BernhardK am 15 Mär 2011 22:08:25 klauspeter29 hat geschrieben:aber ist tatsächlich Leergewicht gemeint ? Interessiert mich, weil wir ein WOMO mit 4000 kg zul. GG haben :roll:
Es kann nur das Leergewicht gemeint sein, da das definitiv feststeht, wenn es überhaupt in der ZB I vermerkt ist. Das tatsächliche Gewicht ändert sich zwangsläufig.
Jagstcamp-Widdern am 16 Mär 2011 09:14:10 leergewicht kann nicht sein, es geht immer um das zulässige gesamtgewicht (zgg)!
grusz hartmut
guliver am 16 Mär 2011 22:19:54 Es ist das Leergewicht gemeint und nicht das zul. GG. Dies steht in der Verordnung und im erhaltenen Schreiben.
Viele Oliver
runner am 06 Apr 2011 14:50:03 Die verschiedenen Sachverhalte veranlassen auch mich als in Kürze neuen Wohnmobilbesitzer zur Feststellung, dass ein ständig zugelassenes Wohnmobil mit weniger als 3,5 t Leergewicht doch wohl unmittelbar neben der Grundstücksgrenze zum Nachbarn aufgestellt werden kann auf einem hierfür neu angelegten Stellplatz (Rasengittersteine). M. E. bestehen für ein bewegliches und zu bewegendes Fahrzeug keine Abstandsvorschriften wie für Festbauten, auch wenn´s sicher nicht die Aussicht des Nachbarn verschönert.
Also: ganzjährig zugelassen, unmittelbar neben Nachbargrenze, allg. Wohngebiet - Maße: 7 m lang, 3,10 m hoch.
Sollte ich mit meiner Auffassung daneben liegen, wäre ich für sachgerechte Aufklärung dankbar.
hast29 am 06 Apr 2011 14:53:55 Du darfst parken...
Unsere Nachbarn haben sich irgendwann dran gewöhnt gehabt.
Gab zwar hin und wieder noch ne stichelei....aber na ja....
Beim neuen haben sie noch nicht mal gemerkt das der eigentlich fast 60 cm länger ist.
Da es jetzt ein TI und kein Alkoven mehr ist, meinten sie sogar er sei kleiner...
wir lassen sie in dem glauben...:-) und trinken hin und wieder mal ein Gläschen zusammen...
reimopilot am 06 Apr 2011 19:02:07 Leben und leben lassen!
:) :) :)
guliver am 06 Apr 2011 20:46:48 @ runner: Du darfst dort stehen und parken. Wir haben auch die Freigabe vom Amt erhalten. Wenngleich diese gar nicht nötig wäre, wenn wir unser Womo vorher bereits auf ganzjährig angemeldet hätten und dies auch im Winter genutzt hätten.
Andernfalls kann dies dennoch als Gebäude ausgelegt werden. Wir haben dies relativ schnell entkräften können und nutzen das Womo auch unter der Woche regelmässig.
Unseren Nachbarn freut dies sicherlich wenig. Dennoch sind wir im Recht.
Somit kannst Du unbesorgt sein.
Viele
Oliver
hammelfahrer am 08 Apr 2011 12:51:14 Hallo, unserer steht auch vor der Haustür und es hat noch keiner was gesagt.
Joachim
Gast am 08 Apr 2011 13:02:59 hammelfahrer hat geschrieben:Hallo, unserer steht auch vor der Haustür und es hat noch keiner was gesagt.
Joachim
Wir reden hier ja auch von großen Wohnmobilen :D
petermann am 09 Apr 2011 18:46:21 hammelfahrer hat geschrieben:Hallo, unserer steht auch vor der Haustür und es hat noch keiner was gesagt.
Joachim
ja nun das kleine Ding wird eh übersehen :D
Peter
guliver am 06 Jul 2011 21:07:12 Hallo zusammen. Kurze Zwischeninfo von unserer Seite. Wir haben einen Ortstermin mit Bauamt hinter uns.
Nachdem das Wohnmobil auch in der Woche immer wieder bewegt wird kann nunmehr niemand etwas dagegen sagen. Die Nachbarn akzeptieren dies noch immer nicht, können aber nichts weiter dagegen machen. Ist uns aber auch egal.
Somit ist bei uns nunmehr Ruhe eingekehrt.
Viele
Oliver
leoline am 07 Jul 2011 08:05:42 Prima!
Und die Nachbarn werden sich schon noch daran gewöhnen, der Mensch ist ja eh ein Gewohnheitstier :D .
Gast am 07 Jul 2011 08:51:01 Ja, ja der Neid frißt und frißt bis er einen zerfrißt :!:
Manche wissen gar nicht, das sie durch Ihre Mißgunst am meißten selbst schaden.
Kleiner Tip: Immer das armselige Würstchen freundlich grüßen, auch wenn der nicht erwiedert wird. Das hebt die Hemmschwelle bei den meißten aber dennoch an, irgend etwas böses zu tun! (und obendrein wird er vom inneren Wiederspruch förmoch zerrissen :!: :wink: )
Jörg
Gast am 07 Jul 2011 11:17:54 guliver hat geschrieben:Hallo zusammen. Kurze Zwischeninfo von unserer Seite. Wir haben einen Ortstermin mit Bauamt hinter uns. Nachdem das Wohnmobil auch in der Woche immer wieder bewegt wird kann nunmehr niemand etwas dagegen sagen. Die Nachbarn akzeptieren dies noch immer nicht, können aber nichts weiter dagegen machen. Ist uns aber auch egal. Somit ist bei uns nunmehr Ruhe eingekehrt. Viele Oliver
Das versteh ich nicht. Auch auf die Gefahr hin , dass ich was überlesen habe:
Wieso Baumamt?
Ich mein die Frage so:
Mein Womo (8,5m lang und 3,35m hoch) steht auf der Straße. Es ist zugelassen, die verbleibende Straßenbreite unterschreitet das Mindestmaß nicht und alles ist gut.
Einmal hat, zum Glück nur ein einziger Nachbar quer geschossen ,der witzigerweise nicht mal in der Nähe des Womos wohnt , einen immer durch unsere Straße ins Geschäft fahrenden Polizisten befragt - wie ich später erfuhr.
Dieser hat ihm erklärt, dass er da gar nichts, absolut null, gegen zu haben hat, weil das ein zugelassenes, ordnungsgemäß abgestelltes Auto ist.
Und Du hast Probleme, obwohl das Womo sogar auf Deinem Grund und Boden steht?
Das versteh ich nicht.
baerti am 07 Jul 2011 22:11:54 Boah... , hab's geschafft, den ganzen Thread in einem Rutsch durchgelesen.
Und ich dachte schon, uns ging's alleine so.
Ich hatte mein vorheriges Womo platzsparend in einem reinen Wohngebiet ohne Bürgersteige direkt an einer Hecke entgegen der Fahrtrichtung geparkt, weil es nur eine Tür, nämlich die Aufbautür hatte. Nur so war gewährleistet, dass ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer mehr als notwendig behinderte.
Das kostete mich eine gebührenpflichtige Verwarnung. Einen begründeten Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken entgegen der Fahrtrichtung hat man mit fadenscheinigen Begründungen seitens des Ordnungsamtes abgelehnt.
Als ich das Womo danach korrekt, aber eben mit einem Mindestabstand zur Hecke zum Öffnen der Tür abstellte, erwischten wir abends eine freundliche :twisted: Nachbarin dabei, als sie das corpus delicti von allen Seiten fotodokumentierte. Zum Glück war ich nicht zugegen, sondern meine Frau, als sie mit den Hunden von der Abendrunde zurückkam. Ich hätte die Situation - zumindest äußerlich - nicht so souverän gemeistert, wie sie das konnte.
Seit wir das neue Womo haben, schafft der Neid in der Straße bei einigen eine solche Solidargemeinschaft, dass bewußt alle Parkmöglichkeiten für das Womo zugestellt werden und wenn ich - ohne irgendjemanden zu behindern! - mal einen Parkplatz gefunden habe, werde ich vorne und hinten zugeparkt, dass ich kaum noch losfahren kann.
Vielleicht versteht ihr jetzt, dass es mir beim Lesen diesen Threads von Beitrag zu Beitrag besser ging, weil es nicht nur mir so geht. :razz:
Gast am 07 Jul 2011 22:16:20 Baerti, das Schlimmste daran ist, dass es kaum etwas ekligeres gibt als Nachbarschaftsstreitereien.Ansonsten würde ich sagen, dass sich eher die "Zuparker" auf glattem Eis bewegen.
Ich meine, insofern das mutwillig passiert, ist das sogar Nötigung.
Bloß - was hilfts - man will sich schließlich nicht ständig einen Kampf mit der Nachbarschaft geben.
Ich hab, wie gesagt, zum Glück etwas tolerantere Nachbarn, außer einer einzigen Ausnahme, die nicht weiter ins Gewicht fällt.
Maxima am 07 Jul 2011 23:08:07 baerti hat geschrieben:Seit wir das neue Womo haben, schafft der Neid in der Straße bei einigen eine solche Solidargemeinschaft, dass bewußt alle Parkmöglichkeiten für das Womo zugestellt werden und wenn ich - ohne irgendjemanden zu behindern! - mal einen Parkplatz gefunden habe, werde ich vorne und hinten zugeparkt, dass ich kaum noch losfahren kann.
Vielleicht versteht ihr jetzt, dass es mir beim Lesen diesen Threads von Beitrag zu Beitrag besser ging, weil es nicht nur mir so geht. :razz:
Leute gibt's, ich fasse es nicht. :roll:
Du hast mein ganzes Mitgefühl. :troest:
guliver am 07 Jul 2011 23:47:09 Gast hat geschrieben:guliver hat geschrieben:Hallo zusammen. Kurze Zwischeninfo von unserer Seite. Wir haben einen Ortstermin mit Bauamt hinter uns. Nachdem das Wohnmobil auch in der Woche immer wieder bewegt wird kann nunmehr niemand etwas dagegen sagen. Die Nachbarn akzeptieren dies noch immer nicht, können aber nichts weiter dagegen machen. Ist uns aber auch egal. Somit ist bei uns nunmehr Ruhe eingekehrt. Viele Oliver
Das versteh ich nicht. Auch auf die Gefahr hin , dass ich was überlesen habe: Wieso Baumamt? Ich mein die Frage so: Mein Womo (8,5m lang und 3,35m hoch) steht auf der Straße. Es ist zugelassen, die verbleibende Straßenbreite unterschreitet das Mindestmaß nicht und alles ist gut. Einmal hat, zum Glück nur ein einziger Nachbar quer geschossen ,der witzigerweise nicht mal in der Nähe des Womos wohnt , einen immer durch unsere Straße ins Geschäft fahrenden Polizisten befragt - wie ich später erfuhr. Dieser hat ihm erklärt, dass er da gar nichts, absolut null, gegen zu haben hat, weil das ein zugelassenes, ordnungsgemäß abgestelltes Auto ist. Und Du hast Probleme, obwohl das Womo sogar auf Deinem Grund und Boden steht? Das versteh ich nicht.
Hallo Gast,
unser Nachbar hat uns das Bauamt vor mehreren Wochen mit einem Ortstermin schicken lassen.
Aufgrund der Tatsache das unser Womo über den Winter mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet ist und somit nicht bewegt worden ist wurde dies als Gebäude bezeichnet.
Seit April sind wir jedoch lfd. damit auch innerhalb der Woche unterwegs und werden auch das Saisonkennezichen abschaffen. Somit kann jetzt nicht mehr von einer dauerhaften Abstellung gesprochen werden und die Bezeichnung Gebäude fällt weg. Ansonsten hätten wir div. Grenzabstände einhalten müssen. Hierzu ist der Platz auf der Auffahrt zu gering.
Ich hoffe die Erläuterung ist verständlich gewesen. Ansonsten nochmals nachfragen.Viele
Oliver
BernhardK am 08 Jul 2011 08:23:48 Hallo !
Oft habe ich den Eindruck, dass es einigen die sich beschweren, nicht so um die Fahrzeuggröße geht, sondern eher um die Erscheinung als Wohnmobil.
Gast am 08 Jul 2011 09:37:47 Es geht um die Erscheinung - Haus auf Rädern - und um die Höhe. Ich kann ehrlich gesagt beide Seiten verstehen, unser WOMo steht zwischen unseren Gebäuden, da gibt es keine Probleme.
Probleme gibt es immer da wo zulässige aber auch unzulässige Sondernutzungen erfolgen, denn eigendlich darf man sein WOMO nicht länger als zwei Wochen in einigen Gemeinden abstellen und an einem Standort lassen.
Aber auch wenn man im Recht ist neiden es einige Leute und man hat Stress.
Bin auch froh das mich das nicht betrifft.
quax1968 am 08 Jul 2011 10:10:28 Unsere kleine Geschichte.
Wir hatten bis letztes Jahr einen Hymer Tramp den wir auch immer schön auf der Straße vor unserer Haustür abgestellt haben. Die Straße war nicht so breit, dass dann noch 2 Fahrzeuge gleichzeitig hätten aneinander vorbeifahren können. Das heisst, es musste auf den Gegenverkehr acht gegeben werden.
Die Meinung der Nachbarn war geteilt. Die einen sagten, ist Ihr gutes Recht und durch das Womo wird nicht so durch die Straße geheizt (Verkehrsberuhigung). Aber einen störte es masslos, dass dieser immer sein Auto so knapp gegenüber parkte, dass kaum noch ein Auto bzw. ein LKW vorbeikam.
Das hatte dann zur Folge, das es ab und an ein Hubkonzert von seiten der LKW-Fahrer gab. Letztes Jahr kam es dann zu einem Unfall. Auf nasser Straße kam ein Transporter nicht mehr zum stehen und knallte wegen Gegenverkehr ins Heck unseres Womos.
Mittlerweile haben wir ein neues Womo, was wir aber nicht mehr an der Straße abstellen, da wir in der Nähe einen Platz im Industriegebiet gefunden haben. Und seitdem können wir beruhigt schlafen und haben nicht immer den Zoff mit Nachbarn. Deshalb meine Empfehlung: Sich ein Plätzchen zu suchen, bei dem sich keiner daran stört. Die 20-30 Euro pro Minat sind meines Erachtens gut angelegtes Geld.
Mir würden die Streitereien auf den Sa... gehen, egal ob Recht oder Unrecht.
tober am 08 Jul 2011 11:59:36 quax1968 hat geschrieben:Unsere kleine Geschichte. Wir hatten bis letztes Jahr einen Hymer Tramp den wir auch immer schön auf der Straße vor unserer Haustür abgestellt haben. Die Straße war nicht so breit, dass dann noch 2 Fahrzeuge gleichzeitig hätten aneinander vorbeifahren können. Das heisst, es musste auf den Gegenverkehr acht gegeben werden.
Die Meinung der Nachbarn war geteilt. Die einen sagten, ist Ihr gutes Recht und durch das Womo wird nicht so durch die Straße geheizt (Verkehrsberuhigung). Aber einen störte es masslos, dass dieser immer sein Auto so knapp gegenüber parkte, dass kaum noch ein Auto bzw. ein LKW vorbeikam.
Das hatte dann zur Folge, das es ab und an ein Hubkonzert von seiten der LKW-Fahrer gab. Letztes Jahr kam es dann zu einem Unfall. Auf nasser Straße kam ein Transporter nicht mehr zum stehen und knallte wegen Gegenverkehr ins Heck unseres Womos.
Mittlerweile haben wir ein neues Womo, was wir aber nicht mehr an der Straße abstellen, da wir in der Nähe einen Platz im Industriegebiet gefunden haben. Und seitdem können wir beruhigt schlafen und haben nicht immer den Zoff mit Nachbarn. Deshalb meine Empfehlung: Sich ein Plätzchen zu suchen, bei dem sich keiner daran stört. Die 20-30 Euro pro Minat sind meines Erachtens gut angelegtes Geld.
Mir würden die Streitereien auf den Sa... gehen, egal ob Recht oder Unrecht.
Das würde ich wohl auch so machen. Für den Fall das ich aber 100% ig im Recht bin vertrete ich die Meinung die ein User in seinem Anhang hat.
Und zwar -
Wenn der Klügere immer nachgibt haben wir bald eine Diktatur der Dummen/Blöden. 8)
brawo1 am 08 Jul 2011 12:48:59 UlrichS hat geschrieben:Probleme gibt es immer da wo zulässige aber auch unzulässige Sondernutzungen erfolgen, denn eigendlich darf man sein WOMO nicht länger als zwei Wochen in einigen Gemeinden abstellen und an einem Standort lassen.
Ich denke, du verwechselst das mit Wohnwagen. Diese dürfen abgehängt maximal 2 Wochen auf der Straße geparkt werden.
Und da dürfte ja nicht die Gemeinde zuständig sein, sondern dafür gibt es die StVO.
DieselMitch am 23 Jun 2022 22:03:40 Ist zwar eine Art "Leichenwiederbelebung" aber nun tickt auch mein Nachbar durch.
Objekt: Doppelhaushälfte, meine ist die linke, und auf meiner Seite sind Hofeinfahrt zur Garage und auch die Fläche vordem Haus komplett gepflastert - vom Bauamt vor über 30 Jahren abgenommen. Man(n / Frau) kann das in meinem Avatar auch prima sehen. 8) Seit 2007 stehen mal PKW und mal WoMos vor der Tür, alle natürlich <3,5t und ganzjährig angemeldet.
Meine Nachbarin, eigentlich ihr neuer Lebensabschnittsgefährte, meinen jetzt, das wäre ein Gebäude und ich müsste Abstandsflächen einhalten, immerhin ist der Herr ja Architekt und ich "nur" ein dummer Dipl.Ing.
Heute war Ortstermin mit dem Bauamt. Meine Ex-Kollegen, denen ich noch in guter(!!) Erinnerung bin resp. der Chef, meinte im Vorgespräch am Telefon nur, dass die Beschwerde wg. der verdeckten Hausnummer irrelevant ist und es auch keinerlei Vorgaben der Stadt gibt, die mir das Abstellen vor der Haustür verbieten würde. Ich habe auch glaubhaft gemacht, dass das Fahrzeug dort NICHT dauerhaft abgestellt wird sondern nur in der Saison zwischen den Touren, im Herbst und Winter steht es im Hof und das "Klitekleine Autochen" (Jeep Grand Cherokee ;D ) dann vor der Tür - bisher immer mit Abstand zur Grundstückgrenze pssssstttt... 8)
Seine Aussage beim Ortstermin war dergestalt, dass sich seine (für mich POSITIVE) Aussage bzgl. der baurechtlichen Bewertung sich nicht geändert hätte, der ebenfalls anwesende RA der Gegenseite schaute etwas teilnahmslos in die Gegend. Der Chef vom Bauamt fragte noch ob ich was ändern könnte, ich sagte "was denn zu ändern wäre" außer dass außerhalb der Saison der WoMo halt im Hof steht.
Man wolle das prüfen, ich meinte nur nehmt euch Zeit, die Änderung meiner RSV auf Nachbarschaftsrecht hat Wartezeit bis September ... jaaaa, die Auszubildende (die kamen zu VIER Menschen!) werde es eingehend fachlich prüfen, aber demnächst ist dann noch Urlaubszeit und die Berufsschule und und und ... :roll:
Vorhin habe ich das WoMo mal wieder bewegt, tanken :cry: :cry: , also nix "dauerhaftes Abstellen" :lol:
Das Recht ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie was raus kommt :P
JoergZ am 23 Jun 2022 22:29:50 Dann installiere prophylaktisch schon mal gute hochauflösende Kameras, damit du weißt, wer die Motorhaube immer verkratzt :eek:
Navigatore am 23 Jun 2022 22:44:23 DieselMitch hat geschrieben: Das Recht ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie was raus kommt :P
Eigentlich nicht. Wenn ich dich recht verstanden habe, steht dein Womo im öffentlichen Verkehrsraum. M.E. ist deshalb keine Frage des Baurechts sondern des Verkehrsrechts, ob Dein Womo dauert "dauergeparkt" werden darf. Geregelt ist das in den Straßengesetzen der Länder. Zum Gemeingebrauch zählt zwar auch der ruhende Verkehr, jedoch könnte das dauerhafte Abstellen des Womos den eigentlichen Zweck dieses Begriffs überschreiten. Dann wäre es eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Die Frage ist also, wie weit der Begriff des Parkens in deinem Fall ausgedehnt werden kann und ob deine Nutzung der Parkfläche noch vom Gemeingebrauch erfasst ist. Das zu beurteilen ist ersteinmal Sache der Straßenverkehrsbehörde und dann lässt es sich sicherlich trefflich über deren Entscheidung streiten.
UweHD am 24 Jun 2022 07:32:03 Navigatore hat geschrieben:Eigentlich nicht. Wenn ich dich recht verstanden habe, steht dein Womo im öffentlichen Verkehrsraum...
Lt. Avatarbild steht das Womo wohl auf seinem Grundstück, auf einer gepflasterten Fläche längs zur Straße. Allerdings nicht baulich getrennt vom öffentlichen Verkehrsraum - macht das einen Unterschied?
Pechvogel am 24 Jun 2022 08:19:24 Hatten wir nicht mal, in einem Thread, das Thema "Fahrzeug ohne gültigen TÜV auf privatem Grund"? Ich meine das hieß sofern dieser private Grund von jedem ohne Probleme erreicht werden kann muss das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entsprechen. Hier geht es zwar nicht um den Zustand des Womos aber evtl. um die Erreichbarkeit?
Grüße Dirk
mv4 am 24 Jun 2022 08:21:33 schon lustig...Abstandsflächen
Wo das WoMo steht ist ja dein Grundstück ...oder sehe ich das falsch
in italia zahlt dein Nachbar die ganzen angefallenen Stunden der Behörde wenn du dort wegen solchen Schwachsinn die Behörden weckst.
Hier gilt...Recht haben und Recht bekommen müssen nicht das selbe sein.
Hoffe euerer Nachbarschaftliches zueinander hat dadurch nicht zu sehr gelitten. ;D
Pechvogel am 24 Jun 2022 08:32:54 mv4 hat geschrieben:...Wo das WoMo steht ist ja dein Grundstück ...oder sehe ich das falsch...
Trotzdem darf man auf seinem Grundstück ja nicht machen was man will. Es gibt trotzdem örtliche, regionale und überregionale Regelungen die eingehalten werden sollten. Grüße Dirk
mv4 am 24 Jun 2022 09:05:58 Pechvogel hat geschrieben:Trotzdem darf man auf seinem Grundstück ja nicht machen was man will.
Grüße Dirk
hat das jemand behauptet oder irgendwo geschrieben ??
botego am 24 Jun 2022 09:20:35 Je nach dem wie die Entscheidung beim Bauamt ausgeht, würd ich sonst mal in den Tiefen des Abgrundes des Nachbarn graben. Erfahrungsgemäß hat jeder irgendwie "ne Leiche im Keller liegen", wie man so schön sagt. Das fördert manchmal extrem die nachbarschaftliche Verständigung. :oops: :ja:
HerrKalle am 24 Jun 2022 09:28:23 DieselMitch hat geschrieben: Das Recht ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie was raus kommt :P
Ob du im Recht bist oder nicht, ist die eine Sache, aber ein Fahrzeug dieser Größe gehört da nach meinem Empfinden eigentlich nicht hin. Ich denke, das weißt du auch selber, aber für dich ist es eben ein bequemer und kostenfreier Abstellplatz. Die ganze Sache ist einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis sicher nicht zuträglich und auf die Retourkutsche, wann sie auch immer kommt, kannst du dich verlassen. Ich bin dafür, das für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten ein Parkverbot bestehen sollte, dann haben wir solche Probleme auch nicht mehr.
Pechvogel am 24 Jun 2022 09:35:46 HerrKalle hat geschrieben:...Ich bin dafür, das für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten ein Parkverbot bestehen sollte, dann haben wir solche Probleme auch nicht mehr.
Ja klar. Und wenn ich mein Womo vor meiner Haustür parke um es für die Fahrt zu beladen, was bei uns in der Regel 2-4 Stunden dauert, dann hole ich mir kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung, oder wie? Außerdem dürfte dann so mancher PKW ( Tesla Model X z.B. ) nicht mehr in Wohngebieten parken. :gruebel: Grüße Dirk
HerrKalle am 24 Jun 2022 09:43:52 Pechvogel hat geschrieben:Ja klar. Und wenn ich mein Womo vor meiner Haustür parke um es für die Fahrt zu beladen, was bei uns in der Regel 2-4 Stunden dauert, dann hole ich mir kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung, oder wie?
Be- und Entladen darfst du doch.
BikeAir am 24 Jun 2022 10:06:39 HerrKalle hat geschrieben:...Ich bin dafür, das für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten ein Parkverbot bestehen sollte, dann haben wir solche Probleme auch nicht mehr.
So etwas gibt es, jedoch nur für Fahrzeuge > 7,5t Aufgrund der Ruhestörung, die Lkws verursachen, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über zwei Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht in Wohngebieten parken. An Sonn- und Feiertagen gilt dieses Verbot ganztägig.
Diese Regelung gilt allerdings nur für regelmäßiges Parken. Stellen Sie Ihren Lkw nur für eine Nacht ab, müssen Sie nicht mit einem Bußgeld rechnen.
Wir wohnen hier in einem reinen Wohngebiet in einer Sackgasse, da ist es von Haus aus schon eng. Da gab es einen Abschlepper der hier wohnt uns ein 10t und 10m Fahrzeug immer so geparkt hatte das er gut wegkam, aber, 3 Parkplätze gekostet hat und Müllentsorger etc. behindert hat. Den haben wir freundlich mit o.g Vorschrift "versetzt" Aber Wohnmobile sind auch nicht viel kleiner und bei uns gibt es 3 davon (bis 7,5m) und einen KaWa und die nehmen ähnlich viel Platz weg. Wir haben uns darauf verständigt nur zum Be - Entladen und für Bastelstunden dort zu stehen, da vermeidet Streitereien und Ärger mit den Nachbarn. Meine Meinung nach funktioniert das gut und bestärkt mich in meiner Ansicht, das man nicht auf "biegen und brechen" all das machen sollte, was man machen darf. Recht ist das eine, eine solsozialeziale Komponente ist das andere Grüße
DieselMitch am 24 Jun 2022 11:33:19 Navigatore hat geschrieben:Eigentlich nicht. Wenn ich dich recht verstanden habe, steht dein Womo im öffentlichen Verkehrsraum.
Nein, es steht auf meinem privaten Grund, ist ganzjährig angemeldet, versteuert, versichert und wird bewegt. Ich hatte vor längerer Zeit schonmal einen Kollegen wegen eines langfristig aus offenem Privatgrunds abgestellten defekten PKW gefragt was da Sache ist, Antwort: Privat ist Privat, öffentlich ist die Straße VOR seinem Grundstück ... so what. Die Einschätzung, dass es sich um ein "Bauwerk" handeln würde und somit die Abstandsflächen einzuhalten sind, ist realitätsfern. Es scheint der letzte Pfeil im Köcher meiner Nachbarin resp. ihres LAG zu sein. Vorher wurde behauptet, dass meine Fahrzeuge(!plural) Abgase in ihr Gästeklofenster pusten würden ... ja klar, der Jeep steht aber anders herum, also Auspuffrohre zu meinem Hof (links) und der FIAT hat das Rohr auf der Fahrerseite zu Straße hin. Dann wurde behauptet dass es Abschattung geben würde und ihre Pflanzen deswegen nicht wachsen würden - jaaneee, issklaaaa Das Heck meines WoMos steht nach Westen (Schnauze nach Nordost), das Gebäude steht in südöstlicher Richtung, da ist den GANZEN Tag, bis auf spät Abends, Schatten. Wenn die Sonne dort hin kommt dann von ihrer Seite aus, nicht von meiner. Dann wurde behauptet dass mein Wohnmobil verhindern würde, dass Regen an ihre Anpflanzung kommt ... s.o. hier regnet es aus Westen oder Südwesten. Und nun halt die angeblichen Abstandsflächen, der Herr LAG ist ja Architekt und ich nur ein Dipl.Ing. der ihm nicht das Wasser reichen kann ... so hörten sich seine Ergüsse am Ortstermin an. Das wird wohl nichts, auch nach mehrstündiger Recherche gestern Abend gibt es hierzu kein Verwaltungs- oder OVG Urteil ... eben weil ein Wohnmobil das angemeldet, versichert, versteuert ist und bewegt wird, dabei NICHT auf dem Privatgrundstück zu Übernachtungszwecken genutzt wird, eben KEIN Bauwerk ist. Im Übrigen war ich schonmal im Keller, Leichen suchen - und wurde fündig :D Nach meinem Urlaub kommt dann der "Zonk" aus der Tür :twisted:
Acki am 24 Jun 2022 11:36:06 HerrKalle hat geschrieben:... Ich bin dafür, das für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten ein Parkverbot bestehen sollte, dann haben wir solche Probleme auch nicht mehr.
Und diese Limite lässt Du so ansetzten weil Dein Fahrzeug 2.75 t wiegt? :gruebel:
Pechvogel am 24 Jun 2022 11:51:39 HerrKalle hat geschrieben:Be- und Entladen darfst du doch.
Wenn aus den erlaubten 3 Minuten dann 10 oder 15 Minuten werden, ok. Aber wenn Du da 3 Stunden stehst und vielleicht sogar noch 15 Minuten lang nicht ins Womo gehst oder da raus kommst, könnte das schon Ärger geben. Grüße Dirk
partliner am 24 Jun 2022 14:23:13 wer mit der aktuellen Rechtslage nicht einverstanden ist und der "Meinung" ist, es müsste anders sein, der kann ja mal eine Petition auf den Weg bringen. Hier den TE mit irgendwelchen "gefühlten" oder "mal gehörten" Kuriositäten zu belagern, bringt niemanden nach vorne.
Navigatore am 24 Jun 2022 14:37:00 DieselMitch hat geschrieben: Im Übrigen war ich schonmal im Keller, Leichen suchen - und wurde fündig :D
Nach meinem Urlaub kommt dann der "Zonk" aus der Tür :twisted:
:lach: Na dann mal auf gute Nachbarschaft. Langweilig wird sie wohl nicht mehr werden :lach: :lach: PS: das mit dem öffentlichen Verkehrsraum hatte ich so aus deinem Beitrag herausgelesen. Nun ist aber alles klar.
kawabenemsi am 24 Jun 2022 16:20:22 Navigatore hat geschrieben: :lach: Na dann mal auf gute Nachbarschaft. Langweilig wird sie wohl nicht mehr werden :lach: :lach:
...
Manchmal hilft eben nur die "Harte Tour" . Bei mir ist es ein gewerblicher "Service ums Haus-Handwerker" . Von Baumaschienen bis Minibaggern uÄ , alles auf der Strasse abgestellt im reinen Wohngebiet. Und auf dem Nachbargrundstück geht es zu , wie auf einem Bauhof ( Schleifen , Sägen , Bohren , Hämmern ,Sandstrahlen) . Wer zuviel "Leichen im Keller" hat sollte lieber etwas tolerant sein , ehe ihn die eigenen "Leichen " einholen . Da ist von guter Nachbarschaft eh nix zu verleiren . Eher wird mein Grundstück wegen illegalem Gewerbe erheblich wertgemindert. VG Ben
Womofreund2 am 24 Jun 2022 16:40:01 HerrKalle hat geschrieben: Ich bin dafür, das für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten ein Parkverbot bestehen sollte, dann haben wir solche Probleme auch nicht mehr.
Womofreund2 am 24 Jun 2022 16:43:10 ...zu schnell die falsche Taste gedrückt :roll:
Wollte zum obigen Zitat noch zu bedenken geben, dass dann mit aller Wahrscheinlichkeit kein Handwerker mehr zum arbeiten in ein Wohngebiet kommen kann. Wir hätten also wirklich Ruhe! :ja:
quax1968 am 24 Jun 2022 18:17:45 Meine Erfahrung ist, wenn Du Idioten als Nachbarn hast, dann ist es völlig egal ob Dein Womo stört oder nicht. Es stört einfach immer. Bei mir war es damals so, dass mein idiotischer Nachbar sein Fahrzeug extra immer so gegenüber hingeparkt hat, das der Durchgangsverkehr kaum mehr durchkam. Am Anfang habe ich dann mein Womo 10 Meter weiter zurückgestellt, dann ist er 10 m wieder vorgefahren. Und dabei war das Womo nicht mal gegenüber seinem Haus. Und auch die Terrasse etc, war hinter dem Haus, also abseits der Straße. Irgendwann hat es einfach dann mal gekracht, als ein GLS-Fahrer wohl etwas zu schnell bei Regen nicht mehr zu stehen kam und ist uns dann volle Kanne in die Rückwand gefahren.
Versicherung hat gezahl und wir dann ein neues Womo gekauft. Nach dem Motto der klügere gibt nach, dann auch einen externen Stellplatz angemietet. Damit war zwar dieses Problem gelöst, aber dennoch gab es bei Ihm immer wieder Grund zum Groll. Wir haben ihn dann komplett ignoriert. Er lief wegen jeder Baumaßnahme direkt zur Gemeinde und hat gefragt ob wir das dürfen (Sei es ein Whirlpool oder einen Sichtschutz...)
Selbst seine eigene Tochter hat er damals wegen irgendwas vor Gericht gezerrt. Da er soviele Verfahren am laufen hatte, ist er letztendlich von seiner Rechtsschutz rausgeschmissen worden. Und ab da hat er nicht mehr geklagt. Mir tat er leid, ich denke er war einfach sehr einsam.
|
|