öfter anzutreffen, da nach 49 kaum grundbücher "bereinigt" wurden und dieser "rückständige" grunderwerb oder die eintragung einer "grunddienstbarkeit" noch ein paar dekaden dauert. aber auch dann gips kohle... :ja:

allesbleibtgut
hartmut

Navigatore am 30 Jun 2022 10:34:04

rkopka= hat geschrieben:Gibts da eine juristische Meinunge dazu ? Trotzdem darf (bei entsprechender Beschilderung) kein Fremder dort parken, weil es immer noch Privatbesitz ist. Sonst dürfte z.B. jeder sein Womo auf jedem Supermarkparkplatz oder in deiner Einfahrt für ewig parken.

Unterschieden wird in Privatgelände, tatsächlich öffentlicher Verkehrsaum und [u]rechtlich[/u] öffentlicher Verkehrsraum. Der hier genannte Fall ist ein Beispiel für den tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Die Einordnung einer Verkehrsfläche unter diesen Begriff gibt immer wieder Anlass für Rechtsprechung.

Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum ist ein Privatgelände, bei dem der Eigentümer ausdrücklich oder auch stillschweigend die Öffentlichkeit duldet. Die Willensbestimmung ist entscheidend und sie muss erkennbar sein.
Kann der Verkehrsteilnehmer nicht erkennen, dass es sich um privaten Verkehrsraum handelt, darf er davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit ihn nutzen darf. Das kann im Extremfall sogar so weit gehen, dass ein beschrankter Waldweg mit dem Hinweis, dass es sich um einen Privatweg handelt, zum öffentlichen Verkehrsraum wird, wenn ein Trampelpfad um die Schranke herumführt und der Eigentümer nichts unternimmt, um diesen Trampelpfad zu schließen. Dann darf man von der stillschweigenden Duldung der Öffentlichkeit ausgehen.

Bleiben wir aber bei dem hier zur Disposition stehenden Fall der privaten Parkbucht. Er ist bereits 1982 vom Bayrischen OLG entschieden worden. Die Parkbucht muss nicht abgesperrt sein, also z.B. durch eine Kette, sie muss aber von öffentlichen Wegen und Straßen deutlich abgegrenzt sein. Das können z.B. Bepflanzungen, farbliche Bodengestaltung etc. sein, die klar signalisieren, dass die Parkbucht zu dem angrenzenden Privatgrundstück gehört. An der Nichtöffentlichkeit ändert sich dann auch nichts, wenn dort hin und wieder ein Unbefugter sein Fahrzeug abstellt.

Der Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes ist immer tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und es gilt die StVO, solange nicht eine Schranke die Zufahrt außerhalb der Geschäftszeiten verhindert. Dann liegt für die Zeit außerhalb der Geschäftszeiten eine klare Willensbestimmung des Eigentümer vor. Ist das nicht der Fall kannst Du dein zugelassenes Wohnmobil dort beliebig abstellen.
In Mainz gibt es einen Parkplatz einer großen Handelskette, der gerne von Reisenden, nach denen früher mal eine Soße benannt war, als Zwischenaufenthalt genutzt wurde. Eine Sperrung war wegen der 24/7 Tankstelle nicht möglich. Hier war nicht der Eigentümer sondern die Kommune für die Duldung und dann spätere Räumung des Platzes zuständig.

DieselMitch am 15 Jul 2022 21:17:12

So, es gab Post vom Bauordnungsamt :mrgreen:

Fakt ist: Ein WoMo ist KEIN Gebäude und ruft auch keinen gebäudeähnlichen Eindruck hervor.

Wenn man sich auf den Satz "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung zum Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch die eigene Schwere auf dem Boden ruht ..." (§2 Abs. 1 BauO NRW)

Betrachtet man "durch eigene Schwere auf dem Boden ruht", so ist jeder vor die Tür gestellter Stuhl eine bauliche Anlage ... :lach:

Der Bescheid lehnt ein Einschreiten der BO ab, mein WoMo darf also auf meinem Grund vor meiner Tür stehen bleiben 8)

Jetzt kann mein Nachbar, resp. meine Nachbarin als Eigentümerin, natürlich vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen ... und das kann dauuuuerrrrnnnnn... evtl. würde denen das Urteil erst nach der eigenen Einäscherung zugestellt, wobei nach dem was mein lieber Ex-Kollege vom Bauamt geschrieben hat, so eine Klage, wie so viele in anderen Bundesländern, abschlägig beschieden würde.

Aber vor Gericht und auf hoher See ... würde ich dann Gegenklage erheben, mit aufschiebender Wirkung ;D

Habe eben mein WoMo gestreichelt und ihm erklärt, dass ex vollkommen legal vor meiner Tür steht, jetzt soll ich ihm einen 5l Kanister AdBlue ausgeben :lol:

Gast am 15 Jul 2022 22:01:34

Die Bauämter machen, was sie wollen. Ich habe mir ja seinerzeit auch eine Stellungnahme eingeholt, und in der finden die Worte Verwendung „von dem gebäudeähnliche Wirkungen ausgehen“. Mir leuchtet das ein, ich würde das nie bezweifeln. Das war der Grund, weshalb man mir damals mitteilte, ich müsse von den Grundstücksgrenzen abrücken. Gut, das war eh nicht anders möglich und geplant… aber mich wundert die Wurschtigkeit, mit der das gehandhabt wird. Man kennt das ja von den Gesundheitsämtern so, dass die von Landkreis zu Landkreis machen, was sie wollen. Dass die Jungs vom Bau das auch tun, desillusioniert mich… aber sei‘s drum, ich freue mich, dass man uns die Mobile im Vorgarten lässt. Schmucker als ein paar Geranien sind sie alle Male :)

DieselMitch am 16 Jul 2022 14:19:03

Philoucamper hat geschrieben:Die Bauämter machen, was sie wollen. … aber mich wundert die Wurschtigkeit, mit der das gehandhabt wird.

Die Bauämter machen wozu sie der Gesetzgeber verpflichtet hat, über Bauen und Gebäude zu wachen.

Ich weiß nicht was Du da an "Wurschtigkeit" drin siehst, wenn das Bauamt aufgrund der Faktenlage und der Gesetze des Bundeslandes entscheidet, aber ein Wohnmobil als Gebäude zu deklarieren wäre absolut sinnfrei - insbesondere wenn man mal die entsprechenden Teile der BauO-NRW durchliest.

OK, was bemängelt wurde das in meinem Vorgarten keine Blümchen wachsen - es gibt allerdings auch keine feststehende Definition, was ein Vorgarten überhaupt ist!
Dass die Pflasterung sowohl die Hofeinfahrt als auch den "Vorgarten (den es so nicht gibt) umfasst wurde vermerkt und kritisch betrachtet, allerdings wurde das ganze Ensemble so vor 33 Jahren abgenommen und genehmigt.
Einspruchsfristen diesbezüglich sind längst abgelaufen, Änderungen im Baurecht in den vergangenen greifen hier nicht.

Wichtige nicht zu unterschätzender Punkte sind: Ganzjährig angemeldet/versteuert/versichert, wird bewegt und zumindest für ein Halbjahr immer wieder für CP-Zwecke genutzt, das WoMo wird am Haus NICHT für Wohnzwecke oder gewerblich genutzt.

Falls Du die "Wurst" in der "Wurstigkeit" findest schick sie bitte an Lance :lanz: :lol:

mv4 am 16 Jul 2022 15:06:56

Es gibt auch nicht...."die Bauämter" jedes Bauamt ist so gut wie ihr schlechtester Mitarbeiter....wie in jeder Behörde oder Firma.
Manche wissen es auch nicht anders...dazu kommt auch noch eine gewisse Affinität gegenüber Campern...da gibt es ja auch solche und solche.

kunibertk am 16 Jul 2022 15:50:15

DieselMitch hat geschrieben:das WoMo wird am Haus NICHT für Wohnzwecke oder gewerblich genutzt.


D.h., wenn Du es über Paulcamper gelegentlich vermietest, darfst Du es nicht mehr auf dem Stellplatz abstellen? Das fände ich merkwürdig.

Gast am 16 Jul 2022 16:40:02

DieselMitch hat geschrieben:aber ein Wohnmobil als Gebäude zu deklarieren wäre absolut sinnfrei

Davon war doch gar nicht die Rede. Ich finde dich irgendwie seltsam.

KlausSchmidt am 16 Jul 2022 20:44:46

Moin Oliver,
nimm das Schreiben und fahr zum Bauamt.
Frage freundlich, was die meinen, da Du es dir nicht erklären kannst.
Dann fragst Du freundlich, was für Lösungen es gibt.
Und als nächstes kaufst Du ein paar Lamellenzäune, und baust die da hin. (OK, böser Gedanke)
Übrigens: Zelte sind fliegende Bauten. Und die müssen meist, nicht wie vielerorts Carports, angemeldet werden. Auch da drinnen kannst Du das Wohnmobil verstecken.
Liebe Grüße und alles Gute
Klaus

DieselMitch am 16 Jul 2022 20:54:40

DieselMitch hat geschrieben:aber ein Wohnmobil als Gebäude zu deklarieren wäre absolut sinnfrei

Philoucamper hat geschrieben:Davon war doch gar nicht die Rede. Ich finde dich irgendwie seltsam.

ääähhhh.... Bild Bild ... nein, das muss ich jetzt aber nicht verstehen, ne, nicht ... :-o

hermannjosefb am 16 Jul 2022 21:11:13

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.





Ja lieber Klaus, damit hast Du Recht, zumindest teilweise. Bei unserem Bauamt bekam ich die Antwort, daß diese "fliegenden Bauten" aber nur ein halbs Jahr stehen dürfen, und dann abgebaut oder versetzt werden müssen.

L.G. Hejo

kamann am 16 Jul 2022 21:30:43

Hallo:
In einer Nachbargemeinde da hatte auch einer Probleme mit einem Carport:Er hat es untenrum stabiler gemacht und 4 Große Wagenräder montiert
und schon war es ein bewegliches Fahrzeug.
Ich hab da mal bei mir im Garten angefangen eine richtig große Pergola zu bauen und schon stand da Bauamt auf der Matte: das geht nicht!!!
Und da hab ich mir bei Planex eine große Plane machen lassen und schon war es ein Zelt. Und bevor die Jungs wieder kamen hab ich die Plane zum reinigen runtergenommen... Und sie gingen wieder von dannen. und seitdem ist die Plane, jetzt 20 Jahre, immer noch noch oben!!!
So long KH

huohler am 16 Jul 2022 23:01:29

Das mit den Rädern drunter funktioniert tatsächlich in vielen Fällen weil man damit aus der Bauordnung raus ist. Beispiel Gartensauna mit Holzofen wird von Schornsteinfeger wegen mangelnder Abstände nicht genehmigt. Sauna im umgebauten Bauwagen: Damit hat der Schornsteinfeger nichts zu tun. Nur das Fahrwerk muss noch funktionstüchtig sein so dass der Bauwagen bewegt werden "könnte".

Hubert

binsofrei am 05 Aug 2022 14:54:12

Navigatore hat geschrieben:
Der Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes ist immer tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und es gilt die StVO, solange nicht eine Schranke die Zufahrt..

Dies bedeutet doch aber nicht, dass auch die Sanktionen der StVO auf Privatgelände zutreffen.. oder?
Eine Stoßstangen Rempelei an der Zapfsäule (unzweifelhaft Privatgelände..) ist folglich auch nur ein Betriebsunfall und nicht sanktionsfähig nach der StVO.

duca250 am 05 Aug 2022 15:24:40

binsofrei hat geschrieben:Eine Stoßstangen Rempelei an der Zapfsäule (unzweifelhaft Privatgelände..) ist folglich auch nur ein Betriebsunfall und nicht sanktionsfähig nach der StVO.


… :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

hampshire am 07 Aug 2022 11:01:35

Mal anders darauf geblickt:
Der juristische Blick allein genügt nicht für ein funktionierendes Zusammenleben, dazu gehört auch eine soziale Komponente - beispielsweise Rücksichtnahme.
Je mehr Menschen sich auf eine juristische Position zur Durchsetzung ihrer Interessen gegen andere zurückziehen, desto stärker muss die Gesetzgebung zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden öffentlichen Ordnung die soziale Komponente in die Gesetze und Verordnungen mit einfließen lassen. Auf diese Weise kommt es zu einer Flut von weiteren Geboten und Einschränkungen, die man sich weitgehend in einer werteorientierteren Gesellschaft sparen könnte.

Ein Wohnmobil in einer Reihenhaussiedlung (wie im alten Eingangsthread beschrieben) dauerhaft so abzustellen, dass es Nachbarn täglich stört weckt bei mir den Eindruck, dass es sich dabei um einen egoistischen und unsozialen Akt handelt, der im Rahmen des Erlaubten stattfindet.

DieselMitch am 07 Aug 2022 13:29:52

Subjektives Stören ist kein Punkt auf den man sich zurückziehen kann, denn:
"Keiner hat in irgendeiner Weise das Recht darauf, freien Blick vor seiner Haustüre zu heben!", so schrieb es auch das Bauamt hier vor Ort!
Ansonsten könnte ja der Neubaubesitzer verlangen, dass der Altbau vor seinem Haus umgehend abgerissen werden müsste :roll:

Das einzige was real zählt ist nunmal das geschriebene Recht, ob BauG, OWI, NachbG oder BGB, wenn ich immer und überall und in allen Belangen Rücksicht auf andere subjektive Befindlichkeiten nehmen würde, könnte ich als Autofahrer, Fahrradfahrer, E-Bikefahrer oder gar Fußgänger nicht mehr vor das Haus treten, denn "wat dem een sin Uul iss dem annern sin Nachtigal"!

Dem einen gefällt die Farbe meiner Hose nicht, dem anderen mein Haarschnitt, der andere möchte meinen Geländewagen gerne einschmelzen und der nächste hasst mein WoMo, das rechtens auf meinem Grund vor meiner Tür parkt und ihm dabei noch nicht einmal die Sicht nimmt.

Nein, subjektiv gesehenes ist irrelevant. wie heißt es so schön: Recht ist recht!

Es ist die Aufgabe der Judikative und der Exekutive dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen - wäre dem nicht so würde man das Faustrecht einführen und Gereicht und Polizei abschaffen.

Also, was den einen Nachbarn stört findet der andere OK, der eine ist halt ein Querulant und der andere auch Camper ... so what :D

launig am 07 Aug 2022 18:08:37

Subjektiv gesehenes ist irrelevant!
Das einzige was zählt ist das geschriebene Recht.

Ja, Michael, genau deswegen funktioniert heute Gemeinschaft nicht mehr so gut.
Weil jeder denkt es ist mein Recht, meine Haustür, mein Wille, nur das zählt.
Dein letzter Beitrag ein sehr schönes Beispiel für eine mehr oder weniger egoistische Entfaltungsdominanz von Menschen die meinen nur weil das Recht auf ihrer Seite steht
sind sie von Belangen rücksichtsvollem menschlichem Verhaltens befreit.
Damit meine ich jetzt nicht den Parkplatz sondern Deinen letzten Beitrag.
Ich kann jetzt nicht beurteilen ob und wie sehr dein Womo dort stört, ich finde aber
die Art und Weise Deiner Argumentation aufschlussreich.
Die Aufgabe der Judikative und Exekutive hast du korrekt beschrieben, Gemeinschaft besteht
jedoch aus sehr viel mehr als diesem nacktem Rahmen.
Für meinen Geschmack in dem Beitrag zu viel "ich" darin enthalten und fehlendes Gespür was
andere stören könnte. Ich störe andere sicher auch ab und an, aber wenn ich es merke habe ich
wenigstens ein bisschen schlechtes Gewissen. Sogar wenn ich das "Recht" hatte zu stören.
.

Joachim260 am 07 Aug 2022 19:42:37

launig hat geschrieben:...
Dein letzter Beitrag ein sehr schönes Beispiel für eine mehr oder weniger egoistische Entfaltungsdominanz von Menschen die meinen nur weil das Recht auf ihrer Seite steht
sind sie von Belangen rücksichtsvollem menschlichem Verhaltens befreit.
Damit meine ich jetzt nicht den Parkplatz sondern Deinen letzten Beitrag.
....
.


Aha, und der Nachbar ist also nicht egoistisch wenn er sogar die Behörden bemüht obwohl es dazu keinen Grund gibt.
Wenn das so wäre wie du es dir vorstellst, würden immer die Gutmütigen nachgeben und die Egoisten gewinnen. Ohne Regeln geht es nicht. Das Womo meines Nachbarn steht seit 25 Jahren auf seinem Grundstück und ich sehe es immer wenn ich aus dem Küchenfenster schaue, ich würde nie auf die Idee kommen mich deswegen zu beschweren.

Gruß
Joachim

DieselMitch am 07 Aug 2022 20:33:54

launig hat geschrieben:Subjektiv gesehenes ist irrelevant!
Das einzige was zählt ist das geschriebene Recht.

Ja, Michael, genau deswegen funktioniert heute Gemeinschaft nicht mehr so gut..

Kann/könnste/sollte ich drauf antworten:

Wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt bald von den Dummen regiert ...
nur so zum Nachdenken :mrgreen: ... wg. "subjektiv".

Subjektiv gewinne ich jeden Samstag mit einem 6'er im Lotto, objektiv :cry:

Tinduck am 07 Aug 2022 21:05:51

DieselMitch hat geschrieben:Wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt bald von den Dummen regiert ...


Und wenn jeder auf sein Recht pocht, wird die Welt von Anwälten regiert… gleiches Ergebnis :D

Bisschen Augenmass sollte man im Leben schon haben.

bis denn,

Uwe

Elgeba am 07 Aug 2022 22:41:34

Hallo, Mitch

Deine Argumentation ist leider engstirnig und egoistisch, nicht alles, was das Gesetz hergibt,ist auch wirklich im realen Leben vorteilhaft in der Anwendung.Ich würde an Deiner Stelle mal darüber nachdenken,ob es sinnvoll ist,sich mit den Nachbarn wegen dem Abstellen eines Wohnmobils anzulegen,ich bin der Meinung,wer ein solches Fahrzeug betreibt,sollte auch einen Abstellplatz dafür haben und nicht auf Kosten der Nachbarn Geld sparen wollen.Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache,dass solches Verhalten auf die Akzeptanz unseres Hobbys sehr negative Folgen hat,wir sind ohnehin nicht sonderlich beliebt,warum wohl?


Gruß Bernd

partliner am 07 Aug 2022 23:24:21

Elgeba hat geschrieben:Ich würde an Deiner Stelle mal darüber nachdenken,ob es sinnvoll ist,sich mit den Nachbarn wegen dem Abstellen eines Wohnmobils anzulegen,ich bin der Meinung,wer ein solches Fahrzeug betreibt,sollte auch einen Abstellplatz dafür haben und nicht auf Kosten der Nachbarn Geld sparen wollen.
Gruß Bernd


sorry Bernd, er hat einen Abstellplatz für sein Wohnmobil auf seinem Grundstück!
Noch eindeutiger kann es eigentlich nicht sein.
Und er spart daher auch nicht auf Kosten eines Nachbarn.

hampshire am 07 Aug 2022 23:31:36

DieselMitch hat geschrieben:Das einzige was real zählt ist nunmal das geschriebene Recht, ob BauG, OWI, NachbG oder BGB,

Das stimmt für den Streitfall in einer juristischen Auseinandersetzung.
Vor dem Streitfall gibt es eine Menge Stufen, die ganz real zählen. Das kann sowohl formell in Form eines Vertrages (kommt von sich vertragen), als auch informell in Form einer Absprache oder Einigung geschehen. Das Recht gibt diesen Stufen aus gutem Grund übrigens sehr viel Raum.

DieselMitch hat geschrieben:wenn ich immer und überall und in allen Belangen Rücksicht auf andere subjektive Befindlichkeiten nehmen würde...

Verallgemeinerung "immer" und "überall" ist eine beliebte und leider auch sehr flache Argumentationslogik. Weiter gedacht würde das zu der Annahme führen, dass jede Deiner Handlungen grundsätzlich auf Missbilligung oder Widerstand stoßen. Ich hoffe, dass das Leben nicht so anstrengend für Dich und Deine Umwelt ist.

DieselMitch am 08 Aug 2022 12:03:03

Also, für alle die es nicht verstanden haben:
Das Fahrzeug steht auf MEINEM Grundstück, dabei NICHT vor der Tür des Nachbarn, es stört NICHT seine Sicht (im Übrigen schaut er so oder so aus seinem Fenster auf einen gegenüber liegenden Parkplatz :lol: ), er kann es nur dann sehen wenn er vor sein Haus tritt und nach rechts guckt, es behindert ihn auf keine Weise, es verursacht keine Schäden an irgendwas, es ist dauerhaft angemeldet/versichert/versteuert und wird zwischen meinen Touren NICHT zu Wohnzwecken genutzt - es steht einfach nur vor MEINER Haustür.
Und das DARF es ...

Es ist wieder nur einer dieser Fälle, wo aus unverständlichen und nicht nachvollziehbaren Gründen ein Streit wegen eines geparkten WoMos vom Zaun gebrochen wird.
Neid? Missgunst? Eigene Unzufriedenheit mit dem eigenen kleinen Leben? Frust nach Erfolglosigkeit? Gründe für so ein Verhalten gibt es mannigfaltig.

Und lieber <ät>Hampshire, ich lebe ein ruhiges, friedliches Leben, habe mit KEINEM anderen Nachbarn auch nur im entferntesten Stress (ganz im Gegenteil), mein Leben ist nicht anstrengend sondern ein prima Rentierleben :lach: .
Ich versteh irgendwie nicht was Du mir jetzt unterstellen möchtest, vielleicht gilt der Spruch "Möge jeder erst einmal vor seiner eigenen Haustür kehren" ??

Subjektiv ist das Glas für den einen halbvoll und für den anderen halbleer, objektiv hat es eben einen Füllungsstand von 50% ... so what :mrgreen:

hampshire am 08 Aug 2022 12:34:46

DieselMitch hat geschrieben:Ich versteh irgendwie nicht was Du mir jetzt unterstellen möchtest,

Ich unterstelle Dir gar nichts, möchte das auch nicht und ich urteile im Übrigen auch nicht über Deine Parkgewohnheiten - im Thread ging es ja auch um eine konkrete Reihenhaussituation, die vermutlich Deiner nicht entspricht.

Deine Aussage, dass nur die juristische Bewertung einer Situation zähle teile ich aus bereits genannten Gründen nicht. Ich hab das mal weiter gedacht und überlegt was herauskommt, wenn ein Mensch sein Handeln und seine Interaktion ausschließlich an seiner juristischen Position auslegen würde. So ein Mensch würde permanent anecken und hätte bestimmt kein ruhiges Leben.

Die Provokation "ich hoffe..." hätte ich mir sparen können, war aber zu reizvoll um einen Widerspruch in sich aufzudecken. Kam wohl anders an als intendiert. Sorry dafür.

Elgeba am 08 Aug 2022 22:22:18

Hallo, Mitch
Das habe ich wohl überlesen,wenn Dein Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht und nicht mal die Sicht einschränkt, verstehe ich Deinen Nachbarn auch nicht,vielleicht solltet Ihr Euch mal zusammensetzen und bei einem Bier die Sache klären.


Gruß Bernd

HerrKalle am 09 Aug 2022 11:11:54

Elgeba hat geschrieben:Das habe ich wohl überlesen,wenn Dein Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht und nicht mal die Sicht einschränkt, verstehe ich Deinen Nachbarn auch nicht,vielleicht solltet Ihr Euch mal zusammensetzen und bei einem Bier die Sache klären.




Kommt doch auf die baulichen Gegebenheiten an, wenn es sich um ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte handeln sollte
kann ich den Nachbarn gut Verstehen.

Trashy am 09 Aug 2022 11:20:01

Oh man.

Das Reich der Nörgler, Bedenkenträger und Paragraphenreiter.

Warum ist man hier im Ausland so entspannt inkl. der Behörden?

huohler am 09 Aug 2022 11:24:03

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Ihr müsst nicht spekulieren,
Michael hatte schon mehrmals darauf hingewiesen: Seine Situation kann man gut an dem Bild seines Womos in seinem Profil erkennen.


Hubert

Gast am 09 Aug 2022 12:05:35

Hubert, bitte drauf achten, die Zitate den richtigen Personen zuzuordnen….

…. Du hast beide grad vertauscht! :ja:

huohler am 09 Aug 2022 12:12:03

tztz2000 hat geschrieben:Hubert, bitte drauf achten, die Zitate den richtigen Personen zuzuordnen….

…. Du hast beide grad vertauscht! :ja:


Tut mir leid! Vielleicht kann das ja jemand korrigieren.
- wir beide wissen warum so etwas passiert - weil die Forumssoftware so etwas nicht selber hinbekommt.
Ist aber in diesem Fall wohl nicht so wesentlich da beide über die Begebenheiten spekuliert haben.

Hubert

HerrKalle am 09 Aug 2022 12:22:01

Ich kann den Haustyp auf dem Foto nicht richtig erkennen. Wenn es sich um ein Doppelhaus handelt und der Nachbar rechts hinter dem Womo seine Haustür hat, kann ich verstehen das ihn das stört.

Acki am 09 Aug 2022 12:27:16

HerrKalle hat geschrieben:Ich kann den Haustyp auf dem Foto nicht richtig erkennen. Wenn es sich um ein Doppelhaus handelt und der Nachbar rechts hinter dem Womo seine Haustür hat, kann ich verstehen das ihn das stört.

Bei solchen Themen wäre eventuell ein kleiner Planausschnitt hilfreich, um seitenlange Vermutungen zu verhindern ... :wink:

mv4 am 09 Aug 2022 12:33:28

oder sich einfach den Tröt von Anfang an durchlesen...

HalbvetteVenus am 09 Aug 2022 12:39:30

Ich glaube, es wird immer Menschen geben, denen man es nicht Recht machen kann. Aber manchmal lohnt es sich auch, "zurückzustecken", auch wenn man es juristisch gesehen vielleicht nicht müsste.
Wir hatten unser Wohnmobil vor unserem Haus auf unserem Grundstück geparkt und dann nach Monaten erfahren, dass es die Nachbarn stört, "weil es kein schöner Anblick sei" :roll: . Da es sich um eine sehr eng bebaute Sackgasse handelt, waren zwischen unserem Stellplatz und deren Haustür auch nur 4 Meter Abstand.
Letztlich haben wir es dann auf einen extern angemieteten Stellplatz "verbannt", was uns natürlich nicht leichtgefallen ist.
Und dennoch fühlt es sich für mich nun besser an. Ich habe gerne Frieden um mich herum. :ja:

HerrKalle am 09 Aug 2022 12:45:58

mv4 hat geschrieben:oder sich einfach den Tröt von Anfang an durchlesen...



Stimmt!

Hier wurde es ja beschrieben:

hast29 hat geschrieben:Situation:
Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung. Eine Reihe = 10 Häuser.
In unsere Straße führt ein Privatweg (Sackgasse) . Wir haben das 7. Haus von Vorne gerechnet.
Vor unserem Haus haben wir die Möglichkeit die Autos zu parken. Ist auch unser Eigentum. D.H. auf der einen Seite steht unser Mobil,welches genau vors Haus paßt.



Ich kann den Nachbarn verstehen und würde mein Womo nicht dort parken. Ob es mein Grundstück ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Hier setzt jemand sein "Recht" auf kosten des Nachbarn durch. Darf er machen....aber man trifft sich im Leben immer zweimal. :lach:

rkopka am 09 Aug 2022 13:56:56

hast29 hat geschrieben:Vor unserem Haus haben wir die Möglichkeit die Autos zu parken. Ist auch unser Eigentum. D.H. auf der einen Seite steht unser Mobil,welches genau vors Haus paßt.
HerrKalle hat geschrieben:Ich kann den Nachbarn verstehen und würde mein Womo nicht dort parken. Ob es mein Grundstück ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Warum ? Es ist sein Grundstück, es ist vor seinem Haus, er behindert anscheinend niemanden (PKW könnten ja auch dort stehen). Was geht es den Nachbarn an, wenn vor seinem Haus ein Womo steht ? Mal abgesehen von dem grundsätzlichen Recht dazu, sehe ich hier keinerlei Beeinträchtigung.

RK

DieselMitch am 09 Aug 2022 14:00:04

HerrKalle hat geschrieben:Ich kann den Nachbarn verstehen und würde mein Womo nicht dort parken. Ob es mein Grundstück ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Hier setzt jemand sein "Recht" auf kosten des Nachbarn durch. Darf er machen....aber man trifft sich im Leben immer zweimal. :lach:


Nunmal im Ernst, Du bist also der Meinung, dass man auf unerklärliche Befindlichkeiten irgendwelcher Nachbarn, die schon eh seit Jahren ihren ganz eigenen Stil :roll: in der Straße fahren, Rücksicht zu nehmen hat und deswegen den schon "bezahlten" und problemlosen Stellplatz vor der eigenen Haustür (mit Strom- und Wasseranschluß) gegen einen extra angemieteten und nicht bewachten aber teuren Stellplatz in einer Halle (ohne Strom und Wasser, dafür mit einem Gasflaschenverbot :( ), oder auf einem Freigelände, nutzen sollte?

Bei mir klingelt es gerade laut im Kopf ob solch massierten "Plöhdsinn" ... was wäre das nächste? Nur noch im Waschsalon waschen, weil die Waschmaschine beim Schleudern brummt und in meinem (!) Keller hörbar ist? Keine gelben Hemden mehr tragen, weil der Nachbar sich dadurch irritiert fühlt?

Leuudeee ... bleibt mal auf dem Teppich! :twisted:

Rockerbox am 09 Aug 2022 14:06:59

Michael,

ich kann dir nur Recht geben. Wir haben auch eine Art von "Blockwart", der glaubt, jedem seine willkürlichen Regeln und Ansichten aufzwingen zu müssen (der aber selber am Sonntag nach Herzenslust mit der Hilti bohrt ....). Manchmal muss man solchen Leuten eine Ansage machen. Nicht blöd oder unhöflich, aber direkt. Und ich muss auch nicht Everybody's Darling sein. Manchmal reinigt ein heftiges Gewitter auch die Luft :mrgreen:

hampshire am 09 Aug 2022 16:48:08

huohler hat geschrieben:Michael hatte schon mehrmals darauf hingewiesen: Seine Situation kann man gut an dem Bild seines Womos in seinem Profil erkennen.



Danke für das Bild. Ich kann verstehen, dass Nachbarn vom Anblick wenig begeistert sein können, aber das muss man eben aushalten wie andere einen Baum, der Laub wirft, Gartenzwerge, Schottergärten oder sonstige "Aufreger". Da ist Toleranz im ästhetischen Empfinden gefragt. Als wir in der Reihenhaussiedlung wohnten hatte ich eine ähnliche Situation. Hinzu kam, dass die Siedlung von 2001 derart eng geplant war, dass das Fahrzeug andere beim Rangieren störten und ich mit spielenden Kindern und damit verbundene mögliche Schäden rechnen musste. Die kann man ja auch nicht überall wegjagen. Ich hatte die Möglichkeit das Fahrzeug 300 m weiter weg auf einem öffentlichen Parkplatz zu parken. Gefiel auch nicht jedem.

mv4 am 09 Aug 2022 16:54:17

Der Nachbar sieht das Wohnmobil doch nur wenn er oben zum Velux Fenster raussieht ...dann schaut er sogar drüber und kann dir sagen ob das Dach sauber ist.

Oder aber er geht zur Haustüre raus und läuft bis vor an die Straße ...dann kann er es auch sehen.

also ich finde es gibt schlimmeres...für den Nachbarn.

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