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Wohnmobile auf die Waage? 1, 2, 3


pilote600 am 22 Jan 2009 09:58:18

Es gibt aber auch Womo Modelle die nur in den Papieren ein Zul.Gesamtgewicht von 3,5t haben und ohne technische Änderungen auf ein höheres zul.Gesamtgewicht umgeschrieben werden können. So pauschal sind überladene WOMOs nicht gefährlicher als überladene LKWs.

Das bei überladenen LKWs die Grenze in % kleiner ist, könnte auch damit zu tun haben, dass ab einem bestimmten absoluten zusätzlichen Gewicht , andere Risiken extrem zunehmen. Zum Beispiel durch die Überlastung der Bremsen.



Zum 1 Abschnitt: Ja solche geibt es, wie wir aber z.B. hier im Threat lesen wird gearde bei Transportern, was ja die Basis für viele Wohnmobile ist, durch abgespeckte Ausstattung gespart und auf ein kleineres Zullässiges Gesamtgewicht getrimmt werden.

Zum 2. Abschnitt: Manche würde jetzt sagen das ist "Bull Sh...". Ich erkläre es nochmal sachlich:
Ein schwer LKW in der oberen Klasse darf in D 40t zGGW haben, selbst in anderen Europäischen Ländren sind bis zu 44t erlaubt. Alle LKW dieser Klasse haben erst mal die gleiche Austattung, die kann noch verbessert und auf Gewicht von xxx Tonnen erhöht werden, jedoch die 44t die irgendwo erlaubt sind haben alle, nach Aussagen von Daimler, MAN und Volvo laufen bei denen keine LKW von Band die nicht für min 60t Ges.Gew. ausgelegt sind!!!
Der Grund der in Deutschland genannt wird ist die Belastung der Straßen durch den Schwerlastverkehr, und da zählt nun mal nicht der einzelene Brummi sondern alle die an einem Tag über einen Meter Straße rollen!!!!

In den DIN die ja als Grundlage für alle technischen Geräte Maßstab sind, wird immer von %ualer SIcherheit und Zuschlag gesprochen, folglich ist die Gefahr von einem (tatsächlich) 30% überladenen LKW und einem (tatsächlich) 30% überladenen Wohnmobil geich, ok, die Folgen im Falle eines Aufpralls sind anders, aber ich glaube nicht ob es einen großen Unterschied macht ob auf einen PKW 40 to treffen oder 44to?!?!?

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a.miertsch am 22 Jan 2009 21:24:24

Hallo,
weiss eigentlich noch jemand über was hier geschrieben wird? Ich nicht, Wirrwar!
Jeder Womo- Bauer nimmt für sich in Anspruch, das Leergewicht mit einer 5%igen
Sicherheit anzugeben. 5% in Richtung Mehrgewicht als angegeben. Wieso wird das uns Nutzern nicht auch zugestanden? Logisch, weil wir für unser Fahrzeug verantwortlich sind.
Wenn ich mir alle diese Beiträge anschaue, gehe ich schon davon aus, daß hier doch sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgegangen wird. Ausnahmen bestätigen doch nur die Regel, und denen muß geholfen werden, das auch so zu sehen. Lamentieren über Feinstaubplaketten und son S... aber selber total überladen durch die Gegend fahren , in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, steht uns allen nicht gut zu Gesicht. Ausdr. meine Meinung.
Einen schönen Abend
Albert

Bergbewohner1 am 22 Jan 2009 21:24:27

Hallo Ralph,im Prinzip hast Du recht, nur 30% Überladung bei LKWs und noch 40 Tonner ist ein Witz.
In D sind nur Achslasten von 10´Tonnen zugelassen, d.h. mit verstärkter Vorderachse (10 Tonnen) kann ein 5 Achser, z.Bsp. Holzzug auf max. 50 Tonnen kommen. Dafür wird die KFZ Steuer aber so hoch, das es sich fast nicht lohnt.
Dann noch 30 % Überladen, war sicherlich nur ein Scherz, habe das auch noch von keinem Holzzugfahrer gehöhrt, weil das meist die Einzigen sind die mal schnell Überladen sind, da das Holz am Abfuhrplatz nicht gewogen werden kann. Bei Jeder anderen Ladung steht in den Transportpapieren die Tonage und deshalb ist dort eine extrem Überladung fast nicht möglich.

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felixspring am 22 Jan 2009 22:21:50

camperfrank hat geschrieben:
felixspring hat geschrieben:Da fällt mir noch was ein.

Wenn Du mehr mitnehmen möchtest, dann pack das in einen Anhänger rein und Du hast locker mal zusätzlich 500-750 kg zusätzlich dabei.

Richtig schenll fahrt Ihr mit einem großen Wohnmobil eh nicht und die 100ter Zulassung sollte auch kein Problem sein.


Achtung: Es gibt im Fahrzeugschein ein sogenanntes Zuggesamtgewicht.

Das kann bedeuten das der Anhänger für Nüsse ist.

MEin Pkw wiegt leer 1350 kg, Tank voll, Verbandskasten und Fahrer laut Papiere. Ich darf auch 1300 kg gebremst anhängen.
Aber mein Zuggesamtgewicht ist 2750 kg.

Tatsächlich wog mein Pkw vollgetankt ohne Fahrer 1400 kg.
Klima und Zubehör machten dies mögl.

Wer rechnen kann weiß jetzt bescheid.

Wenn ich jetzt 1300 kg hinten dran hänge, darf der Fahrer noch 50 kg wiegen und gut ist es.

Alle Wohnwagenverkäufer machten mich darauf nicht aufmerksam. Im Gegenteil sie erzählten mir noch das 10% überladen nur 10 € kosten würden und ich auch die Stützlast (75kg) auch noch oben drauf legen darf.......
So sieht es bei vielen Fahrzeugen aus. Wenn ich ca. 350 kg in meinen Pkw laden würde dann darf ich nur noch 1000 kg anhängen.


Hallo Camperfrank,

wo soll das in den Papieren stehen?
Ich habe da weder im Brief noch im Schein was gefunden.

abo1 am 22 Jan 2009 23:35:32

a.miertsch hat geschrieben:...Ausnahmen bestätigen doch nur die Regel, und denen muß geholfen werden, das auch so zu sehen. Lamentieren über Feinstaubplaketten und son S... aber selber total überladen durch die Gegend fahren , in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, steht uns allen nicht gut zu Gesicht. t


hallo albert

warst du mit deinem Womo mal auf einer waage?

lg
g

pilote600 am 23 Jan 2009 09:45:38

Kein Scherz ....
glaube mir sowas gibt es jeden Tag auf den Straßen Europas.....

war lange genug hinter dem Steuer gesessen, und weist du was an den Waagen passiert wenn du überladen hast, der Wieger macht einen Stempeöl darauf dich ausdrücklich auf die Überladung hingewiesen zu haben und das du die Möglichkeit hattest einen Teil der Ware wieder abzuladen.
Ja es gibt auch hier ausnahmen, bei Südzucker, oder bei manchen Abfallverwertern!!!!!!


Zu den Holzzügen: (Auch hier keine gehörte Aussage sondern fundiert)

Es gibt Ausnahmegenehmigung auf 48to, aber die haben nur wenige, weil a zeitlich begrenzt und b kostenpflichtig. Viele fahren mit dem in D zugelassenne Gewicht von 40t und haben Quasi bei jeder Fuhre überladen!!!! Kann dann dumm laufen wenn es zu einem Unfall kommt und du dann auf die Waage must!

Nuicht nur Holzzüge laden ohne Waage, oder hast du schonmal ne Waage auf eine Baustelle gesehen???, oder wenn auf der Autobahn die Fahrbahndecke gefräst wird, und das Zeug ist mal richtig schwer!!!!! Wenn du da nen Auflieger hast mit 26 oder mehr m³ Wassermaß .... naja da weiß ich was der auf die Waage bringt, der lächelt über die 40t, den da ist die Kiste mal erstgut halbvoll!!!!!

Gast am 23 Jan 2009 09:59:35

@pilote

Die Holzfahrer haben, wie die Polizei auch, eine Tabelle zur Hand. Damit kann man nach Holztyp, Menge und Lagerzeit das Gewicht recht ordentlich "überschlagen". Die Polizei kontrolliert auf diese Weise den fließenden Verkehr und stellt grobe Überschlagsrechnungen an. Kommen Zweifel auf, ziehen sie den Holzlaster raus und lassen wiegen. Der Fahrer kann sich dann im Owi-Verfahren nicht rausreden, weil er diese Berechnung schon beim Beladen hätte machen müssen.

Schlimmer finde ich bei Langholzlastern, dass auch des Nachts keine reflektierenden Bänder oder gar gelbe Leuchten an dem Auflieger angebracht werden, der weit über 20 Meter lang sein darf. Es ist zwar vorgeschreieben, juckt aber keine S.... Ein Mandant von mir hat sich deshalb fast den Kopf abgefahren, als er bei Dunkelheit zum Glück nur auf den Nachläufer prallte, statt unter dem Langholz durchzufahren.

a.miertsch am 23 Jan 2009 10:50:41

Hallo abo1,
exakt: 3465kg voll geladen 2Pers mit zus 165kg Hund, Bier, Wasser, 1Fahrrad, 2xAufbaubatt., 2xSolar ohne Markiese (30kg) und jede Menge Kleinkram. Reicht das? Gewogen auf der städtischen Deponie, aber nicht für ne Spende in die Kaffekasse, wie hier so salopp geschrieben wurde. Die verlangen richtig Gebühren.

PS: Hast Du meine letzte Frage nicht gelesen?

Albert

topolino666 am 23 Jan 2009 11:24:39

a.miertsch hat geschrieben: Gewogen auf der städtischen Deponie, aber nicht für ne Spende in die Kaffekasse, wie hier so salopp geschrieben wurde. Die verlangen richtig Gebühren.


Hallo!

Hierzu noch mein persönlicher Tipp:

Alle - öffentlichen - Waagen, d.h. Waagen die auch von der Polizei angefahren werden können legen die Kosten für Eichung, Personal, Arbeitsaufwand natürlich auf die einzelnen Wiegungen um, und so kostet eine Wiegung - dann aber mit Wiegeschein - bis 20 EUR.

Wer also auf die Waage fährt sollte - unserer Meinung nach - dazusagen dass er "keinen Wiegeschein braucht", die Wiegemeister verstehen dann schon was damit gemeint ist - die Frage was es denn kosten würde - und ob sie auch ein Schweinderl haben unterstützt das Prozedere nur.

Wenn für mich im Vorfeld klar wird, dass die Wiegung mich die vollen 20 EUR kosten wird, bekommen die mein Fahrzeug nicht!! :D



topolino
Matthias

Beduin am 23 Jan 2009 11:32:32

Die Waage der Abfallwertung hier um die Ecke, brachte aber ein deutlich anderes Ergebniss raus als die beim TÜV.

Auf der war ich dann 100 Kilo zu leicht!
Die brauchen ja nur die Differenz zwischen voll und leer und von dem her sind die vermutlich, teilweise nicht richtig geeicht.

abo1 am 23 Jan 2009 12:17:58

a.miertsch hat geschrieben:H
PS: Hast Du meine letzte Frage nicht gelesen?

Albert


noe ...
wo?

lg
g

abo1 am 23 Jan 2009 12:20:34

Beduin hat geschrieben:Die Waage der Abfallwertung hier um die Ecke, brachte aber ein deutlich anderes Ergebniss raus als die beim TÜV.

Auf der war ich dann 100 Kilo zu leicht!
Die brauchen ja nur die Differenz zwischen voll und leer und von dem her sind die vermutlich, teilweise nicht richtig geeicht.


hallo

uebliche toleranzen bei diesen waagen sind ca 35kg

ok, wenn ein bisserl schmutz oder dreck auf der waage rumliegt, das kann schon ein paar kilo zusaetzlich ausmachen

bist du damals wirklich direkt von der abfallwaage zum TÜV gefahren?

lg
g

Beduin am 23 Jan 2009 12:22:51

sischer
Innerhalb einer Stunde

Weil der auf der Deponie mir keinen Wiegeschein geben wollte und den brauchte ich wegen der Verhandlung

Wobei ich mir überlege, schön wärs wenn die vom TÜV falsch gegangen wäre :?

abo1 am 23 Jan 2009 12:35:09

Beduin hat geschrieben:sischer
Innerhalb einer Stunde


hallo

seltsam

denn die altmetallverwetung wuerden sich ja selber betruegen wenn die MEHR anzeigt. die muessen ja dann MEHR fuer das angelieferte zeug zahlen ...

aber ok
es gibt nix was es nicht gibt ...

dass du bei der verwiegung dort im fahrzeug sitzen geblieben bist und beim TUEV nicht kanns ja nicht gewesen sein, oder?

ok, da kaeme auch bei weitem ned DIE differenz raus denk ich ...
;-)

lg
g

Gast am 23 Jan 2009 12:38:42

Hallo
abo1 hat geschrieben:denn die altmetallverwetung wuerden sich ja selber betruegen wenn die MEHR anzeigt. die muessen ja dann MEHR fuer das angelieferte zeug zahlen ...


Nee, die werden beim rein- und beim rausfahren gewogen um die Differenz festzustellen. Mach also nix, wenn die Waage gleichmäßig falsch geht, also immer die 100kg zuviel anzeigt.

dass du bei der verwiegung dort im fahrzeug sitzen geblieben bist und beim TUEV nicht kanns ja nicht gewesen sein, oder?

:eek: :eek: :eek: :eek:

ok, da kaeme auch bei weitem ned DIE differenz raus denk ich ...

Na, die Kurve hast du ja gerade noch gekriegt...


Gast

dieter2 am 23 Jan 2009 13:55:28

Beduin hat geschrieben:Die Waage der Abfallwertung hier um die Ecke, brachte aber ein deutlich anderes Ergebniss raus als die beim TÜV.

Auf der war ich dann 100 Kilo zu leicht!
Die brauchen ja nur die Differenz zwischen voll und leer und von dem her sind die vermutlich, teilweise nicht richtig geeicht.


Da die gewerblich genutzt werden müssen die auch turnusmäßig geeicht werden.
Genauso wie die Waage beim Schlachter oder Gemüsehändler.

Das macht das Eichamt,und die machen es sehr genau.

Dieter

abo1 am 23 Jan 2009 14:06:06

dieter2 hat geschrieben:
Beduin hat geschrieben:Die Waage der Abfallwertung hier um die Ecke, brachte aber ein deutlich anderes Ergebniss raus als die beim TÜV.

Auf der war ich dann 100 Kilo zu leicht!
Die brauchen ja nur die Differenz zwischen voll und leer und von dem her sind die vermutlich, teilweise nicht richtig geeicht.


Da die gewerblich genutzt werden müssen die auch turnusmäßig geeicht werden.
Genauso wie die Waage beim Schlachter oder Gemüsehändler.

Das macht das Eichamt,und die machen es sehr genau.

Dieter


hallo

naja, zum spass wird die ina des ned behaupten
wird also wohl so gewesen sein

gruende kanns ein dutzend geben
es reicht wenn die das tara falsch eingestellt haben
oder sonstwas

evt haben sich die beiden toleranzgewichte wirklich genau addiert und es ist so zur abweichung gekommen

und auf "unsere" sache bezogen:
um 100kg (also 50kg auf/ab) geht es doch eh ned in wirklichkeit, oder?

es gibt womos die werden um mehrere hundert kilo ueber dem papierangaben im fahrzeugbrief ausgeliefert

DAS sind die die dann die problem bekommen

lg
g

a.miertsch am 23 Jan 2009 14:08:24

Hallo Ina,
da warst Du beimTÜV sicher auf der LKW Waage. Hat man mir auch angeboten. Kostet sicher mehr. Die haben aber noch eine Waage für kleinere Fahrzeuge so bis Transporter. Würde ich mit meinen 2,90m nicht durch das Tor kommen, hat der TÜV-Mensch gesagt. Hab mal heimlich den Meter drangehalten, ist 3,5m hoch. Dann doch lieber auf die Deponie. Ich meine zum Wiegen. :wink:

lG.
Albert

Beduin am 23 Jan 2009 14:34:34

Abo hat schon Recht, ich bin beides mal ausgestiegen, Scherze pflege ich bei solch ernsten Themen nicht zu machen
und noch wäre die Differenz keine 100 Kilo :D

Und das waren eben nun mal 100 Kilo unterschied.
Beim TÜV war ich nicht dabei

und wollts auch nur mal wieder geschrieben haben, das das passieren kann.

tiiger am 24 Jan 2009 14:42:58

hallo

wir als womo-neulinge müssen unser wobi nun auch mal auf ne waage stellen.
hat jemand ne ahnung, wo im raum zürich eine öffentliche waage zur verfügung steht?

grüsse
susan

Bergbewohner1 am 24 Jan 2009 15:21:25

Habe das auch schon erlebt, Waage war nicht wieder auf Null gestellt.
Seit dem Frage ich immer Waage auf Null. oh Verzeihung, hatte nicht daran gedacht

camperfrank am 24 Jan 2009 19:00:02

Die Waagen müssen genau gehen und tun das auch.

Es gibt Edelmetalle die einige hundert euro pro hundert kg kosten. In der Regel kommt es auch auf das ablesen an.

Ich war mit meinem Pkw auf der Müll und da sagte das Mädel: Wieviel darf er denn wiegen??

War ein Spaß. Also sie sagte 1300 kg. Ich fragte aus dem Bauch heraus wieviel 1300 kg.

Sie dann: 1375 kg..........

In der Regel lesen die ja nicht ab, sondern der Computer berechnet ja die Müllgebühr.
Mal darauf hinweisen das man es genau braucht!!! :!:

Gast am 25 Jan 2009 23:15:07

tiiger hat geschrieben:hallo

wir als womo-neulinge müssen unser wobi nun auch mal auf ne waage stellen.
hat jemand ne ahnung, wo im raum zürich eine öffentliche waage zur verfügung steht?

grüsse
susan


Hey Susan, wo im Raum Zürich wäre die Frage. Wir sind in Affoltern a. Albis auf die Waage bei der Abfallentsorgung Schmid

Waage
Wir verfügen über eine 40-Tonnen Waage, die regelmässig gewartet wird.
Bei uns können Sie Ihre Heuladung, Vieh oder einfach ihr Auto mit Anhänger zum Vorführen wägen. Waaggebühr inklusiv Waagschein Fr. 20.--
Weitere Infos hier:

--> Link

tiiger am 25 Jan 2009 23:31:11

hoi ernesto

vielen dank für den tipp.

ich werd mal bei der abfallentsortung bei uns in der gemeinde nachfragen, ob sie auch ne waage haben...
ansonsten... affoltern ist nicht so weit ;-)

weisst du, ob man da auch die einzelnen achsen wiegen kann oder nur das gesamtfahrzeug?

merci und grüsse
susan

abo1 am 25 Jan 2009 23:35:15

tiiger hat geschrieben:weisst du, ob man da auch die einzelnen achsen wiegen kann oder nur das gesamtfahrzeug?


hallo

kommt auf deine fahrkuenste an

wenn du es schaffst die achsen einzeln auf die waage zu rangieren dann kann man die auch einzeln waegen ..

;-)

lg
g

Tipsel am 26 Jan 2009 03:43:25

Bei normalen Waagen der Raiffeisen werden die Achsen auch separat gewogen. Wir haben auch einen Wiegeschein mit den einzelnen Angaben bekommen. Hat allerdings was gekostet, ist aber amtlich :D

min.man am 26 Jan 2009 08:27:15

Moin,
amtlich nutzt ja nix, denn spätestens wenn du vom Hof bist könntest du ja ein anderes Gewicht haben. Ist ähnlich wie mit der Tüv Plakette.
Ich fahre immer zum Fruchthof und sage dem Wieger(heißt der so ?) einmal probewiegen ohne Schein . Kostet einen 5er für die Kaffekasse.

aus Bremen
Peter

tiiger am 26 Jan 2009 20:46:10

abo1 hat geschrieben:
tiiger hat geschrieben:weisst du, ob man da auch die einzelnen achsen wiegen kann oder nur das gesamtfahrzeug?


hallo

kommt auf deine fahrkuenste an

wenn du es schaffst die achsen einzeln auf die waage zu rangieren dann kann man die auch einzeln waegen ..

;-)

lg
g



meine fahrkünste haben ausgereicht ;-)
weiss jetzt, dass mein womo 90kg zu schwer ist :-(
ausmisten ist nun angesagt....

grüsse
susan

Gast am 26 Jan 2009 22:29:33

Wo warst du denn jetzt zum wägen?

Übrigens wenn Affoltern nicht so weit ist, dann sind wir ja in der Nähe. Zum Thema Wintercamping haben wir ein paar Erfahrungen gesammelt. Übergewicht hatten wir auch schon festgestellt, waren auch so 90 Kg. Wir haben dann mit einer Aktion mal die völlig unnötigen Dinge eliminiert:

Liegestühle durch kleine Beinauflagen zum Campingstuhl passend ersetzt.
Die beiden schweren Gasflaschendeckel zu Hause gelassen.
Anhängerkupplung abgenommen.
Fahrradträger reduziert auf zwei Schienen, bei Nichtgebrauch bleibt er zu Hause.
Geschirr und Pfannen noch einmal reduziert.
Spiele auf kleinere und ständig im Womo verbleibende reduziert (geht auch mit kleinen Schachfiguren)
Wäsche glatt auf die Hälfte reduziert (Frottewäsche reicht immer noch) für die Körperwäsche zwischendurch haben wir leichte Wegwerf Waschtücher beschafft.

Sagt mal an wo ihr hinreist, wir sind auch immer mal im Winter unterwegs, Neujahr war es der Camping bei Gsteig / Gstaad, auch schon Savognin auf dem Stellplatz, im März wird es Tannheimer Tal werden. Gerne auch per PM, ist ja schon bald "offtopic" hier.

tiiger am 26 Jan 2009 23:31:44

hallo ernesto

ich war im hagenholz oerlikon.
bei uns in schlieren hab ich zwar eine in der kiesgrube gefunden, die hatte aber steile auf- und abfahrt und war ca 1m erhöht. also nix mit einzelnen achsen wägen.

daraufhin bin ich in die abfallverwertung nach zürich-oerlikon gefahren. hatte eh was in der gegend zu erledigen. musste ohne ausdruck nichtmal was bezahlen, sehr freundlich ;-)


kann leider noch nicht pm-len... bin noch zu neu hier :-(
wir fahren nach churwalden (lenzerheide). da hats einen tollen camping direkt am sessellift ;-)


grüsse
susan

Gast am 27 Jan 2009 20:37:35

Hmm, Churwalden, achtet unbedingt auf die Anreise/Abreise Sperre. Da ist am Sonntag gar nix, weill die immer schleppen. Gibt einen Hinweis auf der Webseite.

tiiger am 27 Jan 2009 23:56:34

Ernesto hat geschrieben:Hmm, Churwalden, achtet unbedingt auf die Anreise/Abreise Sperre. Da ist am Sonntag gar nix, weill die immer schleppen. Gibt einen Hinweis auf der Webseite.


vielen dank. haben wir gesehen.
wir fahren am samstag hin und samstags dann wieder zurück.

abo1 am 28 Jan 2009 00:40:50

tiiger hat geschrieben:wir fahren am samstag hin und samstags dann wieder zurück.


hallo

ja nur fuer einen tag waere uns das zu dooof ...

lg
g

;-)

Gast am 28 Jan 2009 13:47:52

Hey Abo

Hast wohl zu wenige technische Herausforderungen? :twisted: Susan meint natürlich von Sa - Sa. Der Campingplatz hat leider eben die Einschränkung, dass an Sonn- und Feiertagen weder An- noch Abreise möglich ist. Das ist speziell um die Weihnachten und Jahresende aber auch Ostern und Pfingsten Zeit blöd.

Hier mal ein Leckerbissen als Knacknuss für Dich:

Womo folgendermassen umbauen:

Wechselrichter reiner Sinus mit automatischer Umschaltung bei Landstrom. Fernbedienung, so dass er nur eingeschaltet wird, wenn benötigt, dann aber aus allen Steckdosen 230 V liefert. Wert genügend hoch für Nespresso Kaffemaschine (1250 Watt gemäss Schild)

Dazu ein B2B welcher auch bei Landstrom läuft und die Starterbatterie trotzdem geladen wird. Kühlschrank soll bei Fahrt auf 12 V laufen. Sämtliche Bordinstrument funktionen bitte auch weiterhin.

Bestehende Ausstattung, EurMobil Contura mit Fiat 244, Starterbatterie im Motorraum, 2 x 105 AH Säure unter Heckladeraum, verbaute Elektronik CBE200PC im Stauraum der vorderen Sitzbank.

Naaaa herausfordernd genug? Was sts gefragt? Sinnvollste Material Liste zu optimal günstigen Preisen mit Einbau und Anschluss Empfehlung?

Gauklerkind am 29 Jan 2009 00:01:22

Hallo an alle Asphalt-Cowboys :wink: !!

Also ich habe mir nun hier alles genau durchgelesen und muß euch sagen das einiges von dem hier geschriebenen mir den eiskalten Schauer über den Rücken laufen läßt.

Ich selbst habe mir Ende 2006 mein erstes WoMo gegönnt und befinde mich nun seit Januar 2007 wegen der Kaufrückabwicklung in der rechtlichen Tretmühle. Verhandlung Teil 3 jetzt am 03.02.2009 !!!

Und hierbei geht es genau um das Problem des zgG.

Hierzu lest bitte meine beiden Beiträge in meinem Vorstellungsthread.
--> Link

Für mich steht eines auf jeden Fall fest.

Mindestens 80% aller WoMos fahren permanent überladen durch die Weltgeschichte und das ist schrecklich.

Hierbei kommt es auch überhaupt nicht darauf an ob man dieses wissentlich oder unwissend tut.
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.) !!

Jeder der ein Fahrzeug bewegt sollte verantwortungsvoll handeln.

Kommt es zu einem Unfall (verschuldet od. unverschuldet) bei dem ein anderer Mensch ums Leben kommt möchte ich nicht den Hinterbliebenen erklären müßen, daß ich ja nur 5 -10% überladen war und deshalb der Bremsweg nicht mehr ausreichte.

HALLO !!!!

Ich selber habe eine fünfköpfige Familie (meine Jüngste ist nun knapp 4 Jahre) und wurde von dem Händler der uns unseren Schrott verkauft hat mit einem Fahrzeug auf die Menschheit losgelassen, welches nie eine Zulassung hätte bekommen dürfen.

Laßt uns also doch aufhören über Torleranzen zu philosophieren.
Es geht hier um extreme Risiken denen wir uns und unsere Mitmenschen aussetzen.

Deshalb rate ich jedem der Verantwortungsbewußsein besitzt:

1.) sein Fahrzeug auf eine Waage zu fahren (idealerweise sogar vor einem Kauf)
Der kleine Schock ist vorprogrammiert !!!!

2.) sich den Wohnmobilbeladungsrechner beim ADAC runter zu laden !
( den spende ich hier auch gerne da ich ihn auf meiner Festplatte habe )
Dann weiß man auch ob die einzelnen Achsen knirschen oder nicht !

und

3.) sich mal wirklich ernsthaft mit der DIN EN 1646-2 ( Rantanplan sei Dank ) zu befassen !!!
( die haben auch keine dummen Menschen erfunden!!! )

Mein Fazit:

Die Hersteller und Händler bes...en uns sowieso !!
Bestes Beispiel Bürstner A 747-2
Schaut euch mal die echte Zuladungsreserve bei den Modellen bis 2003 an und was danach kam.
Ich jedenfalls habe mich auf der vorletzten Messe in D.dorf mit denen richtig leidenschaftlich gezofft.

Laßt die Finger von Dingern weg die einfach nichts taugen.

Liebe aus Bonn
Eckard !!!

Gast am 29 Jan 2009 08:04:43

Gauklerkind hat geschrieben:Hallo an alle Asphalt-Cowboys :wink: !!

Also ich habe mir nun hier alles genau durchgelesen und muß euch sagen das einiges von dem hier geschriebenen mir den eiskalten Schauer über den Rücken laufen läßt.

Ich selbst habe mir Ende 2006 mein erstes WoMo gegönnt und befinde mich nun seit Januar 2007 wegen der Kaufrückabwicklung in der rechtlichen Tretmühle. Verhandlung Teil 3 jetzt am 03.02.2009 !!!

Und hierbei geht es genau um das Problem des zgG.

Hierzu lest bitte meine beiden Beiträge in meinem Vorstellungsthread.
--> Link

Hallo Eckard,

siehe mein Posting vom 19.01.2009 in diesem Thread und einige Kommentare dazu bis hierher.
Auch mir graust es ,wenn ich sowas lese.
Ich will diese Kommentare nicht wieder aufwärmen,es bringt nichts,denn manche Leute sind unbelehrbar.
Erst wenn sie vor dem Kadi stehen,kommen sie ins Grübeln,aber dann ist es immer zu spät.
lg
peter

Für mich steht eines auf jeden Fall fest.

Mindestens 80% aller WoMos fahren permanent überladen durch die Weltgeschichte und das ist schrecklich.

Hierbei kommt es auch überhaupt nicht darauf an ob man dieses wissentlich oder unwissend tut.
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.) !!

Jeder der ein Fahrzeug bewegt sollte verantwortungsvoll handeln.

Kommt es zu einem Unfall (verschuldet od. unverschuldet) bei dem ein anderer Mensch ums Leben kommt möchte ich nicht den Hinterbliebenen erklären müßen, daß ich ja nur 5 -10% überladen war und deshalb der Bremsweg nicht mehr ausreichte.

HALLO !!!!

Ich selber habe eine fünfköpfige Familie (meine Jüngste ist nun knapp 4 Jahre) und wurde von dem Händler der uns unseren Schrott verkauft hat mit einem Fahrzeug auf die Menschheit losgelassen, welches nie eine Zulassung hätte bekommen dürfen.

Laßt uns also doch aufhören über Torleranzen zu philosophieren.
Es geht hier um extreme Risiken denen wir uns und unsere Mitmenschen aussetzen.

Deshalb rate ich jedem der Verantwortungsbewußsein besitzt:

1.) sein Fahrzeug auf eine Waage zu fahren (idealerweise sogar vor einem Kauf)
Der kleine Schock ist vorprogrammiert !!!!

2.) sich den Wohnmobilbeladungsrechner beim ADAC runter zu laden !
( den spende ich hier auch gerne da ich ihn auf meiner Festplatte habe )
Dann weiß man auch ob die einzelnen Achsen knirschen oder nicht !

und

3.) sich mal wirklich ernsthaft mit der DIN EN 1646-2 ( Rantanplan sei Dank ) zu befassen !!!
( die haben auch keine dummen Menschen erfunden!!! )

Mein Fazit:

Die Hersteller und Händler bes...en uns sowieso !!
Bestes Beispiel Bürstner A 747-2
Schaut euch mal die echte Zuladungsreserve bei den Modellen bis 2003 an und was danach kam.
Ich jedenfalls habe mich auf der vorletzten Messe in D.dorf mit denen richtig leidenschaftlich gezofft.

Laßt die Finger von Dingern weg die einfach nichts taugen.

Liebe aus Bonn
Eckard !!!

abo1 am 29 Jan 2009 08:10:04

Gauklerkind hat geschrieben:...
Hierbei kommt es auch überhaupt nicht darauf an ob man dieses wissentlich oder unwissend tut.
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.) !!
..



hallo

das ist so nicht richtig wenn es daraum geht dass ein fahrzeug vom hersteller oder haendler mit einem gewicht ausgeliefert wird welches nicht dem gewicht in den papieren eingetragen ist (es seie denn man hat selbst durch zusatzbesllungen ect das grundgewicht erhoeht)

es gibt fur einen kaufer/besitzer keinen grund das eigengewicht zu kontrollieren. diese kontrolle gehoert definitiv NICHT zu den obligenheitsverpflichtungen eines lenkers bzw. besitzers solange er an der richtigkeit der gewichte keinen zweifel hat

lg
g

Lauterberger am 29 Jan 2009 10:24:16

So sehe ich das auch !

Problem sind die Extras ! Kann mir nicht vorstellen, daß die Toleranzen
ab Werk überschritten werden.
Es heißt ja +-5 % ! Bei 3 to sind das immerhin 150 kg mehr oder weniger.

Welcher Hersteller wird denn eine ganze Baureihe übergewichten :roll:

Unser Händler hat uns dringend empfohlen, ein stärkeres Fahrgestell mit entsprechender Reserve auch bei den Bremsen zu nehmen.

Qualität hat seinen Preis, aber auch sein Gewicht !

Einen Anhänger mitzunehmen ! Dann hätte ich die beiden letzten WOWA auch behalten können !

Dietmar

pilote600 am 29 Jan 2009 10:31:57

Die Verantwortung zur Einhaltung der Zulässigen Massen und Maßen hat:

1. Der Fahrer
2. Der Verlader

Und damit is fertisch, wenn in meien Papieren Steht das DIng wiegt 3000kg, und darf max 3500kg wiegen dann muss ich entweder:
Ladepapoere haben die Glaubhaft machen das ich nicht mehr als 500kg eingeladen habe (oder eingebaut)
oder das fahrzeug mit allen Einbauten und Inhalten wiegen!

Und dies habe ich mehrfach in meiner Zeit als LKW Fahrer erlebt, gelesen und bin auch so von DEKRA, TÜV und Fahrschule dementsprechend geschult worden.

Der Satz unwissenheit schütz vor Strafe nicht hat hier volle Gültigkeit.

Ausnahme: Solange das TECHNISCHE GESAMTGEWICHT nicht überschritten ist können!!!! die Behörden Tolleranzen bis zu 20% zulassen, aber dazu müssen ganz strenge voraussetzungen da sein!

abo1 am 29 Jan 2009 10:55:13

pilote600 hat geschrieben:Die Verantwortung zur Einhaltung der Zulässigen Massen und Maßen hat:
1. Der Fahrer
2. Der Verlader
Und damit is fertisch, wenn in meien Papieren Steht das DIng wiegt 3000kg, und darf max 3500kg wiegen dann muss ich entweder:
Ladepapoere haben die Glaubhaft machen das ich nicht mehr als 500kg eingeladen habe (oder eingebaut)
oder das fahrzeug mit allen Einbauten und Inhalten wiegen!
...



hallo

das gilt im gewerblichen gueterverkehr aber nicht fuer private womos

nicht missverstehen:
selbstverstaendlich ist ueberladung (egal aus welchem grund) strafbar und in vielen faellen gefaehrlich. vor allem im ausland wird heftige ueberladung oft zu einem aprupten urlaubsende am tieflader fuehren

aber an eine haftung fuer nicht zutreffende eigengewichte glaube ich nicht

die obligenheitsbestimmungen fuer lenker und halter sind erschoepfend in den bestimmungen aufgezahelt. die verpflichtung die massen einzuhalten beschranekt sich - nach meinen informationen - auf das einhalten der zulaessige BEladung, denn auf die hat der lenker/halter einfluss und diese muss er kontrollieren

die basis, also das eigengwicht darf er - wenn er daran nicht grund zum zweifel hat - als richtig voraussetzen

lg
g

lg
g

pilote600 am 29 Jan 2009 11:23:35

hallo Abo,

ein Auszug aus der STVO (gilt zumindest für D)

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Werbung:



I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Somit ist ertsmal der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, alles andere dürfen dann RA und Richter entscheiden!

abo1 am 29 Jan 2009 11:40:28

pilote600 hat geschrieben: I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Somit ist ertsmal der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, alles andere dürfen dann RA und Richter entscheiden!


hallo

hier steht nix was ich nicht so unterschreiben wuerde
er ist verantwortlich fuer die LADUNG
nicht fuers eigengewicht

lg
g

pilote600 am 29 Jan 2009 11:45:59

Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Er muss dafür sorgen das das Fahrzeug Vorschriftsmässig ist, ist es also schwerer wie in den Papieren erlaubt, ist er verantwortlich, aber jetzt gehen wir schon in richtung Juristerei.

Der eine RA liest das so, der andere liest es eben so!

a.miertsch am 29 Jan 2009 20:18:10

@ abo1,
für das Eigengewicht schon, im Rahmen des zGG der Fuhre. :razz:
Albert

dieter2 am 29 Jan 2009 21:59:48

abo1 hat geschrieben:hallo


es gibt fur einen kaufer/besitzer keinen grund das eigengewicht zu kontrollieren. diese kontrolle gehoert definitiv NICHT zu den obligenheitsverpflichtungen eines lenkers bzw. besitzers solange er an der richtigkeit der gewichte keinen zweifel hat

lg
g


Du bist aber verantwortlich für Dein Gesammtgewicht.

Dieter

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